| | # 1562 |
| Registriert seit: 01.11.2008
Beiträge: 9
| Hallo zusammen. Ich habe heute auch Post aus München erhalten. Allerdings hat man meinen Nachnamen FALSCH geschrieben (ein Buchstabe)! Habe den Brief geöffnet, weil ich es erst für Werbung hielt, dann gelesen um was es ging und schwer geschluckt. Jetzt meine Frage: Kann ich den Brief zurückschicken, weil der Adressat nicht übereinstimmt? So nach dem Motto: wenn die was von mir wollen, sollen sie gefälligst den Namen richtig schreiben. |
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| | # 1563 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
![]() Neuabgemahnte - Erst hier lesen! -----Doppelpost zusammengeführt am 1.11.2008 um 20:42:05----- Ergänzend möchte ich noch auf folgenden Beitrag von princess15114 hinweisen, welche die Situation des Neuabgemahnten m.E. sehr anschaulich zusammengefasst hat: KLICK | |
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| | # 1564 | |
| Registriert seit: 11.02.2008
Beiträge: 3
| Zitat:
Innerhalb der Verjährungsfrist kommt da sicher noch was nach, die wären ja blöd... | |
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| | # 1565 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
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| | # 1567 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Ja - im Sommer 2007 gegenüber SuW, nachdem ich den 2. Brief erhalten hatte. Damals wurde noch überwiegend die IGNORE-Taktik empfohlen, bis die ersten EV's veröffentlicht wurden. Darauf "warte" ich noch bis zum 01.01.2011 |
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| | # 1569 |
| Gastposter | ja - mich hat es auch erwischt - 2 alben - 866 bin am samstag sofort zu einem guten freund (richter a.d.) und habe ihm papiere dagelassen. heute das ergebnis: 1. ruhig bleiben 2. mod.ue absenden 3. abwarten viel interressanter ist jedoch: wir sollten alle die mod.ue per einschreiben mit rückschein an den INHABER der kanzlei senden, mit dem vermerk "PERSÖNLICH" - der wird sich über die vielen besuche des postboten freuen !! noch interessanter ist jedochd er text auf seite 2. dort steht geschrieben: "Die oben aufgeführten Angebotsdaten wurden mittels eines regulären Tauschprogramms gewonnen. Das Angebot ...... u.s.w." mittels eines regulären tauschprogramms ???? - jeder der auch nur 1 kb runterläd der stellt diese auch sofort anderen zum runterladen zur verfügung - und das ist - wie wir ja am besten wissen - STRAFBAR!!! - die laden in massen daten runter und wir machen uns gedanken um 1 oder 2 alben ? jeder sollte diese tatsache sofort einem anwalt/staatsanwalt mitteilen bzw. hinweisen - da jeder jurist anders reagieren wird so sollten wir uns nicht auf eineige wenige verlassen sondern jeder sollte etwas machen - die masse wird es bringen! ich habe als erstes mein t-online anschluß gekündigt und auch darauf hingewiesen das diese PETZEN mich nie wieder als kunden bekommen. |
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| | # 1570 |
| Registriert seit: 01.11.2008
Beiträge: 9
| Ich habe den Brief der Waldörfer einem Anwalt (für Straf- und Musikrecht) vorgelegt. Dieser hat wie folgt nach München geschrieben: Sehr geehrter Herr Kollege... Sie haben meinen Mandanten wegen eines angeblichen Urheberrechtverstoßes abgemahnt. Wir bitten um entsprechende Nachweise für den angeblichen Verstoß gegen das Urherbergesetz. Des Weiteren bitten wir um entsprechende Rechmäßigkeitsbescheinigungen pp. über die Indentifizierung des Mandanten. Derzeit kann meinem Mandanten nicht empfohlen werden, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Wir bitten um entsprechende Nachweise. Sodann werden wir auf die Angelegenheit unverzüglich zurückkommen. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass nach diesseitiger Rechtsauffassung die Abmahnkosten zumindest in der Höhe nach für nicht rechtmäßig erachtet werden. Seit 01.09.2008 wird der Kostenerstattungsanspruch bei Abmahnungen im Rahmen von Urheberrechtsverstößen auf 100 Euro begrenzt. Verbraucher sind vor solchen Kosten, insbesondere Rechstanwaltkosten, die Sie für sich in Anspruch nehmen gesetzlich geschützt. Das Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums verbessert die Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern insoweit, dass bei einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für die erste Abmahnung nicht mehr als 100 Euro betragen. Somit ist die Abmahnung, sofern überhaupt ein Urheberverstoß vorliegt, mit der geforderten Kostennote nicht rechtmäßig. Mit freundlichen kollegialen Grüßen ... ------------ Vielleicht hilft dieses Schreiben ja auch euch weiter. |
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| | # 1572 |
