| | # 1163 |
| Registriert seit: 25.04.2008
Beiträge: 6
| Also hier mal der Link: Abmahnwelle für Sony, BMG u.A. durch Rechtsanwälte Waldorf - Seite 2 - Planet 3DNow! Forum Ansonsten waren das natürlich auch meine Hauptbedenken, dass ich dann als problemlos zu melkende Kuh dastehe. Ich hoffe aber, dass dabei zumindest der Anwalt hilft. Immerhin werde ich die Anwaltskosten von 666,- ja nicht einfach hinnehmen. Ich habe die Dateien ja tatsächlich heruntergeladen und kann mich nun schlecht hinstellen und sagen: "ich war's nicht". Wenn es dann mal zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte, hab ich wohl schlechte Karten. Anders sähe es natürlich aus, wenn ich mir keiner Schuld bewusst wäre. Dann würde ich natürlich auch nicht zahlen. Is ja auch nur meine Meinung. Hier muss ja jeder seine eigene Entscheidung fällen. Ich glaube halt, dass die Methode mod UE + nicht zahlen auf Dauer nicht von Erfolg gekrönt sein wird. Die Abmahnenden Kanzleien werden schon Wege finden, um an "ihr" Geld zu kommen... |
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| | # 1164 |
| Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 3
| @bambambini Ob es nun Deine Ängstlichkeit ist, die Du hier öffentlich machst oder der Versuch der Verunsicherung Anderer, kann ich nicht wissen. Sorry, ist mir leider auch egal. Mich beeinflusst das nicht. Wenn ich es auf die Spitze treibe, hilft es mir sogar dabei, der Zukunft (noch) gelassener entgegen zu sehen. Warum? Solange das System des "Abmahnwahns" funktioniert, bekommen die Abmahner für wenig Aufwand viel Geld. Solange genug Leute zahlen, halten die sich mit Denen, die nicht darauf reinfallen nicht lange auf. Die Relation Aufwand und (evtl.) Ertrag verschiebt sich zu Ungunsten der Abmahner. Also greifen sie auf lieber wieder auf neue (ängstliche) Opfer zurück! Wenn ich charakterlich nicht gefestigt wäre, würde ich es genau so machen! P.S.: Haben sich die Auftraggeber der Abmahner eigentlich noch nie Gedanken darüber gemacht, dass viel mehr Geld für sie rausspringen würde, wenn die Anwaltsgebühren, die mE ja in Abhängigkeit vom Streitwert sich in einem gewissen Rahmen bewegen können, viel niedriger angesetzt werden würden! P.P.S.: Und wie wird wohl die Aufteilung sein, wenn man sich mit diesen Herren z.B. statt 500 auf 250 Euro geeinigt hat? Würde mich nicht wundern, wenn die Auftraggeber mit 20 Euro nach Hause gehen! Aber ist ja auch egal, sind nur so Gedankenspiele! |
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| | # 1165 |
| Registriert seit: 25.04.2008
Beiträge: 6
| @DrunkMadMax Na dann solltet ihr aber schnell aufhören, den Leuten hier zu raten, nicht zu zahlen. Denn je mehr das machen, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass doch andere Schritte eingeleitet werden. Und wie das dann ausgeht, weiß keiner... Und immerhin bin ich charakterlich so gefestigt, dass ich auch für den Mist, den ich verzapft habe, gerade stehe. Zumindest dem RI gegenüber. Vielleicht ist es blauäugig, aber ich gehe mal davon aus, dass die weit überzogenen Abmahnkosten durch meinen Anwalt reduziert werden können. Dafür gibt es immerhin Beispiele, wo das gelungen ist. |
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| | # 1166 | |
| Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 3
| Zitat:
Auch charakterlich gefestigt genug, um für jeden einzelnen jemals selbst oder fremd "verzapften Mist" in dieser Hinsicht einzustehen? Oder haltlos vorgeworfenen "Mist" einzustehen? Ich versuche hier nur den Abgemahnten die Augen zu öffnen! Letzlich verhält es sich wie bei einer Unterdrucksetzung immer: Einmal gezahlt und Du hast einen "Freund" fürs Leben! | |
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| | # 1167 | |
| Registriert seit: 09.01.2008
