| | # 2822 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Dewegen habe ich länglich erklärt, dass Vorbehalte in Bezug auf die Annahme von Unterlassungserklärungen nur auf den Unterlassungsanspruch hin rechtskonform sind. 1. "Die modUE als Fax ist doch nicht ausreichend, sondern muß im Original vorliegen." Falsch - "Da die Beseitigung der Wiederholungsgefahr nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht von einer bestimmten Form, sondern nur vom Inhalt und der Ernstlichkeit einer Unterlassungsverpflichtungserklärung abhängt, kann an sich auch eine in der Form eines Fernschreibens abgegebene Erklärung die Wiederholungsvermutung beseitigen, sofern sie inhaltlich die gebotenen Voraussetzungen erfüllt und - im Sinne der Eingangs zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes - ernstgemeint ist. Letzteres schließt jedoch nach dem Sinn und der Funktion einer Unterlassungserklärung die Bereitschaft des Schuldners ein, dem Gläubiger die Erklärung auf dessen Verlangen auch in einer Form abzugeben, die im Streitfall die Durchsetzung ohne rechtliche Zweifelsgründe und Beweisschwierigkeiten ermöglicht; ..." [BGH-Urfaxurteil] "Aus der Natur eines Fernschreibens als maschinell gefertigter und nicht unterzeichneter Erklärung ergeben sich grundsätzlich Zweifelsmöglichkeiten hinsichtlich der rechtlichen Urheberschaft oder der Autorisierung des tatsächlichen Absenders durch den Schuldner, so daß das Verlangen des Klägers, ihm eine schriftliche Bestätigung zukommen zu lassen, berechtigt erscheint. Dies umso mehr, als - wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat - in Zweifelsfällen ohnehin grundsätzlich der Schuldner alle für die Ernstlichkeit seines Unterwerfungswillens sprechenden Umstände darzulegen und erforderlichenfalls nachzuweisen hat (vgl. BGH, Urt. v. 13.5.1987 - I ZR 79/85, GRUR 1987, 640, 641 = WRP 1987, 557 - Wiederholte Unterwerfung II; vgl. auch Urt. v. 22.6.1989 - I ZR 120/87, GRUR 1989, 758 - Gruppenprofil). [...] Hierfür bedurfte es demgemäß und nach den eingangs dargelegten Rechtsprechungsgrundsätzen einer erneuten, nunmehr den zu stellenden Anforderungen genügenden Unterlassungsverpflichtungserklärung." (Im Übrigen gibts heutzutage genügend "Signiermethoden", die das Urteil überholt haben.) Das bedeutet: - Eine solide Rechtsanwaltskanzlei ersieht aus einer per Telefax abgegebenen Unterlassungserklärung die gewünschte Erfüllung des Unterlassungsgrund "Beseitigung der Wiederholungsgefahr". Sie kann allerdings beim Ausbleiben des "Orginaldokuments" beim Unterlassungsschuldner die Vorlage der "Orginal modUE-Unterlassungserklärung" verlangen. ... "Denn im Hinblick auf die von der Rechtsprechung anerkannten weitgehenden Wirkungen schon einer einseitigen, nicht annahmebedürftigen Unterlassungsverpflichtungserklärung, dabei insbesondere im Hinblick auf die ihr grundsätzlich zuerkannten Wirkungen auch im Verhältnis zu Dritten (vgl. BGH, Urt. v. 2.12.1982 - I ZR 121/80, GRUR 1983, 186 = WRP 1983, 264; st. Rspr.) erscheint es erforderlich, daß eine solche Erklärung grundsätzlich selbst von Anfang an und allenfalls in Verbindung mit einer zu Recht geforderten unverzüglichen Bestätigung, jedenfalls aber ohne Zuhilfenahme wesentlich später liegender, vermeintlich konkludenter Verhaltensweisen des Schuldners, klar und zweifelsfrei den maßgeblichen ernstlichen Willen des Schuldners zur Unterlassung künftiger Wiederholungen zum Ausdruck bringt. Hieran fehlt es bei einem Fernschreiben, dessen Bestätigung verlangt, aber nicht gegeben worden ist." 2. Annahme einer Unterlassungserklärung "...erfolgt diese Annahme vorbehaltlich der Übersendung eines Originals der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, wenn ein solches bisher noch nicht vorgelegt worden sein sollte." BGH, Urteil vom 18.05.2006, Az. I ZR 32/03: "aa) Richtig ist allerdings, dass die vom Schuldner abgegebene einseitige strafbewehrte Unterlassungserklärung, wenn sie ernsthaft ist und auch inhaltlich den an eine solche Erklärung zu stellenden Anforderungen entspricht, die Wiederholungsgefahr unabhängig von einer Annahmeerklärung