| | # 2362 |
| Registriert seit: 27.01.2010
Beiträge: 35
| @Ulrich Ich hatte mich mit dem Original wohl falsch ausgedrückt. Ich meinte natürlich das Original der modUE; denn ich hatte das ja jetzt erstmal nur per Fax geschickt weil die Frist ja schon 11 Tage abgelaufen war. Die haben geschrieben: "Aufgrund der gesetzlichen Formvorschriften (§§780 ff., 126 BGB) erfolgt diese Annahme vorbehaltlich der Übersendung eines Originals der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, wenn ein solches Original bisher noch nicht vorgelegt worden sein sollte". (Auch lustig. Die müßten doch eigentlich wissen, dass noch gar kein "Original" vorliegt). Ich wollte also auf gar keinen Fall die UE schicken, die mir die Anwälte beigelegt hatten. Tut mir sehr leid, dass ich dich enttäuscht habe. Ich habe alles genauso gemacht, wie du es mir erklärt hattest. Aber die Angst, in meinem Alter noch vor Gericht gezerrt zu werden wegen einer Sache, die ich gar nicht gemacht habe, zerrt doch erheblich an meinen Nerven. Ich habe mir das Video angesehen, dass ein paar Posts über mir gepostet wurde und ich habe das so verstanden, dass bei einer evtl. Gerichtsverhandlung dann die Beweislast bei mir liegt. Aber wenn du mir sagst, dass jetzt vorläufig erstmal Ruhe einkehrt, dann kann ich mich ja wieder meiner Lieblingsbeschäftigung (Sims 3 spielen) widmen. Und die Idee mit dem Kaffee finde ich auch gut. Das werde ich dann auch gleich mal machen. LG OhMann @Kinderriegel Stimmt. Bezog sich auf die modUE. |
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| | # 2363 |
| Registriert seit: 30.01.2010
Beiträge: 9
| Hallo, so habe gestern auch so nen netten Brief von dem Kollegen Fiedler wegen dem Bushido-Song der Top 100 Single Charts bekommen. Habe mich mit der Anwaltshotline meiner Rechtschutzversicherung in Verbindung gesetzt. Der Rat des Anwaltes war eine modUE innerhalb der Frist zu verschicken. Aus der Erfahrung meinte der Anwalt er würde mir raten einen spez. Anwalt zu nehmen, da dann meistens nach der UE nichts mehr kommen würde wenn diese von einem Anwalt käme. Allerdings sei die Erfahrung auch so dass evtl. einer von hundert noch weiters für Schadenersatz verfolgt werden würde, bzw. eingeklagt werden würde. Die Rechtschutzversicherung tritt leider nicht ein, da es sich hier um eine Straftat handelt und diese sind in der RS abgedeckt. Gibt es hier schon jemand bei dem der Schadenersatz tatsächlich zur Anklage kam? Viele Grüsse Debian |
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| | # 2364 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Nochmal, nie die Originale UE zurückschicken, denn damit gibt man das gesamte Szenarium aus der Hand und Du bist den Schergen schutzlos ausgeliefert. Also widme Dich Sims-3, trinke Kaffee oder Tee, aber mach Dir nicht die Nerven kaputt. Im Übrigen auch ich bin ein "ganz" altes Baujahr. Aber dank meiner Hunde drei an der Zahl, noch flott dabei. Man ließt und sieht sich | |
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| | # 2365 |
| Registriert seit: 27.01.2010
Beiträge: 35
| @Ulrich Ganz lieben Dank für deinen Zuspruch. Ich freue mich sehr, dass es dir noch so gut geht. Und ich liebe Hunde. Hatte früher auch mal eine deutsche Dogge. Leider bin ich jetzt im Alter schon auf einen Rollstuhl angewiesen aufgrund einer schweren Gehbehinderung. Kann demnach auch nicht mehr spazieren gehen usw. Du hattest mir ja schon vor ein paar Tagen gesagt, dass ich auf keinen Fall die UE schicken soll, die die Anwälte beigefügt haben. Hab ich natürlich auch nicht gemacht. Hab mich schon daran gehalten was du mir gesagt hattest. Und möchte mich bei dieser Gelegenheit nochmals herzlichst für deine Hilfe bedanken. Bin sehr froh, dass es Menschen wie dich gibt. Natürlich möchte ich mich auch bei allen anderen bedanken, die mir hier mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben. Melde mich wieder wenn es etwas neues gibt. LG OhMann |
