Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 21.01.2010, 16:44   # 10921
mtk
 
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ich habe ihm jetzt nochmal ne Mail geschrieben mit der Bitte um "Aufklärung"
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Alt 21.01.2010, 16:47   # 10922
niemehrsaugen
 
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Zitat:
Zitat von Revoluzzer Beitrag anzeigen
Hallo mtk,
kannst Du Dir die Zahl € 10.000.- mal präzisieren lassen und sie uns mitteilen?
Also wieviel pro mp3 / Film / Prog etc...
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass jemand gleichzeitig für über 50 Titel geloggt wurde, und ausgerechnet Waldorf alle RI vertritt.
Und das alles in einem Schreiben .
wenn der streitwert für einen film 10.000€ ist und lediglich die konkrete zahlungshöhe inklusive ra kosten und schadensersatz in meinem fall 956 € betragen, dann kann mit dem beispiel von mtk´s kumpel etwas nicht stimmen.
wir sollten warten bis eine konkrete aussage kommt, oder dieses wieder in das reich von grimms märchen verbannen.
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Alt 21.01.2010, 16:48   # 10923
mtk
 
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ach man, hätte ich nur nix geschrieben

wollte bestimmt keine Unruhe hier verbreiten !!!!!
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Alt 21.01.2010, 16:51   # 10924
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
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Zitat:
Zitat von mtk Beitrag anzeigen
ach man, hätte ich nur nix geschrieben

wollte bestimmt keine Unruhe hier verbreiten !!!!!
Deshalb wäre es besser, wenn wir darüber weiterreden, wenn das Schreiben entsprechend verifiziert werden kann.
Eine simple Mail reicht da nicht!
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Alt 21.01.2010, 16:56   # 10925
mtk
 
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Okay - solange ich euch nix vorlegen kann, sollten wir die Sache abhaken !

Wie gesagt war bestimmt kein böser Wille !
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Alt 21.01.2010, 17:28   # 10926
waldibrieffreund
 
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Zitat:
Zitat von mtk Beitrag anzeigen
Wie gesagt war bestimmt kein böser Wille !
Klar, wird auch nicht unterstellt. Aber grundsätzlich sollten solche Ungeheuerlichkeiten belegt werden, so sie tatsächlich wahr wären - was ich bezweifle.
Einstweilen gehe ich mal davon aus, daß Deinem Kumpel die Augen rausgefallen sind, als er was von "Streitwert 10.000€" gelesen hat. Die anderen Zahlen (z.B. die "Vergleichssumme") hat er gar nicht mehr wahrgenommen.
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Alt 21.01.2010, 17:35   # 10927
ratz00
 
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Zitat:
Zitat von montezuma## Beitrag anzeigen
...wenn Du die modUE/UE unterzeichnest und die geforderte Summe komplett bezahlst, hast Du genau für diesen einen Fall Ruhe. Wieviele "Leichen" Du noch im Keller hast, für die Du abgemahnt werden könntest, weißt Du nur alleine. Wenn es da noch was geben sollte, bist Du als zahlungswilliger "Kunde" natürlich ein schmackhafter Happen für weitere Abmahnungen. Kann passieren, muss nicht.

Gruß
montezuma##
Hallo nochmal,
ich habe den Text für neuabgemahnte durchgelesen.
Allerdings versteh ich immer noch nicht so recht, wo genau der Unterschied zwischen der beigelegten UE und der modUE ist?
Wenn ich die beigelegte UE unterschreibe, stehe ich meine Schuld ein und muss den Betrag bezahlen (kann auch nicht mehr verhandelt werden). So hab ich das verstanden.
Bewirkt die modUE nur, dass ich dann noch mit dem Rechtsanwalt an der Höhe des Betrages verhandeln kann, oder hat diese noch mehr Vorteile?
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Alt 21.01.2010, 17:53   # 10928
niemehrsaugen
 
