Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 08.07.2008, 14:40   # 1281
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Mitchell Beitrag anzeigen
...und aus diesem Grund den SE zahlt aber nicht die Anwaltsgebühren, haben die Anwälte das Problem, dass sie nur noch "Ihrem" Geld hinterherlaufen müssen und keinen "Sponsor" mehr für ein evtl. Verfahren bekommen...
Irrtum!!!

Die Kosten für den Anwalt trägt zunächst der Rechteinhaber als dessen Auftraggeber bzw.Mandant.

Es handelt sich somit auch bei den Anwaltsgebühren nicht primär um eine Forderung des Anwaltes an Dich sondern ebenfalls um Aufwendungen, die dem "Geschädigten" wegen Deines "Vergehens" entstanden sind.

Geklagt würde also auch im Hinblick auf die Anwaltskosten weiterhin im Auftrag und auf Risiko des Rechteinhabers.
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Alt 08.07.2008, 19:18   # 1282
Mitchell
 
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Ich verstehe eure Einwände bzgl. dem teilweisen zahlen. Was ich aber nicht verstehe ist die Strategie, die hinter dem Versenden der mUE aber gleichzeitigem Nichtzahlen steht. Warum sollte der Betrag nicht von den RAe eingeklagt werden? Wie ist hier die Logik?

Sorry, falls das schon mal diskutiert wurde, ich habe eine mögliche Erklärung leider nicht gefunden.

Noch etwas zu den Statistiken: Gibt es auch Erkenntnisse über die Ergebnisse der beschrieben Handlungsweisen? Z.B. haben die 58% (Juni), die nur die mUE versendet haben, aber nichts gezahlt?
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Alt 08.07.2008, 19:40   # 1283
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Mitchell Beitrag anzeigen
...Was ich aber nicht verstehe ist die Strategie, die hinter dem Versenden der mUE aber gleichzeitigem Nichtzahlen steht. Warum sollte der Betrag nicht von den RAe eingeklagt werden? Wie ist hier die Logik?...
Zunächst gehört zur Pflichtlektüre eines Neuabgemahnten unter anderem die Abmahn-FAQ von RA Solmecke (KLICK), wo viele Fragen bereits beantwortet werden.

Die Abgabe der mod. UE dient dazu, dem Unterlassungsbegehren des Rechteinhabers für die Zukunft Folge zu leisten, ohne dabei ein schuldhaftes Verhalten in der Vergangenheit einzuräumen.

Hierdurch wird der Gefahr vorgebeugt, dass das Unterlassungsversprechen durch eine Einstweilige Verfügung (EV) bzw. Klage erzwungen werden soll.

Aus dem Unterlassungsanspruch wird auch der in der Abmahnung angegebene Streitwert gebildet.

Nach Abgabe der mod. UE verbleiben somit lediglich noch die weiteren Forderungen des Schadensersatzes und der Anwaltsgebühren als Streitwertgrundlage, wodurch das Prozesskostenrisiko erheblich gemindert wird.
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Alt 08.07.2008, 19:53   # 1284
Mitchell
 
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Mea culpa, ab page 50 - 64 habe ich so ziehmlich alle Antworten gefunden mit Deiner letzten bin ich recht weiter im Verständnis (sigh!)

Noch was für die Statistik: Ich habe meine Abmahung am 05.07 bekommen über logs, die angeblich Anfang September 2007 gezogen wurden.
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Alt 09.07.2008, 08:00   # 1285
deryeti
 
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Hallo@all,

ein Zwischenbericht.

Die Gegenseite hat ein Vergleich angeboten.
Mit welchen Konditionen kann ich nicht sagen.

Aber warum sollte ich annehmen

Ich halte das Forum auf dem Laufendem..

Gruß
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Alt 09.07.2008, 10:23   # 1286
hpb
 
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Hallo, habe mich lange nicht gemeldet. Nur als kurze Info. Bin vor einem halben Jahr abgemahnt worden. Habe eine mod. hingeschickt. Nach Monaten haben mich diese A... wälte angemahnt. Habe den gesamten Quatsch in die Tonne geworfen. Für mich ist das Thema durch. Wenn diese Asozialen etwas von mir wollen, sollen sie sich doch einen Anwalt nehmen. Selber kommen die doch nicht aus den Quark. Eigentlich hatte ich mich mittlerweile sogar auf eine Auseinandersetzung vor Gericht gefreut. Na ja, scheint denen doch nur um das leicht verdiente Geld durch ängstliche Zahler zu gehen. In diesem Sinne. Umso mehr zahlen, umso weniger laufe ich Gefahr belästigt zu werden. Wie gesagt: Schade drum!

