| | # 1802 |
| Registriert seit: 23.01.2009 Ort: komme vom schönen Niederrhein
Beiträge: 15
| eine Sache geht mir auch noch durch den Kopf: viele von Euch schreiben,das der Anwalt bei Ihnen anruft und droht,unter Druck setzt o.ä. Ist das nicht auch strafbar???? wie und wer wehrt sich den eigentlich da mal gegen?????? habt ihr da etwas zu berichten bin mal gespannt ob ich auch mal so einen Anruf bekomme hab eigentlich eine nicht eingetragene nr. deshalb bekommt er auch kein Fax von mir was mich richtig sauer macht,ich hab das Gefühl jeder kann beschuldigt werden und man kann sich nicht wirklich wehren. übles Gefühl |
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| | # 1803 | |
| Registriert seit: 05.11.2008
Beiträge: 75
| @catdog Zitat:
Selbst wenn du unschuldig hinter Gittern sitzt und im Nachhinein stellt sich deine Unschuld heraus, zb. dass ein Justizirrtum vorliegt. Bekommst du gerade mal 11 Haftentschädigung pro Tag. Haftentschädigung: Der Wert der Freiheit: 11 oder 25 Euro? Deine Existenz ist im *****, dein Arbeit geht flöten, du bist bettelarm gemacht worden und HIV Empfänger. Von den psychisch/physischen Folgen ganz zu schweigen. Man könnte meinen wir leben in einem Schein-Rechtsstaat. | |
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| | # 1804 | ||
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Zitat:
![]() Zitat:
Aber, die Rechtslage, so wie ich sie verstehe, erlaubt es auch, eben nicht zu zahlen. Und das man am Ende auf diese Weise eine Möglichkeit hat, der Abzocke entgegenzutreten, ist doch mal was wert. Sieh es mal so: Jemand versucht Dein Geld zu bekommen, Du sagst höflich nein(in unserem Fall am besten gar nichts) und dieser jemand geht einfach zur nächsten Tür.... Mir drängt sich da das Bild der sog. Drückerkollonnen auf... ![]() Und zu meinem Vorredner möchte ich nur sagen, ich glaube Du meintest Harz und nicht Hiv, oder? Cheers Mitchell | ||
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| | # 1806 |
| Registriert seit: 05.11.2008
Beiträge: 75
| Exakt kurvenkitzler. Dauert nicht mehr lange dann wird es im Netzjargon aufgenommen. Das ist das gebräuchliche Vokabular der Chefduzer Das Forum der Ausgebeuteten in diesem Lande. chefduzen.de - Forum der Ausgebeuteten - Index Ein Höhepunkt der sozialen Schieflage in der BRD. |
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| | # 1807 |
| Registriert seit: 22.01.2009
Beiträge: 2
| Tach zusammen, ich (besser gesagt mein Vater der AI) habe Post bekommen von der Staatsanwaltschaft Köln in der die Verlagsgruppe Lübbe GmbH & Co KG Strafanzeige gestellt hat wegen Verstoßes gegen das UrhG (wie bei David54321). In dem Schreiben steht auch Zitat: Bei dieser Sachlage ist es allerdings möglich, dass man von Seiten des Vertreters der Rechteinhaber noch an Sie herantreten wird, sofern Sie nicht vorbeugend tätig werden. Mein Vater besitzt noch nichmal ein PC.... Ich habe letztes Jahr im Januar zuletzt was über P2P gesaugt. Das schreiben (maschinell erstellt) ist vom 05. März 2008! Ist aber jetzt erst abgeschickt worden. Ich habe noch keine Post von den RA`s des RI`s bekommen! Bin ich quasi in einer Glücklichen Lage? Sollte ich die mod UE abschicken? Verhindere ich so das schreiben und die Vorderung der Ra`s? Ich bin aus den Beiträgen hier noch nich so richtig schlau geworden. ![]() Vielen Dank im Vorraus für Eure Antworten. |
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| | # 1809 |
| Registriert seit: 22.01.2009
Beiträge: 2
| Äh....Hmm.... Eigendlich gibt es kein Unterschied..... Also UE zum RI und wenn dann Mahnung kommt nich zahlen? Ich würde die UE auf alle Werke des RI beziehen um sicher zu gehen und weil ich das oder die Werke ja nicht kenne. Und wenn ich schneller bin mit der UE hab ich dann wirklich der Mahnung den Bodenentzogen und muss 0 zahlen? |
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| | # 1810 |
| Registriert seit: 18.01.2009
Beiträge: 3
| Moin, also ich hab heute Post bekommen von Waldorf,dass sie meine Unterlassungserklärung erhalten haben,ich aber nochmal klar stellen soll,dass "sich die strafbewehrte Unterlassungserklärumg auf das in der Abmahnung aufgeführte Hörbuch Feuchtgebiete bezieht." Dies habe ich aber vermerkt in meiner mod.UE. Nun frage ich mich was sie nun noch haben wollen,es wurde mir eine neue Frist gesetzt zur Abgabe einer neuen Erlassungserklärung. |
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| | # 1812 |
| Registriert seit: 23.01.2009
Beiträge: 6
| willkommen im club! Provider: versatel Abgemahnt am: 22.01.2009 von: Waldorf für: 1 zauberer Hörbuch angeblich im Netz am: Anfang 12.2008 p2p-Netzwerk: edonkey Name des Rechteinhabers: DHV - Der Hörbuchverlag GmbH Gegenstandswert: 10.000 Euro Rechtsanwaltskosten: 506 Schadensersatz: 250 nachdem ich den 14 seitigen Brief überflogen hatte, war mir übel. wo das viele geld hernehmen? für angebliche ladezeit von unter einer stunde? übrigens sehr effektiv den überweisungsträger an's ende zu legen...hab seit vorgestern intensiv die Beiträge hier in diesem Forum studiert. habe mich nach vielem googeln und lesen entschieden nicht zu zahlen. wohne in berlin. kennt jmd. hier 1 guten anwalt, bzw. kann mir jmd. 1 anwalt empfehlen, der mit der materie vertraut ist? habe zwar auch kein geld für den anwalt, aber ich möchte mich selbstverständlich einigermaßen absichern. |
