Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 12.02.2009, 10:20   # 1901
alexgolff
 
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So,
kurz von mir ein aktueller Zwischenstand. Nach 2,5 Wochen seit dem abschicken der mod Ue kam Post von Waldorf. Die Ue wurde akzeptiert, aber das Geld wurde nochmals angemahnt. War recht freundlich formuliert. Meine Frist Endet nun am 14.2. Sollte ich diese Zahlungsfrist missachten empfiehlt Waldorf seinem Mandanten die sofortige gerichtliche Geltendmachung ihrer Zahlungsansprüche. Da bin ich ja gespannt.

Gruß
Alexgolff
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Alt 12.02.2009, 16:03   # 1902
Semper_Fi
 
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Habe heute auch einen recht freundlichen Brief bekommen, dass meine modUE angenommen wurde, aber noch kein Zahlungseingang zu verzeichnen war.

Wir werden die Sache weiterhin aussitzen, mal sehen was die Zeit so bringt!

LG Sem
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Alt 12.02.2009, 18:54   # 1903
catdog
 
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Außer aussitzen kann man ja auch nix achen oder??
Bei Zahlung würde man ja eingestehen daß es Ansprüche geben könnte
was ja nach mod UE. nicht sein kann
kann eigentlich eine Rechtschutz jetzt wieder greifen???
Wenn Sie Klagen geht es ja nicht mehr um das Internetrecht,sondern über ihre Kosten ----- oder???
Könnte doch sein????
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Alt 13.02.2009, 01:47   # 1904
Mars981
 
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Hallo,

ich habe noch ein paar Fragen bezüglich der Abmahnangelegenheiten an euch.
1. Ist es möglich, dass Tauschbörsen, Provider , Anwälte und Rechteinhaber kooperieren?
2. Warum sind die Anwaltskosten höher als die Entschädigung an den Rechteinhaber? Schließlich werden die Anwälte auch noch von ihren Mandanten (den RI) für ihr werken bezahlt.
3. Warum geben Tauschbörsenbenutzer ihre originalen CDs, DVDs etc., zum Download frei? (ich meine nicht, dass man während des downloadens gleichzeitig anbietet, ich beziehe mich auf den Ursprung) Schließlich stammt ja jede Datei von einem Original ab. Oder werden bewusst "Fallen" gestellt? Von wem sei dahingestellt.
4. Gibts es Hinweise auf Datenverkauf durch Provider an Kanzleien?
5. Warum beschmutzen Rechteinhaber ihren Ruf, in dem sie Anwälte auf ihre Kunden loslassen? Es gibt sicher keinen Tauschbörsennutzer, der noch kein Originalwerk erworben hat.
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Alt 13.02.2009, 10:53   # 1905
ng.222
 
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Hallo Zusammen,

auch von mir einen kurzen Zwischenstand...
Genau 12 Tage nachdem die Rechtsanwälte von Waldorf meine mod. UE erhalten haben, bekam ich jetzt ihren "obligatorischen" zweiten Brief mit dem selben Inhalt, wie er hier schon häufiger zu lesen war.

- mod. UE wurde akzeptiert
- Zahlungseingang konnte nicht festgestellt werden
- der komplette Betrag von 756,00 Euro wird angemahnt
- Zahlungsfrist bis zum 20.02.2009 (letzte Zahlungsfrist)
- Drohung bei nicht Zahlung, die gerichtliche Geltendmachung

Am Montag habe ich ein Gespräch mit meinem Anwalt, wie wir uns weiter verhalten werden.
Sobald ich etwas genaueres weiß melde ich mich wieder.
Wünsche allen ein schönes Wochenende

Nicole
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Alt 13.02.2009, 13:51   # 1906
termatzor
 
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Von mir ein kleines Update für die Statistik (vielleicht bin ich bereits gezählt als ohne Anwalt agierender, da ich mich eine Weile nicht mehr gemeldet hatte).

Wir haben einen der hier im Forum empfohlenen Rechtsanwälte beauftragt (der bisher tatsächlich einen guten Eindruck auf mich macht).
Mod. UE des Anwalts wurde abgegeben (die aus dem Forum hier fand er aber auch gut). Der Anwalt hat zunächst um eine Fristverlängerung gebeten und wird in den nächsten Tagen noch einen Brief aufsetzen, warum wir nichts zahlen.

