Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber


Alt 21.03.2010, 23:40   # 14481
hexe
 
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...Monte ich bin Dir nicht böse! .. Zweitens heißt : NICHT Zahlen!
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Alt 21.03.2010, 23:59   # 14482
montezuma##
 
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Zitat:
Zitat von hexe Beitrag anzeigen
...Monte ich bin Dir nicht böse! .. Zweitens heißt : NICHT Zahlen!
@hexe,

ok, konnte ich mir denken.
Wollte es nur noch mal aus Deinem Munde hören.

Gruß
montezuma##
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Alt 22.03.2010, 01:17   # 14483
catpower
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Die einzige mir bekannte minimierte Zahlung besteht aus rund 5 Euro für ES+RS, mod.UE und sonst nix. Wenn der Abmahner danach nix mehr von sich hören lässt, kann man von einer Einigung ausgehen.
Das ist mMn eine etwas kritische Aussage. Könnte mir gut vorstellen, dass das Neuabgemahnte dir als 'altem Hasen' genau so abnehmen, ohne sich der Risiken bewußt zu sein. Dabei sollte schon jedem klar sein, worauf er sich einlässt, wenn er eben nicht bezahlt. Da ist nix sicher und man kann von nichts ausgehen.
Das sind echte Forderungen echter (Groß-)Unternehmen. Und bevor die Sache nicht verjährt ist, ist eben nix sicher, wie gesagt....
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Alt 22.03.2010, 08:50   # 14484
niemehrsaugen
 
Benutzerbild von niemehrsaugen
 
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Zitat:
Zitat von catpower Beitrag anzeigen
...
erst wollte ich von dir wissen ob dein fall verjährt ist, habe dann aber unter deinen kommentaren gefunden das du damals den nicht hier empfohlenen weg gegangen bist.

http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...tml#post654138

gruß
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Alt 22.03.2010, 09:14   # 14485
Revoluzzer
Schach!!!
 
Benutzerbild von Revoluzzer
 
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Beiträge: 1.707
Zitat:
Zitat von catpower Beitrag anzeigen
Das sind echte Forderungen echter (Groß-)Unternehmen. Und bevor die Sache nicht verjährt ist, ist eben nix sicher, wie gesagt....
Eine Forderungen habe ich auch, wenn ich in unserer Firma eine Rechnung schreiben lasse.
Ob die ECHT ist, stellt sich raus wenn der andere bezahlt hat und das Geld auf dem Konto ist.

Vorraussetzung hierzu ist auf jeden Fall eine Anspruchsgrundlage, wie ein unterzeichneter Lieferschein, unterzeichneter Stundenlohnzettel etc.
Ob bereits ein ausgedruckter "Fresszettel" einer IT-Bude, die nicht mal ISO 9001 zertifiziert ist als Anspruchsgrundlage ausreicht, DAS muss sich erst noch rausstellen.

Großunternehmen sind, was die ECHTheit der Rechnungen/Forderungen angeht, genau den gleiche Regularien wie kleine Unternehmen unterworfen.

Und da es zufällig zu meinem Tagesgeschäft gehöhrt mich um säumige Zahler zu "kümmern", weiss ich wie schwer es sein kann, selbst in berechtigten Fällen an sein Geld zu kommen, wenn der Andere nicht zahlen will.

Dann kann ich nämlich regelmässig anfangen Sachverhalte, die auf den ersten Blick glasklar sind, Schritt für Schritt nachzuvollziehen und vor ALLEM AUCH ZU BEWEISEN.
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Alt 22.03.2010, 09:33   # 14486
Puselchen
 
Registriert seit: 19.03.2010
Beiträge: 6
Ich habe noch Fragen zum ausfüllen der mod UE. ist es zwingend notwendig dass der Angeklagte an den das schreiben gerichtet war unterschreibt oder muss derjenige der das "verbrechen" begangen hat dies tun? Ist die mod UE auch mit Unterschrift des Ehepartners gültig?
Muss man, wennn essich um ein hörbuch handelt auch den autor angeben oder reicht der titel des werkes?

