| | # 1102 | |
| Registriert seit: 29.01.2008
Beiträge: 13
| Zitat:
du wurdest jetz erst wegen einer verletzung in 9/2006 abgemahnt??? welche kanlzlei? was? wieviel verlangen sie? | |
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| | # 1103 |
| Registriert seit: 04.01.2008
Beiträge: 3
| Hi, ich habe folgendes Problem. Undzwar bekam ich wie viele andere eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf. Auf dieses schreiben antwortete ich mit der mod. UE. Ich benutzte die UE vom verein-gegen-den-abmahnwahn.de. Nun bekam ich wieder ein Brief Waldorf Anwälten. Dort stand drinne sie hätten meine UE nicht angenommen. Sieht wieder wie ein Serienbrief aus. Wie kann ich nun handeln und mit welchen Ergebissen kann ich rechnen? Soll ich dieses Schreiben einfach ignorieren? Und mit welche Konsequenzen kann ich dabei rechnen? Soll ich denen wieder die selbe UE schicken? Oder was kann ich sonst machen |
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| | # 1104 |
| Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 24
| @KingV1k Mit welcher Begründung wurde die modUE abgewiesen? Abmahnwahn-Dreipage :: Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung Hast du vergessen, irgendwelche der farbig markierten Punkte abzuändern? Falls du für mehrere Werke oder im Auftrag mehrerer Urheber abgemahnt wurdest, müssen die auch alle drin stehen. Du darfst das Schreiben auf keinen Fall ignorieren, sonst wirds möglicherweise richtig teuer. Falls sich an Waldorfs Rechtsauffassung etwas geändert haben sollte, könntest du dich mit einem der Rechtsanwälte im Forum in Verbindung setzen und ihm den Schrieb zumailen. Meine modUE wurde im Januar noch problemlos angenommen. Wochen später kam eine Zahlungserinnerung mit Hinweis, dass die modUE angenommen wurde. Auf das weitere Vorgehen bin ich gespannt. |
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| | # 1108 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
![]() Insbesondere, wenn man Folgendes berücksichtigt: "Die Übersetzung erfolgte mit freundlicher Unterstützung von Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A." Quelle | |
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| | # 1109 |
| Registriert seit: 23.03.2008
Beiträge: 12
| Hallo Allerseits, bin beim Internet-Telekommunikations-Magazin teltarif.de - Kommunikation ganz einfach auf zwei interessante Artikel gestoßen. Einfach mal lesen: 1. Bundestag stärkt Rechteinhaber gegen Produktpiraten teltarif.de - News: Bundestag stärkt Rechteinhaber gegen Produktpiraten 2. Editorial: Was machen mit Tauschbörsen-Sündern? teltarif.de - News: Editorial: Was machen mit Tauschbörsen-Sündern? Wünsche noch einen schönen Abend. |
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| | # 1110 | |
| Registriert seit: 23.03.2008
Beiträge: 12
| Zitat:
Habe deinen Tipp mit Free Albums Galore mal kurz angesehen. Scheint recht interessant zu sein. ![]() Persönlich kann ich auch Mercedes-Benz.tv | english - The IPTV of Mercedes-Benz empfehlen. Interessante Musik von (noch) unbekannten Künstlern. Ebenso Vorleser.net - kostenlos mp3-Hörbücher downloaden - Hörbuch zum mp3-Download - gratis! für Hörspielfreaks. Im Grunde kann man die ganzen Verlage doch am meisten Schaden wenn deren Angebote nicht mehr, sondern nur freie Angebote, genutzt werden. Von wem ich nichts mehr kaufe, weiß ich auf jeden Fall. | |
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| | # 1111 | |
| Registriert seit: 09.02.2008
Beiträge: 70
| Zitat:
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| | # 1112 |
| Registriert seit: 04.01.2008
Beiträge: 3