Also eigentlich machen wir das selbe wie ohne Anwalt...
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Alt 14.02.2009, 09:35   # 1907
catdog
 
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übrigens Höhe der Anwaltsgebühren:::

ich lese immer das eine der wichtigsten Änderungen durch das neue Gesetz die Beschränkung der Abmahnkosten ist.
und zwar in "einfach gelagerten Fällen " auf € 100,00

wann ist man den so ein einfacher Fall???
Ich denke ich gehöre als "normalos" dazu oder????

dann heisst es weiter :

das im neuen Urheberrechtsgesetz diese Abmahnung in § 97a Abs. 1 UrhG vorsehen ist, dass nach einer Urheberrechtsverletzung der Verletzer (also ich)von einem gerichtlichen Verfahren zunächst abgemahnt und zur Unterlassung aufgefordert werden soll.

Bin ich ja gar nicht,also gilt das doch alles nicht,solange nichts vom Gericht entschieden ist - oder???

Das heist doch , das alle außergerichtlichen Geschichten der Einigung usw. eh nix taugen und nicht nötig sind oder?????

weiter hab ich gelesen, daß diese Rechtsfolge sich bis jetzt nur aus der Rechtsprechung des BGH ergeben hat.

weiter steht da ,das ich als "angeblicher" Täter (sie nannten es Verletzer) die außergerichtliche Möglichkeit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung haben soll und das dann Aufwendungen, d.h. insbesondere die entstandenen Anwaltskosten gegen mich geltend gemacht werden können

Neu an der ganzen Änderung soll sein das die Anwaltskosten beschrenkt sind.

Ich habe gelesen das zum Schutz der Betroffenen vor unverhältnismäßig hohen Rechnungen der abmahnenden Anwälte die erforderlichen Aufwendungen auf 100 € begrenzt werden müssen.

Das trifft dann ein , wenn eine Abmahnung das erste Mal vorliegt oder es sich um einen „einfach gelagerten Fall“ sowie um eine nur „unerhebliche Rechtsverletzung“ außerhalb des geschäftlichen Verkehrs handelt und soweit ich weiß bin ich noch nie abgemahnt worden und der Rest müsste auch auf den normalen Verbraucher zutreffen oder???

weiter habe ich gelesen,das die Rechtsbegriffe unbestimmt sind wie :
"einfach gelagerten Fälle“ und „unerheblichen Rechtsverletzung“ und vom Gericht entschieden werden müssen.

Den Beweis dass im jeweiligen Fall ein nicht einfach gelagerter Fall bzw. eine nicht nur unerhebliche Rechtsverletzung vorliegt, wird in Zukunft bei den Rechtinhabern liegen.

Das heißt dann wieder für mich,ohne Gerichtbeschluss keine Schuld -- keine Schuld -- kein Grund für Geld --- oder????

Das heist doch für mich als nicht Anwalt ,das erst ein Gericht entscheiden muss,ob es überhaupt einen Vorwurf gibt -- oder liege ich da falsch???

und dann frage ich mich auch ,warum Rechtsanwälte dann noch so hohe Honorare fordern,bei mir um 500 Euro ,wie ich bei Euch gelesen habe , auch nicht weniger,wenn Sie doch Richtlinien vom Gesetz haben

Soweit ich es kapiere müßte man mir die oben genannten Vorwürfe erst beweisen um mehr Geld raus zuschlagen

weiß jemand mehr dazu????

dies sind von mir gelesene Agumente und sollen nicht als Beratung oder ähnlichen Verstanden werden.sondern als Bitte um Erklärung und weitere Infos gesehen werden

Genau lesen könnt ihr das ganze auf der Seite der Rechtsanwälte Knies & Albrecht,da hab ich das gefunden ,jetzt in meinen Worten zitiert
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Alt 14.02.2009, 11:58   # 1908
Mitchell
 
Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von catdog Beitrag anzeigen
Das heißt dann wieder für mich,ohne Gerichtbeschluss keine Schuld -- keine Schuld -- kein Grund für Geld --- oder????

