Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 12.04.2008, 12:02   # 1081
JackXXX
 
Registriert seit: 26.03.2008
Beiträge: 3
Zitat:
Zitat von gertrude-heribert Beitrag anzeigen
guten abend allerseits

könntet ihr mal bitte in eurer abmahnung auf seite 3 unten gucken ob da auch folgendes steht:

>>> Ihr Provider hat der Staatsanwaltschaft ...
... Fest steht zudem, dass über Ihren Internetanschluss nicht nur einmal, sondern mehrfach zu unterschiedlichen Zeiten bewusst und systematisch geschützte Werke unserer Mandantschaft illegal zum Herunterladen angeboten wurden. <<<

würde gern in erfahrung bringen ob das zum standardgedöns gehört oder irgendeine zusätzliche formulierung ist.

danke!
auch bei mir exact gleicher text - scheint also ganz normaler standard zu sein
mich verwundert allerdings, dass beide dateien (die mich betreffen) den genau gleichen hashwert haben - ist der nicht von datei zu datei unterschiedlich oder verwechsel ich da jetzt was ?! würde ja nur gehen, wenn sich der hashwert auf ein archiv bezieht, wo beide dateien drinne waren, was man aber im vorraus aus dem namen des archivs nicht erahnen konnte (da könnte ja sonst was mit reingepackt wurden sein).
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Alt 12.04.2008, 13:15   # 1082
arni1969
Gastposter
 
Hallo liebe Leidensgenossen,
gehöre seit gestern auch zur Familie. Habe eine Abmahnung von Waldorf incl. Forderung über € 606 erhalten. Nachdem ich mich nun ausführlich eingelesen habe, komme ich zu folgendem Ergebnis. Grundsätzliche Vorgehensweise sollte also sein:
1. Abgabe einer modifizierten UE
2. keine Zahlung / kein Kontakt jeglicher Art zur Kanzlei
3. Abwarten

Gibt es vielleicht jemanden im Forum, der sich wie oben verhalten hat und schon über einen längeren Zeitraum nicht mehr von Waldorf behelligt wird?
Besten Dank schon mal im voraus.

Arni1969

P.S. Das Forum ist wirklich super und sehr informativ!!! Danke an alle Teilnehmer!!!
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Alt 12.04.2008, 18:27   # 1083
Holgerhie
 
Registriert seit: 24.02.2008
Beiträge: 94
Ich schließe mich der Bitte des Vorschreibers an:

Tatsächlich enden viele Berichte hier nach dem 2. Schreiben: modUE wurde anerkannt, das Geld wurde nicht gezahlt. Und was passierte dann? Auch die Datenbanken bieten nur Rückschlüsse auf die Vorgehensweise, aber kein langfristiges "Was passierte dann?"

Nach diesem Prinzip kann ich im Moment auf etwa 3 Wochen Ruhe seit dem 2. Schreiben verweisen. Aber welche Erfahrungen haben andere? Wer hält den Ruhe-Rekord, wer den Unruherekord?
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Alt 12.04.2008, 19:08   # 1084
RA Hechler
 
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Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
Zitat:
Zitat von Holgerhie Beitrag anzeigen
Ich schließe mich der Bitte des Vorschreibers an:

Tatsächlich enden viele Berichte hier nach dem 2. Schreiben: modUE wurde anerkannt, das Geld wurde nicht gezahlt. Und was passierte dann? Auch die Datenbanken bieten nur Rückschlüsse auf die Vorgehensweise, aber kein langfristiges "Was passierte dann?"

Nach diesem Prinzip kann ich im Moment auf etwa 3 Wochen Ruhe seit dem 2. Schreiben verweisen. Aber welche Erfahrungen haben andere? Wer hält den Ruhe-Rekord, wer den Unruherekord?
Sie haben Recht. Langzeitstudien oder -erfahrungen gibt es tatsächlich kaum hier im Forum. Auch wir können nur sagen, dass wir manche Forderungen mit einem Vergleich beendet haben, der wesentlich unter den geforderten Summen liegt. Mit einem vollständigen Verzicht auf die Forderung kann momentan niemand dienen. Jedoch sind von unseren Mandanten bislang keine verklagt worden.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Hechler
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Alt 12.04.2008, 19:17   # 1085
r3drum
Gastposter
 
ich möchte mich hier nur kurz zu wort melden um meinen beitritt zum klub der 1078 waldorfer zu verkünden...