Benutzerbild von niemehrsaugen
 
Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 2.021
Zitat:
Zitat von ratz00 Beitrag anzeigen
Hallo nochmal,
ich habe den Text für neuabgemahnte durchgelesen.
Allerdings versteh ich immer noch nicht so recht, wo genau der Unterschied zwischen der beigelegten UE und der modUE ist?
Wenn ich die beigelegte UE unterschreibe, stehe ich meine Schuld ein und muss den Betrag bezahlen (kann auch nicht mehr verhandelt werden). So hab ich das verstanden.
Bewirkt die modUE nur, dass ich dann noch mit dem Rechtsanwalt an der Höhe des Betrages verhandeln kann, oder hat diese noch mehr Vorteile?
vorteile:
1. du kannst den einen titel dort einsetzen, den du nie mehr verbreiten wirst. ( 30 jahre )

2. du gibst deine schuld nicht zu.

3. du verpflichtest dich zu keiner zahlung.
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Alt 21.01.2010, 17:59   # 10929
ratz00
 
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Beiträge: 7
Zitat:
Zitat von niemehrsaugen Beitrag anzeigen
vorteile:
1. du kannst den einen titel dort einsetzen, den du nie mehr verbreiten wirst. ( 30 jahre )

2. du gibst deine schuld nicht zu.

3. du verpflichtest dich zu keiner zahlung.
Danke.
Zu 1. Wenn ich die normale UE unterzeichne, bestätige ich dann damit, dass ich nie wieder Titel von, in dem Fall Sony, vertreibe? Was wäre, wenn ich in einem Monat z.B. noch ein Brief von denen bekomme, der sich auch auf ein Titel von Sony im Dezember bezieht? Hätte die UE von heute auch Auswirkung darauf?

Zu 2. Heisst also, dass ich dagegen klagen bzw. angehen kann, wenn ich die normale UE unterzeichne, kann mir auch kein Anwalt mehr helfen. Richtig?

Zu 3. Eigentlich wie 2., ich verpflichte mich zur Zahlung und kann diese auch nicht herunterhandeln. Korrekt?

Eigentlich ist mir nur der 1. Punkt schleierhaft...
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Alt 21.01.2010, 18:13   # 10930
montezuma##
 
Benutzerbild von montezuma##
 
Registriert seit: 09.09.2009
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Zitat:
Zitat von ratz00 Beitrag anzeigen
Danke.
Zu 1. Wenn ich die normale UE unterzeichne, bestätige ich dann damit, dass ich nie wieder Titel von, in dem Fall Sony, vertreibe? Was wäre, wenn ich in einem Monat z.B. noch ein Brief von denen bekomme, der sich auch auf ein Titel von Sony im Dezember bezieht? Hätte die UE von heute auch Auswirkung darauf?

...
Eigentlich ist mir nur der 1. Punkt schleierhaft...
@ratz00,

nein, die modUE/UE gilt erst ab dem Tag der Unterzeichnung.

Gruß
montezuma##
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Alt 21.01.2010, 18:15   # 10931
jayjay69
 
Benutzerbild von jayjay69
 
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Zitat:
Zitat von ratz00 Beitrag anzeigen

Eigentlich ist mir nur der 1. Punkt schleierhaft...
Nochmal: Wenn du die beigelegte UE unterschreibst, gibst du auch ein Schuldanerkenntnis ab. Und weiterhin erklärst du das du keine Werke mehr von Sony shares .....
Wenn du also im Feb nochmal für ein andere Sony Werk angeschrieben wirst, hast du gegen die Unterlassungserklärung verstossen.

Wenn du die modUE wegschickst, verpflichtest du dich nur für diesen einen Song. Und dies OHNE Schuldanerkenntnis.

