Fiedler mahnt Bushido- Dateien upload ab, suche Betroffene

Alt 22.01.2009, 20:29   # 841
Basic1960
 
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Kennt jemand das Urteil (falls es schon eins gibt...) in Bezug auf die Urheberrechtsverletzungen von Bushido selbst?
Nicht das er hier Leute kräftig abmahnt und die Musik ist nicht einmal auf seinem Mist gewachsen sondern auch nur geklaut.
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Alt 22.01.2009, 20:49   # 842
nichtmitmir
 
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Beiträge: 75
@Basic1960
Denn das ist alles nur geklaut,
das ist alles gar nicht meine,
das ist alles nur geklaut,
doch das weiß ich nur ganz alleine,
das ist alles nur geklaut
und gestohlen,
nur gezogen
und geraubt.
Entschuldigung, das hab' ich mir erlaubt.
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Alt 22.01.2009, 21:01   # 843
drucks
 
Registriert seit: 08.01.2009
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Hi, bin auch einer der Betroffenen und habe bis jetzt alles so gemacht, wie hier geraten wird. Danke!

@Basic1960
Das Urteil bzw. die Verhandlung wurde auf März vertagt.

Drucks
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Alt 22.01.2009, 21:53   # 844
calvin*80
Gastposter
 
Hab auch die tolle Abmahnung erhalten. Mod. UE abgeschickt, 2. Schreiben mit den 1005 Euro Forderung für Anwaltskosten.
Eigendlich will ich nicht zahlen, weil ich es definitiv nicht war. Weiß nicht mal wie das geht, aber das spielt ja offensichtlich keine Rolle. Arbeite aber im Finanzsektor und brauche daher eine "blütenweiße Weste", daher will ich den Fiedlers evtl. eine niedrigere Summe anbieten, habe gelesen das das bisher bei manchen nicht funktioniert hat, gab es auch Leute bei denen die Fiedlers drauf eingegangen sind ????? Und wenn ja auf wieviel konntet ihr die Blutsauger runterhandeln ???
Sollte ich dann bezahlen, können die mir doch nix mehr oder ? Damit ist dann, strafrechtlich ja sowieso schon, aber auch zivilrechtlich alles erledigt oder ???

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Alt 22.01.2009, 22:11   # 845
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
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Zitat:
Zitat von calvin*80 Beitrag anzeigen
Arbeite aber im Finanzsektor und brauche daher eine "blütenweiße Weste",
Die wirst du auch behalten, auch wenn du dich hier angemeldet hast.
Ob du deinem Nachbarn die Äpfel vom Baum stiehlst, weil seine Äste über deine Grundstücksgrenze ragen und er dich deshalb verklagen will oder du vor Gericht kommst, weil du unverschuldet in einem Verkehrsunfall verwickelt warst - Deine Weste bleibt schneeweiß!
Ebenso hier, wenn du nach Abgabe einer mod. UE nicht zahlst.
Wir befinden uns im Zivilrecht!

Zitat:
daher will ich den Fiedlers evtl. eine niedrigere Summe anbieten, habe gelesen das das bisher bei manchen nicht funktioniert hat, gab es auch Leute bei denen die Fiedlers drauf eingegangen sind ?????
Mir sind keine Fälle bekannt, wo die auf so einen Deal eingegangen sind.
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Alt 22.01.2009, 22:37   # 846
JG59
 
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Zitat:
Zitat von calvin*80 Beitrag anzeigen
... und brauche daher eine "blütenweiße Weste", daher will ich den Fiedlers evtl. eine niedrigere Summe anbieten, ...
Das verstehe ich nicht.
Um eine "blütenweiße Weste" zu haben, willst du durch Verhandlungen und Zahlung die Anschuldigungen indirekt zugeben, obwohl diese ungerechtfertigt sind?

