Wieso denn verglichen haben??
Die allermeisten hören doch nach erfolgter Abgabe der modUe und Nichtzahlen nichts mehr von der Kanzlei. Es gibt noch ein oder zwei Bettelschreiben und dann ist Ende Gelände. Manche versuchen es noch mit Inkasso usw., aber es beleibt nach wie vor eine Forderung, die nicht gerichtlich belegt ist.
Die Strategie der Abmahner ist doch folgende:
Abmahung verschicken mit erstem außergerichtlichen Vergleichsangebot.
Viele zahlen sofort, weil sie sich ertappt fühlen und Angst vor gerichtlichen Schritten haben.
Diejenigen , die nicht sofort bezahlen bekommen weitere Drohbriefe mit Erhöhung der Forderung etc.
Hier knicken wieder einige ein.
Der letzte Schritt für den Abmahner ist nun nur noch der Mahnbescheid mit anschließender Klage. Dieser Schritt ist aber nun mit Kosten für den Abmahner verbunden. Stattdessen werden lieber neue Abmahnungen verschickt. Solange genug Geld mit Zahlern verdient wird müssen die sich doch nicht vor Gericht streiten.
...
Mal zur Info:
Es handelt sich hier um das Zivilrecht. Das heißt, die können wenn sie sich wirklich sicher sind und es auch wollen natürlich Klagen. Sie müssen es aber nicht. Auch das Versenden einer Abmahung muss rein rechtlich nicht sein. Sie könnten auch gleich Klagen wenn sie denn wollten. Wollen die aber garnicht.
__________________ "Es gibt kein Geschäft, das so gemein wäre, dass nicht sofort ein anderer es macht, wenn man darauf verzichtet."
Bertolt Brecht
17.01.2010, 15:52
#
10682
biker
Registriert seit: 17.01.2010
Beiträge: 1
hallo zusammen! bin neu hier und bin auf das forum gekommen weil ich auch von der kantlei waldorf aus münchen post bekommen habe!!
ich soll 15 minuten lang den film ,,horst schlämmer - isch kandiediere" runtergeladen haben und soll jetzt 956 euro zahlen!!
ich weis das schon viele gefragt haben was man machen soll, aber ich stehe noch immer unter schock und würde einfach nur gerne eine schnelle konkrete antwort haben wie ich mich verhalten soll!
soll ich die erklärung unterschreiben und zurückschicken? soll ich den gesamten betrag zahlen?? soll ich gar nix machen und könnte es zu einer gerichtsverhandlung kommen? ich habe nur die finanziellen mittel mich auf so etwas einzulassen!
fals es jemand gibt der die ganze sache positiv oder negativ schon abgeschlossen hat, darf sich auch gerne per e-mail melden!!! EDIT BY PRINCESS
Mailadresse entfernt - Spamschutz - Forenregel
Per PN klären!
17.01.2010, 15:56
#
10683
Frank2009
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von biker
würde einfach nur gerne eine schnelle konkrete antwort haben wie ich mich verhalten soll!
Jetzt schaue ich seit 8 Tagen mal wieder rein, muss zig Seiten nach lesen und bin nicht gerade begeistert.
Denn, wie ich z.B. Niemehrsaugen und noch 2 weiteren Forenmitglieder entnehmen kann, haben Sie die letzte Woche einen weiteren Bettelbrief erhalten.
Fuck die Henne.......
.... da bekomme ich bestimmt diese Woche auch wieder Post, denn ich war im Juli ja auch bei den Abgemahnten dabei.
Das werden jetzt wieder Tage....
Weg zum Briefkasten --- aufmachen --- Herz in der Hose ---- Blutdruck hoch ----
Na dann, machen wir uns noch einen schönen Sonntag und haren den Dingen die da kommen mögen.
17.01.2010, 17:40
#
10685
NaRe
Registriert seit: 22.10.2009
Beiträge: 298
Zitat:
Zitat von Bluthochdruck
bin nicht gerade begeistert.
Ganz ruhig bleiben. Zunächst ändert sich für Dich nichts, außer, dass ein weiteres Schreiben im Waldorf Ablagen-Ordner verschwindet.
Mal noch eine allgemeine Frage: Wurden auch schon Fälle abgemahnt, wo man Rapidshare genutzt hat? Ich hatte heute mit einem Bekannten die Diskussion darüber. Er meinte Rapidshare sei insofern "legal", dass man ja selbst keine Dateien anbietet, sondern diese quasi direkt lädt. Illegal ist es natürlich, weil es Dateien sind, die man ja käuflich erwerben kann. Ich hab dann mal gegoogelt und in den meisten Foren usw. wird von "Grauzone" gesprochen. Ich bin der Meinung, die können doch auch bei Rapidshare usw. meine IP-Adresse speichern bzw. herausfinden, was ich dort geladen habe. Oder?
