| | # 1642 |
| Registriert seit: 22.11.2008
Beiträge: 11
| Ich habe auch mal wieder eine sehr interessante Seite gefunden ![]() http://www.kanzlei-ruhland.de/aktuelles.htm viel spaß damit. |
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| | # 1643 | |
| Registriert seit: 05.02.2008
Beiträge: 130
| Zitat:
15.04.2008 letzter Eintrag. Aber sonst ok. | |
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| | # 1644 |
| Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 260
| Hallo Leute, erst einmal vielen Dank für die Informationen, welche ich durch diese Plattform in Bezug auf Abmahnung und UE bekommen habe. Die Angst, mit der Staatsanwaltschaft zu tun zu haben, hat wohl jeder; egal, ob die Ermittlungen berechtigt sind oder nicht. Gerade diese Angst machen sich die Kanzleien zu eigen, um mit massivem Druck auf die/den zu Abmahndende(n) einzuwirken. Es wird der Eindruck erweckt, dass die StA (Staatsanwaltschaft) nicht unbedingt auf der Seite des Beklagten steht und somit gegen des Beklagten ist. Dieser Eindruck sollte sich jedoch als Irrtum erweisen. Die Staatsanwaltschaft sollte bemüht sein, objektiv in 'beide Richtungen' zu ermitteln. Das heisst, sie muß be- als auch entlastenden Hinweisen nachgehen. Ferner ist sie an Gesetze genau so gebunden, wie jeder andere auch. Es werden jedoch Sonderrechte eingeräumt, die meist an richterlichen Beschlüssen gebunden sind. Dass einige StA's ihre Arbeit sehr ernst nehmen, erkennt man darin, dass Ermittlungen erst gar nicht aufgenommen werden, da es sich abzeichnet, dass der Anzeigenerstatter nur darauf aus ist, zivilrechtlich gegen den Beklagten vorzugehen, um Ansprüche gegen diesen geltend zu machen. Die strafrechtliche Seite ist für ihn ohne Belang. Warum werden wohl Strafanträge von Kanzleien aus München bei der StA Oldenburg oder Dresden / Köln gestellt? Arbeiten die StA's, welche vor Ort sind, nicht so wünschenswert mit den Kanzleien zusammen, so dass diese in vagabundierender Art durch die Republik ziehen, um doch noch einen Staatsanwalt zu finden, welcher die umstrittene Vorgehensweise dieser Anwaltschaften teilt. Die StA macht sich somit zum 'Wasserträger' für abmahnhungrige Kanzleien, indem sie ihnen personenbezogene Daten zur Verfügung stellt. Ein richterlicher Beschluß ist für die Herausgabe dieser personenbezogenen Daten unerläßlich und würde, falls nicht vorhanden, ein 'Verfahrenshemnis' sowohl im strafrechtlichen als auch im zivilrechtlichen Bereich darstellen. Die Zugrundelegung dieser Daten dürften in beiden Verfahren als Beweis nicht zugelassen werden. Auch wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt worden ist, so sollte man sich dennoch das disbezügliche Aktenzeichen von Abmahnkanzlei mitteilen lassen. Desweiteren kann man dadurch um einen Fristaufschub bitten. Inhalt der Anfrage bei der StA sollte u. a. sein: 1. Wann wurde Strafantrag gestellt? 2. Wann wurden Anfragen bzgl. personenbezogener Daten gestellt? 3. Liegt ein richterlicher Beschluß vor. 4. Wann wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt? Sollte die StA keine Auskunft gewähren und darauf verweisen, dass eine Akteneinsicht nur durch einen Anwalt beantragt werden kann, so sollte man abwägen, ob dieser Kostenwand sich lohnt. Sollten sich hier bezüglich der Beweise Unstimmigkeiten ergeben, kann sich eine ganz andere Sachstandslage ergeben. Es ergeben sich ggfs. Ansatzpunkte, die die 'Aussicht auf Erfolg' bei einer Klage begünstigt. bei sog. 'schlampigiger Ermittlung' kann eine Rechtsbeschwerde erfolgen. Diese kann jedoch nur durch einen RA eingereicht werden. Auch die Anfrage beim zuständigen Provider ist mit folgenden Punkten nicht unüblich: 1. Wer und wann wollte Auskunft über personenbezogener Daten meines Anschlusses? 