| | # 1601 | |
| Registriert seit: 27.01.2008 Ort: in schönen Deutschland
Beiträge: 174
| @froese... Versuch mal den Anwalt anzurufen morgen. Denke der kann dir bestimmt die ersten Fragen beantworten... Zitat:
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| | # 1602 | |
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Zitat:
![]() Aber ich glaube, man kann hier nicht von "muessen" sprechen. Wie es in dem unter o.a. link (http://www.1aparty.de/) in dem Organigramm dargestellt ist, es gibt viele Szenarien und es ist letztendlich Deine eigene Entscheidung, ob oder wieviel Du zahlst und was für eine (und ob...) UE Du versendest. Ein großer Teil dieses Forums dreht sich eben nur um diese Frage, die nicht abschließend beantwortet werden kann: Ein Teil glaubt: Ich schicke die original UE, zahle alles und Ruhe ist. Ein weiterer Teil: Ich schicke die modUE, zahle nichts und Ruhe ist. Und es gibt Meinungen dazwischen, modUE und alles zahlen, Teilzahlungen etc. Ich für meinen Fall habe die mod UE gesendet, nichts gezahlt und seit August ist Ruhe. Ich muss noch ca. 2 Jahre warten, um sagen zu können, die Sache hat sich erledigt. Bin aber sehr optimistisch ![]() Dies ist keine Rechtsempfehlung, Du solltest in der Tat einen der o.a. Anwälte kontaktieren. Aber ich denke, die original UE in der zugestellten Form zu unterschreiben hat sehr sehr weitreichende Folgen, daher sollte man vorher soviele Infos wie möglich sammeln. Gruß Mitchell | |
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| | # 1611 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Wenn Du den parallelen SuW-Abmahnthread etwa ab hier (KLICK) verfolgst, weißt Du, worum es sich handelt. Möglicherweise wird ja auch Waldorf irgendwann dankbar auf das "Trittbrett" springen. |
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| | # 1612 | |
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Zitat:
Nur aus Neugier (ich hoffe, ich kenne die Antwort ), gibt es denn bereits bekannte Fälle, in denen das Inkasso-Unternehmen erfolgreich geklagt hat?Ansonsten würde ich mich der allg. Auffassung anschliessen, daß den RAe anscheinend nichts anderes übrig bleibt, als zu versuchen mit Macho-Methoden zumindest 70% einzutreiben anstelle anständig die 100% bei Gericht anzumelden. | |
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| | # 1615 |
| Registriert seit: 22.11.2008
Beiträge: 11
| Also ich habe jetzt folgende Zeiten, falls da etwas nicht stimmen sollte bitte einfach verbessern. -Aufzeichnung der Internetdaten durch den Provider = 6 Monate -Zeit bis zur Verjährung der Abmahnung = 3 Jahre ab Erhalt des ersten Schreibens -Gültigkeit der UE = 30 Jahre das heißt wenn wir dann den 26.11.2011 haben werden einige schlauer sein ![]() -----Doppelpost zusammengeführt am 26.11.2008 um 18:55:30----- Eins hätte ich fast vergessen. Bin beim Anwalt gewesen Mod. UE geschickt, Teilzahlung gemacht halte euch weiter auf dem laufenden |
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| | # 1617 |
| Gastposter | So, da ich nun alle 81 Seiten gelesen habe (weil schlafen ging ja eh nicht mehr nach der netten Post) bin ich endlich am Ende angelangt und kann selbst mein Leid klagen. Obwohl ich Waldorf ja noch nie leiden konnte (haben schließlich kein Spielzeug...), bin ich nun auch einer von ihnen ![]() Einer mit 506 Euro Anwaltskosten, 100 Euro Schdensersatz, T-Online Benutzer und einem runtergeladenen Hörbuch im August 2008. Werde wohl das gängige Prozedere nehmen, also modUE, nicht zahlen und abwarten. Zunächst muss ich mal sagen, dass mir dieses Forum sehr geholfen hat, ein dickes DANKE dafür ! Vorallem das man nicht alleine ist macht Hoffnung. Aber obwohl ich ungefähr 8 Stunden gelesen habe, habe ich noch ein paar Fragen. Zunächst zu den ModUE. Irgendwo am Anfang habe ich ein paar Mal gelesen, dass man nicht nur den Titel, für den sie ausdrücklich Mahnen, aufnehmen soll, sondern auch alle anderen, die man evtl. mal geladen hat. Das dies aber dann nicht wie ein Schuldeingeständis aussieht, erscheint mich lachhaft. "Also, den Titel X (den sie mir vorwerfen) werde ich nie wieder anbieten, außerdem auch nicht die Titel Y und Z (wollt ich nur mal so erwähnen)" ![]() Mein Verstoß ist ja relativ frisch und nun bleibt ja die Angst, dass die noch mehr im Ärmel haben! Wie sehen da die Erfahrungen von den bereits mehrfach abgemahnten aus? Sind die nächsten Abmahnungen alle für chronolgisch neuere Verstöße als der erste? Oder spielt das Datum keine Rolle, also z.B. erste Mahnung für ein Hörbuch im August 08, zweite für ein Lied vom Juni 07 u.s.w? Das nächste was mich interessiert, ist die Verfahrensweise. Kann ich eine Vollmacht verlangen? Und voralem wüßte ich gerne mehr zu dem Strafverfahren, wo und wann ist das Eingeleitet worden und bei