Fiedler mahnt Bushido- Dateien upload ab, suche Betroffene

Alt 07.03.2010, 12:41   # 3521
ulrich
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Zitat:
Zitat von ectoalis Beitrag anzeigen
Danke für die schnelle Antwort!
Oben genannte Frage nur für den Fall der Fälle...
Wenn ich gefragt werde, gebe ich immer vollgende Auskunft! Bitte nur das in Deine "Mod UE" eintragen wo für Du aktuell abgemahnt wurdest. Bitte keine vorauseilende "mod UE" abgeben, man könnte sich damit eventuell zu weit aus dem Fenster legen!
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Alt 07.03.2010, 15:06   # 3522
Stille_Wasser_sind_tief
 
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Liebe Leidensgenossen,
seit Freitag darf ich mich leider zu den Abgemahnten zählen. Und nach anfänglicher Panik, komme ich langsam wieder zu Bewusstsein.

Nachdem ich das ganze WE die Foren durchsucht habe und die verschiedenen Vorgehensweisen durchdacht habe, werde ich wohl in meinem Präzidensfall den Weg mit Anwalt wählen (modUE, nicht zahlen). Und für jede weitere Abmahnung, die ich evtl. noch bekomme, versuche ich es allein.

Totzdem habe ich noch verschiedene Fragen an die bereits vor längerer Zeit abgemahnten.
(1) Wenn ihr wegen der Top100 die Abmahnung erhalten habt, wieviele Abmahnungen kamen nach der ersten und nach welcher Zeit etwa. Habt ihr auch wegen anderer "Vergehen" Post bekommen. Das ist nämlich meine größte Angst und ich fühle mich hier der Willkür von geldgierigen Geschäftemachern ausgesetzt. Und wie es aussieht, gibt es hier noch keine Schranken, die der Staat auferlegt.
(2) Wenn ihr die modUE verschickt habt, den Rückschein erhalten habt, aber nicht gezahlt, seit welcher Zeit habt ihr längstens von den Leuten nichts mehr gehört. Hier ist nämlich meine Angst, dass die Kanzleien ihre Strategien ändern werden, wenn immer weniger zahlen. Und da es eine Verjährungsfrist gibt, welche ich noch nicht ganz veratnden habe, werden wohl die Einladungen kurz vor Ablauf dieser Frist ins Haus flattern.

Übrigens war meine Post von Bindhardt wg. Bushido.

Vielen Dank für eure Hilfe.

SWST
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Alt 07.03.2010, 15:22   # 3523
Burn256
 
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Zitat:
Zitat von Stille_Wasser_sind_tief Beitrag anzeigen
(1) Wenn ihr wegen der Top100 die Abmahnung erhalten habt, wieviele Abmahnungen kamen nach der ersten und nach welcher Zeit etwa.
(2) Wenn ihr die modUE verschickt habt, den Rückschein erhalten habt, aber nicht gezahlt, seit welcher Zeit habt ihr längstens von den Leuten nichts mehr gehört. Hier ist nämlich meine Angst, dass die Kanzleien ihre Strategien ändern werden, wenn immer weniger zahlen. Und da es eine Verjährungsfrist gibt, welche ich noch nicht ganz veratnden habe, werden wohl die Einladungen kurz vor Ablauf dieser Frist ins Haus flattern.
1. so um die 3 Abmahnungen pro Container sind in letzter Zeit schonmal vorgekommen (sogar recht kurzfristig innerhalb eines Monats in letzter Zeit. ist aber keine Garantie)... kann aber auch bei der einen bleiben

2. Klagen kosten den Abmahner selbst Geld und Arbeit. Und auch für die Abmahner ist das Risiko einer Klage nicht gering. Denn so könnten die ihr Geschäftsmodell riskieren.
Oder warum meinst du ist es am Klagehimmel immer so relativ ruhig?
Es geht hier ums risikolose Geldmachen und nicht wirklich um Rechte
__________________
Grundkurs für Neuabgemahnte
wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt
modifizierte Unterlassungserklärung (modUE)
Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden
Spendenkasse
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Alt 07.03.2010, 15:23   # 3524
constantin
 
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Zitat:
Zitat von Stille_Wasser_sind_tief Beitrag anzeigen
Nachdem ich das ganze WE die Foren durchsucht habe und die verschiedenen Vorgehensweisen durchdacht habe, werde ich wohl in meinem Präzidensfall den Weg mit Anwalt wählen (modUE, nicht zahlen). Und für jede weitere Abmahnung, die ich evtl. noch bekomme, versuche ich es allein.
Das verstehe ich nicht. Erst Anwalt und dann alleine?