2. Wann und warum wurde diese Auskunft erteilt? 3. Lag ein richterlicher Beschluß vor? Sollten hier Unstimmigkeiten vorliegen, kann man ggfs. Schadensersatzansprüche geltend machen und Strafantrag stellen. ZUM GUTEN SCHLUSS: Mein Beitrag hier sollte keine Rechtsberatung darstellen, und nur der Information dienen. Was der einzelne damit macht, bleibt jedem selbst überlassen. Wichtig ist, dass Beweise jedwelcher Art im Vorfeld gesammelt werden sollten und dazu dienen, Vorhaltungen be- bzw. zu entkräftigen. Von dieser Möglichkeit sollte Gebrauch gemacht werden. Letztendlich zeigst du mit deinem Verhalten, dass dir die Sache wichtig erscheint und du dir nicht alles gefallen läßt. In diesem Sinne, jobob |
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| | # 1645 |
| Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 5
| Tja und am Freitag habe ich so eine Abmahnung von Waldorf bekommen. 100 EURO Schadenersatz für ein Hörbuch und 506 EURO Anwaltskosten. Also die Mod.UE werde ich wohl dann abschicken. Die Frist geht zum 9.12 um 12 UHR zuende. Dann muss ich das Original gefaxt haben und das Original dann via Post unverzüglich nachsenden. Alles wesentliche wurde ja hier schon geschrieben. Ich hab jetzt nicht alle 83 Seiten oder so gelese. Höchstens die letzten 20-30. Der Wortlaut der UE von Waldorf ist Identisch mit dem, was ich hier schon gelesen habe. Nun kurz zu meiner Person: Ich selber bin Berufsunfähig bei 70% Schwerstbehindert und mit dem Merkzeichen "G" für "Gehbehindert". Ich beziehe nur die "Grundsicherrung". Ist nicht mit Hartz 4 gleich, da ich keine Verpflichtungen habe Bewerbungen zu Schreiben oder ähnliches. Das ist für Leute, die auf langer Sicht nicht Arbeitsfähig sind. Dazu jetzt meine Frage: Ich kann mir einen solch hohen Betrag nicht leisten zu Zahlen. Was ist, wenn ich nicht Zahle und aber auch nicht Zahlen kann. Was passiert dann? Kann man ins Gefängniss dafür kommen um dort die Schulden abzusitzen oder was passiert in einem solchen Fall? Hab ja gehört, wenn ich das telefonisch klären würde, dann könnte mich auch das noch einiges kosten. Sonst, das beste ist die Mod. UE. abschicken und nicht Zahlen. Aber habe Angst, was passieren könnte, wenn sie Gerichte und wer weiß wen damit behelligen. Danke schon mal für Antworten. |
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| | # 1646 | ||
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.430
| Zitat:
Also erstmal schön ruhig bleiben! Die mod. UE ist sicher die erste Wahl, wenn es darum geht den Unterlassungsanspruch des RI zu erfüllen. Beim Faxversand ist darauf zu achten, dass der Sendebericht auf dem gleichen Bogen ist, wie der Inhalt des ersten Blattes (mod. UE). Für eine solche Vorgehensweise reicht dann auch das nachfolgende Versenden des Originals der mod. UE mit einfacher Post (55 Cent). Als Bonus kannst du denen ja eine Kopie des Sendeberichtes mit reinlegen. Zitat:
Die mod. UE ist raus und für den Abmahner bist du ein Nutzer von vielen, ohne weitere Informationen über dich. Und das sollte auch so bleiben. Nach Abgabe der mod. UE ist Schweigen tatsächlich Gold! Nun was weiter passiert? Du wirst mit hoher Sicherheit einen zweiten Brief bekommen, in dem sie dir mitteilen, dass zwar die UE eingetroffen ist aber noch kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist. Wieder mit Fristsetzung und Drohung gerichtlicher Schritte und ne Menge Paragrafen-Gedöns. Übrigens dein Abmahner scheint nicht zu verhandeln, da Vergleichsangebote bezüglich der Abmahnhöhe bereits einige Male gescheitert sind. Also spare dir den Gedankengang. PS. Sollte das dich betreffende Werk noch nicht in der WER/WAS-Liste enthalten sein, bitte ich um kurze Mitteilung (PN). Danke | ||
