Fiedler mahnt Bushido- Dateien upload ab, suche Betroffene

Alt 28.06.2010, 10:57   # 6821
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von Kandi Beitrag anzeigen
exakte, auf die Sekunde genaue ZeitPUNKT genannt worden, jedoch nicht der ZeitRAUM in dem die besagte Datei angeblich angeboten wurde.

Zitat:
Zitat von romeo20o6 Beitrag anzeigen
Ich schreib nur Test-Download!
in solchen Fällen muss ich immer an Monopoly und "geh zurück auf Los" Röm. I Zugang/Inhalt - Punkt 6 ...sehr kurzer Überwachungszeitraum oder gar nur ein einziger Zeitpunkt. denken.

Schon erstaunlich, wie oft ein Teil der User durch aktives mitdenken, die Lesefaulheit anderer User ersetzt.

Stundenlanges durchblättern und überfliegen reicht eben nicht.

Jeder sollte auch mal die oft grellfarbigen Hinweise (Links) in der Signatur (Fußzeilen) der User aufzurufen. (anzuklicken)
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Alt 28.06.2010, 12:49   # 6822
Schwarzfahrer
casus belli
 
Benutzerbild von Schwarzfahrer
 
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Stundenlanges durchblättern und überfliegen reicht eben nicht.

Jeder sollte auch mal die oft grellfarbigen Hinweise (Links) in der Signatur (Fußzeilen) der User aufzurufen. (anzuklicken)
Stimmt! Aber dann wären ja du und die ganzen anderen hier "Arbeits- und Spaßlos" im Forum!!
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Alt 28.06.2010, 14:30   # 6823
Kandi
 
Registriert seit: 28.06.2010
Beiträge: 3
Vielen Dank für alle Antworten.
Wie gesagt, bin euren Empfelungen gefolgt.

Sage bescheid, wie es ausgegangen ist
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Alt 28.06.2010, 17:03   # 6824
lennartt4
 
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Beiträge: 16
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer Beitrag anzeigen
in den meisten Fällen heißt "umfassend" nur, das denen die Kohle bei der UE fehlte!! Also: vergiss es! Ruhe bewahren!!
Jep!! So sieht's aus!

Also nix weiter machen?
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Alt 28.06.2010, 17:47   # 6825
grave
 
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Beiträge: 3.392
Zitat:
Zitat von lennartt4 Beitrag anzeigen
Also nix weiter machen?
Doch lochen und abheften
evtl. Eis essen oder kühles Getränk genießen
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Alt 29.06.2010, 10:01   # 6826
Gaussman
 
Registriert seit: 29.06.2010
Beiträge: 1
Hallo allerseits,
ich bin neu hier, habe es geschafft an einem Tag drei Abmahnungen einzufangen (keine Angst - sind schon alle mit ModUEs versorgt) und wollte nochmal Rat wegen dieser neuen Bindhardt-Fiedler-Masche einholen. Ihr Schreiben (und es fängt wirklich so an!):

"Sehr geehrte Frau xxxxxxxxxxxxxx,

Wir erwarten daher eine verbindliche, wahrheitsgemäße und vollständige Auskunft über

- den Zeitraum der öffentlichen Zugänglichmachung der streitbefangenen Datei,

- die Anzahl Zugriffe Dritter auf die streitbefangene Datei,

- die Herkunft der streitbefangenen Datei

und gehen von einer abschließenden Stellungnahme bis zum xx.xx.2010 zu Händen unserer Kanzlei aus.

Soweit eine unmittelbare Täterschaft / Teilnahme abgestritten wird, verweisen wir auf das Urteil des BGH v. 12.05.2010 ''Sommer unseres Lebens'' ( Az. I ZR 121/0, sodann ist der unmittelbar handelnde Täter zu benennen.

Gleichzeitig bleibt das Angebot unseres Mandanten zur abschließenden Erledigung bis zum xx.xx.2010 zur Annahme aufrecht erhalten.

