| | # 3523 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Zitat:
2. Klagen kosten den Abmahner selbst Geld und Arbeit. Und auch für die Abmahner ist das Risiko einer Klage nicht gering. Denn so könnten die ihr Geschäftsmodell riskieren. Oder warum meinst du ist es am Klagehimmel immer so relativ ruhig? Es geht hier ums risikolose Geldmachen und nicht wirklich um Rechte
__________________ Grundkurs für Neuabgemahnte wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden Spendenkasse | |
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| | # 3525 |
| Registriert seit: 03.03.2010
Beiträge: 11
| Hallo Leute ein Freund von mir wurde auch mal abgemahnt vor ca. 4 Jahren. Der wurde wegen 300 Liedern abgemahnt und sollte 8000 euro zahlen. Natürlich wollte er das auf keinen Fall zahlen also hat er sich ein Anwalt genommen. Er hat mir gesagt das er drei Jahre ruhe hatte. Aber danach haben die sich doch gemeldet. Und die haben sich auf 800 euro Strafe geeinigt. Und die hätten ihm mit einem Gerichtsverfahren gedroht. Deswegen hat er die Strafe gezahlt. PS. er hat mir Bearshare geladen. |
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| | # 3526 | |
| Registriert seit: 30.11.2009
Beiträge: 247
| Zitat:
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| | # 3527 |
| Registriert seit: 22.02.2010
Beiträge: 11
| Bitte mal darum, nicht jeden Kommentar zu hinterfragen bei Fakten zu bleiben, vor lauter lesen blickt kein Mensch mehr durch. Habe am 2X.02 auch eine Abmahnung bekommen Top 100 Bushido. denen eine ModUE geschickt. Am 0X.03 bekam ich Rückantwort. Dort steht nach§§ 780ff.,126 BGB wollen sie die originale. Weiter steht im Schreiben. Das von unserer Mandantschaft unterbreitete Angebot zur abschließenden Regelung wurde bisher nicht angenommen. Wir möchten nochmal darauf hinweisen nach §97a Abs. 1 UrhG ein Anspruch besteht, sind die Kosten von Provider und Anwalt. Namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft unterbreiten wir "letztmalig" das Angebot eines Vergleichsbetrages 350€ Sollte die vorgenannte Frist ohne Eingang einer Zahlung ablaufen, werden wir anraten gerichtlich geltend zu machen Was ich gerne wissen möchte, wenn man nicht mehr reagiert. Wie viele wurden den in den letzten Jahre vor Gericht gezerrt. Was würde mich der Spaß ungefähr kosten, falls es doch vor Gericht kommt und ich verliere.... Bitte nur bei Fakten bleiben und nicht was könnte passieren usw.. |
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| | # 3528 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Ich würde an Deiner Stelle den Thread Abmahnurteile einmal durchlesen, um einen ersten Eindruck zu gewinnen: Abmahnurteile. Ich kann nur empfehlen, die neuere Urteile zuerst zu lesen (z.B. das vom 29.01.2010 zu Digiprotect).
__________________ Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung) Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen. von Konfuzius Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben. Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner |
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| | # 3529 |
| Registriert seit: 04.03.2010
Beiträge: 10
| Moin Forum, ich bin ja auch von Fiedler wegen diesem merkwürdigen, noch nie gehörten Bushido-Song abgemahnt. Nun steht in der von Fiedler beigefügten Unterlassungserklärung nicht "Bushido" etc. drin, sondern die kompletten Rechte der Unterlassungsgläubigerin Universal Music ohne einen Titel überhaupt zu nennen. WÜrdet Ihr in der ModUE nun Bushido reinschreiben oder alle Werke der Universal Music (halt so wie in der von Fiedler beigefügten)? Bitte um Hilfe! Danke, Gruß Mattes |
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| | # 3532 | |||
| Registriert seit: 04.03.2010
Beiträge: 10
| Zitat:
Man kommt echt durcheinander bei mehreren Verfahren! -----Doppelpost zusammengeführt am 8.3.2010 um 09:00:03----- Zitat:
Vielen Dank! -----Doppelpost zusammengeführt am 8.3.2010 um 09:01:38----- Zitat:
Das ist ja mein Problem. | |||
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| | # 3535 | |
| Schach!!! Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 1.712
| Zitat:
Das gilt auch für Alles was die zukünftig auf den Markt bringen. Stell Dir vor in 20 Jahren macht das ein Kind / Enkelkind Neffe etc. trotzdem. Dann bist Du ohne großes Tamtam 5000.- los, weil Du dich dazu vertraglich verplichtet hast. Also nur das eine Werk. FERTIG. Und P.S.: Die versenden keine Newsletter an Dich was sie grade rausgebracht haben.
