Fiedler mahnt Bushido- Dateien upload ab, suche Betroffene

Alt 13.02.2010, 16:33   # 2821
constantin
 
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Zitat:
Zitat von sihiwi Beitrag anzeigen
Ok, leuchtet ein. Das der rote Rückschein nach 2 Tagen (wurde laut Nachverfolgung auf der Postseite, am 11.02. dort abgegeben) noch nicht wieder da ist, sollte mir auch keine Sorgen machen?
Solange Du den Einlieferungsbeleg noch hast, auf keinen Fall. Ein Brief kann bei den Sparmaßnahmen der Post auch mal ein paar Tage unterwegs sein. Ist im Moment vielorts auch ziemlich glatt draußen. Der Rückschein kommt schon noch.
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Alt 13.02.2010, 16:42   # 2822
Shual
 
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Zitat:
Zitat von waldibrieffreund Beitrag anzeigen
Das verstehe ich jetzt nicht.
Dewegen habe ich länglich erklärt, dass Vorbehalte in Bezug auf die Annahme von Unterlassungserklärungen nur auf den Unterlassungsanspruch hin rechtskonform sind.

1. "Die modUE als Fax ist doch nicht ausreichend, sondern muß im Original vorliegen." Falsch

- "Da die Beseitigung der Wiederholungsgefahr nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht von einer bestimmten Form, sondern nur vom Inhalt und der Ernstlichkeit einer Unterlassungsverpflichtungserklärung abhängt, kann an sich auch eine in der Form eines Fernschreibens abgegebene Erklärung die Wiederholungsvermutung beseitigen, sofern sie inhaltlich die gebotenen Voraussetzungen erfüllt und - im Sinne der Eingangs zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes - ernstgemeint ist.
Letzteres schließt jedoch nach dem Sinn und der Funktion einer Unterlassungserklärung die Bereitschaft des Schuldners ein, dem Gläubiger die Erklärung auf dessen Verlangen auch in einer Form abzugeben, die im Streitfall die Durchsetzung ohne rechtliche Zweifelsgründe und Beweisschwierigkeiten ermöglicht; ...
" [BGH-Urfaxurteil]

"Aus der Natur eines Fernschreibens als maschinell gefertigter und nicht unterzeichneter Erklärung ergeben sich grundsätzlich Zweifelsmöglichkeiten hinsichtlich der rechtlichen Urheberschaft oder der Autorisierung des tatsächlichen Absenders durch den Schuldner, so daß das Verlangen des Klägers, ihm eine schriftliche Bestätigung zukommen zu lassen, berechtigt erscheint. Dies umso mehr, als - wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat - in Zweifelsfällen ohnehin grundsätzlich der Schuldner alle für die Ernstlichkeit seines Unterwerfungswillens sprechenden Umstände darzulegen und erforderlichenfalls nachzuweisen hat (vgl. BGH, Urt. v. 13.5.1987 - I ZR 79/85, GRUR 1987, 640, 641 = WRP 1987, 557 - Wiederholte Unterwerfung II; vgl. auch Urt. v. 22.6.1989 - I ZR 120/87, GRUR 1989, 758 - Gruppenprofil). [...] Hierfür bedurfte es demgemäß und nach den eingangs dargelegten Rechtsprechungsgrundsätzen einer erneuten, nunmehr den zu stellenden Anforderungen genügenden Unterlassungsverpflichtungserklärung."

(Im Übrigen gibts heutzutage genügend "Signiermethoden", die das Urteil überholt haben.)

Das bedeutet:

- Eine solide Rechtsanwaltskanzlei ersieht aus einer per Telefax abgegebenen Unterlassungserklärung die gewünschte Erfüllung des Unterlassungsgrund "Beseitigung der Wiederholungsgefahr". Sie kann allerdings beim Ausbleiben des "Orginaldokuments" beim Unterlassungsschuldner die Vorlage der "Orginal modUE-Unterlassungserklärung" verlangen.

