Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 31.01.2010, 17:46   # 11421
Raffi29
 
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danke fax das gleich raus
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Alt 31.01.2010, 18:14   # 11422
Moi_aussi
 
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Ich frage mich ja, wie es montags morgens rund um das Fax-Gerät der Waldis aussieht. Wenn da am Wochenende die ganzen vorab Mod-UEs reinkommen, müssen die doch auch ihr Fax Gerät modifiziert haben und einen Auffangkorb darunter montiert haben.
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Alt 31.01.2010, 18:33   # 11423
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von Moi_aussi Beitrag anzeigen
Ich frage mich ja, wie es montags morgens rund um das Fax-Gerät der Waldis aussieht.
Aus diesem Grund sind sehr oft die Fax-Nummern nicht erreichbar oder wechseln häufig.
Wobei, moderne Faxgeräte verfügen über genügend Papier-ein-ausgabespeicher
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Alt 31.01.2010, 18:50   # 11424
migula
 
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Wo ist bei der e-Mail die Unterschrift? Eine Möglichkeit sehe ich höchstens darin, den Brief auszudrucken, unterschreiben, einscannern und als e-Mail-Anhang wegschicken, wegen der Unterschrift
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Alt 31.01.2010, 19:19   # 11425
Strom
 
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Beiträge: 17
Zitat:
Zitat von Moi_aussi Beitrag anzeigen
Ich frage mich ja, wie es montags morgens rund um das Fax-Gerät der Waldis aussieht. Wenn da am Wochenende die ganzen vorab Mod-UEs reinkommen, müssen die doch auch ihr Fax Gerät modifiziert haben und einen Auffangkorb darunter montiert haben.
es gibt auch PC-Fax/Fax-Server
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Alt 31.01.2010, 19:29   # 11426
Moi_aussi
 
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Beiträge: 59
Zitat:
Zitat von Strom Beitrag anzeigen
es gibt auch PC-Fax/Fax-Server


Stimmt, die technische Aufrüstung der Kanzlei war wohl das Erste, die Drucker müssen ja auch Hochleistungsgeräte sein.
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Alt 31.01.2010, 19:42   # 11427
Raffi29
 
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Beiträge: 6
natürlich kamm das fax nicht an, haben es vielleicht abgeschalten um nicht nen schock montag morgen zu bekommen
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Alt 31.01.2010, 19:49   # 11428
Revoluzzer
Schach!!!
 
Benutzerbild von Revoluzzer
 
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Beiträge: 1.712
Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Wir sollten uns lieber auf die Nahziele konzentrieren .....

Einleitung Spendenaktion
Meine Kohle ist unterwegs.

Alle Neuabgemahnten die aufgrund dieses Forums eine modUE verschickt haben statt gleich einen Anwalt aufzusuchen, sollten in sich gehen, was Ihnen dieser Rat wert war.

Mir war er was wert, sonst hätte ich womöglich noch die beigelegte unterschrieben, was dann wirklich teuer gewesen wäre.
__________________
Wer mit Schnupfen zum HNO geht, der muss auch mit sowas zum Anwalt um sich 300.- € aufwärts abknöpfen zu lassen.
Kein CENT an die Abmahner ohne Richterspruch
Kein CENT an Anwälte, die von dem Mist leben müssen.
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Alt 31.01.2010, 21:09   # 11429
Mutz08
 
Registriert seit: 31.01.2010
Beiträge: 30
Hallo Zusammen,

mich hat es gestern mit Post aus München erwischt und bin nun leider etwas ratlos.
Ich habe schon sovile herausbekommen das man die mitgeschickte Erklärung auf gar keinen Fall unterschreiben soll, sondern eine mod. Ue hinschickt.
Kann mir diesbezüglich jemand etwas mehr sagen, zB was und wie in dieser Erklärung stehen muss und worauf man achten sollte.
Ist man dann weiterhin zu dieser zahlung verpflichtet? Wie geht es weiter wenn man bezahlt bzw. nicht bezahlt?

Ich bitte vorab um Entschuldigung für die (vielleicht auch dummen) Fragen, aber mir hängt leider die mangelnde Zeit im Nacken.


Vielen Dank im voraus,
Mutz
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Alt 31.01.2010, 21:12   # 11430
1984
 
Registriert seit: 01.06.2009
Beiträge: 229
Zitat:
Zitat von Mutz08 Beitrag anzeigen
Hallo Zusammen,

mich hat es gestern mit Post aus München erwischt und bin nun leider etwas ratlos.
Ich habe schon sovile herausbekommen das man die mitgeschickte Erklärung auf gar keinen Fall unterschreiben soll, sondern eine mod. Ue hinschickt.
Kann mir diesbezüglich jemand etwas mehr sagen, zB was und wie in dieser Erklärung stehen muss und worauf man achten sollte.
Ist man dann weiterhin zu dieser zahlung verpflichtet? Wie geht es weiter wenn man bezahlt bzw. nicht bezahlt?