des Gläubigers und daher gegebenenfalls auch schon vor einer solchen entfallen lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 9.11.1995 - I ZR 212/93, GRUR 1996, 290, 292 = WRP 1996, 199 - Wegfall der Wiederholungsgefahr I, m.w.N.). Ansprüche aus der strafbewehrten Unterlassungserklärung auf Zahlung der Vertragsstrafe kann der Gläubiger aber grundsätzlich allein für ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses begangene Verstöße geltend machen (BGH, Urt. v. 10.10.1991 - I ZR 147/89, GRUR 1993, 34, 37 = WRP 1992, 160 - Bedienungsanweisung; Ahrens/Schulte, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kap. 10 Rdn. 15; Staudinger/Rieble aaO § 339 Rdn. 20 f.)." Das bedeuted: - Der Text der dubiosen Kanzlei ist damit absoluter Blödsinn: "Wir werden Ihnen bei einer Wiederholung der angeblichen Tathandlung nur dann die Vertragsstrafe berechnen, wenn sie uns vorher die modifizierte Unterlassungserklärung im Orginal zuschicken." - "Ah! Danke... Dann schicke ich Ihnen nie das Orginal!" Aber! Solche mitleiderregenden Sätze aus dem juristischen Dummerland sollen eben nicht etwa irgend etwas juristisch ausdrücken. Sie sollen bei den Nichtjuristen Angst und Schrecken verbreiten. Mehr nicht.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God |
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| | # 2823 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Wer es bisher noch nicht kannte... ...nettes Video: Das Bushido-Prinzip Quelle: dasding.de vom 13.02.2010 |
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| | # 2824 |
| Registriert seit: 07.01.2010
Beiträge: 10
| Habe nu auch meine Antwort bekommen! Hiermit erklären wir die Annahme dieser Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Und bei Blatt 2 natürlich eine neue Frist wegen den 350Euro. Also das jetzt mit dazu heften und nicht drauf reagieren richtig? |
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| | # 2825 | |
| Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 2.021
| Zitat:
und alles weitere auch, nur wenn ein mahnbescheid kommen sollte, wiedersprechen. kreuzchen an der richtigen stelle und zurück. | |
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| | # 2827 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| In der Regel ist das nicht notwendig. Wenn man reagiert wie unter den hier im Forum aktiven Abgemahnten üblich, nämlich mit: - Grundkurs lesen (Blaue Schrift unten ist ein Link) - mod.UE - nix zahlen - kein Anwalt - keine Verhandlungen, keine Vergleiche - kein Filesharing - Abwarten und Tee trinken dann sollte so eine Abmahnung damit erledigt sein. Im Unwahrscheinlichsten aller Fälle, bei Erhalt einer Klageschrift, kann man gegebenenfalls immer noch einen Anwalt beauftragen.
__________________ Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung) Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen. von Konfuzius Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben. Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner |
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| | # 2828 |
| Registriert seit: 13.02.2010
Beiträge: 5
| Hallo an alle... ich bin seit dem 12.02. auch im B.... FANCLUB leider.... habe mir am WE das Forum durchgelesen und zu dem Schluß gekommen auch eine ModUE zu versenden, dazu habe ich aber noch eine Frage: ich werde wegen der top100 vom 26.10 und einen Lied von unsern "Freund" abgemahnt, nun habe ich aber in der Titelliste noch einen 2ten Song gefunden, soll ich diesen in der modUE auch gleich nennen um evu einer zweiten Abmahnung vorzubeugen? |
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| | # 2829 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Wenn man nur für einen Titel abgemahnt wurde, gibt man üblicherweise auch nur für den einen Titel eine mod.UE ab. Ich halte es für völlig absurd, für Werke, für die man nicht abgemahnt wurde, vorbeugende UEs abzugeben. Eine mod.UE ist ein VERTRAG, der ausschliesslich für die Gegenpartei einen Nutzwert hat, dessen sollte man sich immer bewusst sein und nicht inflationiär mit solchen Verträgen um sich werfen.
