| | # 11304 |
| Gastposter | wegen nicht funkt. Links SORRY Aufruf @all Aus der Diskussion im Forum Abmahnwahn 2.0 entstand die Idee, an jede E-Mail die links zur netzwelt und anderen Anti-Abmahnwahnseiten anzuhängen. Sieht bei mir so aus: Erste Hilfe bei Abmahnungen im Internet: Verein gegen den Abmahnwahn Abmahnwahn Dreipage Allgemeine Filesharing-Diskussionen - netzwelt.de Forum Hat inzwischen ein paar hundert Menschen erreicht und zu interessierten Rückfragen geführt. Kleiner Aufwand - große Verbreitung. |
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| | # 11308 |
| Registriert seit: 28.01.2010
Beiträge: 6
| Hi, bin NEU hier. In der Regel gehöre ich nicht zu denen, die in ein neues Forum reinplatzen und gleich antworten erwartet. Doch diesmal hoffe ich auf Verständnis. Ich habe dieses Forum gegooglt. Ich bekam heute morgen Post. Soll letztes Jahr am 6.11.09 einen Film überFilesharing runtergeladen haben. Das Schreiben ist ein richtiges Buch. Auf jeden Fall mit dem Vermerk des Datums, der Uhrzeit und der IP-Adresse. Ich soll bis 2.2.10 eine Erklärung senden und für diesen einen Film 956€ überweisen. Natürlich ist mein Router immer an. Somit immer ON. Auch zu diesem Zeitraum. Da wir zu Hause 5 Personen sind kann es vielleicht sein, das jemand irgend einen Link angeklickt hat. Zugeben tut es keiner der Kids. Die Datei ist auch nirgends vorhanden. Hier sehe ich 566 Seiten in diesem Beitrag. Ich könnte mich natürlich erst mal lange lange durchlesen. Kann mir jemand einen Tip geben, wie ich mich jetzt verhalten könnte? Es wäre sehr nett, wenn mir jemand Tips geben kann. LG Belmondo |
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| | # 11309 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Und noch mal Lesen: Ulrichs Hilfe.Abmahnwahn 2.0 - allumfassend Wenn Du noch Fragen hast Bitte nochmal Posten! Soll als Info dienen! Reaktionen auf die Abmahnung Hauptforderung ist - neben der Beseitigung des gerügten Verhaltens - die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung (aber Bitte unsere mod UE, auf keinen Fall die mitgeschickte) um eine Wiederholungsgefahr auszuschließen. Es ist in jedem Fall ratsam, zuerst den gerügten Verstoß schnellstmöglich zu beseitigen. Sofern nicht ausdrücklich festgelegt, braucht sich der Abgemahnte nicht an den gegnerischen Anwalt wenden, sondern kann sich direkt an die Abmahner wenden. Im übrigen hat der Abgemahnte verschiedene Möglichkeiten zu reagieren: 1. Gar nicht reagieren. Die schlechteste aller Möglichkeiten. Das sollte man nur in Betracht ziehen, wenn man Geld genug hat, um einen möglichen Prozess zu bezahlen. 2. Zum Anwalt gehen. Eine gute, einfache, aber nicht billige Lösung. Sie sollten sich dann allerdings einen Anwalt Fachrichtung Internet- oder Onlinerecht suchen. 3. Die vorgefertigte, beigefügte Unterlassungserklärung unverändert abgeben und die Kosten übernehmen. Das ist eine einfache aber eher nicht empfehlenswerte Möglichkeit, da die Unterlassungserklärungen wie sie die Abmahnanwälte fordern oft Knebelverträge sind. Und die Kosten der Abmahnung sind meist ungerechtfertigt hoch. 4. Die geforderte Unterlassungserklärung abgeben, aber die Kosten nicht übernehmen. Das sollte man auch nicht unbedingt machen, da die Unterlassungserklärungen wie sie die Anwälte fordern oft Knebelverträge sind. Die Abmahngebühren können eingetrieben werden. 5. Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und die Kosten übernehmen. Nicht die billigste, aber dennoch gute Lösung 6. Eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben aber die Kosten nicht übernehmen. Eine gute Lösung, mann sollte allerdings daran denken, dass einem der gegnerische Anwalt nicht so einfach davon kommen lässt. Es ist eher eine Überlegung wert, sich mit dem Abmahnanwalt zu einigen. 7. Schutzschrift (en) hinterlegen und die einstweilige Verfügung abwarten. 8. Negative Feststellungsklage erheben. | |
