| | # 846 | |
| Registriert seit: 23.10.2007
Beiträge: 103
| Zitat:
Um eine "blütenweiße Weste" zu haben, willst du durch Verhandlungen und Zahlung die Anschuldigungen indirekt zugeben, obwohl diese ungerechtfertigt sind? Wenn du selbst eine niedrigere Summe anbietest, ohne dass ein guter Anwalt dies wirklich wasserfest macht, könnten sie anschließend den Rest einfordern, weil du das Vorgeworfene damit zugegeben hast. Auch könnten sie dir eine Abmahnung für ein anderes Werk schicken. Wenn du es bei einem Werk quasi zugegeben hast, klingt das Bestreiten dieses neuen Vorwurfs dann wenig glaubhaft. Bekommt man dadurch eine "blütenweiße Weste", dass man jeder ungerechtfertigten Zahlungsaufforderung nachkommt? Oder beschmutzt man sich seine Weste dadurch, dass man ungerechtfertigten Zahlungsaufforderungen widerspricht? JG59 | |
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| | # 847 | |
| Registriert seit: 18.01.2009
Beiträge: 4
| Zitat:
Ja also erst ist spezialisiert darauf.Er hat auch nicht gesagt jeder sondern viele,ob er mir nur angst machen wollte das er daran verdient oder es ernst gemeint war weiss ich natürlich nicht(ich meine er ist auch nur ein Anwalt und will verdienen).Sicherlich kennt er auch diesen deinen Link aber er wird sich hüten zu sagen das diese UE ok ist. Von wem ist diese eigentlich bzw. weiss jemand ob diese auch wirklich rechtlich "ok" ist ?! -----Doppelpost zusammengeführt am 22.1.2009 um 23:01:53----- Wenn du selbst eine niedrigere Summe anbietest, ohne dass ein guter Anwalt dies wirklich wasserfest macht, könnten sie anschließend den Rest einfordern, weil du das Vorgeworfene damit zugegeben hast. Auch könnten sie dir eine Abmahnung für ein anderes Werk schicken. Wenn du es bei einem Werk quasi zugegeben hast, klingt das Bestreiten dieses neuen Vorwurfs dann wenig glaubhaft. wenn er doch eine/die mod. UE verschickt hat dann hat er doch nichts "zugegeben" da die mod.UE doch genau das gegenteil beinhaltet nämlich das nichts zugegeben wird UND das auch andere/alle Werke beinhaltet werden. "so modifiziert dass sämtliche Werke an denen die vertretenen Rechtinhaber Nutzungsrechte innehaben,von der UE umfasst sind" ?! | |
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| | # 848 |
| Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 217
| Das ist aber ein großes Versprechen, welches man dort vertraglich für die nächsten 30 Jahre eingeht. Bei einen sogenannten Powersauger kann das natürlich mehr als Sinn machen. Allerdings sollte die Abgabe dann besser damit einhergehen, denn Internzugang auf eine andere Person zu übertragen. Und auch in 10-20 Jahren daran denken, dass wenn z.B. die eigenen Kinder sich im Internet tummeln, man als Anschlussinhaber zur Zeit leider mithaftet oder nicht (Urteile gibt es ja leider in alle Richtungen). |
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| | # 849 | |
| Registriert seit: 23.10.2007
Beiträge: 103
| Zitat:
Meiner Meinung nach kann eine Verhandlung über die Höhe der Zahlung oder eine Zahlung selbst, durchaus als Schuldeingeständnis gewertet werden. Deshalb: Keine Verhandlungen mit dem Abmahner, es sei denn, diese führt ein guter Anwalt. JG59 | |
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| | # 850 |
| Registriert seit: 18.01.2009
Beiträge: 4
| so gesehen ist selbst nur eine mod. UE ein eingeständniss...ich meine wer ist sich sicher nichts gemacht zu haben und reagiert überhaupt darauf ich persönlich tendiere dazu einen RA damit zu beauftragen eine mod. UE zu schreiben und mit der gegenseite Verhandlungen aufzunehmen.Gar nicht reagieren halte ich persönlich für eine nicht so gute idee den die werden nicht denken "naja lassen wir den halt in ruhe gibt genug andere" (ich meine wenn die das bei jedem 10. machen entgeht auch gutes geld worauf solche Menschen bestimmt nicht verzichten). Hart auf Hart drauf ankommen zu lassen ist wohl eine 50:50 Chance...entweder gewinnt man dann(weils wegen zu geringem Gegenstandswert nicht lohnt) oder man verliert und hat dann ne fette Rechnung. Es ist einfach Schwierig das "richtige" zu machen da man also Otto Normalverbraucher gar keine orientierung/ahnung von diesen Gesetzen,geschweige den dem RA-Deutsch, hat^^.Also mir geht es so.... |
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| | # 851 | ||
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| NEIN! Translation Anwalt --> Deutsch Zitat: "Ich verpflichte mich zu etwas, obwohl ich der Meinung bin, dass ich nicht muss. Dies dient dazu, ein für mich vielleicht sehr teureres Gerichtsverfahren zu vermeiden, ohne den Verstoß zuzugeben." Zitat:
Der RI hat einen Anspruch auf Unterlassung Zitat:
Ein JA und zwei Nein! Sry, wir sehen uns leider nicht im Recall! (Kleiner Scherz) | ||
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| | # 852 |
| Registriert seit: 05.11.2008
Beiträge: 75
| @Gülbinho So gesehen gibst du den Abmahnkanzleien immer neues Futter. Wer sich mit den Informationen hier im Forum auseinandersetzt kann einen klaren Trend erkennen. Mit dieser Vorgehensweise wird die Flut der Abmahnungen nie eingedämmt. |
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| | # 854 |
| Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 44
