Fiedler mahnt Bushido- Dateien upload ab, suche Betroffene

Alt 27.04.2008, 14:10   # 361
Wolzi
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Dann mal willkommen im Club @ Marv
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Alt 27.04.2008, 14:12   # 362
MarvOne
 
Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 5
Ja danke - Aber auf den Club bin ich nicht sondelrich stolz.

Aber, naja ich denke uns kann NICHTS passieren, man sollte dem Herrn Fiedler nur Antworten, dass man sowas mit uns nicht machen kann, uns kann er nicht einschüchtern!:eekdevil:
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Alt 27.04.2008, 14:16   # 363
Wolzi
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Richtig einschüchtern lassen wir uns nicht, aber anscheinend gibt es viele die zahlen und denken gut ist.
Schicke den Abmahn-Raw ne geänderte UE und dann warten.
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Alt 27.04.2008, 14:19   # 364
MarvOne
 
Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 5
Sehr geehrter Stefan Fiedler,

Ich möchte mich Ihrer unterstellung äußern, meine Mutter hat über Ihren Account meine Alte Jacke verkauft, ich schrieb die ganze Artikelbeschreibung, und ich schrieb als Artikelbeschreibungsüberschrift:

Alpha Industries CWU45 Grau Jacke Original Gr M Bushido

Bushido ist eine Kampfsportart aus dem japanischen die sehr viele Menschen kennen,
so mach ich viele Menschen auf meine Auktion aufmerksam. Einige Freunde von mir machen nämlich Bushido und tragen Alpha Jacken, deswegen dachte ich es koennte zusammen passen.

Und die Jacke wurde nicht verkauft, somit habe ich den Künstler der unter dem Pseudonym 'Bushido' nicht geschadet!

jedoch weiss ich durch Ihren Brief, dass dies wohl ein Fehler war der mir nicht mehr passieren wird.


Da ich Ihre Abmahnberechtigung bezweifle, warte ich auf das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft.


Mit freundlichen grüßen, Marvin K.



-------------------------------------------------------------------------


Das schrieb ich Ihm, per Einschreiben. Brief wird Montag verschickt. Hab den brief von Ihm am Samstag erhalten.


Meint Ihr das ist ok so?
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Alt 27.04.2008, 14:49   # 365
MarvOne
 
Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 5
Hallo, vllt sollten wir alle mal Direkt an´s Label Ersguterjunge schreiben?

vllt ist das alles ein missverständniss, & Bushido weiss davon nichts,
und es sind nur Anwälte die sich was dazu verdienen wollen.:eekdevil:

Die Adresse von Bushido´s Label:

ersguterjunge GmbH
Ritterstraße 11
10969 Berlin
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Alt 27.04.2008, 16:36   # 366
Wolzi
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Nun ja Deine "Unterlassungserklärung" ist schon etwas merk bzw. denkwürdig.
Die Idee das Label anzuschreiben, na ja könnte man.
Bushido weiß mit Sicherheit was Fidler und co in seinem Namen machen. Er hat denen ja Prozeßvollmacht gegeben.
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Alt 27.04.2008, 21:24   # 367
Bax is back
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Zitat:
Bushido ist eine Kampfsportart aus dem japanischen die sehr viele Menschen kennen,
Genau so! Zur Erinnerung: Das Wort "Bushido" kommt aus dem Japanischen und bedeutet "der Weg des Kriegers"! Im Grunde bedient sich hier jemand also eines Verhaltenskodex', welcher alles andere als das hier praktizierte verkörpert! Lesenswert: KLICK MICH. Wenn ich Japaner wäre, würde ich es nicht für gut heißen, wenn sich jemand solch eines, für die alten Samurai emotional wichtigen Namens bedient, gleichzeitig aber mit sehr fraglichen Kraftausdrücken um sich wirft...
Zurück zum Thema: Für mich persönlich zeigt solch eine Abmahnung die Fehleranfälligkeit der automatisierten software. Da bedarf es wohl noch ein wenig Fein-Tuning bzgl. der Suchanfrage...Oder es handelt sich schlicht und einfach um Unkenntnis seitens Abmahn-Gang! Knapp 1200€ für die Benutzung der japanischen Sprache -> schon krass!
Info: Obiges ist lediglich eine (freie) Meinungsäußerung, welches für einen deutschsprachigen Bürger aber auch klar erkennbar ist.

Wolzi hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Er hat denen ja Prozeßvollmacht gegeben.
@MarvOne: Lag eine Vollmacht der Abmahnung bei? Wenn ja, WER genau hat die unterschrieben (Firma & Unterzeichner)? Ich kann das *.jpg leider nicht so gut entziffern! Wurde darüber hinaus evtl. etwas von einem "IT-Dienstleister" erwähnt, welcher für den Anwalt tätig war? Wenn ja, wäre es auch da hilfreich zu erfahren, WER das gewesen ist.

