| | # 1082 |
| Gastposter | Hallo liebe Leidensgenossen, gehöre seit gestern auch zur Familie. Habe eine Abmahnung von Waldorf incl. Forderung über 606 erhalten. Nachdem ich mich nun ausführlich eingelesen habe, komme ich zu folgendem Ergebnis. Grundsätzliche Vorgehensweise sollte also sein: 1. Abgabe einer modifizierten UE 2. keine Zahlung / kein Kontakt jeglicher Art zur Kanzlei 3. Abwarten Gibt es vielleicht jemanden im Forum, der sich wie oben verhalten hat und schon über einen längeren Zeitraum nicht mehr von Waldorf behelligt wird? Besten Dank schon mal im voraus. Arni1969 P.S. Das Forum ist wirklich super und sehr informativ!!! Danke an alle Teilnehmer!!! |
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| | # 1083 |
| Registriert seit: 24.02.2008
Beiträge: 94
| Ich schließe mich der Bitte des Vorschreibers an: Tatsächlich enden viele Berichte hier nach dem 2. Schreiben: modUE wurde anerkannt, das Geld wurde nicht gezahlt. Und was passierte dann? Auch die Datenbanken bieten nur Rückschlüsse auf die Vorgehensweise, aber kein langfristiges "Was passierte dann?" Nach diesem Prinzip kann ich im Moment auf etwa 3 Wochen Ruhe seit dem 2. Schreiben verweisen. Aber welche Erfahrungen haben andere? Wer hält den Ruhe-Rekord, wer den Unruherekord? |
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| | # 1084 | |
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
| Zitat:
Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Hechler
__________________ http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php --------------------------------------------------------------- | |
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| | # 1085 |
| Gastposter | ich möchte mich hier nur kurz zu wort melden um meinen beitritt zum klub der 1078 waldorfer zu verkünden... das interessante bei mir wird sicherlich die tatsache sein das aufgrund eines poststreikes der brief erst verspätet und durch den urlaub meiner eltern noch später geöffnet wurde. der zeitpunkt der informationserkennung ist quasi erst nach ablauf beider fristen erfüllt worden. hat jemand eine idee was nun passiert? bekommen die zügig eine ev oder wie sieht das aus ? mfg r3dy p.s. ja, ich habe alle 108 seiten gelesen p.p.s. nein, ich habe kein vergleichsbeispiel gefunden (auch nicht in anderen foren) p.p.p.s. keine weitere meldung der rechtsanwälte (etwa 2 tage nach fristende) "bisher" |
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| | # 1086 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
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| | # 1087 | |
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
| Zitat: Das Fristende ist lediglich ein willkürlich festgelegtes Datum im "freundlichen Angebot" der Abmahner. -> leider falsch. Dies ist ständige, anerkannte Praxis der Gerichte. Es handelt sich aber nicht um eine gesetzliche Frist, deren Versäumnis für Dich rechtliche Konsequenzen hätte. -> Doch! Nach Fristablauf kann eine einstweilige Verfügung auf Kosten des Abgemahnten erlassen werden. Sehr teuer! Ich bezweifele auch, dass die EV-Anträge unmittelbar nach Fristablauf eingetütet und versandfertig in Postsäcken vorbereitet