Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 02.05.2010, 15:08   # 15721
Burn256
 
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Zitat:
Zitat von kranich73 Beitrag anzeigen
Wäre für eine schnelle Antwort SEHR, SEHR dankbar!!
Die modUE nur auf den Titel beziehen, wofür du abgemahnt wurdest... nicht auf alle Werke des RI beziehen
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Alt 02.05.2010, 15:53   # 15722
Boo
 
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Beiträge: 38
Zitat:
Zitat von kranich73 Beitrag anzeigen
In der mir zugesandten Original-EU steht jedoch: "...es ab sofort zu unterlassen, geschützte Werke von Unterlassungsgläubiger oder Teile daraus öffentlich zu machen...",
es wird also kein Bezug auf den mir "zur Last" gelegten Titel genommen, sondern es geht um "geschützte Werke" (Plural!) im allgemeinen
!
Genau so stehts bei mir auch. Die versuchen natürlich, dass du deine UE gleich mal auf alle Werke des RI ausdehnst. Kann man machen, wenn man weiß, oder vermutet, dass man noch für mehr Titel vom selben RI abgemahnt werden kann. Davon wurde mir hier aber abgeraten, weils doch ein ziemliches Zugeständnis ist.

Verpflichtet bist du aber nur für den Titel, den sie dir zur Last legen die UE abzugenen.

PS: Ich bastel auch grad an meiner UE, am besten den zur Last gelegten Titel per copy/paste so wie sie ihn dir geschickt haben.
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Alt 02.05.2010, 16:55   # 15723
kranich73
 
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Beiträge: 3
Zitat:
Zitat von Boo Beitrag anzeigen

PS: Ich bastel auch grad an meiner UE, am besten den zur Last gelegten Titel per copy/paste so wie sie ihn dir geschickt haben.

Vielen Dank für die Info! Ja, klingt plausibel.

Also ich habe es jetzt SO formuliert:

"...zu unterlassen,

das geschützte Filmwerk "Maria, ihm schmeckt´s nicht!",

ganz oder Teile daraus, ohne Einwilligung....
"

Hoffe das ist jetzt so korrekt... oder fehlt da noch was!? Laut Anleitung in der modUE muss da lediglich der Titel des (in diesem Fall) Filmes genannt werden.

Da ich das Original ja logischer Weise nur in Briefform habe, bringt mich copy/paste ja nicht weiter
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Alt 02.05.2010, 17:12   # 15724
die akte
 
Registriert seit: 19.03.2010
Beiträge: 13
elasigi hat nicht Unrecht.
Es muss etwas getan werden.
Der Hinweis auf den Abmahnthread 2.0 ist in dieser Form nicht richtig, aber angebracht.
Jedoch, wer soll alles lesen?
(An dieser Stelle ein Dank an Princess, der/die wichtigen Beiträge zusammenführt.)
Ich bin zeitlich schon überfordert 2 Themen (Waldi und Denecke) zu verfolgen.
Zumal ja immer wieder der Einstiegspunkt zum letztgelesen Zeitpunkt gefunden werden muss.

Alles schwört auf die ModUe, die ja eine EV abwenden und es billiger machen kann.
Da eine EV aber eine "dringliche Gefahr" abwenden soll und sich die Zeiträume zwischen Logdatum und Abmahnung in letzter Zeit immer weiter entfernen, wird das System noch mehr ad Absurdum geführt.
(Wo bitte ist diese in diesem Zeitraum gegeben?)

Warum sollen wir auf ein Urteil warten, welches vom BGH verfasst wird und das UHG betrifft?

Eine Klage gegen die eine oder andere Abmahn-Kanzlei (wegen illegaler Tätigkeiten, die Androhung einer EV könnte schon reichen) bei der Zulassungskammer der Rechtsanwälte würde meines Erachtens das gleiche bewirken, würde nur schneller gehen.