Mit freundlichen Grüßen"


Haben die mit dem Urteil vom 12.05 irgendeinen Auskunfstanspruch erlangt? Ich habe nämlich etwas Angst, dass bei nichtreagieren sofort ein Gerichtsschreiben reinflattert wg. nicht nachkommen einer Pflicht oder sonstwas.
Wie siehts denn nun aus mit diesem ominösen Urteil vom 12.05?
Danke an alle in diesem Forum und viel Glück den Abgemahnten. Das Leben geht weiter!
Gruß!
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Alt 29.06.2010, 10:13   # 6827
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Gaussman Beitrag anzeigen

Haben die mit dem Urteil vom 12.05 irgendeinen Auskunfstanspruch erlangt?
Wie siehts denn nun aus mit diesem ominösen Urteil vom 12.05?
Danke an alle in diesem Forum und viel Glück den Abgemahnten. Das Leben geht weiter!
Gruß!
Nein den hatten sie schon vorher


BGH, Urteil vom 12.05.2010 - Az. I ZR 121/08


Zitat:
Wir erwarten daher eine verbindliche, wahrheitsgemäße und vollständige Auskunft über
lochen, lachen abheften
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Alt 29.06.2010, 10:41   # 6828
Bulldog66
 
Registriert seit: 26.06.2010
Beiträge: 3
Zitat:
Zitat von Gaussman Beitrag anzeigen
[I]"...
Wir erwarten daher eine verbindliche, wahrheitsgemäße und vollständige Auskunft über

- den Zeitraum der öffentlichen Zugänglichmachung der streitbefangenen Datei,

- die Anzahl Zugriffe Dritter auf die streitbefangene Datei,

- die Herkunft der streitbefangenen Datei
Moin,
wie kommen die drauf ???
Oder ist das eine neue MASCHE !!!!.


Gruß
Bulldog66
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Alt 29.06.2010, 10:44   # 6829
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Bulldog66 Beitrag anzeigen
Moin,
wie kommen die drauf ???
Oder ist das eine neue MASCHE !!!!.
Das ist der plumpe Versuch das der Abgemahnte sich durch unbedachte Äusserungen selbst belastet.
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Alt 29.06.2010, 10:45   # 6830
xxMopsxx
 
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Beiträge: 36
Gar nicht drauf reagieren. Ich schließ mich der o. g. Anmerkung an!
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Alt 29.06.2010, 11:38   # 6831
Schwarzfahrer
casus belli
 
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Beiträge: 1.456
Zitat:
Zitat von Gaussman Beitrag anzeigen
[I]"Sehr geehrte Frau xxxxxxxxxxxxxx,

Wir erwarten daher eine verbindliche, wahrheitsgemäße und vollständige Auskunft über

- den Zeitraum der öffentlichen Zugänglichmachung der streitbefangenen Datei,

- die Anzahl Zugriffe Dritter auf die streitbefangene Datei,

- die Herkunft der streitbefangenen Datei

und gehen von einer abschließenden Stellungnahme bis zum xx.xx.2010 zu Händen unserer Kanzlei aus.

Ich lach mich tot!!
Lieber Wetterfrosch! Wir erwarten, das die Sonne von 08.00 bis 21.30Uhr aus einem Winkel von 90° auf die Erde fällt, damit unsere Sonnenuhr die richtige Zeit anzeigt.....:vogel:

Was die wollen, ist ein Geständnis von dir um dich dann damit festnageln zu können!
Was die aber hoffentlich von dir bekommen, ist nur die ModUE und sonst nix.

Tz,tz,tz: Mir scheint, die lesen hier auch mit!
Wohl zuviel Zeit die Herren Abmahner und ihre Schergen des Unrechts!!
__________________
keinanwalt!keinanwalt!keinanwalt!keinanwalt!keinan walt!keinanwalt!
Erst lesen, dann posten!!Grundkurs!!
Gib dein Geld keinem Anwalt! Der eine mahnt ab und der Andere will dich verteten!Dein Geld wollen sie beide!ModUEund sonst nix!!
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Alt 29.06.2010, 12:13   # 6832
superdicker
Gesperrt
 
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Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
Sehr geehrte Herr/Frau xxxxxxxxxxxxxx,

Wir erwarten daher eine verbindliche, wahrheitsgemäße und vollständige Auskunft über

- die abmahnerische Tätigkeit ihrer Kanzlei
- die Anzahl der herausgegangen Serienbriefe
- die Offenlegung des "Nettoverdienstes" ihrer Kanzlei
und gehen von einer abschließenden Stellungnahme bis zum xx.xx.2010 zu Händen unseres Velosupermopses aus.:vogel:

Ich schmeiß mich weg.

