| | # 14484 |
| Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 2.004
| erst wollte ich von dir wissen ob dein fall verjährt ist, habe dann aber unter deinen kommentaren gefunden das du damals den nicht hier empfohlenen weg gegangen bist. http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post654138 gruß |
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| | # 14485 | |
| Schach!!! Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 1.707
| Zitat:
Ob die ECHT ist, stellt sich raus wenn der andere bezahlt hat und das Geld auf dem Konto ist. Vorraussetzung hierzu ist auf jeden Fall eine Anspruchsgrundlage, wie ein unterzeichneter Lieferschein, unterzeichneter Stundenlohnzettel etc. Ob bereits ein ausgedruckter "Fresszettel" einer IT-Bude, die nicht mal ISO 9001 zertifiziert ist als Anspruchsgrundlage ausreicht, DAS muss sich erst noch rausstellen. Großunternehmen sind, was die ECHTheit der Rechnungen/Forderungen angeht, genau den gleiche Regularien wie kleine Unternehmen unterworfen. Und da es zufällig zu meinem Tagesgeschäft gehöhrt mich um säumige Zahler zu "kümmern", weiss ich wie schwer es sein kann, selbst in berechtigten Fällen an sein Geld zu kommen, wenn der Andere nicht zahlen will. Dann kann ich nämlich regelmässig anfangen Sachverhalte, die auf den ersten Blick glasklar sind, Schritt für Schritt nachzuvollziehen und vor ALLEM AUCH ZU BEWEISEN. | |
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| | # 14486 |
| Registriert seit: 19.03.2010
Beiträge: 6
| Ich habe noch Fragen zum ausfüllen der mod UE. ist es zwingend notwendig dass der Angeklagte an den das schreiben gerichtet war unterschreibt oder muss derjenige der das "verbrechen" begangen hat dies tun? Ist die mod UE auch mit Unterschrift des Ehepartners gültig? Muss man, wennn essich um ein hörbuch handelt auch den autor angeben oder reicht der titel des werkes? Ich will nichts falsch machen und da die bis 12 uhr heute da sein muss, frage ich besser mal nach^^ |
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| | # 14488 |
| Registriert seit: 21.01.2010
Beiträge: 35
| guten morgen@all! @PUSELCHEN, wenn das fax bis 12 uhr da sein muß dann nicht mehr soooo lang warten, denn die nummern sind oft besetzt(wen wundert`s bei den massen an faxen). ich hab von ca 8.30-11.30uhr gebraucht um meines zu senden.lg chayenne |
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| | # 14489 |
| Registriert seit: 19.03.2010
Beiträge: 6
| Hmm ok danke für den Tipp. Weiß denn jemand ob auch der autor des hörbuchs genannt werden muss? Habe hier schon mehrfach gelesen, dass man genau darauf achten muss, dass alles richtig ausgefüllt ist. deshalb will ich nichts falsch machen |
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| | # 14490 | |||
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.641
| Zitat:
Es gibt hier keine Angeklagten sondern nur Beschuldigte. Ob diese Beschuldigung rechtens/richtig ist, ist auch noch unklar. Und NEIN: der Beschuldigte, hier der Angeschriebene Anschlussinhaber, muss unterschreiben. An ihn ist die Aufforderung ergangen sich für 30 Jahre zu verpflichten , dieses Hörbuch nicht mehr illegal weiter zu verbreiten. Musst Dir mal vorstellen, Ihr lasst euch morgen scheiden und er verbreitet munter "Harry Potter" weiter.... Du hast aber unterschrieben und sollst zahlen. ![]() Zitat:
Autor ist der Schreiberling ...Rechteinhaber ist meist ein Verlag. (also dieser) Zitat:
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| | # 14491 | |
| Registriert seit: 22.02.2010
Beiträge: 121
| Zitat:
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| | # 14492 | |
| Registriert seit: 19.03.2010
Beiträge: 6
| Aus Angst irgendwas überlesen zu können, habe ich das gesamt Wochenende online verbracht. aber eine weitere Frage habe ich noch: Ist es ratsam die Auskunftserteilung etc auch mitzuverschicken bzw wer hat diese mitverschickt? Muss die auch in das Fax? -----Doppelpost zusammengeführt am 22.3.2010 um 09:22:28----- Zitat:
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| | # 14495 |
| Registriert seit: 22.03.2010
Beiträge: 3
| So, ich hab auch letzte woche meine Abmahnung bekommen. Hab dann auch direkt die mod. UE per einschreiben mit Rückschein abgeschickt. Im Briefstatus steht jetzt allerdings schon seit Freitag "Wurde dem Empfänger zur Verfügung gestellt". Was bedeutet das genau? Ist der Brief jetzt bei denen angekommen? (konnten mir selbst die Damen bei der Post nicht sagen...) Meine Frist zur Abgabe war heute bis 12.00 Uhr. Der Rückschein kam bis jetzt noch nicht zurück. Fax hab ich aber vorher noch geschickt. |
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| | # 14496 |
| Registriert seit: 16.12.2009
Beiträge: 93
| Wenn Du die modUE per Fax geschickt hast und bestenfalls noch den Sendebericht hast ist alles okay ! Du bist ja auch Deiner Pflicht nachgekommen und hast den Brief rechtzeitig weggeschickt. Dafür hast Du ja einen Beleg ! Also ruhe bewahren und Tee aufsetzen |
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| | # 14497 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.026
| Zitat:
wahrscheinlich liegt das ES in einem Postfach. Bei den Mengen an ES/RS, die die Abmahnkanzleien bekommen, seit immer mehr Leute ihre Hilfe hier im Forum suchen und finden Bis der Rückschein kommt, das kann schon mal einige Tage, manchmnal sogar Wochen dauern. Gruß montezuma##
__________________ Meine Meinung, keine Rechtsberatung! Grundkurs für Neuabgemahnte modUE Abmahn-Datenbank Spendenaktion / Kriegskasse Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen | |
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| | # 14498 |
| Registriert seit: 22.03.2010
Beiträge: 3
| hmm ok. zweite sache. ich glaub mein rückschein wurde falsch ausgefüllt. da steht auf beiden seiten meine adresse. ist das nen problem? bezüglich der Zustellung des einschreibens selbst ja normalerweise schonmal nicht oder? auf dem brief steht ja die adresse von den waldmeistern. |
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