Wer meint, dass dieses Ansinnen keine Chance auf Erfolg hat, sei an Freiherr von Gravenreuth erinnert.
Er war der große Abmahnanwalt in Sachen UHG, hat jede Menge Kohle gemacht (auch und vor allem mit illegalen Tricks [Tanja]), hat sich aber in seinem Größenwahn überschätzt.
Ein R.I.P. gönne ich ihm aber nicht.
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Alt 02.05.2010, 17:14   # 15725
elasigi
 
Registriert seit: 28.04.2010
Beiträge: 174
Zitat, nicht von mir, von einem Anwalt, sorry dass ich wieder schreibe


"So schreibt z.B. die Kanzlei Waldorf in ihren Abmahnschreiben, dass es ja ganz klar sei, dass der Anschlussinhaber auch für fremden Zugriff haftet und zitiert einige wenige Urteile.

Dem ist aber nicht unbedingt so: In einem am 1.7.2008 verkündeten Urteil hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zu der Frage Stellung genommen, inwieweit der Inhaber eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung durch Dritte einzustehen hat:"

Nach Ansicht des OLG Frankfurt (Az. : 11 U 52/07, Urteil vom 1.7.0 besteht keine unbeschränkte Einstandspflicht des Inhabers eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung eines WLAN-Netzes durch Dritte: „. .Eine Störerhaftung komme danach nur in Betracht, wenn Prüfungspflichten verletzt worden seien. Dies wiederum setze konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Handlungen Dritter voraus. Auch der WLAN- Anschlussbetreiber im privaten Bereich hafte daher nicht wegen der abstrakten Gefahr eines Missbrauchs seines Anschlusses von außen, sondern erst, wenn konkrete Anhaltspunkte hierfür bestünden.“ Danach dürfte praktisch überhaupt nur eine Haftung des Inhabers bejaht werden, wenn Wohnungsbewohner illegal downloaden oder wenn sonstige konkrete Verdachtsmomente auf Missbrauch des WLAN's vorliegen.
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Alt 02.05.2010, 17:19   # 15726
Hamster
 
Registriert seit: 02.05.2010
Beiträge: 2
Haben ebenfalls Post der Waldörfer bekommen.
Die UE konnte schon aufgrund des Feiertags nicht pünktlich bei denen sein (29.04 abends erhalten und 03.05. bis 12 Uhr Abgabe). Haben einen Rechtsanwalt kontaktiert.
Was habt ihr eurem Rechtsanwalt erzählt?

Konnte der die Kosten senken bzw. haben die auf die Anwaltskosten verzichtet oder wie lief das bei euch ab? Habt ihr noch öfters Post von denen bekommen für andere Werke oder Filme?
Brauchen unbedingt schnellen Rat
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Alt 02.05.2010, 17:19   # 15727
Revoluzzer
Schach!!!
 
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Zitat:
Zitat von elasigi Beitrag anzeigen
Zitat, nicht von mir, von einem Anwalt, sorry dass ich wieder schreibe..
Ja.

Sehr geehrte(r) Frau/Herr elagisi,
aus welchem Land stammen Sie denn eigentlich?

Zitat:
Zitat von Hamster Beitrag anzeigen
... Haben einen Rechtsanwalt kontaktiert.
Was habt ihr eurem Rechtsanwalt erzählt?

Konnte der die Kosten senken bzw. haben die auf die Anwaltskosten verzichtet oder wie lief das bei euch ab? Habt ihr noch öfters Post von denen bekommen für andere Werke oder Filme?
Brauchen unbedingt schnellen Rat
Was hat denn der Anwalt gesagt?

Ansonsten bitte zuerst Grundkurs lesen (ist in meiner Signatur GRÜN verlinkt) und dann, falls noch Fragen offen sind, diese hier konkret stellen.
__________________
Wer mit Schnupfen zum HNO geht, der muss auch mit sowas zum Anwalt um sich 300.- € aufwärts abknöpfen zu lassen.
Kein CENT an die Abmahner ohne Richterspruch
Kein CENT an Anwälte, die von dem Mist leben müssen.
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Alt 02.05.2010, 17:22   # 15728
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
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Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von Hamster Beitrag anzeigen
Haben einen Rechtsanwalt kontaktiert.
...
Brauchen unbedingt schnellen Rat
Offensichtlich hast Du erstmal einen Rechtsanwalt kontaktiert, keinen Rat erhalten und den Grundkurs für Neuabgemahnte hier noch immer nicht gelesen - schade ums Geld für den Rechtsanwalt. Das mit dem Lesen des Grundkurses kannste aber noch nachholen (blaue Texte = Links zum Anklicken).
__________________
Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung)
Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen.
von Konfuzius
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner
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Alt 02.05.2010, 17:31   # 15729
FredFeuerstein
 