__________________ Wer mit Schnupfen zum HNO geht, der muss auch mit sowas zum Anwalt um sich 300.- € aufwärts abknöpfen zu lassen. GRUNDKURS für Neuabgemahnte >>> erst lesen, dann posten Vorlage einer modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung modUE Kein CENT an die Abmahner ohne Richterspruch ![]() Kein CENT an Anwälte, die von dem Mist leben müssen. | |
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| | # 3537 | |
| Registriert seit: 04.03.2010
Beiträge: 10
| Zitat:
Die schnelle Hilfe hier ist einfach sagenhaft! Vielen Dank! | |
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| | # 3540 |
| Registriert seit: 08.03.2010
Beiträge: 2
| Hallo, ich bin seit einer Woche auch von dem ganzen Chaos betroffen und habe hier auch in dieser Zeit fleißig gelesen Desweiteren habe ich mich mal mit der Telekom in Verbindung gesetzt, hier mal meine Mails mit den Antworten .... Betreff: Auskunft über die herausgabe meiner Daten Ihre Mitteilung: Sehr geehrte Damen und Herren, die 1und1 Internet AG ist mein Provider und hat mich in dieser Frage an Sie verwiesen. Laut 1und1 sind durch die Deutsche Telekom aufgrund eines Beschluss des LG Köln meine Daten weitergegeben worden. Daher bitte ich Sie mir schnellstmöglich mitzuteilen: 1. Wann und an wen, welche Daten weitergegeben wurden! 2. bitte mit Angabe der derzeitigen von meinem Anschluss genutzten Ip-Adresse und festgestellten Zeitraum bzw. Uhrzeit! 3. Welche Daten über meinen Anschluss sind bei Ihnen noch gespeichert? Desweiteren würde ich mich dafür interessieren, wie sich dies jetzt nach dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgericht verhält!? (falls hierzu schon etwas bekannt ist) Ich bedanke mich bereits im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen XXXX Antwort der Telekom: Sehr geehrte Frau XXX, vielen Dank für Ihre Mitteilung vom XXX Sie haben sich mit einer Frage an uns gewendet, weil Sie ein Anwaltsschreiben erhalten haben, in dem Ihnen vorgeworfen wird, in einer Internet-Tauschbörse mittels sog. Filesharings urheberrechtsgeschützte Inhalte angeboten zu haben. Access Provider sind seit Anfang September 2008 verpflichtet, im Rahmen ihrer datenschutzrechtlich zulässigen Speicherpraxis Inhabern von Urheber- oder Leistungsschutzrechten auf Verlangen Auskunft über Kunden zu geben, die aufgrund Recherchen der Rechteinhaber urheberrechtlich geschützte Werke in Internet-Tauschbörsen angeboten haben sollen. Dieser Auskunftsanspruch der Rechteinhaber folgt aus § 101 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Soweit dazu - was die Regel ist - dynamische IP-Nummern ausgewertet werden müssen, sieht § 101 Abs. 9 UrhG wegen des damit verbundenen Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis vor, dass der Rechteinhaber eine entsprechende gerichtliche Gestattung für den Access Provider zu beantragen hat. Erfolgt auf einen solchen Antrag binnen sieben Tage nach Nutzung der von einem Rechteinhaber detektierten IP-Nummer - solange speichert die Deutsche Telekom in datenschutzrechtlich zulässiger Weise, um Angriffe technischer Natur auf die Netzinfrastruktur verfolgen zu können - eine einstweilige Anordnung des Gerichts, werden die relevanten Daten gesichert und gesondert gespeichert. Das Gericht prüft dann im Rahmen der sog. Amtsermittlung, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen des Auskunftsanspruches und der Gestattung vorliegen, ob also der Antragsteller wirklich der Inhaber der Urheber- bzw. Leistungsschutzrechte ist, ob es sich um eine offensichtliche Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß handelt und ob IP-Nummern nebst den Zeitstempeln im Hinblick auf ein konkretes Filesharing-Angebot seriös festgestellt wurden. Liegen alle Voraussetzungen vor, erfolgt die Gestattung durch einen Gerichtsbeschluss, auf den hin Ihr Provider die gesicherten Daten an den jeweiligen Rechteinhaber bzw. an dessen anwaltliche Vertretung herausgibt. § 101 Abs. 2 und 9 UrhG sieht eine gleichzeitige Information des Kunden nicht vor. Nach Abschluss des Vorgangs werden keine Daten darüber in unserem Hause mehr vorgehalten. Insbesondere enthält Ihr Kundendatensatz damit auch keinerlei Hinweise darüber, ob, wann und wie oft Ihre Person mit einem Filesharingvorwurf in Zusammenhang stand. Für weitere Fragen bezüglich Ihrer aktuellen IP-Adresse wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Provider. Weitere Daten, außer die, die für die Abrechnung Ihres Providers unerlässlichen Daten, werden in unserem Hause nicht gespeichert. Gerne teilen wir Ihnen mit Bezug auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 256/08 vom 2. März 2010) mit, dass wir uns bisher an die gesetzlichen Vorgaben gehalten haben und das auch weiterhin werden. Wir geben ab sofort keine Auskunft zu Vorratsdaten mehr. Zudem speichern wir keine Vorratsdaten mehr und werden die bereits gespeicherten Vorratsdaten löschen. Weitere konkrete Auswirkungen des Urteils müssen wir zunächst prüfen. Meine Erwiederung: Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre zügige Antwort. Eines ist mir allerdings nicht Plausibel, da Sie nur auf Beschlüsse Daten herausgeben, sollten Ihnen diese ja wohl auch noch vorliegen, sowie auch die Daten, die Sie in diesem Rahmen herausgegeben haben!? Ich bitte um kurzfristige Rückmeldung Ihrerseits und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Erneute Antwort von der Telekom: Sehr geehrte Frau XXX, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Da die gesicherten Daten nach Abschluss des Auskunftsverfahrens vernichtet werden, ist eine Kundenidentifizierung leider nicht mehr möglich. Wenn Sie uns das gerichtliche Aktenzeichen des Beschlusses des Landgerichts Köln und die entsprechende IP-Adresse mitteilen, können wir Sie lediglich darüber informieren, ob überhaupt eine Auskunft die Ihnen schreibende Kanzlei erfolgte. Mit freundlichen Grüßen Deutsche Telekom AG Konzerndatenschutz Da Frage ich mich doch, wie die Anwälte der Rechteinhaber da einen Eindeutigen Beweis haben???? Viele Grüsse |
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