Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 18.01.2010, 23:47   # 10761
HeinBloed
 
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Zitat:
Zitat von kptnchaos Beitrag anzeigen
Immer locker bleiben.
Ich bin Ende Nov.2009 abgemahnt worden und war auch ziemlich verunsichert,aber mit der Zeit und durch viel lesen hier im Forum bin ich schon viel viel ruhiger geworden.Hoffe das es den neu Abgemahnten mit der Zeit genauso geht.

Lg
__________________
Alles was ich hier schreibe ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung.
Wenn einem das Wasser schon bis zum Hals steht,sollte man nicht auch noch den Kopf hängen lassen
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Alt 19.01.2010, 07:59   # 10762
Revoluzzer
Schach!!!
 
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Zitat:
Zitat von montezuma## Beitrag anzeigen
Wenn es jetzt nicht genug ist, dann ist Dir nicht zu helfen.
Sorry, sorry, Asche über mein Haupt.
Da ich aber erst Ende letzten Jahres abgemahnt wurde, hatte ich noch nicht die Zeit mich durch alle anderen Foren durchzulesen.

Aber montezuma## hat natürlich recht.

Wenn auch die Äußerungen des Herrn Nümann logischerweise nicht überall bei den Teilnehmern des Forums auf Zustimmung treffen, so finde ich es totzdem gut, dass er es unter seinem richtigen Namen tut.

All die anderen Abmahner die sich hier im Forum rumtreiben und nicht nur lesen, sondern auch posten, haben offensichtlich dazu nicht die Eier in der Hose.

........ sagt eigentlich schon was über den Charakter eines Menschen.
__________________
Wer mit Schnupfen zum HNO geht, der muss auch mit sowas zum Anwalt um sich 300.- € aufwärts abknöpfen zu lassen.
Kein CENT an die Abmahner ohne Richterspruch
Kein CENT an Anwälte, die von dem Mist leben müssen.
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Alt 19.01.2010, 09:38   # 10763
DummerAugust
 
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Hallo zusammen,

leider habe ich meinen Weg jetzt auch in dieses Board gefunden, da auch ich gestern Post aus München bekommen habe.

Es geht um 2 Hörbucher a 350,- sowie Anwaltskosten 506,- also 1206,- Euronen. Besonders ärgerlich ist, dass ich nach dem testhören beide gekauft habe...

Da ich das nervlich schon jetzt nicht aushalte und mein Verdauungstrakt verrückt spielt gehöre ich wohl zu den 60% Idioten die zahlen werden.

Trotzdem möchte ich eine modUE abschicken. Allerdings möchte ich nicht nur die beiden Titel in die Mod packen sondern allgemein alle geschützten Werke des Unterlassungsgläubigers, falls evetuell noch weitere Dateien geshared wurden was ich nicht 100%ig ausschließen kann. Filesharing gibt es bei mir ab sofort nicht mehr, es sei denn es wird erlaubt.

Wie muss meine modUE in allgemeiner Form aussehen? Ich habe nur gefunden, wie so etwas mit einer oder mehreren Dateien aussieht.

Wenn ich eh zahlen will, was spricht gegen die UE die Waldorf dazugelegt hat?

Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen, da meine Frist am Donnerstag abläuft...

Vielen Dank schon mal im Voraus
es grüßt der

DummeAugust
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Alt 19.01.2010, 09:40   # 10764
Box08
 
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Ahoi,

hier mal zwei interessante Links zum Thema: "Anschlussinhaber muss seinen Router/Internetanschluss möglichst sicher gegen unbefugten Zugriff machen"... Die Artikel sollten Nutzern mit alten D-link-Routern etwas Argumentationshilfe bei einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung bieten. Gegen Softwarefehler bzw. unbekannte Adminzugriffsrechte auf dem eigenen Router kann man ja schwerlich etwas tun (als nicht-Informatik-Guru).

heise Security - Versteckter Administrator-Zugang auf D-Link-Routern

heise online - D-Link schließt Sicherheitsloch auf einigen Routern

Gruß,

Box
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Alt 19.01.2010, 10:00   # 10765
Tob1987
 
Registriert seit: 13.06.2009
Beiträge: 59
Zitat:
Zitat von DummerAugust Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

Trotzdem möchte ich eine modUE abschicken. Allerdings möchte ich nicht nur die beiden Titel in die Mod packen sondern allgemein alle geschützten Werke des Unterlassungsgläubigers, falls evetuell noch weitere Dateien geshared wurden was ich nicht 100%ig ausschließen kann. Filesharing gibt es bei mir ab sofort nicht mehr, es sei denn es wird erlaubt.