17.01.2010, 17:43
#
10686
HeinBloed
Registriert seit: 09.12.2009
Beiträge: 154
Zitat:
Zitat von Bluthochdruck
Jetzt schaue ich seit 8 Tagen mal wieder rein, muss zig Seiten nach lesen und bin nicht gerade begeistert
Was hast du gedacht,du hörst jetzt nie wieder was von denen?Solltest dir darüber im klaren sein das die sich immer mal wieder bei dir melden.Mache es wie ich und sitze die Sache aus.
Also für mich zählt als allererstes ( direkt nach Abgabe der mod UE ):
AUF MEINEM PC GIBT ES AB SOFORT UND FÜR IMMER KEIN FILESHARING PROGRAMM MEHR !!!!
Somit bin ich auch für den Rest meines Lebens davor sicher.
Und zusätzlich werde ich den Anschluß ummelden - nicht mehr auf meinem Namen !
__________________ Eigentlich währe ich lieber nicht hier, aber wenn schon...
17.01.2010, 18:32
#
10688
migula
Registriert seit: 15.01.2010
Beiträge: 102
Anschluß kündigen war auch mein Gedanke, aber nachdem ich die modUE nur bezüglich des abgemahnten Films abgegeben habe, dürfte das nicht notwendig sein.
17.01.2010, 19:34
#
10689
Strom
Registriert seit: 15.01.2010
Beiträge: 17
auch ich gehöre dazu
Post erste Mal Ende 2009 von Waldi bekommen und Brief von einem Bekannten (Anwalt) zurück schicken lassen. Vorige Woche kam Antwort von Waldi
Soll im Herbst 2009 zwei Filme von Constantin Film Verleih gesaugt haben.
Wollen von mir eine UE für komplett Constantin Film Verleih und 15xx,xx€
Werde wahrscheinlich die mod. UE schicken und abwarten.
Sollte ich jetzt besser zwei mod. UE für je ein Film den schicken?
Was hat eigentlich das Schreiben an den Datenschutzbeauftragten für ein Sinn?
17.01.2010, 19:54
#
10690
fabrice2000
Registriert seit: 17.01.2010
Beiträge: 4
Vielen Dank Frank2009, leider bin ich noch nicht so orientiert w/Zitat oder nicht Zitat, ich denke ich weiss jetzt trotzdem Bescheid...
Ich hoffe die Strategie geht auf, werde berichten...
17.01.2010, 20:38
#
10691
Burn256
Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
Zitat:
Zitat von Strom
Werde wahrscheinlich die mod. UE schicken und abwarten.
Sollte ich jetzt besser zwei mod. UE für je ein Film den schicken?
Wahrscheinlich ist eine ganz schlechte Wahl... Du musst die modUE schicken.
Auf keinen Fall das Original des Abmahners unterschreiben und zurückschicken.
Und eine modUE für die beide Filme zusammen reicht vollkommen.
Oder hat dir etwa der Abmahner 2 UEs beigefügt, hmmm?
Gruss
Burn
17.01.2010, 21:10
#
10692
Moi_aussi
Registriert seit: 03.12.2009
Beiträge: 59
Arbeiten diese Abmahnkanzleien eigentlich auch noch in anderen Bereichen - was weiß ich: Scheidungen, Nachbarschaftsstreit, Arbeitsrecht etc.? Es kann doch nicht angehen, dass die von ihren eigenen kurzen Fristen dermaßen überfordert sind, dass die Monate brauchen, um darauf hinzuweisen, dass eine Zahlung nicht erfolgt ist. Also ich meine jetzt in der wirklichen Welt, wo vielleicht wirklich mal was Wichtiges erreicht werden muss.
Also ich habe seit Anfang Dezember noch keine Bestätigung, dass meine ModUE anerkannt ist oder dass mein Zahlungseingang vermisst wird. Ich kann doch nicht einfach davon ausgehen, dass die UE anerkannt ist
17.01.2010, 21:16
#
10693
Foerster81
Registriert seit: 28.11.2009
Beiträge: 26
Zitat:
Zitat von NaRe
Ganz ruhig bleiben. Zunächst ändert sich für Dich nichts, außer, dass ein weiteres Schreiben im Waldorf Ablagen-Ordner verschwindet.
Rapidshare speichert deine ip adresse nicht, und somit kann dir das nichts passieren.
17.01.2010, 21:45
#
10694
Cobalt
Registriert seit: 11.12.2009
Beiträge: 94
Zitat:
Zitat von NaRe
Ganz ruhig bleiben. Zunächst ändert sich für Dich nichts, außer, dass ein weiteres Schreiben im Waldorf Ablagen-Ordner verschwindet.
