| | # 1064 |
| Registriert seit: 03.03.2008
Beiträge: 32
| Hmm... bei mir ist das jetzt auch sechs Wochen her. Dann hab ich also eine reelle Cance diese, spätestens nächste Woche auch Post zu bekommen. Nunja, gestern muß bei mir wohl jemand angerufen haben. Meine Tochter (12) war am Telefon und konnte sich nicht mehr an den Namen erinnern. Sie meinte nur, das die Person am anderen Ende, den selben dialekt gesprochen hat, wie die Menschen, bei denen wie in Urlaub waren... Und das ist Bayern ![]() Dann warten wir den heutigen Tag mal ab. Beste Grüße Paul |
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| | # 1065 |
| Gastposter | Habe da eine speziele Frage Wie sieht das aus wenn mann Nachweislich, als Anschlusinhaber nicht zu Hause war und nur ein Familiemitglied gesaugt haben kann, wobei jeder seinen eigenen Rechner hat (über Spliter) und alle über die gefahren, Illegaler Downloads aufgeklärt worden sind. Habe ein Urteil anfang des Jahres aus Frankfurt gelesen, kann man sich darauf berfuen? UE noch nicht abgegeben. Was sollte man jetzt tun |
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| | # 1066 |
| Registriert seit: 03.03.2008
Beiträge: 32
| Hi knudel, ich gehe dann mal davon aus, das du abgemahnt worden bist. Wenn du der Anschlußinhaber bist, dann würde ich auf jeden Fall eine modUE abschicken, da sie einer EV vorbeugt...sonst nichts Unternehmen. Schaue dich hier im Forum um, da sind einige links, die sich mit der sogenannten "Sörerhaftung" befassen, die bei deiner Fragestellung in betracht kommt. Beste Grüße Paul |
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| | # 1067 | |
| Registriert seit: 18.02.2008
Beiträge: 5
| Zitat:
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| | # 1068 |
| Gastposter | hallo, ich weiss, diese sachlage wurde schon oft angesprochen.... bei mir ist bis jetzt noch keine abmahnung gekommen.... hatte nur gestern ein schreiben der staatsanwaltschaft köln im briefkasten: ermittlungsverfahren wegen verstoss gegen das urheberrecht...bla bla per edonkey geschützte werke ins netz gestellt.... staatsanwaltschaft hat aufgrund einer emi-strafanzeige gegen mich die daten an die rausgegeben und mich angeschrieben dass wohl eine abmahngebühr fällig wird... hab schon eine schlaflose nacht hinter mir.... was kann ich schlimmstenfalls erwarten....?? wäre nett wenn einer der profis hier mir einen rat geben könnte soll ich zu meinem hausanwalt(hab schon einen termin gemacht) oder sofort zu einem speziellen anwalt gehen ...?? soll ich vorsichtshalber eine Unterlassungserklärung an emi schicken oder würdet ihr mir davon abraten? für antworten und anregungen wäre ich sehr dankbar.....!!! weiss im moment überhaupt nicht was ich machen soll.... gruss |
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| | # 1069 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
![]() Zur vorbeugenden UE an EMI soltest Du Folgendes lesen: Potentielle Filesharer können sich vor teuren Abmahnungen durch Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung schützen Teile uns bitte mit, was Dein Anwalt geraten hat! | |
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| | # 1071 |
| Registriert seit: 10.04.2008
Beiträge: 3
| Hallo erstmal bin seit dem 31.03 nun auch Mitglied im Waldorfkindergarten ![]() Soll ein Album im Dez. freigestellt haben... Auf jeden Fall soll ich 606,- zahlen wie so viele hier. Wir haben eine Anwalt eingeschaltet der denen erstmal ein Schreiben zurück geschickt hat. Da keine Vollmacht vor liegt und es sich hierbei um eine Massenabmahnung handelt. Naja heute haben wir wieder Post bekommen, wo dann eben erstmal die Vollmacht mit drin war. Die schaut aber sehr nach einem Fake aus und sie ist erst seid letzten Mo. gültig. Desweiterem sind fast wieder 20 Seiten dabei wo eben steht es handelt sich nicht um eine Massenabmahnung bla bla bla. wurde dort so erklärt da eben viele sowas machen bekommen auch viele so eine Abmahnung ![]() Wir haben noch nix gezahlt und auch keine UE abgeschickt. Wir haben jetzt wieder 4 Tage zeit für die UE und 10 Tag fürs Geld. was sollen wir jetzt am besten tun? |