Registriert seit: 01.05.2010
Beiträge: 607
Zitat:
Zitat von Hamster Beitrag anzeigen
Haben ebenfalls Post der Waldörfer bekommen.
Die UE konnte schon aufgrund des Feiertags nicht pünktlich bei denen sein (29.04 abends erhalten und 03.05. bis 12 Uhr Abgabe). Haben einen Rechtsanwalt kontaktiert.
Was habt ihr eurem Rechtsanwalt erzählt?

Konnte der die Kosten senken bzw. haben die auf die Anwaltskosten verzichtet oder wie lief das bei euch ab? Habt ihr noch öfters Post von denen bekommen für andere Werke oder Filme?
Brauchen unbedingt schnellen Rat
Hallo Hamster,
bin auch erst seit kurzem dabei. Mach Dir die Mühe und lese ein paar Seiten hier durch - wichtig die ersten 5 Postings von Princess. Die meisten hier schicken erstmal die modUE vorab per Fax ab. Und anschliessend per ES mit RS. Ob Du einen RA brauchst, weiß ich nicht - muß jeder für sich entscheiden. Was ich bisher lesen konnte haben verzichten die meisten Abgemahnten darauf.
Zur öfteren Post: Ich glaube, die meisten haben bisher nur eine Abmahnung bekommen, einige 2 und sehr wenige mehr als 2 - bisher
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Alt 02.05.2010, 17:36   # 15730
Jimbob
 
Registriert seit: 14.04.2010
Beiträge: 17
Mahlzeit
Log 0X 2009
1 Abmahnung 1X 2009 Michael Jacks** King Of Po* CD1 und CD2

sonst nix weiter
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Alt 02.05.2010, 17:56   # 15731
elasigi
 
Registriert seit: 28.04.2010
Beiträge: 174
[QUOTE=Revoluzzer;1271857]Ja.

Sehr geehrte(r) Frau/Herr elagisi,
aus welchem Land stammen Sie denn eigentlich?



Polen, genauer Oberschlesien,

wenn so was in Polen wäre, würde ich schon bei Europa Gerichtshof in Brüssel wegen Betrug klagen.

BEETHOVENSTRASSE 12 80336 MÜNCHEN
TELEFON: 089 / 52 05 721 - 0 TELEFAX: 089 / 52 05 723 - 0

sogar die Tel.Nr. ist andere , auf der Abmahnung ist 089/248899-010
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Alt 02.05.2010, 18:20   # 15732
Flint
 
Registriert seit: 02.05.2010
Beiträge: 31
Hallo Leute

Erstmal möcht ich mich für die Aufschlussreichen Hilfestellungen hier im Forum Bedanken.. danke das ihr eure Zeit Opfert dafür!

Und dann : Naja auch ich wurde Abgemahnt habe aber noch bis zum 13.05 Zeit und habe einen Rechtsanwalt gefunden der das für ca 270 Euro regelt. www.abgemahnt-hilfe.de (Hoffe die Url ist Erlaubt ansonsten Lösch ich sie.)

Ich halte euch auf dem Laufenden.

Eure Beiträge hier haben mir sehr geholfen , die erste Reaktion war Panik ,danach wollte ich schon alles Unterschreiben und Abschicken bzw Bezahlen.
Dann hab ich mir Gedacht, Moment erstmal im Internet schauen und dann bin auf Euch hier gestossen.. Gottseidank!!.

