Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 16.04.2008, 22:54   # 1101
krambambuli
 
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Zitat:
Zitat von gertrude-heribert Beitrag anzeigen
guten abend allerseits

könntet ihr mal bitte in eurer abmahnung auf seite 3 unten gucken ob da auch folgendes steht:

>>> Ihr Provider hat der Staatsanwaltschaft ...
... Fest steht zudem, dass über Ihren Internetanschluss nicht nur einmal, sondern mehrfach zu unterschiedlichen Zeiten bewusst und systematisch geschützte Werke unserer Mandantschaft illegal zum Herunterladen angeboten wurden. <<<

würde gern in erfahrung bringen ob das zum standardgedöns gehört oder irgendeine zusätzliche formulierung ist.

danke!
bei mir derselbe text (2 hörbücher, 606 euro)
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Alt 16.04.2008, 23:13   # 1102
krambambuli
 
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Zitat:
Zitat von gehirnstuerm Beitrag anzeigen
@ wasa_II

Das ist leicht gesagt. Jeder der hier abgemahnt wurde wird wohl das sharen aufgeben (wenn ers dann überhaupt jemals getan hat ) oder sich zumindest nochmehr vorsehen...

So wie es aussieht, werden mittlerweile aber schon alte logdateien rausgekramt, bevor dem Abmahnwahn ein Riegel vorgeschoben wird...

'hab schon vor 'ner ganzen weile aufgehört zu saugen und gedacht das ich damit nichts mehr zu befürchten habe; bis ich dann letzte Woche Post bekam...
LogDatum :09/2006 !

'Geh also davon aus, dass da noch 'ne ganze Menge kommen kann...



ich hoffe zwar wirklich das es nicht soweit kommt, aber ich meld mich dann...

Gruß gehirnstuerm



du wurdest jetz erst wegen einer verletzung in 9/2006 abgemahnt???
welche kanlzlei? was? wieviel verlangen sie?
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Alt 17.04.2008, 11:40   # 1103
KingV1k
 
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Hi,

ich habe folgendes Problem. Undzwar bekam ich wie viele andere eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf.
Auf dieses schreiben antwortete ich mit der mod. UE. Ich benutzte die UE vom verein-gegen-den-abmahnwahn.de. Nun bekam ich wieder ein Brief Waldorf Anwälten. Dort stand drinne
sie hätten meine UE nicht angenommen. Sieht wieder wie ein Serienbrief aus. Wie kann ich nun handeln und mit
welchen Ergebissen kann ich rechnen?
Soll ich dieses Schreiben einfach ignorieren? Und mit welche Konsequenzen kann ich dabei rechnen?
Soll ich denen wieder die selbe UE schicken?
Oder was kann ich sonst machen
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Alt 17.04.2008, 14:43   # 1104
Knutwurst
 
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@KingV1k
Mit welcher Begründung wurde die modUE abgewiesen?

Abmahnwahn-Dreipage :: Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung

Hast du vergessen, irgendwelche der farbig markierten Punkte abzuändern?
Falls du für mehrere Werke oder im Auftrag mehrerer Urheber abgemahnt wurdest, müssen die auch alle drin stehen.
Du darfst das Schreiben auf keinen Fall ignorieren, sonst wirds möglicherweise richtig teuer.

Falls sich an Waldorfs Rechtsauffassung etwas geändert haben sollte, könntest du dich mit einem der Rechtsanwälte im Forum in Verbindung setzen und ihm den Schrieb zumailen.

Meine modUE wurde im Januar noch problemlos angenommen. Wochen später kam eine Zahlungserinnerung mit Hinweis, dass die modUE angenommen wurde. Auf das weitere Vorgehen bin ich gespannt.
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Alt 17.04.2008, 14:43   # 1105
krambambuli
 
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Seltsam... hab mir diese UE angesehen und halte sie eigentlich für tauglich...
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Alt 17.04.2008, 16:55   # 1106
gehirnstuerm
 
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@krambambuli

Jepp, abgemahnt von Schutt/Waettke wegen dem Game 'Call of Juarez' ,Forderung 450 €...

ich hab auch schon mehrere Leute gefunden die wegen der selben Datei/Zeitraum erst jetzt Post bekommen haben...
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Alt 17.04.2008, 17:11   # 1107
RA Hechler
 
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Zitat:
Zitat von krambambuli Beitrag anzeigen
Seltsam... hab mir diese UE angesehen und halte sie eigentlich für tauglich...
Ein Satz der Erklärung ist sehr bedenklich und muss meines Erachtens nicht akzeptiert werden. Da er wesentlich ist, muss die ganze Erklärung nicht akzeptiert werden.
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Alt 17.04.2008, 18:02   # 1108
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
Ein Satz der Erklärung ist sehr bedenklich und muss meines Erachtens nicht akzeptiert werden. Da er wesentlich ist, muss die ganze Erklärung nicht akzeptiert werden.
Wie darf man diesen Hinweis verstehen?