Dreister geht es nicht mehr so zum "Selbstmord" aufzufordern
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Alt 29.06.2010, 14:08   # 6833
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von Gaussman Beitrag anzeigen
Haben die mit dem Urteil vom 12.05 irgendeinen Auskunfstanspruch erlangt? Ich habe nämlich etwas Angst, dass bei nichtreagieren sofort ein Gerichtsschreiben reinflattert wg. nicht nachkommen einer Pflicht oder sonstwas.
Nein. Einen solchen Auskunftsanspruch haben sie jetzt genausowenig, wie sie ihn vorher hatten. Nicht umsonst besteht die übliche Vorgehensweise auf Bettelbriefe mit indiskutablen Inhalten und ohne Gehalt aus

Lesen, Lochen und Abheften.
__________________
Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung)
Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen.
von Konfuzius
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner
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Alt 29.06.2010, 14:20   # 6834
Alanis
 
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Ganz so einfach ist es nicht:

2010 – Die Abgemahnten zwischen sekundärer Darlegungslast und Auskunftspflicht? Verein gegen den Abmahnwahn

Zitat:
...
Dr. Wachs: Wie ich eben schon angedeutet habe, besteht, wenn eine Rechtsverletzung stattgefunden hat, eine entsprechende Mitwirkungspflicht. Ich würde hier auch nicht raten diese Schreiben grundsätzlich zu ignorieren, aber rein faktisch macht aus Sicht des Rechteinhabers wenig Sinn eine Klage allein auf Auskunft zu richten, vielmehr ist dann eine Klage auf Ersatz der Anwaltskosten (verschuldensunabhängig) in Kombination mit einer Klage auf Auskunft effektiver.
Aus diesem Grund halte ich es, bei allem Hinweis auf die Risiken aus taktischen Gründen für vertretbar, außergerichtlich keine Auskunft zu erteilen. Diese Aussage kann aber eine Einzelfallprüfung durch einen Anwalt nicht ersetzen.
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Alt 29.06.2010, 14:21   # 6835
ulrich
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Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von Gaussman Beitrag anzeigen
Ihr Schreiben (und es fängt wirklich so an!):
[I]"Sehr geehrte Frau xxxxxxxxxxxxxx,
Wir erwarten daher eine verbindliche, wahrheitsgemäße und vollständige Auskunft über
Also ich finde das Schreiben ist doch recht lustig. Es muss doch nicht immer dieses Trockene Juristendeutsch sein.
Alles ein bisschen lustig und flockig gehalten dann hat der Abgemahnte auch etwas Spaß an der Abmahnung .
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Alt 29.06.2010, 14:33   # 6836
Schwarzfahrer
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Also ich finde das Schreiben ist doch recht lustig. Es muss doch nicht immer dieses Trockene Juristendeutsch sein.
Alles ein bisschen lustig und flockig gehalten dann hat der Abgemahnte auch etwas Spaß an der Abmahnung .
Lach! So sehe ich das auch!! Ich erwarte ja auch, das mein Nachbar nett ist, die Argentinier gegen uns verlieren und Günter Netzer endlich von Delling auf die Fresse kriegt, aber ich habe wohl keinen Anspruch darauf (im Falle Argentinien und Netzer: Leider, leider!!).

---------- Doppelpost zusammengeführt am 29.06.2010 um 13:35 ----------

Ja! Aber das ich mich selber belaste kann ja wohl keiner von mir erwarten, oder?
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keinanwalt!keinanwalt!keinanwalt!keinanwalt!keinan walt!keinanwalt!
Erst lesen, dann posten!!Grundkurs!!
Gib dein Geld keinem Anwalt! Der eine mahnt ab und der Andere will dich verteten!Dein Geld wollen sie beide!ModUEund sonst nix!!
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Alt 29.06.2010, 14:36   # 6837
Frank2009
 
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Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von Alanis Beitrag anzeigen
Ganz so einfach ist es nicht
Doch, es ist sogar noch viel einfacher: dbzgl. sollte man wohl besser diejenigen fragen, die keine wirtschaftlichen Interessen im Bereich des Abmahnunwesens verfolgen.

