@Alter Esel: Das hast du sehr schön formuliert. Hoffentlich kann die Familie sich nach deinen Hinweisen zusammenraffen.
30.11.2008, 09:14
#
662
Galant
Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 3
Hallo,habe gestern auch so ein schreiben bekommen.Bin aus allen Wolken gefallen,als ich das gelesen habe.Ein Freund hat sich gestern gleich die mühe gemacht,um das mal zu recherchieren.Und dabei ist er auf die Homepage gestoßen.
Das schreiben hat das Datum vom 28.11.2008 (Ausstellung´s Datum)
Das tat Datum soll der 20.10.2008 gewesen sein
Und soll bis zum 8.12.2008 700 Euro bezahlen.
Die Vollmacht ist am 26.11.2008 ausgestellt worden.
Hab jetzt mal die IP Adressen verglichen.Die passen schon mal gar nicht.(Wenn ich richtig geschaut habe,wo finde ich den meine IP Adresse)
Gruß Dennis
30.11.2008, 12:20
#
663
Matze2003
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 5
Hallöchen liebe Gemeinde....
Auch ich habe gestern nun ein Schreiben bekommen. Leider ist auch bei mir die Vollmacht vordatiert vor der eigentlichen Tat die mir vorgeworfen wird. Also hat der ,, gute Junge,, mal bisschen über seine Glaskugel gestrichen und in die Zukunft gesehen
Damit ließe sich bestimmt doch mehr Geld machen als durch so ein Geschäftsmodell.
Nunja nach einiger Überlegung bin ich zu dem Entschluss gekommen die mod. UE abzuschicken per Fax damit die Frist gewahrt wird und per Einschreiben mit Rückschein hinterher und dann erstmal Stur bleiben.
Zustimmung ? Ja ? Nein ?
MfG
30.11.2008, 13:18
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664
Alter Esel
Registriert seit: 21.08.2007
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Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von Matze2003
Zustimmung ? Ja ? Nein ?
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen."
-----Doppelpost zusammengeführt am 30.11.2008 um 13:18:07-----
Zitat:
Zitat von Galant
...Hab jetzt mal die IP Adressen verglichen.Die passen schon mal gar nicht.(Wenn ich richtig geschaut habe,wo finde ich den meine IP Adresse)...
Da sich Deine IP-Adresse regelmäßig ändert (dynamische IP), kannst Du selbst heute nicht mehr nachvollziehen, welche IP Dir zum angeblichen "Tatzeitpunkt" vom Provider zugewiesen wurde.
30.11.2008, 13:42
#
665
Matze2003
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 5
Ja sorry dafür
wollte nur nochmal auf Nummer sicher gehen
30.11.2008, 17:50
#
666
osman
Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 3
hallo
habe gestern auch eine Abmahnung über 600 Euro bekommen, weil ich ein Album zum Download angeboten habe! Ich habe letztens meinen PC formatiert und weiß daher leider nicht mehr, ob ich andere Alben von ihm downgeloadet bzw. angeboten habe. We ich jetzt ihr erfahren habe, sollte man ja die abgeänderte Meldung abgeben! Aber kann mir jemand helfen, was ich jetzt tun sollte?? Was ist, falls ich doch noch andere Alben von ihm hatte??
Schon mal im voraus Vielen Dank!
30.11.2008, 21:32
#
667
Alter Esel
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von osman
Was ist, falls ich doch noch andere Alben von ihm hatte??
Dann solltest Du ernsthaft Deinen Musikgeschmack überdenken.
Ich habe hier noch von keinem mehrfach Geschädigten gelesen.
Du wärst dann der Erste, der von Fiedler ein zweites Mal ertappt wurde.
01.12.2008, 12:30
#
668
osman
Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 3
Warum sollte man eigentlich die modifizierte Erklärung abschicken?
Was ist an der Originalen so schlimm? Verstehe dieses Anwalt-Deutsch nicht.
01.12.2008, 13:02
#
669
princess15114
Moderation
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
Zitat:
Zitat von osman
Warum sollte man eigentlich die modifizierte Erklärung abschicken?
Was ist an der Originalen so schlimm?
Die originale (mitgeschickte) Unterlassungserklärung enthält i.d.R. ein Schuldeingeständnis sowie die Zahlungsverpflichtung. Eine richtig abgeänderte UE stellt kein Schuldeingeständnis dar, sondern gibt lediglich die Verpflichtung ab, das du das dir unterstellte Treiben nicht weiter fortsetzen wirst (30 Jahre lang). Wichtig daher die UE nur für den betreffenden Titel abgeben und vom Anschlussinhaber zu unterschreiben. Ein danach angestrengtes Gerichtsverfahren (ist bislang nicht bekannt, falls man nichts zugibt getan zu haben) hält sich finanziell in Grenzen, da es darin nur um die anwaltlichen Forderungen geht.
Nicht zu reagieren, ist hier die bisher schlechteste Entscheidung, da man eine Einstweilige Verfügung kassieren kann, die per Gericht das verbietet, was du in der Unterlassungserklärung unterschreiben solltest. Gerichtskosten und RA-Kosten für die EV werden dir auferlegt. Ca. 700EUR RA und 350EUR Gerichtskosten. Allerdings hat man, falls man widerspricht, die Möglichkeit zu einer Verhandlung zu kommen (zunächst in Sachen EV und dann in der Hauptsache).
also die abgeänderte Erklärung abgeben! wie sieht es mit dem Bezhen aus?