Ich will nichts falsch machen und da die bis 12 uhr heute da sein muss, frage ich besser mal nach^^
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Alt 22.03.2010, 09:45   # 14487
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Puselchen Beitrag anzeigen
Ich habe noch Fragen zum ausfüllen der mod UE. ist es zwingend notwendig dass der Angeklagte an den das schreiben
Der Anschlußinhaber muß unterzeichnen. Also der, der angeschrieben wurde
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Alt 22.03.2010, 09:49   # 14488
chayenne1
 
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guten morgen@all!
@PUSELCHEN,
wenn das fax bis 12 uhr da sein muß dann nicht mehr soooo lang warten, denn die nummern sind oft besetzt(wen wundert`s bei den massen an faxen). ich hab von ca 8.30-11.30uhr gebraucht um meines zu senden.lg chayenne
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Alt 22.03.2010, 10:04   # 14489
Puselchen
 
Registriert seit: 19.03.2010
Beiträge: 6
Hmm ok danke für den Tipp.
Weiß denn jemand ob auch der autor des hörbuchs genannt werden muss?
Habe hier schon mehrfach gelesen, dass man genau darauf achten muss, dass alles richtig ausgefüllt ist. deshalb will ich nichts falsch machen
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Alt 22.03.2010, 10:07   # 14490
watt_ihr_volt
 
Benutzerbild von watt_ihr_volt
 
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Beiträge: 4.641
Zitat:
Zitat von Puselchen Beitrag anzeigen
Ich habe noch Fragen zum ausfüllen der mod UE. ist es zwingend notwendig dass der Angeklagte an den das schreiben gerichtet war unterschreibt oder muss derjenige der das "verbrechen" begangen hat dies tun? Ist die mod UE auch mit Unterschrift des Ehepartners gültig?
Gleich mal vorweg:
Es gibt hier keine Angeklagten sondern nur Beschuldigte.
Ob diese Beschuldigung rechtens/richtig ist, ist auch noch unklar.
Und NEIN: der Beschuldigte, hier der Angeschriebene Anschlussinhaber, muss unterschreiben. An ihn ist die Aufforderung ergangen sich für 30 Jahre zu verpflichten , dieses Hörbuch nicht mehr illegal weiter zu verbreiten.
Musst Dir mal vorstellen, Ihr lasst euch morgen scheiden und er verbreitet munter "Harry Potter" weiter.... Du hast aber unterschrieben und sollst zahlen.

Zitat:
Zitat von Puselchen Beitrag anzeigen
Muss man, wennn essich um ein hörbuch handelt auch den autor angeben oder reicht der titel des werkes?
Wenn der Autor auch der Rechteinhaber ist, JA (was ich aber in Deinem Fall nicht glaube)
Autor ist der Schreiberling ...Rechteinhaber ist meist ein Verlag. (also dieser)

Zitat:
Zitat von Puselchen Beitrag anzeigen
Ich will nichts falsch machen und da die bis 12 uhr heute da sein muss, frage ich besser mal nach^^
Was hast Du /Ihr denn das ganze WE gemacht, wenn es jetzt plötzlich so eilt?!
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Alt 22.03.2010, 10:11   # 14491
abzock_und_co
 
Benutzerbild von abzock_und_co
 
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Zitat:
Zitat von Puselchen Beitrag anzeigen
Hmm ok danke für den Tipp.
Weiß denn jemand ob auch der autor des hörbuchs genannt werden muss?
Habe hier schon mehrfach gelesen, dass man genau darauf achten muss, dass alles richtig ausgefüllt ist. deshalb will ich nichts falsch machen
Trag den Namen des Hörbuchs so ein, wie er in der vorgefertigten UE steht, sollte da kein expliziter Titel angegeben sein, nimm den aus dem Anschreiben. So wie er da steht.
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Alt 22.03.2010, 10:20   # 14492
Puselchen
 
Registriert seit: 19.03.2010
Beiträge: 6
Aus Angst irgendwas überlesen zu können, habe ich das gesamt Wochenende online verbracht.
aber eine weitere Frage habe ich noch: Ist es ratsam die Auskunftserteilung etc auch mitzuverschicken bzw wer hat diese mitverschickt? Muss die auch in das Fax?

