Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 30.07.2010, 16:55   # 19481
ducke73
 
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ja ne kopie habe ich aber die habe ich nicht zu hand.ich denke schon das ich sie richtig ausgefüllt habe,da es nicht die erste war.

aber ich werde nochmals eine fertig machen und sie morgen rausschicken
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Alt 30.07.2010, 16:57   # 19482
constantin
 
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Zitat:
Zitat von ducke73 Beitrag anzeigen
in vorstehender Angelegenheit beziehen wir uns auf die geführte Korrespondenz und fassen wie folgt zusammen: ........

Zudem wird die vollständige Erfüllung der berechtigten Zahlungsansprüche unserer Mandandschaft offenbar rechtsirrig verweigert.
Das schreibt Waldorf doch eigentlich nur, wenn eine Korrespondenz stattgefunden hat und Argumente ausgetauscht worden sind. Hast Du noch etwas zur ModIUE dazugeschrieben oder telefonisch bzw. in einem anderen Brief versucht zu erklären, weshalb Du nicht bezahlen möchtest?
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Alt 30.07.2010, 16:59   # 19483
ducke73
 
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nein habe ich nicht
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Alt 30.07.2010, 17:00   # 19484
superdicker
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@All
Bei Verwendung unserer ModUe bitte keine Veränderung oder Hinzufügung von sinnigen und unsinnigen Texten.
Das Ding genauso nehmen wie es da steht und die Daten aus der Ue des Abmahners übertragen und bitte sonst
Nix
Der Abmahner nutzt jede Ungereimtheit aus, die wir Laien produzieren um uns aufs Glatteis zu führen.
Finger weg vom Verändern der ModUe!!

MMG,Mops
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Alt 30.07.2010, 17:00   # 19485
wilson
 
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Zitat:
Zitat von ducke73 Beitrag anzeigen
hatte aber die modUE von hier.welche ist den nun die richtige?
Überprüf vor dem Absenden ob die mod.UE _korrekt_ an deinen Fall angepasst wurde! Achte darauf dass die korrekte Bezeichnung des Werks sowie der korrekte Rechteinhaber genannt wird.

Beliebte Fehler die du auf jeden Fall vermeiden musst: es wird statt der Bezeichnung des Werks der Name der heruntergeladenen Datei verwendet. Auf jeden Fall die exakte Bezeichnung des Werks (wie in der Abmahnung genannt) einsetzen, nicht den Namen der Datei!

Zweiter beliebter Fehler: es wird statt des Rechteinhabers des Werks der Name der abmahnenden Kanzlei eingesetzt. Auf jeden Fall den korrekten Rechteinhaber einsetzen, sonst ist die gesamte UE wirkungslos. Die Adresse des Rechteinhabers kannst du z.b. hier nachsehen: Adressen der RI Web
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Alt 30.07.2010, 17:04   # 19486
constantin
 
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@ducke

Kann es sein, dass Du Deinen Namen/Anschrift in die ModuE eingetragen hast? So wie ich Dich verstanden habe, ist Deine Freundin die AI.
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Alt 30.07.2010, 17:07   # 19487
ducke73
 
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alles klar werde mir das heute abend noch mal ansehen und werde dann berichte was da falsch war

---------- Doppelpost zusammengeführt am 30.07.2010 um 15:07 ----------

Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
@ducke

Kann es sein, dass Du Deinen Namen/Anschrift in die ModuE eingetragen hast? So wie ich Dich verstanden habe, ist Deine Freundin die AI.


eigendlich nicht werde mir das heute abend ansehen.da die kopie bei meiner freundin liegt

---------- Doppelpost zusammengeführt am 30.07.2010 um 15:11 ----------

ich glaube das ich Mein Zeichen vergessen habe.bin mir aber nicht sicher

---------- Doppelpost zusammengeführt am 30.07.2010 um 15:13 ----------

sollte ich den nun eine neue verschicken fals ich tatsächlich ein fehler gemacht habe.
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Alt 30.07.2010, 17:20   # 19488
dohi
 
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falls ihr keine EV wollt solltet ihr eine neue, vollkommen richtig ausgefüllte ModUE fristgerecht abschicken!
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Alt 30.07.2010, 17:21   # 19489
ducke73
 