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| | # 1647 |
| Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 5
| Es sind die hier: Verlagsgruppe Random House GmbH Und das mit dem Telefon meinte ich, wenn ich da anrufen würde um eine Ratenzahlung von 25 EURO im Monat auszuhandeln oder ähnliches. Nur, wenn ich nicht Zahle und dann die Gerichte und so Beauftragt werden und der Betrag dann schon auf über 1000 EURO geht, wer kann das Bezahlen? Können die irgendwas machen? Konto Sperren oder so? lg. The Sunshinekids |
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| | # 1648 | |||
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.430
| Das ist der Rechteinhaber! Wenn ich Werk schreibe, meine ich es auch so. Also den Link von oben bemühen und in der Rubrik Waldorf die Liste mal bitte durchsehen. Zitat:
Zitat:
1. Nach Abmahnung mod. UE abgegeben 2a bezahlt, und der eine Fall ist erledigt 3a über Ratenzahlung kannst du dich mit User Bitboy85 hier aus diesem Forum in Verbindung setzen, da er dies auch gemacht hat 2b nicht bezahlt 3b weiterer Brief bekommen (siehe oben) Ende - vielleicht vorläufig!? Über das Restrisiko der Variante b) klärt dich ein Organigramm auf (Downloadlink in meiner Signatur) Zitat:
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| | # 1649 | |
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Zitat:
eine grundsätzliche Frage ist, ob Du ein Schuldeingeständnis abgeben möchtest oder nicht. Mit Vereinbarung einer Ratenzahlung würdest Du eben diese abgeben. Das wiederum kann / könnte zu weiteren Schreiben von div. Anwälten führen, die Dir weitere "Vergehen" vorwerfen könnten. Desweiteren kann schon der Versuch der Verhandlung als ein solches angesehen werden, und ob die RAe sich am Ende auf Ratenzahlung einlassen, ist unsicher. Wenn Du nicht zahlst, müsstest Du als nächstes erst mal zur Zahlung verklagt werden. Es gibt m.E. nach keinen hier im Forum, der eine ModUE abgegeben hat, nicht gezahlt hat und dann verklagt wurde. Abschließend steht dann noch im Raum, ob eine solche Klage auch zu einer Verurteilung führt. Hierzu gibt es m.E. nach auch keine belegbaren Fälle... Alles in allem schließe ich mich dem Rat von Princess an: Nur ruhig Blut und besonnen handeln. Nichts überstürzen und bei zu großer Unsicherheit auch mal fachkundigen Rat von den auf anderen Seiten empfohlenen RAe einholen, diesen kann ich nämlich als Laie nicht geben ![]() Gruß Mitchell | |
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| | # 1650 | |
| Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 5
| Zitat:
Also es ging um das Hörbuch: "Gänsehaut - Nachts wenn alles schläft, Robert Lawrence Stine (Hörbuch)" Das ist, wie ich sehe, da noch nicht dabei. Und ich glaub, ich mach es erst mal so, wie von "Mitchell" Vorgeschlagen. Mod. UE. abschicken und nicht Zahlen. Mal abgesehen, ob die das machen würden mit der Ratenzahlung oder nicht, Fakt ist, dass sie es dann machen müssten, wenn sie überhaubt an ihr Geld kommen wollen. Denn wenn die Gerichte etc. Veranlassen, das Geld einzutreiben, oder was auch immer ändert nichts da drann, dass es bei mir nichts zu holen gibt. | |
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| | # 1651 | |
| Registriert seit: 18.09.2008
Beiträge: 11
| bei mir tut sich wieder was, die Kanzlei hat wohl Kontakt mit meinem Anwalt aufgenommen. Zitat:
