Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 01.03.2009, 14:40   # 1961
K-Opfer
 
Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 243
Zitat:
Wer von euch hat diesen Beschluß seiner Abmahnung beiliegen und wäre so nett, diesen mal zu veröffentlichen (anonymisiert einscannen)???
Mich würde mal interssieren, wieviel Zeit zwischen dem angeblichen Log und der Ausstellung des angeblichen Beschlusses gelegen hat....
  Mit Zitat antworten
Alt 02.03.2009, 13:29   # 1962
Pogo01
 
Registriert seit: 17.04.2008
Beiträge: 8
Hi Leute
Mal kurz bescheid gesagt, Abmahnung 2 Hörbücher Feb 08. 606 €, angeblich Sept 07 gezogen.
Anwalt eingeschaltet der ist nicht ganz billig aber wohl gut. Ich schreib mal nicht wer es ist sonst denkt man noch an Werbung.
Er hat mehrere von Waldd... und das wars dann auch. Und ich hab nicht gezahlt
Bald läuft mein Telekom - Vertrag ab dann sehn die mich nie wieder.
Gibts Neuigkeiten melde ich mich wieder.
  Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2009, 08:36   # 1963
termatzor
 
Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 28
Zitat:
Zitat von Baxter Beitrag anzeigen
Jetzt die Frage: Dr. Wachs schreibt ja, "Dies geschieht in Form eines Beschlusses, der regelmäßig den Abmahnungen beigelegt wird."!
Wer von euch hat diesen Beschluß seiner Abmahnung beiliegen und wäre so nett, diesen mal zu veröffentlichen (anonymisiert einscannen)???
In dem Brief den ich bekommen habe steht, dass Waldorf meine Daten über so ein Auskunftsverfahren bekommen hätte. Ein Beschluss lag aber nicht dabei...
  Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2009, 16:21   # 1964
OERNIE
 
Registriert seit: 03.03.2009
Beiträge: 2
mein Briefkasten war heute auch gefüllt. Soll angeblich HP7 verbreitet haben. Waldorf verlangt 250,- Schadensersatz für DHV und 506,- Anwaltskosten.

Wenn man den Schadensersatz zahlt, gesteht man dann seine Schuld? Ich habs nicht ganz nachvollziehen können. Wenn ich also einfach Ruhe will und meine modUE geschickt habe, soll ich dann 756,- zahlen oder 506,- ?
  Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2009, 17:34   # 1965
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
Zitat:
Zitat von OERNIE Beitrag anzeigen
Wenn man den Schadensersatz zahlt, gesteht man dann seine Schuld?
So ist es. Schadensersatz ist verschuldensabhängig. Einen Schaden brauchst du nur zu zahlen, wenn du Schuld bist. Daraus ergibt sich auch der Umkehrschluss.
Zitat:
Wenn ich also einfach Ruhe will und meine modUE geschickt habe, soll ich dann 756,- zahlen oder 506,- ?
Ruhe ist relativ. Wenn ich daran denke, dass ich als Fan mir auch "Der Orden des Phoenix", "Harry Potter und der Feuerkelch", "Harry Potter und der Stein der Weisen" und "Die Kammer des Schreckens" noch geholt haben könnte, wäre es möglich, dass nach erfolgreichem Geldverlust deines Kontos auch die Abmahnungen der noch fehlenden Werke bei dir eintrudeln könnten.
Und 5x 756 EUR ist schon ne Menge Geld.
Da kann man zu Zweit ordentlich Urlaub machen - oder den Abmahnwahn finanzieren!
  Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2009, 17:59   # 1966
OERNIE
 
Registriert seit: 03.03.2009
Beiträge: 2
Danke für die rasche Antwort. Mittlerweile habe ich mich in die Vorgehensweise eingelesen. Vielen dank für diese Arbeit!
Und habe dabei auch gelesen, dass es vorkam, dass mehrere Abmahnungen reinkamen.
Nur, was sollte die Kanzlei davon abhalten, mir weitere Abmahungen zu schicken, die ebenso haltlos sind wie die jetzige, sofern ich in meiner modUE nur das Verbreiten des betroffenen Werks angebe? Ich habe nichts zu befürchten, denn ich habe keines der genannten geladen bzw verbreitet.