Das heist doch für mich als nicht Anwalt ,das erst ein Gericht entscheiden muss,ob es überhaupt einen Vorwurf gibt -- oder liege ich da falsch???

und dann frage ich mich auch ,warum Rechtsanwälte dann noch so hohe Honorare fordern,bei mir um 500 Euro ,wie ich bei Euch gelesen habe , auch nicht weniger,wenn Sie doch Richtlinien vom Gesetz haben

Soweit ich es kapiere müßte man mir die oben genannten Vorwürfe erst beweisen um mehr Geld raus zuschlagen
Meine persönliche Meinung dazu ist:
Die Tatsache, daß die RAe noch kein Verfahren dazu angestrengt haben, Ihre "Forderungen" auch gerichtlich durchzusetzen, auch NACH Erhalt einer (mod)UE, bedeutet, daß die RAe selber die Gewinnchancen als zu niedrig ansetzen.
Es wird eher nach dem Motto gehandelt: Wir fordern mal xxx EUR, mal sehen wer alles bezahlt.
Es wird mind. genauso viele Menschen geben, die entweder alles zahlen oder sich auf einen "Vergleich" einigen und solche, die gar nichts zahlen.
Da das Modell an sich aber recht "günstig" ist, scheint der Gewinn hoch genug zu sein, um dieses Geschäftsgebahren am Leben zu erhalten.
Denn das ist es meiner Meinung nach am Ende des Tages: Ein Geschäftszweig mit Gewinnerzielungsabsichten, der die Ziele der RI nach Schutz des Copyright zwar unterstützt aber offentsichtlich nicht als Prio #1 ansieht.

Alles meine eigene Meinung und nicht Bestandteil irgendeiner rechtlichen Beratung.

Mitchell
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Alt 14.02.2009, 11:58   # 1909
devildriver85
 
Registriert seit: 14.02.2009
Beiträge: 2
So mich hats jetzt auch erwischt
Heute morgen schöne Wochenendpost

Provider T-Online
Hörbuch Feuchtgebiete
Forderung wie immer 756€

werde jetzt auch die Mod UE Fertig machen und sehen wie es weitergeht scheint mir die beste lösung zu sein
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Alt 14.02.2009, 14:17   # 1910
Teletom72
 
Registriert seit: 14.02.2009
Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von devildriver85 Beitrag anzeigen
So mich hats jetzt auch erwischt
Heute morgen schöne Wochenendpost

Provider T-Online
Hörbuch Feuchtgebiete
Forderung wie immer 756€

werde jetzt auch die Mod UE Fertig machen und sehen wie es weitergeht scheint mir die beste lösung zu sein
Heute komplett das gleiche hier:

Provider T-Online
Hörbuch Feuchtgebiete
Forderung wie immer 756€
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Alt 14.02.2009, 14:36   # 1911
princess15114
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Beiträge: 3.631
@ devildriver85
@ Teletom72


Für die Statistik sind die Daten hilfreich, aber nicht ganz ausreichend. Zumindest der Monat vom Log-Datum sollte genannt werden und seit dem 01.09.2008 wäre es wichtig zu wissen, ob die Namensermittlung über die StAschaft oder über eine Einstweilige Anordnung gegenüber dem Provider per Richterbeschluss erfolgte.

Nachfolgendes "Formular" könnt ihr gern als Vorlage für eine PN an mich verwenden.

(Angaben wie im Schreiben, sonst freiwillig)

Provider: Internetanbietername
Abgemahnt am: Datum (TT.MM.JJ)
von: Abmahnanwaltskanzlei
für: Datei
angeblich im Netz am: Log-Datum (TT.MM.JJ) ohne sekundengenaue Uhrzeit!
Namensermittlung über: Richterbeschluss / Staatsanwaltschaft
Rechteinhaber:
p2p-Netzwerk: Client (Edonkey/Torrent)
Gegenstandswert:
Abgeltungsbetrag:
RA-Kosten
Gesamtkosten (bei Pauschale, sonst frei lassen!)
!!!Die IP interessiert hier keinen!!!
Status: wie habe ich reagiert
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Alt 14.02.2009, 22:18   # 1912
Teletom72
 