Beiträge: 8
| Zitat:
Ein Mahnbescheid ist kein "richterlicher Beschluss" in irgendeiner Art und Weise. Er wird vom Richter weder geprüft noch erlassen, dass macht zwar der Rechtspfleger (je nachdem welches Bundesland auch der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle), aber auch dieser prüft keinen Zahlungsanspruch oder sonstige Art. Die Anspruchsbegründung muss Waldorf nämlich dann einreichen, wenn derjenige, gegen den der Mahnbescheid erlassen wurde, Widerspruch einlegt, denn, sofern einer der beiden das beantragt, kommt es zum streitigen Verfahren, wo erst dann der Richter tätig wird. Allerdings ist der Zeitpunkt interessant: Waren 2004 überhaupt schon solche Abmahnwellen unterwegs? Aber ich würd es nicht als unwahr hinstellen, schließlich wär der Anspruch Ende 2007 verjährt worden. Ich denke mir da sowieso, dass, kurz bevor die Ansprüche verjährt werden, dass die bisher nicht gezahlten dann haufenweise solcher Mahnbescheide bekommen. Was mich allerdings auch wundert, dass der Mahnbescheid nur über die geforderte Summe von 1000irgendwas ging und nicht um den Streitwert, den die ansetzen würden, wenn diese wirklich klagen... | |
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| | # 1168 | ||
| Registriert seit: 09.02.2008
Beiträge: 70
| Zitat:
Natürlich haben wir alle was runtergeladen - aber das interessiert doch genau so wie dass wir uns alle schon mal CDs gekauft haben. Um mich zu wiederholen - Wir haben nichts verbrochen ! Regel Nummer 5 - Abgabe einer mod. UE, danach keine Reaktion mehr: Wichtig ist die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, um so vorsorglich einer Einstweiligen Verfügung entgegenzuwirken. Dieses wird nicht als Schuldeingeständnis gewertet! Zitat:
Wenn sie auch nur den Hauch einer Chance für eine Gerichtsverhandlung sehen würden, dann würden sie doch klagen. Da sie nicht klagen, haben sie Angst, zu verlieren - und dann würden sie von Niemanden mehr auch nur einen Cent sehen... Wenn sie unser Geld wollen - sollen sie klagen. Und wenn sie Geld brauchen - sollen sie ehrlich arbeiten gehen und nicht uns "ehrliche Arbeitnehmer / Angestellte / etc." kriminalisieren... | ||
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| | # 1169 |
| Registriert seit: 25.04.2008
Beiträge: 6
| @samy114 Also bei den Umsätzen, die die betroffenen Kanzeleien machen, wird eine Klage sicher nicht am Finanziellen scheitern. Dafür dürfte wohl genug Polster dasein (wohl leider auch wegen Leuten wie mir Ich hab ja keine Ahnung von der Juristerei. Aber wenn die eines Tages mal 100 Leute gleichzeitig verklagen, was nützt dann beispielsweise die Kriegskasse des Vereins gegen den Abmahnwahn? Sagen dann 99 Leute "Oh, wir müssen erstmal abwarten, was bei dem 'Musterprozess' rauskommt!"? Das wird wohl kaum gehen... Die haben ja auch im Moment gar keine Eile, zu reagieren. Die haben drei Jahre Zeit, weitere Schritte zu unternehmen. Und das tun sie auch, wie mein Beispiel von weiter oben zeigt. Das hier manche mit mod UE seit drei Monaten nichts mehr von denen gehört haben, heißt noch garnichts. Aber wir wissen wohl beide nicht, was passieren wird. Alles nur Spekulation. Ich hoffe, ich kann mich zurecklehnen und mir das Treiben von weitem ansehen. Und für Dich wird es vielleicht erst richtig teuer. Wer Weiß? Wir werden es erleben! Nichts für ungut! |
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| | # 1170 |
| Registriert seit: 09.02.2008
Beiträge: 70
| Genau, nichts für ungut. Wir sitzen ja - wie nahezu jeder hier im Forum - im selben Boot; somit ist unser Ziel das Gleiche (RUHE!) - unser Weg (bzw. der Versuch) ist halt unterschiedlich. Sollte auch nicht böse rüberkommen ! :saufgela: Wir werden die schon klein kriegen ... |
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| | # 1171 | ||
