| | # 105 |
| Registriert seit: 30.10.2007
Beiträge: 5
| So, hatte den gleichen Mist heute im Briefkasten (Köln) wegen zwei mp3s... 603 hab hier bei heise was zu Massenabmahnungen gefunden: heise online - Gericht attestiert Logistep-Massenabmahnern Gebührenschinderei [Update] Mein Eindruch bisher: wenn man mit Anwälten spricht, legen die sich nie fest. Mein Vater sagt immer das ist wie radio eriwan, kann so aber vielleicht auch anders... Das Problem ist, das es keine gefestigte Rechtsprechnung bei so neuen Sachverhalten gibt und kein Anwalt stellt sich hin und sagt "bezahlen sie mal nicht, wird schon gut gehen", kann und will er auch gar nicht. Also die 506 sind sicher überzogen, und vor Gericht kaum haltbar, aber trotzdem verursacht man natürlich weitere Kosten. Ich werde da erstmal nicht zahlen und einfach mal ne geänderte Unterlassungserklärung hinschicken: Abmahnwahn-Dreipage :: Muster einer abgeänderte Unterlassungserklärung generell gilt bei so Sachen NIE pauschal einzugestehen oder gar Blankovollmachten austellen! Da steht zwar im Brief, Einschränkungen die Unterlassungserklärung unwirksam machen können, aber eben KÖNNEN, ich denke mal, das die Sache von Abmahnwahn schon wirksam ist. Viel was anderes kann einem ein Anwalt auch nicht schreiben. Die Unterlassungserklärung von Waldorf unterschreib ich jedenfalls nicht. Ansonsten werd ich nen netten Brief schreiben, das ich die Forderung für einen Kavaliersdelikt als überzogen ansehe. Wer frech sein will, kann sowas versuchen: Der Gerichtsstand bestimmt sich nach den §§ 12, 13 ZPO und ist somit der Wohnsitz des Beklagten. Die Annahme eines anderen Gerichtsstands beruht auf mangelnder Rechtskenntnis. Der Erklärende verpflichtet sich ferner, die Kosten der dynamischen Rechtsanwälte ........................ für die Bearbeitung dieser Unterlassungserklärung und des Abmahnschreibens in Höhe von EUR 5 (in Worten: fünf) zu erstatten. Höhere Kosten mögen die dynamischen Rechtsanwälte auf gerichtlichen Wege geltend machen; es handelt sich bei dieser Abmahnung um eine tausendfach versandte Massenabmahnung, weswegen höhere Kosten nicht gerechtfertigt sind. Berechnet man die Kosten für eine einzelne Abmahnung, ergibt sich folgendes: fixe Kosten pro Brief sind entstanden in Höhe von: EUR 1,00 Portokosten EUR 0,30 Materialkosten EUR 0,10 Kosten zur Ermittlung einer IP-Adresse (nach Rückfrage bei Firma) EUR 1,00 Personalkosten zur Ermittlung einer IP-Adresse EUR 1,00 Personalkosten für die Strafanzeige (bei insgesamt tausenden Strafanzeigen) EUR 1,00 Personalkosten für die Begleitung des Ermittlungsverfahrens (bei tausenden) EUR 0,50 Personalkosten für das Ausdrucken, Eintüten und Verschicken Kosten für eine Abmahnung, die dann aber auf alle der ca. 40000 Abmahnungen umgelegt werden können: EUR 100 Personalkosten für das Tippen des Schreibens EUR 200 Rechtsanwaltsgebühren zur Geltendmachung des Schadensersatzes Dies ergibt insgesamt EUR 300, geteilt durch 40000 verbleiben EUR 0,0075, aufgerundet EUR 0,01 In der Summe ergeben sich EUR 4,91, großzügig aufgerundet EUR 5,00 (in Worten:fünf). Also bei mir geht es um zwei mp3 dateien die bei itunes zusammen 1,99 kosten, ich überlege ob ich dafür 50 und nochmal 50 für die Anwaltskosten anbieten soll, denke aber, ich werde erstmal gar nichts anbieten und auch nicht frech, sondern lieb nachfragen ob man sich nicht gütlich in einem vernünftigen Rahmen einigen kann. Werde den heise Artikel und obige Berechnung mitschicken und dann einfach mal Abwarten. so und jetzt lasst nicht den Kopf hängen Leute, gemeinsam kommen wir da schon wieder gut raus Grüße bright eyes |
