...und bevor Du weiterhin Dankbarkeit für den "geringen" Forderungsbetrag empfindest, empfehle ich auch Dir weitere Informationen zum Abmahnwahn zu sammeln:
Danke für die schnelle Antwort. Ich weis nun, wie man die Unterlassungserklärung zu verstehen hat. Ich habe diese gestern weggefaxt. Leider habe ich aber erst heute in dieses Forum geschaut. Ist es rechtlich in Ordnung, wenn ich der Kanzlei per empfohlener Versandart ein Schreiben schicke, in dem ich meine voreilig übersendete Erklärung zurücknehme und die abgeänderte Form beifüge?
Falls es so nicht geht könnte mir die Tatsache, dass die UE von meiner Mutter zu Hause per Fax abgeschickt wurde helfen?
Danke nochmal für die Antwort und die durchaus kompetenten Tips
euer Simon
20.04.2008, 13:57
#
343
kiki2501
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 4
Hallo,
bin seit heute neu dabei und ein weiteres Abmahnopfer. Habe viel im Forum gelesen und meine Panik nicht mehr ganz so groß.
Der Tipp mit der abgeänderten UE finde ich super gut. Auch ich soll 600,00 Euro zahlen für das Album "7 LIVE". Meine Vollmacht ist vom 16.04.2008.
Muß ich noch mehr beachten oder reicht erst einmal die abgeänderte UE?
Würde mich freuen noch weitere Informationen zu erhalten. Denke der Provider darf die Daten nicht mehr weitergeben?
Anschluß läuft auf meinen Namen, "Übeltäter" 3 pubertierende Kiddies
Kerstin
20.04.2008, 15:37
#
344
D3ray84
Registriert seit: 14.04.2008
Beiträge: 6
Hallo Zusammen,
möchte auch mal wieder ein Update geben. Habe mod. UE per Einschrieben abgeschickt. Rosa Zettel ist zurück, angeblich hat Empfangsbevollmächtige "wisher" unterschrieben, na schauen wir mal ob sie das wirklich war die Bevollmächtigte.
@ SimonPhoenix24 zu deiner Frage, dass wird schwierig. Ich kann dir nur empfehlen, es zu tun und eine Klausel in der UE zu verfassen, in der du die am tt.mm.jjjj übersandte UE ausser Kraft setzt und sie im selben Atemzug durch die, durch dich neu Verfasste UE abänderst. Rechtlich kann man das mit einer ZV (Zusatzvereinbarung zum Dokument XY) machen oder du lässt sie als Nichtig erklären in deiner geänderten UE.
Wichtig ist, dass du es versuchst, denn ohne Versuch kannst du nur verlieren. Warum verlieren?
Du hast nunmehr bestätigt es getan zu haben, sollten weitere Sachen gegen dich auflaufen (nur Urheberrecht von Herrn *) kann dies bedeuten, dass du direkt mit der in der von dir bereits übersendeten UE Vertragsstrafen in Höhe von 5001 auferlegt bekommst. Jedoch müsste dann der weitere Verstoß nach dem von dir zurückgesendeten Datum der UE liegen, denn diese greift erst nach Unterschrift. Also rate ich dir von weiteren Aktivitäten ab.
Auf jeden Fall abgeänderte UE mit Klausel raus!
@kiki2501 du hast genau richtig reagiert. Hast du deine UE per Einschreiben geschickt? Dann solltest du nun die nächsten Reaktionen abwarten, diese werden meistens erst nach Verstreichen der Frist der Zahlung passieren. Dann empfehle ich dir dich vorerst wieder im Forum zu melden, damit du die weitere Vorgehensweise definieren kannst.
Zu deiner Frage: "Denke der Provider darf die Daten nicht mehr weitergeben?"
ist so nicht ganz korrekt, denn gegen dich (Anschlussinhaber) wurde bereits Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt, diese stellt die Anfrage an die Provider, die müssen dann laut Telekommunikationsgesetz, Auskunft geben. Dies haben wir alle nicht gemerkt, also no worries. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren als Bagatelldelikt (Ähnlich als hättest du die Blumen deines Nachbarns zertreten) eingestellt.
