| | # 402 |
| Gastposter | Tach zusammen! Bax is back is in da house! Hatte beim Aufräumen meiner persönlichen Datensammlung folgendes gefunden und direkt an euch ultra-funky-krassen-*piep*-*piep-piep*-homies gedacht! YEAH! Word, mother*piep*, YO! : https://dpinfo.dpma.de/cgi-bin/dpi_cmd Gebt 'mal "Bushido" in der Zeile Zeichen/Markentext ein und ENTER. Ich hatte aus'm Bauch heraus TOR 2 genommen. Ich vermute zwar ganz stark, daß ihr das eh schon alle kennt, da ein normaldenkender Mensch natürlich als erstes die Vorwürfe prüfen würde (behaupten kann man schließlich alles), aber ich denke für die "Neuen" könnte sich das doch eventuell lohnen...? Besonders für die Abmahnwahn-Abteilung "ebay", denke ich... Wie man das allerdings liest, d.h. im Sinne von interpretiert weiß ich nicht. Zumindest könnte es bedeuten, daß schon 'mal ALLE, die vor dem 29.06.2007 abgemahnt wurden den Abmahnzettel morgen zum Grillanzünden benutzen können... Aber nochmal: Ob man das so lesen kann? K.A.! Ich kenne mich damit nämlich nicht aus, von daher --> OHNE GEWÄHR! Viel Spaß beim Rausfinden und Gruß, Baxter __________________________________________________ ____________________________________________ Some of them try to rhyme, but they can't rhyme like this -> 'Coz, I am the dissuassion-hunter and I'll get 'em all! P.S.: Keine Bange, ich bin noch klar im Kopf! Never mind! |
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| | # 403 |
| Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 22
| Der Markeneintrag "Bushido" taucht da aber auch schonmal vor dem von Dir genannten Datum auf. Weiter unten: 30428333.9 N E 17.12.2004 09 16 25 41 BUSHIDO AM 29.06.2007 wurde der Markenname nur erneut registriert. Und zwar diesmal für noch viel mehr Produktgruppen als bereits 2004. |
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| | # 404 |
| Gastposter | @ximinez, sollte doch nur 'ne Hilfestellung sein. Ich kenne mich damit doch nicht aus und der Typ interessiert mich nicht sonderlich. Wenn ich stundenlang Kraftausdrücke hören will setze ich mich in die Kölner Straßenbahn und fahre in Richtung der "einschlägigen" Vororte... Ich wollte damit nur sagen, daß es auf keinen Fall Schaden kann zu überprüfen (überprüfen zu lassen), ob diese Klassifizierungen es überhaupt rechtfertigen. Hast du 'mal bei google "Bushido" eingegeben? Jeder 2. Judo-Club nennt sich doch so...Ich würd's als Betroffener erst einmal überprüfen, bzw. erst 'mal 'ne Legitimation von der Abmahnzelle verlangen! Aber das soll und muss jeder wissen. Wer "blind" irgendetwas bezahlen will, der kann das als Erwachsener Mensch doch tun! Allerdings muss sich dieser folgende Frage gefallen lassen: Zig tausend Euro für was eigentlich??? Ich bitte euch! Das ist ein - ich weiß es nicht so richtig, aber drücken wir mal beide Augen und die Hühneraugen zu und nennen ihn einen "Sänger". Welcher Schaden soll denn dadurch entstanden sein, wenn eine Privatperson 2 T-Shirts (womöglich gebraucht, also sowieso second hand) PRIVAT verkauft und (natürlich versehentlich, d.h. fahrlässig) das japanische Wort Bushido dazu schreibt? Weniger CDs verkauft oder was? HÄH? Gilt der Name überhaupt für Merchendising-Produkte? Was sagt den dieser Spieleherstelller mit dem Bushido-Spiel dazu...und...und...und.... Ich habe mich mit diesen Fällen wirklich NICHT beschäftigt (allerdings alle Infos bzgl. der Abmahnzelle rangeschaftt - ist doch klar), aber du siehst wieviele Fragen ich schon in den paar Minuten hätte, ohne den Brief überhaupt zu kennen... DAS ist es, was ich im Allgemeinen im Abmahnwahn nicht verstehe. Bevor ich fragen würde, ob ich bezahle würde ich erst mal fragen ob der Vorwurf überhaupt rechtens ist...Oder? Aber wie gesagt: Jeder so wie er mag... Gruß, Baxter |
