Hi Melle..ich hab die von Abmahnwahn genommen, die hier immer verlinkt ist. Hab für jedes Hörbuch eine gemacht und hinter den Namen des Hörbuches diesen File-Hashwert mit aufgefürt, würde ich auch machen. Den findest Du in dem Schreiben von W. weiter hinten, wo nochmal die Dateien aufgeführt sind. Ist so ne ellenlange Buchstaben-Zahlen-Mix Nummer.
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14.11.2007, 14:09
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melle13
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Beiträge: 9
Danke,dann werde ich das auch so machen,bessergesagt der den Anschluss hat.Es wundert mich,das die deine geänderte UE angenommen haben.Da die doch was zu geänderte UE s geschrieben haben
14.11.2007, 14:12
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163
mares
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Wahrscheinlich sind die mittlerweile froh, daß sie überhaupt Post kriegen und akzeptieren die UE´S, damit die den Verlagen überhaupt was vorlegen können.
Jetzt wollen Sie ja "nur noch" Kohle. Witzig finde ich ja, daß die mir jetzt sogar schon mehr Zeit geben, als bei der ersten Zahlungsfrist.
Ich würd jetzt nur gern von den anderen wissen, die auch diese ALLERLETZEMAHNUNG bekommen haben, ob sie auch erstmal wieder nix machen und kein Geld überweisen.
14.11.2007, 14:25
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164
melle13
Registriert seit: 14.11.2007
Beiträge: 9
Das wäre wirklich interessant.ich werde wohl den Schaden von 200 zahlen,aber nicht den Anwalt.Habe da gestern angerufen wegen fristverlängerung,da wir umgezogen sind und erst kurz vorm abgabetermin die postbekommen haben.haben eine Verlängerung bekommen,aber mit Drohung falls es bis da nicht auf den tisch liegt
14.11.2007, 14:29
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165
mares
Registriert seit: 26.10.2007
Beiträge: 14
wie Drohung??
Was für ne Drohung? wollen se persönlich vorbeikommen und Dich zur Bank begleiten? :-D
Ich glaube, auch wenn Du die 200,- latzt, dann nerven die eh weiter rum, um auch den Rest zu kriegen.
14.11.2007, 14:31
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166
melle13
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Beiträge: 9
Drohten falls die UE nicht vorliegt sofort Gerichtliche schritte einzuleiten.Allein schon dieses SOFORT.Reichen die unverschämten Drohungen im schreiben nicht?
14.11.2007, 14:46
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167
mares
Registriert seit: 26.10.2007
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naja...dann kann man meinen Brief quasi auch als Drohung sehen mit dem Ausspruch: Sollte die letzte Zahlungsfrist abermals missachtet werden, empfehlen wir unserer Mandantschaft die sofortige gerichtliche Geltendmachung ihrer Zahlungsansprüche.
Bastel Dir die UE erstmal um, Fax Sie zu denen und dann als Einschreiben hinterher. Mit der Kohle wart erstmal. Ich sehs ja in meinem 2. Brief...auf die 606,- haben Sie ja nix draufgeschlagen.
14.11.2007, 14:55
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168
melle13
Registriert seit: 14.11.2007
Beiträge: 9
Ja,das mit der UE werde ich auch schnell in angriff nehmen.Brauche das Geld erst "wegen Fristverlängerung" am 27.11 schicken.Mal schauen ob sich bis dahin bei den anderen was getan hat.Heute sagt mir wohl auch mein Anwalt bescheid was Sache ist.Das werde ich natürlich hier auch reinschreiben.Habe gestern mit jemanden vom Gericht gesprochen,der sagte auch"nicht zahlen"Nur wie man wirklich reagieren soll ist fraglich
14.11.2007, 14:59
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169
mares
Registriert seit: 26.10.2007
Beiträge: 14
Das konnten mir die Anwälte von Wilde & Beuger mir auch nicht genau sagen. Sie hätten auch nur die geänderte UE+Begleitschreiben geschickt und auch erstmal zu nicht zahlen geraten. und dann abwarten. Der Spaß hätte mich aber 479,- bei Wilde gekostet....also nicht wirklich viel bei gewonnen. RA einschalten kann ich ja immer noch.
Nett waren die bei Wilde, das muß ich schon sagen. Haben mich auch zurückgerufen und ziemlich lange mit mir geredet.