Lieber gleich die 600 Euro zahlen oder warten?
01.12.2008, 13:23
#
671
princess15114
Moderation
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
Zitat:
Zitat von osman
wie sieht es mit dem Bezhen aus?
"Bezhen"? Was? Womit?
Bezahlen vielleicht?
Da man in einer mod. UE nichts zugibt, getan zu haben, steht einem der weitere Weg offen (zahlen, nicht zahlen).
Über die Risiken des Nichtzahlens klärt dich ein Organigramm auf und wie sich die Mehrheit der Abgemahnten entschieden haben, kannst du einer Statistik entnehmen (beides als Downloadlink in meiner Signatur).
ich habe am 6.11.08 auch so einen Brief bekommen mit einer Forderung von 600 für ein Album... diesen Brief hab ich mehr oder weniger ignoriert.
Dann kam kurz nach Ende der Zahlungsfrist ein zweiter Brief mit einer Forderung von satten 1400 (!!!) Habe dann auch diese mod. EU + Wiederspruch via Einschreiben geschickt und Heute kam der rosa Zettel das mein Einschreiben angekommen ist !
melde mich wenn ich neue nette Briefe erhalten habe.
bis dann
02.12.2008, 17:25
#
673
Hellmen
Gastposter
Hallo leute
ihr kennt das Problem!
Habe die mod UE, jetzt aber zu meiner frage was hat das mit der 100 anwaltsgebühr aufsich?
im vorraus für eure hilfe.
mfg
02.12.2008, 18:02
#
674
princess15114
Moderation
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
Zitat:
Zitat von Hellmen
jetzt aber zu meiner frage was hat das mit der 100 anwaltsgebühr aufsich?
Lediglich ein netter Gedankengang der Gesetzgebung seit dem 01.09. dieses Jahres Abmahnungen in Höhe der Gebühr zu deckeln (für einfach gelagerte Fälle mit nicht gewerblichem Ausmaß), ebenso die Sache mit dem Richtervorbehalt.
Da aber bereits bei einem Album das gewerbliche Ausmaß bejaht wurde, würde ich mir um die 100 EUR keine Gedanken machen.
Seitens der Abmahner ist in den vergangenen drei Monaten ein regelrechtes Richter- /Staatsanwalschaftshopping feststellbar.
Kurz ein Gesetz, das nicht mal das Papier Wert ist, auf dem es gedruckt wurde.
Hallo Leute,
bin neu in eurem Forum, aber die Masche über Abmahnungen sich ein "paar Euro" dazuzuverdienen ist nicht neu. Meiner Tochter ist das auch wiederfahren
aber wir haben den "ehrenwerten Herren" erfolgreich Paroli geboten. Da bezahle ich lieber einen guten Anwalt als diesen Raubrittern auch nur einen Euro zu überweisen. Unser Anwalt hat ein Schreiben verfasst und dann habe ich von dem "Gangsterrapper" und seinem Anwaltsgehilfen nichts mehr gehört.
Also nicht entmutigen lassen und auf keinen Fall solche Schreiben ignorieren, dann hat man später schlechte Karten.
10.12.2008, 12:00
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677
ottokotter
Registriert seit: 10.12.2008
Beiträge: 2
auch ich bin neu im Forum.
Wir bekamen Anfang Dez. ein Scheiben von der Kanzlei Fiedler. Unser
Internetanschluß läuft auf meinen Mann uns mich, daher ging das Schreiben auch an beide.
Wie ist dann die Rechtslage? Der Anschluß wird auch von unserer 13jährigen Tochter benutzt, sie hört aber auch keinen Bushido.
Nach dem 2.Schreiben haben wir jetzt die UE weggeschickt, aber bezahlen werden wir nichts, mal sehen was passiert und Nerven behalten!
10.12.2008, 21:17
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678
silla01
Gastposter
Hallo ich weiß nicht mehr weiter
Ich habe alles gemacht was hir so steht mod erklärung zurück geschickt und nun wieder eine Zahlungsaufforderung jetzt keine 600.- wie im ersten Brief sondern 1000.- ich beziehe hartz4 und weiß jetzt schon nicht mehr weiter kann mir jemand helfen?!?!?!?!?!?!?!?!?!
10.12.2008, 22:44
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679
princess15114
Moderation
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
Zitat:
Zitat von silla01
Ich habe alles gemacht was hir so steht mod erklärung zurück geschickt und nun wieder eine Zahlungsaufforderung jetzt keine 600.- wie im ersten Brief sondern 1000.-
Hier steht aber auch überall, dass die mod. UE nicht vor weiteren "Belästigungen" schützt.
Dies ist insbesondere, mindestens ein weiterer Bettelbrief mit Forderungen von 1.005,40 EUR. Höhere Beträge sind bislang nicht bekannt.
Da du deine UE abgegeben hast, kannst du keine EV und keine Unterlassungsklage merh an den Hals bekommen.
Das Restrisiko - drei Jahre lang - bleibt eine Kostenklage mit einem Streitwert in Höhe der letztgenannten Forderungen. Allerdings sind da auch keine bekannt. Siehe auch Organigramm (Downloadlink in meiner Signatur)!
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/49032-fiedler-mahnt-bushido-dateien-upload-ab-suche-betroffene.html