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| | # 107 |
| Registriert seit: 30.10.2007
Beiträge: 5
| nochmal ein Frage... ich werde denen auch reinschreiben, dass Sie eine zu kurze Frist gesetzt haben, (bei mir 5 Tage) weiß einer was zulässige Fristen sind?? Des weiteren werde ich die fehlende Vollmacht Seitens Sony BMG anmahnen. grüße bright eyes |
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| | # 108 |
| Registriert seit: 30.10.2007
Beiträge: 2
| Willkommen im Club! Auch mich hat`s erwischt. DHV-München und Verlagsgruppe Lübbe . 922,00 Kosten und 300,- Schadensersatz. Frist für UE 06.11.07 für Zahlung 13.11.07. Habe bedenken die UE blind zu unterschreiben da es für künftige Forderungen als Schuldanerkenntnis gewertet werden kann. Auch ist die Zahlungsfrist ungewöhnlich kurz.Wahrscheinlich werden ich die modifizierte UE unterschreiben und mal telefonisch über mögliche Zahlungsziele freundlich vorsprechen. Sollte das nicht helfen habe ich vor über meinen Anwalt mit W. über die Höhe der Kosten zu verhandeln. Übrigens Sammelklagen " wegen überhöhte Anwaltsgebühren" sind meines Wissens in Deutschland nicht möglich. Ich hoffe wir alle "Betroffenen" können unser Vorgehen irgendwie abstimmen. Gruß ein erwischter |
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| | # 110 |
| Gastposter | Hey, gehöre seit gestern auch dazu. Habe gestern das Schreiben der RA aus dem Briefkasten genommen und soll wegen des Downloads von 4 Hörbüchern ( Lübbe Verlag, DHV) auch 1.222,00 bis zum 12.11.07 bezahlen. Bin geschockt. Was soll ich jetzt tun? Hab heute dann erstmal versucht mich hier im Netz ein wenig schlau zu machen und so ganz recchtens scheint das ja auch nicht zu sein, was die werten RA mit Ihren Sammelabmahnungen da treiben. Vorerst gehts aber darum schnell zu handeln: Lese in Euren Beiträgen immer wieder, dass man vorerst nicht zahlen sollte (woher auch diese ganze Summe auf einmal nehmen?????????????), sondern versuchen sollte mit den Anwälten zu verhandeln. Viel wichtiger aber für mich ist: Der ein oder andere schreibt, dass er die abgeänderte Unterlassungserklärung zurückgeschickt hat - meine Frage: inwiefern habt ihr diese abgeändert/modifiziert? Was sollt ich an der vorgegebenen ergänzen bzw. streichen? Was bedeutet eigentlich der Passus des Schreibens S.12 unter IX.: "Mit fristgerechtem (1) Eingang der unterzeichneten UE.... (2) Eingang der vollständigen Zahlung bis zum.... sind sämtliche Ansprüche unserer Mandantschaft in vollem Umfang erledigt Dies betrifft sämtliche Verletzungshandlungen dieser Auseinandersetzung. Sollten Sie sich für eine sofortige Einigung mit unserer Mandantschaft entscheiden, ist die juristische Auseinandersetzung mit Ihnen vollständig erledigt." Was bedeutet das? Erledigt für immer und für alle Zeit? Oder kanns passieren, dass man in vier Wochen erneut solch Schreiben im kasten hat, weil festgestellt wurde, dass auch noch zu einem späteren Zeitraum was gezogen wurde? Oder soll das ganze abschreckende Funktion haben? Noch was anderes: Glaub Ihr, man kann wegen den unverschämt hohen Anwaltskosten mit denen verhandeln und eventuell auch Ratenzahlungen vereinbaren - ich mein, wo soll ich denn 1200,00 Euro hernehmen? Warte dringend auf Eure Zuschriften - vor allem: Wie ändere ich diese Unterlassungserklärung ab - was schreibe ich rein? Danke Euch schon jetzt ![]() Linny |
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| | # 111 |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 627
