Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 19.02.2006, 23:26   # 1
catpower
 
Registriert seit: 19.02.2006
Beiträge: 11
Sind hier auch noch andere von Waldorf aus München abgemahnt worden?
Ich auch, hab mich bisher auf diese Serienabmahnungsbegründung verlassen, weil ich einige Abmahnungen gesammelt habe von anderen, die auch von der Musikindustrie abgemahnt wurden (Sony und EMI etc.)

Jetzt les ich das das gar nicht mehr gilt
http://www.affiliateundrecht.de/lg-k...28-S-6-05.html

Weiß da jemand mehr?

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Alt 20.02.2006, 11:25   # 2
immorb
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von catpower
Sind hier auch noch andere von Waldorf aus München abgemahnt worden?
Dein Link funktioniert nicht, darum wäre es gut wenn du etwas deutlicher wirst.

Soviel ich weiss mahnt Waldorf Leute ab die illegal geschützte Werke verwerten(z.B. bei e-Bay). Also wo ist dein Problem?

M.f.G.
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Alt 15.03.2006, 19:09   # 3
catpower
Threadstarter
 
Registriert seit: 19.02.2006
Beiträge: 11
Zitat:
Zitat von immorb
Also wo ist dein Problem?
Ich habe gar kein Problem, aber danke der Nachfrage

Sorry, wenn ich den Link verschludert habe, hier ist er nochmal, ich hoffe, diesmal klappt es:
http://www.affiliateundrecht.de/lg-k...28-S-6-05.html

Ich wollte mit dem Link nur informieren, weil ich den nun schon öfter in verschiedenen Foren gefunden habe.

Gruß
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Alt 11.09.2007, 10:25   # 4
waldorfsalat
 
Registriert seit: 11.09.2007
Beiträge: 25
Hallo,

ich habe letzte Woche eine Abmahnung von Waldorf aus München erhalten.

Man wirft mir vor, dass ich 2 Cds zum Upload zur Verfügung gestellt hätte.

Ich soll jetzt 866 Euro zahlen, was ich nicht einzusehen vermag.

Es wundert mich auch, dass ich als Anschlussinhaber angeschrieben werde, laut meinen Unterlagen gehört da nämlich noch jemand dazu.

Jetzt stelle ich mir die Frage: muss ich überhaupt eine geänderte UE abgeben, oder reicht ein Schreiben, dass Sie mir persönlich erstmal ein Vergehen nachweisen sollen?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein solcher Nachweis von dem Anwälten zu erbringen sein wird, oder?

Vielen Dank schon einmal für ihre Antworten, die mir hoffentlich etwas Klarheit bringen. Auch tagelanges Goggeln hat zu meinem speziellen Fall keine Klärung gebracht.
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Alt 13.09.2007, 11:16   # 5
haarmann
 
Registriert seit: 13.09.2007
Beiträge: 11
hallo,

geht mir genauso! hab auch letzte woche eine abmahnung von dieser kanzlei bekommen. um welche alben handelt es sich denn? bei mir sollen es zwei [name entfernt] alben gewesen sein.
und auch von mir wollen sie 866,-EUR haben. Habe auch viel gegoggelt und rumtelefoniert (RAe und VerbrZentrale), mal sehen wie ich da möglichst gering geschröpft wieder rauskomme.
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Alt 13.09.2007, 16:15   # 6
waldorfsalat
 
Registriert seit: 11.09.2007
Beiträge: 25
Hallo,

du hast ne PM...
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Alt 18.09.2007, 13:48   # 7
leni81
 
Registriert seit: 18.09.2007
Beiträge: 5
Scheint ja mehr Betroffene zu geben, bei mir isses jedenfalls ähnlich.