... "Denn im Hinblick auf die von der Rechtsprechung anerkannten weitgehenden Wirkungen schon einer einseitigen, nicht annahmebedürftigen Unterlassungsverpflichtungserklärung, dabei insbesondere im Hinblick auf die ihr grundsätzlich zuerkannten Wirkungen auch im Verhältnis zu Dritten (vgl. BGH, Urt. v. 2.12.1982 - I ZR 121/80, GRUR 1983, 186 = WRP 1983, 264; st. Rspr.) erscheint es erforderlich, daß eine solche Erklärung grundsätzlich selbst von Anfang an und allenfalls in Verbindung mit einer zu Recht geforderten unverzüglichen Bestätigung, jedenfalls aber ohne Zuhilfenahme wesentlich später liegender, vermeintlich konkludenter Verhaltensweisen des Schuldners, klar und zweifelsfrei den maßgeblichen ernstlichen Willen des Schuldners zur Unterlassung künftiger Wiederholungen zum Ausdruck bringt. Hieran fehlt es bei einem Fernschreiben, dessen Bestätigung verlangt, aber nicht gegeben worden ist."

2. Annahme einer Unterlassungserklärung

"...erfolgt diese Annahme vorbehaltlich der Übersendung eines Originals der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, wenn ein solches bisher noch nicht vorgelegt worden sein sollte."

BGH, Urteil vom 18.05.2006, Az. I ZR 32/03:
"aa) Richtig ist allerdings, dass die vom Schuldner abgegebene einseitige strafbewehrte Unterlassungserklärung, wenn sie ernsthaft ist und auch inhaltlich den an eine solche Erklärung zu stellenden Anforderungen entspricht, die Wiederholungsgefahr unabhängig von einer Annahmeerklärung des Gläubigers und daher gegebenenfalls auch schon vor einer solchen entfallen lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 9.11.1995 - I ZR 212/93, GRUR 1996, 290, 292 = WRP 1996, 199 - Wegfall der Wiederholungsgefahr I, m.w.N.). Ansprüche aus der strafbewehrten Unterlassungserklärung auf Zahlung der Vertragsstrafe kann der Gläubiger aber grundsätzlich allein für ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses begangene Verstöße geltend machen (BGH, Urt. v. 10.10.1991 - I ZR 147/89, GRUR 1993, 34, 37 = WRP 1992, 160 - Bedienungsanweisung; Ahrens/Schulte, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kap. 10 Rdn. 15; Staudinger/Rieble aaO § 339 Rdn. 20 f.)."

Das bedeuted:

- Der Text der dubiosen Kanzlei ist damit absoluter Blödsinn: "Wir werden Ihnen bei einer Wiederholung der angeblichen Tathandlung nur dann die Vertragsstrafe berechnen, wenn sie uns vorher die modifizierte Unterlassungserklärung im Orginal zuschicken." - "Ah! Danke... Dann schicke ich Ihnen nie das Orginal!"

Aber! Solche mitleiderregenden Sätze aus dem juristischen Dummerland sollen eben nicht etwa irgend etwas juristisch ausdrücken.

Sie sollen bei den Nichtjuristen Angst und Schrecken verbreiten. Mehr nicht.
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Alt 14.02.2010, 02:02   # 2823
Alter Esel
 
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Wer es bisher noch nicht kannte...

...nettes Video:

Das Bushido-Prinzip

Quelle: dasding.de vom 13.02.2010
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Alt 14.02.2010, 10:56   # 2824
Charly
 
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Habe nu auch meine Antwort bekommen!
Hiermit erklären wir die Annahme dieser Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Und bei Blatt 2 natürlich eine neue Frist wegen den 350Euro.

Also das jetzt mit dazu heften und nicht drauf reagieren richtig?
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Alt 14.02.2010, 11:08   # 2825
niemehrsaugen
 
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Zitat:
Zitat von Charly Beitrag anzeigen
Habe nu auch meine Antwort bekommen!
Hiermit erklären wir die Annahme dieser Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Und bei Blatt 2 natürlich eine neue Frist wegen den 350Euro.