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| | # 2831 |
| Registriert seit: 14.02.2010
Beiträge: 1
| Erstmal hallo an alle Beteilidten, am 12.02 habe ich auch einen Brief von Friedler bekommen. Es geht um das eine Lied aus dem ""va best of black 09" :für immer jung, und Forderung von einem Vergleichsbetrag netto 350,0.Das Datum,als die mich angeblich beim uploaden erwischt haben liegt einen Monat zurück, als der ordner erstellt wurde(z.B runtergeladen am 20.12 erwischt aber am 20.11) irgentwas stimmt an der Sache nicht. .Ich habe viele Stunden vebracht ,um die Bieträge zu lesen und bin jetz zum Entschluß gekommen, dass ich auch die mod.UE abschicken und nicht bezahlen werde. Ich bin mir aber nicht ganz sicher, ob ich die korrekt ausgef.habe und zwar ab der Zeile: die geschützte Tonaufnahme/Musikwerke Bushido (feat Karel Gott):Für immer jung auf , ganz die Teile daraus,............. "Best of Black o9" habe habe ich weggelassen ist das richtig so? Für die ganzen Tips möchte ich mich bedanken. |
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| | # 2832 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Wir dürfen hier keine individuelle Rechtsberatung geben, aber ich bin sicher, dass Du Deine mod.UE ausreichend gut ausfüllen wirst. Und selbst wenn sie dem Abmahner wider Erwarten nicht gefallen sollte, wird er sich evtl. bei Dir melden, aber eine Chance auf eine EV kann ich nicht erkennen, wenn Du Deine mod.UE nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt hast. So Dich nichts Anderes beruhigen sollte, kannst Du eine Verbraucherzentrale oder einen nicht kostenlosen Rechtsanwalt gegebenenfalls um Unterstützung beim Ausfüllen der mod.UE ersuchen.
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| | # 2833 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Zitat:
PS. Albumtitel würde ich weglassen, da bei "VA" der abmahnende RI kaum auch noch die Rechte an den übrigen Songs hat. | |
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| | # 2834 | |
| Registriert seit: 14.02.2010
Beiträge: 41
| Zitat:
auch ich bin betroffen. Abmachnung von Bindhard Fiedler vom 11.02.10 ... auch anbegblich Bus*ido (feat Karel Gott):Für immer jung auf irgend eine Single Chart. Für mich absolut nicht nachvollziehbar. Er hat auch diese Unterlassungserklärung mitgesendet und das wo ich wirklich nun die Gefahr sehe wenn man diese unterschreiben sollte: Man gibt das ganze doch zu oder? Dieses Lied soll angeblich in irgend einen .rar Datei gewesen, also ein Archiv wo garantiert normalerweise noch viele andere Lieder drauf sind oder? Gibt mal also das eine zu, gibt man ja zwangsläuftig ALLE Lieder die in diesem Archiv enthalten sind zu oder? Bedeutet im prinzip das es dann nicht mit den geforderden 350 getan sein wird sondern man theoretisch lustig monatelang für alle Lieder nacheinander abgemacht werden könnte oder? Ich bin fast 40, habe Kinder unter 50 und mit absolut tödlicher Sicherheit noch nie an irgendwelchen Tauschbörsen teilgenommen. Einzige Erklärung für mich kann nur sein das jemand meinen Anschluss benutzt hat. W-Lan ist zwar bei mir vorhanden aber wir von mir selbst nicht genutzt sondern über Kabel. Also meine Frage nochmal weil ich das ganze schnell loswerden würde. Bloss nicht zugeben den Vorfall, was ich aus Prinzip nicht machen kann weil ich mir wahrhaft nichts zuschulden kommen lassen habe, und eine dieser MOD-UE verschicken? Wenn ich einfach die UE von dem unterscheibe und die 350 zahle kann ich damit rechnen das noch weitere Abmahnungen folgen da ich dann ja anscheinend ein leichtes Opfer bin oder? Oder würde es tatsächlich mit diesen 350 alles geklärt sein und ich habe meine ruhe? Ich meine wenn ich zu dumm war meinen Anschluss abzusichern kann ich mein verschulden schon einsehen befürchte aber das diese Abmahnung dann erst der Anfang ist. Dieser Vorwurf die Datei angeboten zu haben stammt vom November 2009, wer weiss wie mein Anschluss eventuell in den letzten fast 4 Monaten genutzt wurde ohne mein Wissen das kann ich doch nicht abschätzen. Toll, am besten internet kündigen, rechner aus dem Fenster werfen und noch besser gleich Auswandern. Ich bin jemand der einmal in der Woche 1-2 Stunden sein Laptop einschaltet und ein wenig liesst ansonsten wird das Internet nur von einem Media-Decoder genutzt um Maxdome Filme zu sehen. Und jetzt sowas ![]() Keine Ahnung was ich machen soll, vieleicht schonmal Job kündigen, Hartz4 beantragen und sich gemütlich machen eine wirkliche Chance sich da irgendwie zu wehren scheint es nicht zu geben. Auf bald ihr alle wünsche euch alles gute | |