Wenn ich eh zahlen will, was spricht gegen die UE die Waldorf dazugelegt hat?

Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen, da meine Frist am Donnerstag abläuft...

Vielen Dank schon mal im Voraus
es grüßt der

DummeAugust
Also wenn du zahlen wills ist das selbstverständlich vollkommen legitim. Die Entscheidung liegt bei jedem selbst, dafür wird dir hier keiner den Kopf abreißen, geschweige denn dich als idiot beschimpfen. ich gehe mal davon aus das du dich soweit eingelesen hast, dass du schon abgewägt hast ib zahlen oder nicht....

Deine Frage mit der mod UE ist jedoch sehr sehr wichtig. Das gilt für alle NEUABGEMAHNTEN. Lasst die Finger von der UE von Waldi... dort ist mit unter ein Schuldanerkenntnis versteckt, somit hätte Waldorf etwas gegen euch in der Hand und eine Klage gestaltet sich als leichter zu gewinnen (aus Waldorfs sicht)!

Da du auch geschrieben hast, obwohl du zahlst werde ich die mod ue verschicken.
Die MOD UE ist PFLICHT der Rechteinhaber hat nämlich ein Recht auf die Unterlassung, sprich du musst sie unterschreiben. Allein schon aus eigenem Interesse, denn durch die mod UE werden die Kosten gedeckelt.

Zu deiner Frage bzgl. weiterer Werke, ich habs damals auch so machen lassen. Ich habe also alles vom Anwalt erledigen lassen für alle wErke des RI. Wegen dem Wortlaut muss ich mal zu Hause nachschauen wie das geschrieben wurde, würde mich dann nachher per pm melden, falls noch nicht geklärt.

Gruß Tobias
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Alt 19.01.2010, 10:07   # 10766
DummerAugust
 
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Zitat:
Zitat von Tob1987 Beitrag anzeigen
Da du auch geschrieben hast, obwohl du zahlst werde ich die mod ue verschicken.
Die MOD UE ist PFLICHT der Rechteinhaber hat nämlich ein Recht auf die Unterlassung, sprich du musst sie unterschreiben. Allein schon aus eigenem Interesse, denn durch die mod UE werden die Kosten gedeckelt.
Danke Tob1987,

ich will die Mod UE ja auf jeden Fall raus haben, also per Fax am besten noch heute und dann Per Einschreiben Rückschein! Nur die Formulierung ist mir nicht klar.
Hab gestern mit meinem Anwalt telefoniert aber der hat davon scheinbar keine Ahnung. Der meinte Waldi-UE unterzeichnen und fertig, aber dass mache ich nicht!

Viele Grüße
August
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Alt 19.01.2010, 10:19   # 10767
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von DummerAugust Beitrag anzeigen
Filesharing gibt es bei mir ab sofort nicht mehr, es sei denn es wird erlaubt.
Filesharing wurde bisher noch nicht verboten.

Mein Frühstücksbrötchen bestreiche ich auch weiterhin mit einem Messer, obwohl man mit diesem Messer sicher auch gefährlichen Unfug anstellen könnte.

Zitat:
Zitat von DummerAugust Beitrag anzeigen
Hab gestern mit meinem Anwalt telefoniert aber der hat davon scheinbar keine Ahnung. Der meinte Waldi-UE unterzeichnen und fertig, aber dass mache ich nicht!
Erschreckend, wenn man das selbst als juristischer Laie beurteilen kann.

Ich vermute jedoch, dass Dein Anwalt die (für ihn selbst) sicherste Variante gewählt hat.

Verlangt er dafür ein Honorar von Dir?
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Alt 19.01.2010, 11:17   # 10768
3111
 
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Zitat:
Zitat von DummerAugust Beitrag anzeigen

Trotzdem möchte ich eine modUE abschicken. Allerdings möchte ich nicht nur die beiden Titel in die Mod packen sondern allgemein alle geschützten Werke des Unterlassungsgläubigers, falls evetuell noch weitere Dateien geshared wurden was ich nicht 100%ig ausschließen kann.
vergiss aber nicht, dass auch deine erweiterte erklaerung 30 jahre gueltig ist und der umfang der werke wohl nicht so leicht ueberschaubar ist.