So weit klar ?
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Alt 21.01.2010, 18:17   # 10932
ratz00
 
Registriert seit: 21.01.2010
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Ja, jetzt hab ich alles verstanden. Ich werd den Teufel tun, und nochmal irgend ein Filesharing Programm auf meinen PC laden. Ich habe aus der Sache meine Lehren gezogen.
Aber vielen Dank nochmal an alle, für die nette Hilfe.
Dadurch ist mir einiges klarer geworden.
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Alt 21.01.2010, 18:26   # 10933
brenda
 
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Zitat:
Zitat von mtk Beitrag anzeigen
Mich hat gerade ein Freund kontaktiert auch er hat eine Abmahnung erhalten - für sage und schreibe 50 Downloads ! Ich würde sagen, Jackpott

Waldi will weit über 10.000 Euro.......
Also selten so nen Quatsch gehört!
1.) wenn man sich das Forum hier durchsieht mahnt Waldorf immer nur einzelne Sachen oder auch mal zwei oder drei ab, aber keine 50!
2.) sind die 10.000 EUR sicherlich nicht der Betrag, der bezahlt werden muss

Dieses 'ein Kumpel von mir hat aber...' ohne klare Beweise kannst Du Dir echt sparen. Schau Dir den Wisch an und schreibe dann was dazu. Oder scanne ihn ein und schicke ihn an einen der Moderatoren hier.

:vogel:
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Alt 21.01.2010, 18:41   # 10934
waldibrieffreund
 
Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
Zitat:
Zitat von ratz00 Beitrag anzeigen
Zu 1. Wenn ich die normale UE unterzeichne, bestätige ich dann damit, dass ich nie wieder Titel von, in dem Fall Sony, vertreibe? Was wäre, wenn ich in einem Monat z.B. noch ein Brief von denen bekomme, der sich auch auf ein Titel von Sony im Dezember bezieht? Hätte die UE von heute auch Auswirkung darauf?
Zitat:
Zitat von montezuma## Beitrag anzeigen
nein
Doch. Wenn Du die Original-UE abgibst (nicht zu empfehlen!) oder die modUE auf alle Werke von Sony erweiterst, hast Du zumindest von Sony keine neuen Abmahnungen mehr zu erwarten, auch nicht für "Vergehen" die vor dem Abgabedatum liegen.
Allerdings handelst Du Dir eine saftige Vertragsstrafe ein, falls Du ab dem Abgabedatum nochmal bei einer Verletzung von Sony-Urheberrechten erwischt wirst. Und dieser Vertrag gilt 30 Jahre.
Daher solltest Du gut überlegen, zu "wieviel" Du Dich verpflichten willst.
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Alt 21.01.2010, 18:45   # 10935
FJ-Heizer
 
Benutzerbild von FJ-Heizer
 
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Hier mal eine kleine Neuigkeit von mir.Einer meiner 3 Abmahnwahner hat heute auf das Schreiben meines RA reagiert.Und hat eine Seite gefaxt mit einem angeblichen Beweis meiner Aktivitäten.Und jetzt kommt es:Eine in der Schweiz ansäßige Firma hat mich geloggt.Kann mir mal jemand erklären wie sowas geht?Ist sowas überhaupt zulässig?
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Alt 21.01.2010, 19:05   # 10936
Waldorfschule
 
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Zitat:
Zitat von FJ-Heizer Beitrag anzeigen
Hier mal eine kleine Neuigkeit von mir.Einer meiner 3 Abmahnwahner hat heute auf das Schreiben meines RA reagiert.Und hat eine Seite gefaxt mit einem angeblichen Beweis meiner Aktivitäten.Und jetzt kommt es:Eine in der Schweiz ansäßige Firma hat mich geloggt.Kann mir mal jemand erklären wie sowas geht?Ist sowas überhaupt zulässig?
Ob das Rechtens ist weiss ich net aber das die Firma in der Schweiz die logs macht ist glaube ich relativ bekannt. Der "Beweis" den die meinen is aber eh wieder nur IP und Hash darauf verwette ich meinen allerwertesten. Also quasi ein möchtegern Beweis.

