| | # 19485 |
| Registriert seit: 03.03.2010
Beiträge: 110
| Überprüf vor dem Absenden ob die mod.UE _korrekt_ an deinen Fall angepasst wurde! Achte darauf dass die korrekte Bezeichnung des Werks sowie der korrekte Rechteinhaber genannt wird. Beliebte Fehler die du auf jeden Fall vermeiden musst: es wird statt der Bezeichnung des Werks der Name der heruntergeladenen Datei verwendet. Auf jeden Fall die exakte Bezeichnung des Werks (wie in der Abmahnung genannt) einsetzen, nicht den Namen der Datei! Zweiter beliebter Fehler: es wird statt des Rechteinhabers des Werks der Name der abmahnenden Kanzlei eingesetzt. Auf jeden Fall den korrekten Rechteinhaber einsetzen, sonst ist die gesamte UE wirkungslos. Die Adresse des Rechteinhabers kannst du z.b. hier nachsehen: Adressen der RI Web |
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| | # 19492 |
| Registriert seit: 16.06.2010
Beiträge: 25
| eine frage habe ich noch Einwurf Einschreiben Vorab per Fax: 02586 09865 0 Rechtsanwälte Musterpartnergesellschaft Mustermannstraße 12 09090 Musterstadt muß ich das auf dem einschrieben stehen haben oder nicht.ich denke nur wenn ich ein umschlag mit fenster habe oder. |
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| | # 19493 | |
| Registriert seit: 18.07.2010
Beiträge: 8
| Zitat:
ist wie gesagt nur meine persönliche Meinung. | |
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| | # 19495 |
| Registriert seit: 03.12.2009
Beiträge: 59
| Ich würde es ja per Einschreiben / Rückschein versenden. Einwurfeinschreiben - unsicheres Beweismittel |
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| | # 19496 |
| Registriert seit: 09.02.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 20
| Moin moin, mal zur Info Kollege von mir wurde abgemahnt, legte alles seinem Anwalt vor, der stellte auf stur also auch keine UE versendet! jetzt geht walldorf mit ihm vor Gericht!! ![]() bei mir nix neues,(bearbeitete UE verschickt)bisher nur erste mahnung erhalten!! danke euch nochmals für die Hilfe, und hoffe das die mit mir nicht auch noch vor den schwarzen mann gehen!!! gruß |
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| | # 19497 | |
| Registriert seit: 10.01.2010 Ort: Bayern
Beiträge: 348
| Zitat:
Hast Du mal ein paar Details zu dem Fall | |
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| | # 19498 |
| Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 30
| Hallo erstmal, ich habe hier auch schon viel gelesen und würde mich feuen, wenn ihr euch meine Sachlage mal anschaut: Ich erhielt am 01.07.2010 die erste Abmahnung der RA Waldorf, es geht um insgesamt 7 Hörbücher (bzw. eigentlich Hörspiele) die angeblich in Tauschbörsen unerlaubt verwertet wurden. Ich bin auch erstmal aus allen Wolken gefallen aber habe dann dank Google schnell gemerkt, dass ich da bei Weitem nicht die einzige Leidtragende bin! Die Auskunft meiner Rechtsschutzversicherung lautete, sie übernehmen die Kosten für einen Anwalt in diesem Fall nicht - bzw. ist das im Einzelfall zu prüfen (Straftat?). Ich habe dann die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale vor Ort in Anspruch genommen und bekam dort den Vordruck einer modUE (die der hier angebotenen ähnlich, aber nicht identisch ist) und ein Musterschreiben, das u. a. auch viele Urteile zitiert und mir eigentlich gut gefallen hat. Beides habe ich hübsch abgetippt (bzw. gescannt) und an meinen Fall angepasst (spezielle Nennung der Titel, die angeboten worden sein sollen), was einen recht professionellen Eindruck machte - fand ich! An Ende des Schreibens sollte ich dann, lt. Beratung der Rechtsanwältin der Verbraucherzentrale, einen Betrag zum Vergleich einsetzten, was ich auch getan habe (evtl. falsch gewesen....?) und bat um "zeitnahe" Mitteilung, ob nun so verfahren werden könne. Beides ging am 07.07.2010 per Einschreiben/Rückschein raus und ist am Folgetag dort eingegangen - Frist gewahrt! Heute (30.07.2010) bekam ich Antwort (recht "zeitnah"!!!). Sinn- und teilweise wortgetreu stand dort auf der ersten von 18 Seiten das, was auch im Post # 19477 zu lesen ist und weiter auf Seite 7 folgendes: Die Beschränkung der Unterlassungserklärung auf konkrete Werke erfüllt den Unterlassungsanspruch unserer Mandantschaft nur teilweise. Der Unterlassungsanspruch unserer Mandantschaft besteht nicht nur hinsichtlich konkret aufgeführter Werke, sondern hinsichtlich des gesamten geschützten Repertoires. Die aufgeführten Verletzungshandlungen stellen lediglich eine Momentaufnahme dar, die eine Wiederholungsgefahr für weitere Rechtsverletzungen begründen. Aus der Beschränkung der Unterlassungserklärung auf einzelne Werke ließe sich folgern, dass künftig nur noch andere, nämlich nicht explizit aufgeführte Werke unserer Mandantschaft angeboten werden. Andernfalls gäbe es kein Erfordernis, die Unterlassungserklärung auf einzelne Werke zu beschränken und sich dadurch gleichsam eine Hintertür offen zu halten. Die Erklärung bedarf daher der weiteren Klarstellung. Insgesamt nehmen Sie in dem Schreiben jeden einzelnen Punkt auseinander, den ich zu meiner "Verteidigung" angebracht habe. Ich bitte um Meinungen, wie ich nun weitermachen soll. Vielen Dank fürs Lesen und Antworten im Voraus Happy |
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| | # 19499 | |
| Registriert seit: 10.01.2010 Ort: Bayern
Beiträge: 348
| Zitat:
Das sie eine UE für alle Werke der RI`s fordern ist wunschdenken, mehr auch nicht. Ich würde das Schreiben lochen und abheften! Ist Waldorf auf Deinen Vergleichsbetrag eingegangen? Wenn nicht, umso besser | |
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| | # 19500 | |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| Zitat:
Das erleben wir hier öfters. MMG,Mops | |
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