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| | # 11310 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
| Zitat:
das Erste, was Du dringend machen musst, ist eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Darauf hat der Rechteinhaber auf jeden Fall ein Anrecht, auch wenn die Situation bei Euch bzgl. Schuld/Unschuld noch nicht geklärt ist. Wichtig dabei ist, keinesfalls die mitgesandte UE zu unterzeichnen. Nimm die hier empfohlene und gerichtsbewährte modUE aus meiner Signatur. Mit Abgabe dieser modUE gibst Du kein Schuldeingeständinis ab, im Gegensatz zur OriginalUE und beugst damit einer drohenden EV vor. Die ausgefüllte modUE mit Einschreiben und Rückschein absenden, am besten vorab per Fax, wegen der Fristen. Sendeprotokoll ausdrucken nicht vergessen. Übrigens muss immer der Anschlussinhaber unterschreiben. Danach hast Du erst einmal Zeit, Dich gründlich zu oinformieren, wie es für Dich weitergehen soll. Dazu liest Du am besten den Grundkurs für Neuabgemahnte, ebenfalls in meiner Signatur. Wenn danach noch Fragen sind, kannst Du jederzeit heir wieder "aufschlagen". ![]() Nach Lesen des Grundkurses musst Du für Dich selber die Entscheidung treffen, ob Du zahlen willst, einen eigenen RA (spezialisiert auf UrhR) nehmen willst oder aber einen Vergleich anstreben willst. Auf jeden Fall solltest Du jeglichen Kontakt zur abmahnenden Kanzlei unterlassen, nur die modUE mit ES + RS. Jede Zusatzinfo, die Du ihnen gibst, kann Dir nur schaden. Die allgemein übliche Vorgehensweise der meisten User hier und auch in den Nachbarthreads Nümann + Lang, von Haxhausen, Kornmeier, Klute + Aßmann etc. ist: 1. modUE mit ES + RS 2. Lesen in den Foren, vor allem Grundkurs (princess) 3. nicht zahlen 4. keinen Kontakt 5. abwarten und (wie hier gerne empfohlen) Tee trinken. Vor allem erst einmal beruhigen und einen klaren Kopf bekommen, keine überstürtzten Handlungen! Uns ging es anfangs allen genauso! Du bist nicht alleine! Viele Grüße montezuma## Mist, der Hund mit Kopfweh war wieder schneller! ![]() Hast Du die Texte schon irgendwo zwischengespeichert?
__________________ Meine Meinung, keine Rechtsberatung! Grundkurs für Neuabgemahnte modUE Abmahn-Datenbank Spendenaktion / Kriegskasse Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen | |
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| | # 11311 |
| Registriert seit: 28.01.2010
Beiträge: 6
| Ich danke erst mal für die schnellen Antworten. Habe jetzt erst mal einiges gelesen und für die Statistik auch die Fragen beantwortet. Ich drucke mir gerade die modUE aus und werde diese gleich ausfüllen. Morgen früh geht es dann zur Post. Hoffentlich nimmt der Anwalt diese UE an. Was wäre jetzt der nächste Schritt. Ich werde zahlen! Wie handle ich ohne Anwalt einen fairen Betrag aus. Was könnte ich für lindernde Gründe angeben? Wie trete ich in Kontakt? Ebenfalls in Briefform und als Einschreiben? Ich finde es wirklich super, das ihr einem Grünschnabel in eurem Forum so ausführlich hilft. Dafür ein wirklich großes Dankeschön. LG Belmondo |
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| | # 11312 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