Ausser natürlich das Schweizer Einsatzkommando war bei dir zu Hause und hat dich beim "torrenten" fotografiert... Dann sieht die Sache schlecht für dich aus....
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Alt 21.01.2010, 19:29   # 10937
fr1d0l1n
 
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Hi,

gehöre jetzt auch zum Club der Abgemahnten ..... alle gute und schon soll 956 € zahlen. Kann und will diese jedoch nicht bezahlen. Habe schon das ganze Forum durchgeballert. Brauche jetzt Erfahrungsberichte. Wie schauts aus ist nachden ihr die modUE abgeschickt habt noch irgendwas gekommen.... bei mir soll der Verstoss im Oktober gewesen sein und bis heute war ja lange Zeit und hab fließig geladen =( kann da dann noch was kommen ? Hab voll den Bammel weil ich nicht weiß was passiert wenn ich zahlen muss ich kann es jedoch nicht. Verdammtes Internet ..... ich bin erstmal geheilt und will jetzt nur meine Ruhe haben.
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Alt 21.01.2010, 19:29   # 10938
FJ-Heizer
 
Benutzerbild von FJ-Heizer
 
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Also mir ist das neu.Und richtig,ist nur die IP und irgendein Hashwert.Wundere mich halt nur das sowas länderübergreifend überhaupt statthaft ist.Und gerichtsverwertbar sein soll.
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Alt 21.01.2010, 19:37   # 10939
Waldorfschule
 
Registriert seit: 15.01.2010
Beiträge: 329
Zitat:
Zitat von fr1d0l1n Beitrag anzeigen
Hi,

gehöre jetzt auch zum Club der Abgemahnten ..... alle gute und schon soll 956 € zahlen. Kann und will diese jedoch nicht bezahlen. Habe schon das ganze Forum durchgeballert. Brauche jetzt Erfahrungsberichte. Wie schauts aus ist nachden ihr die modUE abgeschickt habt noch irgendwas gekommen.... bei mir soll der Verstoss im Oktober gewesen sein und bis heute war ja lange Zeit und hab fließig geladen =( kann da dann noch was kommen ? Hab voll den Bammel weil ich nicht weiß was passiert wenn ich zahlen muss ich kann es jedoch nicht. Verdammtes Internet ..... ich bin erstmal geheilt und will jetzt nur meine Ruhe haben.
Also ich hatte ne Mahnung im Dezember und eine im Januar... Als erstes emule oder torrent deinstallieren Danach mod UE ausfüllen und warten. Was ich jetzt sage ist pure Erfahrung: Die meisten mahnen wegen deutscher Produktionen ab (Musik, Filme, Hörbücher und vor allem Hoppelwestern) und so ein paar B Movie's. Ein Beispiel: Hab noch nie gehört das einer wegen Matrix abgemahnt wurde oder aktuell, wegen Avatar. Hast du also viele solcher Filme solltest du damit rechnen das mehr kommt. Du kannst eh nichts anderes tun als das was die meisten machen. Mod UE ausfüllen und warten. Anwalt nehmen und vergleich anstreben wird dir eh nur in dem Fall helfen. Kriegst du morgen wieder ne Abmahnung müßtest du eh wieder nen Anwalt bezahlen. Viel Glück und alles Gute, egal welchen Weg du wählst.
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Alt 21.01.2010, 19:40   # 10940
HeinBloed
 
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Beiträge: 154
Zitat:
Zitat von fr1d0l1n Beitrag anzeigen
Hi,

gehöre jetzt auch zum Club der Abgemahnten ....
Hallo,weiss wie du dich fühlst.

Also 1.) modUE schreiben und verschicken
2.) kein Kontakt mehr mit Abmahnern
3.) Dann mußt du dir überlegen ob du zahlen willst oder nicht.

In deinen Fall würde ich nicht zahlen und abwarten !
__________________
Alles was ich hier schreibe ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung.
Wenn einem das Wasser schon bis zum Hals steht,sollte man nicht auch noch den Kopf hängen lassen
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Alt 26.05.2012, 17:13 # --
News Flash
 
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