| | # 15310 | |
| Registriert seit: 21.04.2010
Beiträge: 4
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| | # 15311 | ||
| Registriert seit: 19.03.2010
Beiträge: 61
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Dachte immer, dass das angemahnte Werk sowie die Tauschbörse, über die die Verbreitung erfolgt sein soll, auf der zweiten Seite des Anschreibens unter der Ziffer II aufgeführt wird. Zitat:
Ist WEP-Verschlüsselung des W-LANs ausreichend, um einem Missbrauch vorzubeugen? Oder anders herum gefragt: Was ist mit jenen Rechnern, die WPA nicht unterstützen, dürfen die nicht mehr ins Netz? Ich denke da z. B. mal an alle Apple iBooks, die noch unter OS (classic) und nicht unter OS X laufen. Da gibt es keine WPA-Verschlüsselung. Oder das Verbinden von zwei W-LAN Routern über WDS. Auch dabei erfolgt die Verschlüsselung in der Regel nur über WEP. Dass der WEP-Algorithmus nicht sicher ist, ist bekannt (WEP-Verschlüsselung von WLANs in unter einer Minute geknackt). Tatsächlich ist seine Nutzung in bestimmten Umgebungen unvermeidlich und anerkannter und notwendiger Standard. Hier zeigt sich, wie wenig Sachkenntnis viele Richter besitzen, die mal schnell von Störerhaftung, wenn sie nicht sogar von einer purern "Schutzbehauptung" sprechen, wenn sie darauf hingewiesen werden, dass das fragliche W-LAN sehr wohl (mit WEP) verschlüsselt war. Wie bescheiden der Sachverstand und wie groß die Realitätsferne mancher Richter ist, zeigt sich weiterhin darin, dass sie vom Betreiber des W-LAN Zugangspunkts teilweise nach mehr als einem Jahr "Routerprotokolle" sehen wollen, aus denen hervorgeht, dass das Netz verschlüsselt war und missbräuchlich genutzt wurde. Ich kenne kaum einen Router, der über so viel Speicher verfügt, dass er die Protokolle über einen so langen Zeitraum vorhalten könnte - mal abgesehen davon, dass ja manchmal ein Reset oder ein Stromausfall die Protokolle einfach im digitalen Nirvana verschwinden lassen würde. Das überschreitet eindeutig den Rahmen der sogenannten "allgemeinen Verkehrssicherungspflicht", auf dem in den Abmahnschreiben von Waldorf und Co. so gerne herumgeritten wird und der von ahnungslosen Juristen (und damit meine ich nicht nur Richter und Abmahnanwälte) dann ohne großes Hinterfragen übernommen wird. Nonchalant wird davon ausgegangen, dass die Abmahner im Recht sind und das Otto Normalverbraucher umfassende Kenntnisse in Datenverschlüsselung, mit der Einrichtung von VPNs etc. pp haben muss - sonst wird er als Störer haftbar gemacht. Und was ist nun, wenn er, wegen seiner beiden Router und der notwendigen WDS-Verschlüsselung auf WEP angewiesen ist und nach Abgabe einer (mod) UE das W-LAN erneut gehackt wird? Bei all meinen Recherchen habe ich keinen Fall gefunden, in denen diese Fragestellung geklärt wurde und leider ist bei unserem Rechtssystem leider nicht abzusehen, dass sich jemand eine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung erstreiten könnte. Wie heißt es bei Ton Steine Scherben? "Wer das Geld hat, hat die Macht, wer die Macht hat, hat das Recht." Oder bei Ernst Bloch: "Das Auge des Gesetzes sitzt im Gesicht der herrschenden Klasse." Ich will mich jetzt nicht mit dem Satz identifizieren, dass Justizia die Prostituierte des Kapitals sei. Aber dass sie Ihre Augenbinde trägt, weil vor ihr ohne ansehen der Person alle gleich seien, kann meiner Meinung nach auch nicht der wahre Grund sein. | ||
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| | # 15312 | |
| Registriert seit: 21.04.2010
Beiträge: 4
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| | # 15313 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
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Gab es noch eine andere Frage, die Du Dir nicht selbst beantwortet hast oder habe ich die übersehen? ... tp bei 50 | |
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| | # 15317 | |||||||||
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| Das sehe ich etwas anders (abgesehen davon weiss ich auch, warum er es so eilig hat): Da er sich nach meiner Einschätzung von Posting zu Posting steigert - leider in eine Richtung, die mir nur von Postings der Gegenseite bekannt ist, hier eine kurze Zusammenfassung: Zitat:
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__________________ Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung) Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen. von Konfuzius Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben. Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner | |||||||||
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| | # 15318 |
| Registriert seit: 21.04.2010
Beiträge: 4
| Hallo, seit gestern ist mein Nick Programm und ich zähle mich auch zu dem Kreis der Heimgesuchten Ich hab mich hier schon ein paar Stunden durchgewühlt, trotzdem ist mir noch was nicht ganz klar. Waldorf hat mich wegen Silbermond, Nichts passiert abgemahnt gleichen Zeitraum ACDC, Black Ice. RI ist wie bei Silbermond Sony Music ... Ebenfalls in den Zeitraum fällt "Maria, ihm schmeckts nicht" RI Constantin Film. Von den Titel weiss ich, dass die auch von Waldorf abgemahnt werden. In den Eingangspostings stand mal irgendwo man soll für jeden Titel eine seperate modUe verfassen. Hab ich das jetzt richtig verstanden, dass es dann am Besten ist, fuer alle 3 ne einzelne modUe zu schicken? Oder ist es besser nur 2 modUe fuer RI Sony Music zu schicken? Oder nur fuer den abgemahnten Titel? Waere sehr dankbar wenn ihr mir in dieser Frage weiterhelfen könntet. |
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| | # 15320 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| Du solltest Dich hier erst einmal einlesen - siehe blauen Text unten = Link zum Anklicken. Abgesehen davon gibt man üblicherweise nur für Werke eine mod.UE ab, für die man auch abgemahnt wurde, da die mod.UE kein Schuldeingeständnis beinhaltet, vorbeugende und erweiterte mod.UEs aber dahingehend bewertet werden könnten. Wenn Du lieber zahlen möchtest, dann suche Dir einen Anwalt aus der Empfehlungsliste zum Aushandeln eines Vergleiches.
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