Insbesondere, wenn man Folgendes berücksichtigt:

"Die Übersetzung erfolgte mit freundlicher Unterstützung von
Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A."


Quelle
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Alt 17.04.2008, 19:46   # 1109
Balu.74
 
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Hallo Allerseits,

bin beim Internet-Telekommunikations-Magazin teltarif.de - Kommunikation ganz einfach auf zwei interessante Artikel gestoßen.

Einfach mal lesen:

1. Bundestag stärkt Rechteinhaber gegen Produktpiraten
teltarif.de - News: Bundestag stärkt Rechteinhaber gegen Produktpiraten

2. Editorial: Was machen mit Tauschbörsen-Sündern?
teltarif.de - News: Editorial: Was machen mit Tauschbörsen-Sündern?

Wünsche noch einen schönen Abend.
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Alt 17.04.2008, 20:10   # 1110
Balu.74
 
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Beiträge: 12
Zitat:
Zitat von Holgerhie Beitrag anzeigen
Nee, das mit dem Filesharing soll ja Kosten sparen, nicht Sorgen und Kosten verursachen – insofern empfehle ich (bedauernd) die Aufgabe. War 'ne schöne Zeit, ist aber vorbei.

Meine Alternative: Seiten mit legaler Musik. Man findet dort nicht die neue Bushido, aber immerhin interessante Sachen, auf die man sonst nie gekommen wäre. Eine schöne Basis zum Beginn: freealbums.blogsome.com/
Dem schließe ich mich an. Wenn Filesharing, dann nur noch für private legale Datenübertragung.

Habe deinen Tipp mit Free Albums Galore mal kurz angesehen. Scheint recht interessant zu sein.

Persönlich kann ich auch Mercedes-Benz.tv | english - The IPTV of Mercedes-Benz empfehlen. Interessante Musik von (noch) unbekannten Künstlern.

Ebenso Vorleser.net - kostenlos mp3-Hörbücher downloaden - Hörbuch zum mp3-Download - gratis! für Hörspielfreaks.

Im Grunde kann man die ganzen Verlage doch am meisten Schaden wenn deren Angebote nicht mehr, sondern nur freie Angebote, genutzt werden.

Von wem ich nichts mehr kaufe, weiß ich auf jeden Fall.
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Alt 17.04.2008, 23:26   # 1111
samy114
 
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Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Wie darf man diesen Hinweis verstehen?

Insbesondere, wenn man Folgendes berücksichtigt:

"Die Übersetzung erfolgte mit freundlicher Unterstützung von
Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A."


Quelle
Die Übersetzung "ja". Aber mit dem "Inhalt" haben se nix zu tun...
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Alt 18.04.2008, 14:05   # 1112
KingV1k
 
Registriert seit: 04.01.2008
Beiträge: 3
@Knutwurst:
Die farbig markierten Punkte habe ich alle richtig abgeändert. Ansonsten war die UE auch richtig. Eine
Anwältin hat auch diese gelesen.

Ich zittiere mal wieso es abgelehnt wurde:
"Die uns vorliegende Erklärung erfüllt nur teilweise die strengen Anforderungen der Gerichte an den Wortlaut einer wirksamen Unterlassungserklärung. Der Unterlassungsanspruch unserer Mandantschaft wurde noch nicht umfassend erfüllt. Die Erklärung bedarf daher der weiteren Klarstellung. Ohne weitere Klarstellung lässt sich eine gerichtliche Klärung möglicherweise nicht vermeiden... Die Beschränkung der Unterlassungserklärung auf konkrete Werke erfüllt den Unterlassungsanspruch unserer Mandantschaft nur teilweise..."
"Die Beschränkung der Unterlassungserklärung auf konkrete Werke erfüllt den Unterlassungsanspruch unserer Mandantschaft nur teilweise."
"Der Unterlassungsanspruch unserer Mandantschaft besteht nicht nur hinsichtlich konkret aufgeführter Werke, sondern hinsichtlich des gesamten geschützten Repertoires. Die aufgeführten Verletzungshandlungen stellen lediglich eine Momentaufnahme dar, die eine Wiederholungsgefahr für weitere Rechtsverletzungen begründen. "
"Aus der Beschränkung der UE auf einzelne Werke ließe sich folgern, dass künftig nur noch andere, nämlich nicht explizit aufgeführte Werke unserer Mandantschaft angeboten werden. Andernfalls gäbe es keine Erfordernis die UE auf einzelne Werke zu beschränken und sich dadurch gleichsam eine Hintertür offen zu halten. Die Erklärung bedarf daher einer weiteren Klarstellung."
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Alt 18.04.2008, 15:12   # 1113
Soddaschnute
 