Zitat:
Zitat von DummerAugust Beitrag anzeigen
Filesharing gibt es bei mir ab sofort nicht mehr, es sei denn es wird erlaubt.
die ue ist nicht auf filesharing begrenzt. niemand weiss wohl heute, welche moeglichkeiten in der zukunft bestehen werden, um bewusst und oder unbewusst öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen.

lesestoff: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Die Gefahren der übereilten vorbeugenden Unterlassungserklärung
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Alt 19.01.2010, 11:38   # 10769
sommerblume
 
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neuster Stand der Dinge:

Ende Oktober Abmahnung wg. Hörbuchs (Log-Datum 06/09)
Anfang November Abgabe der mod UE
20.Januar 2010 Anerkenntnis der modUE, letzte Frist bis zum 25.


Und was nun??
Nach den letzten Einträgen dieser Tage weiß ich nicht, was ich machen soll.
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Alt 19.01.2010, 11:50   # 10770
Cobalt
 
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Zitat:
Zitat von 3111 Beitrag anzeigen
vergiss aber nicht, dass auch deine erweiterte erklaerung 30 jahre gueltig ist und der umfang der werke wohl nicht so leicht ueberschaubar ist.

Das ist richtig und es ist auch ein Unterschied gegenüber welchem Rechteinhaber man so eine erweiterte UE abgibt. Gerade Waldorf vertritt sehr viele große Rechteinhaber. Ich hätte Bauchschmerzen, wenn ich eine UE für alle Werke der Sony BMG für die nächsten drei Jahrzehnte abgeben würde. Für alle Werke bedeutet z.b. auch für jeden einzelnen Song, an dem Sony BMG die Rechte hält und in Zukunft halten wird und das sind unermesslich viele. Von der Tragweite ist das etwas ganz anderes als wenn man z.B. gegenüber Purzel Porno so eine erweiterte UE abgibt.
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Alt 19.01.2010, 11:51   # 10771
orgasmann
 
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@ sommerblume
Und was nun??
Nach den letzten Einträgen dieser Tage weiß ich nicht, was ich machen soll.

Ich würde sagen: Einfach weiter ignorieren....
Solange kein Mahnbescheid kommt, Erst dann wieder reagieren...
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Alt 19.01.2010, 11:59   # 10772
sommerblume
 
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@ all
Danke für das Forum und die guten Tipps von Euch allen,

Ich hoffe das jeder für sich die richtige Entscheidung trifft.

Ich bin jetzt am Zweifeln was ich machen soll; ist denn son irgendeiner weidter als diese "letzte" Frist?
lg
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Alt 19.01.2010, 12:02   # 10773
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von sommerblume Beitrag anzeigen
ist denn son irgendeiner weidter als diese "letzte" Frist?
Leider muss ich feststellen, dass Du hier offensichtlich noch nicht viel gelesen hast, was mich aber irgendwie auch nicht überrascht.

Zitat:
Zitat von sommerblume Beitrag anzeigen
Nach den letzten Einträgen dieser Tage weiß ich nicht, was ich machen soll
Es geht nicht um sollen, sondern um wollen. Wie wäre es damit: solange lesen, bis Du weisst, was Du machen willst.

Wer sich für die Nichtzahlerlösung entschieden hat, dem kommen mit jedem neuen Schreiben immer wieder Zweifel - das ist auch der Zweck dieser Schreiben (verunsichern, drohen und nötigen). Wenn Du solchen Machenschaften nachgeben willst, dann ist das allein Deine Entscheidung.
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Alt 19.01.2010, 12:03   # 10774
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von sommerblume Beitrag anzeigen
neuster Stand der Dinge:

Ende Oktober Abmahnung wg. Hörbuchs (Log-Datum 06/09)
Anfang November Abgabe der mod UE
20.Januar 2010 Anerkenntnis der modUE, letzte Frist bis zum 25.
Bei manchen Logger scheint nicht nur der Timestap um 3,5 Std vorauszueilen, bei Waldorf der Postversandstap sogar um 1 ganzen Tag

Zitat:
Zitat von sommerblume Beitrag anzeigen
Und was nun??
Nach den letzten Einträgen dieser Tage weiß ich nicht, was ich machen soll.
Das was Du eh vor hattest. mod.UE per ES/RS (für das Dir vorgeworfene File, nicht mehr) und dann der Dinge harren die da (evtl. nicht) kommen werden.
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Alt 19.01.2010, 12:20   # 10775
sommerblume
 
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@ Frank:
Ich bin nur ne "doofe" Hausfrau mit drei Kinder, Hund und Haus; Ich hab versucht das alles zu lesen und zu verstehen, nur verliert man irgendwo zwischen der 300. und 530. Seite den Überbick, wer was wann von wem bekommen hat.