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| | # 2367 | |
| Registriert seit: 10.11.2009
Beiträge: 516
| Zitat:
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| | # 2369 | |
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Zitat:
Das kann sich natürlich jederzeit ändern, dennoch wird es nicht möglich sein, alle Nichtzahler zu verklagen: Dafür reichen weder bei den Abmahnern noch bei den Gerichten die Kapazitäten aus | |
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| | # 2370 |
| Registriert seit: 29.01.2010
Beiträge: 5
| Ok, ich bedanke mich vielmals für die Aufmerksamkeit und die Beantwortung meiner Frage! In der Zwischenzeit habe ich mir schon unabhängig vom HInweis das FAQ von Princess durchgelesen. Gerade das Statistik PDF ist interessant: 290 Mio Jahresumsatz durch Abmahnungen.... nicht mit mir! Der letzte Satz darin bringt es für mich auf den Punkt: Mod. UE - Nichtzahlen - Keine Vergleiche mehr! Zeigt Zivilcourage! Ich halte euch auf dem Laufenden! Ich bin Mahnbar, aber nicht abzockbar! |
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| | # 2371 | |
| Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 2.021
| Zitat:
wenn dann irgendwann einmal ein mahnbescheid kommen sollte, solltest du innerhalb der 14 tage frist widersprechen. sollte dann der supergau eintreten und du musst zum gericht, kannst du noch immer prozesskostenhilfe beantragen, bei deinem einkommen, wäre das sicherlich kein problem. aber bis dahin........ nur noch 3 jahre:kloset: | |
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| | # 2372 |
| Registriert seit: 30.01.2010
Beiträge: 6
| Hallo zusammen, gestern kam nun also auch bei mir ein Mahnschreiben von BFRZ in Haus geflattert :bedrueck: Es geht um EINEN Titel. Forderung: 350 Nach dem Lesen dieses (und weiterer) Threads (ich hab' jetzt eckige Augen) habe ich entschieden: - Abgabe der hier immer wieder genannten modUE per Einschreiben+Rückschein - keine Zahlung - abwarten Mein Dank alle, die hier wirklich zu meiner Beruhigung, aufgrund der vielen hilfreichen Aussagen und Hinweise, beigetragen haben ! Eine Frage, die ich dennoch hätte: In der UE der Kanzlei ist die Tonaufnahme mit "(...) auf: German Top 100 Single Charts" bezeichnet. Muss dieser Zusatz in meiner modUE bei der Bezeichnung der Tonaufnahme übernommen werden, oder besser nicht ? Für einen Hinweis wäre ich dankbar ! LG assault |
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| | # 2375 |
| Registriert seit: 31.01.2010
Beiträge: 2
| Moin zusammen. Auch mich hat´s "erwischt". Nachdem ich bereits vor Wochenfrist einen netten Schrieb von BFRZ wg. angeblichem Download eines als Musik bezeichneten Werks von Bushido bekam (1 Titel, 350 , auch wie oben schon beschrieben: auf: Top 100 German Singel Charts), nach stundenlangem Studium dieses Beitrags eine mod. UE abgeschickt, mit Hr. Dr. Wachs gesprochen und mich dazu entschieden habe nicht zu zahlen (nicht auf anraten Hr. Dr. Wachs´) kam zwischenzeitlich die Annahmebestätigung der UE und die Frage ob ich denn die Zahlung vergessen hätte Zeitgleich kam dann ein weiteres Schreiben der Kanzlei Nüman + Lang, welche ja auch schon mehrfach Erwähnung hier findet. Die verlangen nun für einen anderen Titel (von