Zitat:
Zitat von calvin*80 Beitrag anzeigen
Sollte ich dann bezahlen, können die mir doch nix mehr oder ?
Wenn du selbst eine niedrigere Summe anbietest, ohne dass ein guter Anwalt dies wirklich wasserfest macht, könnten sie anschließend den Rest einfordern, weil du das Vorgeworfene damit zugegeben hast. Auch könnten sie dir eine Abmahnung für ein anderes Werk schicken. Wenn du es bei einem Werk quasi zugegeben hast, klingt das Bestreiten dieses neuen Vorwurfs dann wenig glaubhaft.

Bekommt man dadurch eine "blütenweiße Weste", dass man jeder ungerechtfertigten Zahlungsaufforderung nachkommt?
Oder beschmutzt man sich seine Weste dadurch, dass man ungerechtfertigten Zahlungsaufforderungen widerspricht?

JG59
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Alt 22.01.2009, 22:37   # 847
Gülbinho
 
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Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Der/Dein Anwalt hat völlig recht. Allerdings wundere ich mich über solche pauschalen Urteile von ihm. Nicht alles was im I-Net steht ist schlecht.
In deinem Interesse hoffe ich mal, dass sich dein RA mit der Materie auskennt und ggfs. IT-Recht als seine Spezialstrecke hat.

Ja also erst ist spezialisiert darauf.Er hat auch nicht gesagt jeder sondern viele,ob er mir nur angst machen wollte das er daran verdient oder es ernst gemeint war weiss ich natürlich nicht(ich meine er ist auch nur ein Anwalt und will verdienen).Sicherlich kennt er auch diesen deinen Link aber er wird sich hüten zu sagen das diese UE ok ist.

Von wem ist diese eigentlich bzw. weiss jemand ob diese auch wirklich rechtlich "ok" ist ?!

-----Doppelpost zusammengeführt am 22.1.2009 um 23:01:53-----

Wenn du selbst eine niedrigere Summe anbietest, ohne dass ein guter Anwalt dies wirklich wasserfest macht, könnten sie anschließend den Rest einfordern, weil du das Vorgeworfene damit zugegeben hast. Auch könnten sie dir eine Abmahnung für ein anderes Werk schicken. Wenn du es bei einem Werk quasi zugegeben hast, klingt das Bestreiten dieses neuen Vorwurfs dann wenig glaubhaft.


wenn er doch eine/die mod. UE verschickt hat dann hat er doch nichts "zugegeben" da die mod.UE doch genau das gegenteil beinhaltet nämlich das nichts zugegeben wird UND das auch andere/alle Werke beinhaltet werden.

"so modifiziert dass sämtliche Werke an denen die vertretenen Rechtinhaber Nutzungsrechte innehaben,von der UE umfasst sind" ?!
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Alt 22.01.2009, 23:28   # 848
korniopfer
 
Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 217
Zitat:
Zitat von Gülbinho Beitrag anzeigen
"so modifiziert dass sämtliche Werke an denen die vertretenen Rechtinhaber Nutzungsrechte innehaben,von der UE umfasst sind" ?!
Das ist aber ein großes Versprechen, welches man dort vertraglich für die nächsten 30 Jahre eingeht. Bei einen sogenannten Powersauger kann das natürlich mehr als Sinn machen. Allerdings sollte die Abgabe dann besser damit einhergehen, denn Internzugang auf eine andere Person zu übertragen. Und auch in 10-20 Jahren daran denken, dass wenn z.B. die eigenen Kinder sich im Internet tummeln, man als Anschlussinhaber zur Zeit leider mithaftet oder nicht (Urteile gibt es ja leider in alle Richtungen).
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Alt 23.01.2009, 00:01   # 849
JG59
 
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Beiträge: 103
Zitat:
Zitat von Gülbinho Beitrag anzeigen
wenn er doch eine/die mod. UE verschickt hat dann hat er doch nichts "zugegeben" da die mod.UE doch genau das gegenteil beinhaltet nämlich das nichts zugegeben wird UND das auch andere/alle Werke beinhaltet werden.
Mit der mod. UE hat er zwar nichts zugegeben. Das schließt aber nicht aus, dass er es trotzdem auf andere Weise direkt oder indirekt zugeben kann.