Das Schreiben von seinen Anwälten, macht nun die Forderungen des Herrn * nach Einstellung des Strafverfahrens "Zivilrechtlich" geltend. Was ein gesondertes "Paar Schuhe" darstellt. Soviel zu dieser Erklärung.
Ich hoffe ich konnte damit weiterhelfen und drücke uns alle verfügbaren Daumen!
Gruß
D3ray84
20.04.2008, 17:14
#
345
SimonPhoenix24
Registriert seit: 19.04.2008
Beiträge: 4
@ D3ray84. Dank für deine Antwort. Das war es was mich hauptsächlich beschäftigt hat - ob es sich um Tätigkeiten handeln muss, die nach der Unterschrift der UE zu datieren sind oder nicht.
Die UE werde ich aber trotzdem abgeändert und mit einer Klausel versehen übersenden. Auch wenn ich ganz sicher nichts mehr ziehe.
2 letzte Fragen:
1. wie könnte denn so ne Klausel aussehen, die meine vorangegangene UE nichtig werden lässt?
2. Wir haben drei Raten zu 200 ausgemacht, da ich im Monat nur so und soviel zur Verfügung habe. Die möchten den ersten Betrag aber unbedingt am 22.4. auf dem Konto haben. Können die tatsächlich auf die sofortige Zahlung des Gesamtbetrages + Zinsen bestehen, wenn ich zum genannten Datum nicht fähig (aber willig) bin zu zahlen?
Danke vielmals - Ich bin froh, dieses Forum gefunden zu haben.
20.04.2008, 17:25
#
346
Eikmeier
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 630
Zitat:
Zitat von D3ray84
Rechtlich kann man das mit einer ZV (Zusatzvereinbarung zum Dokument XY) machen oder du lässt sie als Nichtig erklären in deiner geänderten UE.
Die Unterlassungserklärung ist ein Vertrag. Dieser kommt zustande durch Angebot und Annahme. Ein Angebot ist in der vom Gegner übersandten Unterlassungserklärung zu sehen.
Unterschreibt man diese Erklärung und sendet sie zurück, ist das erst einmal eine vorbehaltlose Annahme des Angebotes. Es kommt ein Vertrag zustande.
Den kann man nachher nicht so einfach ändern, weder durch eine Zusatzvereinbarung, noch durch eine Nichtigerklärung.
Denkbar wäre eine Anfechtung wegen eines sog. Irrtums gem. § 119 BGB, oder auch eine Anfechtung gem. § 123 BGB wegen Täuschung oder Drohung.
Es gibt noch einige andere Wege, allerdings dürfte es kaum gelingen, wenn man nicht wirklich gute Gründe vortragen kann. In der Praxis ist also von einer einmal abgegebenen Unterlassungserklärung nicht oder nur sehr schwer wieder wegzukommen.
@SimonPhoenix24
Du hättest höchstwahrscheinlich GAR NICHTS zahlen müssen, wenn du die UE des Abmahners zerrissen und stattdessen die bekannte modUE losgeschickt und alle Forderungen ignoriert hättest.
im Klartext (für Langsam-Leser, die mit Nebensätzen überfordert sind):
3. weitere Zahlungsaufforderungen wegen der selben Dateien ignorieren und NICHTS ZAHLEN!
Leider ist es für Simon jetzt allem Anschein nach zu spät. Hoffentlich lernen andere daraus.