Mal gucken was die anderen sagen, die ihr 2. Schreiben bekommen haben, aber ich schätze: ignore wird auch hier wieder das Zauberwort heißen
14.11.2007, 15:11
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170
mares
Registriert seit: 26.10.2007
Beiträge: 14
also nochmal...
Kleines update.
Hatte die modifizierte UE zu Waldorf geschickt (bzw. für jedes Hörbuch eine separate) und nix überwiesen. Frist endete am 8.11.07
Und heute ...tataaaaaaaaaaaa.....ein Brief von den Waldooflern.
Drin steht ....
in vorstehender Angelegenheit wurden die Unterlassungsansprüche unserer Mandantschaft durch Unterzeichnung und Rücksendung der geforderten Unterlassungserklärung zwischenzeitlich erfüllt.
Ein fristgerechter Zahlungseingang konnte jedoch nicht festgestellt werden. (--> na sowas )
Der ausstehende Betrag in Höhe von (jetzt kommt der allseits bekannte Lieblingsbetrag der breiten Masse hier) 606,- bis spätestens 23.11.07
Sollte diese letzte Zahlungsfrist abermals missachtet werden, empfehlen wir unserer Mandantschaft die sofortige Geltendmachung ihrer Zahlungsansprüche.
Weitere Mahnungen werden nicht erfolgen.
Sooooo.......was jetzt...wieder Augen zu und ignorieren??
Gebt mal nen Tipp. Die, die vor 2 Wochen die Abmahnung von W.bekommen haben, müßten ja mittlerweile auch schon die 2. Post bekommen haben oder steh ich mal wieder alleine da und ihr habt alle heimlich doch noch überwiesen
14.11.2007, 16:06
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171
Rockyeah
Registriert seit: 13.11.2007
Beiträge: 3
So, habe meine modifizierte (tolles Wort xD) UE nun auch abgeschickt. allerdings hab ich jetzt alle 3 Verläge in einer UE (auch von Abmahnwahn) aufgeführt und ohne die Hash-Files...Mal abwarten, zumal ich wie schon geschrieben vorab mit denen telefoniert habe.
Habe zudem noch ein paar allgemeine Fragen zur angeblichen Beweislast. Wodurch ist eigentlich sichergestellt, daß in den nun bewusst oder unbewusst Eingestellten Ordnern auch wirklich der Inhalt drin war, zu dem die Urheberrechtsverletzung geführt haben soll? Hätte ja genausogut Fotos u selfmade nudes von meiner Geliebten reinkopieren können und es anders betiteln, damit mir meine Frau nicht auf die Schliche kommt...*lach*
Oder:
Wie wäre es, wenn ich mir die gekauften Hörbücher mal eben schnell sicherheitskopiere, um sie mir auf den Ipod zu spielen und habe diese Ordner dann mit einem Passwort versehen, mit dem diese Dateien dann also für alle anderen nicht mehr zur Verfügung stehen? Als reine Vorsichtsmaßnahme, eben weil so viel und jeder Scheiß abgemahnt wird!
15.11.2007, 01:01
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172
fgbfghjb
Registriert seit: 03.11.2007
Beiträge: 5
klar ist, dass niemand hier schuldig ist.
klar ist auch, dass Waldorf das Geld nie sehen wird.
also warum aufregen?
15.11.2007, 20:32
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173
Mornedhel
Registriert seit: 10.11.2007
Beiträge: 4
Mein Anwalt sagt folgendes:
Er hat noch nie eine Abmahnung von 14 Seiten gesehen....das zeigt, das die von Waldorf sich ihrer Sache nicht sicher sind und auf Einschüchterung setzen....eine normale Abmahnung, bei der ein Anwald weiß was er tut, ist höchstens eine halbe Seite lang....außerdem ist die Abmahnung so ungültig, da die Vollmacht der Verlage fehlt, die hätte dem Schreiben beiliegen müßen.......
Er schreibt mir jetzt einen schönen Brief, in dem ich die Abmahnung ablehne, da die Vollmacht fehlt und eine abgeänderte UE ohne Annerkennung der Kosten.
Mal sehn, wie`s dann weiter geht...........
:binunsch:
16.11.2007, 08:03
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174
melle13
Registriert seit: 14.11.2007
Beiträge: 9
Die werden dir die Vollmacht nachträglich zuschicken,falls du es beanstandet hast.Anscheinend sind die gegen alles gewappnet.
