| | # 11428 | |
| Schach!!! Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 1.712
| Zitat: Alle Neuabgemahnten die aufgrund dieses Forums eine modUE verschickt haben statt gleich einen Anwalt aufzusuchen, sollten in sich gehen, was Ihnen dieser Rat wert war. Mir war er was wert, sonst hätte ich womöglich noch die beigelegte unterschrieben, was dann wirklich teuer gewesen wäre.
__________________ Wer mit Schnupfen zum HNO geht, der muss auch mit sowas zum Anwalt um sich 300.- € aufwärts abknöpfen zu lassen. GRUNDKURS für Neuabgemahnte >>> erst lesen, dann posten Vorlage einer modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung modUE Kein CENT an die Abmahner ohne Richterspruch ![]() Kein CENT an Anwälte, die von dem Mist leben müssen. | |
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| | # 11429 |
| Registriert seit: 31.01.2010
Beiträge: 30
| Hallo Zusammen, mich hat es gestern mit Post aus München erwischt und bin nun leider etwas ratlos. Ich habe schon sovile herausbekommen das man die mitgeschickte Erklärung auf gar keinen Fall unterschreiben soll, sondern eine mod. Ue hinschickt. Kann mir diesbezüglich jemand etwas mehr sagen, zB was und wie in dieser Erklärung stehen muss und worauf man achten sollte. Ist man dann weiterhin zu dieser zahlung verpflichtet? Wie geht es weiter wenn man bezahlt bzw. nicht bezahlt? Ich bitte vorab um Entschuldigung für die (vielleicht auch dummen) Fragen, aber mir hängt leider die mangelnde Zeit im Nacken. Vielen Dank im voraus, Mutz |
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| | # 11430 | |
| Registriert seit: 01.06.2009
Beiträge: 229
| Zitat:
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| | # 11432 | |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Zitat:
Du solltest dich zuerst einmal in den Grundkurs einlesen... die ersten 5 Kapitel sind wichtig... Was du dann tun musst, ist eine modUE abgeben. Das ist das wichtigste, was du tun musst... Alle anderen Entscheidungen kannst du auch später noch fällen. In der modUE musst du nur die farbigen Abschnitte gegen deine Daten austauschen. Die wären: Kanzlei + Anschrift der Abmahner Name + Adresse Rechteinhaber + Adresse abgemahntes Werk und deine Unterschrift ...eigentlich ganz einfach. Achte darauf, dass du nur das Werk einträgst, für das du abgemahnt wurdest. Nicht mehr und nicht weniger. Denn oft steht im dem Original die Erweiterung auf alle Werke des Rechteinhabers. Das wird allerdings hier in den allerwenigsten Fällen empfohlen. Wann läuft denn deine Frist aus? Gruss Burn | |
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| | # 11433 | |
| Registriert seit: 01.06.2009
Beiträge: 229
| Zitat:
P.S. Danke Button ist rechts Burn256 warst schneller | |
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| | # 11434 |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Und genau das meinte ich damit, was dir kaum einer hier empfehlen wird. Schau mal hier in Kapitel 7 und hier. Verschwende also nicht zu viele Gedanken an solch eine vorbeugende UE -----Doppelpost zusammengeführt am 31.1.2010 um 21:27:04----- Jepp, war ich |
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| | # 11435 |
| Registriert seit: 31.01.2010
Beiträge: 30
| ![]() habe es durchgelesen. Also ist es eher beser eine normale mod. Ue zu schicken. Ich verstehe es aber auch richtig, das dann evtl. noch weitere Abmahnung des Rechteinhabers zu anderen Sachen kommen könnten?! Sehe ich das auch richtig, das man egal wie zahlen muss? Entweder gleich, oder dann halt später. Ist es ratsam einen Anwalt für dieses Schreiben zu nehmen, oder geht es auch so? (nicht das einem da fehler unterlaufen) Wie sind denn die Erfahrungen mit der mod. Ue? ![]() Mutz |
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| | # 11436 | ||
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Zitat:
Es kann auch passieren, daß Du verklagt wirst und ein Richter dann entscheidet, daß Du zahlen mußt. Es kann aber auch sein, das die 3-4 Jahre bis zur Verjährung rumgehen, Du derweil immer lockerer und ruhiger wirst und am Ende gar nichts gezahlt hast. Zitat:
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| | # 11437 |
| Registriert seit: 31.01.2010
Beiträge: 30
| Vielen Dank, aber leider ist es nicht möglich die Ue hier prüfen zu lesen, stimmts? Ich habe gelesen, dass wenn die mod. Ue vom Abmahner nicht anerkannt wird, sie trotzdem gültig ist, nur das der Abmahner seine gebühr nicht bekommt. Ist das so richtig, oder habe ich da etwas falsch verstanden? Hat man dann Ruhe wenn man zahlt, oder können sie einen diesbezüglich noch belangen? Wie ist die Wahrscheinlichkeit wegen einer anderen Sache belangt zu werden? Danke Mutz |
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| | # 11438 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
| Zitat:
der Abmahner muss die Anerkennung der modUE Dir nicht schriftlich bestätigen und trotzdem ist sie gültig. Sorum wird ein Schuh draus. Oder aber die modUE ist falsch ausgefüllt, dann wird Dir das mitgeteilt und sie ist dann natürlich auch ungültig. Wenn Du zahlst, hast Du genau für diesen einen Fall Deine Ruhe. Wenn Du aber noch mehr geshared hast (nur Du kannst es wissen), dann bist Du natürlich beim Abmahner als zahlungswillig eingestuft. Dann könnten natürlich noch mehr Abmahnungen kommen. Wenn Du mir "belangt werden" eine gerichtliche Auseinahndersetzung meinst, dann ist die Wahrscheinlichkeit äußerst gering. Bisher sind von Waldorf nur 2 Verfahren bekannt geworden. Bei einem wurde Waldorf mit einer Gegenklage beglückt und der Kläger hat prompt verloren. Im zweiten Fall ging es um Poweruser (500 bzw. 1.000 geloggte Files), wo Waldorf gesiegt hat. Sind aber beides keine "normalen" Fälle. Gruß montezuma##
__________________ Meine Meinung, keine Rechtsberatung! Grundkurs für Neuabgemahnte modUE Abmahn-Datenbank Spendenaktion / Kriegskasse Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen | |
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| | # 11439 | |
| Registriert seit: 31.01.2010
Beiträge: 30
| Zitat:
Wie bekomme ich mit ob die Ue angenommen ist? (ich denke mal wenn diesbezüglich nix kommt, oder?) Wie ist das mit den Fristen wenn die mod. Ue nicht angenommen wird? Der Termin für die vorgefertigte Ue vom Abmahner wäre ja dann bereits verstrichen. Gibt es da einen neuen? Wie geht es weiter wenn man die Ue abschickt, man aber erst einmal nicht bezahlt? Gibt es dann erneut Post in der auf die fehlende Zahlung hingewiesen wird, oder wie läuft das? Wie sind die Erfahrungen mit der Ue; werden sie in der Regel angenommen? Danke, Mutz | |
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| | # 11440 | |
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Zitat:
Üblicherweise kommt dann irgendwann Post mit der Erklärung der Annahme der UE und einer Zahlungserinnerung, oft freundlicherweise gleich mit Ratenzahlungsangebot "Bettelbrief"). | |
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