Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 05.04.2008, 01:05   # 1041
Knutwurst
 
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@Balu.74
Da habe ich mich sehr ungeschickt ausgedrückt.
Mit "tatsächlich kostenpflichtige Abmahnung" meinte ich, dass du dann um die Zahlung nicht mehr durch Abwarten herumkommst. Wenn Anwälte Geld riechen, fordern die das ein und du hast leider den großen Fehler gemacht, schon einmal freiwillig zu zahlen.

Falls Waldorf dir weitere Verstöße nachweisen könnte, werden die das eventuell spätestens nach Abschluss dieser ersten Abmahnung tun. Falls du dann nicht mehr zahlst, wirst du schlimmstenfalls verklagt, weil du anscheinend/scheinbar Geld hast, anders als viele andere hier.

Ich möchte dir den nicht-juristischen Rat geben, SOFORT eine modUE für alle Werke der Firmen, wegen der du abgemahnt wurdest, loszuschicken. Statt "PC Game ALF" schreibst du da alles rein, so wie es in der UE stand, die dir Waldorf geschickt hat. Dann darfst du dich in den nächsten 30 Jahren aber mit KEINEM weiteren Werk dieser Firmen erwischen lassen.

Inwiefern das zutrifft, was Rechtsanwalt Hechler heute über das Ausmaß der modUE geschrieben hat, kann ich nicht beurteilen.

Kritische Anmerkungen oder Nachfragen sind mir herzlich willkommen, weil ich kein Fachmann bin.

btw: Kann mir jemand erklären, wie ich hier meine Beiträge nachträglich bearbeite?
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Alt 05.04.2008, 13:56   # 1042
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Knutwurst Beitrag anzeigen
btw: Kann mir jemand erklären, wie ich hier meine Beiträge nachträglich bearbeite?
Auf die gleiche Frage habe ich folgende Information erhalten:

...Generell hat man 15 min. Zeit um den Beitrag editieren zu können und danach kann man die "Beitrag melden" Funktion benutzen um den Beitrag von dem Team ändern/löschen zu lassen...
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Alt 05.04.2008, 19:25   # 1043
crymeg
 
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Beiträge: 2
Hallo zusammen!

zunächst mal vielen Dank für dieses tolle Forum, welches mir sehr weitergeholfen hat!

Befinde mich seit kurzem auch im 866er-Club für zwei Alben welche auf Ende 2007 datiert wurden. Habe nach längerer Recherche die mod. UE hierfür abgegeben und warte nun auf die Dinger die da noch kommen mögen. Würde mich wundern, wenn's dabei bleiben würde

Meine zwei Fragen:
1.) wo kann man für die Abmahnstatistik Angaben machen und
2.) nach aktueller "Rechtslage": ab welchem Vorgang seitens der RA wäre ein Rechtsbeistand dringend zu empfehlen?

Vielen Dank für Eure Antworten!
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Alt 06.04.2008, 01:16   # 1044
krambambuli
 
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Kann jemand irgendetwas neues zur Frage der Rechtsmissbräuchlichkeit dieser Abmahnung beitragen?
Massenabmahnung?
Wie ist es mit dem Nachweis, dass die Erstattung der Anwaltskosten im Mittelpunkt steht?
Was ist mit dem wohl in jeder Abmahnung größtenteils identischen Wortlaut?
etc.
Meiner Meinung nach muss man versuchen, sie hier zu packen!
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Alt 06.04.2008, 12:55   # 1045
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von krambambuli Beitrag anzeigen
Kann jemand irgendetwas neues zur Frage der Rechtsmissbräuchlichkeit dieser Abmahnung beitragen?
Massenabmahnung?
Wie ist es mit dem Nachweis, dass die Erstattung der Anwaltskosten im Mittelpunkt steht?
Was ist mit dem wohl in jeder Abmahnung größtenteils identischen Wortlaut?
etc.
Meiner Meinung nach muss man versuchen, sie hier zu packen!
Das Argument: Massenabmahnung

Bitte lesen!
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Alt 06.04.2008, 13:07   # 1046
Eikmeier
 
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Zitat:
Zitat von crymeg Beitrag anzeigen
2.) nach aktueller "Rechtslage": ab welchem Vorgang seitens der RA wäre ein Rechtsbeistand dringend zu empfehlen?
Nach meiner Auffassung sofort. Wer "seinen" Anwalt später beauftragt, spart nichts ein, denn die Kosten bleiben gleich. Das Risiko, selber etwas falsch zu machen, ist groß. Das heißt natürlich nicht, dass jeder, der zunächst selber etwas macht, Fehler begeht. Es sind nur einmal begangene Fehler später nicht mehr rückgängig zu machen.

Für einen "später" beauftragten Anwalt stellt sich dann bei der Übernahme des Mandats die Frage nach dem Haftungsrisiko, denn "Dein" Anwalt haftet ja für das, was er für Dich unternimmt und unterhält dafür eine Haftpflichtversicherung.

Je mehr der potentielle Mandant vorher selbst etwas falsch gemacht hat, desto größer kann dieses Risiko werden. Im Zweifel würde ich ein solches Mandat dann ablehnen.