Wenn Du die ModUE über einen Anwalt abgibst und die Abmahnung nicht bezahlst, bist Du vor einer Klage auch nicht geschützt. Nur wegen anwaltichen Schriftverkehr wird der Abmahner nicht auf seine Forderungen verzichten, d.h. ohne Vergleich kommst Du vor Ablauf der Verjährungsfrist aus der Sache nicht raus.

Ich werde freiwillig auch nichts an die Abmahner spenden. Sollte ich verklagt werden, dann habe ich auch einen Anwalt. Der kann dann jedenfalls mehr als nur Briefchen schreiben, d.h. er sollte Erfolge gegen Abmahnanwälte vor Gericht aufweisen. Das Geld für Briefchenschreiben habe ich mir durch Selbstausfüllen der ModUE gespart und lege es lieber für den sehr unwahrscheinlichen Fall einer Klage für einen kampferfahrenen Anwalt drauf - der darf dann auch etwas teurer sein.

Zitat:
Zitat von Stille_Wasser_sind_tief Beitrag anzeigen
Hier ist nämlich meine Angst, dass die Kanzleien ihre Strategien ändern werden, wenn immer weniger zahlen. Und da es eine Verjährungsfrist gibt, welche ich noch nicht ganz veratnden habe, werden wohl die Einladungen kurz vor Ablauf dieser Frist ins Haus flattern.
Sollen sie mal Ihre Strategien ändern! Wir warten sehnlichst darauf, dass sie vor Gericht mal ihre Hosen runterlassen. Bei der von Dir gefürchteten Anzahl an Klagen würden diese Herren auch des öfteren an den Falschen geraten und ihr blaues Wunder erleben. Beschäftige Dich demnächst mal etwas mit den Methoden und Geschäftsmodellen der Abmahner. Du wirst dann verstehen, warum sie nur ungern Einblicke in ihre internen Abläufe gewähren.
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Alt 07.03.2010, 18:13   # 3525
druenja
 
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Hallo Leute ein Freund von mir wurde auch mal abgemahnt vor ca. 4 Jahren. Der wurde wegen 300 Liedern abgemahnt und sollte 8000 euro zahlen. Natürlich wollte er das auf keinen Fall zahlen also hat er sich ein Anwalt genommen. Er hat mir gesagt das er drei Jahre ruhe hatte. Aber danach haben die sich doch gemeldet. Und die haben sich auf 800 euro Strafe geeinigt. Und die hätten ihm mit einem Gerichtsverfahren gedroht. Deswegen hat er die Strafe gezahlt.
PS. er hat mir Bearshare geladen.
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Alt 07.03.2010, 18:55   # 3526
Fantomas741
 
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Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Das verstehe ich nicht. Erst Anwalt und dann alleine?

Wenn Du die ModUE über einen Anwalt abgibst und die Abmahnung nicht bezahlst, bist Du vor einer Klage auch nicht geschützt. Nur wegen anwaltichen Schriftverkehr wird der Abmahner nicht auf seine Forderungen verzichten, d.h. ohne Vergleich kommst Du vor Ablauf der Verjährungsfrist aus der Sache nicht raus.
Dem Anwalt machen aber die Drohfloskeln nich so viel Angst wie dem Opfer...
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Alt 07.03.2010, 20:01   # 3527
Rico
 
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Bitte mal darum, nicht jeden Kommentar zu hinterfragen bei Fakten zu bleiben, vor lauter lesen blickt kein Mensch mehr durch.

Habe am 2X.02 auch eine Abmahnung bekommen Top 100 Bushido.
denen eine ModUE geschickt. Am 0X.03 bekam ich Rückantwort.
Dort steht nach§§ 780ff.,126 BGB wollen sie die originale.
Weiter steht im Schreiben. Das von unserer Mandantschaft unterbreitete Angebot zur abschließenden Regelung wurde bisher nicht angenommen.
Wir möchten nochmal darauf hinweisen nach §97a Abs. 1 UrhG ein Anspruch besteht, sind die Kosten von Provider und Anwalt.

Namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft unterbreiten wir "letztmalig" das Angebot eines Vergleichsbetrages 350€

Sollte die vorgenannte Frist ohne Eingang einer Zahlung ablaufen, werden wir anraten gerichtlich geltend zu machen

Was ich gerne wissen möchte, wenn man nicht mehr reagiert. Wie viele wurden den in den letzten Jahre vor Gericht gezerrt.

