| | # 143 | |
| Registriert seit: 09.11.2007
Beiträge: 2
| Zitat:
War alelrdings beim Anwalt, weil die von Waldorf meine geänderte Unterlassungserklärung nicht angenommen haben. Hat natürlich noch mehr gekostet dann im Ende als wenn ich gleich gezahl hätte *argl* Die Unterlassungserklärung habe ich auf jeden Fall direkt an die Kanzlei geschickt, mein Anwalt hat mri auch nichts anderes gesagt. Der hat sich übrigens auch Vollmachten zuschicken lassen, die scheinen also berechtigt zu sein, solche Abmahnungen zu verschicken. Irgendwie hat man da doch echt keine Chance, habe jedenfalls ncoh nicht gehört, dass da jemand davon gekommen ist | |
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| | # 144 |
| Registriert seit: 09.11.2007
Beiträge: 1
| Hallo ich soll auch anglich 2 Hörbücher im Mai runtergeladen haben. Insgesamt muss ich 606 € zahlen (an Lübbe bzw Waldorf Rechtsanwälte). Also ich bin noch Minderjährig (17) und werde vom Anschlussinhaber verantworlich gemacht (meinen Eltern) . Ich überleg mir das alles so zu unterschreiben (bzw meine Eltern unterschreiben das) und das Geld zu zahlen, da ich mir einen noch höheren Betrag wirklich nicht leisten kann. Und ausserdem hab ich zu dem Thema das man dann mehrere Abmahnung bekommen folgendes in der Waldorf FAQ gefunden: Wenn ich die Unterlassungserklärung unterzeichne und die geforderte Summe bezahle?Das heißt doch das ich nicht mehr für andere Sachen verantwortlicht gemacht werde, die vor dem Datum der Unterlasserklärung liegen (und von Lübbe oder einem anderen der Mandanten kommen), oder ? Hat jemand der eine geänderte Unterlasserklärung abgeschickt hat irgendeine postive Nachricht bekommen ? MFG Pranirum |
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| | # 145 |
| Gastposter | Tja auch mich hat es heute erwischt ( Damit ist das Wochenende wohl gelaufen). Bei mir gibt es die übliche Geschichte 2 Hörbücher vom Lübbe Verlag und insgesamt schlanke 606,- an Kosten für mich (im Vergleich zu anderen scheine ich ja noch Glück zu haben). Da ich möglicherweise tatsächlich die Dateien runtergeladen habe, stellt sich mir auch die Frage was mit evtl. Verstössen nach Mai (der mir zur Last gelegte Monat) ist. Aus der UE geht ja nur hervor, dass sich die Forderungen der aktuellen Mandantschaft erledigt haben). Was ist den eigentlich aus den Leuten geweorden, die gezahlt haben, was aus denen, die das Schreiben ignoriert haben (kam ja nicht als EInschreiben sondern mit normaler Post) und gibt es jemanden der schon mehrfach von den freundlichen Anwälten der Waldorf Rechtsanwälte gehört hat ? Für mich ist das Thema Tauschbörse hiemit zwar erledigt und damit auch das Thema CD oder Hörbuch-Kauf (Ich habe über 3.500 Original CD´s zu Hause und habe Tauschbörsen sofern ich sie je genutzt haben sollte immer nur dafür genutzt meine nächsten Käufe zu ermitteln, aber da ich nun wohl keine Möglichkeiten mer habe an vernünftig klingende Hörproben zu kommen, werde ich mein Geld in Zukunft anderweitig ausgeben). Vielen Dank nochmal an die Tonträgerindustrie und die Anwälte, somit schaltet man auch den letzten Käufer aus. |
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| | # 148 |
| Registriert seit: 10.11.2007
Beiträge: 4
| Ich gehör jetzt auch zum Club! Juchuuuuuuu! 4 Hörbücher für 866,- (200,- Schadensersatz + 666,- RA.Kosten) Habs direkt meinem Anwalt gemailt....mal sehn, was er dazu sagt. Vorher mache ich rein gar nichts.... Habe leider keinen Beitrag gefunden von jemanden, der schon eine Antwort auf seine UE abgeändert oder nicht, alles gezahlt/teilgezahlt/gar nichts gezahlt, bekommen hat. |