Machts Gut und alles Gute weiterhin.
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Alt 02.05.2010, 18:27   # 15733
Hamster
 
Registriert seit: 02.05.2010
Beiträge: 2
@Frank2009

Morgen soll nur eine telefonische Beratung stattfinden und diese kostet erstmal nix. Habe den Grundkurs schon 3 Mal gelesen, trotzdem ist man bei solch einer Sache total unsicher! Hab grad ein neugeborenes Baby da und weiß gott nicht den Kopf für diese Gelegenheit. Will nur schnellstmöglich da raus aus der Sache (wie wohl alle Unschuldigen) und für die hohe Rechung hab ich keine Kohle, werde aber erstmal mein WLAN neu absichern lassen.
Werde auch bis morgen Mittag wohl eine modUE faxen und erstmal nichts zahlen (da ich es nicht mal könnte), habe trotzdem Panik vor Mehrkosten und das noch was kommt für z.B. weitere angebliche Downloads. Und soweit ich gelesen habe: Wenn man einmal zahlt, zahlt man immer. Also ist es im Prinzip scheißegal wie man sich verhält, man macht es falsch und wird trotzdem rangezogen oder wie sind die Fälle von Leute von 2008 oder 2009 geendet???
Wie reagiere ich nun auf einen weiteren "Bettelbrief" und muss ich doch irgendwann viel mehr zahlen? Oder was mach ich, wenn noch mehr Abmahnungen kommen?
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Alt 02.05.2010, 18:34   # 15734
waldibrieffreund
 
Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
Zitat:
Zitat von elasigi Beitrag anzeigen
BEETHOVENSTRASSE 12 80336 MÜNCHEN
TELEFON: 089 / 52 05 721 - 0 TELEFAX: 089 / 52 05 723 - 0

sogar die Tel.Nr. ist andere , auf der Abmahnung ist 089/248899-010
Liebe(r) elasigi,

das führt hier doch zu nichts.
Dieses Forum beschäftigt sich seit Jahren mit dem Abmahnwahn, und seitdem werden hier Angriffspunkte gesucht und diskutiert (übrigens im Abmahnwahn-2.0-Thread, an den Du nun schon öfter verwiesen wurdest!).
Glaubst Du, Du löst das Problem nach 3 Tagen Googeln ganz alleine?

Ich schlage Dir folgendes vor:
  • Gibt die modUE ab (übrigens auch ein Produkt, das in vielen Diskussionen gereift ist und ständig auch an aktuelle Entwicklungen angepaßt wird).
  • Zahle nicht! Dann bleibt Dir Dein Abmahner bis zur Verjährung verbunden, und Du kannst Dir in Ruhe weitere Maßnahmen überlegen.
  • Lese fleißig hier und im Abmahnwahn-2.0-Thread, ruhig aber auch in den anderen "großen" Threads. Du wirst sehen, daß alle Deine Erkenntnisse nicht neu sind.
  • Spende 50€ in die Kriegskasse, damit wir gemeinsam dem Abmahnwahn mit Macht entgegentreten können
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Alt 02.05.2010, 19:23   # 15735
die akte
 
Registriert seit: 19.03.2010
Beiträge: 13
Ich muss elasigi weiter verteidigen (obwohl keiner auf meine Antwort eingegangen ist.)

Waldi ist heute in der Beethovenstraße (insgesamt nur 3 Anwälte).
Früher war er woanders (mit nur 2 Hiwis).
Ich bin darauf gekommen, als ich die evtl. Verbindung zu Gravenreuth untersuchen wollte.
Gefunden habe ich jede Menge Hinweise, aber keinen Beweis dafür.
Erschwerend kommt dazu, dass diese Google-Links heute nicht mehr existieren.

Fakt ist aber, dass er genau dieses Modell durchzieht!
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Alt 02.05.2010, 19:25   # 15736
HuberErwin
 
Registriert seit: 15.03.2010
Beiträge: 5
Zitat:
Zitat von kranich73 Beitrag anzeigen
Vielen Dank für die Info! Ja, klingt plausibel.

Also ich habe es jetzt SO formuliert:

"...zu unterlassen,

das geschützte Filmwerk "Maria, ihm schmeckt´s nicht!",

ganz oder Teile daraus, ohne Einwilligung....
"

Hoffe das ist jetzt so korrekt... oder fehlt da noch was!? Laut Anleitung in der modUE muss da lediglich der Titel des (in diesem Fall) Filmes genannt werden.

