| | # 1282 |
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Ich verstehe eure Einwände bzgl. dem teilweisen zahlen. Was ich aber nicht verstehe ist die Strategie, die hinter dem Versenden der mUE aber gleichzeitigem Nichtzahlen steht. Warum sollte der Betrag nicht von den RAe eingeklagt werden? Wie ist hier die Logik? Sorry, falls das schon mal diskutiert wurde, ich habe eine mögliche Erklärung leider nicht gefunden. Noch etwas zu den Statistiken: Gibt es auch Erkenntnisse über die Ergebnisse der beschrieben Handlungsweisen? Z.B. haben die 58% (Juni), die nur die mUE versendet haben, aber nichts gezahlt? |
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| | # 1283 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Die Abgabe der mod. UE dient dazu, dem Unterlassungsbegehren des Rechteinhabers für die Zukunft Folge zu leisten, ohne dabei ein schuldhaftes Verhalten in der Vergangenheit einzuräumen. Hierdurch wird der Gefahr vorgebeugt, dass das Unterlassungsversprechen durch eine Einstweilige Verfügung (EV) bzw. Klage erzwungen werden soll. Aus dem Unterlassungsanspruch wird auch der in der Abmahnung angegebene Streitwert gebildet. Nach Abgabe der mod. UE verbleiben somit lediglich noch die weiteren Forderungen des Schadensersatzes und der Anwaltsgebühren als Streitwertgrundlage, wodurch das Prozesskostenrisiko erheblich gemindert wird. | |
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| | # 1284 |
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Mea culpa, ab page 50 - 64 habe ich so ziehmlich alle Antworten gefunden mit Deiner letzten bin ich recht weiter im Verständnis (sigh!) Noch was für die Statistik: Ich habe meine Abmahung am 05.07 bekommen über logs, die angeblich Anfang September 2007 gezogen wurden. |
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| | # 1286 |
| Registriert seit: 26.02.2008
Beiträge: 19
| Hallo, habe mich lange nicht gemeldet. Nur als kurze Info. Bin vor einem halben Jahr abgemahnt worden. Habe eine mod. hingeschickt. Nach Monaten haben mich diese A... wälte angemahnt. Habe den gesamten Quatsch in die Tonne geworfen. Für mich ist das Thema durch. Wenn diese Asozialen etwas von mir wollen, sollen sie sich doch einen Anwalt nehmen. Selber kommen die doch nicht aus den Quark. Eigentlich hatte ich mich mittlerweile sogar auf eine Auseinandersetzung vor Gericht gefreut. Na ja, scheint denen doch nur um das leicht verdiente Geld durch ängstliche Zahler zu gehen. In diesem Sinne. Umso mehr zahlen, umso weniger laufe ich Gefahr belästigt zu werden. Wie gesagt: Schade drum! Für die Anwälte dieser Abzockergilde, die natürlich ständig im Forum präsent sind: nicht ärgern, aber ihr seid kleine W...aschlappen. profillos, feige und erbärmlich und ich weiß, dass Euch solche Sprüche maßlos ärgern. In diesem Sinne Einen schönen Tag noch |
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| | # 1287 |
| Registriert seit: 26.02.2008
Beiträge: 19
| bin schon wieder da da ich nun mal gerade im forum bin, habe ich ein wenige herumgestöbert und "Onlin-Heini" entdeckt. guten Morgen, ich wollte nur sagen: als Nichtzahler habe ich hervorragend geschlafen, da ich mein Geld auf "meinem" Konto weiß. (und nicht auf Eurem!) |
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| | # 1288 | |
| Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4
| Zitat:
Mir ist übrigens noch etwas aufgefallen bei den vielen Postings hier. Und zwar, es wurde ja immer gesagt, wer zahlt muss dann bald noch mehr zahlen. Jetzt habe ich erst mitgekriegt, wie das gemeint ist. Nämlich wenn man _noch_mal_ erwischt wird, zahlt man mehr. Ja geht's noch? Wer einmal erwischt wird und es dann nicht lässt, ist ja wohl selbst schuld. Das ist ja wie dreimal die gleiche Tankstelle überfallen und sich dann wundern, dass man jedesmal länger ins Gefängnis muss. Beste Grüße von Heini, der jetz brav ist | |