| @Knutwurst: Die farbig markierten Punkte habe ich alle richtig abgeändert. Ansonsten war die UE auch richtig. Eine Anwältin hat auch diese gelesen. Ich zittiere mal wieso es abgelehnt wurde: "Die uns vorliegende Erklärung erfüllt nur teilweise die strengen Anforderungen der Gerichte an den Wortlaut einer wirksamen Unterlassungserklärung. Der Unterlassungsanspruch unserer Mandantschaft wurde noch nicht umfassend erfüllt. Die Erklärung bedarf daher der weiteren Klarstellung. Ohne weitere Klarstellung lässt sich eine gerichtliche Klärung möglicherweise nicht vermeiden... Die Beschränkung der Unterlassungserklärung auf konkrete Werke erfüllt den Unterlassungsanspruch unserer Mandantschaft nur teilweise..." "Die Beschränkung der Unterlassungserklärung auf konkrete Werke erfüllt den Unterlassungsanspruch unserer Mandantschaft nur teilweise." "Der Unterlassungsanspruch unserer Mandantschaft besteht nicht nur hinsichtlich konkret aufgeführter Werke, sondern hinsichtlich des gesamten geschützten Repertoires. Die aufgeführten Verletzungshandlungen stellen lediglich eine Momentaufnahme dar, die eine Wiederholungsgefahr für weitere Rechtsverletzungen begründen. " "Aus der Beschränkung der UE auf einzelne Werke ließe sich folgern, dass künftig nur noch andere, nämlich nicht explizit aufgeführte Werke unserer Mandantschaft angeboten werden. Andernfalls gäbe es keine Erfordernis die UE auf einzelne Werke zu beschränken und sich dadurch gleichsam eine Hintertür offen zu halten. Die Erklärung bedarf daher einer weiteren Klarstellung." |
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| | # 1113 | ||
| Registriert seit: 03.02.2008
Beiträge: 13
| Zitat:
Zitat:
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| | # 1114 | |
| Registriert seit: 29.01.2008
Beiträge: 13
| Zitat:
Die Frage ist aber allein, ob sie die Gefahr des Wiederholungsfalls hinreichend wirksam ausräumt, was diese MusterUE meiner Meinung nach voll erfüllt. Wessen taugliche UE abgelehnt wird, muss wohl keine Angst haben, dass der Abmahner den Unterlassungsanspruch mit dem hohen Streitwert gerichtlich durchsetzen wird. Denn diese Ablehnung der UE halte ich dann lediglich für ein weiteres (sehr wirksames) Druckmittel der Kanzleien, denen die MusterUEen natürlich auch bekannt sein dürften. Meiner Meinung nach zielt dies nur darauf ab, den Abgemahnten so weit in die Enge zu treiben, dass er sich gezwungen sieht, zumindest anwaltlichen Rat einholen zu müssen, wenn er dem Begehren der Abmahnkanzlei nicht 1:1 nachkommen will. Nicht wenige werden dann wohl doch die Forgerungen der Abmahnkanzleien erfüllen, da man sich ja nicht sicher sein kann, mit anwaltlicher Hilfe insgesamt ein finanziell besseres Ergebnis zu erreichen (denn der Anwalt will ja auch leben Folglich ist es eine gute Strategie für die Abmahnkanzleien, die UEen, welche offensichtlich auf einem Muster im Internet beruhen (bei denen also die Wahrscheinlichkeit, dass sie ohne anwaltlichen Rat abgegeben wurden, sehr hoch ist), trotz ihrer Tauglichkeit nicht zu akzeptieren. | |
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| | # 1115 | |
| Registriert seit: 17.10.2007
Beiträge: 6
| Zitat:
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| | # 1116 |
| Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 24
| @KingV1k Falls das stimmt (ich traue prinzipiell niemandem hier Ob deine Anwältin spezialisiert ist oder dir besser einer der Anwälte hier helfen kann, weiß ich nicht. Du solltest jetzt imho aber vor allem zwei wichtige Punkte beachten: 1. Sende AUF KEINEN FALL die UE, die dir Waldorf zugeschickt hat, ab. 2. Falls die modUE nicht mehr akzeptiert wird, musst du sie vielleicht wirklich auf alle Werke der Abmahner umschreiben. Allen Abgemahnten möchte ich unbedingt auffordern, weiter die Standard-modUE abzuschicken! Die Kosten, die Waldorf für die Bearbeitung entstehen, sind das allemal wert! Schlimmstenfalls bekommt ihr die selbe Antwort und müsst eine neue modUE losschicken. Diese dann natürlich nicht per teurem Einschreiben sondern ganz einfach im Briefumschlag. Dafür entstehen euch für Papier, Tinte und Porto Kosten von gerade mal 70ct, deutlich weniger als Waldorf für die Korrespondenz bezahlt.:aetsch: |
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| | # 1117 | |
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
| Zitat:
Unterlassungserklärungen und das Zustandekommen eines Unterlassungsvertrages füllen hunderte Seiten spezieller Fachliteratur. Unterlassungserklärungen mit auflösenden Bedingungen sind für das Urheberrecht und im Bereich Filesharing/Abmahnungen von Rechtsanwalt Rasch und ähnlichen Kanzleien nach unserer Auffassung kaum geeignet, von der Gegenseite akzeptiert zu werden. Man sollte sich, wie gesagt, anwaltlich beraten lassen. Das ist eben immer mit Kosten verbunden, hieran führt kaum ein Weg vorbei. MfG RA Hechler