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Was bedeute EV?
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Alt 30.07.2010, 17:23   # 19490
FJ-Heizer
 
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Einstweilige Verfügung...
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Alt 30.07.2010, 17:23   # 19491
superdicker
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@ducke73
Bitte hier mal lesen:

Vorläufiger Rechtsschutz ? Wikipedia

MMG,Mops
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Alt 30.07.2010, 17:25   # 19492
ducke73
 
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eine frage habe ich noch

Einwurf Einschreiben
Vorab per Fax: 02586 09865 0
Rechtsanwälte Musterpartnergesellschaft
Mustermannstraße 12
09090 Musterstadt

muß ich das auf dem einschrieben stehen haben oder nicht.ich denke nur wenn ich ein umschlag mit fenster habe oder.
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Alt 30.07.2010, 17:31   # 19493
dohi
 
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Beiträge: 8
Zitat:
Zitat von ducke73 Beitrag anzeigen
eine frage habe ich noch

Einwurf Einschreiben
Vorab per Fax: 02586 09865 0
Rechtsanwälte Musterpartnergesellschaft
Mustermannstraße 12
09090 Musterstadt

muß ich das auf dem einschrieben stehen haben oder nicht.ich denke nur wenn ich ein umschlag mit fenster habe oder.
Also ich persönlich würde es auch bei einem Umschlag ohne Sichtfenster stehen lassen, denn ein Brief auf dem kein Empfänger steht sieht komisch aus. Vor allem da ja i. d. R. der Umschlag weggeworfen und nur der Brief behalten wird.


ist wie gesagt nur meine persönliche Meinung.
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Alt 30.07.2010, 17:33   # 19494
superdicker
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Ich schreibe die Adressen im Fenster und wenn es ein Einwurfeinschreiben ist auf den Umschlag.
Das Faxgesülze schenk ich mir. So mache ich das!

MMG,Mops
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Alt 30.07.2010, 18:48   # 19495
Moi_aussi
 
Benutzerbild von Moi_aussi
 
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Ich würde es ja per Einschreiben / Rückschein versenden.

Einwurfeinschreiben - unsicheres Beweismittel
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Alt 30.07.2010, 19:09   # 19496
rellch
 
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Beiträge: 20
Moin moin,

mal zur Info

Kollege von mir wurde abgemahnt,
legte alles seinem Anwalt vor,
der stellte auf stur also auch keine UE versendet!

jetzt geht walldorf mit ihm vor Gericht!!

bei mir nix neues,(bearbeitete UE verschickt)bisher nur erste mahnung erhalten!!

danke euch nochmals für die Hilfe,
und hoffe das die mit mir nicht auch noch vor den schwarzen mann gehen!!!

gruß
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Alt 30.07.2010, 19:17   # 19497
pro-man1st
 
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Zitat:
Zitat von rellch Beitrag anzeigen
Kollege von mir wurde abgemahnt,
legte alles seinem Anwalt vor,
der stellte auf stur also auch keine UE versendet!

jetzt geht walldorf mit ihm vor Gericht!!
So manches mal bin ich doch froh, dass ich mir keinen Anwalt leisten konnte.......
Hast Du mal ein paar Details zu dem Fall
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Alt 30.07.2010, 19:30   # 19498
HappyMouse
 
Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 30
Hallo erstmal,

ich habe hier auch schon viel gelesen und würde mich feuen, wenn ihr euch meine Sachlage mal anschaut:

Ich erhielt am 01.07.2010 die erste Abmahnung der RA Waldorf, es geht um insgesamt 7 Hörbücher (bzw. eigentlich Hörspiele) die angeblich in Tauschbörsen unerlaubt verwertet wurden.

Ich bin auch erstmal aus allen Wolken gefallen aber habe dann dank Google schnell gemerkt, dass ich da bei Weitem nicht die einzige Leidtragende bin!

Die Auskunft meiner Rechtsschutzversicherung lautete, sie übernehmen die Kosten für einen Anwalt in diesem Fall nicht - bzw. ist das im Einzelfall zu prüfen (Straftat?).