Mal noch eine allgemeine Frage: Wurden auch schon Fälle abgemahnt, wo man Rapidshare genutzt hat? Ich hatte heute mit einem Bekannten die Diskussion darüber. Er meinte Rapidshare sei insofern "legal", dass man ja selbst keine Dateien anbietet, sondern diese quasi direkt lädt. Illegal ist es natürlich, weil es Dateien sind, die man ja käuflich erwerben kann. Ich hab dann mal gegoogelt und in den meisten Foren usw. wird von "Grauzone" gesprochen. Ich bin der Meinung, die können doch auch bei Rapidshare usw. meine IP-Adresse speichern bzw. herausfinden, was ich dort geladen habe. Oder?
Das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Werke bei Rapidshare ist keine Grauzone, das ist eindeutig illegal und könnte auch juristisch verfolgt werden .
Wird es aber nicht, da im Gegensatz zum filesharing die Dateien während des Herunterladens nicht anderen Benutzern angeboten werden. Der Schaden den ein Downloader bei Rapidshare anrichtet ist eindeutig zu quantifizieren als eine Einheit des urheberrechtlich geschützten Werkes, während es beim filesharing 10 oder 100 oder mehr Einheiten sein können, je nachdem wie lange die Dateien angeboten werden und wie aktiv sie von anderen Nutzern heruntergeladen werden. Somit ist klar, daß das Herunterladen eines Werkes bei Rapidshare kein gewerbliches Ausmaß hat und es sich um einfach gelagerte Fälle handelt. Somit ist für Abmahnanwälte wie Rechteinhaber die Verfolgung solcher Fälle finanziell untinterressant ist. Ganz anders sieht es natürlich bei Personen aus, die bei Rapidshare einen upload vornehmen.
Deren Identität festzustellen gestaltet sich allerdings schwierig und da das Abmahnwesen in erster Linie ein Geschäft ist, verzichtet man auf die dicken, schwer zu fangenden Fische und begnügt sich mit einem Schwarm kleiner Fische, die sich in den Tauschbörsen ohne großen Aufwand fangen lassen.
Wer einmal das usenet kennengelernt hat, das mir noch sicherer als Rapidshare erscheint, der kann sich eigentlich nur noch wundern, daß es immer noch Leute gibt, die Emule nutzen und dort einen Film 20 Stunden lang saugen, den sie im usenet mit DSL 16.000 in 10 Minuten haben könnten. Daneben müssen sie sich noch mit Fakedateien herumschlagen und laufen praktisch ständig Gefahr einem Abmahner ins Netz zu gehen. Spaß machen kann das nicht wirklich.
17.01.2010, 21:48
#
10695
Strom
Registriert seit: 15.01.2010
Beiträge: 17
Zitat:
Zitat von Burn256
Wahrscheinlich ist eine ganz schlechte Wahl... Du musst die modUE schicken.
Auf keinen Fall das Original des Abmahners unterschreiben und zurückschicken.
die original bekommt die von mir bestimmt nicht
Zitat:
Zitat von Burn256
Und eine modUE für die beide Filme zusammen reicht vollkommen.
Oder hat dir etwa der Abmahner 2 UEs beigefügt, hmmm?
Gruss
Burn
nein, die haben mir eine UE beigelegt in der Sie mich auffordern keine Werke mehr von Constantin runter zu laden.
17.01.2010, 21:55
#
10696
Burn256
Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
Zitat:
Zitat von Moi_aussi
Also ich habe seit Anfang Dezember noch keine Bestätigung, dass meine ModUE anerkannt ist oder dass mein Zahlungseingang vermisst wird. Ich kann doch nicht einfach davon ausgehen, dass die UE anerkannt ist
Nicht so ungeduldig... Nach Lesen hier im Forum solltest du eigentlich wissen, dass Antworten schonmal Monate, oder noch länger auf sich warten lassen... das ist überhaupt nichts Ungewöhnliches.
Wenn du den Rückschein ja wiederbekommen hast, bist du wenigstens schonmal sicher, dass er bei Waldorf angekommen ist.
Wenn du dazu noch die hier vorgeschlagene modUE korrekt ausgefüllt hingeschickt hast (also nicht den Text der modUE verändert hast, ausser deine Daten bzgl RI, abgemahntes Werk und deine Angaben eizutragen) gibt es für den Abmahner keinen Grund sie abzulehnen.
Die hier verlinkte modUE ist gerichtsbewährt.
Sieh es mal so. Du bist eigentlich nicht die Hauptzielgruppe der Abmahner, sondern stehst eher in der 2. bzw 3. Reihe.
Die 1. Reihe sind die Abgemahnten, die sofort zahlen. (hierfür ist ja nur ein Serienbrief notwendig.