sind. -> da gebe ich Ihnen Recht! Ich kann mir sogar vorstellen, dass manche Abmahnungen erst versandt wurden, nachdem eine bereits beantragte EV abgelehnt wurde. Es ist ja Gefahr im Verzug, weshalb man schnell handeln muss! -> das macht sicherlich kein Anwalt. Und weshalb sollte eine EV nicht auch bereits innerhalb der Frist beantragt werden, wenn sie ein so wirksames Instrument ist? Das wäre zwar unmoralisch, aber wir sprechen über Juristen. -> das ist nichts für juristische Laien, sondern komplizierter gewerblicher Rechtsschutz Daher: Unbedingt die gesetzte Frist einhalten, um weitere, unnötige Kosten zu vermeiden! Mit freundlichen Grüßen RA Hechler
__________________ http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php --------------------------------------------------------------- | |
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| | # 1089 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Wie viele einstweilige Verfügungen (prozentual) wurden bisher nach Ihrer praktischen Erfahrung gegen Filesharer erwirkt, welche keine UE (rechtzeitig) abgegeben haben und... ...innerhalb welchem Zeitraum nach Fristablauf wurden diese dann ggf. erwirkt? ![]() Der Hintergrund meines Beitrages im G:B war, dass die Anzahl der bekannt gewordenen EVs gegen Null geht, obwohl die Abmahnungen bis Sommer 2007 überwiegend von uns Abgemahnten einfach ignoriert wurden. ![]() Ich selbst habe erst eine angepasste UE abgegeben, nachdem ich 5 Monate nach der Abmahnung ein erstes Erinnerungsschreiben erhielt. Die Eilbedürftigkeit im Hinblick auf das Unterlassensbegehren scheint da doch eine eher untergeordnete Rolle zu spielen. | |
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| | # 1090 |
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
| Ihre Fragen sind berechtigt: Wie viele einstweilige Verfügungen (prozentual) wurden bisher nach Ihrer praktischen Erfahrung gegen Filesharer erwirkt, welche keine UE (rechtzeitig) abgegeben haben und... -> gar keine. ...innerhalb welchem Zeitraum nach Fristablauf wurden diese dann ggf. erwirkt? ![]() -> normalerweise erlässt man eine EV kurz nach Fristablauf, da man nach Kenntnisnahme nur 1 Monat Zeit hat, abzumahnen bzw. die EV zu erwirken, Der Hintergrund meines Beitrages im G:B war, dass die Anzahl der bekannt gewordenen EVs gegen Null geht, obwohl die Abmahnungen bis Sommer 2007 überwiegend von uns Abgemahnten einfach ignoriert wurden. ![]() -> das erkläre ich mir so, dass ggf. die Abmahnanwälte auf den Kosten der EV als Zweitschuldner sitzenbleiben Ich selbst habe erst eine angepasste UE abgegeben, nachdem ich 5 Monate nach der Abmahnung ein erstes Erinnerungsschreiben erhielt. -> das ist erstaunlich, aber billiger als ein Hauptsacheverfahren Grund dafür, dass Fristüberschreitungen fast nie zu einer EV führen, dürfte sein, dass im Urheberrecht, anders als im Wettbewerbsrecht, das Bestehen einer Rechtsverletzung die Dringlichkeit nicht indiziert. Mir liegen jedoch einige EV vor, die gegen die Abgemahnten innerhalb von 1 Monat nach Kenntniserlangung ergingen. Selbstverständlich kann es sich hierbei um Präzedenzfälle handeln, um die Rechteverletzer einzuschüchtern.
