| | # 10926 |
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Klar, wird auch nicht unterstellt. Aber grundsätzlich sollten solche Ungeheuerlichkeiten belegt werden, so sie tatsächlich wahr wären - was ich bezweifle. Einstweilen gehe ich mal davon aus, daß Deinem Kumpel die Augen rausgefallen sind, als er was von "Streitwert 10.000" gelesen hat. Die anderen Zahlen (z.B. die "Vergleichssumme") hat er gar nicht mehr wahrgenommen. |
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| | # 10927 | |
| Registriert seit: 21.01.2010
Beiträge: 7
| Zitat:
ich habe den Text für neuabgemahnte durchgelesen. Allerdings versteh ich immer noch nicht so recht, wo genau der Unterschied zwischen der beigelegten UE und der modUE ist? Wenn ich die beigelegte UE unterschreibe, stehe ich meine Schuld ein und muss den Betrag bezahlen (kann auch nicht mehr verhandelt werden). So hab ich das verstanden. Bewirkt die modUE nur, dass ich dann noch mit dem Rechtsanwalt an der Höhe des Betrages verhandeln kann, oder hat diese noch mehr Vorteile? | |
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| | # 10928 | |
| Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 2.021
| Zitat:
1. du kannst den einen titel dort einsetzen, den du nie mehr verbreiten wirst. ( 30 jahre ) 2. du gibst deine schuld nicht zu. 3. du verpflichtest dich zu keiner zahlung. | |
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| | # 10929 | |
| Registriert seit: 21.01.2010
Beiträge: 7
| Zitat:
Zu 1. Wenn ich die normale UE unterzeichne, bestätige ich dann damit, dass ich nie wieder Titel von, in dem Fall Sony, vertreibe? Was wäre, wenn ich in einem Monat z.B. noch ein Brief von denen bekomme, der sich auch auf ein Titel von Sony im Dezember bezieht? Hätte die UE von heute auch Auswirkung darauf? Zu 2. Heisst also, dass ich dagegen klagen bzw. angehen kann, wenn ich die normale UE unterzeichne, kann mir auch kein Anwalt mehr helfen. Richtig? Zu 3. Eigentlich wie 2., ich verpflichte mich zur Zahlung und kann diese auch nicht herunterhandeln. Korrekt? Eigentlich ist mir nur der 1. Punkt schleierhaft... | |
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| | # 10930 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
| Zitat:
nein, die modUE/UE gilt erst ab dem Tag der Unterzeichnung. Gruß montezuma## | |
|
| | # 10931 |
| Registriert seit: 29.08.2009
Beiträge: 38
| Nochmal: Wenn du die beigelegte UE unterschreibst, gibst du auch ein Schuldanerkenntnis ab. Und weiterhin erklärst du das du keine Werke mehr von Sony shares ..... Wenn du also im Feb nochmal für ein andere Sony Werk angeschrieben wirst, hast du gegen die Unterlassungserklärung verstossen. Wenn du die modUE wegschickst, verpflichtest du dich nur für diesen einen Song. Und dies OHNE Schuldanerkenntnis. So weit klar ? |
|
| | # 10932 |
| Registriert seit: 21.01.2010
Beiträge: 7
| Ja, jetzt hab ich alles verstanden. Ich werd den Teufel tun, und nochmal irgend ein Filesharing Programm auf meinen PC laden. Ich habe aus der Sache meine Lehren gezogen. Aber vielen Dank nochmal an alle, für die nette Hilfe. Dadurch ist mir einiges klarer geworden. |
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| | # 10933 | |
| Registriert seit: 19.10.2008
Beiträge: 5
| Zitat:
1.) wenn man sich das Forum hier durchsieht mahnt Waldorf immer nur einzelne Sachen oder auch mal zwei oder drei ab, aber keine 50! 2.) sind die 10.000 EUR sicherlich nicht der Betrag, der bezahlt werden muss Dieses 'ein Kumpel von mir hat aber...' ohne klare Beweise kannst Du Dir echt sparen. Schau Dir den Wisch an und schreibe dann was dazu. Oder scanne ihn ein und schicke ihn an einen der Moderatoren hier. :vogel: | |
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| | # 10934 | |
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Zitat:
Allerdings handelst Du Dir eine saftige Vertragsstrafe ein, falls Du ab dem Abgabedatum nochmal bei einer Verletzung von Sony-Urheberrechten erwischt wirst. Und dieser Vertrag gilt 30 Jahre. Daher solltest Du gut überlegen, zu "wieviel" Du Dich verpflichten willst. | |
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| | # 10935 |
| Registriert seit: 28.11.2009 Ort: Hier
Beiträge: 628
| Hier mal eine kleine Neuigkeit von mir.Einer meiner 3 Abmahnwahner hat heute auf das Schreiben meines RA reagiert.Und hat eine Seite gefaxt mit einem angeblichen Beweis meiner Aktivitäten.Und jetzt kommt es:Eine in der Schweiz ansäßige Firma hat mich geloggt.Kann mir mal jemand erklären wie sowas geht?Ist sowas überhaupt zulässig? |
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| | # 10936 | |
| Registriert seit: 15.01.2010
Beiträge: 329
| Zitat:
Ausser natürlich das Schweizer Einsatzkommando war bei dir zu Hause und hat dich beim "torrenten" fotografiert... Dann sieht die Sache schlecht für dich aus.... | |
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| | # 10937 |
| Registriert seit: 21.01.2010
Beiträge: 24
| Hi, gehöre jetzt auch zum Club der Abgemahnten ..... alle gute und schon soll 956 € zahlen. Kann und will diese jedoch nicht bezahlen. Habe schon das ganze Forum durchgeballert. Brauche jetzt Erfahrungsberichte. Wie schauts aus ist nachden ihr die modUE abgeschickt habt noch irgendwas gekommen.... bei mir soll der Verstoss im Oktober gewesen sein und bis heute war ja lange Zeit und hab fließig geladen =( kann da dann noch was kommen ? Hab voll den Bammel weil ich nicht weiß was passiert wenn ich zahlen muss ich kann es jedoch nicht. Verdammtes Internet ..... ich bin erstmal geheilt und will jetzt nur meine Ruhe haben. |
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| | # 10939 | |
| Registriert seit: 15.01.2010
Beiträge: 329
| Zitat:
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| | # 10940 |
| Registriert seit: 09.12.2009
Beiträge: 154
| Hallo,weiss wie du dich fühlst. Also 1.) modUE schreiben und verschicken 2.) kein Kontakt mehr mit Abmahnern 3.) Dann mußt du dir überlegen ob du zahlen willst oder nicht. In deinen Fall würde ich nicht zahlen und abwarten !
__________________ Wenn einem das Wasser schon bis zum Hals steht,sollte man nicht auch noch den Kopf hängen lassen |
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