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| | # 2835 |
| Registriert seit: 09.01.2010
Beiträge: 6
| Hallo Mit im Bott sitzende... mal ein kurzes Feedback von mir! Fiedler Briefchen kurz nach Weihnachten eingetroffen mod. UE per Einschreiben mit Rückschein raus und der is auch schon lange wieder angekommen. Bislang hat sich nichts mehr getan!!! Ausser dass noch ne 2.Abmahnung von Waldorf dazu kam... wo ich mich jetz im anderen Thread dazu noch weiter informiere Nochmal Daumen hoch für dieses Forum... Und an alle Neuabgemahnten...Ruhe bewahren...wenn ihr diese Forum erstmal gefunden habt ist das schon der beste Schritt...und dann heisst lesen lesen und alles wird gut :malessen: |
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| | # 2836 | ||||
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Vorab: Blaue Schrift bedeutet in der Regel, dass es sich um einen Link zum Anklicken mit weiteren Informationen handelt. Dbzgl. bitte zuerst den Grundkurs für Neuabgemahnte unten anklicken und durchlesen (ist nicht viel, nur fünf Postings von Princess). Nur mit der UE, die der Abmahnung beiliegt. Mit "unserer" mod.UE (aus dem Grundkurs) gibst Du nix zu, deshalb ist sie auch die erste Wahl, wenn es darum geht, auf eine Abmahnung kurzfristig ohne Risiko zu reagieren. Zitat:
Absolut belanglos. Zitat:
Zitat:
Möglicherweise. Zitat:
Belanglos. Unsinn. Die mod.UE ist ein guter Anfang, sich zu wehren. Und den Anschluss gegebenenfalls von einem Experten absichern lassen gegen Missbrauch, damit schnellstmöglich BEWEISBAR sichergestellt ist, dass zukünftig Abmahnungen unberechtigt erfolgen.
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| | # 2837 |
| Registriert seit: 14.02.2010
Beiträge: 33
| Hallo zusammen, mich hats am Freitag auch erstmals erwischt... Bushi auf Bravo 67. Natürlich habe ich mir in den letzten Tagen alles durchgelesen, aber beruhigt bin ich verständlicher Weise nicht. Ich habe zwischenzeitlich mit einer Anwältin telefoniert, die das Thema auch gut kannte. -Sie riet mir, die Original-UE mittels eines zusätzlichen Satzes darauf, zu modifizieren. Vermutlich ist Eure mosUE hier aber besser. Sie riet mir aber weiterhin, mit Bezug auf §97a Abs.2, nur die 100 zu überweisen. Ich könne auch die 350,- zahlen und hätte für diesen einen Fall dann Ruhe. +Was bringt mir die Zahlung der 100,-? Einmal zahlen = immer zahlen? +Wie hoch stehen die Chancen auf 2,3,4... weitere Abmahnungen Anderer? +Und dann kommen die nach Monaten mit anderen Logs um die Ecke? Danke Euch Tuti |
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| | # 2838 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Zitat:
... > nichts > keine Ahnung, maximal aber wohl 5 insgesamt bzgl. BH67; wenn Du sowieso nicht zahlst, spielt das aber auch keine Rolle ... > möglich Ansonsten gilt wie schon geschrieben: Fiedler mahnt Bushido- Dateien upload ab, suche Betroffene
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| | # 2839 |
| Registriert seit: 12.02.2010
Beiträge: 16
| Hallo alle zusammen!Danke an alle für diese Forum,ich habe jetzt viel gelernt von euch.ich bin etwas beruigt nach Stress von freitag,im ruhe nochmal durchgelesen und auch was entdekt,z.B im Beglaub.Abschrift LG Köln steht keine meine Daten,Antr.vom 30.11 aber(28.11 ,zeit,lied -v.kanzl.),wie schnell es geht!die seiten fehlen ,auf Kopie3/5,4/5, 5/5 mit komische Unterschrift.auf seite mit Werk ist was gelöscht wäre und dieses lied dazu geschrieben,erst nach 2tage alles gefunden,am sonst wollte ich auch unterschreiben. -----Doppelpost zusammengeführt am 14.2.2010 um 19:07:54----- "Einschreiben mit Rückschein "soll vor Adresse Kanz. bleiben? |
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| | # 2840 | |
| Registriert seit: 11.02.2010
Beiträge: 6
| Zitat:
hab aber gelesen das es bei n+l schärfer zur sache gehen soll... sprich gleich das doppelte als entkostenbeitrag... und ich glaube auch von leuten gelesen zu haben die es mit einer verhandlung erwischt hat werde denk mal auch mit der modUE wieder verfahren... hoffentlich hab cih dann ruhe | |
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