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| | # 405 |
| Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 6
| Zwischenbericht: Schreiben von Bindhardt Fiedler Rixen vom 14.3.2008 Betrag Euro 400,-- Frist bis zum 28.03.2008 Mod. UE per Einschreiben mit Rückschein am 20.03.2008 abgeschickt Empfangsbestätigung von "Wischer?" am 25.3.2008 bis heute noch keinen weiteren Brief erhalten! Kopf hoch und durchhalten - vor allem nix bezahlen! |
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| | # 406 | |
| Registriert seit: 16.03.2008
Beiträge: 13
| Zitat:
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| | # 407 |
| Gastposter | Hallo, will mich jetzt auch mal einschalten in die ganze Sache hier da ich jetz vor dem gleichen Problem stehe... Habe bei Ebay was verkaufen wollen, Briefchen von den besagten Leuten kam, ich die abgeänd. UE abgeschickt und jetzt ist diese angelblich unzureichend. Gibt es in der Hinsicht schon neue Erkenntnisse wie man sich verhalten könnte?? |
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| | # 408 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
und ![]() Weil (Zitat): "...Die primäre Wirkung, d.h. die Ausräumung der Wiederholungsgefahr tritt auch dann ein, wenn eine (zulässig) veränderte Unterlassungserklärung durch den Abmahner NICHT angenommen wird. Allerdings kommt dann kein Unterlassungsvertrag zustande, so dass der Abmahner keinen Anspruch auf die Vertragsstrafe hat..." Quelle | |
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| | # 409 |
| Registriert seit: 05.03.2008
Beiträge: 9
| Hey Leute, nachdem auch ich im Februar diesen Brief erhalten habe und kurz davor war die UE abzuschicken bin ich zum Glück auf diese Seite gekommen. So, dass ich eine mod. Ue abgeschickt habe und auch keinen Wiederspruch dazu erhalten habe. Also, mal ein Dank an all die, die sich hier täglich mit befassen und sehr hilfreiche Kommentare abgeben. mein Problem ist folgendes..... Leider hatte ich mich dazu hinreißen lassen den Betrag (600) in Raten zu zahlen.Jetzt habe ich drei raten überwiesen-also 150. Allerdings zweifle ich immer mehr an der Richtigkeit dieser Zahlungen. Daher gedenke ich das einzustellen. Ich denke, die 150 die diese Herren erhalten haben sind genug. Ich würde gern wissen, was Ihr dazu meint? |
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| | # 411 |
| Registriert seit: 01.06.2008
Beiträge: 6
| Hallo liebe Forumsmitglieder, auch ich bin Opfer einer solchen Abmahnung geworden Ich hatte ein selbst gedrucktes Poster bei ebay eingestellt, welches aber von Ebay entfernt wurde weil Herr Ferchcihi sich beschwert hatte. Ein paar Tage später hatte ich die Abmahnung im Briefkasten, Gegenstandswert:40000 Darunter stand: Unser Mandant hat uns jedoch gebeten ein Angebot dahingehend zu unterbreiten, dass durch fristgerechte Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und durch zahlung des Pauschalbetrages in höhe von 250,- , bis spätestens zum 09.Juni 2008 die zivielrechtlichen Ansprüche unseren Mandanten erledigt sind. Deshalb hätte ich ein paar Fragen an euch, in de Hoffnung das mir hier weitergeholfen werden kann. 1. Heisst das ich soll die 250 bezahlen und von den 1.192 wird abgesehen? 2. Sollte ich diese UE anstatt der Forgeschlagenen UE abschicken:http://abmahnwahn-dreipage.foren-cit...rklaerung.html 3. Muss ich denn die 250 bezahlen? Habe auch zwei Uhrkunden vom Deutschen Patentamt anbei erhalten wo steht das der Name B......, sowie das Logo welches ich bei ebay als Poster verkauft hatte geschützt sei. Ich habe aber auch erlich gesagt "Angst" das bei nichtbezahlung das ganze bis vors Gericht geht und schnell mal 2000 daraus werden könnten. |