Da ich das Original ja logischer Weise nur in Briefform habe, bringt mich copy/paste ja nicht weiter
Die Original-UE sollst Du ja gerade NICHT nehmen und modifizieren, sondern die mod-UE von hier und da die entsprechenden Angaben machen. Hast Du schon den Grundkurs gelesen?
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Alt 02.05.2010, 19:38   # 15737
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von Jimbob Beitrag anzeigen
...
Für welche Kanzlei arbeitest Du denn?

Zitat:
Zitat von die akte Beitrag anzeigen
Waldi ist heute in der Beethovenstraße (insgesamt nur 3 Anwälte)
Welche sollten das denn sein (der Einfachheit halber ein paar Vorschläge:
Axel Neubauer
Björn Frommer
Florian Bronnen
Frank Kurt Richert
Johannes Waldorf
Markus Lenz
Steffen Dietz
)?

Oder arbeitest Du bei der gleichen Kanzlei wie Jimbob?
__________________
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von Konfuzius
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner
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Alt 02.05.2010, 20:08   # 15738
Pommes
 
Registriert seit: 02.05.2010
Beiträge: 4
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und nach dem ersten Schreck über die Abmahnung dank google hier gelandet. Wie bei vielen anderen hat sich nach dem Querlesen der Puls etwas gesenkt. ABER, es ist ein wenig verzwickt bei mir:

Der Log war vom August letzten Jahres, wenige Tage vor meinem letzten Umzug. Es geht um einen Film der Constantin-Gruppe. Ich bin nur ein paar Strassen weiter gezogen und habe mich anschließend korrekt umgemeldet. Jetzt kam Post vom RA Walldorf, natürlich an die alte Adresse. Dort stand wohl noch irgendwo mein Name an der Klingel oder am Briefkasten und der Brief wurde zugestellt. Der jetzige Mieter, also mein Nachmieter, hat mir daraufhin den Brief einige Tage später in meinen Briefkasten geworfen. Ich war im Urlaub und hab am Freitag das Teil gefunden. Zu dem Zeitpunkt war die Frist leider schon seit 10Tagen abgelaufen. Ganz großes Kino

Jetzt ist mein Plan wie folgt: Ich schreibe auf den Brief "Empfänger verzogen, zurück an Absender" und gebe ihn bei der Post ab. Die Waldis werden vermutlich über das Einwohnermeldeamt meine korrekte Adresse herausbekommen, schicken mir die Post nochmal zu und ich kann dann innerhalb der Frist die modifizierte UE hinschicken. Bin gespannt ob das so hinhaut, was meint ihr?

Gibt es Erfahrungen was nach Ablauf der Frist mit dem Fall passiert?
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Alt 02.05.2010, 20:15   # 15739
niemehrsaugen
 
Benutzerbild von niemehrsaugen
 
Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 2.021
was hält dich davon ab, heute noch die mod ue zu faxen und morgen per einschreiben/rückschein zu versenden?
die ev ist noch nicht gekommen und du könntest ja auch belegen warum du so spät reagiert hast wenn es sich jetzt überschneiden würde. ich habe von einer überscheidung in so wenigen tagen bisher noch nichts gelesen.

gruß
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Alt 02.05.2010, 20:17   # 15740
Burn256
 
Benutzerbild von Burn256
 
Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
Zitat:
Zitat von Pommes Beitrag anzeigen
Ich schreibe auf den Brief "Empfänger verzogen, zurück an Absender" und gebe ihn bei der Post ab.
Das schreibt auch normalerweise der Postbote drauf... und nicht man selber...
Wie willst du auch den geöfnetten Umschlag am Postamt erklären?

also ich würde auch @niemehrsaugens Vorschlag besser finden
__________________
Grundkurs für Neuabgemahnte
wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt
modifizierte Unterlassungserklärung (modUE)
Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden
Spendenkasse
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Alt 26.05.2012, 17:16 # --
News Flash
 
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