das interessante bei mir wird sicherlich die tatsache sein das aufgrund eines poststreikes der brief erst verspätet und durch den urlaub meiner eltern noch später geöffnet wurde.
der zeitpunkt der informationserkennung ist quasi erst nach ablauf beider fristen
erfüllt worden.
hat jemand eine idee was nun passiert? bekommen die zügig eine ev oder wie sieht das aus ?

mfg r3dy

p.s. ja, ich habe alle 108 seiten gelesen
p.p.s. nein, ich habe kein vergleichsbeispiel gefunden (auch nicht in anderen foren)

p.p.p.s. keine weitere meldung der rechtsanwälte (etwa 2 tage nach fristende) "bisher"
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Alt 12.04.2008, 20:22   # 1086
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von r3drum Beitrag anzeigen
das interessante bei mir wird sicherlich die tatsache sein das aufgrund eines poststreikes der brief erst verspätet und durch den urlaub meiner eltern noch später geöffnet wurde.
der zeitpunkt der informationserkennung ist quasi erst nach ablauf beider fristen
erfüllt worden.
hat jemand eine idee was nun passiert? bekommen die zügig eine ev oder wie sieht das aus ?...
Meine persönliche Auffassung zur "Fristversäumnis" findest Du hier im G:B: KLICK
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Alt 12.04.2008, 20:54   # 1087
RA Hechler
 
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Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Meine persönliche Auffassung zur "Fristversäumnis" findest Du hier im G:B: KLICK
Da muss ich widersprechen:

Das Fristende ist lediglich ein willkürlich festgelegtes Datum im "freundlichen Angebot" der Abmahner.
-> leider falsch. Dies ist ständige, anerkannte Praxis der Gerichte.

Es handelt sich aber nicht um eine gesetzliche Frist, deren Versäumnis für Dich rechtliche Konsequenzen hätte.
-> Doch! Nach Fristablauf kann eine einstweilige Verfügung auf Kosten des Abgemahnten erlassen werden. Sehr teuer!

Ich bezweifele auch, dass die EV-Anträge unmittelbar nach Fristablauf eingetütet und versandfertig in Postsäcken vorbereitet sind.
-> da gebe ich Ihnen Recht!

Ich kann mir sogar vorstellen, dass manche Abmahnungen erst versandt wurden, nachdem eine bereits beantragte EV abgelehnt wurde.
Es ist ja Gefahr im Verzug, weshalb man schnell handeln muss!
-> das macht sicherlich kein Anwalt.

Und weshalb sollte eine EV nicht auch bereits innerhalb der Frist beantragt werden, wenn sie ein so wirksames Instrument ist?
Das wäre zwar unmoralisch, aber wir sprechen über Juristen.
-> das ist nichts für juristische Laien, sondern komplizierter gewerblicher Rechtsschutz

Daher: Unbedingt die gesetzte Frist einhalten, um weitere, unnötige Kosten zu vermeiden!

Mit freundlichen Grüßen
RA Hechler
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Alt 12.04.2008, 22:31   # 1088
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen

Daher: Unbedingt die gesetzte Frist einhalten, um weitere, unnötige Kosten zu vermeiden!
Danke für die Info...weiter so!

Dann können sich die juristischen Laien hier ja etwas entspannen.

Ich unterstelle, dass r3drum einen juristischen Rat per PM erhalten hat.
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Alt 12.04.2008, 23:09   # 1089
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
Es handelt sich aber nicht um eine gesetzliche Frist, deren Versäumnis für Dich rechtliche Konsequenzen hätte.
-> Doch! Nach Fristablauf kann eine einstweilige Verfügung auf Kosten des Abgemahnten erlassen werden. Sehr teuer!
Zwei allgemeine Fragen hätte ich dann auch noch an den gewerblichen Rechtsschutz...(keine Rechtsberatung)...

Wie viele einstweilige Verfügungen (prozentual) wurden bisher nach Ihrer praktischen Erfahrung gegen Filesharer erwirkt, welche keine UE (rechtzeitig) abgegeben haben und...

...innerhalb welchem Zeitraum nach Fristablauf wurden diese dann ggf. erwirkt?

Der Hintergrund meines Beitrages im G:B war, dass die Anzahl der bekannt gewordenen EVs gegen Null geht, obwohl die Abmahnungen bis Sommer 2007 überwiegend von uns Abgemahnten einfach ignoriert wurden.