Also das jetzt mit dazu heften und nicht drauf reagieren richtig?
richtig.

und alles weitere auch, nur wenn ein mahnbescheid kommen sollte, wiedersprechen. kreuzchen an der richtigen stelle und zurück.
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Alt 14.02.2010, 11:53   # 2826
mone
 
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Hi, habe am Freitag genauso ein schreiben von " Fiedler "bekommen.Findet wohl immer neue Opfer,aber wie ist es bei euch ausgegangen und ist notwendig sich ein Anwalt zu nehmen ? LG Mone
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Alt 14.02.2010, 12:03   # 2827
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von mone Beitrag anzeigen
ist notwendig sich ein Anwalt zu nehmen
In der Regel ist das nicht notwendig. Wenn man reagiert wie unter den hier im Forum aktiven Abgemahnten üblich, nämlich mit:

- Grundkurs lesen (Blaue Schrift unten ist ein Link)
- mod.UE
- nix zahlen
- kein Anwalt
- keine Verhandlungen, keine Vergleiche
- kein Filesharing
- Abwarten und Tee trinken

dann sollte so eine Abmahnung damit erledigt sein. Im Unwahrscheinlichsten aller Fälle, bei Erhalt einer Klageschrift, kann man gegebenenfalls immer noch einen Anwalt beauftragen.
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Alt 14.02.2010, 14:23   # 2828
anthek
 
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Hallo an alle...

ich bin seit dem 12.02. auch im B.... FANCLUB leider....
habe mir am WE das Forum durchgelesen und zu dem Schluß gekommen auch eine ModUE zu versenden, dazu habe ich aber noch eine Frage:

ich werde wegen der top100 vom 26.10 und einen Lied von unsern "Freund" abgemahnt, nun habe ich aber in der Titelliste noch einen 2ten Song gefunden, soll ich diesen in der modUE auch gleich nennen um evu einer zweiten Abmahnung vorzubeugen?
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Alt 14.02.2010, 14:42   # 2829
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von anthek Beitrag anzeigen
nun habe ich aber in der Titelliste noch einen 2ten Song gefunden, soll ich diesen in der modUE auch gleich nennen um evu einer zweiten Abmahnung vorzubeugen?
Wenn man nur für einen Titel abgemahnt wurde, gibt man üblicherweise auch nur für den einen Titel eine mod.UE ab. Ich halte es für völlig absurd, für Werke, für die man nicht abgemahnt wurde, vorbeugende UEs abzugeben. Eine mod.UE ist ein VERTRAG, der ausschliesslich für die Gegenpartei einen Nutzwert hat, dessen sollte man sich immer bewusst sein und nicht inflationiär mit solchen Verträgen um sich werfen.
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Alt 14.02.2010, 14:58   # 2830
anthek
 
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Beiträge: 5
gut dann werde ich nur den einen Song in die modUE schreiben...
danke für die schnelle Antwort...

und einen RIESEN Dank generell an das Forum
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Alt 14.02.2010, 15:20   # 2831
sond
 
Registriert seit: 14.02.2010
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Erstmal hallo an alle Beteilidten,
am 12.02 habe ich auch einen Brief von Friedler bekommen.
Es geht um das eine Lied aus dem ""va best of black 09" :für immer jung,
und Forderung von einem Vergleichsbetrag netto 350,0€.Das Datum,als die mich angeblich beim uploaden erwischt haben liegt einen Monat zurück, als der ordner erstellt wurde(z.B runtergeladen am 20.12 erwischt aber am 20.11) irgentwas stimmt an der Sache nicht.

.Ich habe viele Stunden vebracht ,um die Bieträge zu lesen und bin jetz zum Entschluß gekommen, dass ich auch die mod.UE abschicken und nicht bezahlen werde.
Ich bin mir aber nicht ganz sicher, ob ich die korrekt ausgef.habe und zwar ab der Zeile:
die geschützte Tonaufnahme/Musikwerke Bushido (feat Karel Gott):Für immer jung auf , ganz die Teile daraus,.............
"Best of Black o9" habe habe ich weggelassen ist das richtig so?

Für die ganzen Tips möchte ich mich bedanken.
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Alt 14.02.2010, 15:24   # 2832
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von sond Beitrag anzeigen
Erstmal hallo...
Wir dürfen hier keine individuelle Rechtsberatung geben, aber ich bin sicher, dass Du Deine mod.UE ausreichend gut ausfüllen wirst. Und selbst wenn sie dem Abmahner wider Erwarten nicht gefallen sollte, wird er sich evtl. bei Dir melden, aber eine Chance auf eine EV kann ich nicht erkennen, wenn Du Deine mod.UE nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt hast.

