| | # 3364 | |
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Zitat:
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| | # 3365 | |
| Registriert seit: 20.02.2010
Beiträge: 48
| Zitat:
Es ist ja nur so das der von mir beauftragte RA keine UE mitgeschickt hat sondern erstmal "nur" das ganze anzweifelt bzw. als Verwechselung deklariert und die Beweise angefordert hat da man eine UE noch zum späteren Zeitpunkt abgeben könne. Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage: Kommt Fiedel gleich mit einer EV (die auch "nur" Aufforderung zur Unterlassung beinhalten kann bzw Abgabe der UE) oder ist ihm das auch schon zuviel Arbeit bzw. für ihn schon wenig Aussicht auf "Erfolg"? | |
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| | # 3367 |
| Registriert seit: 10.11.2009
Beiträge: 516
| Da sehe ich konträr zu Waldi nicht so große Probleme - denn schließlich sollte dein Anwalt wissen was er tut. Immerhin zeigst du/ zeigt ihr damit ja ein Interesse an der Klärung, so dass die EV emines Erachtens an ihrem Ziel vorbeirauschen würde. Wenn man jedoch gar nichts tut ist der Fall anders gelagert. |
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| | # 3370 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Zitat:
Die VDS ist preventiv für den Staat/staatliche Stellen gedacht. Bei Filesharing sieht es aber so aus: RI geht zu einem RA und sagt: Hier werden meine Rechte verletzt, mach' was! RA geht zum (zivil)Gericht und erwirkt eine Einstweilige Anordung gegenüber dem Provider + Datenherausgabe der Klarnamen Wenn die Klarnamen zurückkommen, werden die Drucker/Kopierer in Aktion gesetzt... Wo ist in dieser Kette eine staatliche Stelle? (um gleich eine Antwort vorweg zu nehmen) Gerichte bilden in einem Staat die ordentliche Gerichtsbarkeit. Sie verhelfen den Antragstellern ihr Ansinnen durchzusetzen. Selbst sind sie jedoch nicht Nutznießer der Entscheidungen. Anders der bisherige Zugriff auf die Daten der VDS. Geheimdienst, Polizei ... alles staatliche Stellen (zum Schutz des Staates). Anders ausgedrückt: Die selbst beauflagte Minidatenspeicherung der T-COM wird von der Entscheidung oben nicht tangiert. "Auch wenn es für den Betroffenen letztendlich egal sein mag, so gibt es jedoch einen wichtigen Unterschied: Die T-Com macht das nicht auf Anordnung des Staates. Bei der heute vom Verfassungsgericht gekippten Vorratsdatenspeicherung handelt es sich aber um eine staatsverordnete Speicherung. Das hat eine ganz andere Qualität." (Quelle: Danke @Hadron) | |
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| | # 3371 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Zitat:
denn wie schon hier im Grundkurs beschrieben... Punkt 4 Nochmal... Unsere Daten sind nicht aus der Vorratsdatenspeicherung (VDS) entnommen worden und nur um die geht es heute
__________________ Grundkurs für Neuabgemahnte wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden Spendenkasse | |
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| | # 3372 | |
| Registriert seit: 27.02.2010
Beiträge: 10
| Die Speicherung der Telekommunikationsdaten aller Bürger auf Vorrat ist in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig. Nach Ansicht der Richter handelt es sich bei der Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten für sechs Monate um einen "besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis", weil die Verbindungsdaten inhaltliche Rückschlüsse "bis in die Intimsphäre" ermöglichten und damit aussagekräftige Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile gewonnen werden könnten. Weil zudem Missbrauch möglich ist und die Datenverwendung von den Bürgern nicht bemerkt werde, sei die Vorratsdatenspeicherung in ihrer bisherigen Form geeignet, "ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen". Alle Daten müssen gelöscht werden: Karlsruhe stoppt Vorratsdatenspeicherung - n-tv.de Page 2 of 9 Das heißt die Telekomm darf keine Verbindungsdaten etc. speichern. Das sollte den Abmahnfirmen den Hals brechen, weil einfach nichts mehr gespeichtert werden darf. -----Doppelpost zusammengeführt am 2.3.2010 um 12:14:46----- Zitat:
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| | # 3373 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Zitat:
-----Doppelpost zusammengeführt am 2.3.2010 um 12:16:41----- Nein ... muss sie nicht | |
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| | # 3376 |
| Registriert seit: 27.02.2010
Beiträge: 10
| Wielange darf die Telefongesellschaft denn derzeit die Verbindungsdaten speichern? 6 Monate bin ich der Meinung -----Doppelpost zusammengeführt am 2.3.2010 um 12:40:17----- Hier mal zur Info: Das zeiht große Kreise: Datenspeicherung bedarf Neuregelung - Gesetz gekippt - N24.de Ich hoffe das man hier verlinken darf. |
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| | # 3377 | |
| Frauenbeauftragter Registriert seit: 13.12.2009
Beiträge: 870
| Die kannst Du beruhigt überlesen Zitat:
Ob das so bleibt , ist ab zu warten. Aber hier wirst Du es dann mit Sicherheit erfahren. | |
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| | # 3379 |
| Gastposter | UNd weil´s so schön ist Gekippte Vorratsdatenspeicherung und Filesharing - Konsequenzen des BVerfG Urteils |
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| | # 3380 | |
| Registriert seit: 03.02.2010
Beiträge: 17
| Zitat:
hat. Dieses sinnlose bla bla wie du es beschreibst kann man wohl auf die meisten deiner Beiträge auch beziehen. Ich bin auch noch nicht lange hier und bin unendlich froh, das es dieses Forum gibt. Auf deine Meinung kann man getrost verzichten. | |
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