Ich war gleich bei meiner Anwältin und habe dann die letzten paar Tage damit verbracht, mir x-tausend Foren durchzulesen und Fragen zu stellen.
Die Anwältin hat mir gesagt, dass das immer am Anschlussinhaber hängenbleibt, der also zahlen muss (also dass da auch gar nicht zu argumentieren ist mit 'ich wars nicht' und so). Quintessenz der Beratung war dann: Unterlassungserklärung unterschreiben, zahlen und froh sein, dass man da mit nem blauen Auge davonkommt.

Was ich so im Netz gelesen habe hat mich dann auch nicht wirklich gefreut. Diese Kanzlei scheint zu den professionelleren zu zählen und ist wohl eher nicht eine von denen die da 10.000 Abmahnungen auf gut Glück raushauen und Leuten, die sich nicht melden nicht nachgehen. Hab auch schon ein paar Erfahrungsberichte gelesen von Leuten, die sie vor Gericht gebracht haben. Wenig ermutigend das ganze.

Ich werd ncohmal drüber schlafen, aber im Endeffekt wirds schon darauf rauslaufen, dass ich zahle. Bin gerade im Prüfungsstress udn kriege die Krise, wenn ich nur an so eine Gerichtsverhandlung denke.

Mögt Ihr mir dann erzählen, wie ihr es macht? Gerne auch per PM.

Leni
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Alt 25.09.2007, 18:22   # 8
haarmann
 
Registriert seit: 13.09.2007
Beiträge: 11
moin allerseits...

unterlassungserklärung abgeändert, ein schönes anschreiben dazu mit einem vorschlag zur güte was den zu zahlenden betrag angeht, und nun ist warten auf deren antwort angesagt :bedrueck:
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Alt 26.09.2007, 12:00   # 9
waldorfsalat
 
Registriert seit: 11.09.2007
Beiträge: 25
Hallo,

warum sollte ich denen ein Angebot zur Güte machen? Ich habe mir nichts vorzuwerfen - und soweit bin ich doch noch nicht, dass ich jedem dahergelaufenen Haderlumpen mein schwer verdientes Geld in den Rachen werfe.
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Alt 26.09.2007, 22:00   # 10
haarmann
 
Registriert seit: 13.09.2007
Beiträge: 11
hallo alle zusammen!

bin kein jurist, muss mich also auf das verlassen, was mir von anwälten, juristen in foren, möchtegernjuristen in foren und sonstigen schlaubergern vorgesetzt wird

nun ja, genug rumgeheult bei meiner goggelei in diversen foren hat sich der trend herauskristallisiert, dass immer öfter auch mal wegen den gebühren geklagt wird. und dann eben mal vor gericht antanzen und rumstreiten kann ich mir nicht leisten.
des weiteren scheint man als anschlussinhaber sowieso für alles verantwortlich zu sein, was über den anschluss läuft. nicht unbedingt weil man es auch war, nein, sondern weil man das, wegen dem gemahnt wird, nicht verhindert hat! aber wie etwas verhindern, von dem man nicht weiß, dass es stattfindet?


am besten alle ports zu bis auf internet und email? scheint wohl die einzige lösung zu sein! dazu noch ein trafficüberwachungsprogramm, welches übertragene datenmengen von und zu angeschlossenen geräten aufzeichnet, und dann dem entsprechenden user ordentlich auf die finger hauen!


grüße und durchhalten!
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Alt 26.09.2007, 22:52   # 11
WaldorfAbmahnung
Gastposter
 