Registriert seit: 03.02.2008
Beiträge: 13
Zitat:
Zitat von Balu.74 Beitrag anzeigen
@Soddaschnute


Schon eine Reaktion von denen erhalten? Hattest du denen eigentlich eine UE zukommen lassen, oder überhaupt nicht reagiert?
Hier nochmal, was bisher geschah. Bis jetzt kam noch nichts weiteres:

Zitat:
Zitat von sodaschnute
1. Schreiben – Abmahnung:
Datum: 31.01.2008
Abmahner: Waldorf
Endlich Nichtraucher, das Hörbuch und das dazugehörende E-Book
Loggdatum: 13.11.2007

Provider: T-Online
Forderung gesamt: 606,- €
Forderung Abmahner: 506,- € Waldorf (Für Massenabmahnung)

Forderung Rechteinhaber: 100,- € Verlag Random House GmbH
Streitwert: 10.000€

Fristsetzung für UE: bis 07.02.2008
Fistsetzung für Zahlung: 14.02.2008


Status:
Modifizierte UE unterschrieben und per Einschreiben mit Rückantwort abgeschickt. Nichts gezahlt.

Am 11.02.08 kam der Rückschein. Unterschrieben nur mit S.S.

Am 26.02.08 ein 2.tes Schreiben von Waldorf erhalten. Darin diesmal weniger Drohungen *gg* (Nur zwei Seiten und wow, diesmal mit Originalunterschrift)
Abgeänderte UE wurde akzeptiert, aber fordern trotzdem die Kohle.
Aber den selben Betrag. Wurde also nichts draufgehauen wie vorher angedroht.

was ich mache? Gar nischts

Mal schaun wies weiter geht


Es gibt wieder was neues (31.03.200

Nachdem die werten Herren von Waldorf, mir ende Februar ein letztes Schreiben schickten, in dem stand, daß zwar die modifizierte UE eingegangen ist, aber die Zahlung nicht, und ich die Zahlung bis zum 6.3. machen solle, (ich hab natürlich gar nischts gemacht) kommen jetzt die lang ersehnten Anrufe

Eben, vor nicht mal 5 Minuten rief mich die Kanzlei Waldoof an, und fragte nach der Zahlung.

Meine Antwort:

Ich dachte sie melden sich nicht mehr? *grübel* Wenn sie wat von mir wollen, dann machen sie das schriftlich, Telefonisch bespreche ich nischts!

Der Herr am anderen Ende superfreundlich zurück:

Wir dachten, das wir mit einem Telefonat vorweg weiter Schritte verhindern könnten, und müssten dann dem Verlag dazu raten zu klagen:

Meine Antwort:

Na dann müssen sie dat wohl machen Und tschö (aufgelegt)

Na nu bin ich mal gespannt, was da kommt
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Alt 18.04.2008, 18:20   # 1114
krambambuli
 