Ich selbst habe erst eine angepasste UE abgegeben, nachdem ich 5 Monate nach der Abmahnung ein erstes Erinnerungsschreiben erhielt.

Die Eilbedürftigkeit im Hinblick auf das Unterlassensbegehren scheint da doch eine eher untergeordnete Rolle zu spielen.
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Alt 13.04.2008, 09:20   # 1090
RA Hechler
 
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Beiträge: 404
Ihre Fragen sind berechtigt:

Wie viele einstweilige Verfügungen (prozentual) wurden bisher nach Ihrer praktischen Erfahrung gegen Filesharer erwirkt, welche keine UE (rechtzeitig) abgegeben haben und...
-> gar keine.

...innerhalb welchem Zeitraum nach Fristablauf wurden diese dann ggf. erwirkt?
-> normalerweise erlässt man eine EV kurz nach Fristablauf, da man nach Kenntnisnahme nur 1 Monat Zeit hat, abzumahnen bzw. die EV zu erwirken,

Der Hintergrund meines Beitrages im G:B war, dass die Anzahl der bekannt gewordenen EVs gegen Null geht, obwohl die Abmahnungen bis Sommer 2007 überwiegend von uns Abgemahnten einfach ignoriert wurden.
-> das erkläre ich mir so, dass ggf. die Abmahnanwälte auf den Kosten der EV als Zweitschuldner sitzenbleiben

Ich selbst habe erst eine angepasste UE abgegeben, nachdem ich 5 Monate nach der Abmahnung ein erstes Erinnerungsschreiben erhielt.
-> das ist erstaunlich, aber billiger als ein Hauptsacheverfahren


Grund dafür, dass Fristüberschreitungen fast nie zu einer EV führen, dürfte sein, dass im Urheberrecht, anders als im Wettbewerbsrecht, das Bestehen einer Rechtsverletzung die Dringlichkeit nicht indiziert.

Mir liegen jedoch einige EV vor, die gegen die Abgemahnten innerhalb von 1 Monat nach Kenntniserlangung ergingen. Selbstverständlich kann es sich hierbei um Präzedenzfälle handeln, um die Rechteverletzer einzuschüchtern.
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Alt 13.04.2008, 11:24   # 1091
Eunie
 
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 9
Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen

...innerhalb welchem Zeitraum nach Fristablauf wurden diese dann ggf. erwirkt?
-> normalerweise erlässt man eine EV kurz nach Fristablauf, da man nach Kenntnisnahme nur 1 Monat Zeit hat, abzumahnen bzw. die EV zu erwirken,
Aha, man hat 1 Monat nach Kenntnisnahme Zeit, abzumahnen? Ist das irgendwo festgelegt?

Und wenn nun der Staatsanwalt am 14.12. sein Briefchen schickt und das am 21.12. (ein Freitag) in der Kanzlei eintrudelt, bis wann muss dann die Abmahnung geschrieben sein? Spielt da Weihnachten noch irgendeine Rolle?
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Alt 14.04.2008, 08:13   # 1092
Eunie
 
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 9
Also, nachdem ich so im Netz gestöbert habe, sollte eine EV spätestens einen Monat nach Kenntnisnahme des Verstoßes UND innerhalb einer Woche nach Fristablauf erwirkt werden, da ansonsten eine Dringlichkeit nicht mehr angenommen werden kann.

Kann man dann bei den Altfällen (siehe v. a. im Rasch-Thread, Kleinvieh aus dem Januar 2006) davon ausgehen, dass eine solche nicht mehr kommen kann?
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Alt 14.04.2008, 10:01   # 1093
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 630
Zitat:
Zitat von Eunie Beitrag anzeigen
Kann man dann bei den Altfällen (siehe v. a. im Rasch-Thread, Kleinvieh aus dem Januar 2006) davon ausgehen, dass eine solche nicht mehr kommen kann?
Das kommt darauf an, wann der Verletzte Kenntnis von den erheblichen Daten bekommen hat. Wahrscheinlich ist es für eine einstweilige Verfügung zu spät, aber das kann man nur im Einzelfall entscheiden. Die Monatsfrist ist auch nur eine Richtschnur.

Wichtiger aber ist folgendes:

Die einstweilige Verfügung dient der schnellen Durchsetzung eines Anspruches in einem vorgeschalteten Eilverfahren, hier dem Unterlassungsanspruch.