Hallo zusammen,

ich habe vor zwei Wochen ebenfalls eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf bekommen, dabei ging es auch um die Bereitstellung von 2 Datenträgern in Tauschbörsen. Ich sollte eine Unterlassungserklärung unterschreiben, 200€ Schadenserstaz bezahlen und 666 an die Anwaltskanzlei Waldorf.
Ich habe über meine Rechtsschutzversicherung mit einem Anwalt gesprochen und er hat gesagt, dass man die Unterlassungserklärung abändern soll und im letzteren Teil anstatt "nach biligendem Ermessen" einen Betrag zwischen 500,- und 1000,-€ festsetzen soll.
Außerdem ist laut einer Rechtsauskunft über "Frag-Den-Anwalt" (Tauschbörse Urheberrecht) es nicht erlaubt, dass die Anwaltskanzlei Gebühren für die Abmahnung verlangt, wenn es eine Massenabmahnung ist. Deshalb habe ich die abgeänderte UE zurückgeschickt und 200,-€ Schadensersatz bezahlt.
Wenn wir hier alle zusammenhalten und evtl. noch mehr Leute finden, die auf dies selbe Art und Weise abgemahnt wurden, dann kann die Kanzlei Waldorf gerne vor Gericht gehen, um die 666,-€ zu verlangen, aber das Gericht wird denen nicht recht geben.
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Alt 27.09.2007, 07:13   # 12
waldorfsalat
 
Registriert seit: 11.09.2007
Beiträge: 25
Hallo,

wie ist das eigentlich, wenn die vor Gericht gehen, weil sie an mein sauer verdientes schönes Geld wollen - ist das dann eigentlich ein Fall für die Rechtschutz? Oder greift die nicht, weil es immer noch um Urheberrecht geht?

Ich bin auch am abklären, ob die Haftpflicht nicht auch einspringt - geht ja um einen Vermögensschaden, den ich angeblich zu verantworten habe.

Auf alle Fälle schreibe ich den T-Online-Anschluss jetzt auf die Katze um - sollen die sich mit der rumschlagen....
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Alt 05.10.2007, 12:44   # 13
JackieSparrow
 
Registriert seit: 05.10.2007
Beiträge: 16
Hallo, habe auch so eine Abmahnung, dieselbe Summe.......
Wie ist es bei Euch weitergegangen ?
Wie habt Ihr Euch verhalten, wie ist es ausgegangen oder wie steht es gerade ?
Für Infos und weitere Berichte wäre ich dankbar !

J.Sp.:tuedelit:
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Alt 05.10.2007, 14:11   # 14
GIZEH
 
Registriert seit: 18.04.2006
Beiträge: 89
hi,

zur änderung der unterlassungserklärung habe ich noch ne frage:

wenn man die ue eigenmächtigt ändert, würden sich die kosten noch erhöhen. was sagt ihr dazu?
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Alt 05.10.2007, 20:21   # 15
Isarma
 
Registriert seit: 05.10.2007
Beiträge: 8
Hallo an Alle,

haben noch mehrere diese Abmahnung bekommen? Wenn ja dann hier melden. Ich habe gelesen, das wenn dieses eine Massenabmahnung ist dürfen die Rechtsanwälte keine Gebühren verlangen. Oder habe ich da was falsch gelesen?

Grüße
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Alt 05.10.2007, 21:31   # 16
JackieSparrow
 
Registriert seit: 05.10.2007
Beiträge: 16
Ist nicht so einfach, oder ?
Guckst Du hier....(klickst du hier):

Internetrecht - massenabmahnung



Jackie Sparrow :goodnite:
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Alt 06.10.2007, 08:19   # 17
Hurga
 
Registriert seit: 06.10.2007
Beiträge: 2
Hallo ,
ich denke ich bin nun auch im Club.Habe gestern eine Abmahnung für zwei Hörbücher bekommen.100€Schadenersatz plus 506€ Abmahnungskosten.Direkt in der Abmahnung wurde versucht die Richtigkeit und Unanfechtbarkeit der Gebühren zu rechtfertigen, was mir schon komisch vorkam.Mein Eindruck ist das die Unterlassungserklärung nicht das problem ist auch nicht der Schadenersatz, sondern die Kanzlei einfach nur Ihre fiktiven Kosten einfordern will.
Frage lohnt es sich vor Gericht zu ziehen?
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Alt 06.10.2007, 10:57   # 18
sonnemone
 