Was würde mich der Spaß ungefähr kosten, falls es doch vor Gericht kommt und ich verliere....

Bitte nur bei Fakten bleiben und nicht was könnte passieren usw..
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Alt 07.03.2010, 20:22   # 3528
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von Rico Beitrag anzeigen
Bitte nur bei Fakten bleiben und nicht was könnte passieren usw..
Ich würde an Deiner Stelle den Thread Abmahnurteile einmal durchlesen, um einen ersten Eindruck zu gewinnen:
Abmahnurteile. Ich kann nur empfehlen, die neuere Urteile zuerst zu lesen (z.B. das vom 29.01.2010 zu Digiprotect).
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Alt 08.03.2010, 08:41   # 3529
mattes78
 
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Moin Forum,

ich bin ja auch von Fiedler wegen diesem merkwürdigen, noch nie gehörten Bushido-Song abgemahnt.

Nun steht in der von Fiedler beigefügten Unterlassungserklärung nicht "Bushido" etc. drin, sondern die kompletten Rechte der Unterlassungsgläubigerin Universal Music ohne einen Titel überhaupt zu nennen.

WÜrdet Ihr in der ModUE nun Bushido reinschreiben oder alle Werke der Universal Music (halt so wie in der von Fiedler beigefügten)?

Bitte um Hilfe!

Danke, Gruß Mattes
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Alt 08.03.2010, 08:56   # 3530
Kinderriegel
 
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Zitat:
Zitat von mattes78 Beitrag anzeigen
Nun steht in der von Fiedler beigefügten Unterlassungserklärung nicht "Bushido" etc. drin, sondern die kompletten Rechte der Unterlassungsgläubigerin Universal Music ohne einen Titel überhaupt zu nennen.
Ich würde dir raten in diesem Fall das Dokument einzuscannen, zu entpersonalisieren und das an einen der Erfahrenen im Forum zu schicken, um sich das konkret anzuschauen....
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Alt 08.03.2010, 08:56   # 3531
Fonz
 
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In die ModUE gehören nur die Werke rein, die auch in der UE vom Rechtsanwalt drinstehen.
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Alt 08.03.2010, 08:59   # 3532
mattes78
 
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Zitat:
Zitat von mattes78 Beitrag anzeigen
Moin Forum,

ich bin ja auch von Fiedler wegen diesem merkwürdigen, noch nie gehörten Bushido-Song abgemahnt.

Nun steht in der von Fiedler beigefügten Unterlassungserklärung nicht "Bushido" etc. drin, sondern die kompletten Rechte der Unterlassungsgläubigerin Universal Music ohne einen Titel überhaupt zu nennen.

WÜrdet Ihr in der ModUE nun Bushido reinschreiben oder alle Werke der Universal Music (halt so wie in der von Fiedler beigefügten)?

Bitte um Hilfe!

Danke, Gruß Mattes
Nachtrag: Es geht nicht um Bushido, sondern um RA Rasch für Universal Jan Delay!

Man kommt echt durcheinander bei mehreren Verfahren!

-----Doppelpost zusammengeführt am 8.3.2010 um 09:00:03-----

Zitat:
Zitat von Kinderriegel Beitrag anzeigen
Ich würde dir raten in diesem Fall das Dokument einzuscannen, zu entpersonalisieren und das an einen der Erfahrenen im Forum zu schicken, um sich das konkret anzuschauen....
Das kann ich leider erst morgen früh machen! Ist aber ein guter Tip!

Vielen Dank!

-----Doppelpost zusammengeführt am 8.3.2010 um 09:01:38-----

Zitat:
Zitat von Fonz Beitrag anzeigen
In die ModUE gehören nur die Werke rein, die auch in der UE vom Rechtsanwalt drinstehen.
Das ist mir schon klar. Wie gesagt, bei Rasch steht einfach "alle Werke der Unterlassungsgläubigerin Universal Music"!

Das ist ja mein Problem.
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Alt 08.03.2010, 09:09   # 3533
Fonz
 
Benutzerbild von Fonz
 
Registriert seit: 13.02.2010
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Zitat:
Zitat von mattes78 Beitrag anzeigen
...
Das ist mir schon klar. Wie gesagt, bei Rasch steht einfach "alle Werke der Unterlassungsgläubigerin Universal Music"!

Das ist ja mein Problem.
Achso. Die machen es sich ja auch immer einfacher.
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Alt 08.03.2010, 09:15   # 3534
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Kinderriegel Beitrag anzeigen
Ich würde dir raten in diesem Fall das Dokument einzuscannen, zu entpersonalisieren und das an einen der Erfahrenen im Forum zu schicken, um sich das konkret anzuschauen....
Am besten Princess. Erscheint mir auch ein wenig zu weitgehend. Wären ja zig 1000.
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Alt 08.03.2010, 09:15   # 3535
Revoluzzer
Schach!!!
 