Letztlich ist es eine Kostenfrage, ob und wann man einen eigenen Anwalt beauftragt. Außerdem hängt es natürlich vom Vorwurf ab. Bei Jugendlichen ist beispielsweise auch daran zu denken, dass eine "Einstellung" nach § 45 JGG ins Register eingetragen wird, man eine solche also unbedingt vermeiden sollte.

Wie gut oder wie schlecht die Selbstverteidigung war, zeigt sich ohnehin erst, wenn es in entsprechenden Fällen zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt. Bis jetzt gibt es davon wenige. Eine Prognose wage ich daher nicht.
__________________
Dr. Frank Eikmeier
MediaLaw
Flugpaten gesucht
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Alt 06.04.2008, 13:14   # 1047
Eikmeier
 
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Zitat:
Zitat von krambambuli Beitrag anzeigen
Kann jemand irgendetwas neues zur Frage der Rechtsmissbräuchlichkeit dieser Abmahnung beitragen?
Massenabmahnung?
Eine "Massenabmahnung" ist durchaus zulässig. Ein Verletzter muss sich selbstverständlich gegen eine Vielzahl von Verletzungen auch entsprechend oft wehren dürfen. Der Begriff ersetzt im allgemeinen Sprachgebrauch wohl eher den der Rechtsmißbräuchlichkeit.

Es geht allein um die Rechtsmissbräuchlichkeit. Dabei kann die Anzahl der Abmahnungen ein Indiz sein. Das ist bei Urheberrechtsverletzungen allerdings das schwächste Indiz, denn - wie oben gesagt - ein Verletzter muss sich eben gegen jede Verletzung wehren dürfen.

Allerdings gibt es ja Fälle, da werden Schreiben vom Anwalt selbst nicht unterzeichnet und eine Verfolgung der angeblichen Verstöße vor Gericht wird nicht betrieben. In diesen Fällen kann man evtl. mal über eine Rechtsmißbräuchlichkeit nachdenken.
__________________
Dr. Frank Eikmeier
MediaLaw
Flugpaten gesucht
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Alt 06.04.2008, 18:17   # 1048
krambambuli
 
Registriert seit: 29.01.2008
Beiträge: 13
Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen
Eine "Massenabmahnung" ist durchaus zulässig. Ein Verletzter muss sich selbstverständlich gegen eine Vielzahl von Verletzungen auch entsprechend oft wehren dürfen. Der Begriff ersetzt im allgemeinen Sprachgebrauch wohl eher den der Rechtsmißbräuchlichkeit.

Es geht allein um die Rechtsmissbräuchlichkeit. Dabei kann die Anzahl der Abmahnungen ein Indiz sein. Das ist bei Urheberrechtsverletzungen allerdings das schwächste Indiz, denn - wie oben gesagt - ein Verletzter muss sich eben gegen jede Verletzung wehren dürfen.

Allerdings gibt es ja Fälle, da werden Schreiben vom Anwalt selbst nicht unterzeichnet und eine Verfolgung der angeblichen Verstöße vor Gericht wird nicht betrieben. In diesen Fällen kann man evtl. mal über eine Rechtsmißbräuchlichkeit nachdenken.
Die Frage ist doch:
Wie geht man mit der Tatsache um, dass die geltend gemachten Anwaltskosten bei einer Vielzahl von Abmahnungen in gleich gelagerten Fällen mit nahezu identischem Wortlaut nicht zu rechtfertigen sind? Denn hier liegt ja keine anwaltliche Leistung mehr vor, welche die Gebührenerhebung rechtfertigen könnte.

Analog dazu wäre dann z.B. in einem anderen Lebensbereich der Fall, dass jemand, der ein Grundprodukt - leicht individualisiert auf den jeweiligen Käufer - vertreibt, in jedem Verkaufsfall die vollen Entwicklungskosten für das Grundprodukt geltend macht.

Hier leuchtet es jedem ein, dass das nicht gerechtfertigt sein kann.
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Alt 06.04.2008, 19:56   # 1049
Grazer57
 
Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 46
Zitat:
Zitat von crymeg Beitrag anzeigen
Meine zwei Fragen:
1.) wo kann man für die Abmahnstatistik Angaben machen und
2.) nach aktueller "Rechtslage": ab welchem Vorgang seitens der RA wäre ein Rechtsbeistand dringend zu empfehlen?
Vielen Dank für Eure Antworten!
zu 1. Datenbank

zu 2. siehe Beitrag von RA Eikmeier.
Wobei ich die Bedenken, die RA Eikmeier gegenüber der Rechtskenntnis
mancher Betroffener hat, auch gegen so manch einen Anwalt erhebe!!

da Du aber bereits eine mod. UE abgegeben hast, kannst Du getrost auf
eine gerichtl. Auseinandersetzung warten. Welches Muster der mod. UE hast Du als Vorlage benutzt??
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Alt 06.04.2008, 21:07   # 1050
crymeg
 
Registriert seit: 31.03.2008
Beiträge: 2
Zitat:
Zitat von Grazer57 Beitrag anzeigen
zu 1. Datenbank

zu 2. siehe Beitrag von RA Eikmeier.
Wobei ich die Bedenken, die RA Eikmeier gegenüber der Rechtskenntnis
mancher Betroffener hat, auch gegen so manch einen Anwalt erhebe!!

da Du aber bereits eine mod. UE abgegeben hast, kannst Du getrost auf
eine gerichtl. Auseinandersetzung warten. Welches Muster der mod. UE hast Du als Vorlage benutzt??
Habe die mod UE von der Abmahnwahn-Homepage verwendet und die beiden Alben jeweils eine eigene Fassung eingereicht.