Desweiteren steht bei Wikipedia über die Gerichtsurteile nichts über Klagen gegen P2P-Nutzer drin. Bislang wurden nur Verfahren mit deutlich hohem Streitwert und dann vor allem das unerlaubte Benutzen von Bildern vor Gericht gebracht und teilweise durch Waldorf gewonnen.
  Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2009, 20:04   # 1967
ts_sat
 
Registriert seit: 02.03.2009
Beiträge: 5
Hallo Forum,
wieder einer mehr hier. Der Brief von Walldorf kam gestern:

Provider: T-Online
Abgemahnt am: Datum 26.02.09
von: Waldorf Rechtsanwälte
für: Harry Potter und die Heiligtümer des Todes
angeblich im Netz am: Log-Datum (14.12.0
Namensermittlung über: zivilrechtliches Auskunftsverfahren nach § 101 Urhg durchgeführt.
Rechteinhaber: DHV - Der Hörverlag GmbH
p2p-Netzwerk: bittorrent
Gegenstandswert: EUR 10.000,00, auf EUR 250.-
Abgeltungsbetrag:250.-€
RA-Kosten: EUR 506,00 (inklusive Auslagenpauschale)

Hab noch nie einen Harry Potter gelesen und noch nie ein Hörbuch gehört. Allerdings sind wir zu viert in der Familie am Netz und die (volljährigen) Kids lassen sich schwer kontrollieren.

Die Panik war gestern erstmal groß, aber nach dem Studium der Beiträge hier (ab Seite 50) hab ich heute die mod. UE gefaxt und werd sie morgen per Einschreiben/Rückschein an Waldorf senden.

Irgendwo hab ich gelesen, dass "seriöse Anwaltsbüros Postausgangsbücher verwenden". Bei uns kam der gleiche Brief (gleiches Datum und AZ) heute zum zweiten mal an. Wenn das die seriösität charakterisiert...

Bin dankbar für die Info's hier im Forum und halte Euch aif dem Laufenden.
  Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2009, 22:01   # 1968
Zitro
 
Benutzerbild von Zitro
 
Registriert seit: 03.01.2009
Beiträge: 22
Zitat:
Zitat von K-Opfer Beitrag anzeigen
Mich würde mal interssieren, wieviel Zeit zwischen dem angeblichen Log und der Ausstellung des angeblichen Beschlusses gelegen hat....
Hallo abgemahnte Gemeinde,

nachdem ich nun seit letztem Jahr Kunde bei T-Online bin, habe ich jetzt die zweite Abmahnung innerhalb von zwei Monaten bekommen.
Ich darf mich nun auch hier diesem Thread verewigen.

Heute Abmahnung
Feutgebiete
756€

Mod UE heute raus

Kundendatenermittlung gemäß Amtsgerichtsbeschluss
Frankfurt am Main v. 27.02.2008 Az. 30C 2467/07-20 (lag nicht bei)
Log im letzten Jahr, letzter Monat und und ziemlich in der Mitte

Gruß Zitro
  Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2009, 22:24   # 1969
K-Opfer
 
Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 243
@ Zitro
Zitat:
Kundendatenermittlung gemäß Amtsgerichtsbeschluss
Frankfurt am Main v. 27.02.2008 Az. 30C 2467/07-20 (lag nicht bei)
Log im letzten Jahr, letzter Monat und und ziemlich in der Mitte
Stimmen die Angaben?
  Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2009, 22:33   # 1970
Zitro
 
Benutzerbild von Zitro
 
Registriert seit: 03.01.2009
Beiträge: 22
Zitat:
Zitat von K-Opfer Beitrag anzeigen
@ Zitro

Stimmen die Angaben?
Stand so in der Abmahnung. Habe noch nicht nach dem Beschluss gesucht

( Allerdings kann ich das Jahr nicht nachvollziehen --Schreibfehler ??)


Gruß Zitro
  Mit Zitat antworten
Alt 04.03.2009, 07:19   # 1971
K-Opfer
 
Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 243
@ Zitro
Zitat:
Stand so in der Abmahnung. Habe noch nicht nach dem Beschluss gesucht
( Allerdings kann ich das Jahr nicht nachvollziehen --Schreibfehler ??)
Mmmh, dem Aktenzeichen nach zu urteilen würde ich eher sagen, nicht bei dem Jahr haben die sich verschrieben, sondern beim Monat: der Beschluss könnte wohl eher vom 27.12.2008 sein. Aber da du geschrieben hast, das angebliche Log-Datum wäre in der Mitte des Monats gewesen, wäre auch hier fraglich, warum die Telekom nach mehr als 7 Tagen überhaupt noch die Zuordnung IP-Adresse zu Anschlussinhaber durchführen kann.....Verstoß gegen deren eigenen Datenschutzbestimmungen??
  Mit Zitat antworten
Alt 04.03.2009, 09:04   # 1972
Mitchell
 
Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von OERNIE Beitrag anzeigen
Nur, was sollte die Kanzlei davon abhalten, mir weitere Abmahungen zu schicken, die ebenso haltlos sind wie die jetzige, sofern ich in meiner modUE nur das Verbreiten des betroffenen Werks angebe?
Im Umkehrschluss könnte man auch fragen, was sollte die RAe davon abhalten, weitere Abmahnungen zu senden, wenn Du erst mal bezahlt hast bzw. ein Schuldeingeständnis abgegeben hast.

Ich denke, wenn man die modUE gesendet hat und nicht zahlt, wird man vorerst keine weiteren Abmahnungen von W. erhalten, da es sich nicht lohnt.
Denn das die RAe versuchen, daß Geld über das Gericht einzuklagen, das hab ich noch nicht gehört

Wie immer, nur meine Meinung, keine Beratung.

So long,
Mitchell
  Mit Zitat antworten
Alt 04.03.2009, 09:34   # 1973
Zitro
 
Benutzerbild von Zitro
 
Registriert seit: 03.01.2009
Beiträge: 22
Zitat:
Zitat von K-Opfer Beitrag anzeigen
@ Zitro

Mmmh, dem Aktenzeichen nach zu urteilen würde ich eher sagen, nicht bei dem Jahr haben die sich verschrieben, sondern beim Monat: der Beschluss könnte wohl eher vom 27.12.2008 sein. Aber da du geschrieben hast, das angebliche Log-Datum wäre in der Mitte des Monats gewesen, wäre auch hier fraglich, warum die Telekom nach mehr als 7 Tagen überhaupt noch die Zuordnung IP-Adresse zu Anschlussinhaber durchführen kann.....Verstoß gegen deren eigenen Datenschutzbestimmungen??

Wenn ich es richtig verstanden habe, reicht eine Mail (mit der Bitte die Dateien vom Scantag nicht zu löschen) an T-Online aus. Dannach können die in Ruhe beim Amtsgericht einen Beschluss erwirken. Das hab ich mal irgenwo hier im Forum gelesen. Glaub ich zumindest

Gruß Zitro
  Mit Zitat antworten
Alt 04.03.2009, 15:02   # 1974
karlheinz
Gastposter
 
Fuer die Statistiker hier:
.

Provider: T-Online
Abgemahnt am: Schreiben vom 26.02.2009, eingegangen 03.03.09
von: Waldorf
für: Harry Potter und die Heiligtuemer des Todes
angeblich im Netz am: Log-Datum 09.12.2008
Namensermittlung über: "Das zustaendige Landgericht hat den vorliegenden Fall geprueft, eine offensichtliche Rechtsverletzung bejaht und Ihrem Provider eine Auskunftserteilung ausdruecklich gestattet."
Rechteinhaber: DHV
p2p-Netzwerk: "bittorrent"
Gegenstandswert: 10.000 EUR
Abgeltungsbetrag: 250 EUR
RA-Kosten: 506 EUR
Gesamtkosten 756 EUR
Status: werde bald eine abgeaenderte fassung der unterlassungserklaerung abschicken...

Abgemahnt wird weil das Hoerbuch angeboten worden sein soll. Dass hier niemand dieses Hoerbuch hat, brauch ich wohl nicht zu erwaehnen...
Fest steht jedoch, dass im Ermittlungsdatensatz die genauen Uhrzeiten des "Angebotbeginns" und des Endes, und des "File-Hashs" festgehalten wurden.
Bin auch etwas ratlos

gruesze, karlheinz
  Mit Zitat antworten
Alt 04.03.2009, 17:02   # 1975
hog
Gastposter
 
Auch ich habe heute eine Abmahnung von Waldorf erhalten.

Datum des Schreibens: 26.02.09
Provider: t-online
Angebot vom: 14.12.08 XXXX bis 14.12.08 XXXX (6 Minuten!)
Harry Potter und die Heiligtümer des Todes
DHV Der Hörverlag
Anwaltskosten: 506€
Schadenersatz: 250€
Morgen um 12:00 soll die UE bei denen sein, werde wohl die mod UE faxen und schicken.

Aber erst, nachdem ich mit nem Anwalt gesprochen habe.

Interessant ist, daß einige am gleichen Tag und Uhrzeit das Hörbuch angeboten haben.