| Bei mir bis jetzt nichts neues. Ich brauche auch eine "weiße Weste", aber wer braucht die Nicht? Es handelt sich um Zivielrecht! Warum soll man zahlen, wenn man sich keiner Schuld bewusst ist. Wenn es für die Anwälte so leicht wäre, warum hatten sie noch nicht bei Allen Erfolg oder "zerren" wenn überhaupt so wenig vor Gericht? Darüber sollte man mal nachdenken.Die Anwälte sind in der Beweispflicht.Ohne Beweise funktioniert vor Gericht auch nichts.Ob eine IP Adresse zum Erfolg führt ist umstritten. Nicht umsonst, stellt die Staatsanwaltschaft fast alles ein. Vor allem geht es denen im zweiten Schreiben nicht mehr um die "Strafe" für den angeblich geladenen Tittel/Album, sondern um die Anwaltskosten. das ist ebenfalls sehr fraglich. Geht man zu einem Anwalt, ist der auch froh, es gibt ja ein neues Mandat (Kohle).Das Forum hier hat mir persönlich sehr geholfen und die Angst genommen. Befolgt man die Schritte, ist man gut beraten. Alles weitere kommt dann schon... |
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| | # 855 |
| Registriert seit: 03.01.2009
Beiträge: 4
| heute habe auch ich post von den anwälten bekommen. bei mir steht aber nur drin dsa sie den eingang bestätigen und die modifizierte UE akzeptieren. Keine Forderungsaufstellung oder ähnliches. Bin ich jetzt raus oder kommt noch was?? Was meint ihr?? Ich habe folgendes Anschreiben beigefügt: hiermit übersende ich Ihnen eine abgeänderte Unterlassungserklärung zum genannten Aktenzeichen. Ich habe weder ein Werk ihres Mandanten aus dem Internet geladen, noch habe ich es für andere öffentlich zugänglich gemacht. Ich muste ehrlich gesagt erstmal googlen wer ihr Mandant überhaupt ist. Ich habe mich nie mit derartiger Musikoder Literatur wie die Ihres Mandanten auseinander gesetzt so war mir Ihr Mandant bis dato unbekannt. Des weiteren weise ich Ihre Abmahnung mangels Vorlage einer Vollmachtsurkunde im Original gemäß § 174 BGB zurück. Die Abmahnung ist damit Unwirksam. Darüber hinaus lehne ich eine Erstattung der Schadensersatzansprüche insbesondere der Anwaltskosten aufgrund der Unwirksamkeit der Abmahnung ab. Da ich ebenfalls an einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht interessiert bin, gebe ich zur Vermeidung weiterer Auseinandersetzungen in dieser Angelegeheit folgende Unterlassungserklärung ab: (siehe Anlage) Hiermit betrachte ich die Angelegenheit als erledigt. |
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| | # 856 |
| Registriert seit: 16.01.2009
Beiträge: 5
| Hallo, wir haben auch die UE aus diesem Forum versandt und heute wieder Post von den Anwälten bekommen. Die UE wurde anerkannt und jetzt sollen wir die Anwaltskosten von 1.005,40 zahlen. Ich möchte nicht zahlen, da ich mir keiner Schuld bewußt bin. Im übrigen hat das Forum uns sehr geholfen. Ein dickes DANKE |
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| | # 857 | |||
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
| Zitat:
Mit freundlichen Grüßen RA Matthias Hechler -----Doppelpost zusammengeführt am 24.1.2009 um 08:25:22----- Zitat:
Mit freundlichen Grüßen RA Hechler -----Doppelpost zusammengeführt am 24.1.2009 um 08:31:01----- Zitat:
Zu den auch wieder hier ständig kursierenden Irrtümern hinsichtlich der Wirksamkeit von Abmahnungen ohne Vollmacht siehe hier: ANWALT ABMAHNUNGEN - Markenrecht Urheberrecht Wettbewerbsrecht - ANWALTSKANZLEI HECHLER Mit freundlichen Grüßen RA Hechler
__________________ http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php --------------------------------------------------------------- | |||
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| | # 858 | ||
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Zitat:
RA Hechler hat keinen Einblick in die von mir gemachten Aufzeichnungen. Da oft im täglichen Umgang Männer und Frauen ein kommunikatives Problem haben, noch einmal mit einer größeren Anzahl von Worten: Es gibt sehr wohl eine hohe Anzahl von Fälle, bei denen der Abmahner auf den Vergleichsvorschlag eines den abgemahnten vertretenen Anwalts einging und die Sache damit erledigt war. Jedoch nicht beim betreffenden Abmahner, der hier im Titel steht. In den Anfängen seines Auftretens (04/2008 ) hier wurden sogar mod. UEs vereinzelt nicht akzeptiert. | ||
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| | # 859 | |
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
| Zitat:
Das mag sein. Unsere Bushido-Fälle haben wir stets vergleichen können, wenn der Mandant das wollte, und zwar zu sehr guten Bedingungen. Andere Kanzleien vergleichen sich tatsächlich nicht, BF etc. schon Mit freundlichen Grüßen RA Hechler:luvuall:
__________________ http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php --------------------------------------------------------------- | |
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| | # 860 |
| Registriert seit: 07.11.2008
Beiträge: 5
| So, dann melde ich mich mal wieder zu Wort. Nicht zu vergessen ist, dass nicht nur die Abmahnanwälte recht viel Kohle einzuschieben versuchen sondern auch die Anwälte welche von Euch beauftragt werden! Ich meine warum soll ich einem Anwalt 150 Euronen oder noch mehr für eine abgeänderte UE bezahlen? Das kann ich selber... Und hab dabei einen recht hohen Stundenlohn eingespart |
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