20.04.2008, 21:09
#
348
corre
Registriert seit: 27.04.2007
Beiträge: 2
habe von Bindhardt und Fiedler im Januar ein Schreiben bekommen, angeblich habe ich von Bushido -Schmetterling hochgeladen ,ich habe bis zu diesem Zeitpunkt von Bushido nichts gehört ,da es wirklich nicht meine Musikrichtung ist.ich bin ganz ruhig geblieben ,habe darauf weder eine UE noch irgend etwas an das Anwaltbüro geschickt ,ich habe bis zum heutigen Tag nichts mehr gehört.wenn einmal bezahlt ist,ist das geld weg .400 für 4 Blatt Papier
20.04.2008, 21:31
#
349
Alter Esel
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von corre
...ich habe bis zu diesem Zeitpunkt von Bushido nichts gehört ,da es wirklich nicht meine Musikrichtung ist...
Vielleicht mochte Dein Filius ja bisher den "Gangsta-Rapper".
Wie Du oben lesen kannst, empfehle ich persönlich, als Anschlussinhaber eine mod. UE abzugeben, um das Prozesskostenrisiko zu minimieren.
Eine EV würde ich in Deinem Fall nicht mehr erwarten.
Jeder entscheidet für sich selbst...insbesondere Väter!
21.04.2008, 05:38
#
350
Misiu1903
Registriert seit: 21.04.2008
Beiträge: 3
Hallo zusammen,
auch ich bin neu hier und betroffen von solch einem schreiben!!
erstmal möchte ich ein grossen lob an die betreiber und die hilfsbereiten leute dieser seite aussprechen.
habe sehr lange gegoogelt bis ich auf euch gestoßen bin und lese schon seit stunden fleissig eure beiträge und links.
langsam beruhigt sich das gemüt^^
Doch plagt mich noch die unsicherheit.
deshalb schildere ich euch mal meine situation und hoffe auf eine einschätzung der alten hasen
also ich habe auch am 19.04.2008 ein schreiben von Bindhardt fiedler wixen zerbe erhalten. oder eher gesagt mein vater auf den der internetanschluss läuft.
laut diesem schreiben soll über unsere ip ein buschido album (Buschido-7-LIVE-2CD-de-2008-uC.rar) über das eDonkey netz von uns freigegeben worden sein.
in unserem haushalt stehen 4 rechner alle mit inet anschluss.
einer vom hausherren meinem Vater
einer von meiner kleinen schwester
und 2 von mir.
nehmen wir mal an ich hätte diese datei und evtl. andere aus diesem netzwerk heruntergeladen was ja theoretisch auch heisst angeboten da beim download auch meist ein upload anderer user zustandekommt.
Was soll mein Vater jetzt am besten machen.
ich werde ihm auf jedenfall doch erstmal die modifizierter UE vorlegen!?!?
sollen wir dann auch einfach abwarten was weiterhin geschieht oder soll ich bei den achso seriösen herren der kanzlei anrufen und versuchen eine geringere einigung zu verhandeln.
die sache läuft über mein vater der mir fast den schädel eingehauen hätte als er diesen brief gelesen hatte
kann mir im moment eine strafe in solch einer höhe(600) nicht leisten. möchte aber auch nicht das mein vater durch mich evtl grössere probleme bekommt.
also fragen:
habt ihr evtl noch tips zu meiner situation??
müsste ich im fall das diese und viele weiter dateien sich auf meinem rechner befinden diese sofortig löschen und vernichten. nicht das irgendwann die bullerei vor der tür steht und das haus auf den kopf stellt??
oder durch die datei jetzt ein einblick in mein rechner besteht?
ist es überhaupt rechtens für eine solch hohe zahlung eine frisst von gerademal 10 tage anzusetzen??
das vorgehen von rainer1958 fand ich persöhnlich genial
sollte ich vllt auch eine anfrage nach staatsanwaltschafft und aktenzeichen beilegen oder es bei der ue belassen?
mit 30strafe wäre ich auch zufrieden^^
die frisst läuft am 29.April ab.
danke schonmal im vorraus für eure hilfe
21.04.2008, 18:47
#
351
Wolzi
Gastposter
@Misiu1903
Erstmal willkommen bei uns.