-----Doppelpost zusammengeführt am 22.3.2010 um 09:22:28-----

Zitat:
Zitat von abzock_und_co Beitrag anzeigen
Trag den Namen des Hörbuchs so ein, wie er in der vorgefertigten UE steht, sollte da kein expliziter Titel angegeben sein, nimm den aus dem Anschreiben. So wie er da steht.
in der Original UE steht das Werk überhaupt nicht. Nur der Verlag...
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Alt 22.03.2010, 10:25   # 14493
abzock_und_co
 
Benutzerbild von abzock_und_co
 
Registriert seit: 22.02.2010
Beiträge: 121
Zitat:
Zitat von abzock_und_co Beitrag anzeigen
...sollte da kein expliziter Titel angegeben sein, nimm den aus dem Anschreiben. So wie er da steht.
Ich zitiere mich mal selbst.
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Alt 22.03.2010, 10:29   # 14494
Puselchen
 
Registriert seit: 19.03.2010
Beiträge: 6
Aaah Sorry. Das habe ich grade nicht richtig verstanden. nu ist es klar
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Alt 22.03.2010, 18:23   # 14495
Einstein
 
Registriert seit: 22.03.2010
Beiträge: 3
So, ich hab auch letzte woche meine Abmahnung bekommen. Hab dann auch direkt die mod. UE per einschreiben mit Rückschein abgeschickt.
Im Briefstatus steht jetzt allerdings schon seit Freitag "Wurde dem Empfänger zur Verfügung gestellt". Was bedeutet das genau? Ist der Brief jetzt bei denen angekommen? (konnten mir selbst die Damen bei der Post nicht sagen...) Meine Frist zur Abgabe war heute bis 12.00 Uhr. Der Rückschein kam bis jetzt noch nicht zurück. Fax hab ich aber vorher noch geschickt.
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Alt 22.03.2010, 18:29   # 14496
mtk
 
Registriert seit: 16.12.2009
Beiträge: 93
Wenn Du die modUE per Fax geschickt hast und bestenfalls noch den Sendebericht hast ist alles okay !
Du bist ja auch Deiner Pflicht nachgekommen und hast den Brief rechtzeitig weggeschickt. Dafür hast Du ja einen Beleg !

Also ruhe bewahren und Tee aufsetzen
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Alt 22.03.2010, 18:29   # 14497
montezuma##
 
Benutzerbild von montezuma##
 
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.026
Zitat:
Zitat von Einstein Beitrag anzeigen
So, ich hab auch letzte woche meine Abmahnung bekommen. Hab dann auch direkt die mod. UE per einschreiben mit Rückschein abgeschickt.
Im Briefstatus steht jetzt allerdings schon seit Freitag "Wurde dem Empfänger zur Verfügung gestellt". Was bedeutet das genau? Ist der Brief jetzt bei denen angekommen? (konnten mir selbst die Damen bei der Post nicht sagen...) Meine Frist zur Abgabe war heute bis 12.00 Uhr. Der Rückschein kam bis jetzt noch nicht zurück. Fax hab ich aber vorher noch geschickt.
@Einstein,

wahrscheinlich liegt das ES in einem Postfach. Bei den Mengen an ES/RS, die die Abmahnkanzleien bekommen, seit immer mehr Leute ihre Hilfe hier im Forum suchen und finden , können sie die Post nicht mehr direkt empfangen. Bekommen diese wahrscheinlich nur noch einmal die Woche mit der Sackkarre oder dem Gabelstapler geliefert.

Bis der Rückschein kommt, das kann schon mal einige Tage, manchmnal sogar Wochen dauern.

Gruß
montezuma##
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Alt 22.03.2010, 18:31   # 14498
Einstein
 
Registriert seit: 22.03.2010
Beiträge: 3
hmm ok. zweite sache. ich glaub mein rückschein wurde falsch ausgefüllt. da steht auf beiden seiten meine adresse. ist das nen problem? bezüglich der Zustellung des einschreibens selbst ja normalerweise schonmal nicht oder?
auf dem brief steht ja die adresse von den waldmeistern.
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Alt 22.03.2010, 18:35   # 14499
montezuma##
 
Benutzerbild von montezuma##
 
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.026
Zitat:
Zitat von Einstein Beitrag anzeigen
ich glaub mein rückschein wurde falsch ausgefüllt. da steht auf beiden seiten meine adresse. ist das nen problem?
@Einstein,

der RS muss ja unterschrieben sein, da das der ganze Sinn des ES/RS ist. Nur die Unterschrift ist wichtig.

Gruß
montezuma##
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Alt 22.03.2010, 18:53   # 14500
Einstein
 
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ok, ist klar soweit. dachte nur dass die sich vielleicht weigern son falsch ausgefüllten schein zu unterschreiben. man weiß ja nie
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