welcher StA? Es kann meiner Meinung nach nicht sein, dass ein Strafverfahren gegen einen geführt wird und man erfährt nichts darrüber... noch nicht einmal, dass es eingestellt wurde. Sollte es so ein Strafverfahren geben (bzw. gegeben haben - und das bezweifle ich stark), dann ist es ja vermutlich wegen Geringfügigkeit eingestellt worden und nicht wegen bewiesener Unschuld, also ist man quasi "befleckt"... Außerdem würde ich in diese Akte gerne mal hineinschauen, da auch die Anträge drinne sind, eine richterliche Verfügung (wenn es denn eine gibt), etc. pp Ich denke, dass es nicht zu einer Klage kommt wenn man nicht zahlt, ganz einfach, weil es zu viele Variablen gibt, über die man streiten könnte. Da wären zunächst die erlangten Daten, sind diese rechtmäßig erlangt? Wenn ja, dann nur die Personaldaten oder auch die Verbindungsdaten? Finde ich schonmal interessant, denn entweder mündet das sonst in ein Verwertungsverbot und selbst wenn nicht, würde ich die Telekom verklagen, wenn diese unrechtmäßig meine Daten herausgibt (wir können dann ja eine Sammelklage anstreben Dann die Beweiskraft an sich. Meist haben die Gerichte ja hierzu festgestellt, dass es noch kein Beweis für Täterschaft ist, der Anschlußinhaber zu sein. Und diese Störerhaftung ist auch nicht so schwarz wie Waldorf uns weis machen will, die gilt nämlich in erster Linie für diejenigen, die entweder ihren Anschluss offen haben, minderjährige Kinder nicht beaufsichtigen bzw. belehren oder die wissen das andere Personen ihren Anschluss fürs Laden benutzen (so habe ich es jedenfalls verstanden). Und selbst wenn alles unumstößlich feststeht, sind da noch die horenden Gebühren zu besprechen. Zunächst ist interessant, ob der Schadensersatz so einfach zu pauschalisieren ist wie z.B. bei der deutschen Bahn und Schwarzfahrern, oder ob die Kläger in der Beweispflicht sind (das wäre lustig). Und dann natürlich die Anwaltskosten, die ja eigentlich seit dem 01.09. 100 Euro nicht übersteigen dürfen (es sei denn in Ausnahmen, über die man dann wieder streiten könnte...aber ich finde, hier hat die Gesetzgebung ganz klare Zeichen gegen die Abzocke gesetzt) . Und selbst für alle, die vor diesem Gesetz Abgemahnt wurden, ist die Aufwandspauschale für einen Standartbrief in einem Standartverfahren ohne echte Unterschrift u.s.w. ja viel zu hoch angesetzt. Zudem habe ich noch gelesen, dass man als "Beklagter" nicht die Kosten zahlen muss, die der Anwalt gerne hätte, sondern nur die, die dem Kläger entstanden sind... und ich glaube kaum, dass die Musikindustrie für jede Klage 506 Euro an die RA abdrückt (es sei denn, er gehört zum Verein)... Ich persönlich denke, dass ein Richter im schlimmsten Fall sagen wird "Das war böse, du müsst zahlen!" Er dann aber die RA Kosten auf ein vernünftiges Maß reduziert. Wie die meisten anderen hier denke auch ich: Ja, ich habe unrecht getan und ich würde den Schadensersatz bezahlen, meine Erklärung abgeben und es niemals wieder tun." - Aber nicht, wenn der RA für nix an Arbeit das fünffache von dem haben will, was nach eigener Aussage an Schaden überhaupt entstanden ist!!!! Schade nur, dass ich kein Rechtsanwalt geworden bin *seuftz* |
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| | # 1618 | ||||||
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
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| | # 1619 |
| Registriert seit: 01.11.2008
Beiträge: 9
| Tja, mein zweites Schreiben der Waldörfer kam schneller als erwartet! Heute flatterte mir Post meines Anwalts ins Haus. Waldorf will bis zum 5.12. die 606 Euro haben und Zitat: "Sollte die letzte Zahlungsfrist abermals missachtet wrden, empfehlen wir unserer Mandantschaft die sofortige gerichtliche Geltendmachung ihrer Zahlungsansprüche. Weitere Mahnungen werden nicht erfolgen." Das ist jetzt nicht so gelaufen wie bei den anderen hier. Liegt's an der nicht modUE?Bin unschlüssig, was ich jetzt machen soll. Zahlen und (vielleicht) Ruhe, oder Nichtzahlen und "zittern"... |
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| | # 1620 |
| Registriert seit: 19.09.2008
Beiträge: 61
| @ equalizer: Doch, das ist genau das Schreiben, das (wahrscheinlich) jeder bekommt, wenn man nicht bezahlt hat. Ich hab exakt denselben Text auch bekommen. Das ist halt das "berühmte" zweite Schreiben, das hier oft erwähnt wird. Wie gesagt, modUE wird generell empfohlen, weil es schon (einige ganz wenige) Gerichtsurteile gab, in denen halt die "Original-UE" als Indiz für die Schuld genommen wurde. Ob Original-UE und nicht-Zahlen clever ist & funktionieren wird, kann natürlich keiner vorher sagen. Wenn es soweit käme, DANN würde ich jedenfalls nochmal einen richtigen Anwalt nehmen, bis dahin erstmal durchatmen. |
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