Gruß, Baxter
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Die Zeit ist reif!
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Alt 27.04.2008, 22:55   # 368
Wolzi
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@Baxter: "Bushidō" ist lt. Wiki ist die Schreibweise und nicht "Bushido". Also liegt der kleine aber feine Unterschied über dem o.
Laut Fiedler und co ist "Bushido" ohne Strich über dem o Markenrechtlich geschützt.(Patentrecht).

Die Abmahnanwälte brauchen auch kein Mandat sie dürfen das I-Net nach Sündern durchforsten und ihre Kostennote verteilen. Sozusagen als Internet Polizei.

Deutschland deine Gesetzte.....
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Alt 27.04.2008, 22:59   # 369
Eikmeier
 
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Zitat:
Zitat von Wolzi Beitrag anzeigen
Die Abmahnanwälte brauchen auch kein Mandat sie dürfen das I-Net nach Sündern durchforsten und ihre Kostennote verteilen. Sozusagen als Internet Polizei.
Quatsch.

Nach Sündern durchforsten darf zwar jeder, aber eine Kostennote verteilen ohne Mandat ist nicht. Das geht nur ausnahmsweise, wenn man als Anwalt in eigener Sache tätig wird und auch dann nur eingeschränkt. Für eine Abmahnung eines Bushido zustehenden Rechtes braucht der Anwalt also ein Mandat von Bushido, wenn er denn seine Kosten beim Gegner durchsetzen will.
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Alt 28.04.2008, 12:05   # 370
MarvOne
 
Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von Bax is back Beitrag anzeigen

Wolzi hat folgendes geschrieben:

@MarvOne: Lag eine Vollmacht der Abmahnung bei? Wenn ja, WER genau hat die unterschrieben (Firma & Unterzeichner)? Ich kann das *.jpg leider nicht so gut entziffern! Wurde darüber hinaus evtl. etwas von einem "IT-Dienstleister" erwähnt, welcher für den Anwalt tätig war? Wenn ja, wäre es auch da hilfreich zu erfahren, WER das gewesen ist.

Gruß, Baxter
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Die Zeit ist reif!
Aehm, ich hab nur eine Unterschrieft von Stefan Fiedler, auf dem Zettel wo seine Bankverbindung steht, wo ich die 250,00€ Hin überweisen soll. Sonst GARKEINE Unterschrieft, von niemand.
Achja, die Urkunde! Da steht ANis Mohamed Ferchichi. Bushido heisst aber Anis Mohamed Yussuf Ferchici!
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Alt 28.04.2008, 12:48   # 371
Bax is back
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@MarvOne: Das von dir Geschriebene plus den Beitrag des Herrn Eikmeier = ? Und jetzt bist du! Evtl. noch ein wenig auf folgender Seite stöbern: URL Abmahnwahn Gruß, Baxter
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Alt 28.04.2008, 16:40   # 372
Wolzi
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Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen

Nach Sündern durchforsten darf zwar jeder, aber eine Kostennote verteilen ohne Mandat ist nicht. Das geht nur ausnahmsweise, wenn man als Anwalt in eigener Sache tätig wird und auch dann nur eingeschränkt. Für eine Abmahnung eines Bushido zustehenden Rechtes braucht der Anwalt also ein Mandat von Bushido, wenn er denn seine Kosten beim Gegner durchsetzen will.
Danke für Ihren Beitrag Herr Dr. Eikmaier, daß es aber Kanzleien gibt oder gab welche versuchen/ versuchten unter dem Gesichtspunkt der "Geschäftsführung ohne Auftrag" tätig zu werden, und somit ihre Kostennote durchsetzten wollen, ist doch unbestritten?
Oder sehe ich das falsch?
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Alt 28.04.2008, 17:15   # 373
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 630
Zitat:
Zitat von Wolzi Beitrag anzeigen
Danke für Ihren Beitrag Herr Dr. Eikmaier, daß es aber Kanzleien gibt oder gab welche versuchen/ versuchten unter dem Gesichtspunkt der "Geschäftsführung ohne Auftrag" tätig zu werden, und somit ihre Kostennote durchsetzten wollen, ist doch unbestritten?
Oder sehe ich das falsch?
Nein. Aber mir scheint da ein Mißverständnis des Begriffs der Geschäftsführung ohne Auftrag vorzuliegen. GoA bezieht sich auf das Verhältnis zwischen Verletzer und Verletztem. Sie gibt letzterem eine Anspruchsgrundlage zur Erstattung der Anwaltskosten. Der Verletzte kann also wegen der GoA seine Anwaltskosten beim Verletzer einfordern.