Dieser Unterlassungsanspruch besteht natürlich auch dann noch fort, wenn die für eine einstweilige Verfügung benötigte Dringlichkeit weggefallen ist (darum geht es bei der "Monatsfrist").

Der Verletzte kann also diesen Unterlassungsanspruch durchaus noch gerichtlich verfolgen, nämlich in einem Hauptsacheverfahren. Selbst in diesen Altfällen ist also die Abgabe einer eigenen Unterlassungserklärung durch den Verletzer oder Anschlussinhaber in der Regel nötig.
__________________
Dr. Frank Eikmeier
MediaLaw
Flugpaten gesucht
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Alt 14.04.2008, 12:57   # 1094
Holgerhie
 
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Beiträge: 94
Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
Sie haben Recht. Langzeitstudien oder -erfahrungen gibt es tatsächlich kaum hier im Forum. Auch wir können nur sagen, dass wir manche Forderungen mit einem Vergleich beendet haben, der wesentlich unter den geforderten Summen liegt. Mit einem vollständigen Verzicht auf die Forderung kann momentan niemand dienen. Jedoch sind von unseren Mandanten bislang keine verklagt worden.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Hechler
Danke für die Auskunft. Etwas irritiert mich hier das Stichwort "Vergleich": Öffnet ein einmal geschlossener Vergleich nicht nachfolgenden Ansprüchen in ähnlicher Sache Tür und Tor? Weil man damit ja einen Anlass zum Vergleichen einräumt?
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Alt 14.04.2008, 13:24   # 1095
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 630
Zitat:
Zitat von Holgerhie Beitrag anzeigen
Danke für die Auskunft. Etwas irritiert mich hier das Stichwort "Vergleich": Öffnet ein einmal geschlossener Vergleich nicht nachfolgenden Ansprüchen in ähnlicher Sache Tür und Tor? Weil man damit ja einen Anlass zum Vergleichen einräumt?
Nein, natürlich nicht. Ein Vergleich beendet eine Rechtsstreitigkeit durch gegenseitiges Nachgeben. Er beendet auch nur genau diese eine Sache, wenn man nicht alle möglichen Ansprüche dort einschließt. Dies ist naturgemäß schwerlich machbar.

Der Vergleich hat also mit nachfolgenden Ansprüchen nichts zu tun. Weder schafft er ein Präjudiz für ein Bestehen solcher Ansprüche, noch für das Nichtbestehen. Er gibt aber Rechtssicherheit in genau der verglichenen Sache.
__________________
Dr. Frank Eikmeier
MediaLaw
Flugpaten gesucht
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Alt 14.04.2008, 16:56   # 1096
Holgerhie
 
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Natürlich, ein Präjudiz ist das nicht (der frisch verglichene Jan Ullrich ist, wie ich gerade lese, auch weiterhin unschuldig). Aber eine Message ist es doch, oder?

Sendet man mit einem Vergleich nicht die Botschaft: "Hallo, Leute, hier gibt's Vergleiche! Nicht mehr wegen des ersten "Wir sind Helden"-Albums, aber wegen des zweiten, wegen PC-Spielen, Hörbüchern, was weiß ich! Kommt und holt sie euch!?"
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Alt 15.04.2008, 20:43   # 1097
wasa_II
 
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Zitat:
Zitat von Holgerhie Beitrag anzeigen
Natürlich, ein Präjudiz ist das nicht (der frisch verglichene Jan Ullrich ist, wie ich gerade lese, auch weiterhin unschuldig). Aber eine Message ist es doch, oder?

Sendet man mit einem Vergleich nicht die Botschaft: "Hallo, Leute, hier gibt's Vergleiche! Nicht mehr wegen des ersten "Wir sind Helden"-Albums, aber wegen des zweiten, wegen PC-Spielen, Hörbüchern, was weiß ich! Kommt und holt sie euch!?"
Wie das juristisch zu interpretieren ist, weiß ich nicht. Aber in unseren Fällen würde ich mal sagen, wer so ungeschickt ist und sich ein zweites Mal erwischen läßt, der muß halt büßen.

Hier wird anscheinend immer davon ausgegangen, daß das logging Protokoll von der Abmahnung immer wieder zitiert wird, bis die Liste nichts mehr her gibt. Ist hier einer, der mehrfach abgemahnt wurde, und das logg-Datum mit dem ersten idenisch war?

