| | # 25 |
| Registriert seit: 27.09.2007
Beiträge: 4
| Hi Janax, irgendwas kann da dann aber nicht stimmen. Die Betroffene in dem von mir geschilderten Fall ist bei T-Com/T-Online und trotzdem will Fiedler und Co. an die Daten gekommen sein. Andererseits scheint ja doch relativ sicher zu sein, daß das Ganze eine Massenabmahnung ist. Hierzu habe ich die Info bekommen, daß in diesem Fall Fiedler und Co. nicht diese immensen Gebühren kassieren können. Man muß vor Gericht nur glaubhaft machen können (was nicht heißt, daß man es beweisen muß), daß es sich um eine Massenabmahnung handelt. Dazu wäre es von Nutzen, wenn sich möglichst viele Betroffene hier im Forum melden würden. |
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| | # 26 |
| Registriert seit: 19.09.2007
Beiträge: 5
| @Jonas generell muss mich die staatsanwalt nicht informieren wenn strafanzeige gegen mich gestellt wurde! siehe Filesharing FAQ desweiteren sind massenabmahnungen nicht strafbar! Nur wenn man es schaft dem anwalt gebührenmissbrauch nach zu weisen ( was äußerst schwer ist ) was allerdings richtig ist jonas das fiedler und konsorten bei massenabmahnungen nicht diese enorm hohen bearbeitungsgebühren verlangen darf. auch ich bin bei t-online und wurde abgemahnt viele provider speichern die ip daten länger den sie bekommen für die herrausgabe der adresse einen gebühr von 30euro ![]() Nicht zu reagieren kann ich absolut nicht empfehlen! das könnte zu einer unterlassungsklage mit enorm hohen kosten führen. auf die leichte schulter sollte man das ganze nicht nehmen! richtige anwalt nehmen und abwarten was nach der abgeänderte UE kommt. ob jemand zahlt oder nicht muss jeder selbst wissen mfg fearll |
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| | # 27 |
| Registriert seit: 27.09.2007
Beiträge: 4
| Hi fearll, ich habe nicht behauptet, daß Massenabmahnungen strafbar sind, - nur daß die betreffenden Anwälte dann nicht diese hohen Gebühren berechnen dürfen. Dazu gibt es Grundsatzurteile. In puncto ob ich von einer Strafanzeige gegen mich informiert werden muß, steht mein Anwalt auf einem anderen Standpunkt. |
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| | # 29 | |
| Gastposter | Zitat:
Gruß baerlin1978 | |
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| | # 30 |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 627
| Ich möchte jetzt nicht die FAQ wiederholen. Aber mal grundsätzlich dazu dies: 1. Selber zu reagieren, ist meist keine gute Idee. Die Sache hat ja bekanntlich zwei Seiten, die strafrechtliche und die zivilrechtliche. Selbst wenn das Strafverfahren eingestellt wird, hat man dort mit einer selbst verfaßten Aussage häufig ein Eigentor für das Zivilverfahren geschossen. 2. Schweigen im Strafverfahren ist sehr zu empfehlen. Meist ist die beweislage so dünn, dass nicht einmal der Täter ermittelt werden kann. 3. Für den Anschlußinhaber fehlt es bereits am Verschulden für eine Schadensersatzforderung. Bleiben die Abmahnkosten. Insoweit kommt es dann darauf an, wieviele Dateien nachweisbar rechtswidrig vorgehalten worden sind, denn danach richtet sich der Streitwert für die Abmahnung. Wie man da richtig reagiert, hängt vom Einzelfall ab. |
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| | # 31 |
| Registriert seit: 04.10.2007
Beiträge: 4
| Hallo, Bin neu hier und ich habe auch bzw. meine Frau hat diese Bushido Abmahnung bekommen.Die 1 haben wir ignoriert. Der 2 Brief kam dann am 28.September wo ich 851,80 € bezahlen sollte bis zum 10.10.07. Ich bin total durcheinander:color: Was mir blöd vorkommt 1. die Vollmacht ist ausgestellt am 10.08.07 angeblich begangene Tat 8/12/2007 Zeit: XXXXX AM Orginal Produktname: Janine 2. Die IP-Adresse passt nicht überein oder ist die verschlüsselt hab ja keine große Ahnung davon. Frage: Wie bekommt man seine richtige ip adresse raus wo man hat??? Ich habe am Wochenende eine email an die kanzlei geschickt aber noch keine antwort erhalten, deswegen habe ich heute nochmals 2 an die angegebene adresse verschickt. Die UVE habe ich auch nicht unterschrieben bzw verschickt. Was soll ich eure meinung tun? Mfg Mike |