| Gastposter | Hallo Leute, seit Samtsatg den 7 Nov gehöre ich auch zu den 866... Machte die Post auf und mir viel die Kinnlade herunter... 2 Alben von deutschen Interpreten + Ermittlungsdatensatz + UE + Überwesingsträger.. wie hier schon weit verbreitet beschrieben.. Was soll ich jetzt tun !!??? Habe mich hier Stundenlang durchgelesen aber so wirklich schlau bin ich leider nicht geworden.. Was ist nun richtig , die UE unterschreiben und zurück schicken oder eine Mod Ue aufsetzen und hinschicken !!??? Bin echt baff und sprachlos da ja der Rechtschutz auch nicht greifen soll bei RA !!?? Und wo finde ich ein Mod UE !!?? Soll Ende August 2 Alben zum illegalen herunterladen zur verfügung gestellt haben. Edonkey. Was mich jetzt völlig verwundert ist, das ich gar nicht dort wohne wo die post zugestellt worden ist, denn dort hat meine Mutte mal gewohnt. Ich habe den Vertag ( Telekom ) im Oktober 2007 umgemeldet auf meinen Namen und meiner Adresse... Die Online Rechnung ( Briefkopf ist von der Telekom richtig ) aber von den Waldörflern falsch... und wenn ich mir den Daten Satz anschaue und mir die IP angucke und eingeben kommt ein Knotenpunkt in Braunschweig raus... Wie soll ich mich jetzt verhalten !!?? Denn viel Zeit habe ich ja nicht ( leider bei W bekannt ) ![]() ![]() LG Dia |
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| | # 1573 | |||
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Als Erstes, das Valium resp. Diazepam kannst du beiseite legen. Das brauchst du nicht. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Danke | |||
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| | # 1574 |
| Registriert seit: 13.11.2008
Beiträge: 2
| Moin, mich hats heute erwischt und nach kurzer Niedergeschlagenheit hat mich die Tatsache das man nicht allein ist wieder aufgebaut. Danke an alle die schreiben. So also die Waldorf-Schüler, ähh Anwälte wollen die scheinbar üblichen 866 haben für drei Hörbücher, wo ich zumindest vom einen nie die ganze Datei hatte, aber da scheine ich ja falsch informiert gewesen zu sein, dass dies wichtig wäre. PN mit den Titel schicke ich noch an den Zuständigen. So würde ich jetzt vorgehen, machdem ich mich hier und dort schlau gemacht habe: 1. Verändert UE mit einschreiben hinschicken an die Waldies. Nichts weiter angeben oder schreiben nur die UE. 2. Ein zweiter Brief wird kommen, den hefte ich da und schlaf weiter. Und nun? Alles ignorieren bis es vor Gericht geht, oder die Forderungen reduziert werden und ich zahle? Vielen Dank für Antworten Bobarad |
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| | # 1575 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Zitat:
Die mod. UE stellt kein Schuldeingeständnis dar. Wofür willst du denn dann zahlen? Andererseits; Wer sollte denn die Forderungen reduzieren? Die werden im zweiten Drohbrief sowieso höher. Doch, auch ich habe manchmal Forderungen oder besser Wünsche, die nicht erfüllt werden. Aus dieser Sicht ist der Abmahner im wahren Leben angekommen. | |
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| | # 1577 |
| Registriert seit: 13.11.2008
Beiträge: 2
| Das scheint so zu sein, schießlich bekommen ob 2 oder 3 Hörspiele angeblich gesaugt die Leute die gleiche Rechnung. Übrigens sind bei mir die 200 Schadensersatz auf 3 verschiedene Anbieter zu verteilen ( Lübbe GBV und Random). Von daher spielt scheinbar die Menge, Güte oder sonstwas keine Rolle bei der Forderung. Gruß Bobarad |
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| | # 1578 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Zitat:
1 Hörbuch/LP-CD 100 EUR Schadensersatz + 506 EUR RA-Kosten 2 und 3 Hörbüche/LP-CDs 200 EUR Schadensersatz + 606 EUR RA-Kosten mehr als 3 Hörbücher/LP-CDs 300 EUR Schadensersatz + zwischen 778 und 922 EUR RA-Kosten (vermutlich je nach RI). Der mir bekannte Fall mit 6 Hörbüchern sollte auch nur 300 + 922 EUR zahlen. In einem außergerichtlichen Vergleichsangebot sind eben auch Staffelpreise drin. Bemerkenswert ist weiterhin, dass sich auch beim zweiten Schreiben die Forderungen nicht erhöhen. | |
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| | # 1579 | |
| Registriert seit: 01.11.2008
Beiträge: 9
| Ich war gestern bei meine Anwalt und wir haben die von den Waldörfern beigefügte UE zurückgefaxt, da seiner Meinung nach nicht viel abzuändern ist. Hier der Wortlaut: Zitat:
Ich werde die UE noch als ganz normalen Brief rausschicken. Fußnote der UE: In Internetforen empfohlene Einschränkungen können ihre Unterlassungserklärung insgesamt unwirksam machen (vgl. etwa OLG Frankfurt, Az. 6 W 120/02). | |
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| | # 1580 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.631
| Zitat:
Nun, über die Wirksamkeit der Unterlassungsverpflichtung hat der Abmahner nicht zu entscheiden. Falls sie abgelehnt wurde, aber sich peinlichst genau an den Wortlaut von Steffens mod. UE gehalten wurde, dann ist man auch nicht 30 Jahre an den Vertrag gebunden. Die Diskussion zu diesem Thema kann man hier nachlesen (beginnend mit dem Post des Users "waldorfpost"; S. 32, #781) PS. Den Versand der UE mit normaler Post würde ich mir nochmal überlegen, da der Zugang des Schreibens von dir nachgewiesen werden muss. | |
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