In der 2. stehen wahrscheinlich die, die sich soforts selbst, oder über einen Anwalt vergleichen wollen. Die machen ja schon etwas mehr Arbeit, als die in der 1. Reihe.
Und du stehst in der 3. Reihe. Über dich wissen die Abmahner rein garnix, ausser dass du erstmal nicht zahlungswillig bist. D.h. mit dir haben sie noch etwas mehr Arbeit und auch ein Risiko zu tragen, dass sich diese Mehrarbeit nicht auszahlt.
Also worum würdest du dich mehr kümmern. Die Leute abzumahnen, die frisch auf deiner geloggten Liste stehen, oder dich um die zu kümmern, die sich noch zieren zu zahlen?
Ich würd die ersten nehmen, denn für die anderen hat man ja noch lange Zeit. Ausserdem ist es denen recht egal, ob du dir Sorgen machst... oder auch nicht?
Denn jemand der sich sorgt und vielleicht ängstlich wird meldet sich vielleicht auf einmal bei den Abmahnern und gibt denen vielleicht noch Infos, oder wird vielleicht doch urplötzlich zahlungswillig.
Und wer weiss, wie lange der Rubel noch so gut mit dieser Art des Abmahngeschäftes rollt...
Also erstmal das NOCH sichere Geld mit minimalem Aufwand reinholen.
Den Rest erledigt man dann so nebenbei, wenn man wohl gerade Lust und Zeit hat...
Also tu dir einen Gefallen und lass dich ganz einfach nicht aus der Ruhe bringen. Das ist besser für dich und schlechter für den Abmahner
Gruss
Burn
17.01.2010, 21:58
#
10697
HeinBloed
Registriert seit: 09.12.2009
Beiträge: 154
Zitat:
Zitat von Cobalt
Das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Werke bei Rapidshare ist keine Grauzone, das ist eindeutig illegal und könnte auch juristisch verfolgt werden .
Wer einmal das usenet kennengelernt hat, das mir noch sicherer als Rapidshare erscheint, der kann sich eigentlich nur noch wundern, daß es immer noch Leute gibt, die Emule nutzen....
Ich glaube manche begreifen es nie.Anstatt froh zu sein wenn man aus der Abmahnerei halbwegs unbeschadet rauskommt,machen sich einige Gedanken darüber wie sie jetzt weiter unerkannt und relativ sicher neue Daten ziehen können.Da kann ich nur noch schreiben " Dummheit kennt keine Grenzen.
17.01.2010, 21:59
#
10698
Burn256
Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
Zitat:
Zitat von Strom
nein, die haben mir eine UE beigelegt in der Sie mich auffordern keine Werke mehr von Constantin runter zu laden.
Aber eine modUE für beide Titel reicht trotzdem komplett aus.
Gruss
Burn
17.01.2010, 22:08
#
10699
Strom
Registriert seit: 15.01.2010
Beiträge: 17
paar Fragen zu mod.UE
Oben:
klar, richtige Faxnr und für Mustermannkanzlei, Waldi mit Adresse eintragen
dann kommt "Hiermit verpflichte ich," sollte da nicht eigentlich sich stehen
soll man Herr/Frau vor dem Namen stehen lassen
und wegen meiner zwei Werke unten:
"das geschützte Werk Titel 1 und Titel 2", ganz oder Teile daraus,"
ist das so mit dem Text ok?
17.01.2010, 22:09
#
10700
Moi_aussi
Registriert seit: 03.12.2009
Beiträge: 59
Zitat:
Zitat von Burn256
Nicht so ungeduldig... Nach Lesen hier im Forum solltest du eigentlich wissen, dass Antworten schonmal Monate, oder noch länger auf sich warten lassen... das ist überhaupt nichts Ungewöhnliches.
Ich bin bestimmt nicht ungeduldig, wenn ich am Sankt Nimmerleinstag wieder von denen hören würde, wäre das für mich immer noch zu früh. Und natürlich habe ich hier davon gelesen, dass andere schon viel länger warteten, bis der Bettelbrief folgte. Ich wollte eben einfach mal meine Meinung darüber kundtun, dass die mit der Lawine, die sie selber lostreten, absolut überfordert sind und eben nicht in der Lage sind, spätestens eine Woche nach verstrichener Frist die Zahlung anzumahnen.
Dieses Forum ist mir eine sehr große Hilfe. Ich lese aufmerksam mit und bewundere die Geduld, mit der hier immer wieder die gleichen Fragen beantwortet werden.
Und da habe ich selbst auch noch eine: Ist eigentlich schonmal jemand von den Waldorfs angerufen worden? Auf so ein Telefonat sollte man sich doch wohl auf keinen Fall einlassen, oder?
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/48900-abmahnung-waldorf-frommer-alleiniger-zugangsinhaber.html