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| | # 150 |
| Registriert seit: 27.11.2005
Beiträge: 3
| Hi, mich hat es auch erwischt. 2 Hörbücher von Lübbe 100/506. Was ich nicht verstehen. Wenn Lübbe einen Schadenersatz von 100 fordert. wieso bezieht sich Waldorf auf einen Streitwert von 10000. Wahrscheinlich ist die Frage ziemlich dämlich aber ich habe mit Recht überhaupt nichts am Hut. Gruß Tcho |
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| | # 151 |
| Registriert seit: 24.10.2007
Beiträge: 1
| Hallo, Nur mal so zur Info: Neuerdings akzeptieren die Waldorfer die modifizierte UE von Abmahnwahn-Dreipage. Geld wird aber immer noch verlangt(Frist war der 5.11.2007). Ich meinerseits habe allerdings nicht gezahlt und warte nun auf den nächsten Bettelbrief oder den gerichtlichen Mahnbescheid (gegen den erstmal Widerspruch eingelegt wird). Gruss CKtwo |
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| | # 152 |
| Registriert seit: 12.11.2007
Beiträge: 5
| Ein kurzes Hallo allen Mitstreitern, hab` da einige Fragen auf der Seele: 1. Kann bitte mal jemand auf den Inhalt der bereits bekannten Originalvollmacht von -Lübbe- eingehen? Worauf erstrecken sich denn die rechtlichen Interessen des Verlages. a) allein auf das Einholen der UE`s zur Vermeidung zukünftigen Präsentseins ihrer Titel in P2P-Netzen? b) oder womöglich ausdrücklich erweitert auf die (harte) Durchsetzung der Schadensersatzansprüche (meiner Kenntnis nach muß der Rechteinhaber die Zahlungsklage für RA-kosten und Schadensersatz eigens gerichtlich durchsetzen - oder aber wiederum an den RA abtreten ....) --> Kann der RA die Zahlungsklage also ohne weiteres selbst initiieren?, oder ist der Verlag auf das eigene Image bedacht und sieht von einer langandauernden Verfolgungskampagne der Verstößler evtl. in eigenem Interesse ab? ... bitte einmal die erhaltene Vollmacht zitieren und entsprechende Kommentare dazu abgeben. 2. Hat jemand Kenntnis von dem Fortschritt der Gesetzesnovelle: 24.01.2007; 20:20 Uhr - Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes geistigen Eigentums - Auskunftsanspruch gegen Dritte, Deckelung von Abmahnkosten bei einfach gelagerten Urheberrechtsverletzungen Institut für Urheber- und Medienrecht :: News ... wenn die staatsanwaltliche Verfolgung wegen Bagatellcharakter eingestellt wird, so wäre man an Stelle eines Angemahnten mit 1-5 Hörbüchern auf der sicheren Seite mit 50,- davonzukommen, oder ??? Ich hörte, daß die Anwälte in den Verstößen dieser Größenordnung keine unerhebliche Rechtverletzung mehr sehen; dennoch scheint mir das Einstellungsschreiben der Staatsanwaltschaft aussagekräftiger ... 3. Wie steht es denn nun im Klartext mit der Zahlungsklage wegen nicht beglichenem Schadenersatz (RA-kosten und lizenzähnlichem Schadensersatz des Rechteinhabers) nach übersandter Original- oder abgeänderter UE! Ist bei jemandem außer den Mahnschreiben der nächste gerichtliche Schritt eingeleitet worden oder sind in der Gemeinschaft evtl. derartige Fälle bekannt? 4. Die Veröffentlichungszeiten der entsprechenden Datensätze liegen z.T. nur im Bereich von Stunden. Hat jemand dies schon mal bedacht. Immerhin wird von der Veröffentlichung in erheblichem Umfang gesprochen, um die Schadenersatzansprüche irgendwie greifbar zu machen .... Danke für die erbrachten Beiträge und im Voraus für die entsprechenden Antworten, vielleicht können wir es ja etwas systematischer anpacken ... |