GoA heißt nicht etwa, dass ein Anwalt ohne Auftrag beliebig tätig werden darf.
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Dr. Frank Eikmeier
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Alt 28.04.2008, 22:40   # 374
Wolzi
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[QUOTE=Eikmeier;526462 Der Verletzte kann also wegen der GoA seine Anwaltskosten beim Verletzer einfordern.

GoA heißt nicht etwa, dass ein Anwalt ohne Auftrag beliebig tätig werden darf.[/QUOTE]

Hmm das ließt sich, wenn auch aus dem Sachzusammenhang gerissen, für einen Laien widersprüchlich. Vorausgesetzt ein Verletzter ist tatsächlich verletzt worden darf RAw xyz dann eine Kostennote versenden.Auch ohne Mandat??
Bitte verzeihen Sie meinen Anredefehler in den vorherigen postings Herr Dr.Eikmeier.
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Alt 28.04.2008, 22:55   # 375
Eikmeier
 
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Ort: Hattingen
Beiträge: 630
Ohne Mandat sind doch gar keine Kosten entstanden. GoA bedeutet folgendes:

Der Verletzte bemerkt die Verletzung und mahnt den Verletzer - also den Täter - ab. Damit führt der Verletzte ein Geschäft des Verletzers, denn es ist im Interesse des Verletzers, vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung abgemahnt zu werden. Der Verletzer hat aber den verletzten nicht dazu beauftragt, also handelt es sich um eine Geschäftsführung ohne Auftrag.

Die Anwaltskosten entstehen durch die Beauftragung des Rechtsanwaltes durch den Verletzten - also den Rechteinhaber. Dieser schuldet primär die Zahlung. Ist beim Verletzer nichts zu holen, bekommt der Anwalt sein Geld vom Auftraggeber. Wer die Musik bestellt, der zahlt. So jedenfalls sieht es das Gesetz vor.

Aus der oben beschriebenen GoA ergibt sich jetzt ein Erstattungsanspruch gegen den Verletzer. Dieser kann aber nur entstehen, wenn etwas zu erstatten ist. Das setzt voraus, dass der abmahnende Anwalt ein Mandat hat.

Ohne Mandat könnte er auch keine wirksame Abmahnung aussprechen, denn dem Anwalt stehen regelmäßig ja keine Rechte an den Musikstücken pp. zu.
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Dr. Frank Eikmeier
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Alt 28.04.2008, 23:03   # 376
Wolzi
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@marveone du widersprsprichst dir mindestens 1 Mal,lol:breitgri:
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Alt 29.04.2008, 00:41   # 377
Wolzi
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Sehr geehrter Herr Dr. Eikmeier danke für Ihr rasches Posting.
Wenngleich auch zwischen Ihnen und Ihren geschätzten Kollegen eine Differenz in Sachen dieser Auslegung besteht...(GoA)
Darf ich empfehlen Anwälte die abmahnen,insbesondere ohne Mandat,der Kammer zur Prüfung zu übergeben?? Wg Missbrauch?
Ich weiß, keine Rechtsberatung hier!
Herr Dr.Eikmeier , Sie wie ich wissen das viele Fehler in der Handhabung dieser "Sachlage" möglich sind.
Sowohl als Verletzter und Verletzter.
Die Auslegung nach Straf- und Zivilrecht sind ebenso zu unterscheiden wie die Implementierung aktueller Gesetzte.
Das Sie als RA die Dinge möglicherweise anders beurteilen ist hier dahin gestellt.
Wenn Sie in Zukunft meine Postings mit" Quatsch" kommentieren wollen, bitte!
Wenn Sie bestreiten wollen das es in Ihrem Berufsstand Kollegen gab oder gibt die seinerzeit die GoA zu Eigennutz auslegten oder auslegen......Auch ok.
Ich bitte meine Persönliche Meinung zu entschuldigen.
Dieses Posting richtet sich nicht gg. Sie persönlich.
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Alt 29.04.2008, 02:24   # 378
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 630
Zitat:
Zitat von Wolzi Beitrag anzeigen
Sehr geehrter Herr Dr. Eikmeier danke für Ihr rasches Posting.
Immer wieder gerne.

Zitat:
Wenngleich auch zwischen Ihnen und Ihren geschätzten Kollegen eine Differenz in Sachen dieser Auslegung besteht...(GoA)
Mir scheint, Sie mißverstehen die GoA immer noch. Da gibt es nichts auszulegen. GoA ist ein gesetzlich geregelter Anspruch. Welcher Kollege sieht es denn anders und - insbesondere - was sieht er anders?