| Registriert seit: 29.01.2008
Beiträge: 13
| @bambamlini Positiv an Deinen Beiträgen ist, dass Du in diesem Forum als Lobbyist der Abmahnkanzleien sofort entlarvt wirst... Zitat:
Zitat:
Ich habe keine Lust, Deinen Beitrag zum Anlass zu nehmen, mich über die rechtliche Bedeutung von gerichtlichen Mahnbescheiden etc. auszulassen... ABER: Ich möchte bei jedem, der hier mitliest, an den so oft zitierten "gesunden Menschenverstand" appellieren und bitten, sich die Frage zu stellen, was die Abmahnkanzleien wollen. MÖGLICHT SCHNELL, MÖGLICHST VIEL GELD UND DAS MIT EINEM MINIMUM AN AUFWAND. Ihr Mittel, um das zu erreichen, ist Druck. Der Druck wird durch Angst, die sich über die Medien (z.B. auch in solchen Foren) sehr leicht verbreiten lässt, erzeugt. Alle Berichte über Mahnbescheide kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist, von den Abmahnern erwirkte, für sie günstige Urteile etc. dienen in erster Linie dazu, den Leuten Angst zu machen, so dass schnell gezahlt wird und die Abzocke weiterlaufen kann. PS: Um doch noch was zu den Mahnbescheiden zu sagen... 1. Soweit ich weiß, ergingen diese nur vereinzelt. 2. Die Streitwerte sind in diesen Fällen um ein Vielfaches höher als in den hier diskutierten. 3. Hauptziel dieser: Den neuen Abmahnopfern Angst machen!!! | ||
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| | # 1172 |
| Registriert seit: 25.04.2008
Beiträge: 6
| @krambambuli Na Du, also mit den Abmahnkanzleien hab ich genausoviel am Hut wie Du: nen unerfreulichen Brief. Ich meine nur, das das Nichtzahlen nicht in jedem Fall der Weißheit letzter Schluss ist, und dass man sich damit unter Umständen nur noch mehr Ärger/Kosten einhandeln kann. Es ist schon so, wie samy es sagt: das gleiche Ziel, nur unterschiedliche Wege. Und ich habe mich halt für einen Weg entschieden, den nicht nur ich, sondern auch mein Anwalt für richtig halten. Ist ja vielleicht auch von Fall zu Fall differenziert zu betrachten. Und jetzt komm mir nicht mit "was haste denn da für nen Anwalt". Das ist schon einer von denen, die sich sehr gegen den Abmahnwahn einsetzen. Letztendlich will der natürlich auch nur Geld verdienen, is schon klar. Ich wünsch noch einen schönen Abend! |
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| | # 1173 |
| Registriert seit: 25.04.2008
Beiträge: 6
| Ich hab auch ehrlich gesagt keine Lust mich jetzt hier alle Nase lang zu rechtfertigen. Für mich ist die Sache hoffentlich so gut wie abgeschlossen. Falls mein Weg doch der falsche war und ich Abmahnkosten plus eigenen Anwalt zahle oder ich in ein paar Wochen nochmal Post bekomme, weil ich vielleicht doch noch eine andere Datei im Shared-Ordner hatte, dann melde ich mich gerne nochmal. Ich wollte einfach nur meinen Weg aufzeigen, um vielleicht anderen bei ihrer Entscheidung weiter zu helfen. Wie gesagt: nichts für ungut! |
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| | # 1174 | |
| Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 34
| Zitat:
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| | # 1176 |
| Registriert seit: 24.02.2008
Beiträge: 94
| @Gesunder Menschenverstand: Als Anwalt kassiere ich erst mal alle ab, die umstandslos zahlen. Die Nichtzahler würde ich mir so lange offenhalten, bis ich sie vielleicht mit einem Musterprozess kriegen kann. Im Moment sehe ich die Aussichten für Musterprozesse als für die Anwälte eher ungünstig. Z. B., weil das neue Gesetz ausm Bundestag zwar vieles Unschöne wie Datenweitergabe möglich macht, aber auch deutlich die Anwaltskosten gedeckelt hat. Kein gutes Zeichen für die Unsinnsforderungen der Anwälte. So lange das Klima so ungünstig oder wenigstens unsicher ist, haben die Anwälte mit einem Prozess zu viel zu verlieren: Nämlich jede Menge gefordertes Geld. Ich würde sagen: Rechtslage im Auge behalten, abwarten, Tee trinken. Mehr kann man eh nicht machen. |
