| | # 284 |
| Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 5
| hey an alle, die auch wie auch ich betroffende!! also eins müsste euch klar sein, wenn ihr zahlt, seid ihr schuldig, zahlt ihr nicht, müsst ihr was unternehmen, wie zb rechtsbeistand... Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn << der link sollte euch dabei helfen, wie ihr richtig handelt!! also fakt ist NIEMAND ist in erster linie verpflichtet, was zu zahlen, aber ignorieren, würde ich nichts! also rat von mir und anderen: ändert die UE ab, in einer modefizierte unterlassungserklärung! dann abwarten was kommt und dann erst handeln(rechtsanwalt) ! andere sachen wie sein anwalt verklagen ist nützlos! lest euch den link durch! es bringt was!! |
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| | # 286 |
| Registriert seit: 16.03.2008
Beiträge: 16
| liebe Leidens- und Volksgenossen, wie schon gesagt, habe ich auch Post bekommen und eine gesalzene email zurückgeschickt ( siehe eine seite vorher ) Was mich wundert, ist, dass mir diese Herren in einem 4- seitigen Schreiben ( + 2 Anlagen ) darlegen, dass ich eine strafbare Handlung begangen habe. Sie schreiben, dass diese Angelegenheit bei einer Staatsanwaltschaft vorliegt.... Was mich nur wundert... wenn man schon soviel Text verfasst... warum gibt man nicht an.. bei welcher Staatsanwaltschaft (... Bochum.. Dresden,.. oder meinetwegen auch Kleinuntereselsdorf ) diese Akten vorliegen ? Und welches Aktenzeichen ???? Dann wäre man zumindest in der Lage, nachzuprüfen, ob tatsächlich ein begründeter Vorwurf vorhanden ist.... Beispiel: jeder ist in der Lage, zu behaupten, dass mein Auto in einem Verkehrsunfall verwickelt war, aber wenn mir niemand auch nur die kleinste Beule an meinem Auto zeigen will..oder kann.... was soll ich dann von diesem Vorwurf halten ??? Liegt überhaubt eine Akte bei irgendeiner Staatsanwaltschaft vor ??? Ich jedenfalls werde diese Herren auffordern, mir Ort und Aktenzeichen zu nennen... ansonsten können diese ehrenwerten Herren bis zum jüngstenTage auf eine Zahlung warten. SH |
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| | # 287 |
| Gastposter | In aller Regel scheint es so das, das strafrechtliche Verfahren abgeschlossen ist. Die Zivilklage jedoch nicht, so wie bei fast allen hier. Sogar die damalige ermittelnde Staatsanwaltschaft ist nicht verpflichtet über ein anhängiges Verfahren zu informieren. Niemand im I-Net kann sich also sicher fühlen ob nicht ein Abzockanwalt in der Nähe ist. Egal ob Ebay fileshare oder Homepage!!!! Sogar die Abmahnanwälte haben Fehler auf ihrer Homepage!! Fehlende Steuernummern zum Beispiel. Es gilt also in jedem Fall die Nerven zu behalten. Bestenfalls ne geänderte UE und warten auf den Gerichtstermin. ![]() Doch eins geht noch, fordert den Gesetzgeber auf das Abmahngesetz zu ändern. Unterstützt die,die gegen diesen Wahnsinn vorgehen. |
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| | # 288 |
| Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 6
| Tatzeit: 12.10.2007 - Vollmacht vom 12.3.2008 - Massenabmahung-lol! Hallo Leute, auch ich hatte Post von Herrn Fiedler am Samstag bekommen. Da ich mich am Samstag nur auf die Suche von Betroffenen gemacht habe, kann ich euch nur folgendes raten. Ihr müsst auf jedenfall eine abgeänderte UE hinschicken und am Besten gleich das passende Anschreiben. Seht in diesem Forum nach, da gibt es einen LINK dazu! Bitte keine grösseren Briefe oder sonstiges hinschicken - diese Anwälte handeln vorab legal und leben von ihren Abmahnungen. Wie ich weiter recherchiert habe, ist die strafrechtliche Seite schon abgeschlossen, denn wenn es nicht so wäre, könnten die keine Abmahnung schicken. FAKT: Die Staatsanwaltschaft hat euer Vergehen (sofern es überhaupt dort war - man weiss es ja