__________________ http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php --------------------------------------------------------------- | |
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| | # 1118 | |
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
| Zitat:
MfG RA Hechler | |
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| | # 1119 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Meine persönliche Meinung (ich bin kein Jurist) zu dieser Situation entspricht folgendem Dialog: "Modifizierte Unterlassungserklärung: Bestandteil von Abmahnungen sind fast immer beigefügte Unterlassungserklärungen. In jüngster Zeit enthalten diese zunehmend völlig inakzeptable Forderungen, die mit dem monierten Rechtsverstoß gar nichts mehr zu tun haben. Hier empfiehlt sich, eine modifizierte UE abzugeben. Frage: Welche Mindestform muß sie erfüllen? Sewoma: Sie muß die Wiederholungsgefahr ausräumen. Dazu ist nach ständiger Rechtsprechung im wesentlichen zweierlei erforderlich. Das zu unterlassende Verhalten muß hinreichend präzise beschrieben oder anderweitig dargestellt werden und es muß das unbedingte Versprechen enthalten sein, bei einem erneuten Verstoß an den Erklärungsempfänger einen Geldbetrag zu entrichten. Dieser Geldbetrag muß so bemessen sein, daß er effektiv von einer Wiederholung abschreckt. Üblich sind fixe Beträge von einigen tausend Euro oder ein Versprechen nach dem sog. Hamburger Brauch, d.h. eine flexible Regelung. RdI: Muß sie in jedem Falle akzeptiert werden, wenn sie diese Mindestform erfüllt (auch wenn sie erheblich von der zugesandten abweicht) bzw. was kann man tun, wenn sie nicht akzeptiert wird und wie kann man dann einer einstweiligen Verfügung vorbeugen? Sewoma:Nein, sie braucht grundsätzlich nicht akzeptiert zu werden, denn formaljuristisch handelt es sich um einen Unterlassungsvertrag und dazu kann prinzipiell niemand gezwungen werden. Wird allerdings trotz Abgabe einer hinreichenden Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung beantragt, kann der Gegner ein sog. sofortiges gerichtliches Anerkenntnis aussprechen, mit der Folge, daß die Kosten bei demjenigen hängen bleiben, der die Verfügung beantragt hat." Quelle Ob die mod. UE vor Gericht als ausreichend anerkannt wird, entscheidet somit nicht die abmahnende Kanzlei. :vogel: Das Leben ist kein Wunschkonzert! | |
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| | # 1120 |
| Gastposter | Die Abmahnkanzlei Waldorf, akzeptiert nicht die modifizierte Unterlassungserklärung… Zuerst einmal muss man feststellen, das 13 von 14 abmahnenden Kanzleien (GF der proMedia und der GVU ausgenommen) unsere modifizierte Unterlassungserklärung - so akzeptieren, in der Form wie sie jetzt sich darstellt. Link: Abmahnwahn-Dreipage :: Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung Sie ist von RA Christian Solmecke entworfen, von RA Dr. Alexander Wachs vollendet und zugeschnitten auf unsere Bedürfnisse. Warum akzeptiert dann die Kanzlei Waldorf unsere nicht? Ganz einfach. Die Rechteinhaber bzw./und die Abmahnkanzlei Waldorf bestehen auf die Abgabe der Strafbewehrten Unterlassungserklärung mit Erweiterung auf alle Werke des Rechteinhabers. Sie argumentieren, dass und nur dann, die Ernsthaftigkeit der Unterlassung zum Ausdruck kommt. Für den Abgemahnten selber ist die schriftliche Annahmeverweigerung von Vorteil. Streitfrage - ist die Unterlassungserklärung eine einseitige Willenserklärung. Dann wäre sie in diesem Fall nicht 30 Jahre gültig. Auf jeden Fall ist sie ausreichend einer Einstweiligen Verfügung entgegen zuwirken und es ist fraglich, ob man dann noch daraus erfolgreich Vorgehen kann. Die modifizierte Unterlassungserklärung wird nicht nur benutzt von “juristischen Selbstversorgern“. Mit freundlichen Grüßen Steffen Abmahnwahn-Dreipage |
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