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| | # 1289 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Es ist möglich, dass noch weitere Dateien in der Vergangenheit erfasst wurden und die Abmahnungen dafür noch kommen. In der Regel hatte man ja nicht nur ein "Kunstwerk" im Shared Folder. Und die Gegenwehr fällt schwerer, wenn man bereits bei der ersten Abmahnung bereitwillig gezahlt hat. Wer garantiert Dir, dass Du chronologisch abgemahnt wirst? | |
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| | # 1290 |
| Registriert seit: 02.12.2007
Beiträge: 289
| Hallo zusammen. Es ist inzwischen 4 Monate her das ich zuletzt was von Waldorf vernommen habe. Scheinbar hat man sich mit der mod. UE zufrieden gegeben und lässt die Tatsache auf sich beruhen. Mein persönlicher Tipp: Mod UE mit exater Angabe des "zur verfügung gestellten" Titels an Waldorf senden und abwarten. Es kommen dann sicherlich die Standartschreiben wie "zahlen Sie jetzt sonst klage" oder "sollten Sie nicht bis zum bla bla bla" davon habe ich mich auch nit beeindrucken lassen und mein Anwalt auch nicht Wenn man mal Heise.de oder Gulli.com verfolgt wird man sehen das es die Gerichte der Musikindustrie immer schwerer machen und solche "kleinen" Abmahnungen mehr und mehr abschmettern. |
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| | # 1291 | |
| Registriert seit: 23.03.2008
Beiträge: 12
| Zitat:
Bin heute übrigens auf einen Bericht von teltarif.de aufmerksam geworden wo es um ein Gerichtsurteil bzgl. missbrauchter WLAN Nutzung ging. Hier der Link: http://www.teltarif.de/arch/2008/kw28/s30547.html Schöne Grüße Balu | |
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| | # 1292 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Das sind doch bisher nur Wunschträume und Verschwörungstheorien. Mit welchem nachweisbaren Rechtsverstoß soll den konkret gegen wen geklagt werden? Wenn die Staatsanwaltschaft rechtzeitig Daten zur Strafermittlung anfragt, welche noch nicht gelöscht wurden, muss der Provider diese auch herausrücken. ![]() btw. Es dient der Information eines jeden Abgemahnten, wenn er nicht nur den für Ihn passenden Thread (hier: Waldorf) verfolgt, sondern auch die weiteren relevanten Abmahnthreads zumindest hier verfolgt. (KLICK) So behält man den Gesamtüberblick zur aktuellen Entwicklung im Abmahnwahn. ![]() Auch müssten nicht die gleichen Fragen an verschiedenen Stellen mehrfach beantwortet werden. | |
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| | # 1293 |
| Registriert seit: 25.06.2008
Beiträge: 23
| @Esel Die StA darf anfordern was sie will, nur herausgeben darf der Provider diese Daten nur bei einem vorliegenden richerlichen Beschluss. Ein Staatsanwalt ist kein Richter. Es ist zwar sicher toll, daß der Staatsanwalt gerne ermittelt, aber bei Eingriffen in die Grundrechte muss ein Richter befragt werden. Diese Auffassung teilt auch das OLG Frankfurt in seinem aktuellen Urteil: "[...] b) Dahingestellt bleiben kann auch, ob die von der Klägerin ermittelten Daten des Beklagten einem Beweisverwertungsverbot unterliegen, wofür nach Auffassung des Senats allerdings spricht, dass es sich bei der dynamischen IP Adresse um Verkehrsdaten und keineswegs um Bestandsdaten handeln dürfte (Bock in: Beck`scher TKG Kommentar, 3. Aufl. § 113, Rn. 24; Bär, MMR 2005, 626; Hoeren, WISTRA 05, 13 Denn es geht dabei nicht nur um eine Information, die dem dem Eintrag in einem Telefonbuch vergleichbar ist, sondern um die Ermittlung, wer mit wem zu welchem Zeitpunkt worüber und wielange kommuniziert hat (LG München, Beschl. v. 12.03.2008, Az.: 5 QS 19/08 zit. nach juris). Deshalb hätte es zur Herausgabe der dem Fernmeldegeheimnis unterliegenden Daten eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses nach § 100 g StGB bedurft (vgl. auch BVerfG 1 BvR 256/0 Aus meiner Sicht ist das ein klarer Verstoß. Die DTAG gibt Daten raus, die sie nicht rausgeben darf. Dafür kassiert sie ca. 30 Euro von der StA und damit von allen Bürgern. Das gehört unterbunden. Ich verstehe nicht so ganz, wie man das anders sehen kann. |