nicht - und Fiedler verrät nichts!) ad Akta gelegt! Mit diesem ersten Schreiben versucht man uns einzuschüchtern und viele Leute zur Zahlung zu bewegen - schließlich lebt so ein Anwalt von den Zahlungen !!!!!!! Ausserdem haben andere Betroffene höchstens drei Schreiben bekommen, wobei beim dritten der Betrag wieder gesenkt wurde ? Zu einem RA muss man nur gehen, wenn wirklich etwas vom Gericht kommt, und das war bei keinem Betroffenen der Fall. Wenn ihr euch ausserdem schlau gemacht habt, müsst ihr gemerkt haben, dass viele Leute schon letztes Jahr eine Abmahnung bekommen haben! Massenabmahnung! Anscheinend ist im Monat März auch mal wieder ein Schwung rausgegangen, man weiss ja nicht wen es alles getroffen hat, da nicht jeder in diesem Forum schreibt! Lustig finde ich meine Vollmacht vom 12.3.2008 - mindestens drei Leute haben auf der handschriftlich rumgepflümelt - das kommt auf jedenfall nicht von einem ordentlichen RA! Also bleibt cool - und lasst euch nicht ins Boxhorn jagen! Gruß Locarno |
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| | # 289 |
| Gastposter | FAQ:Also wie unterstütze ich eine Aktion gegen den Abmahnwahn? 1.) Steckt nicht den Kopf in den Sand. ![]() 2.) Es besteht die Möglichkeit einem Verein gegen diesen Abmahnwahn beizutreten. 3.) Schreibt euch in den Bloggs eurer Tagespresse die Finger wund. 4.) Schweigt nicht aus Scham! 5.) Volk der Gepeinigten, erhebt euch und kämpft für ein freies Internet! Für mich persönlich erkläre ich den 1 Mai 2008 zum Tag "Gegen den Abmahnwahn"! Mitstreiter im Kampf gegen die zur Zeit legale Abzocke sind gerne willkommen. Es wird Zeit denen da oben den Marsch zu blasen. ![]() Also lasst uns streiten! Mit rechtsstaatlichen Mitteln M f G Wolzi |
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| | # 291 |
| Gastposter | Hallo alles zusammen! Ich denke das die ja grundsetzzlich recht haben . Wer sowas mach muss auch damit rechnen das es schiefgeht oder sehe ich es falsch!? Nur was die da machen ist nicht ok weil es nur um das geld geht nicht um das recht. Ich habe ein anwalt gefunden der mir online geholfen hat und das zu meiner zufriedenheit.So habe ich das bestmöglich daraus gemacht was man machen kann und alles ist ok. wer eine adresse von dem anwalt haben möchte dem kann ich nur diesen tip geben. ---www.onlineadvokaten.de--- dort habe ich mich an ein herrn Matthias reckels gehalten (m.reckels@onlineadvokaten.de) der alles erledigt hat ohne das ich dort vorbeischauen musste. MfG |
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| | # 292 |
| Gastposter | @ ein betroffener @all Klar haben die (Abmahnanwälte die meinst du doch oder?) grundsätzlich das Recht so zu handeln. Das Problem jedoch: Diese ******** schnüffeln überall im Internet rum um sich ein argloses Opfer zu suchen. Egal ob bei Ebay, auf ner Homepage oder eben Fileshare. Sie dürfen allen, die böse waren oder sind sogar !!!!!ohne Auftrag!!!!! dazu einem einen Schuss vor den Bug setzten. ABMAHNUNG wegen eines fehlerhaften Impressum der HP. Fehlende oder falsche Widderrufserklärung bei Ebay usw. Das ist die legale Lizenz zum Geldscheindrucken! Das Gesetz stinkt und es ist an der Zeit es zu ändern! Sind Anwälte jetzt schon Inhaber der Exekutivgewalt? War da nicht mal was von wegen Gewaltenteilung in Deutschland? Judikativ, exekutiv, legislativ? Sind hier die Damen und Herren Abmahnanwälte nicht schon in der Exekutivgewalt (als selbst ernannte Internetpolizei) tätig? Ohne Amt und Mandat vorauseilend alles niedermähend was scheinbar nicht rechtens ist? Prügelnd wie auf der Jagd nach jungen Hunden? Es mag sein das "die" das dürfen, rechtlich legal, moralisch ist das verwerflich in meinen Augen. Ich denke da ist was oberfaul in Deutschland! |
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| | # 293 |