Registriert seit: 29.01.2008
Beiträge: 13
Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
Ein Satz der Erklärung ist sehr bedenklich und muss meines Erachtens nicht akzeptiert werden. Da er wesentlich ist, muss die ganze Erklärung nicht akzeptiert werden.
Nach meiner Ansicht muss eine abgeänderte UE niemals akzeptiert werden...
Die Frage ist aber allein, ob sie die Gefahr des Wiederholungsfalls hinreichend wirksam ausräumt, was diese MusterUE meiner Meinung nach voll erfüllt.
Wessen taugliche UE abgelehnt wird, muss wohl keine Angst haben, dass der Abmahner den Unterlassungsanspruch mit dem hohen Streitwert gerichtlich durchsetzen wird.
Denn diese Ablehnung der UE halte ich dann lediglich für ein weiteres (sehr wirksames) Druckmittel der Kanzleien, denen die MusterUEen natürlich auch bekannt sein dürften. Meiner Meinung nach zielt dies nur darauf ab, den Abgemahnten so weit in die Enge zu treiben, dass er sich gezwungen sieht, zumindest anwaltlichen Rat einholen zu müssen, wenn er dem Begehren der Abmahnkanzlei nicht 1:1 nachkommen will. Nicht wenige werden dann wohl doch die Forgerungen der Abmahnkanzleien erfüllen, da man sich ja nicht sicher sein kann, mit anwaltlicher Hilfe insgesamt ein finanziell besseres Ergebnis zu erreichen (denn der Anwalt will ja auch leben )
Folglich ist es eine gute Strategie für die Abmahnkanzleien, die UEen, welche offensichtlich auf einem Muster im Internet beruhen (bei denen also die Wahrscheinlichkeit, dass sie ohne anwaltlichen Rat abgegeben wurden, sehr hoch ist), trotz ihrer Tauglichkeit nicht zu akzeptieren.
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Alt 18.04.2008, 19:57   # 1115
Peaker
 
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Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Wie darf man diesen Hinweis verstehen?

Insbesondere, wenn man Folgendes berücksichtigt:

"Die Übersetzung erfolgte mit freundlicher Unterstützung von
Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A."


Quelle
In der Tat, das ist eine lustige Bemerkung von RA Hechler vor diesem Hintergrund.
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Alt 19.04.2008, 16:37   # 1116
Knutwurst
 
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@KingV1k
Falls das stimmt (ich traue prinzipiell niemandem hier ), dann ist die Kanzlei mittlerweile tatsächlich etwas strenger, was die UE angeht.

Ob deine Anwältin spezialisiert ist oder dir besser einer der Anwälte hier helfen kann, weiß ich nicht. Du solltest jetzt imho aber vor allem zwei wichtige Punkte beachten:
1. Sende AUF KEINEN FALL die UE, die dir Waldorf zugeschickt hat, ab.
2. Falls die modUE nicht mehr akzeptiert wird, musst du sie vielleicht wirklich auf alle Werke der Abmahner umschreiben.

Allen Abgemahnten möchte ich unbedingt auffordern, weiter die Standard-modUE abzuschicken! Die Kosten, die Waldorf für die Bearbeitung entstehen, sind das allemal wert!

Schlimmstenfalls bekommt ihr die selbe Antwort und müsst eine neue modUE losschicken. Diese dann natürlich nicht per teurem Einschreiben sondern ganz einfach im Briefumschlag. Dafür entstehen euch für Papier, Tinte und Porto Kosten von gerade mal 70ct, deutlich weniger als Waldorf für die Korrespondenz bezahlt.:aetsch:
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Alt 19.04.2008, 17:12   # 1117
RA Hechler
 
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Zitat:
Zitat von Peaker Beitrag anzeigen
In der Tat, das ist eine lustige Bemerkung von RA Hechler vor diesem Hintergrund.
Das Muster haben wir auf bitten des Seitenbetreibers lediglich übersetzt. Das Muster stammt nicht von uns.

Unterlassungserklärungen und das Zustandekommen eines Unterlassungsvertrages füllen hunderte Seiten spezieller Fachliteratur.
Unterlassungserklärungen mit auflösenden Bedingungen sind für das Urheberrecht und im Bereich Filesharing/Abmahnungen von Rechtsanwalt Rasch und ähnlichen Kanzleien nach unserer Auffassung kaum geeignet, von der Gegenseite akzeptiert zu werden. Man sollte sich, wie gesagt, anwaltlich beraten lassen. Das ist eben immer mit Kosten verbunden, hieran führt kaum ein Weg vorbei.

MfG
RA Hechler
__________________
http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php
---------------------------------------------------------------
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Alt 19.04.2008, 17:14   # 1118
RA Hechler
 
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Zitat:
Zitat von Knutwurst Beitrag anzeigen
@KingV1k

Schlimmstenfalls bekommt ihr die selbe Antwort und müsst eine neue modUE losschicken. Diese dann natürlich nicht per teurem Einschreiben sondern ganz einfach im Briefumschlag. Dafür entstehen euch für Papier, Tinte und Porto Kosten von gerade mal 70ct, deutlich weniger als Waldorf für die Korrespondenz bezahlt.:aetsch:
Noch schlimmer: Die Kanzlei beantragt eine einstweilige Verfügung. Durch ein e ungeeignete UE wird nämlich die Wiederholungsgefahr nicht ausgeräumt.