Na da Du ja schon etwas rumgelesen hast...
Geänderte UE siehe Link vom Alten Esel per Einschreiben mit Rückschein.
Nix bezahlen.
Eventuell, falls dein Paps das möchte nen RA hinzuziehen, aber wenn, dann einen der sich auskennt mit IT Recht. (Rechtsschutzversicherung wird aber nicht hierfür aufkommen)
Dann abwarten.
Weitere Fragen kannste auch PM schicken, ich gugge täglich rein.
Grüße und viel Glück
21.04.2008, 20:32
#
352
SimonPhoenix24
Registriert seit: 19.04.2008
Beiträge: 4
Hallo beisammen,
ist ja echt erstaunlich, wieviele Leute auf kurze Zeit gesehen abgemahnt werden. Wenn man jedoch die über 50.000 offenen Fälle bedenkt von denen im Fernsehen mal gesprochen wurde, wundert man sich nicht mehr.
Von gestern ist da noch eine Frage von mir offen geblieben. Außer der sinnfreien Antwort von Knutwurst (hätte, hätte, ...) ist diesbezüglich leider nichts geuppt worden. Würde mich freuen, wenn mir jemand folgende Frage beantworten könnte: Wir haben drei Raten zu 200 ausgemacht, da ich im Monat nur so und soviel zur Verfügung habe. Die möchten den ersten Betrag aber unbedingt am 22.4. auf dem Konto haben."Können die tatsächlich auf die sofortige Zahlung des Gesamtbetrages + Zinsen bestehen, wenn ich zum genannten Datum nicht fähig (aber willig) bin zu zahlen?"
Für eine kompetente Antwort bedanke ich mich im Voraus
Simon
21.04.2008, 21:36
#
353
Misiu1903
Registriert seit: 21.04.2008
Beiträge: 3
So habe jatzt die Ue fertig.
da aber die kanzlei ffür bushido klagt und nicht für einen verlag schaut es bei mir so aus??
müsste doch so in ordnung sein oder??
mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu
und ohne Präjudiz für die Sach-und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,
gegenüber dem Künstler Anis Mohamed Ferchichi,
- nachfolgend Bushido genannt - dazu,
es bei Meidung einer für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung
von Bushido festzusetzenden angemessenen,
im Streitfall durch das zuständige Amts-oder Landgericht zu
überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen,
Bushido - 7Live ohne Einwilligung Bushido´s
öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen,
soweit bushido an dem Album 7Live das ausschließliche Recht bzw.
ausschließliche Rechte zur öffentlichen Zugänglichmachung zusteht.
Ich gebe diese Unterlassungserklärung unter der auflösenden Bedingung ab,
dass die zu unterlassende Handlung infolge einer Gesetzesänderung oder Änderung
der höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtmäßig wird.
Bin noch jung und unsicher sry
21.04.2008, 21:53
#
354
Wolzi
Gastposter
Hi denke das ist erst mal ok so. @Misiu
21.04.2008, 22:02
#
355
Wolzi
Gastposter
@Simon Ich sage mal so Vertrag ist Vertrag, den hast du einzuhalten.
Dummerweise hast du dich auf den Pakt mit dem Teufel eingelassen.
Bei einem Darlehnsvertrag beispielsweise kann die Gläubigerbank bei 2 monatigem Zahlungsverzug ebenfalls den Gesamtbetrag einfordern.
So also auch hier, genaueres sagt dir aber ein kundiger Anwalt.
Wir sind nur Laien und Opfer eventuell Täter
Beste Grüße und viel Erfolg
23.04.2008, 21:02
#
356
godany
Registriert seit: 16.04.2008
Beiträge: 6
Hallo Leute,
jetzt gehöre ich auch zu euch
Habe auch einen Brief erhalten und dank dem Forum hier,vorgestern eine gehänderte UE per Einschreiben mit Rückschein gesendet.