Registriert seit: 14.02.2009
Beiträge: 4
Wie müsste man W*****f denn eine mögliche Massenabmahnung nachweisen? In meinem Fall hat mein Vorposter in der selben Zeit die gleiche Abmahnung sogar mit dem selben Vorwurf erhalten. Wie ist das nun mit der Legalität von Massenabmahnungen?
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Alt 14.02.2009, 23:16   # 1913
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
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Beiträge: 3.631
Zitat:
Zitat von Teletom72 Beitrag anzeigen
Wie müsste man denn eine mögliche Massenabmahnung nachweisen? ... Wie ist das nun mit der Legalität von Massenabmahnungen?
Das ist schwer bis garnicht nachzuweisen.
Die einhellige Meinung des Gegners lautet nämlich:
Wo massenhaft Urheberrechtsverletzungen begangen werden, muss auch massenhaft abgemahnt werden.
So ist die Realität!
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Alt 15.02.2009, 00:14   # 1914
magicdaniel
Gastposter
 
Servus,
ich habe heute auch ein Schreiben von Waldorf erhalten.
Darin steht genau das selbe wie bei euch:

Provider T-Online
Charlotte Roche - Feuchtgebiete (Hörbuch)
Zahlung: 506 Euro Anwaltskosten und 250 Euro Schadensersatz

Es steht auch drin das genau am 8.1.2009 und die Uhrzeit wann ich geladen habe.
EDIT BY PRINCESS
Im Interesse deiner eigenen Sicherheit/Verteidigungsmöglichkeit habe ich die letzten zwei Sätze entfernt.
Wir sind hier nicht "unter uns"!


MFG Magicdaniel
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Alt 15.02.2009, 13:45   # 1915
Krummbein
 
Benutzerbild von Krummbein
 
Registriert seit: 15.02.2009
Beiträge: 4
Hallo,
ich habe mich heute angemeldet, weil ich das gleiche Problem habe,wie ihr.
Auch in mein Leben sind die Waldorf Rechtsanwälte getreten!
Habe auch einen Anwalt eingeschaltet und gestern den zweiten Brief von den Waldorf RAW bekommen. Nun habe ich Angst ,weil sie mit dem Gericht drohen!
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Alt 15.02.2009, 15:04   # 1916
hpb
 
Registriert seit: 26.02.2008
Beiträge: 19
Zitat:
Zitat von catdog Beitrag anzeigen
Außer aussitzen kann man ja auch nix achen oder??
Bei Zahlung würde man ja eingestehen daß es Ansprüche geben könnte
was ja nach mod UE. nicht sein kann
kann eigentlich eine Rechtschutz jetzt wieder greifen???
Wenn Sie Klagen geht es ja nicht mehr um das Internetrecht,sondern über ihre Kosten ----- oder???
Könnte doch sein????
Ich sitze seit einem Jahr, ohne noch etwas von den Abzockern gehört zu haben. Diese netten "Rechtsvertreter" wollen aufgrund von Klagen keine Kosten, sondern durch Angsterzeugung weitere !! Millionen scheffeln. Lest doch die Beiträge in diesem Forum. Dann ist doch alles gesagt und getan.
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Alt 15.02.2009, 20:24   # 1917
zensiert
Gastposter
 
Hallo Zusammen,
auch ich habe gestern eine Abmahnung von W...... erhalten. Ich soll Das Hörbuch "Feuchtgebiete" geladen und verbreitet haben. Da ich dieses Buch als Lesebuch bereits im Sommer letztes Jahr gekauft habe und es nach einigen Seiten Lektüre angewidert beiseite gelegt habe, wüsste ich nicht, warum ich mir das Hörbuch antun sollte. Außerdem ist auf keinem meiner Rechner ein torrent-Programm installiert.Ich gehe davon aus, daß sich jemand in mein WLAN gehackt hat, zumal ich heute bei meinen Recherchen im Internet gelesen habe, das meine bisherige WEP-Verschlüsselung nicht sicher ist. Ich habe Diese gewählt, weil mein PDA nur WEP unterstützt. Natürlich habe ich heute sofort auf WPA2 umgestellt, auch wenn ich meinen PDA nun nicht mehr für WLAN nutzen kann.
Werde morgen die modUE abschicken.
Eine Frage habe ich noch an die Erfahrenen:
Ist es sinnvoll, den Rechtsanwälten den o.g. Sachverhalt gleich mit zu schreiben, oder sollte ich erst einmal davon absehen?
Für schnelle Antworten bedanke ich mich schonmal im Voraus....
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Alt 15.02.2009, 20:55   # 1918
Krummbein
 