Benutzerbild von Revoluzzer
 
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Zitat:
Zitat von mattes78 Beitrag anzeigen
Das ist mir schon klar. Wie gesagt, bei Rasch steht einfach "alle Werke der Unterlassungsgläubigerin Universal Music"!
DAS würde ich im Leben nicht machen. Man würde Sich damit verplichten die nächsten 30 Jahre keine Rechte mehr von Universal zu verletzen.

Das gilt auch für Alles was die zukünftig auf den Markt bringen.

Stell Dir vor in 20 Jahren macht das ein Kind / Enkelkind Neffe etc. trotzdem. Dann bist Du ohne großes Tamtam 5000.- € los, weil Du dich dazu vertraglich verplichtet hast.

Also nur das eine Werk. FERTIG.

Und P.S.:
Die versenden keine Newsletter an Dich was sie grade rausgebracht haben.
__________________
Wer mit Schnupfen zum HNO geht, der muss auch mit sowas zum Anwalt um sich 300.- € aufwärts abknöpfen zu lassen.
Kein CENT an die Abmahner ohne Richterspruch
Kein CENT an Anwälte, die von dem Mist leben müssen.
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Alt 08.03.2010, 09:22   # 3536
waldibrieffreund
 
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Zitat:
Zitat von Kersare Beitrag anzeigen
Erscheint mir auch ein wenig zu weitgehend. Wären ja zig 1000.
Ist aber so bei manchen Abmahnern üblich (z.B. Waldorf).
Das sollte aber so natürlich nicht in die modUE übernommen werden. Also einfach das abgemahnte Werk aus dem Anschreiben übernehmen!
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Alt 08.03.2010, 09:25   # 3537
mattes78
 
Registriert seit: 04.03.2010
Beiträge: 10
Zitat:
Zitat von waldibrieffreund Beitrag anzeigen
Ist aber so bei manchen Abmahnern üblich (z.B. Waldorf).
Das sollte aber so natürlich nicht in die modUE übernommen werden. Also einfach das abgemahnte Werk aus dem Anschreiben übernehmen!
Ich werde es mal scannen und morgen früh an Princess senden. Ich hatte es aber auch so vor nur das Album Jan Delay reinzuschreiben.

Die schnelle Hilfe hier ist einfach sagenhaft! Vielen Dank!
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Alt 08.03.2010, 10:10   # 3538
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von waldibrieffreund Beitrag anzeigen
Ist aber so bei manchen Abmahnern üblich (z.B. Waldorf).
Das wußte ich so noch nicht.
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Alt 08.03.2010, 10:31   # 3539
waldibrieffreund
 
Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
Zitat:
Zitat von Kersare Beitrag anzeigen
Das wußte ich so noch nicht.
Weiß ich aber aus Erfahrung
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Alt 08.03.2010, 17:03   # 3540
Swab
 
Registriert seit: 08.03.2010
Beiträge: 2
Hallo,

ich bin seit einer Woche auch von dem ganzen Chaos betroffen und habe hier auch in dieser Zeit fleißig gelesen

Desweiteren habe ich mich mal mit der Telekom in Verbindung gesetzt, hier mal meine Mails mit den Antworten ....


Betreff: Auskunft über die herausgabe meiner Daten Ihre Mitteilung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die 1und1 Internet AG ist mein Provider und hat mich in dieser Frage an Sie verwiesen. Laut 1und1 sind durch die Deutsche Telekom aufgrund eines Beschluss des LG Köln meine Daten weitergegeben worden.

Daher bitte ich Sie mir schnellstmöglich mitzuteilen:

1. Wann und an wen, welche Daten weitergegeben wurden!

2. bitte mit Angabe der derzeitigen von meinem Anschluss genutzten Ip-Adresse und festgestellten Zeitraum bzw. Uhrzeit!

3. Welche Daten über meinen Anschluss sind bei Ihnen noch gespeichert?

Desweiteren würde ich mich dafür interessieren, wie sich dies jetzt nach dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgericht verhält!? (falls hierzu schon etwas bekannt ist)

Ich bedanke mich bereits im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

XXXX




Antwort der Telekom:

Sehr geehrte Frau XXX,

vielen Dank für Ihre Mitteilung vom XXX

Sie haben sich mit einer Frage an uns gewendet, weil Sie ein Anwaltsschreiben erhalten haben, in dem Ihnen vorgeworfen wird, in einer Internet-Tauschbörse mittels sog. Filesharings urheberrechtsgeschützte Inhalte angeboten zu haben.