Ich habe dann die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale vor Ort in Anspruch genommen und bekam dort den Vordruck einer modUE (die der hier angebotenen ähnlich, aber nicht identisch ist) und ein Musterschreiben, das u. a. auch viele Urteile zitiert und mir eigentlich gut gefallen hat.
Beides habe ich hübsch abgetippt (bzw. gescannt) und an meinen Fall angepasst (spezielle Nennung der Titel, die angeboten worden sein sollen), was einen recht professionellen Eindruck machte - fand ich!
An Ende des Schreibens sollte ich dann, lt. Beratung der Rechtsanwältin der Verbraucherzentrale, einen Betrag zum Vergleich einsetzten, was ich auch getan habe (evtl. falsch gewesen....?) und bat um "zeitnahe" Mitteilung, ob nun so verfahren werden könne.

Beides ging am 07.07.2010 per Einschreiben/Rückschein raus und ist am Folgetag dort eingegangen - Frist gewahrt!

Heute (30.07.2010) bekam ich Antwort (recht "zeitnah"!!!).

Sinn- und teilweise wortgetreu stand dort auf der ersten von 18 Seiten das, was auch im Post # 19477 zu lesen ist und weiter auf Seite 7 folgendes:


Die Beschränkung der Unterlassungserklärung auf konkrete Werke erfüllt den Unterlassungsanspruch unserer Mandantschaft nur teilweise.

Der Unterlassungsanspruch unserer Mandantschaft besteht nicht nur hinsichtlich konkret aufgeführter Werke, sondern hinsichtlich des gesamten geschützten Repertoires. Die aufgeführten Verletzungshandlungen stellen lediglich eine Momentaufnahme dar, die eine Wiederholungsgefahr für weitere Rechtsverletzungen begründen.

Aus der Beschränkung der Unterlassungserklärung auf einzelne Werke ließe sich folgern, dass künftig nur noch andere, nämlich nicht explizit aufgeführte Werke unserer Mandantschaft angeboten werden. Andernfalls gäbe es kein Erfordernis, die Unterlassungserklärung auf einzelne Werke zu beschränken und sich dadurch gleichsam eine Hintertür offen zu halten. Die Erklärung bedarf daher der weiteren Klarstellung.



Insgesamt nehmen Sie in dem Schreiben jeden einzelnen Punkt auseinander, den ich zu meiner "Verteidigung" angebracht habe.

Ich bitte um Meinungen, wie ich nun weitermachen soll.

Vielen Dank fürs Lesen und Antworten im Voraus

Happy
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Alt 30.07.2010, 19:38   # 19499
pro-man1st
 
Registriert seit: 10.01.2010
Ort: Bayern
Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von HappyMouse Beitrag anzeigen
Insgesamt nehmen Sie in dem Schreiben jeden einzelnen Punkt auseinander, den ich zu meiner "Verteidigung" angebracht habe.

Ich bitte um Meinungen, wie ich nun weitermachen soll.
Darum wird hier immer geraten: ModuE und sonst nix!
Das sie eine UE für alle Werke der RI`s fordern ist wunschdenken, mehr auch nicht.
Ich würde das Schreiben lochen und abheften!
Ist Waldorf auf Deinen Vergleichsbetrag eingegangen? Wenn nicht, umso besser
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Alt 30.07.2010, 19:42   # 19500
superdicker
Gesperrt
 
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Zitat:
Zitat von rellch Beitrag anzeigen
Moin moin,

mal zur Info

Kollege von mir wurde abgemahnt,
legte alles seinem Anwalt vor,
der stellte auf stur also auch keine UE versendet!

jetzt geht walldorf mit ihm vor Gericht!!

bei mir nix neues,(bearbeitete UE verschickt)bisher nur erste mahnung erhalten!!

danke euch nochmals für die Hilfe,
und hoffe das die mit mir nicht auch noch vor den schwarzen mann gehen!!!

gruß
Wer solche Rechtsanwälte hat braucht keine sonstigen Feinde mehr.
Das erleben wir hier öfters.
MMG,Mops
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Alt 26.05.2012, 17:18 # --
News Flash
 
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