| @belmondo006, wenn Du Dich genau an die Ausfüllhinweise hältst und am besten die Daten direkt aus der OriginalUE in die modUE überträgst und dabei keine Fehler machst, gibt es kein Problem bei der Annahme durch Waldorf; schon dutzend- bzw. hundertfach bewährt, inklusive unterschiebenem Rückschein und teils auch schriftlicher Bestätigung der Annahme. Welche Gründe hast Du für diese Entscheidung? Wieviel hast Du bisher in den diversen Foren gelesen und Dich kundig gemacht? Mit der Zahlung hast Du nur für genau diesen einen Fall Ruhe. Weitere Abmahnungen zu anderen Files sind damit nicht unterbunden, im Gegenteil. Zahlungswillige Kundschaft wird oft mit weiteren Abmahnungen beglückt. Dort ist ja schließlich ohne viel Aufwand etwas zu holen! Alleine wirst Du da kein Glück haben. Waldorf stellt sich da ziemlich stur. Mit eigenem Anwalt sind die Aussichten evtl. minimal besser zu einem Vergleich zu kommen, die Gesamtsumme (Waldorf + eigener RA) wird dann wohl kaum unter der Ursprungsforderung liegen, eher darüber. Zitat:
Gruß montezuma##
__________________ Meine Meinung, keine Rechtsberatung! Grundkurs für Neuabgemahnte modUE Abmahn-Datenbank Spendenaktion / Kriegskasse Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen | |
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| | # 11313 |
| Registriert seit: 28.01.2010
Beiträge: 6
| Verstehe ich das richtig..... Erst mal nur die modUE senden und abwarten....... Somit besser auch vorerst nicht zahlen, auch über die Zahlungsfrist (09.02.2010) hinaus...... Klar, dies ist nur eine Empfehlung, reagieren und verantworten muß ich es. Habe ich die Empfehlung richtig verstanden? |
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| | # 11315 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
| Zitat:
das siehst Du richtig, entscheiden musst Du selbst! Wenn Dein Zahlungsziel der 09.02. ist hast Du noch genügend Zeit, Dich hier intensiv einzulesen. Und sebst wenn Du Dich entscheiden solltest zu zahlen, wird es Waldi nicht ablehnen, wenn das Geld einige Tage zu spät auf ihrem Konto eintrifft. Zur Entscheidung zahlen / nicht zahlen: Waldorf hat in 2009 geschätzte 90.000 Abmahnungen verschickt, Klagen vor Gericht sind bis jetzt nur 2 bekannt geworden. In einem Fall handelte es sich um eine Gegenklage gegen Waldorf, die Waldorf dann gewonnen hat, im anderen Fall ging es um Powersauger mit ca. 500 bzw. ca. 900 vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen. Jetzt rechne Dir die Wahrscheinlichkeit selber aus, dass es Dich trifft. Natürlich kann keiner vorhersagen, wie sich die Klagefreudigkeit bei Waldorf in 2010 ff. entwickeln wird. Aber auch bei deutlich mehr Klagen ist die Wahrscheinlichkeit noch immer gering. Gruß montezuma##
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| | # 11316 |
| Registriert seit: 21.01.2010
Beiträge: 35
| hallo alle zusammen, montezuma, darf ich dir mal meine ausgefüllte ue per pn senden ob sie richtig ausgefüllt ist? eigendlich denke ich schon aber man weiß ja nie ob doch fehler drin sind. das ist noch so das einzigste was mich noch beunruhigt. wenn sie falsch ist wär die zeit zwar eh rum aber sicher ist sicher. danke im vorraus |
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| | # 11317 |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| Nichts von dem was Dir vorschwebt. Es bleibt nur noch lesen, lesen und Deine E-Mail´s an Freunde und Bekannte mit der Fußzeile...Achtung bitte lesen !! Allgemeine Filesharing-Diskussionen - netzwelt.de Forum versiehst. |
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| | # 11318 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
| Zitat:
kannst Du gerne tun, aber ich glaube, @ulrich hat da deutlich mehr Erfahrung als ich, siehe die Anzahl seiner Posts und Danke, außerdem ist er viel länger dabei. Ulrich?? Gruß montezuma##
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| | # 11319 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Den Bezug zur Abmahnabzockerei nicht vergessen: Achtung (NEU-)ABGEMAHNTE bitte lesen !! Allgemeine Filesharing-Diskussionen - netzwelt.de Forum |
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