@ watt_ihr_volt:
mod UE ist schon Anfang November raus, bin nur nach dem letzten Urteil FÜR die Waldis unsicher geworden, ob mein Vorgehen richtig ist.

lg
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Alt 19.01.2010, 12:32   # 10776
mtk
 
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wie bereits festgestellt wurde, hat in dem Fall der neulich hier verlinkt war, der Abgemahnte selbst gegen Waldi rechtliche Schritte erwirkt.

Waldi hat sich in dem Fall "nur gewehrt" und recht bekommen !
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Alt 19.01.2010, 12:36   # 10777
Shual
 
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Zitat:
Zitat von mtk Beitrag anzeigen
wie bereits festgestellt wurde, hat in dem Fall der neulich hier verlinkt war, der Abgemahnte selbst gegen Waldi rechtliche Schritte erwirkt.

Waldi hat sich in dem Fall "nur gewehrt" und recht bekommen !
solange der Urteilstext nicht besprochen wurde weiß man von gar nichts.

Derzeit wird er besorgt, was dauern kann.

-----Doppelpost zusammengeführt am 19.1.2010 um 12:39:34-----

Zitat:
Zitat von sommerblume Beitrag anzeigen
mod UE ist schon Anfang November raus, bin nur nach dem letzten Urteil FÜR die Waldis unsicher geworden, ob mein Vorgehen richtig ist.
Interessant.

Du hast das Urteil schon?
  Mit Zitat antworten
Alt 19.01.2010, 12:44   # 10778
sommerblume
 
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Ich meinte das Urteil das in dem Link von gestern oder vorgestern, das von dem auch mtk "spricht"
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Alt 19.01.2010, 12:47   # 10779
Waldorfschule
 
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Beiträge: 329
[QUOTE=dirrtyjeff;1218625]G. Abend,
ich bin schon seit zwei Tagen das Forum hier am durchstöbern und langsam platzt mir gleich der Kragen, weil ich trotzdem keine klaren Antworten gefunden die ich benötige.

Hat schon jemand die Sache komplett überstanden ohne irgendwas zu Zahlen? Schließlich fangen die Beiträge hier schon länger als drei Jahre zum diesen bzw. ähnlichen Thema (2005, drei Jahre Verjährung).

Wie viel "Bettelbriefe" bekommt man max., habe von jemanden gelesen, dass er bis jetzt zwei bekommen hat und sie weiterhin ignoriert. Wenn man bedenkt das die Kosten dann immer höher sind (Abmahnung: ca. 450€, 1. Bettelbrief: ca. 1200€, 2. Bettelbrief: ?€ und so weiter!) spiele ich mit dem Gedanken, die verlangte Abmahnungszahlungshöhe doch zu bezahlen, den später kann es ja nur noch teurer werden.

Eine modUE habe ich fertig und werde sie morgen wegschicken jetzt muss ich mir nur noch entscheiden ob ich zahlen soll oder nicht.

Bin in Voraus für jede Antwort



Wenn die sich so sicher sind das du das gewesen bist und meinen das beweisen zu können, warum sollten die dir dann noch "Bettelbriefe" schicken? Mein Verständniss von einem seriösen Anwalt ist folgender: Er klagt dich an, du ignorierst oder auch nicht, sollte der Anwalt nicht durchsetzen was er will geht er vor Gericht. "Bettelbriefe" kenn ich sonst von Anwälten nicht ausser von unseren geliebten Abmahnern. Wenn du aufgrund von bettelbriefen doch überlegst zu zahlen, hast du meiner Meinung nach, nichts verstanden. Da hilft auch viel lesen nicht.
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Alt 19.01.2010, 13:02   # 10780
Frank2009
 
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Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von sommerblume Beitrag anzeigen
Hausfrau mit drei Kinder, Hund und Haus
Sollte ich diese Anmerkung dahingehend interpretieren, dass Du Dich aufgrund Deiner familiären und häuslichen Verpflichtungen weder nervlich, noch zeitlich in der Lage siehst, Dich nebenbei auch noch mit der/den Abmahnung/en und den damit verbundenen Begleiterscheinungen zu beschäftigen, würde ich an Deiner Stelle evtl. die Hinzuziehung eines nicht kostenlosen Anwaltes in Erwägung ziehen, der Dich dbzgl. vermutlich entlasten könnte.
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Alt 26.05.2012, 17:13 # --
News Flash
 
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