Meiner Meinung nach kann eine Verhandlung über die Höhe der Zahlung oder eine Zahlung selbst, durchaus als Schuldeingeständnis gewertet werden.
Deshalb:
Keine Verhandlungen mit dem Abmahner, es sei denn, diese führt ein guter Anwalt.

JG59
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Alt 23.01.2009, 00:29   # 850
Gülbinho
 
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Beiträge: 4
so gesehen ist selbst nur eine mod. UE ein eingeständniss...ich meine wer ist sich sicher nichts gemacht zu haben und reagiert überhaupt darauf

ich persönlich tendiere dazu einen RA damit zu beauftragen eine mod. UE zu schreiben und mit der gegenseite Verhandlungen aufzunehmen.Gar nicht reagieren halte ich persönlich für eine nicht so gute idee den die werden nicht denken "naja lassen wir den halt in ruhe gibt genug andere" (ich meine wenn die das bei jedem 10. machen entgeht auch gutes geld worauf solche Menschen bestimmt nicht verzichten).
Hart auf Hart drauf ankommen zu lassen ist wohl eine 50:50 Chance...entweder gewinnt man dann(weils wegen zu geringem Gegenstandswert nicht lohnt) oder man verliert und hat dann ne fette Rechnung.

Es ist einfach Schwierig das "richtige" zu machen da man also Otto Normalverbraucher gar keine orientierung/ahnung von diesen Gesetzen,geschweige den dem RA-Deutsch, hat^^.Also mir geht es so....
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Alt 23.01.2009, 00:47   # 851
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
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Beiträge: 3.631
Zitat:
Zitat von Gülbinho Beitrag anzeigen
so gesehen ist selbst nur eine mod. UE ein eingeständniss...
NEIN!
Translation Anwalt --> Deutsch
Zitat:
"Ich verpflichte mich zu etwas, obwohl ich der Meinung bin, dass ich nicht muss.
Dies dient dazu, ein für mich vielleicht sehr teureres Gerichtsverfahren zu vermeiden, ohne den Verstoß zuzugeben."
Zitat:
ich meine wer ist sich sicher nichts gemacht zu haben und reagiert überhaupt darauf
Auch Nein!
Der RI hat einen Anspruch auf Unterlassung
Zitat:
Gar nicht reagieren halte ich persönlich für eine nicht so gute idee
Ja, richtig, da du sonst ein teures Verfahren einer Einstweiliges Verfügung am Hals haben könntest.

Ein JA und zwei Nein!
Sry, wir sehen uns leider nicht im Recall!
(Kleiner Scherz)
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Alt 23.01.2009, 00:47   # 852
nichtmitmir
 
Registriert seit: 05.11.2008
Beiträge: 75
@Gülbinho
So gesehen gibst du den Abmahnkanzleien immer neues Futter.
Wer sich mit den Informationen hier im Forum auseinandersetzt kann einen klaren Trend erkennen.
Mit dieser Vorgehensweise wird die Flut der Abmahnungen nie eingedämmt.
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Alt 23.01.2009, 06:48   # 853
m.ackva
 
Registriert seit: 11.12.2008
Beiträge: 37
bei mir gibt es noch keine neuigkeiten gestern war die letzte frist um
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Alt 23.01.2009, 13:08   # 854
Scream150
 