Für die Anwälte dieser Abzockergilde, die natürlich ständig im Forum präsent sind:

nicht ärgern, aber ihr seid kleine W...aschlappen. profillos, feige und erbärmlich und ich weiß, dass Euch solche Sprüche maßlos ärgern.
In diesem Sinne

Einen schönen Tag noch
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Alt 09.07.2008, 10:35   # 1287
hpb
 
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bin schon wieder da

da ich nun mal gerade im forum bin, habe ich ein wenige herumgestöbert und "Onlin-Heini" entdeckt. guten Morgen, ich wollte nur sagen: als Nichtzahler habe ich hervorragend geschlafen, da ich mein Geld auf "meinem" Konto weiß.

(und nicht auf Eurem!)
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Alt 09.07.2008, 19:40   # 1288
Online-Heini
 
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Zitat:
Zitat von hpb Beitrag anzeigen
da ich nun mal gerade im forum bin, habe ich ein wenige herumgestöbert und "Onlin-Heini" entdeckt. guten Morgen, ich wollte nur sagen: als Nichtzahler habe ich hervorragend geschlafen, da ich mein Geld auf "meinem" Konto weiß.
Guten Abend, jeder schläft halt anders gut.
Mir ist übrigens noch etwas aufgefallen bei den vielen Postings hier. Und zwar, es wurde ja immer gesagt, wer zahlt muss dann bald noch mehr zahlen. Jetzt habe ich erst mitgekriegt, wie das gemeint ist. Nämlich wenn man _noch_mal_ erwischt wird, zahlt man mehr.
Ja geht's noch? Wer einmal erwischt wird und es dann nicht lässt, ist ja wohl selbst schuld. Das ist ja wie dreimal die gleiche Tankstelle überfallen und sich dann wundern, dass man jedesmal länger ins Gefängnis muss.

Beste Grüße von
Heini, der jetz brav ist
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Alt 09.07.2008, 19:52   # 1289
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Online-Heini Beitrag anzeigen
...Nämlich wenn man _noch_mal_ erwischt wird, zahlt man mehr.
Ja geht's noch? Wer einmal erwischt wird und es dann nicht lässt, ist ja wohl selbst schuld...
Das hast Du falsch verstanden.

Es ist möglich, dass noch weitere Dateien in der Vergangenheit erfasst wurden und die Abmahnungen dafür noch kommen.

In der Regel hatte man ja nicht nur ein "Kunstwerk" im Shared Folder.
Und die Gegenwehr fällt schwerer, wenn man bereits bei der ersten Abmahnung bereitwillig gezahlt hat.

Wer garantiert Dir, dass Du chronologisch abgemahnt wirst?
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Alt 10.07.2008, 08:38   # 1290
Smithy1980
 
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Hallo zusammen.

Es ist inzwischen 4 Monate her das ich zuletzt was von Waldorf vernommen habe. Scheinbar hat man sich mit der mod. UE zufrieden gegeben und lässt die Tatsache auf sich beruhen.

Mein persönlicher Tipp:

Mod UE mit exater Angabe des "zur verfügung gestellten" Titels an Waldorf senden und abwarten. Es kommen dann sicherlich die Standartschreiben wie "zahlen Sie jetzt sonst klage" oder "sollten Sie nicht bis zum bla bla bla" davon habe ich mich auch nit beeindrucken lassen und mein Anwalt auch nicht

Wenn man mal Heise.de oder Gulli.com verfolgt wird man sehen das es die Gerichte der Musikindustrie immer schwerer machen und solche "kleinen" Abmahnungen mehr und mehr abschmettern.
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Alt 10.07.2008, 20:11   # 1291
Balu.74
 
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Zitat:
Zitat von bredd Beitrag anzeigen
Fraglich bleibt, ob man jetzt seinen Provider (speziell die DTAG) auf Schadenersatz wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten verklagt. Für die ist das nämlich bisher ein ebenso gutes wenn nicht besseres Geschäft, da die Auskunft der Provider nicht kostenlos erfolgt. Schließlich haben die Provider gegen das in Deutschland immer noch gültige (auch wenn man es nicht glauben kann) FERNMELDEGEHEIMNIS verstoßen.
Hat das schon jemand probiert die DTAG unter dem Aspekt zu verklagen? Wie schätzen die hier vertretenen RA's die Sache. Könnte so was tatsächlich Erfolg haben?

Bin heute übrigens auf einen Bericht von teltarif.de aufmerksam geworden wo es um ein Gerichtsurteil bzgl. missbrauchter WLAN Nutzung ging.
Hier der Link: http://www.teltarif.de/arch/2008/kw28/s30547.html

Schöne Grüße
Balu
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Alt 10.07.2008, 20:28   # 1292
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Balu.74 Beitrag anzeigen
...Hat das schon jemand probiert die DTAG unter dem Aspekt zu verklagen?...
Welcher Aspekt?