Ich bitte vorab um Entschuldigung für die (vielleicht auch dummen) Fragen, aber mir hängt leider die mangelnde Zeit im Nacken.


Vielen Dank im voraus,
Mutz
Schau mal hier Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung
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Alt 31.01.2010, 21:16   # 11431
Mutz08
 
Registriert seit: 31.01.2010
Beiträge: 30
Vielen Dank, habe es mir mal kurz angeschaut.
Ich habe noch etwas gelesen von einer vorbeugenden Erklärung.
Wie muss das denn da aussehen?


Danke,
Mutz
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Alt 31.01.2010, 21:22   # 11432
Burn256
 
Benutzerbild von Burn256
 
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Beiträge: 4.563
Zitat:
Zitat von Mutz08 Beitrag anzeigen
Ist man dann weiterhin zu dieser zahlung verpflichtet? Wie geht es weiter wenn man bezahlt bzw. nicht bezahlt?

Ich bitte vorab um Entschuldigung für die (vielleicht auch dummen) Fragen, aber mir hängt leider die mangelnde Zeit im Nacken.
Es gibt keine dummen Fragen, gerade als Neuabgemahnter.

Du solltest dich zuerst einmal in den Grundkurs einlesen... die ersten 5 Kapitel sind wichtig...

Was du dann tun musst, ist eine modUE abgeben.

Das ist das wichtigste, was du tun musst...
Alle anderen Entscheidungen kannst du auch später noch fällen.

In der modUE musst du nur die farbigen Abschnitte gegen deine Daten austauschen.
Die wären:
Kanzlei + Anschrift der Abmahner
Name + Adresse
Rechteinhaber + Adresse
abgemahntes Werk
und deine Unterschrift

...eigentlich ganz einfach.
Achte darauf, dass du nur das Werk einträgst, für das du abgemahnt wurdest. Nicht mehr und nicht weniger.
Denn oft steht im dem Original die Erweiterung auf alle Werke des Rechteinhabers. Das wird allerdings hier in den allerwenigsten Fällen empfohlen.

Wann läuft denn deine Frist aus?

Gruss
Burn
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Alt 31.01.2010, 21:23   # 11433
1984
 
Registriert seit: 01.06.2009
Beiträge: 229
Zitat:
Zitat von Mutz08 Beitrag anzeigen
Vielen Dank, habe es mir mal kurz angeschaut.
Ich habe noch etwas gelesen von einer vorbeugenden Erklärung.
Wie muss das denn da aussehen?


Danke,
Mutz
Noch mal Lesen Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2 dürfte alle Fragen beantworten.
P.S. Danke Button ist rechts

Burn256 warst schneller
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Alt 31.01.2010, 21:26   # 11434
Burn256
 
Benutzerbild von Burn256
 
Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
Zitat:
Zitat von Mutz08 Beitrag anzeigen
Ich habe noch etwas gelesen von einer vorbeugenden Erklärung.
Und genau das meinte ich damit, was dir kaum einer hier empfehlen wird.

Schau mal hier in Kapitel 7 und hier.

Verschwende also nicht zu viele Gedanken an solch eine vorbeugende UE

-----Doppelpost zusammengeführt am 31.1.2010 um 21:27:04-----

Zitat:
Zitat von 1984 Beitrag anzeigen
Burn256 warst schneller
Jepp, war ich
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Alt 31.01.2010, 21:52   # 11435
Mutz08
 
Registriert seit: 31.01.2010
Beiträge: 30

habe es durchgelesen.
Also ist es eher beser eine normale mod. Ue zu schicken.
Ich verstehe es aber auch richtig, das dann evtl. noch weitere Abmahnung des Rechteinhabers zu anderen Sachen kommen könnten?!

Sehe ich das auch richtig, das man egal wie zahlen muss? Entweder gleich, oder dann halt später.
Ist es ratsam einen Anwalt für dieses Schreiben zu nehmen, oder geht es auch so? (nicht das einem da fehler unterlaufen)

Wie sind denn die Erfahrungen mit der mod. Ue?


Mutz
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Alt 31.01.2010, 22:01   # 11436
waldibrieffreund
 
Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
Zitat:
Zitat von Mutz08 Beitrag anzeigen
Sehe ich das auch richtig, das man egal wie zahlen muss? Entweder gleich, oder dann halt später.
Es kann passieren, daß Du zahlst, weil Du einknickst und dem steigenden Druck des Abmahners irgendwann nachgibst.
Es kann auch passieren, daß Du verklagt wirst und ein Richter dann entscheidet, daß Du zahlen mußt.
Es kann aber auch sein, das die 3-4 Jahre bis zur Verjährung rumgehen, Du derweil immer lockerer und ruhiger wirst und am Ende gar nichts gezahlt hast.
Zitat:
Ist es ratsam einen Anwalt für dieses Schreiben zu nehmen, oder geht es auch so? (nicht das einem da fehler unterlaufen)
Bei der modUE ist eine so gute Ausfüllhilfe dabei, daß es beinahe jeder ohne Hilfe schafft. Wenn Du Dir mit irgendetwas noch unsicher bist, findest Du hier genügend fleißige Helferlein, die die entscheidenden Tipps geben können.
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Alt 31.01.2010, 22:09   # 11437
Mutz08
 
Registriert seit: 31.01.2010
Beiträge: 30
Vielen Dank,

aber leider ist es nicht möglich die Ue hier prüfen zu lesen, stimmts?
Ich habe gelesen, dass wenn die mod. Ue vom Abmahner nicht anerkannt wird, sie trotzdem gültig ist, nur das der Abmahner seine gebühr nicht bekommt. Ist das so richtig, oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Hat man dann Ruhe wenn man zahlt, oder können sie einen diesbezüglich noch belangen? Wie ist die Wahrscheinlichkeit wegen einer anderen Sache belangt zu werden?