Access Provider sind seit Anfang September 2008 verpflichtet, im Rahmen ihrer datenschutzrechtlich zulässigen Speicherpraxis Inhabern von Urheber- oder Leistungsschutzrechten auf Verlangen Auskunft über Kunden zu geben, die aufgrund Recherchen der Rechteinhaber urheberrechtlich geschützte Werke in Internet-Tauschbörsen angeboten haben sollen.

Dieser Auskunftsanspruch der Rechteinhaber folgt aus § 101 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Soweit dazu - was die Regel ist - dynamische IP-Nummern ausgewertet werden müssen, sieht § 101 Abs. 9 UrhG wegen des damit verbundenen Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis vor, dass der Rechteinhaber eine entsprechende gerichtliche Gestattung für den Access Provider zu beantragen hat.

Erfolgt auf einen solchen Antrag binnen sieben Tage nach Nutzung der von einem Rechteinhaber detektierten IP-Nummer - solange speichert die Deutsche Telekom in datenschutzrechtlich zulässiger Weise, um Angriffe technischer Natur auf die Netzinfrastruktur verfolgen zu können - eine einstweilige Anordnung des Gerichts, werden die relevanten Daten gesichert und gesondert gespeichert.

Das Gericht prüft dann im Rahmen der sog. Amtsermittlung, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen des Auskunftsanspruches und der Gestattung vorliegen, ob also der Antragsteller wirklich der Inhaber der Urheber- bzw.
Leistungsschutzrechte ist, ob es sich um eine offensichtliche Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß handelt und ob IP-Nummern nebst den Zeitstempeln im Hinblick auf ein konkretes Filesharing-Angebot seriös festgestellt wurden. Liegen alle Voraussetzungen vor, erfolgt die Gestattung durch einen Gerichtsbeschluss, auf den hin Ihr Provider die gesicherten Daten an den jeweiligen Rechteinhaber bzw. an dessen anwaltliche Vertretung herausgibt. § 101 Abs. 2 und 9 UrhG sieht eine gleichzeitige Information des Kunden nicht vor.

Nach Abschluss des Vorgangs werden keine Daten darüber in unserem Hause mehr vorgehalten. Insbesondere enthält Ihr Kundendatensatz damit auch keinerlei Hinweise darüber, ob, wann und wie oft Ihre Person mit einem Filesharingvorwurf in Zusammenhang stand.

Für weitere Fragen bezüglich Ihrer aktuellen IP-Adresse wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Provider.

Weitere Daten, außer die, die für die Abrechnung Ihres Providers unerlässlichen Daten, werden in unserem Hause nicht gespeichert.

Gerne teilen wir Ihnen mit Bezug auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 256/08 vom 2. März 2010) mit, dass wir uns bisher an die gesetzlichen Vorgaben gehalten haben und das auch weiterhin werden. Wir geben ab sofort keine Auskunft zu Vorratsdaten mehr. Zudem speichern wir keine Vorratsdaten mehr und werden die bereits gespeicherten Vorratsdaten löschen. Weitere konkrete Auswirkungen des Urteils müssen wir zunächst prüfen.



Meine Erwiederung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

danke für Ihre zügige Antwort. Eines ist mir allerdings nicht Plausibel, da Sie nur auf Beschlüsse Daten herausgeben, sollten Ihnen diese ja wohl auch noch vorliegen, sowie auch die Daten, die Sie in diesem Rahmen herausgegeben haben!?

Ich bitte um kurzfristige Rückmeldung Ihrerseits und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen



Erneute Antwort von der Telekom:

Sehr geehrte Frau XXX,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Da die gesicherten Daten nach Abschluss des Auskunftsverfahrens vernichtet werden, ist eine Kundenidentifizierung leider nicht mehr möglich.

Wenn Sie uns das gerichtliche Aktenzeichen des Beschlusses des Landgerichts Köln und die entsprechende IP-Adresse mitteilen, können wir Sie lediglich darüber informieren, ob überhaupt eine Auskunft die Ihnen schreibende Kanzlei erfolgte.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche Telekom AG
Konzerndatenschutz


Da Frage ich mich doch, wie die Anwälte der Rechteinhaber da einen Eindeutigen Beweis haben????

Viele Grüsse
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Alt 26.05.2012, 17:19 # --
News Flash
 
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