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| | # 32 | ||||
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 627
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| | # 34 | |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 627
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| | # 35 | |
| weiss wovon sie redet Registriert seit: 22.03.2007
Beiträge: 475
| Zitat:
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| | # 36 |
| Registriert seit: 04.10.2007
Beiträge: 4
| Wenn ich mir jetzt einen Rechtsanwalt nehme kostet der auch wieder Geld! Da ich bis zum 10.10.07 Frist habe, wollte ich hier in diesem Forum jemanden Fragen der genau das selbe Problem hat und wie derjenige darauf reagiert hat??? Es wäre auch schön wenn mir jemand irgendeine art vorlage geben kann was ich dort hinschreiben soll. + Vorlage für die Änderung der UVE ? Ich bin mir keinerlei Schuld bewußt, ich habe im Juli mir einen gebrauchten PC auf dem Flohmarkt gekauft und es waren schon edliche Software installiert. Meine Frau schaut meistens nur ebay angebote an und große PC Kentnisse haben wir nicht. mfg Mike |
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| | # 38 |
| Registriert seit: 30.09.2007
Beiträge: 5
| Hallo, ich habe das gleiche Problem...auch ich hab, nachdem ich die erste Abmahnung ignoriert habe, ein zweites Schreiben mit einer Forderung von 851,80 bekommen und meine Frist läuft auch am 10.10.07 aus... ich war mit diesem Schreiben bei einem Rechtsanwalt und der hat gesagt, dass ich auf keinen Fall die UE unterschreiben soll, denn somit gebe ich ja alles zu... er hatte auch schon ähnliche Fälle behandelt und meinte, dass es für den Kläger immer schlecht aussieht...nach seiner Meinung kann ich wohl mich zurücklegen und keinster Weise Panik schieben.... hat denn jemand schon ein drittes Schreiben erhalten??? Wie soll die abgeänderte UE aussehen? mfg |
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| | # 39 |
| weiss wovon sie redet Registriert seit: 22.03.2007
Beiträge: 475
| Guck Dich hier in diesem Thema um, oder dieses Thema Rasch Klick, hier noch ein allgemeiner Überblick dazu KLICK |
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| | # 40 |
| Gastposter | Hallo, eiun Kolege von mir hat sehr viel Ärger mit einem Anwalt aus München gehabt, da haben wir aus dem Internet und den Foren hier auch nach Anwälten gesucht. Nachdem wir mit einigen Anwälten gesprochen haben (ich habe mitgehört), haben wir uns für Dr. Wachs aus Hamburg entschieden. Auf der Internetseite von dem Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Home stand schon sehr viel Gutes und das ausführliche kostenlose Beratungsgepräch hat uns überzeugt. Dieser Eindruck hat sich auch weiter bestätigt. Mein Kollege hat nur 80 Euro Pausachale gezahlt und der ganze Briefwechsel war damit bezahlt. Ich bin sehr zufreiden und muss sagen, dass mein Bild von Anwälten wieder deutlich besser wurde seit ich diesen Anwalt kenngelernt habe. Im Endeffekt musste mein Kollege nichts zahlen aber eine Unterlassungserklärung abgeben. Dr. Wachs meinte, dass das oft so abläuft, auch wenn es sein kann, dass mein Kollege auch 600 Euro verklagt wird. Damit kann man leben wie ich finde. Es gibt sicher viele gute Anwälte aber meine Empfehlung geht klar an Dr. Wachs:chatter:. Bischen Werbung ist mein kleines Dankeschön. |
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