MfG
RA Hechler
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Alt 19.04.2008, 17:34   # 1119
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Knutwurst Beitrag anzeigen
...Schlimmstenfalls bekommt ihr die selbe Antwort und müsst eine neue modUE losschicken...
Waldorf beanstandet gelegentlich, dass die mod. UE nicht alle Werke des Rechteinhabers einschließt.

Meine persönliche Meinung (ich bin kein Jurist) zu dieser Situation entspricht folgendem Dialog:

"Modifizierte Unterlassungserklärung:
Bestandteil von Abmahnungen sind fast immer beigefügte Unterlassungserklärungen. In jüngster Zeit enthalten diese zunehmend völlig inakzeptable Forderungen, die mit dem monierten Rechtsverstoß gar nichts mehr zu tun haben. Hier empfiehlt sich, eine modifizierte UE abzugeben.

Frage: Welche Mindestform muß sie erfüllen?

Sewoma: Sie muß die Wiederholungsgefahr ausräumen. Dazu ist nach ständiger Rechtsprechung im wesentlichen zweierlei erforderlich. Das zu unterlassende Verhalten muß hinreichend präzise beschrieben oder anderweitig dargestellt werden und es muß das unbedingte Versprechen enthalten sein, bei einem erneuten Verstoß an den Erklärungsempfänger einen Geldbetrag zu entrichten. Dieser Geldbetrag muß so bemessen sein, daß er effektiv von einer Wiederholung abschreckt. Üblich sind fixe Beträge von einigen tausend Euro oder ein Versprechen nach dem sog. Hamburger Brauch, d.h. eine flexible Regelung.

RdI: Muß sie in jedem Falle akzeptiert werden, wenn sie diese Mindestform erfüllt (auch wenn sie erheblich von der zugesandten abweicht) bzw. was kann man tun, wenn sie nicht akzeptiert wird und wie kann man dann einer einstweiligen Verfügung vorbeugen?

Sewoma:Nein, sie braucht grundsätzlich nicht akzeptiert zu werden, denn formaljuristisch handelt es sich um einen Unterlassungsvertrag und dazu kann prinzipiell niemand gezwungen werden. Wird allerdings trotz Abgabe einer hinreichenden Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung beantragt, kann der Gegner ein sog. sofortiges gerichtliches Anerkenntnis aussprechen, mit der Folge, daß die Kosten bei demjenigen hängen bleiben, der die Verfügung beantragt hat."


Quelle

Ob die mod. UE vor Gericht als ausreichend anerkannt wird, entscheidet somit nicht die abmahnende Kanzlei. :vogel:

Das Leben ist kein Wunschkonzert!
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Alt 19.04.2008, 18:52   # 1120
steffenXXL
Gastposter
 
Die Abmahnkanzlei Waldorf, akzeptiert nicht
die modifizierte Unterlassungserklärung…


Zuerst einmal muss man feststellen, das 13 von 14 abmahnenden
Kanzleien (GF der proMedia und der GVU ausgenommen) unsere
modifizierte Unterlassungserklärung - so akzeptieren, in der Form
wie sie jetzt sich darstellt.
Link: Abmahnwahn-Dreipage :: Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung
Sie ist von RA Christian Solmecke entworfen,
von RA Dr. Alexander Wachs vollendet und zugeschnitten auf unsere Bedürfnisse.

Warum akzeptiert dann die Kanzlei Waldorf unsere nicht?

Ganz einfach. Die Rechteinhaber bzw./und die Abmahnkanzlei Waldorf
bestehen auf die Abgabe der Strafbewehrten Unterlassungserklärung
mit Erweiterung auf alle Werke des Rechteinhabers. Sie argumentieren,
dass und nur dann, die Ernsthaftigkeit der Unterlassung zum Ausdruck
kommt.
Für den Abgemahnten selber ist die schriftliche Annahmeverweigerung
von Vorteil. Streitfrage - ist die Unterlassungserklärung eine einseitige
Willenserklärung. Dann wäre sie in diesem Fall nicht 30 Jahre gültig.
Auf jeden Fall ist sie ausreichend einer Einstweiligen Verfügung entgegen
zuwirken und es ist fraglich, ob man dann noch daraus erfolgreich Vorgehen
kann.
Die modifizierte Unterlassungserklärung wird nicht nur benutzt von
“juristischen Selbstversorgern“.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen

Abmahnwahn-Dreipage
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 17:13 # --
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