Selbst bei einer Vorladung der Polizei wird man vorher belehrt:
Beschuldigte sind bei der Vernehmung nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen....
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Alt 29.06.2010, 14:38   # 6838
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Nein. Einen solchen Auskunftsanspruch haben sie jetzt genausowenig, wie sie ihn vorher hatten.
Na dann muß ich wohl irgendwo einen Knoten haben

Zitat:
Gibt es Vorgaben des Gerichts, wie die Beauskunftung durch den jeweiligen Provider faktisch erfolgen muss – etwa durch eine Excel Tabelle oder Ähnliches?


Dr. Dirk Eßer: Nein. Das Gericht ordnet nur an, dass der Antragsgegner den Anschlussinhaber bekannt gibt, der hinter der Urheberrechtsverletzung steckt. In der Praxis werden die dem Antrag beigefügten Listen mit den betreffenden IP-Adressen in der Regel dem Gerichtsbeschluss als Anlage beigefügt.
Zitat:
Viele Abmahnungsgegner vertreten die Meinung, das Prozedere des Richterbeschlusses nach § 101 Abs. 9 UrhG verstoße gegen das Grundgesetz, BDSG, TKG und Fernmeldegesetz. Als Hauptargument wird von diesen vorgetragen, dass die Interessen des ermittelten und später abgemahnten Anschlussinhabers hinter die des Auskunftssuchenden gestellt werden. Dabei geht es speziell um die Schutzwürdigkeit der persönlichen Daten sowie die Tatsache, dass eine Rechtsverletzung ja noch überhaupt nicht nachgewiesen sei.
Teilen Sie diese Ansicht?


Dr. Dirk Eßer: Nein. Im Gesetzgebungsverfahren sind die verschiedenen Interessen abgewogen worden, dann hat der Gesetzgeber den Anspruch so ins Gesetz geschrieben. Das Argument, die Rechtsverletzung sei noch nicht nachgewiesen, ist nicht stichhaltig. Es geht bei dem Auskunftsanspruch doch gerade darum, dem Rechteinhaber zu ermöglichen, seinen Anspruch nachzuweisen.
Quelle:Landgericht Köln, Interview vom 08.05.2010

also besteht doch ein Auskunftsanspruch
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Alt 29.06.2010, 14:39   # 6839
Alanis
 
Benutzerbild von Alanis
 
Registriert seit: 25.11.2009
Beiträge: 525
Sorry, wenn mein Post nicht in Euer Weltbild passt. Ich wollte nur auf den Artikel hinweisen, mehr nicht.

Ciao
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Alt 29.06.2010, 14:43   # 6840
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von Kersare Beitrag anzeigen
also besteht doch ein Auskunftsanspruch
Aber nicht gegenüber dem Abgemahnten. Es ist mir schon klar, dass im Bereich des Abmahnunwesens gerne mit allen Mitteln der Desinformation gearbeitet wird.

Du hattest auch offensichtlich nicht verstanden, was ich geschrieben hatte (bitte nachholen):

Zitat:
Zitat von Gaussman
...
Haben die mit dem Urteil vom 12.05 irgendeinen Auskunfstanspruch erlangt? Ich habe nämlich etwas Angst, dass bei nichtreagieren sofort ein Gerichtsschreiben reinflattert wg. nicht nachkommen einer Pflicht oder sonstwas.
...
Nein. Einen solchen Auskunftsanspruch haben sie jetzt genausowenig, wie sie ihn vorher hatten. Nicht umsonst besteht die übliche Vorgehensweise auf Bettelbriefe mit indiskutablen Inhalten und ohne Gehalt aus

Lesen, Lochen und Abheften.

Dbzgl. sollte man wohl besser diejenigen fragen, die keine wirtschaftlichen Interessen im Bereich des Abmahnunwesens verfolgen.

Selbst bei einer Vorladung der Polizei wird man vorher belehrt:
Beschuldigte sind bei der Vernehmung nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen....
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Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen.
von Konfuzius
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
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Alt 26.05.2012, 17:21 # --
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