| @Linny Das bedeutet, die Ansprüche aus genau dieser Verletzung sind erledigt. Das bedeutet aber auch, dass Du die Vertragsstrafe zahlen musst, wenn Du gegen die Unterlassungserklärung verstößt. Es bedeutet aber auch, dass Du für andere Verstöße weiterhin abgemahnt werden kannst. Konkret hängt das vom Wortlaut bzw. Umfang der Unterlassungserklärung ab. |
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| | # 112 |
| Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 12
| @Linny lies Dir hier die Informationen durch, da bekommst Du auf (fast)alles eine Antwort. Auch eine mod. UE ist dabei. Abmahnwahn-Dreipage :: Information |
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| | # 113 |
| Gastposter | Hallo zusammen, ich habe mich nun auch für die modifizierte UE entschieden und diese gestern losgeschickt. Abmahnwahn-Dreipage :: Muster einer abgeänderte Unterlassungserklärung Grüße, seventhdaughter |
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| | # 114 |
| Registriert seit: 30.10.2007
Beiträge: 4
| hallo! ich habe die original unterlassungserklärung unterschrieben und mittwoch per einschreiben zurück geschickt. habe leider mittlerweile betroffene gelesen, die durch abändern der ue, nicht nur mehr ärger, sondern auch mehr kosten gehabt haben. das kann ich mir definitiv nicht leisten. ganeschas |
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| | # 115 | |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 627
| Zitat:
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| | # 116 |
| Registriert seit: 27.10.2007
Beiträge: 2
| So, zunächst danke für die netten Mails von ein paar usern. Stand der Dinge ist jetzt: Leicht abgeänderte UE unterschrieben und wart jetzt mal ab, was da so kommt. Denk aber, dass ich um die Strafe nicht drum rum komm. Aber, wie heißt's so schön: "Die Hoffnung stirbt zuletzt" Naja sobald ich was neues weiß meld ich mich wieder! PS: auch wenn die ich die UE (leicht) verändert habe, denk ich nicht, dass höhere Kosten auf mich zukommen! |
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| | # 117 |
| Gastposter | Hallo alle zusammen! Ich bin der Neue (gelackmeierte)... Habe heut auch liebe und nette Post bekommen in einem schönen DIN - A4 Kuvert.... Genau, unsere Freunde aus München namens Waldorf (sind das auch diejenigen die diese Schulen betreiben?). Brauchen die etwa ein zweites Standbein, thema Geburtenrückgang? ![]() Also: 2 Hörbücher von Lübbe = 606€... War bei meinem Anwalt, der nimmt sich der Sache mal an... Zum Thema abgeändertet UE, was genau ist der unterschied zwischen der beigelegten und der abgeänderten? Könnte mir das mal einer erklären? Bin in diesen Sachen nicht soooo ganz bewandert... Wie auch, bin ja nur am runterladen und verkauf die sachen dann am nächstgelegenen Schulhof! Ne, kleiner Scherz... :spy: Vielleicht kann mir ja einer weiterhelfen. Vielen Dank im voraus! Servus R. EDIT: Warum sollten alle Betroffenen irgendwie um die Zahlung "herumkommen"? Jeder der Post bekam hatte schließlich ein Gesetz "gebeugt" und damit... |
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| | # 118 | |
| Registriert seit: 18.04.2006
Beiträge: 89
| Zitat:
wenn die netten personen schon so armselige versuche unternehmen müssen, um an ihre UE zu kommen, dann würde ich das ganze ding erstrecht niemals so unterschrieben zurück schicken. das ist so peinlich und deckt doch den grenzbereich dieser sache auf. wahrscheinlich haben die meisten leute die UE geändert, was denen natürlich nicht schmeckt. so ein lächerlicher versuch die gemeinde hier zu verunsichern, selbst wenn deren anwälte was anderes gesagt haben. noch keiner der 200, und wenn ich mich hier so umschaue sind ja fast alle hier naja, trolle soll man halt nicht füttern... | |
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