| | # 1662 |
| Registriert seit: 12.12.2008
Beiträge: 7
| Hallo Leute, sehr interessanter Thread und ich habe auch etwas dazu beizutragen. Habe bei Ebay zwei CD's (Live-Bootlegs) zum Kauf angeboten bis meine Frau mich darauf hingewiesen hat das es sicherlich nicht erlaubt ist. Ein Blick in die Bestimmungen von Ebay und ja, meine Frau hat recht gehabt. Also habe ich umgehend die beiden Auktionen selbständig gelöscht um keinen Ärger zu bekommen. Und siehe da, ein paar Tage später löscht Ebay meine bereits selbst beendeten Auktionen und ein paar weitere Tage flattert ein Brief der besagten Rechtsanwaltskanzlei aus München in mein Haus und fordern mich auf 859,80 Euro zu bezahlen. Da ich mir keiner Schuld bewusst war habe ich denen geschrieben das ich das anders sehe und man bat mir einen Vergleich in Höhe von 600,00 Euro an. Auch das erschien mir überzogen und ich lehnte dieses ab mit der Folge, dass ich ein Brief bekam innerhalb von einer Woche die 859,80 Euro zu zahlen, andernfalls würde das Ganze zum Gericht gehen. Ich kann mir ehrlich gesagt kaum vorstellen das die Kanzlei Waldorf damit durchkommt und ich würde endgültig das Vertrauen in unseren Rechtsstaat verlieren wenn das möglich wäre, denn wenn das nicht nach Abzocke riecht weiß ich auch nicht. Eine UE habe ich im übrigen unterschrieben und dorthin geschickt und damit war der Fall für mich abgeschlossen. Hat jemand einen solchen Fall mal erlebt und wie kann man sich verhalten? Soll ich einfach auf die eventuellen nächsten Schritte der RA-Kanzlei warten? Weil die müssen ja eigentlich aus den Schuhen kommen. Vielen Dank im voraus für Eure Antworten/Hilfe. Gruß The_Game75 |
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| | # 1663 | |
| Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 260
| Zitat:
Warum hast du dich nicht vorher hier informiert oder einen Rechtsanwalt gefragt? In diesem Sinne, jobob | |
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| | # 1664 |
| Registriert seit: 12.12.2008
Beiträge: 7
| Ich hatte mich vorab informiert und die UE verpflichtet mich nach der Auskunft nur in Zukunft den Verkauf zu unterlassen, mehr nicht. Die Verpflichtung zur Zahlung der knapp 860 Euro habe ich bis heute nicht unterschrieben. Ich selber habe die Auktionen gestoppt, also ist auch kein Schaden entstanden, die RA-Kanzlei geht meinen Fall oberflächlich an, wie jeden anderen Fall auch. Kann mir nicht vorstellen das die pauschal mal eben 860 Euro verlangen können und den § 97a UrhG einfach so mißachten können (100 Euro "Strafe" für einfach gelagerte Fälle). Auch für die berühmt berüchtigte Kanzlei sollten Gesetze und nicht Willkür gelten, deswegen würden mich weitere Meinungen dazu interessieren. Gruß The_Game75 |
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| | # 1665 | ||
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Zitat:
das verstehe ich nicht ganz: Hattest Du eine gesonderte Erklärung zu unterschreiben für diese 800EUR? Ansonsten würde ich mich meinem Vorschreiber anschließen, durch die Unterschrift hast Du Dich auch zur Zahlung verpflichtet. Hast Du denn mal das Ablaufdiagramm in Princess Signatur reingezogen? Sehr interessant und hilfreich... Ich hatte diesbzgl. auch mal eine Frage, hier die Antwort: Zitat:
Mitchell | ||