__________________ http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php --------------------------------------------------------------- |
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| | # 1091 | |
| Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 9
| Zitat:
Und wenn nun der Staatsanwalt am 14.12. sein Briefchen schickt und das am 21.12. (ein Freitag) in der Kanzlei eintrudelt, bis wann muss dann die Abmahnung geschrieben sein? Spielt da Weihnachten noch irgendeine Rolle? | |
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| | # 1092 |
| Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 9
| Also, nachdem ich so im Netz gestöbert habe, sollte eine EV spätestens einen Monat nach Kenntnisnahme des Verstoßes UND innerhalb einer Woche nach Fristablauf erwirkt werden, da ansonsten eine Dringlichkeit nicht mehr angenommen werden kann. Kann man dann bei den Altfällen (siehe v. a. im Rasch-Thread, Kleinvieh aus dem Januar 2006) davon ausgehen, dass eine solche nicht mehr kommen kann? |
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| | # 1093 | |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Zitat:
Wichtiger aber ist folgendes: Die einstweilige Verfügung dient der schnellen Durchsetzung eines Anspruches in einem vorgeschalteten Eilverfahren, hier dem Unterlassungsanspruch. Dieser Unterlassungsanspruch besteht natürlich auch dann noch fort, wenn die für eine einstweilige Verfügung benötigte Dringlichkeit weggefallen ist (darum geht es bei der "Monatsfrist"). Der Verletzte kann also diesen Unterlassungsanspruch durchaus noch gerichtlich verfolgen, nämlich in einem Hauptsacheverfahren. Selbst in diesen Altfällen ist also die Abgabe einer eigenen Unterlassungserklärung durch den Verletzer oder Anschlussinhaber in der Regel nötig. | |
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| | # 1094 | |
| Registriert seit: 24.02.2008
Beiträge: 94
| Zitat:
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| | # 1095 | |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Zitat:
Der Vergleich hat also mit nachfolgenden Ansprüchen nichts zu tun. Weder schafft er ein Präjudiz für ein Bestehen solcher Ansprüche, noch für das Nichtbestehen. Er gibt aber Rechtssicherheit in genau der verglichenen Sache. | |
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| | # 1096 |
| Registriert seit: 24.02.2008
Beiträge: 94
| Natürlich, ein Präjudiz ist das nicht (der frisch verglichene Jan Ullrich ist, wie ich gerade lese, auch weiterhin unschuldig). Aber eine Message ist es doch, oder? Sendet man mit einem Vergleich nicht die Botschaft: "Hallo, Leute, hier gibt's Vergleiche! Nicht mehr wegen des ersten "Wir sind Helden"-Albums, aber wegen des zweiten, wegen PC-Spielen, Hörbüchern, was weiß ich! Kommt und holt sie euch!?" |
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| | # 1097 | |
| Registriert seit: 03.02.2008
Beiträge: 6
| Zitat:
Hier wird anscheinend immer davon ausgegangen, daß das logging Protokoll von der Abmahnung immer wieder zitiert wird, bis die Liste nichts mehr her gibt. Ist hier einer, der mehrfach abgemahnt wurde, und das logg-Datum mit dem ersten idenisch war? Für mich gibt es folgende Konsequenzen, entweder ich lasse das filesharing ganz sein, oder ich analysiere das Verhalten der Anwälte, um mich dann so zu verhalten, daß ich aller Wahrscheinlichkeit nach nicht erwischt werde (nein, diesmal sage ich nicht, wie das Muster aussieht, einmal Haue reicht mir, daher habe ich mich auch für die erste Lösung entschieden...). Als drittes wären da noch legale downloads, auch kostenlose oder technisch aufzurüsten und seine Identität zu verschleiern. ![]() Grüße, Euer WASA_II | |
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| | # 1098 | |
| Registriert seit: 24.02.2008
Beiträge: 94
| Zitat:
Meine Alternative: Seiten mit legaler Musik. Man findet dort nicht die neue Bushido, aber immerhin interessante Sachen, auf die man sonst nie gekommen wäre. Eine schöne Basis zum Beginn: freealbums.blogsome.com/ | |
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| | # 1099 | ||
| Registriert seit: 14.04.2008
Beiträge: 4
| Zitat:
Das ist leicht gesagt. Jeder der hier abgemahnt wurde wird wohl das sharen aufgeben (wenn ers dann überhaupt jemals getan hat So wie es aussieht, werden mittlerweile aber schon alte logdateien rausgekramt, bevor dem Abmahnwahn ein Riegel vorgeschoben wird... 'hab schon vor 'ner ganzen weile aufgehört zu saugen und gedacht das ich damit nichts mehr zu befürchten habe; bis ich dann letzte Woche Post bekam... LogDatum :09/2006 ! 'Geh also davon aus, dass da noch 'ne ganze Menge kommen kann... Zitat:
Gruß gehirnstuerm | ||
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| | # 1100 | |
| Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 22
| Zitat:
:kloset: | |
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