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| | # 1813 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Zitat:
Einzig nach einem ersten Telefonat - was bei vielen als Ersteinschätzung des Falles kostenlos ist - sollte sich für dich ein gutes Gefühl einstellen und die "Chemie" muss stimmen. Liste empfohlender Anwälte. (Quelle: Verein gegen den Abmahnwahn e.V.) | |
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| | # 1815 |
| Registriert seit: 23.01.2009
Beiträge: 6
| vielen dank für die schnelle rückmeldung! klasse! ok, verstehe. habe eine mail an den von dir angefügten link geschickt. habe außerdem beim nächtlichen lesen - an normalen schlaf ist im moment kaum zu denken - die anwälte jorma hein und philipp achilles aus marburg gefunden. liest sich, als wären sie in der materie und kompetent. allerdings plädieren sie eher zu einem vergleich mit dem abmahner. wobei sie aber auch betonen, dass ignorieren oder in eigenregie zu handeln erhebliche mehrkosten nach sich ziehen können. hat jmd. erfahrung mit denen gemacht? ehrlich gesagt suche ich jmd., der nicht so hohe gebühren verlangt. ich muss ja auch in der lage sein den anwalt zu bezahlen...ich weiß, dass es sicherlich ermüdend ist immer wieder die gleichen fragen zu beantworten, aber wenn man selbst betroffen ist und so ein schreiben vorliegt ist man ein wenig von der rolle und hat extremstes kopfkino. |
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| | # 1816 |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Die innere Unruhe nach dem Zugang einer Abmahnung ist auch nicht ganz unbegründet, denn nur mit einem erhöhten Adrenalinausstoß ist der Mensch zu Höchstleistungen imstande. Deine Höchstleistung ist es, zumindest den Link für Neuabgemahnte in meiner Signatur durchzuarbeiten. Nach einigen Stunden Recherche wirst du merken, wie es ruhiger in deim Kopfkino wird. In diesem Zustand der relativen Ruhe gilt es, erste Entscheidungen zu treffen. Dabei ist die Abgabe einer mod. UE fast schon ein ungeschriebenes Gesetz. Was danach geschieht, Zahlen/Nichtzahlen hängt leider von deiner Kampfeslust und Risikofreudigkeit ab und liegt allein bei dir. Lediglich die Statistik (auch Signatur) kann dir dafür Lösungsansätz bieten. |
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| | # 1817 |
| Registriert seit: 25.01.2009
Beiträge: 3
| hallo zusammen, habe am freitag abend auch post von waldorf im kasten. es geht um ein hörbuch von random house und sie rufen 606 Euro auf. richtig schön getimed mit den fristen für die ue bis mittwoch (28.01.09) und die zahlung bis zum 04.02. jetzt habe ich jede menge gelesen und so manches schicksal erleiden müssen. dennoch quälen mich zwei fragen: das ich eine modifizierte UE abgebe steht ja fest (von dreiwahn), ich frage mich nur ob die einfach (sprich nur das hörbuch) oder erweitert auf alle werke abgebe. lt. text des originals von walldorf ist diese auch nicht eingeschränkt. ich möchte halt nicht noch einen brief für ein weiteres hörbuch in zwei wochen im kasten haben. was denkt ihr, hat da schon jmd erfahrung. desweiteren frage ich mich ob schon jemand nach mod. UE und Zahlung eine erneute Abmahnung im Kasten hatte. wer weiss denn schon, wie die ganzen RÄ und Firmen untereinander ticken. wäre schön, wenn da jemand schon erfahrung hat oder seine meinung abgibt. denke auch ich werde mir nen anwalt schnappen, das halten sonst die nerven nicht aus. danke zusammen. |
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| | # 1818 | ||
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Zitat:
Zitat:
Cheers Mitchell | ||
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| | # 1819 |
| Registriert seit: 25.01.2009
Beiträge: 3
| danke für den hinweis. mit einer solchen generalunterlassung kann man echt in teufels küche kommen, könnte man denn in die UE fü das eine hörbuch ein zweites gleich namentlich mit aufnehmen un sich vor weiterer post zu schützen. oder schürt man damit eher den verdacht bzw. schützt sich gar nicht vor weiterer post. so eine erweiteret kommt gar nicht in frage. das ist ja wie die vorbeugende, die einne auch nicht wirklich vor weiteren anwalstkosten schützen kann. |
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| | # 1820 | ||
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Zitat:
Zitat:
Ich könnte mir im Gegenteil sehr gut vorstellen, daß so etwas als Schuldeingeständnis aufgefasst werden könnte, was auch die original UE versucht zu erreichen. Also noch einmal: Ich würde meine Erklärung nur auf das notwendigste beschränken und wenn dann nochmal Post kommen sollte, warum auch immer, dann kann man hier auch analog vorgehen. So wie ich das sehe, kann es bei den "Standardfällen" recht simpel aussehen, wie auch schon oft beschrieben. Da ich mich bei UE auch nicht weiter auskenne, würde ich Experiemente in diesem Bereich eher vermeiden... Dies ist nur meine persönliche Meinung und auf keinen Fall als anwaltlicher Rat zu verstehen. | ||
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