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| | # 1666 |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| E-Bay stellt einen Sonderfall dar und der Ablaufplan (Organigramm) ist nicht zu 100% auf die Vorgänge abbildbar. Pannen scheiden hier nahezu aus. Erstens wird über das VeRI-Programm die Identität des E-Bay Nutzers eindeutig ermittelt (zumindest Beweiskräftiger, als die Ermittlung des Klarnamens an Hand einer IP). Ein Familienmitglied kann die Auktion auch nicht eingestellt haben (Störerhaftung scheidet aus), da sonst gegen E-Bay AGB verstoßen wurde (Herausgabe von Passwort an Dritte). Ein Bestreiten hat daher wenig Sinn. Die Auktion kann auch von keinem anderen Fremden eingestellt worden sein, der sich den Account bemächtigt hat. Insofern kann ich mich nur meinen Vorpostern anschließen. Suche dir einen Anwalt, der mit der Gegenseite über die Höhe verhandelt. Insbesondere scheint mir das Argument der 100-Deckelung (seit 01.09.2008 ) ein Ansatz dafür zu sein. |
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| | # 1667 | |
| Gastposter | Zitat:
Bei mir auch nix, denke die Änderung des § 97a UrhG hat sich auch bei den dümmsten Abmahnvereinen rumgesprochen und die Rechtsverdreher machen erst einmal Urlaub mit dem "leicht" verdienten Geld auf den Malediven. Ich wünsche den Haien dort guten Appetit, obwohl die wegen Mundraub sicher noch eine Klage von den Abmahnanwälten kriegen. In diesem Sinne hoffentlich Euch allen einen schönen Post freien 3. Advent :doener: | |
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| | # 1668 |
| Registriert seit: 12.12.2008
Beiträge: 7
| Erstmal Danke für die Antworten. Ich hatte eine UE unterschrieben das ich zukünftig solche Artikel nicht verkaufe, wenn doch muss ich 20.000 Euro Strafe zahlen. Nachdem ich die UE versandt habe kam ein paar Tage später per Post eine Verpflichtungserklärung zur Zahlung der knapp 860 Euro, die ich bis heute nicht unterschrieben habe. Da ich die Auktionen selbständig gestoppt habe, ohne Aufforderung der Anwälte habe ich die Zahlung bzw. die Forderung als schwachsinnig empfunden. Darüber hinaus habe ich denen die CD's als Beweis sogar per Post übersandt um zu zeigen, dass keinerlei Schaden von mir verursacht wurde, da ich ja die Auktionen kurz nach der Einstellung gestoppt habe. Nachdem ich denen geschrieben habe die 860 Euro nicht zu zahlen wollten Sie dann "nur" noch 600 Euro, so als entgegenkommen. Als ich darauf nicht reagiert habe wollten sie wieder die knapp 860 Euro. Ich bleibe bei meiner Meinung, dass die Anwälte lediglich das Recht auf die UE hatten, mehr jedoch nicht, weil die Auktionen nicht auf deren Veranlassung gestoppt wurde. Es kann nicht sein das ich einen horrenden Betrag zahlen muss für einen Fall der keiner ist. Die Meinung wurde mir von einer Rechtsexpertin sogar bestätigt, dennoch ist es immer gut sich auch mit anderen Opfern kurzzuschließen, die Erfahrung mit den Methoden der RA-Kanzlei gemacht hat. Und wie gesagt, es gibt ja schließlich den § 97a UrhG und wenn mein Fall kein einfach gelagerter Fall ist, welcher dann??? Gruß The_Game75 |
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| | # 1669 | |
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Zitat:
Doch wie auch im richtigen Leben, eine gute Meinung verhindert nicht immer unfaire Behandlung... So long, Mitchell | |
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| | # 1670 |
| Registriert seit: 12.12.2008
Beiträge: 137
| mir steht auch bald eine waldorf-abmahnung ins haus. was ich mich jedoch schon länger frage (und ich habe hier im forum keinen platz dafür gefunden, an dem diese frage schon gestellt wurde): wenn wir mal davon ausgehen, dass eine gewerbliche nutzung ab ca 3000 dateien angenommen wird (was natürlich einem neueren urteil zuwiderläuft, das bereits die benutzung eines p2p als gewerblich ansieht), müsste dann nicht jede einzelne datei nachgewiesen werden? oder haben die logg-firmen die möglichkeit, den temp-ordner des jeweiligen nutzers zu durchstöbern und dann die dateien zu zählen? falls das zutrifft (was ich, trotz nur rudimentärer kenntnisse, nicht glaube), müsste dann nicht dennoch bei jeder datei geprüft werden, ob es sich hier auch tatsächlich um eine urheberrechtsverletzung handelt? |