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| | # 1294 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Verfassungsgerichtsentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung sorgt für Konfusion Hierzu empfehle ich als kleine Einstimmung auch die Kommentare im beck-blog zur Entscheidung des LG Frankenthal oder auch die Erörterungen etwa ab Seite 37 im Rasch-Thread zu lesen. Wenn Deines Erachtens dennoch eine Klage gegen Deinen Provider sinnvoll erscheint, sind wir alle sehr am weiteren Verlauf interessiert. | |
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| | # 1295 |
| Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
| Klage oder nicht Klage, ich denke, daß beste Mittel sich (im Nachgang) zu wehren, ist es, mit den Füßen zu wählen. Soll heißen, sich ernsthaft die Frage zu stellen, inwieweit man seinem Lieferanten noch vertraut. Ein Provider Wechsel ist m.E. nach günstiger und erfolgsversprechender |
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| | # 1297 | |
| Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 24
| Zitat:
Irgendwann hörst du einfach nichts mehr von denen. Wenn die Vorwürfe verjährt sind, hast du diese nette Kanzlei schon längst vergessen. Wer freiwillig zahlt, ist der Dumme. | |
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| | # 1298 |
| Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 22
| ich hab auch nich gezahlt, aber sorry, so geht das nun auch wieder nicht ... woher willst du wissen dass nix mehr kommt? .. ich denke hier gehören sachliche infos rein und keine wilden mutmaßungen, selbst und gerade wenn sie sich so toll anhören. |
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| | # 1299 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
![]() Ich mache mich hier in den relevanten Abmahnthreads regelmäßig unbeliebt, weil ich Verschwörungstheorien Neuabgemahnter "ausbremse". Diskussionen über Sammelklagen und/oder Strafanzeigen gegen Anwälte/Logger/Rechteinhaber/Provider habe ich in den seit meiner Abmahnung vergangenen 18 Monaten x-mal verfolgt und begleitet. Unrealistische Dampfplauderei hilft keinem Abgemahnten, der gerade in Panik nach einem rettenden Strohhalm sucht. Daher lasst uns versuchen, die vorhandenen Informationen verantwortungsvoll weiterzugeben und den Neuabgemahnten die Augen für die Situation zu öffnen. :saufgela: Entscheiden muss am Ende jeder für sich alleine, was auch alle möglichen Konsequenzen beinhaltet. | |
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| | # 1300 |
| Registriert seit: 09.02.2008
Beiträge: 70
| Naja... ![]() Also die allgemeine Empfehlung lautet "mod. UE, nicht zahlen und nicht mehr reagieren". Das heisst für mich so viel wie Wer freiwillig zahlt, ist der Dumme Klar haben diese netten Anwälte auch die Betreiber der Abmahnseiten in die Schranken gewiesen aber ganz einknicken brauchen wir wohl (noch) nicht. Es bleibt dabei : Regel Nummer 5 - Abgabe einer mod. UE, danach keine Reaktion mehr: Wichtig ist die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, um so vorsorglich einer Einstweiligen Verfügung entgegenzuwirken. Dieses wird nicht als Schuldeingeständnis gewertet! Mittlerweile, wird unsere mod. UE von allen Abmahnern angenommen. Es soll nur der EV entgegengewirkt werden. Ansonsten bleibt das weitere Vorgehen unverändert: "Nicht zahlen und nicht reagieren." Der, der die abgeänderte UE abschickt und nicht zahlt, bekommt genauso einen weiteren Brief wie der,der stur ignoriert. Logisch, da die Abmahner auf ihrem Konto keinen Geldeingang von Euch verbuchen können. Das heißt, dass die mod. UE abgegeben wird und weiter nichts. Natürlich ist ein Versandnachweis, enorm wichtig. Es empfiehlt sich der Einschreibebrief mit Rückantwort. Natürlich ist das nur eine Empfehlung. Quelle: Regeln für Abgemahnte |
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