So Dich nichts Anderes beruhigen sollte, kannst Du eine Verbraucherzentrale oder einen nicht kostenlosen Rechtsanwalt gegebenenfalls um Unterstützung beim Ausfüllen der mod.UE ersuchen.
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Alt 14.02.2010, 15:28   # 2833
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
Zitat:
Zitat von sond Beitrag anzeigen
Das Datum,als die mich angeblich beim uploaden erwischt haben liegt einen Monat zurück, als der ordner erstellt wurde(z.B runtergeladen am 20.12 erwischt aber am 20.11) irgentwas stimmt an der Sache nicht.
Mhhh, könnte aber auch sein, dass der Odner nachträglich auf dem PC noch verschoben/umbenannt/kopiert wurde. In solchen Fällen trägt nämlich der neue Ordner das Datum der Erstellung.

PS. Albumtitel würde ich weglassen, da bei "VA" der abmahnende RI kaum auch noch die Rechte an den übrigen Songs hat.
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Alt 14.02.2010, 15:49   # 2834
Huds
 
Registriert seit: 14.02.2010
Beiträge: 41
Zitat:
Zitat von sond Beitrag anzeigen
Erstmal hallo an alle Beteilidten,
am 12.02 habe ich auch einen Brief von Friedler bekommen.
Es geht um das eine Lied aus dem ""va best of black 09" :für immer jung,
und Forderung von einem Vergleichsbetrag netto 350,0€.Das Datum,als die mich angeblich beim uploaden erwischt haben liegt einen Monat zurück, als der ordner erstellt wurde(z.B runtergeladen am 20.12 erwischt aber am 20.11) irgentwas stimmt an der Sache nicht.
Hallo zusammen,

auch ich bin betroffen. Abmachnung von Bindhard Fiedler vom 11.02.10 ... auch anbegblich Bus*ido (feat Karel Gott):Für immer jung auf irgend eine Single Chart. Für mich absolut nicht nachvollziehbar.

Er hat auch diese Unterlassungserklärung mitgesendet und das wo ich wirklich nun die Gefahr sehe wenn man diese unterschreiben sollte: Man gibt das ganze doch zu oder? Dieses Lied soll angeblich in irgend einen .rar Datei gewesen, also ein Archiv wo garantiert normalerweise noch viele andere Lieder drauf sind oder?

Gibt mal also das eine zu, gibt man ja zwangsläuftig ALLE Lieder die in diesem Archiv enthalten sind zu oder? Bedeutet im prinzip das es dann nicht mit den geforderden 350€ getan sein wird sondern man theoretisch lustig monatelang für alle Lieder nacheinander abgemacht werden könnte oder?

Ich bin fast 40, habe Kinder unter 50 und mit absolut tödlicher Sicherheit noch nie an irgendwelchen Tauschbörsen teilgenommen. Einzige Erklärung für mich kann nur sein das jemand meinen Anschluss benutzt hat. W-Lan ist zwar bei mir vorhanden aber wir von mir selbst nicht genutzt sondern über Kabel.

Also meine Frage nochmal weil ich das ganze schnell loswerden würde. Bloss nicht zugeben den Vorfall, was ich aus Prinzip nicht machen kann weil ich mir wahrhaft nichts zuschulden kommen lassen habe, und eine dieser MOD-UE verschicken?

Wenn ich einfach die UE von dem unterscheibe und die 350€ zahle kann ich damit rechnen das noch weitere Abmahnungen folgen da ich dann ja anscheinend ein leichtes Opfer bin oder?

Oder würde es tatsächlich mit diesen 350€ alles geklärt sein und ich habe meine ruhe? Ich meine wenn ich zu dumm war meinen Anschluss abzusichern kann ich mein verschulden schon einsehen befürchte aber das diese Abmahnung dann erst der Anfang ist.

Dieser Vorwurf die Datei angeboten zu haben stammt vom November 2009, wer weiss wie mein Anschluss eventuell in den letzten fast 4 Monaten genutzt wurde ohne mein Wissen das kann ich doch nicht abschätzen.

Toll, am besten internet kündigen, rechner aus dem Fenster werfen und noch besser gleich Auswandern.

Ich bin jemand der einmal in der Woche 1-2 Stunden sein Laptop einschaltet und ein wenig liesst ansonsten wird das Internet nur von einem Media-Decoder genutzt um Maxdome Filme zu sehen. Und jetzt sowas

Keine Ahnung was ich machen soll, vieleicht schonmal Job kündigen, Hartz4 beantragen und sich gemütlich machen eine wirkliche Chance sich da irgendwie zu wehren scheint es nicht zu geben.