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| | # 1072 | |
| Registriert seit: 05.02.2008
Beiträge: 130
| Zitat:
Und der angebliche Verstoß war im Dezember 07 ? Ist das denn dann rechtens ? Die Abmahnung meine ich. | |
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| | # 1074 |
| Gastposter | schaut euch mal diese News an: "Bundestag verschärft Gesetz gegen Raubkopierer" Bundestag verschärft Gesetz gegen Raubkopierer Darin steht auch, das die Anwaltskosten auf 100€ (für nicht gewerbsmäßiges Ausmaß) begrenzt werden. Das ist doch was, oder? |
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| | # 1076 |
| Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 22
| guten abend allerseits könntet ihr mal bitte in eurer abmahnung auf seite 3 unten gucken ob da auch folgendes steht: >>> Ihr Provider hat der Staatsanwaltschaft ... ... Fest steht zudem, dass über Ihren Internetanschluss nicht nur einmal, sondern mehrfach zu unterschiedlichen Zeiten bewusst und systematisch geschützte Werke unserer Mandantschaft illegal zum Herunterladen angeboten wurden. <<< würde gern in erfahrung bringen ob das zum standardgedöns gehört oder irgendeine zusätzliche formulierung ist. danke! |
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| | # 1078 | |
| Registriert seit: 23.03.2008
Beiträge: 12
| Zitat:
auch wenn meine bisherige persönliche Vorgehensweise nur als abschreckendes Beispiel hier fungiert, zu deiner Sache, auch bei mir steht folgendes, fettgeschriebenes aus meiner Original-Abmahnung übernommen: Ihr Provider hat der Staatsanwaltschaft bestätigt, dass sämtliche beauskunfteten IP-Adressen von Ihrem Internetanschluss für die Verbindung mit dem Internet genutzt wurden. Fest steht zudem, dass über Ihren Internetanschluss nicht nur einmal, sondern mehrfach zu unterschiedlichen Zeiten bewusst und systematisch geschützte Werke unserer Mandantschaft illegal zum Herunterladen angeboten wurden. Was mir beim lesen dieses Abschnittes jetzt erst auffällt, wieso unterstellen die einem das es bewusst geschieht? In meinem Fall stufe ich es unter Ausschluss meines Wissens, somit als unbewusst ein. Worin besteht der Unterschied zwischen einmal und mehrfach? Wenn für den gesamten unterstellten Zeitraum 24 Stunden aufgeführt werden, zähl das dann als einmal im Zeitraum von 24 Stunden am Stück oder als mehrfach über einen Zeitraum von 24 Stunden? Wie ist Eure Meinung dazu? Was meinen die professionellen Anwälten dazu? Könnte man sowas als Untestellung/Verunglimpfung o.ä. anzeigen? PS: Langsam kapiere ich, dass Recht doch eine verdammt weitreichende Auslegung sein kann. Wieso habe ich eigentlich nie Jura studiert? PS2: Solange ich von denen nichts mehr höre, wird auch nicht mehr reagiert. Die sollten mit meinem angebotenen Vergleich zufrieden sein, auch wenn man es als voreilige und falsche Vorgehensweise einstufen muss(/kann). | |
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| | # 1079 |
| Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 22
| das mit dem "bewusst" stört mich ehrlich gesagt nicht so. die unterstellen da sowieso einiges, also fällts nich großartig auf... hab allerdings in der tat 2 IPs drin, wahrscheinlich mit 24-stunden-trennung... is mir aber ehrlich gesagt auch ziemlich banane, solangs bei jedem steht |
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| | # 1080 |
| Registriert seit: 10.04.2008
Beiträge: 3
| Ihr könnt euch ja mal bei eurem Provider schlau machen ob bei eurem Onlinekonto (also Internetanschluss) eine Datenabfrage oder halt Auskunft über den Wohnort der die IP Adresse zugeordnet ist vorgenommen wurde. Bei mir war es nicht der Fall, weder durch eine Anwaltskanzlei, noch durch die Staatsanwaltschaft. Nun ist fraglich woher die die Adressen haben. |
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