Registriert seit: 06.10.2007
Beiträge: 5
Hallo zusammen, ich habe gestern auch einen "Vorabversand der Unterlassungserklärung" von der Kanzlei Waldorf bekommen. Auch mir wird vorgeworfen 2 Hörbücher über eine Tauschbörse in Umlauf gebracht zu haben.
O.text :
Insgesamt schulden Sie unserer Mandantschaft einen Betrag von 606 Euro der sich aus folgenden Einzelbeträgen zusammensetzt: Rechtsantwaltskosten: 506 Euro
Schadenersatz : 100 Euro

Die Zahlungsfrist endet am 18.10.07

Im gesamten Schreiben wird wild rumgedroht und ständig mit Mehrkosten gedroht, sogar wenn man es wagen sollte dort anzurufen.
Die Unterlassungserklärung soll sogar schon am 11. Oktober unterschrieben dort sein, das entspricht einer Frist von 3 Werktagen, kann ja wohl nicht sein...
Es handelt sich eindeutig um eine Massenabmahnung soviel wie ich inzwischen im netz gefunden habe. Bei mir sind die Beschädigten der DHV Hörverlag und die Verlagsgruppe Lübbe. Ich hoffe mal diese Firmen haben das auch wirklich in Auftrag gegeben. Ich werde am Montag versuchen meinen Anwalt zu erreichen und ihn fragen was ich jetzt machen soll. Hoffentlich kann der mir weiterhelfen denn das ist wohl ein modernens Problem wo es ständig neue Rechtssprechungen gibt.
Ich möchte diejenigen unter euch, die wegen des gleichen Vergehens mit der gleichen Kanzlei ( Waldorf München ) zu tun hat/hatte bitten, mir zu mailen, damit ich nachweisen kann dass es sich wirklich um eine Massenabmahnung handelt.
Simone (sonnemail@web.de)
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Alt 06.10.2007, 12:40   # 19
haarmann
 
Registriert seit: 13.09.2007
Beiträge: 11
mahlzeit...

hab ja eine abgeänderte, unterschriebene unterlassungserklärung hingeschickt und noch nichts an die anwälte bezahlt. bis jetzt kam kein weiteres schreiben der anwälte.

hab mir mal weitere gedanken bezüglich der vorgefertigten unterlassungserklärung gemacht: kann mir sehr gut vorstellen, dass die nur auf die leute warten, die diese erklärung schnell unterschreiben und hinschicken. denen schicken sie dann eine richtig fette rechnung, weil sie einfach mal noch ein paar weitere alben/hörbücher in der hinterhand haben, und die bis jetzt nicht angegeben haben, damit sie bei einer blind unterschriebenen erklärung dann schön nach billigem ermessen einen fetten betrag festlegen können!
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Alt 06.10.2007, 12:51   # 20
JackieSparrow
 
Registriert seit: 05.10.2007
Beiträge: 16
Zitat:
Zitat von haarmann Beitrag anzeigen

hab mir mal weitere gedanken bezüglich der vorgefertigten unterlassungserklärung gemacht: kann mir sehr gut vorstellen, dass die nur auf die leute warten, die diese erklärung schnell unterschreiben und hinschicken. denen schicken sie dann eine richtig fette rechnung, weil sie einfach mal noch ein paar weitere alben/hörbücher in der hinterhand haben, und die bis jetzt nicht angegeben haben, damit sie bei einer blind unterschriebenen erklärung dann schön nach billigem ermessen einen fetten betrag festlegen können!

Ich habe gedacht das so eine Unterlassungserklärung ab dem Datum gilt, wo ich sie unterschrieben habe. D.h. wenn ich heute unterschreibe, kann ich nicht mehr für runtergeladene Dateien belangt werden die ich beispielsweise letzte Woche runtergeladen habe, aber alles was ich ab dem Datum der Unterschrift der UE runterlade, da können die ordentlich zulangen. Oder verstehe ich das falsch ??

Jackie
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Alt 26.05.2012, 17:02 # --
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