EDIT BY PRINCESS
Bitte keine Uhrzeiten angeben!!!
  Mit Zitat antworten
Alt 04.03.2009, 19:11   # 1976
PANZERFAUST
 
Registriert seit: 04.03.2009
Beiträge: 5
Hallo Princess

Jeanne d’Arc aller abgezockten in unserem armseligen land in dem es weder recht noch gesetz gibt !

erst mal ein dickes LOB für deinen unglaublichen einsatz !!!

von mir (dem bösen esel) und meiner freundin die leider beim rosa Terror T ihren anschluß hat....... bei meinem ARCOR und KABEL NRW anschluß gab es noch nie einen "liebesbrief" !

Habe mich nun 3 stunden ins leidige thema eingelesen und die MODIFIZIERTE UE ohne begleitbrief ( wozu auch ) fertig gemacht und auch BUNT ausgedruckt.... sollen die in der WALDORF SCHULE doch sehen das ich mir die mühe gemacht habe mich zu informieren ! ich denke die sollten den ( SUPER GEMACHTEN ) vordruck schon kennen.......!!!

ich hatte mit ARCOR schon so meine probleme und die rennen nun schon ewig mit der inkaSSo hinter mir her..... hab was das angeht also schon erfahrung !

MEIN TIPP AN ALLE !!! IGNORIEREN UND AB IN DEN MÜLL !!! NUR WENN SIE WIRKLICH KLAGEN WIEDERSPRUCH EINLEGEN !!! ALLE ANDEREN ERPRESSUNGSSCHREIBEN SIND NUR MÜLL !!!

anfangs habe ich noch auf die briefe geantwortet um standartschreiben als "antwort" zu bekommen ! ab in den MÜLL spart euch das porto !

Meine vorgehensweise für eure STATISTIK ! KEINEN MÜDEN TEURO !

wer klagt geht auch in vorleistung ende offen ! ist wie beim POKER ! mal sehen ob die SEHEN wollen...... also KOHLE auf den tisch vom amtsgericht !

unsere abmahnung ist frisch von heute !

bei uns war es ein HÖRBUCH FEUCHTGEBIETE CHARLOTTE ROCHE ! übrigens ZUM KOTZEN !!! also blos nicht downloaden und schon gar nicht KAUFEN !!!

für deine statistik :

Provider: ROSA T
Abgemahnt am: Datum 26.02.2009
von: Waldorf & Komplizen
für: Datei 1 x HÖRBUCH FEUCHTGEBIETE
angeblich im Netz am: 14.01.2009
Rechteinhaber: Verlagsgruppe RANDOM HOUSE GmbH
p2p-Netzwerk: GOOD OLD DONKEY !!!
Gegenstandswert: 10.000
Abgeltungsbetrag: 250
RA-Kosten : 506

Status: wie habe ich reagiert: wie mir meine Princess geraten indirekt geraten hat !

Gruß HANS

Ps deutlich mehr als die von dir angegebenen kosten bei nur einem hörbuch....

Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Nicht ganz. Nach meinen Informationen kann man folgende Aussage treffen:
1 Hörbuch/LP-CD 100 EUR Schadensersatz + 506 EUR RA-Kosten
2 und 3 Hörbüche/LP-CDs 200 EUR Schadensersatz + 606 EUR RA-Kosten
mehr als 3 Hörbücher/LP-CDs 300 EUR Schadensersatz + zwischen 778 und 922 EUR RA-Kosten (vermutlich je nach RI).

Der mir bekannte Fall mit 6 Hörbüchern sollte auch nur 300 + 922 EUR zahlen. In einem außergerichtlichen Vergleichsangebot sind eben auch Staffelpreise drin.
Bemerkenswert ist weiterhin, dass sich auch beim zweiten Schreiben die Forderungen nicht erhöhen.
  Mit Zitat antworten
Alt 04.03.2009, 19:44   # 1977
Lunalee
 
Registriert seit: 03.03.2009
Beiträge: 2
Hi Leute,
Ich wurde gestern ebenfalls von Waldorf Abgemahnt ( wegen Charlotte Roche Hörbuch) .. So weit ich mich informieren konnte, und auch nach dem ich mit dem Anwalt sprach , ist noch kein Fall von der Sorte vor Gericht gegangen und wahrscheinlich auch nicht tun wird, weil wenn sie einmal verlieren dann ist die ganze abmahn-welle kein "Geld" mehr wert, weil alle anderen sich auf diesen Urteil dann berufen können und .. jetschi metschi antworten..
Daher meine naive Frage .. ! .. kann mann dieser Brief einfach ignorieren und nichts tun ????
Wer hat damit Erfahrung?
Wie kommt man aus der Nummer raus... ?
  Mit Zitat antworten
Alt 04.03.2009, 19:50   # 1978
K-Opfer
 
Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 243
@ Lunalee
Zitat:
Ich wurde gestern ebenfalls von Waldorf Abgemahnt ( wegen Charlotte Roche Hörbuch) .. So weit ich mich informieren konnte, und auch nach dem ich mit dem Anwalt sprach , ist noch kein Fall von der Sorte vor Gericht gegangen und wahrscheinlich auch nicht tun wird, weil wenn sie einmal verlieren dann ist die ganze abmahn-welle kein "Geld" mehr wert, weil alle anderen sich auf diesen Urteil dann berufen können und .. jetschi metschi antworten..
Daher meine naive Frage .. ! .. kann mann dieser Brief einfach ignorieren und nichts tun ????
Wer hat damit Erfahrung?
Wie kommt man aus der Nummer raus... ?
????? Du hast mit einem Anwalt gesprochen und stellst diese Fragen????? Nicht dass du die Antworten auch hier durch Lesen gefundest hättest, du hast auch noch mit einem Anwalt gesprochen????? Sorry, versteh ich nicht!
  Mit Zitat antworten
Alt 04.03.2009, 20:04   # 1979
Lunalee
 
Registriert seit: 03.03.2009
Beiträge: 2
Zitat:
Zitat von K-Opfer Beitrag anzeigen
@ Lunalee


????? Du hast mit einem Anwalt gesprochen und stellst diese Fragen????? Nicht dass du die Antworten auch hier durch Lesen gefundest hättest, du hast auch noch mit einem Anwalt gesprochen????? Sorry, versteh ich nicht!

Der Anwalt (der übrigens mehrere Hundert solche "Waldorfpostgrüsse" bearbeitet..der hat in google zu der Thema sich veröfentlicht) hat mir angebotten für 100 Euro ein Beratungsgespräch am Telefon anzubieten und für 300, Euro gesammt bin ich aus der Nummer raus !...

Ich denke aber .. und das hat er auch gesagt.. dass noch kein Fall , also von seinen Mandanten vor gerich gegangen ist ! ist die sache je nur heiße luft !

Es bleibt immer noch die Möglichkeit auf einen "Gerichtsvollzieher" ( oder wie auch sonst heißt ) abzuwarten und es abzulehnen ! ...

Gruss
  Mit Zitat antworten
Alt 04.03.2009, 21:33   # 1980
ts_sat
 
Registriert seit: 02.03.2009
Beiträge: 5
Die scheinen im Dezember für Ihre Weihnachtsfeier geloggt (loggen lassen?) zu haben. Mod UE ist per Einschreiben Rückschein raus. Die Familie zittert, weil ich beschlossen habe nicht zu zahlen und abzuwarten.
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 17:18 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
   
Antwort

Stichworte
baader, barth, bohlenweg, circus, constantin, dhv, feuchtgebiete, heiligtümer, illuminati, kings of leon, lübbe, meinhof, rosenstolz, unterlassungserklärung
Themen-Optionen


LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/48900-abmahnung-waldorf-frommer-alleiniger-zugangsinhaber.html
Erstellt von Für Typ Datum
Nachtschwärmer Thread Dieses Thema Pingback 05.06.2010 00:55
Abmahnwahn-Dreipage.de :: Foren zum Thema: Abmahnwahn Dieses Thema Refback 31.07.2008 17:14
Abmahnung von Waldorf RAe, wegen Verbreitung von CloneCD - SlySoft Forum Dieses Thema Refback 31.07.2008 16:11
Forum - Abmahnwiki Dieses Thema Refback 28.07.2008 22:57
Abmahn-Laberthread - Seite 57 - gulli:board Dieses Thema Refback 11.02.2008 01:27
Bitte alle (durch Kanzlei Waldorf) wegen CloneCD ABGEMAHNTEN MELDEN !! - gulli:board Dieses Thema Refback 10.02.2008 19:50
Abmahn-Laberthread - Seite 49 - gulli:board Dieses Thema Refback 09.12.2007 00:26
Logistep und Konsorten - Seite 139 - gulli:board Dieses Thema Refback 30.11.2007 19:26


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:18 Uhr.