16.11.2007, 10:13
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175
Muckibehr
Registriert seit: 11.11.2007
Beiträge: 2
@Mornedhel
Hallo, ich war auch beim Anwalt, er sagt so ziehmlich das gleiche, hat einen schönen Brief geschrieben und sonst nix.
Mal sehen was passiert !!!
16.11.2007, 11:25
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176
camael
Registriert seit: 12.11.2007
Beiträge: 5
@Mares
... weiß eigentlich gar nicht was an der OriginalUE von W so verfänglich sein soll. Da von Schuldeingeständnis ja nicht wirklich die Rede ist. UE bezieht sich doch allein zukünftiges Handeln und gibt eben kein straffälliges Handeln zu, oder hab ich da was übersehen?
lG, ein in Rechts- bzw. Amtssprache nicht ganz so Bewanderter.
16.11.2007, 12:15
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177
mares
Registriert seit: 26.10.2007
Beiträge: 14
naja camael....wenn Du die Original von W. nimmst, dann verpflichtest Du Dich auch zu latzen.
Alle, die sich bei nen Anwalt informiert haben, wurde auch abgeraten, die von denen so einfach zu unterschreiben.
16.11.2007, 12:45
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178
mares
Registriert seit: 26.10.2007
Beiträge: 14
Also meine Lieben :liebegru:,
wer von euch hat denn mitlerweile auch schon den 2. Bettelbrief (die angebliche ALLERLETZTE MAHNUNG) bekommen?
Handzeichen wer weiter die Briefe als Grillanzünder benutzt oder wenigstens die 100,- oder 200,- oder was auch immer bezahlt?? RA-Kosten bindet sich wahrscheinlich keiner ans Bein.
16.11.2007, 14:42
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179
camael
Registriert seit: 12.11.2007
Beiträge: 5
@ mares und allgemein gefragt
mit "latzen" kann ich nicht wirklich etwas anfangen.
Ich würd` gern einfach nur verstehen, welcher Teil denn der Original-UE denn reinreiten soll, unabhängig davon, daß es andere Anwälte raten.
Ich hoffe auf Dein Verständnis und wir stehen im Übrigen auf der gleichen bes*****enen Seite. Vielleicht können andere an dieser Stelle ja auch weiter helfen, DANKE!
Nachtrag 1: Hast Du im Übrigen eine Originalvollmacht von Lübbe gesehen und kannst die übertragene Verantwortlichkeit näher beschreiben? Wie wahrscheinlich ist, daß die Verlage in Zahlungsklage gehen - mir ist noch kein Fall bekannt, vielleicht aber jemandem von Euch?
N2: Die erwähnte Gesetzesnovelle aus #149 (permalink) scheint eine klare Unterstützung für unsere Seite gegen die unglaublich dreiste Vorgehensweise von RAen wie W.. Nur sagt leider keiner etwa dazu. Den Anwalt vielleicht mal dazu fragen , möglich?
Beste Grüße, ein gern wissen und verstehen Wollender.
16.11.2007, 19:25
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180
Peaker
Registriert seit: 17.10.2007
Beiträge: 6
Zitat:
Zitat von Mornedhel
Mein Anwalt sagt folgendes:
Er hat noch nie eine Abmahnung von 14 Seiten gesehen....das zeigt, das die von Waldorf sich ihrer Sache nicht sicher sind und auf Einschüchterung setzen....eine normale Abmahnung, bei der ein Anwald weiß was er tut, ist höchstens eine halbe Seite lang....außerdem ist die Abmahnung so ungültig, da die Vollmacht der Verlage fehlt, die hätte dem Schreiben beiliegen müßen.......
Er schreibt mir jetzt einen schönen Brief, in dem ich die Abmahnung ablehne, da die Vollmacht fehlt
Entschuldige bitte, aber dann sage Deinem Anwalt mal, dass eine Vollmacht keine Voraussetzung in diesem Fall ist. Erstens schicken die die Vollmachten nach. Zweitens sagt die Rechtsprechung dazu auch, dass die Vollmacht hier nicht notwendig ist - was die Wirksamkeit der Abmahnung angeht. Bzw. man kann sich NICHT auf eine fehlende Vollmacht berufen, wenn man sich dann im gerichtlichen Verfahren wegen einer einstweiligen Verfügung befindet.
Wieviele Abmahnungen hat denn Dein Anwalt überhaupt gesehen?
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