300 Euro sind definitiv zuviel. dafür geh ich nen Monat arbeiten | |
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| | # 1652 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.430
| Zitat:
Doch im Ernst! Klar müssen die, die Kostenklage (nach abgegebener mod. UE) in voller Höhe (Streitwert: 606 EUR) durchpeitschen, wenn sie Geld haben wollen. Da haben die doch Recht. Was sollen sie denn auch sonst schreiben. Dein Anwalt klärt dich gern über das Restrisiko auf, falls du NEIN zu diesem "verlockendem" Angebot sagen solltest. Übrigens scheinen Angebote zur Ratenzahlung auch bei anderen Abmahnern dei Runde zu machen. Ich würde von einer Modeerscheinung reden. Liegt das an Weihnachten oder scheinen die Klarnamen auszugehen? | |
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| | # 1653 | |
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| @sunshinekids: Zitat:
![]() Was ich selber gemacht habe ist: ModUE gesendet, nicht gezahlt, Mahnung erhalten, diese ignoriert und seitdem habe ich Ruhe. Wenn Du diesen Weg auch gehen möchtest, ist das Deine Entscheidung und nicht mein Vorschlag Gruesse Mitchell | |
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| | # 1654 | |
| Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 260
| Zitat:
Um den Kostenfaktor nicht unnötig in die Höhe zu treiben, bat ich, von weiteren Schritten vorerst abzusehen und mir Gelegenheit zu geben noch offene Sachstandsanfragen (StA) zu klären. Akten-zn so wie eine Fristverlängerung in ausreichender Form (über 14 Tage) wurden mir umgehend schriftlich mitgeteilt. In diesem Sinne, jobob | |
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| | # 1655 | |
| Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 5
| Zitat:
Morgen früh werde ich ins Internet Cafe gehen, da ich keinen Drucker habe. Und dort werde ich die Mod. UE. schreiben und gleich von dort aus dorthin Faxen. Muss ja bis 12 UHR Mittag da sein. Ich hatte ebenfalls gefragt, was ist, wenn ich einfach die mod. ue. unterschreibe und abschicke und nicht Zahle. Er sagte mir, dass das mit vielen Risiken Verbunden ist. Die können einen nämlich nach der letzten Mahnung bis zu drei Jahre Zeit lassen, bis Du dann auf einmal Post vom Gericht bekommen könntest. Also wenn Du mehr als drei Jahre nichts mehr von denen höhrst, dann kannst Du Sicher sein. Vorher noch nicht. | |
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| | # 1658 |
| Registriert seit: 22.11.2008
Beiträge: 11
| Tari tara ta hoppsasa...... bei mir tut sich wieder was, die Kanzlei hat wohl Kontakt mit meinem Anwalt aufgenommen Das selbe Anschreiben nur mit anderen Daten. Ich hatte für alle noch mal kurz ModUE geschickt und Teilzahlung gemacht. Nun mochten die Waldmännchen den Restbetrag noch und haben mir wieder 4 Tage Zeit gegeben diesen zu überweisen. Da Mitchell mir den Rechtlichen Beistand gegeben hat ............SPASS ![]() Nein mal im Ernst ich werde nichts weiter machen.Mein REA hat sich schon mit dem passenden Brief zurück gemeldet...Nun heißt es wieder warten....Um genau zusein werde ich diesem Forum auch noch gute 3 Jahre erhalten bleiben |
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| | # 1659 |
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Du neigst zu Scherzen, das ist gut Hast Du eigentlich schon eine Rechnung von Deinem Anwalt bekommen? Wenn ja, was musst Du denn zahlen? Ich musste seinerzeit für eine kurze telefonische Beratung und weitere Überlegungen per email 100 + MwSt. zahlen.... was mich immer noch ein wenig ärgert, aber seis drum... |
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