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| | # 153 |
| Registriert seit: 13.11.2007
Beiträge: 3
| Hallo allerseits So, dann reihe ich mich auch mal ein in die Opfer dieser Hexenjagd. Mich hats zerrissen mit: 5 Hörbüchern von Lübbe, DHV und LPL records für eine unverbindliche Preisempfehlung von 300/922 eur, also insgesamt 1222eur. Wenn das nicht alles so fürchterlich zum Heulen wär, tät ich sicher drüber lachen. Nachdem der 1. Schock dann mal geschluckt war, hatte ich mir erst gedacht:" Gut, zahlste und Ruhe!" Da ich mir das aber nicht so leisten kann, werde ich erstmal diese modifizierte UE abschicken und dann sehen, was kommt. Allerdings habe ich diesen Waldorf Verein bereits Angerufen in meiner ersten Panik und nach Ratenzahlung gefragt. Habe ich denn somit jetzt schon meine angebliche Schuld zugegeben und somit mein Veto verspielt? |
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| | # 154 |
| Gastposter | hallo, meine ehemalige Mitbewohnerin hat am Freitag auch so einen Brief bekommen, sie soll für 2 Hörbücher 660 Euro bezahlen, die sie im edonkey angeboten haben soll. Das war sie aber nicht, sie hat noch nie sowas gemacht und nutzt ihren Computer ausschliesslich für emails. Wir hatten offenes WLan, ich hab zwar edonkey auf meinem Rechner,den ich auch hin und wieder benutze, habe diese Dateien aber von ner Webseite runtergeladen (und wahrscheinlich dort zur Verfügung gestellt, das reicht ja anscheinend schon für ne Abmahnung). Das Problem ist jetzt, dass ich mittlerweile nach China ausgewandert bin und sie dafür die Verantwortung übernehmen muss. Wie gesagt, ihr Computer wurde noch nie für so etwas genutzt, kann man das nicht irgendwie nachweisen, z.B. durch ihre IP, die ja immer dieselbe geblieben ist?? Ich möchte sie ungern damit alleine lassen, muss mich also von hier aus darum kümmern und frage mich, wie ich sie da jetzt rausnehmen kann. Ich weiß, es klingt alles nach Ausrede, aber die Situation ist tatsächlich so. Habe auch schon diverse Foren durchgekämmt, bin aber leider immer noch nicht schlauer geworden bzgl. der Haftung für Dritte. Wie kann ich sie jetzt davor bewahren, diesen Anwaltsmist für mich erledigen zu müssen?? Bin sehr sehr dankbar für einige Anregungen. Gruß aus dem Reich der Mitte, Georgia |
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| | # 157 |
| Registriert seit: 26.10.2007
Beiträge: 14
| Hatte die modifizierte UE zu Waldorf geschickt (bzw. für jedes Hörbuch eine separate) und nix überwiesen. Frist endete am 8.11.07 ![]() Und heute ...tataaaaaaaaaaaa.....ein Brief von den Waldooflern. ![]() Drin steht .... in vorstehender Angelegenheit wurden die Unterlassungsansprüche unserer Mandantschaft durch Unterzeichnung und Rücksendung der geforderten Unterlassungserklärung zwischenzeitlich erfüllt. Ein fristgerechter Zahlungseingang konnte jedoch nicht festgestellt werden. (--> na sowas Der ausstehende Betrag in Höhe von (jetzt kommt der allseits bekannte Lieblingsbetrag der breiten Masse hier) 606,- bis spätestens 23.11.07 Sollte diese letzte Zahlungsfrist abermals missachtet werden, empfehlen wir unserer Mandantschaft die sofortige Geltendmachung ihrer Zahlungsansprüche. Weitere Mahnungen werden nicht erfolgen. Sooooo.......was jetzt...wieder Augen zu und ignorieren?? Gebt mal nen Tipp. Die, die vor 2 Wochen die Abmahnung von W.bekommen haben, müßten ja mittlerweile auch schon die 2. Post bekommen haben oder steh ich mal wieder alleine da und ihr habt alle heimlich doch noch überwiesen :-D |
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