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| | # 1671 |
| Registriert seit: 13.12.2008
Beiträge: 2
| Hallo auch ich habe heute liebe Post von W. erhalten das ich am 21.10 ein Hörbuch...ihr liest richtig 1 !! Hörbuch zur verfügung gestellt habe . Nun soll ich 506,- Anwaltskosten und 250,- Schadensersatz zahlen. Danach habe ich noch weiter Hörbücher runtergeladen. Meine Frage an euch : Kann ich jetzt damit rechnen das ich für jedes Buch eine gesonderte Abmahnung erhalte ? ![]() Viele Grüße der Hai P.S. werde es zuerst mal so machen da ich eine abgeänderte UE schicke und nicht zahlen. |
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| | # 1672 | ||
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Zitat:
(Sollte das Werk, wofür dich eine Abmahnung ereilte, noch nicht drin stehen, bitte ich um eine kurze Mitteilung! Danke) Zitat:
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| | # 1673 |
| Registriert seit: 14.12.2008
Beiträge: 7
| Wurde am Freitag ebenfalls von Waldorf abgemahnt. Grund: das herunterladen eines Musikalbums über bittorrent. Vor etwa einem Jahr wurde ein Freund von mir "erwischt" und abgemahnt. Ihm riet ich cool zu bleiben. Und erstmal heraus zu finden ob denn die Kanzlei überhaupt existiert, da zu der Zeit noch der Trend bestand unwissende Leute einzuschüchtern und Geld abzuzocken indem einfach ein Brief verfasst der nur so vor Drohungen strotzte. Paar Tage später erzählte er mir, dass er doch lieber bezahlte. Als nun bei mir solch ein Brief ins Haus flatterte wurde ich doch etwas panisch. Ich habs einfach nicht erwartet. Da ich alles erdenkliche tue um mich "anonym" im Netz zu bewegen. Nun gut. Der denkbar schlechteste Zeitpunkt bei dem sowas passieren konnte. Die Studiengebühren stehen an, ich wollte zum nächsten Jahr ausziehen und brauche dafür noch ein paar Sachen. Alles nur möglich weil meine Eltern wirklich jeden Cent zusammenkratzen, ich bin darauf auch echt stolz so tolle Eltern zu haben. Wie dem auch sei. Ich rief nochmals die FAQ bei gulli.com durch die ich schon damals vorsorglich durchlies. Für den Fall der Fälle sozusagen Kurzerhand bei Wilde&Beuger angerufen (kostenlose filesharer hotline). Mit denen alles durchgequatscht und letztendlich zu dem Ergebnis gekommen, dass sie mir angeboten haben sogenannte "vorbeugende UEs" an Waldorf sowie alle anderen in ihrer Liste geführten Kanzleien die fürs Abmahnen bekannt sind zu schicken. Dafür veranschlagten sie 500! Mir blieb die Spucke weg, weil ich damit keinen Deut besser wegkomme. Waldorf will nämlich 606 haben. Davon sind 100 Schadensersatz. Habe mir dann gestern die abmahner-wahn-dings Site durchgelesen und daraufhin eine ModUE erstellt und die schon mal zu Waldorf gefaxt. Montag kann ich dann zur Post und das Original per Einschreiben abschicken. Überweisen will ich aber nichts. Also erstmal abwarten. Jetzt wo ich das so schreibe kommt mir der Gedanke, dass es vielleicht doch nicht so vorteilhaft ist das alles hier im Forum zu schreiben. Würden die Kanzleien sich hier rumtummeln wüsste die ja sofort 'wer' sich weigert zu zahlen o.Ä. Oder täusche ich mich? |
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| | # 1674 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Zitat:
Überdies würde ich mich freuen, wenn "dein Werk" noch nicht in dieser Liste stehen sollte, dass ich von dir eine kurze Info bekäme. Danke | |