Danke
Mutz
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Alt 31.01.2010, 22:15   # 11438
montezuma##
 
Benutzerbild von montezuma##
 
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
Zitat:
Zitat von Mutz08 Beitrag anzeigen
Vielen Dank,

aber leider ist es nicht möglich die Ue hier prüfen zu lesen, stimmts?
Ich habe gelesen, dass wenn die mod. Ue vom Abmahner nicht anerkannt wird, sie trotzdem gültig ist, nur das der Abmahner seine gebühr nicht bekommt. Ist das so richtig, oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Hat man dann Ruhe wenn man zahlt, oder können sie einen diesbezüglich noch belangen? Wie ist die Wahrscheinlichkeit wegen einer anderen Sache belangt zu werden?

Danke
Mutz
@Mutz,

der Abmahner muss die Anerkennung der modUE Dir nicht schriftlich bestätigen und trotzdem ist sie gültig. Sorum wird ein Schuh draus. Oder aber die modUE ist falsch ausgefüllt, dann wird Dir das mitgeteilt und sie ist dann natürlich auch ungültig.

Wenn Du zahlst, hast Du genau für diesen einen Fall Deine Ruhe. Wenn Du aber noch mehr geshared hast (nur Du kannst es wissen), dann bist Du natürlich beim Abmahner als zahlungswillig eingestuft. Dann könnten natürlich noch mehr Abmahnungen kommen.

Wenn Du mir "belangt werden" eine gerichtliche Auseinahndersetzung meinst, dann ist die Wahrscheinlichkeit äußerst gering. Bisher sind von Waldorf nur 2 Verfahren bekannt geworden. Bei einem wurde Waldorf mit einer Gegenklage beglückt und der Kläger hat prompt verloren. Im zweiten Fall ging es um Poweruser (500 bzw. 1.000 geloggte Files), wo Waldorf gesiegt hat. Sind aber beides keine "normalen" Fälle.

Gruß
montezuma##
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Alt 31.01.2010, 22:28   # 11439
Mutz08
 
Registriert seit: 31.01.2010
Beiträge: 30
Zitat:
Zitat von montezuma## Beitrag anzeigen
@Mutz,

der Abmahner muss die Anerkennung der modUE Dir nicht schriftlich bestätigen und trotzdem ist sie gültig. Sorum wird ein Schuh draus. Oder aber die modUE ist falsch ausgefüllt, dann wird Dir das mitgeteilt und sie ist dann natürlich auch ungültig.

Wenn Du zahlst, hast Du genau für diesen einen Fall Deine Ruhe. Wenn Du aber noch mehr geshared hast (nur Du kannst es wissen), dann bist Du natürlich beim Abmahner als zahlungswillig eingestuft. Dann könnten natürlich noch mehr Abmahnungen kommen.

Wie bekomme ich mit ob die Ue angenommen ist? (ich denke mal wenn diesbezüglich nix kommt, oder?) Wie ist das mit den Fristen wenn die mod. Ue nicht angenommen wird? Der Termin für die vorgefertigte Ue vom Abmahner wäre ja dann bereits verstrichen. Gibt es da einen neuen?

Wie geht es weiter wenn man die Ue abschickt, man aber erst einmal nicht bezahlt? Gibt es dann erneut Post in der auf die fehlende Zahlung hingewiesen wird, oder wie läuft das?

Wie sind die Erfahrungen mit der Ue; werden sie in der Regel angenommen?


Danke,
Mutz
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Alt 31.01.2010, 22:40   # 11440
waldibrieffreund
 
Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
Zitat:
Zitat von Mutz08 Beitrag anzeigen
Wie bekomme ich mit ob die Ue angenommen ist?
[...] Wie geht es weiter wenn man die Ue abschickt, man aber erst einmal nicht bezahlt? Gibt es dann erneut Post in der auf die fehlende Zahlung hingewiesen wird, oder wie läuft das?
Du wirst erstmal Wochen oder Monate nichts hören, daher den Rückschein vom Einschreiben als Beleg gut aufheben.
Üblicherweise kommt dann irgendwann Post mit der Erklärung der Annahme der UE und einer Zahlungserinnerung, oft freundlicherweise gleich mit Ratenzahlungsangebot "Bettelbrief").
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Alt 26.05.2012, 17:13 # --
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