Hi,
seit dem 22. Feb. 08 hab ich es schriftlich: Bullschido hat mich angepisst!! Seit Tagen mach ich nun nix anderes, als mich im Internet herumzutreiben und nach einer halbwegs vernünftigen Lösung zu suchen.
"Geblitzt" haben sie mich am 06.10.07 in den Morgenstunden, die Abmahnung kam am Freitag, 22.02.08.
Abgesehen von der Tatsache, dass ich mir tatsächlich einen Titel von Bullschido heruntergeladen habe, bin ich dennoch nicht bereit, diesem Geier und seinem Gefolge mein sauer verdientes Geld den Rachen runterzuschieben, zumal ich mir schon einige Original-CD´s des netten Herrn gekauft habe. Kann es zwischenzeitig nicht mal ansatzweise mehr hören, sonst krieg ich die Kretze. So ändern sich die Zeiten.

Zu den FAKTEN:
Im Grunde genommen ist JEDER, der ein Fileshare-Programm installiert und auch nur einmal einen Download startet, bereits potenzieller VERLETZER, wenn die entsprechende Datei urheberrechtlich geschützt ist wie nun bei mir z.B. mit Bullshido´s "musikalischem Gewerkel". Der Download an sich ist zumindest derzeit
noch nicht strafbar.
Zitat:
Entscheidend ist der Gedanke, dass der private Nutzer für diese Dateien keine Rechte erwerben muss, keine Lizenz braucht. § 53 UrhG enthält eine gesetzliche Lizenz zur privaten Nutzung fremder Musikwerke.
Oder ist auf einer Musik-CD zwischenzeitig auch schon ein Kopierschutz untergebracht? Nee, oder?
Das Problem dabei ist das Filesharing an sich, welches davon "lebt", den Download bereits im Hintergrund wieder als Upload anzubieten. Da genau setzen die Rechtanwälte ihre Krallen an. Es ist dem Anwender nicht möglich, den Incoming-Ordner vor Fremdzugriffen zu schützen. Nur ein sofortiges Entfernen der Datei nach dem Download verringert die Gefahr, im Nachhinein noch belangt zu werden. Ja, und dann ist da noch der TEMP-Ordner, der während des Downloads bereits wieder Teile zum Upload freigibt.
Ich erwähne dies nur nebenbei, weil ich glaube, dass es bestimmt noch einige im Forum gibt, denen diesen Vorgang noch nicht bekannt ist. Ganz ehrlich, bis vor ein paar Tagen wußte ich das auch noch nicht. Ich dachte, es genügt, das Häkchen bei
--Incoming-Orden freigeben-- zu entfernen.Tja, nun weiß ich es besser.
Wie geht Bullschido´s Gefolge nun vor:
Mal angenommen, da steht irgendwo ein Fake-Server rum, der u.a. auch Dateien meines neu gewonnenen Freundes zur Verfügung stellt.
-- Dieser wird vom Gefolge überwacht ( deshalb auch die vielen gleichzeitigen "Blitzereien" oder auch Beweislast genannt )
-- ausgerechnet ich zieh mir jetzt von meinem Freund eine Datei

-- Auslesen der IP-Adresse und gleich mal Strafantrag bei der Polizei wegen Vergehens am Urhg ( strafbar, deshalb Staatsanwaltschaft )
-- Staatsanwaltschaft ermittelt über den festgestellten Provider, reagiert entsprechend ( großer Brocken-kleiner Brocken-Kinderpornografie usw.)
-- ich bin kleiner Brocken, deshalb keine Hausdurchsuchung, keine Beschlagnahme von Beweisen ( Festplatte )
-- Ergebnis: kein Strafverfahren, keine Anklage, kein Stress, sonst hätte es an meiner Haustüre gepoltert

-- dennoch gibt SA meine Adresse an Gefolge weiter (wahrscheinlich geht´s da auch wieder um Knete )
-- Gefolge geht den Weg der Zivilklage, mahnt mich ab und will Kohle sehen
und nun kommt deren Beweislast:
eindeutig scheint zu sein, dass es sich um meine Person und meinen Rechner handelt ( Hausanschrift / IP-Adresse)
was das Gefolge noch weiß, ist der Name meiner heruntergeladenen Datei und der Zeitpunkt/Datum.
Nun behauptet das Gefolge, dass sich die Datei in meinem INCOMING-ORDNER befunden hat ( da haben die zweifelsfrei recht, denn sobald die Datei fertig ist, verschwindet sie aus dem TEMP-ORDNER und erscheint im INCOMING-ORDNER, der bekanntermaßen immer einer FREIGABE unterliegt, weil ein Sperren ja unmöglich ist ), so muß dies eindeutig durch einen Screenshot ( Datum; Uhrzeit protokolliert ) oder ahnliches bewiesen werden. Ich lasse den Temp-Ordner als Beweis bewusst mal ganz aus dem Spiel.
Einen Screenshot zum Zeitpunkt des (fertigen) Downloads meines INCOMING-ORDNERS wäre demnach ein glatter Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, die Staatsanwaltschaft war zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingeschaltet. Eine ONLINE-DURCHSUCHUNG OHNE RICHTERLICHEN BESCHLUSS ?? Das stinkt zum Himmel. Handlungsbedarf wäre aber in jedem Falle angesagt, denn wo wäre deren Beweis, wenn ich 10 min. nach dem Download die Datei aus dem INCOMING-ORDNER entfernt hätte? Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Datei finanziell mehr Geld erwirtschaftet, als ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.
Bliebe da also nur noch der TEMP-ORDNER. Ei, wo isser denn?
Im Übrigen ist mein Rechner zwischenzeitig so platt wie eine Flunder ( kennt einer von euch DATA ERASER ?). Könnte ja sein, dass irgendwas zurückgeblieben ist, wenn ihr versteht, worauf ich hinaus will. Ein Shareware-Programm werde ich in nahe liegender Zeit nicht mehr installieren. Das wird mir langsam zu heiß.
Nichts desto trotz werde ich morgen meine abgeänderte UE termingerecht wegschicken. Ich geh mal davon aus, dass der zweite Schrieb des Rechtsverdrehers nicht lange auf sich warten läßt ..... dafür wartet der aber auf seine Forderung von 400 €. bis er schwarz wird.
Zum Schluß möchte ich noch einen Gruß an den "alten Esel" loswerden, Typen wie er einer ist, kann dieses Forum sehr gut gebrauchen, nehmt Euch ein Beispiel an ihm. Leider gibt es auch ein paar Sumpfhühner, die nichts anderes im Kopf haben, als Panik zu schüren und rumzugackern,

schade eigentlich.
Gruß
hapeba