Registriert seit: 05.01.2009
Beiträge: 44
Bei mir bis jetzt nichts neues. An einige aus dem Forum. Die mod. UE wird von den Anwälten akzeptiert und ich gestehe damit keine Schuld. Anders sieht es aus, wenn ich zahle oder eine niedrige Summe anbiete. Wer sagt dann, dass es aufhört??
Ich brauche auch eine "weiße Weste", aber wer braucht die Nicht? Es handelt sich um Zivielrecht! Warum soll man zahlen, wenn man sich keiner Schuld bewusst ist. Wenn es für die Anwälte so leicht wäre, warum hatten sie noch nicht bei Allen Erfolg oder "zerren" wenn überhaupt so wenig vor Gericht? Darüber sollte man mal nachdenken.Die Anwälte sind in der Beweispflicht.Ohne Beweise funktioniert vor Gericht auch nichts.Ob eine IP Adresse zum Erfolg führt ist umstritten. Nicht umsonst, stellt die Staatsanwaltschaft fast alles ein.
Vor allem geht es denen im zweiten Schreiben nicht mehr um die "Strafe" für den angeblich geladenen Tittel/Album, sondern um die Anwaltskosten. das ist ebenfalls sehr fraglich. Geht man zu einem Anwalt, ist der auch froh, es gibt ja ein neues Mandat (Kohle).Das Forum hier hat mir persönlich sehr geholfen und die Angst genommen. Befolgt man die Schritte, ist man gut beraten.
Alles weitere kommt dann schon...
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Alt 23.01.2009, 13:44   # 855
Sugarmountain
 
Registriert seit: 03.01.2009
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heute habe auch ich post von den anwälten bekommen.
bei mir steht aber nur drin dsa sie den eingang bestätigen und die modifizierte UE akzeptieren. Keine Forderungsaufstellung oder ähnliches.

Bin ich jetzt raus oder kommt noch was?? Was meint ihr??

Ich habe folgendes Anschreiben beigefügt:


hiermit übersende ich Ihnen eine abgeänderte Unterlassungserklärung zum genannten Aktenzeichen.
Ich habe weder ein Werk ihres Mandanten aus dem Internet geladen, noch habe ich es für andere öffentlich zugänglich gemacht. Ich muste ehrlich gesagt erstmal googlen wer ihr Mandant überhaupt ist.
Ich habe mich nie mit derartiger „Musik“oder „Literatur“ wie die Ihres Mandanten auseinander gesetzt so war mir Ihr Mandant bis dato unbekannt.


Des weiteren weise ich Ihre Abmahnung mangels Vorlage einer Vollmachtsurkunde im Original gemäß § 174 BGB zurück. Die Abmahnung ist damit Unwirksam. Darüber hinaus lehne ich eine Erstattung der Schadensersatzansprüche insbesondere der Anwaltskosten aufgrund der Unwirksamkeit der Abmahnung ab. Da ich ebenfalls an einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht interessiert bin, gebe ich zur Vermeidung weiterer Auseinandersetzungen in dieser Angelegeheit folgende Unterlassungserklärung ab: (siehe Anlage)
Hiermit betrachte ich die Angelegenheit als erledigt.
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Alt 23.01.2009, 17:56   # 856
Nicole73
 
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Beiträge: 5
Hallo, wir haben auch die UE aus diesem Forum versandt und heute wieder Post von den Anwälten bekommen. Die UE wurde anerkannt und jetzt sollen wir die Anwaltskosten von 1.005,40 € zahlen.

Ich möchte nicht zahlen, da ich mir keiner Schuld bewußt bin.

Im übrigen hat das Forum uns sehr geholfen.
Ein dickes DANKE
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Alt 24.01.2009, 08:22   # 857
RA Hechler
 
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Zitat:
Zitat von calvin*80 Beitrag anzeigen
gab es auch Leute bei denen die Fiedlers drauf eingegangen sind ????? Und wenn ja auf wieviel konntet ihr die Blutsauger runterhandeln ???
Mit geschickten Argumenten kann man die Forderung ganz wesentlich drücken auf einen erträglichen Betrag. Das hat bei uns bislang immer geklappt. Leider lassen sich die Anwälte fast immer nur darauf ein, wenn der Abgemahnte anwaltlich vertreten oder H4-Empfänger ist.