Auf bald ihr alle wünsche euch alles gute
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Alt 14.02.2010, 15:52   # 2835
Nullu
 
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Beiträge: 6
Hallo Mit im Bott sitzende...

mal ein kurzes Feedback von mir!
Fiedler Briefchen kurz nach Weihnachten eingetroffen
mod. UE per Einschreiben mit Rückschein raus und der is auch schon lange wieder angekommen.
Bislang hat sich nichts mehr getan!!!

Ausser dass noch ne 2.Abmahnung von Waldorf dazu kam...
wo ich mich jetz im anderen Thread dazu noch weiter informiere

Nochmal Daumen hoch für dieses Forum...
Und an alle Neuabgemahnten...Ruhe bewahren...wenn ihr diese Forum erstmal gefunden habt ist das schon der beste Schritt...und dann heisst lesen lesen und alles wird gut :malessen:
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Alt 14.02.2010, 16:16   # 2836
Frank2009
 
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Beiträge: 4.727
Vorab:
Blaue Schrift bedeutet in der Regel, dass es sich um einen Link zum Anklicken mit weiteren Informationen handelt. Dbzgl. bitte zuerst den Grundkurs für Neuabgemahnte unten anklicken und durchlesen (ist nicht viel, nur fünf Postings von Princess).

Zitat:
Zitat von Huds Beitrag anzeigen
Man gibt das ganze doch zu oder?
Nur mit der UE, die der Abmahnung beiliegt. Mit "unserer" mod.UE (aus dem Grundkurs) gibst Du nix zu, deshalb ist sie auch die erste Wahl, wenn es darum geht, auf eine Abmahnung kurzfristig ohne Risiko zu reagieren.

Zitat:
Zitat von Huds Beitrag anzeigen
Bedeutet im prinzip das es dann nicht mit den geforderden 350€ getan sein wird sondern man theoretisch lustig monatelang für alle Lieder nacheinander abgemacht werden könnte oder?
Deshalb sollte man ja auch nur "unsere" mod.UE aus dem Grundkurs und nur für den jeweils abgemahnten Titel abgeben (optimalerweise ohne Nennung des Samplers/Albums, auf dem er enthalten war).


Zitat:
Zitat von Huds Beitrag anzeigen
mit absolut tödlicher Sicherheit
Absolut belanglos.

Zitat:
Zitat von Huds Beitrag anzeigen
Also meine Frage nochmal weil ich das ganze schnell loswerden würde. Bloss nicht zugeben den Vorfall, was ich aus Prinzip nicht machen kann weil ich mir wahrhaft nichts zuschulden kommen lassen habe, und eine dieser MOD-UE verschicken?
Üblicherweise mod.UE versenden, nix zahlen, keine Verhandlungen, kein Anwalt und den Fall abhaken. Nicht nennenswertes Restrisiko: Klage wegen Kostenerstattung, dabei wäre aber dank mod.UE der Streitwert auf die Höhe der zu erstattenden Kosten (in der Regel dreistellig, maximal vierstellig im untersten Bereich) beschränkt.

Zitat:
Zitat von Huds Beitrag anzeigen
Wenn ich einfach die UE von dem unterscheibe und die 350€ zahle kann ich damit rechnen das noch weitere Abmahnungen folgen da ich dann ja anscheinend ein leichtes Opfer bin oder?
Das wäre fatal, da die Original-UE ein Schuldeingeständnis beinhaltet.

Zitat:
Zitat von Huds Beitrag anzeigen
Abmahnungen folgen da ich dann ja anscheinend ein leichtes Opfer bin oder?
Möglicherweise.

Zitat:
Zitat von Huds Beitrag anzeigen
Oder würde es tatsächlich mit diesen 350€ alles geklärt sein und ich habe meine ruhe?
Unwahrscheinlich.

Zitat:
Zitat von Huds Beitrag anzeigen
Dieser Vorwurf ...
Belanglos.