| Registriert seit: 16.03.2008
Beiträge: 16
| Moin Leute, hier mein Antwortschreiben auf den Brief von diesen Gelddruckern... nebenbei bemerkt.. ich hab mal überlegt, wieviele Leute Bushido hören... wieviele von denen einen PC haben.. wieviele davon Musik runterladen... und wenn nur die Hälfte erwischt wird, und davon auch nur die Hälfte bezahlt, dann komme ich auf eine Summe von etwa 10.000.000 euro. 50 % für Bushido... 50 % für die Anwälte, macht für jeden von denen 1,25 Mio. euro.. lohnt sich echt.. auf weitere Klagen vor Gericht braucht man sich dann gar nicht mehr einlassen. Aber hier nun mein Schreiben: Per Telefax an: 06403-9691819 Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe Konrad- Adenauer-Strasse 16 35440 Linden Name und Anschrift gelöscht 17.03.2008 Betreff: Abmahnung wegen rechtswidriger Nutzung von Musikwerken (Bushido/20070914-OL-042) Meine Damen und Herren, ich nehme Bezug auf meine email vom 15.03.2008, in der ich Ihnen mitgeteilt habe, dass ich nichts mit dem von Ihnen gegen mich vorgebrachten Vorwurf zu tun habe. Meine beiden Söhne, die ebenfalls Zugang zum Internet haben, geben ebenfalls an, keine Musikdateien über ein peer to peer Netzwerk an Dritte weitergegeben zu haben. Ich bitte Sie darum, mir anzugeben, bei welcher Staatsanwaltschaft und unter welchem Aktenzeichen dieser Verstoss dokumentiert ist. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, aber ich hätte in letzter Zeit einige Male erhebliche Geldsummen an dubiose Rechtsanwaltskanzleien ( wie im Internet zu recherchieren war ) zahlen müssen, wenn ich nicht dagegen vorgegangen wäre. Immerhin ist es für mich nicht nachprüfbar, ob der von Ihnen gegen mich gemachte Vorwurf, Musikwerke rechtswidrig genutzt zu haben, begründet ist oder nicht, da ich nicht in der Lage bin, festzustellen, an welchen Tagen ich oder meine Söhne und mit welcher IP- Nummer auf welcher Seite im Internet unterwegs waren. Da Sie mir mitgeteilt haben, dass diese Angelegenheit bei einer Staatsanwaltschaft vorliegt, dürfte es kein Problem sein, mir mitzuteilen, bei welcher Staatsanwaltschaft und unter welchem Aktenzeichen dieser Verstoss aktenkundlich gemacht worden ist. Bitte teilen Sie mir diese Informationen bis zum 26.03 2008 mit. Ich mache meine weitere Vorgehensweise ( etwaige Zahlungen ) von Ihren Angaben abhängig. Ich glaube nicht, dass ich eine Antwort bekommen werde. Ich werde sogar, um denen einen Gefallen zu tun, 2 Tage vor Ablauf der Frist nochmals darum bitten , mir die Staatsanwaltschaft und das Aktenzeichen zu benennen, mit der Aussicht, zu bezahlen und eine ue abzugeben. Ich wette, dass die nicht darauf reagieren werden. Wenn nicht, dann werden Sie bis zum Jüngsten Gericht auf mein Geld warten müssen. Übrigens... auf den Tag freu ich mich jetzt schon... da wird der Erzengel mit dem Flammenschwert ne Menge Arbeit haben, alle unseriösen Anwaltskanzleien zu besuchen.... ich hoffe, es ist jemand da, ihm eine erfrischende Coke anzubieten. So denn meine lieben Volksgenossen... ich halte euch auf dem laufenden. |
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| | # 294 | |
| Registriert seit: 05.02.2008
Beiträge: 52
| Zitat:
Entschuldige Alter Esel, ich wollte es erst gar nicht glauben das 90% der abgemahnten freiwillig den RA das Geld in den Ar... stecken. Es ist doch sehr erschreckend wie hier die Betroffenen Panikartig reagieren. | |
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| | # 297 |
| Registriert seit: 16.03.2008
Beiträge: 13