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| | # 1177 | |
| Registriert seit: 09.01.2008
Beiträge: 8
| Wenn das neue Gesetz kommt, dürfte das mit den Anwaltskosten für die bisher abgemahnten aber nicht gelten, da der Zeitpunkt der Gesetzeslage gilt, an dem die Tat beganen wurde und somit nur für die neuen "Abgemahnten" gelten wenn das Gesetz verabschiedet wird. Aber 100% sicher in dem Fall bin ich mir nicht... Zitat:
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| | # 1178 | |
| Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 34
| Zitat:
mE dürfen sich die "Jäger der Raubmordkopierer" den Gerichtsstand frei wählen, weil der "Raub" an jeder Stelle dieser Welt abrufbar gewesen ist. In der Regel wählen sie daher ein Gericht, vor dem sie glauben, besonders hohe Erfolgsaussichten zu haben. Vor diesem einen gewählten Gericht können sie aber nicht gleichzeitig viele Hundert Verfahren anstrengen, wann sollen die abgearbeitet werden? Folglich müssten sie, bei einem ernstaften "Auf einen Schlag"- Blitzkrieg, auch Gerichte in Anspruch nehmen, dessen Urteile vielleicht nicht so "abmahnfreundlich" ausfallen. Deshalb habe ich die Gewinn/Verlust - Prognose auf 50/50 geschätzt. Wenn ich meine Gedanken jetzt immer noch nicht rüberbringen konnte wirds am Wein liegen, ist aber kein Billigfusel. | |
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| | # 1179 |
| Registriert seit: 30.10.2007
Beiträge: 2
| Zum Thema Gerichtsstand: In den meisten Fällen wird wohl ein Mahnverfahren vorgeschaltet, weil das viele Zahlungsunwillige ausreichend beeindruckt. Erst wenn man gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegt, kommt es ja überhaupt zu einem Verfahren vorm Richter. Derjenige, der den Bescheid beantragt (also die Herren Anwälte) kann allerdings den Gerichtsstand für den Fall der Verhandlung aussuchen, also ist der Sitz der Kanzlei wahrscheinlich. Am entsprechenden Gericht sind auch schon einige Entscheidung zugunsten der Abmahner gefallen - habt ihr ja sicher auch alle in dem netten Brief gelesen *augenverdreh* Das gilt völlig unabhängig von den Überlegungen eines Gerichtsstandes aus deliktischer Handlung |
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| | # 1180 |
| Registriert seit: 09.01.2008
Beiträge: 8
| Ne ne... Das muss nicht der Sitz der Anwaltskanzlei sein. Grundsätzlich ist der Allgemeine Gerichtsstand beim Sitz des Beklagten. Dann gibt es ja noch die besonderen Gerichtsstände wie in dem Fall der Abgemahnten, den Ort der unerlaubten Handlung. Allerdings kann, @Eldena, ja nur der Gerichtsstand von dem Ort festgestellt werden, wo die Firma, die für die Anwaltskanzlei die IP Adressen ermittelt, ihren Geschäftssitz hat (ich bezieh mich jetzt auf nur ein Beispiel und nicht 50 gleichzeitig), die Datei selbst wird ja nur von dem Sitz des Abgemahnten freigegeben. Daher könnte die Anwaltskanzlei nur zwischen den Gerichtsstand des Beklagten und der Firma die die IP-Adressen ermittelt wählen. Einen Gerichtsstand speziell für den Kläger oder Prozessbevollmächtigten gibt es in Fall der Abgemahnten nicht (oder ist noch nicht erlassen worden) und einen ausschließlichen Gerichtsstand ist mir jetzt auch nicht bekannt. @Tees Ein Widerspruch gegen ein Mahnbescheid muss nicht zwangsläufig zum streitigen Verfahren führen. Nur wenn das einer der beiden Parteien (Antragssteller/Antragsgegner) beantragt... An der Auswahl der Gerichtsstände ändert sich nichts und für den Erlass der Mahnbescheide sind spezielle Gerichte für mehrere OLG-Gerichtsstände zuständig (wenn er es maschinell beantragt, was wohl wahrscheinlich ist). |
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