Zitat:
Zitat von Huds Beitrag anzeigen
eine wirkliche Chance sich da irgendwie zu wehren scheint es nicht zu geben.
Unsinn. Die mod.UE ist ein guter Anfang, sich zu wehren. Und den Anschluss gegebenenfalls von einem Experten absichern lassen gegen Missbrauch, damit schnellstmöglich BEWEISBAR sichergestellt ist, dass zukünftig Abmahnungen unberechtigt erfolgen.
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Alt 14.02.2010, 17:58   # 2837
Tuti
 
Registriert seit: 14.02.2010
Beiträge: 33
Hallo zusammen,

mich hats am Freitag auch erstmals erwischt... Bushi auf Bravo 67.
Natürlich habe ich mir in den letzten Tagen alles durchgelesen, aber beruhigt bin ich verständlicher Weise nicht.
Ich habe zwischenzeitlich mit einer Anwältin telefoniert, die das Thema auch gut kannte. -Sie riet mir, die Original-UE mittels eines zusätzlichen Satzes darauf, zu modifizieren. Vermutlich ist Eure mosUE hier aber besser.
Sie riet mir aber weiterhin, mit Bezug auf §97a Abs.2, nur die 100€ zu überweisen. Ich könne auch die 350,- zahlen und hätte für diesen einen Fall dann Ruhe.
+Was bringt mir die Zahlung der 100,-? Einmal zahlen = immer zahlen?
+Wie hoch stehen die Chancen auf 2,3,4... weitere Abmahnungen Anderer?
+Und dann kommen die nach Monaten mit anderen Logs um die Ecke?

Danke Euch
Tuti
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Alt 14.02.2010, 18:03   # 2838
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von Tuti Beitrag anzeigen
Ich habe zwischenzeitlich mit einer Anwältin telefoniert, die das Thema auch gut kannte.
...
+Was bringt mir die Zahlung der 100,-? Einmal zahlen = immer zahlen?
+Wie hoch stehen die Chancen auf 2,3,4... weitere Abmahnungen Anderer?
...
+Und dann kommen die nach Monaten mit anderen Logs um die Ecke?
> kaum zu glauben
...
> nichts
> keine Ahnung, maximal aber wohl 5 insgesamt bzgl. BH67; wenn Du sowieso nicht zahlst, spielt das aber auch keine Rolle
...
> möglich

Ansonsten gilt wie schon geschrieben: Fiedler mahnt Bushido- Dateien upload ab, suche Betroffene
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Alt 14.02.2010, 18:42   # 2839
bigfan
 
Registriert seit: 12.02.2010
Beiträge: 16
Hallo alle zusammen!Danke an alle für diese Forum,ich habe jetzt viel gelernt von euch.ich bin etwas beruigt nach Stress von freitag,im ruhe nochmal durchgelesen und auch was entdekt,z.B im Beglaub.Abschrift LG Köln steht keine meine Daten,Antr.vom 30.11 aber(28.11 ,zeit,lied -v.kanzl.),wie schnell es geht!die seiten fehlen ,auf Kopie3/5,4/5, 5/5 mit komische Unterschrift.auf seite mit Werk ist was gelöscht wäre und dieses lied dazu geschrieben,erst nach 2tage alles gefunden,am sonst wollte ich auch unterschreiben.

-----Doppelpost zusammengeführt am 14.2.2010 um 19:07:54-----

"Einschreiben mit Rückschein "soll vor Adresse Kanz. bleiben?
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Alt 14.02.2010, 20:05   # 2840
WhattheF
 
Registriert seit: 11.02.2010
Beiträge: 6
Zitat:
Zitat von joseph Beitrag anzeigen
So,
es ist Freitag und ratet mal was passiert??
Eine Abmahnung!
Das ist jetzt meine zweite, diesmal von Nümann und Lang, Titel "Fever", 450Euronen.

Werde auch hier wie bei der Bushi-Abmahnung vorgehen.
1. ModUE
2. Warten, warten, warten,....

"Möge die Geduld mit euch sein"
willkommen im club...
hab aber gelesen das es bei n+l schärfer zur sache gehen soll... sprich gleich das doppelte als entkostenbeitrag... und ich glaube auch von leuten gelesen zu haben die es mit einer verhandlung erwischt hat ... klar gibt es in diesem forum keine handlungsanleitung wie man den netten leuten mit zuviel altpapier entgegenkommen kann... aber wenn man mal durchrechnet dann trifft es von 1000en vllt eine handvoll...

werde denk mal auch mit der modUE wieder verfahren... hoffentlich hab cih dann ruhe
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Alt 26.05.2012, 17:19 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
   
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