Das sind doch bisher nur Wunschträume und Verschwörungstheorien.

Mit welchem nachweisbaren Rechtsverstoß soll den konkret gegen wen geklagt werden?

Wenn die Staatsanwaltschaft rechtzeitig Daten zur Strafermittlung anfragt, welche noch nicht gelöscht wurden, muss der Provider diese auch herausrücken.

btw.

Es dient der Information eines jeden Abgemahnten, wenn er nicht nur den für Ihn passenden Thread (hier: Waldorf) verfolgt, sondern auch die weiteren relevanten Abmahnthreads zumindest hier verfolgt. (KLICK)

So behält man den Gesamtüberblick zur aktuellen Entwicklung im Abmahnwahn.

Auch müssten nicht die gleichen Fragen an verschiedenen Stellen mehrfach beantwortet werden.
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Alt 11.07.2008, 09:46   # 1293
bredd
 
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@Esel

Die StA darf anfordern was sie will, nur herausgeben darf der Provider diese Daten nur bei einem vorliegenden richerlichen Beschluss. Ein Staatsanwalt ist kein Richter. Es ist zwar sicher toll, daß der Staatsanwalt gerne ermittelt, aber bei Eingriffen in die Grundrechte muss ein Richter befragt werden.

Diese Auffassung teilt auch das OLG Frankfurt in seinem aktuellen Urteil:

"[...] b) Dahingestellt bleiben kann auch, ob die von der Klägerin ermittelten Daten des Beklagten einem Beweisverwertungsverbot unterliegen, wofür nach Auffassung des Senats allerdings spricht, dass es sich bei der dynamischen IP – Adresse um Verkehrsdaten und keineswegs um Bestandsdaten handeln dürfte (Bock in: Beck`scher TKG – Kommentar, 3. Aufl. § 113, Rn. 24; Bär, MMR 2005, 626; Hoeren, WISTRA 05, 13.

Denn es geht dabei nicht nur um eine Information, die dem dem Eintrag in einem Telefonbuch vergleichbar ist, sondern um die Ermittlung, wer mit wem zu welchem Zeitpunkt worüber und wielange kommuniziert hat (LG München, Beschl. v. 12.03.2008, Az.: 5 QS 19/08 zit. nach juris).

Deshalb hätte es zur Herausgabe der dem Fernmeldegeheimnis unterliegenden Daten eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses nach § 100 g StGB bedurft (vgl. auch BVerfG 1 BvR 256/0.Erkenntnisse, die ohne die erforderliche richterliche Anordnung erlangt worden sind, unterliegen auch im Zivilprozess einem Verwertungsverbot (Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl. § 286 Rn. 15 a ff). [...]"

Aus meiner Sicht ist das ein klarer Verstoß. Die DTAG gibt Daten raus, die sie nicht rausgeben darf. Dafür kassiert sie ca. 30 Euro von der StA und damit von allen Bürgern. Das gehört unterbunden.


Ich verstehe nicht so ganz, wie man das anders sehen kann.
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Alt 11.07.2008, 13:54   # 1294
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von bredd Beitrag anzeigen
Aus meiner Sicht ist das ein klarer Verstoß. Die DTAG gibt Daten raus, die sie nicht rausgeben darf. Dafür kassiert sie ca. 30 Euro von der StA und damit von allen Bürgern. Das gehört unterbunden.


Ich verstehe nicht so ganz, wie man das anders sehen kann.
Die Definitionen und Verknüpfungen von Bestands- und Verkehrsdaten werden seit Monaten in diesem Zusammenhang diskutiert, da der Gesetzgeber sehr auslegungsbedürftig formuliert hat:

Verfassungsgerichtsentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung sorgt für Konfusion

Hierzu empfehle ich als kleine Einstimmung auch die Kommentare im beck-blog zur Entscheidung des LG Frankenthal oder auch die Erörterungen etwa ab Seite 37 im Rasch-Thread zu lesen.

Wenn Deines Erachtens dennoch eine Klage gegen Deinen Provider sinnvoll erscheint, sind wir alle sehr am weiteren Verlauf interessiert.
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Alt 11.07.2008, 14:15   # 1295
Mitchell
 
Registriert seit: 08.07.2008
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Klage oder nicht Klage, ich denke, daß beste Mittel sich (im Nachgang) zu wehren, ist es, mit den Füßen zu wählen. Soll heißen, sich ernsthaft die Frage zu stellen, inwieweit man seinem Lieferanten noch vertraut.