Wenn Sie sich mal der Mühe unterziehen, den Aufwendungsersatzanspruch zu lesen, so finden Sie dort zwei wichtige Begriffe: den Geschäftsherrn und den Geschäftsführer.

Geschäftsherr ist der Filesharer. Geschäftsführer der Rechteinhaber.

Der Geschäftsführer (Rechteinhaber) veranlaßt die Abmahnung des Geschäftsherrn (Filesharer) durch einen Rechtsanwalt.

Diese Geschäftsführung entspricht dem Interesse und mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn. (Das mögen Sie wieder anders sehen, die Rechtsprechung sieht es aber nun einmal so.)

Rechtsfolge ist ein Aufwendungsersatzanspruch des Geschäftsführers (Rechteinhabers) gegen den Geschäftsherrn (Filesharer) hinsichtlich der Rechtsanwaltskosten ("...so kann der Geschäftsführer wie ein Beauftragter Ersatz seiner Aufwendungen verlangen.")

Zitat:
Darf ich empfehlen Anwälte die abmahnen,insbesondere ohne Mandat,der Kammer zur Prüfung zu übergeben?? Wg Missbrauch?
Ich weiß, keine Rechtsberatung hier!
Sie dürfen der Kammer übergeben, was immer Sie wollen.

Zitat:
Herr Dr.Eikmeier , Sie wie ich wissen das viele Fehler in der Handhabung dieser "Sachlage" möglich sind.
Sowohl als Verletzter und Verletzter.
Das verstehe ich nicht.

Zitat:
Die Auslegung nach Straf- und Zivilrecht sind ebenso zu unterscheiden wie die Implementierung aktueller Gesetzte.
Was hat das mit GoA zu tun? Die GoA spielt ausschließlich eine Rolle für den Kostenerstattungsanspruch der Rechtsanwaltskosten.

Zitat:
Wenn Sie in Zukunft meine Postings mit" Quatsch" kommentieren wollen, bitte!
Wenn Sie Quatsch posten, müssen Sie sich gefallen lassen, dass ich es Quatsch nenne.

Zitat:
Wenn Sie bestreiten wollen das es in Ihrem Berufsstand Kollegen gab oder gibt die seinerzeit die GoA zu Eigennutz auslegten oder auslegen......Auch ok.
Ich weiß nicht, wo Ihr Problem liegt. Wie soll - wer auch immer - GoA zu seinem Eigennutz auslegen? Worüber schreiben Sie eigentlich hier? An welchen konkreten Sachverhalt knüpfen Sie an?

Mich beschleicht so allmählich das Gefühl, dass da auf Ihrer Seite GoA mit der Frage des Datums irgendwelcher schriftlichen Vollmachtsexemplare durcheinander gewürfelt wird. Vielleicht können Sie das ja mal mit einem konkreten Beispiel versehen, damit ich zumindest mal weiß, wo denn Ihr Problem liegt.

Zitat:
Ich bitte meine Persönliche Meinung zu entschuldigen.
Dieses Posting richtet sich nicht gg. Sie persönlich.
Jedem steht eine persönliche Meinung zu. Das führt allerdings nicht dazu, dass diese richtig ist.
__________________
Dr. Frank Eikmeier
MediaLaw
Flugpaten gesucht
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Alt 02.05.2008, 13:42   # 379
kiki2501
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 4
Hallo zusammen,
nachdem doe geänderte UE verschickt und auch der Eingang bestätigt wurde, kam nun heute die schon erwartete Antwort. Fiedler und Co. akzeptieren die UE nicht, weil der Satz "das ausschließliche recht bzw. ausschließliche rechte zur öffentlichen Zugänglichmachung zusteht bzw. zustehen".

Die Erklärung enthält eine unzulässige Bedingung und würde eine wiederholungsgefahr nicht ausschließen. Die geänderte Erklärung und die RA-Gebühren von Euro 1.005,40 sollen bis 14. Mai überwiesen werden. Ansonsten soll die Sache einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden.

Was oder was soll ich jetzt machen? Bitte Erklärungen die jedermann versteht denn so helfen Sie allen anderen auch!

Lieben Gruß
Kerstin
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Alt 02.05.2008, 18:23   # 380
ralle1
 
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 21
Hallo Kerstin was für eine Mod-UE hast Du denn geschickt? Es gibt nämlich 2 verschiedene,eine Ältere Variante und eine neue.....
Gruß ralle1
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Alt 26.05.2012, 17:19 # --
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