Für mich gibt es folgende Konsequenzen, entweder ich lasse das filesharing ganz sein, oder ich analysiere das Verhalten der Anwälte, um mich dann so zu verhalten, daß ich aller Wahrscheinlichkeit nach nicht erwischt werde (nein, diesmal sage ich nicht, wie das Muster aussieht, einmal Haue reicht mir, daher habe ich mich auch für die erste Lösung entschieden...).

Als drittes wären da noch legale downloads, auch kostenlose oder technisch aufzurüsten und seine Identität zu verschleiern.

Grüße,
Euer WASA_II
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Alt 16.04.2008, 10:33   # 1098
Holgerhie
 
Registriert seit: 24.02.2008
Beiträge: 94
Zitat:
Zitat von wasa_II Beitrag anzeigen
Für mich gibt es folgende Konsequenzen, entweder ich lasse das filesharing ganz sein, oder ich analysiere das Verhalten der Anwälte, um mich dann so zu verhalten, daß ich aller Wahrscheinlichkeit nach nicht erwischt werde (nein, diesmal sage ich nicht, wie das Muster aussieht, einmal Haue reicht mir, daher habe ich mich auch für die erste Lösung entschieden...).
Nee, das mit dem Filesharing soll ja Kosten sparen, nicht Sorgen und Kosten verursachen – insofern empfehle ich (bedauernd) die Aufgabe. War 'ne schöne Zeit, ist aber vorbei.

Meine Alternative: Seiten mit legaler Musik. Man findet dort nicht die neue Bushido, aber immerhin interessante Sachen, auf die man sonst nie gekommen wäre. Eine schöne Basis zum Beginn: freealbums.blogsome.com/
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Alt 16.04.2008, 18:03   # 1099
gehirnstuerm
 
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Registriert seit: 14.04.2008
Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von wasa_II Beitrag anzeigen
... Aber in unseren Fällen würde ich mal sagen, wer so ungeschickt ist und sich ein zweites Mal erwischen läßt, der muß halt büßen...
@ wasa_II

Das ist leicht gesagt. Jeder der hier abgemahnt wurde wird wohl das sharen aufgeben (wenn ers dann überhaupt jemals getan hat ) oder sich zumindest nochmehr vorsehen...

So wie es aussieht, werden mittlerweile aber schon alte logdateien rausgekramt, bevor dem Abmahnwahn ein Riegel vorgeschoben wird...

'hab schon vor 'ner ganzen weile aufgehört zu saugen und gedacht das ich damit nichts mehr zu befürchten habe; bis ich dann letzte Woche Post bekam...
LogDatum :09/2006 !

'Geh also davon aus, dass da noch 'ne ganze Menge kommen kann...

Zitat:
Zitat von wasa_II Beitrag anzeigen
Hier wird anscheinend immer davon ausgegangen, daß das logging Protokoll von der Abmahnung immer wieder zitiert wird, bis die Liste nichts mehr her gibt. Ist hier einer, der mehrfach abgemahnt wurde, und das logg-Datum mit dem ersten idenisch war?
ich hoffe zwar wirklich das es nicht soweit kommt, aber ich meld mich dann...

Gruß gehirnstuerm
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Alt 16.04.2008, 22:10   # 1100
gertrude-heribert
 
Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 22
Zitat:
Zitat von wasa_II Beitrag anzeigen
Für mich gibt es folgende Konsequenzen, entweder ich lasse das filesharing ganz sein, oder ich analysiere das Verhalten der Anwälte, um mich dann so zu verhalten, daß ich aller Wahrscheinlichkeit nach nicht erwischt werde (nein, diesmal sage ich nicht, wie das Muster aussieht, einmal Haue reicht mir, daher habe ich mich auch für die erste Lösung entschieden...).
am anfang war es napster, dann winmx, dann emule und torrent, jetzt irc. was danach kommt weiß ich nich. keine ahnung wie die musikindustrie auf die idee kommt mit abmahnungen der sache herr zu werden. is sicherlich nich schön die downloaderei, is aber nich mein problem. ne sekretärin die bis heute nur auf ner schreibmaschine tippen kann stellt auch niemand mehr ein, und die schickt deswegen trotzdem keine abmahnungen raus.

:kloset:
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Alt 26.05.2012, 13:12 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
   
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