Ein Provider Wechsel ist m.E. nach günstiger und erfolgsversprechender .
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Alt 11.07.2008, 18:16   # 1296
samy114
 
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Zitat:
Zitat von Mitchell Beitrag anzeigen
Ein Provider Wechsel ist m.E. nach günstiger und erfolgsversprechender .
Mal ne Frage diesbezügl.: Begründet die Weitergabe dieser Daten eine Kündigung vor Vertragsende ?? Würde auch gerne wechseln aber stecke noch über ein Jahr im Vertrag ...
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Alt 11.07.2008, 23:08   # 1297
Knutwurst
 
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Zitat:
Zitat von Abwehrriegel Beitrag anzeigen
ich kämpfe bis zum letzten und wenn es am ende teurer wird als die Strafzahlung ist mir dann auch egal !
Deine kämpferische Einstellung in allen Ehren, aber dazu wird es gar nicht erst kommen.

Irgendwann hörst du einfach nichts mehr von denen. Wenn die Vorwürfe verjährt sind, hast du diese nette Kanzlei schon längst vergessen.

Wer freiwillig zahlt, ist der Dumme.
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Alt 12.07.2008, 02:03   # 1298
gertrude-heribert
 
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Zitat:
Zitat von Knutwurst Beitrag anzeigen
Deine kämpferische Einstellung in allen Ehren, aber dazu wird es gar nicht erst kommen.

Irgendwann hörst du einfach nichts mehr von denen. Wenn die Vorwürfe verjährt sind, hast du diese nette Kanzlei schon längst vergessen.

Wer freiwillig zahlt, ist der Dumme.
ich hab auch nich gezahlt, aber sorry, so geht das nun auch wieder nicht ... woher willst du wissen dass nix mehr kommt? .. ich denke hier gehören sachliche infos rein und keine wilden mutmaßungen, selbst und gerade wenn sie sich so toll anhören.
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Alt 12.07.2008, 16:01   # 1299
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von gertrude-heribert Beitrag anzeigen
ich hab auch nich gezahlt, aber sorry, so geht das nun auch wieder nicht ... woher willst du wissen dass nix mehr kommt? .. ich denke hier gehören sachliche infos rein und keine wilden mutmaßungen, selbst und gerade wenn sie sich so toll anhören.
Sehr gut erkannt.

Ich mache mich hier in den relevanten Abmahnthreads regelmäßig unbeliebt, weil ich Verschwörungstheorien Neuabgemahnter "ausbremse".

Diskussionen über Sammelklagen und/oder Strafanzeigen gegen Anwälte/Logger/Rechteinhaber/Provider habe ich in den seit meiner Abmahnung vergangenen 18 Monaten x-mal verfolgt und begleitet.

Unrealistische Dampfplauderei hilft keinem Abgemahnten, der gerade in Panik nach einem rettenden Strohhalm sucht.

Daher lasst uns versuchen, die vorhandenen Informationen verantwortungsvoll weiterzugeben und den Neuabgemahnten die Augen für die Situation zu öffnen. :saufgela:

Entscheiden muss am Ende jeder für sich alleine, was auch alle möglichen Konsequenzen beinhaltet.
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Alt 12.07.2008, 19:25   # 1300
samy114
 
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Naja...

Also die allgemeine Empfehlung lautet "mod. UE, nicht zahlen und nicht mehr reagieren". Das heisst für mich so viel wie

Wer freiwillig zahlt, ist der Dumme


Klar haben diese netten Anwälte auch die Betreiber der Abmahnseiten in die Schranken gewiesen aber ganz einknicken brauchen wir wohl (noch) nicht.

Es bleibt dabei :

Regel Nummer 5 - Abgabe einer mod. UE, danach keine Reaktion mehr:

Wichtig ist die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, um so vorsorglich einer Einstweiligen Verfügung entgegenzuwirken. Dieses wird nicht als Schuldeingeständnis gewertet! Mittlerweile, wird unsere mod. UE von allen Abmahnern angenommen. Es soll nur der EV entgegengewirkt werden. Ansonsten bleibt das weitere Vorgehen unverändert: "Nicht zahlen und nicht reagieren." Der, der die abgeänderte UE abschickt und nicht zahlt, bekommt genauso einen weiteren Brief wie der,der stur ignoriert. Logisch, da die Abmahner auf ihrem Konto keinen Geldeingang von Euch verbuchen können. Das heißt, dass die mod. UE abgegeben wird und weiter nichts. Natürlich ist ein Versandnachweis, enorm wichtig. Es empfiehlt sich der Einschreibebrief mit Rückantwort. Natürlich ist das nur eine Empfehlung.


Quelle:
Regeln für Abgemahnte
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Alt 26.05.2012, 17:15 # --
News Flash
 
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