welchem ich nicht mal Künstler noch Titel kenne obwohl diese namentlich im Schreiben genannt werden) 400 . Auch darauf werde ich gleich reagieren. Interessant an der ganzen Sache finde ich allerdings die Tatsache, dass ich als Softwareentwickler sehr wohl für das Urheberrecht einstehe und schon alleine aus diesem Grund immer verusche einen bewussten Verstoß dagegen zu vermeiden. Schließlich will ich ja auch noch morgen und übermorgen meine Familie ernähren können was mir sicher nicht gelingen wird, wenn jeder sich einfach so bei meinem Code bedient. Darüber hinaus deckt sich mein Musikgeschmack wenns hoch kommt mit 3% der Top 100 Charts, wozu die beiden Titel, für deren Verbreitung ich abgemahnt wurde, sicherlich nicht dazu gehöre. Zu der aus meiner Sicht mit erstgenanntem Werk verfolgter Zielgruppe pubertierender Jugendlicher mit Selbtswahrnehmungsstörungen zähle ich mich als Mitt-Dreißiger Familienvater sicher nicht. Bevor ich jedoch in Polemik verfalle mal die Tatsachen: - zum angeblich geloggten Zeitpunkt war ich zuhause und hatte somit auch sicherlich den Rechner an - einen Torrent Client kann man auch zum sharing legaler Inhalte nutzen; was ich auch mache - was der Client jedoch im Hintergrund bspw. zwecks LoadBalancing macht, habe ich nicht in der Hand - Zugang zu meinem Hausnetz hat niemand Daher meine Entscheidung nicht für etwas zu zahlen, was ich weder wissentlich noch versehentlich getan habe. Aus meiner Sicht gilt in Deutschland noch immer die Unschuldsvermutung. Und da ist ein einmaliger Log eines ansonsten bislang in jeglicher Hinsicht unbescholtenen Bürgers sicherlich mit mehr als berechtigten Zweifeln belegt. Da ja offenbar jeder in Deutschland, angefangen vom Verbaucherschutz bis hin zum ansonsten für jede Schandtat und angediehenes Unrecht zu habenden größten Boulevardblatt, Angst vor den ach so ehrenhaften Kämpfern für das Urheberrecht hat, werde ich nun einen anderen Weg gehen und mich mit dieser Geschicht mal an ein investigativ-journalistisches TV Magazin wenden. Eventuell haben die ja Interesse an einem solchen Sachverhalt, mit Hilfe dessen offenbar geringverdienende "Künstler" und Anwälte versuchen ihre Kassen aufzufüllen. Und wenn das Thema erst mal im TV breitgetreten wird, dann interessieren sich eventuell auch andere Stellen dafür. Grüße M. P.S.: Fiel eigentlich mal jemand auf, dass die netten Herren Anwälte schön ihre eh schon eng gesetzten Fristen noch künstlich damit verkürzen, dass die Schreiben an nem Samstag beim Abgemahnten eintreffen? Das ist jedoch aus meiner sich nur konsequent: Armseelig wie die ganze Sache an sich :bedrueck: |
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| | # 2376 | ||
| Registriert seit: 20.11.2009
Beiträge: 80
| Zitat:
Zitat:
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| | # 2377 | ||
| Registriert seit: 30.01.2010
Beiträge: 6
| Zitat:
LG assault -----Doppelpost zusammengeführt am 31.1.2010 um 11:02:51----- Zitat:
LG assault | ||
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| | # 2379 | |
| Registriert seit: 30.01.2010
Beiträge: 6
| Zitat:
LG assault | |
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| | # 2380 |
| Registriert seit: 08.01.2010
Beiträge: 23
| sagt mal da hatten auch noch einige von kornmeier ne abmahnung bekommen... habt ihr auch sin "komischen" brief als die antwort auf die mod ue bekommen?? von bushidofan hat ich das ja gelesen... aber da waren doch noch mehr... hab mich entschlossen die sache übern anwalt laufen zu lassen... mal schauen was der so sagt... |
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