Die sind doch die Härte,meine Eltern haben den Brief erhalten,natürlich adressiert an mich weil der Internet Anschluss noch auf mich läuft. Fakt ist, ich studiere in Karlsruhe und wohne nicht mehr daheim.
Meine Eltern waren total fertig,die besitzen kein Rechner und waren noch nie im Leben online*g*
Wenn ich mich daran erinnere wie ich vor ein Paar Jahren Bushido bei Rock am Ring mit Tomaten bewerfen wollte....*g*
Danke euch allen,für die informativen Beiträge,ihr habt mir die Angst genommen!
Mal schauen, was noch kommt
Grüße
24.04.2008, 18:22
#
357
Andy27uer
Gastposter
hallo leute
ich bekam letze woche auch so einen brief und hatte denen eine email geschrieben das es mir unmöglich is, die 600 euro zu bezahlen
hatte noch keine UE mitgeschickt
nun kam von denen das angebot es in 50 euro zu zahlen
nun meine frage
soll ich denen die geänderte UE schicken und nix bezahlen ?
habe auch noch nix unterschrieben
25.04.2008, 00:04
#
358
Wolzi
Gastposter
@Andy, richtig sende den Abzockfuzzys die geänderte Unterlassungserklärung per Einschreiben und Rückschein.
Und bitte unterlasse jeglichen anderen Kontakt zu denen, alle aussagen werden gegen dich verwendet!!!!!
Auch eine E-Mail kann gegen dich verwendet werden.
Gruß Wolzi
26.04.2008, 10:46
#
359
vulkan
Registriert seit: 16.03.2008
Beiträge: 13
hallo leuts
Aktuelle Lage: nix neues an der Front
27.04.2008, 13:51
#
360
MarvOne
Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 5
Hallo, ich habe gestern ein Brief vom Herrn Stefan Fiedler erhalten, da ich den Namen Bushido bei eBay als Überschrift nahm..
Hier ein Text den ich auch bei MySpace als Blog geschrieben habe, und an Bushido persönlich!
ich habe vor einigen tagen eine Alpha Industries jacke verkauft,
Und als Überschrift - Alpha Industries CWU45 Grau Jacke Original Gr M Bushido - Genommen,
ich habe den Artikel nicht verkauft, sondern der Artikel wurde rausgenommen, ich hatte grad ein Gespräch mit dem Rapper Cashmo, er sagte das sind Anwälte die immer nach Fehlern suchen, und damit Geld machen wollen, die sagen erst 250¬ und alles ist Okay (wie bei mir) und wenn das bis zum XYZ(Datum) nicht eingegeangen ist, kostet es 40.000,00
Cashmo redet gerade mit seinem Anwalt und Hilft mir daraus, da koennte eigentlich nichts passieren, und das ganze geht glaub ich NICHT von Bushido aus, sondern nur von gerissenen Anwälten die sich &180;ne Mark dazu verdienen wollen. Und der Artikel wurde ja nichtmal verkauft! Wurde ja rausgenommen! - Ich zietiere: (aus dem Brief des Anwalt&180;s; Stefan Fiedler;
''6. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind Sie verpflichtet, unserem Mandanten die Rechtsanwaltskosten für diese Abmahnung zu erstatten.
Und noch mehr! Das war nur PUNKTZ 6 des Breifes von 6 Seiten.
Achja, Briefkosten 20¬? Brief wurde für 00,90 verschickt, das kann ja schonmal nicht sein. Also ein Anwalt der Geld will, für was was garnicht stimmt!
Und so ein Fall, gab es schonmal, am 13.04.2008 - bei eBay. Das war sogar im TV
Ich bin nun auch ein Opfer von so einem Anwalt. Wollt das nur mal sagen!
MACHT EIN GÄSTEBUCH EINTRAG UND SCHREIBT WAS IHR DAZU MEINT!
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/49032-fiedler-mahnt-bushido-dateien-upload-ab-suche-betroffene.html