| | # 1684 |
| Registriert seit: 14.12.2008
Beiträge: 7
| durchlesen und entscheiden was du tust. |
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| | # 1685 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Keine übereilten Entscheidungen - Pfeife auf die viel zu kurze Frist! Verdränge die Panik! Informiere Dich umfangreich! - Du kannst vermutlich ohnehin nicht schlafen... Verwende nicht die mitgelieferte Original-UE der Abmahner! Kopf hoch...es handelt sich um kein Kapitalverbrechen. | |
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| | # 1689 |
| Registriert seit: 18.09.2008
Beiträge: 33
| Habe in den letzten 4 Monaten nacheinander Abmahnungen von Waldorf, U+C und ****** bekommen. Gibt's da auch andere Betroffene? Das ist ja nicht zum Aushalten. Alle paar Wochen ein anderer Brief mit Forderungen von mehreren Hundert Euro. |
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| | # 1691 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Aber vorher bitte auch hier lesen: Filesharing: Vorbeugende Unterlassungserklärung? | |
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| | # 1692 |
| Gastposter | Hallo erstmal. Seit letzter Woche bin ich auch ein Zwangsmitglied im Waldorf-Club. 1 HB = 606 Kröten. Habe erst mal eine Vollmacht angefordert. Wie erwartet: 5 Tage jünger wie das 1. Anschreiben. Mal schauen wofür das noch gut ist. Werde mod. Ue hinschicken und nichts zahlen, möchte ja nicht zur Melkkuh werden. Vielen Dank an alle Langzeitaktiven, die hier Ihre Zeit investieren. |
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| | # 1693 | |
| Registriert seit: 18.12.2008
Beiträge: 8
| Zitat:
Vielen Dank für die Antwort! Jetzt ist mir dennoch nicht klar ob ich möglichst schnell eine vorbeugende UE abgeben sollte (und wie diese aussehen sollte) und ich deshalb den Brief der Anwälte vermeiden kann oder soll ich warten ob was von den Anwalten kommt? Hab schon fast alle Seiten hier durchgelesen und bin mir nicht so recht schlüssig was zu tun ist. Ein befreundeter Anwalt hat mir erst einmal dazu geraten abzuwarten. (ist allerdings kein Medienanwalt). Zudem habe ich noch eine Frage zu Verjährung. Ab wann laufen die 3 Jahre ab? Die Staatsanwaltschaft scheint sich schon Anfang des Jahres 2008 damit beschäftigt zu haben. D. h. die Anzeige müsste vermutlich im Jahr 2007 gestellt worden sein. Vielen Dank für Eure Hilfe!! | |
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| | # 1694 | ||||
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Zitat:
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Zitat:
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| | # 1695 |
| Registriert seit: 18.12.2008
Beiträge: 8
| Hat jemand noch den Link zur Mod UE? Auf der Seite: W&B Anwälte Vorbeugende Unterlassungserklärung kann vor teuren Filesharing-Abmahnungen schützen habe ich ein Muster gefunden kann man die so nehmen? Ihr ratet mir vermutlich dazu die Mod UE mit einem Anwalt auszufüllen oder? Hab Ihr da einen guten Rat wen man dort am besten anspricht (Adressen)? Bin ehrlich gesagt ziemlich überfallen mit der ganzen Geschichte und steh noch ein wenig nehmen mir. Daher ist es wirklich gut solch eine Hilfe hier zu bekommen. Vielen Dank |
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| | # 1696 | ||
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Zitat:
Ursprünglich wurden diese erstellt, um im Rahmen einer Sendung RTL Stern-TV die Nation vor Abmahnungen "zu schützen". Die darin angegebenen RI sind die großen Major-Labels der Plattenindustrie, die von Rasch vertreten werden. Ein inhaltlicher Vergleich zur mod. UE wird dir deine Entscheidung bestätigen. (Mit Anleitung als Ausfüllhilfe) Bedenke jedoch, Adressat muss im vorbeugenden Fall, der jeweilige Rechteinhaber sein. Eine Adressliste der RIs gibt es hier. Zitat:
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| | # 1697 |
| Registriert seit: 18.12.2008
Beiträge: 8
| Super Vielen Dank für die Antwort. In der von Dir genannten vorsoglichen Muster UE wird das PC Games Muster genannt. Wenn mir nicht bekannt ist bei welchem Titel ich eine Urheberrechtsverletzung begangen haben soll, gibt es eine neutrale Formulierung. Nach dem Motto "ich werde es unterlassen Hörbücher ohne Einwilligung der Verlagsgruppe "Muster" öffentlich zugänglich zu machen... Vielen Dank für die Hilfe!! |
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| | # 1698 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Zitat:
Die Angabe eines konkreten Werkes ist zwingend notwendig! (Es sei denn, du möchtest die mod. UE auf alle Werke des RI ausdehnen - was ich persönlich nicht gut finde!) Die Details zum Werk nahmen bisher Betroffene entweder aus einer Akteneinsicht (über RA) bei der StAschaft, dem Gespräch bei einer polizeilichen Vorladung oder der Liste (bereits oben verlinkt) "Wer macht was ab" in Zusammenarbeit mit dem eigenen Gedächtnis. | |
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| | # 1699 |
| Registriert seit: 18.12.2008
Beiträge: 8
| Du bist gegen eine UE bezüglich der kompletten Werke eines RI. Kannst Du mir Deine Gründe eventuell näher dalegen? Ich bin in dem Fall nicht der Beschuldigte. Und bei dem Beschuldigten ist davon auszugehen das er nicht gegen die Öffentlichmachung aller Werke verstoßen wird, da er zwar einen Internetanschluss besitzt ihn aber überhaupt nicht mehr nutzt und dies auch in Zukunft wohl nicht tun wird. Eine andere Frage: Welchen Vorteil habe ich wenn ich der Mahnung durch die Anwälte mit meiner vorsorglichen UE zuvorkomme? Worin liegt der Unterschied ob ich Sie vor oder nach der Mahnung losschicke?? |
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| | # 1700 | |
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Zitat:
Es empfiehlt sich generell, wie auch im richtigen Leben, seine eigenen Verpflichtungen überschaubar zu halten. Sprich, solltest Du irgendwann mal aus irgendwelchen Gründen eine Urheberrechtsverletzung eines ganz anderen Werkes des gleichen RI begehen, hast Du ein Problem. Und ausserdem, wenn es ein Problem mit dem Werk A gibt, warum nicht nur dieses Problem beheben? Dann solltest Du die (M)UE auch nicht unterschreiben Ich schätze mal, dann hast Du der Abmahnung (und den monetären Forderungen) den Boden entzogen..... | |
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