| HIER MAL DIE NEWS: gesetz zur datenspeicherung teilweise ausgesetzt Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des Gesetzes zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten vorerst gestoppt. Nach einer einstweiligen Anordnung dürfen die Daten zunächst nur für die Verfolgung besonders schwerer Straftaten genutzt werden. Damit gaben die Karlsruher Richter dem Eilantrag acht betroffener Bürger teilweise statt. Insgesamt haben mehr als 30 000 Bürger Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Karlsruher Richter erlauben zwar bis auf weiteres, dass die Telekommunikationsunternehmen - wie seit dem 1. Januar vorgeschrieben - sämtliche Daten etwa über Zeitpunkt und Dauer von Telefonaten speichern. Sie dürfen aber dann nicht an Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden, wenn ihre Herausgabe zur Aufklärung weniger gravierender Delikte beantragt wird. Die Anordnung der Verfassungsrichter gilt zunächst ein halbes Jahr, kann aber - falls sich die Entscheidung in der Hauptsache hinzieht - verlängert werden. Der Erste Senat hat damit noch nicht abschließend über die Zulässigkeit der «Vorratsdatenspeicherung» entschieden, nach der die Verbindungsdaten von Telefon- und E-Mail-Verkehr - nicht die Inhalte - ein halbes Jahr lang gespeichert werden müssen. Nach den Worten der Richter können Betroffenen «Nachteile von ganz erheblichem Gewicht» drohen, weil mit Hilfe der Daten weitreichende Erkenntnisse über ihr Kommunikationsverhalten möglich seien. Deshalb dürften die Daten bis auf weiteres nur bei schweren Straftaten abgerufen werden. |
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| | # 298 |
| Registriert seit: 16.03.2008
Beiträge: 16
| Hallo zusammen, nur mal eine kleine Info: Die Angelegenheit wird oder wurde von der Staatsanwaltschaft Giessen behandelt. Der zuständige Staatsanwalt ist Herr May ( ev. Mai,Mey,Mei, ich weiss nicht wie er sich schreibt... falls Sie mitlesen, bitte ich um Entschuldigung, wenn ich Ihren Namen falsch geschrieben habe. ) Seine Telefonnummer: 0641- 934-3209 Herr May ist morgen ab 8:30 wieder in seinem Büro. Man könnte ja mal nachfragen, ob die Angelegenheit mittlerweile zu den Akten gelegt wurde... und ob da überhaupt noch was nachkommen könnte. Eventuell muss aber auch ein Rechtsanwalt dort anrufen.. ich werde es jedenfalls morgen versuchen. Ich weiss nicht, ob jeder Beschuldigte ein eigenes Aktenzeichen bekommen hat. ich denke nicht, daher gebe ich das mir bekannte Aktenzeichen an: 702Ujs542XX/07 Schönen Abend noch |
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| | # 299 |
| Gastposter | @vulkan @all Leider ist das Urteil in der Hauptsacheverhandlung beim BGH noch offen, sehen wir dieses Urteil also mal als den Lichtstreif am Horizont. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.Denke aber das ist der Weg in die richtige Richtung. Gruß Wolzi schaun wir mal |
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| | # 300 | |
| Gastposter | Zitat:
Es sei denn, es sind noch weitere Ermittlungsverfahren anhängig. Strafrechtlich ist die Sache in der Regel schon durch. Keine Hausdurchsuchung usw. Keine Ladung bei der Polizei......Oder? Falls du es immer noch ganz realisiert hast, es geht in der Abmahngeschichte um das ZIVILRECHT. Sorry wenn ich hier schreie.Ob dein Provider die Daten unrechtmäßig an die damals ermittelnde Staatsanwaltschaft gegeben hat und inwiefern solche Ermittlungsdaten in einem Zivilprozess Anwendung finden dürfen, das ist hier das "Problem". Nach meiner Meinung, ohne Präjudiz jedoch, sollten es die Abmahnanwälte etwas schwieriger haben an relevante Daten zu kommen. Gruß, und Immer schön Mensch bleiben! @ rainer1958 bitte bedenke das ich dich nicht persönlich angreife! Aber halte Strafrecht und Zivilrecht auseinander. | |
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Leider ist das Urteil in der Hauptsacheverhandlung beim BGH noch offen, sehen wir dieses Urteil also mal als den Lichtstreif am Horizont. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
ZIVILRECHT. Sorry wenn ich hier schreie.