Benutzerbild von Krummbein
 
Registriert seit: 15.02.2009
Beiträge: 4
Guten Abend,

mir lässt die Post, die ich bekommen habe keine Ruhe, weil mir ja mit dem Gericht gedroht wird. Mein Rechtsanwalt sagt abwarten,kann mir aber natürlich nicht versprechen,das alles gut für mich ausgeht.
Wer von euch mußte sich denn schon mal einer gerichtlichen Auseinandersetzung stellen???

Mir wird der Upload eines Hörbuches vorgeworfen.
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Alt 15.02.2009, 21:16   # 1919
Hadron
 
Registriert seit: 06.09.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 495
Zitat:
Zitat von zensiert Beitrag anzeigen
Ist es sinnvoll, den Rechtsanwälten den o.g. Sachverhalt gleich mit zu schreiben oder sollte ich erst einmal davon absehen?
Nicht sinnvoll! Nichts mitteilen! Den Sachverhalt nicht schildern!

Mit deiner vorgebrachten Argumentation würden dich die meisten Richter wahrscheinlich innerhalb weniger Sekunden als Störer einstufen. In diesem Fall wärest du verantwortlich für das, was über deinen Anschluss stattfindet, insbesondere also auch für Urheberrechtsverletzungen.

Merke: Als Beklagter sind die Worte "WLAN" und "gehackt" zu vermeiden, wenn sie dicht beieinander stehen. Sie werden fast sofort als Schutzbehauptungen verstanden. Und sind es meistens ja auch. Bei der Aussage: "Komisch, verstehe ich nicht. Vielleicht wurde mein WLAN gehackt?" müssen die meisten Richter innerlich grinsen, dagegen können die sich gar nicht wehren, das haben die schon zu oft gehört, das ist ein Klassiker. Wenn, dann reicht es, zu sagen: "Komisch, verstehe ich nicht."

Schick die modUE ab, bezahle nichts und - vor allen Dingen! - erzähle nichts. Dann warte ab. Eine Mahnung kommt bestimmt, es ist nur die Frage, wann.

Wenn du das psychisch nicht ertragen kannst und gleich aus der Nummer raus willst, dann nimm dir einen Anwalt und versuche, dich zu vergleichen o.ä. Mit anwaltlicher Hilfe lassen sich die Forderungen meist drücken. So ganz allein wirst du das aber wahrscheinlich nicht hinbekommen.

Und auch wenn jetzt auch von Richtern die Rede war: Keine unnötige Angst, so weit ist es noch laaange nicht! Es ist überhaupt nicht gesagt, dass du jemals vor Gericht landest. In den Abmahnungen wird natürlich mit "bei Nichtzahlung sofort vor Gericht" gedroht. Das ist aber eine Schutzbehauptung. So manch einer hat seine Abmahnung vor 2,5 bis 3 Jahren bekommen und war immer noch nicht vor Gericht. Obwohl ihm bei jeder neuen Mahnung "versprochen" wurde, übernächste Woche sei es dann "endlich" so weit.
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Alt 16.02.2009, 02:55   # 1920
LadyPegasus
 
Registriert seit: 15.02.2009
Beiträge: 9
Fingerheb

Ich hab heute auch ne Abmahnung von denen ausm Briefkasten gezogen, hab die mod UE gefaxt und warte nun erstmal ab.

Auch Hörbuch Feuchtgebiete und auch 756,--

Klasse.... ich könnt heulen! Jedenfalls kann ich nicht schlafen wegen dem Mist. geht mir ständig im Kopf rum....
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Alt 26.05.2012, 17:17 # --
News Flash
 
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