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| | # 415 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
2. Hast Du bereits erledigt. 3. Darüber müsste ein Gericht befinden. Auch, wenn hier keine ebay-Spezialisten versammelt sind, unterstelle ich doch auch in Deinem Fall, ein für beide Seiten unabwägbares Prozessrisiko. Zumindest finde ich im Netz keine Quelle zu einer vergleichbaren Klage von Fiedler. Zu ebay findest Du aber beispielsweise Folgendes: OLG Hamburg, Beschluss vom 13.09.06, Az.: 5 U 161/05 | |
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| | # 416 |
| Registriert seit: 01.06.2008
Beiträge: 6
| Ok, vielen Dank @Alter Esel ![]() Laut deiner Aussagen werde ich dann wohl die 250 Teuronen zahlen. Oh man dieser B........., hat schon genügend Kohle und zogt noch normal verdienende Bürger ab. Ich kann es echt nicht glauben zumal ich selbst "Fan" dieses Herren gewesen bin. So eine Scheibe wird wohl nimmer mehr bei mir im Laufwerk landen das sage ich euch:evil2: Hoffe sehr das dieser Spinner mal wieder zum Bordstein zurück (ups war ja ein Lied von ihm hoffentlich darf ich das jetzt einfach so posten ohne eine Abmahnung zu erhalten) kommt. So genug Off-Topic Lieber nochmal nen Dankeschön an Alter Esel |
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| | # 417 |
| Registriert seit: 29.11.2007
Beiträge: 166
| @00Speedy, ob du zahlen sollst oder nicht, musst du grundsätzlich selber entscheiden. Ich darf und werde dir keine Ratschläge erteilen. Stattdessen erzähle ich dir, was ein Erwartungswert ist. Erwartungswert ist die Summe von Produkten der Werte und ihrer Wahrscheinlichkeiten. Beispiel: wir nehmen an, dass deine Gerichtskosten auf 2500 verlaufen. Wenn du mit 10%-ger Wahrscheinlichkeit verklagt wirst, ist der Erwartungswert von deinem Verlust 250. Wenn du zahlst, ist der Erwartungswert von deinem Verlust ebenfalls 250. Deine Aufgabe ist, den Erwartungswert des Verlustes zu reduzieren. Also, mathematisch gesehen, wäre es vernünftig zu zahlen, wenn die Klagewahrscheinlichkeit über 10% liege. Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit einer Klage? Schwer einzuschätzen, denn es gibt viele Faktoren. Viele Tausende Abgemahnte, keine bis einzelne Klagen bisher. Überlastete Landesgerichte. Risiko, die Verhandlung zu verlieren, oder gewinnen und trotzdem auf Gerichtskosten sitzen zu bleiben. Genügend Leute, die vor lauter Angst in die Taschen greifen. Also, falls du noch nicht bezahlt hast, wiege deine Chancen sorgfältig aus, und dann entscheide dich. |
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| | # 418 | |
| Registriert seit: 05.03.2008
Beiträge: 9
| Zitat:
Also, das war genug -wäre gar nicht so abwegig. Denn 150Euro-das ist ne Menge Geld. Und diese Summe wäre sicher besser als nichts. Davon abgesehen, dass sie von den meisten eh gar nichts bekommen. Dennoch,ich weiss nicht so recht was ich machen soll. und es wäre schön wenn Du/Ihr hilfreiche Tipps geben würdet. Wie gesagt eine modifizierte UE wurde abgeschickt und auch nicht wiedersprochen.... Helft mir bitte mal weiter.... | |
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| | # 420 |
| Gastposter | so ich bin nun auch ein schwerverbrecher wie ihr ^^ ersteinmal wollte ich sagen : Top Forum muss zugeben zu anfang hatte ich scho ein bisschen angst, die ihr mir leicht nehmen konntet ! Ich werde beschuldigt ein Album des Herren heruntergeladen zu haben : Von der Skyline zum Bordstein zurück ! Tatzeit : 11.05.1008 Vollmacht : 27.05.2008 !! soll 600 zahlen ! habe ersteinmal die mod. UE abgeschickt die ich dank euch gefunden habe Naja abwarten ! mfg |
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