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| | # 1676 |
| Registriert seit: 13.12.2008
Beiträge: 2
| Vielen Dank princess15114 mein werk steht schon in deiner Liste Ich glaube ich habe keine anderen aus deiner Liste gezogen.. Also abwarten und Kaffee trinken ob weitere Abmahnungen kommen.. Ich versteh nur nicht...pro File können Sie einen mit 100,- belangen. Warum bei mir dann 250,- ![]() Es ist explizit nur das eine File aufgeführt, und das ganze in einem Zeitraum von 8 sek. Ich habe aber deine Stastik erweitert princess15114 Viele Grüße Der_Hai |
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| | # 1677 | |
| Registriert seit: 11.08.2007 Ort: in Deinen schlimmsten Träumen
Beiträge: 44
| Zitat:
"Sofort" bezeichnet somit das Datum der Abmahnung. Und was ist mit dem Zeitraum vor "sofort"?? In dem man Dich geloggt hat...??! Soviel zum Thema Schuldeingeständniss. Genau deswegen rät mittlerweile nun wirklich jedes seriöse Forum zur Abgabe einer modifizierten UE. In der schiesst Du Dir wenigstens keine Eigentore. Ich wünsche fröhliches Sparen für die RA-Gebühren. Und das vor Weihnachten...- Gruß, Brainstorm | |
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| | # 1678 | |
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Zitat:
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| | # 1679 |
| Registriert seit: 12.12.2008
Beiträge: 7
| Danke Brainstorm für das Mitgefühl! Mein Problem ist eben das mein Fall anders gelagert ist. Ich habe keine Files geladen, sondern eben zwei CD's zum Verkauf angeboten und die Auktionen rückgängig gemacht. Nach wie vor offen die Frage wo hier der Schaden für die betroffene Band und deren Plattenfirma entstanden ist. Leugnen wäre in diesem Fall auch zwecklos und ich bestreite ja auch nicht das ich die CD's für 3 bis 5 Stunden bei Ebay angeboten habe, nur musste die Kanzlei in diesem Fall gar nicht eingreifen (und hat das erst Tage nachdem die Auktionen beendet waren gemacht) und ich kann einen Schaden, den ich angerichtet haben soll, nicht erkennen. Demnach sind die Ansprüche der Kanzlei für mich an den Haaren herbeigezogen. Es gibt einen Spruch der besagt "Dummheit schützt vor Strafe nicht" und deswegen könnte ich mit 100 Euro nach § 97a UrhG gut leben, alles andere halte ich in der Tat für Abzocke! |
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| | # 1680 |
| Registriert seit: 25.06.2008
Beiträge: 23
| Moin, mach Dir deswegen keine Sorgen. Ein Schaden wäre dem Urheber (Rechteinhaber) erst entstanden, wenn Du die Bootlegs tatsächlich zu Geld gemacht hättest. Das Anbieten verstößt jedoch gegen die ebay AGB, so daß die Dich rausschmeißen könnten - Egal. Eine UE hast Du unterschrieben, wobei es hier auf den Wortlaut ankommt. Fakt ist, daß die Abmahnung schon angebracht ist, da Du was angeboten hast, was nicht OK war. Ob Du es selber entfernt hast, ist hier nicht das Thema. Du wirst dann zwar nicht mehr Schadenersatzpflichtig (gegenüber dem Rechteinhaber), jedoch müsstest Du die Anwaltskosten tragen. Über eine Summe von 600 Euro kann man aber schonmal vor Gericht streiten. Wegen des nicht vorhandenen Schadens könnte auch die Streitsumme nicht auf die üblichen utopischen 5001 Euro festgesetzt werden. Das heißt, es geht nicht vors Landesgericht. Dass die Vögel Dich jetzt wegen der Anwaltkosten zivil rechtlich verklagen, wage ich zu bezweifeln, da sie dann ihre Kosten auch nachweisen müssen, was in der Vergangenheit oft in die Hose gegangen ist. Insofern würde ich immer erstmal locker bleiben und den Briefkasten im Auge behalten, ob da nicht ein roter Umschlag (Mahnbescheid) drin liegt. VG BReDD. |
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