Mit freundlichen Grüßen
RA Matthias Hechler

-----Doppelpost zusammengeführt am 24.1.2009 um 08:25:22-----

Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Mir sind keine Fälle bekannt, wo die auf so einen Deal eingegangen sind.
Solche Fälle gibt es genügend, kommt nur auf die richtigen Argumente an!

Mit freundlichen Grüßen
RA Hechler

-----Doppelpost zusammengeführt am 24.1.2009 um 08:31:01-----

Zitat:
Zitat von Sugarmountain Beitrag anzeigen

Bin ich jetzt raus oder kommt noch was?? Was meint ihr??


Des weiteren weise ich Ihre Abmahnung mangels Vorlage einer Vollmachtsurkunde im Original gemäß § 174 BGB zurück. Die Abmahnung ist damit Unwirksam.
Das da noch was kommen wird ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Oder glauben Sie ernsthaft, dass das so einfach geht?

Zu den auch wieder hier ständig kursierenden Irrtümern hinsichtlich der Wirksamkeit von Abmahnungen ohne Vollmacht siehe hier:

ANWALT ABMAHNUNGEN - Markenrecht Urheberrecht Wettbewerbsrecht - ANWALTSKANZLEI HECHLER

Mit freundlichen Grüßen
RA Hechler
__________________
http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php
---------------------------------------------------------------
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Alt 24.01.2009, 11:14   # 858
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
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Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von princess
Mir sind keine Fälle bekannt, wo die auf so einen Deal eingegangen sind.
Solche Fälle gibt es genügend, kommt nur auf die richtigen Argumente an!
Nur dass hier keine Fehlinterpretation aufkommt.
RA Hechler hat keinen Einblick in die von mir gemachten Aufzeichnungen.

Da oft im täglichen Umgang Männer und Frauen ein kommunikatives Problem haben, noch einmal mit einer größeren Anzahl von Worten:

Es gibt sehr wohl eine hohe Anzahl von Fälle, bei denen der Abmahner auf den Vergleichsvorschlag eines den abgemahnten vertretenen Anwalts einging und die Sache damit erledigt war.
Jedoch nicht beim betreffenden Abmahner, der hier im Titel steht. In den Anfängen seines Auftretens (04/2008 ) hier wurden sogar mod. UEs vereinzelt nicht akzeptiert.
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Alt 24.01.2009, 12:17   # 859
RA Hechler
 
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Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Es gibt sehr wohl eine hohe Anzahl von Fälle, bei denen der Abmahner auf den Vergleichsvorschlag eines den abgemahnten vertretenen Anwalts einging und die Sache damit erledigt war.
Jedoch nicht beim betreffenden Abmahner, der hier im Titel steht. In den Anfängen seines Auftretens (04/2008 ) hier wurden sogar mod. UEs vereinzelt nicht akzeptiert.

Das mag sein. Unsere Bushido-Fälle haben wir stets vergleichen können, wenn der Mandant das wollte, und zwar zu sehr guten Bedingungen.
Andere Kanzleien vergleichen sich tatsächlich nicht, BF etc. schon

Mit freundlichen Grüßen
RA Hechler:luvuall:
__________________
http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php
---------------------------------------------------------------
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Alt 24.01.2009, 13:28   # 860
munga
 
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Beiträge: 5
So, dann melde ich mich mal wieder zu Wort.
Nicht zu vergessen ist, dass nicht nur die Abmahnanwälte recht viel Kohle einzuschieben versuchen sondern auch die Anwälte welche von Euch beauftragt werden!
Ich meine warum soll ich einem Anwalt 150 Euronen oder noch mehr für eine abgeänderte UE bezahlen? Das kann ich selber... Und hab dabei einen recht hohen Stundenlohn eingespart
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Alt 26.05.2012, 17:22 # --
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