Danke für den Link zur Datenbank, habe mich dort eingetragen.

Bzgl. des Rechtsbeistands bin ich noch am überlegen. Werde mich vermutlich mit einem der empfohlenen RA im Laufe der nächsten Tage in Verbindung setzen.
Jedenfalls werde ich dem Verein gegen den Abmahnwahn eine Spende zukommen lassen, da ich denke, dass das ehrenamtliche Engagement sich nur so lange genug aufrecht erhalten lässt, zumal jetzt eine Zeit hereinbrechen zu scheint in der wohl mit einer härteren Gangart der Abmahner zu rechnen ist.
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Alt 07.04.2008, 02:11   # 1051
Grazer57
 
Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 46
@ crymeg
sicher kannst Du einen RA aus der empfohlenen Liste anrufen.
Manche erteilen eine kostenlose Erstberatung!
RA Eikmeier steht auch in dieser Liste. Nicht das mein vorheriger
Post missverstanden wird und ich den RA Eikmeier auch für einen
dieser RAs halte, deren Rechtskenntnisse arg beschränkt sind.
Naja vlt kennt er sich nicht so gut mit Mördern und Geiselnehmern
aus, aber mit so Schwerstkriminellen, wie dem "Raubkopier" kennt er
sich schon aus ... kleiner Joke zur frühen Stunde
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Alt 07.04.2008, 02:51   # 1052
Antonius_2
Gastposter
 
Hallo Leute

Bin für 2 Alben verschiedene RI abgemahnt worden, was ich schon hier geschrieben habe.
Habe eine mUE abgeschickt.
Zwei Tage später bekamm ich ein anruf von einem RA, war ich aber nicht zu Hause.

Habt ihr ne Ahnung was er wollte??

Gruß
Antonius
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Alt 07.04.2008, 04:23   # 1053
gertrude-heribert
 
Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 22
Zitat:
Zitat von Antonius_2 Beitrag anzeigen
Zwei Tage später bekamm ich ein anruf von einem RA, war ich aber nicht zu Hause.

Habt ihr ne Ahnung was er wollte??
:jump:

ich kann zwar zur beantwortung deiner frage leider nichts beitragen, möchte dich aber gern für den "top-post im thread" nominieren ... einfach großartig :biglol:

:roses4u:
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Alt 07.04.2008, 09:53   # 1054
Norben
 
Registriert seit: 10.11.2007
Beiträge: 17
Zitat:
Zitat von Antonius_2 Beitrag anzeigen
Hallo Leute

Bin für 2 Alben verschiedene RI abgemahnt worden, was ich schon hier geschrieben habe.
Habe eine mUE abgeschickt.
Zwei Tage später bekamm ich ein anruf von einem RA, war ich aber nicht zu Hause.

Habt ihr ne Ahnung was er wollte??

Gruß
Antonius
Mir kommt es komisch vor, daß es bei mir so einfach zu laufen scheint. Hatte im Oktober 2007 die besagte Ernennung zum Clubmitglied ( Abmahnung) im Briefkasten. Habe eine UE abgegeben, mit dem ausdrücklichen Hinweis, daß dies kein Schuldeingeständnis sei und wir auch keine solche Tat begangen haben. Ein paar Tage später kam noch die Mahnung, daß die Zahlung noch nicht eingegangen sei, und wenn die gesetzte Frist ohne Zahlung verstrichen sei, kämen die hier oft genannten Folgen zum Tragen. Natürlich hab ich nicht gezahlt und auch nicht anders reagiert, außer hier im Forum gelesen ), aber es hat nie einen Anruf gegeben (das ist sicher, da meine Frau pflegebedürftig ist und demzufolge den ganzen Tag zu Hause ist) und auch ein weiterer Brief ist nicht gekommen.

Oder ist das Eurer Meinung nach nur die Ruhe vor dem Sturm?

LG Norben
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Alt 07.04.2008, 22:29   # 1055
infi0r
 
Registriert seit: 26.01.2008
Beiträge: 2
bei mir haben SIe heute angerufen, meine Mutter war dran, war bei der Arbeit...
die haben gemeint Sie würden mir nochmal 14 Tage Zeit geben um zu bezahlen...
hab anfang Februar die Abmahnung von besagten RA bekommen, zur Zahlung von 606Euro wegen bereitstellen von 2 Hörbüchern, der Rest ist wohl bekannt... vor ca. 3 Wochen dann nochmal die gleiche ... hatte nach der 1. eine abgeänderte UE geschickt!
Werd morgen mal die ganzen Unterlagen zusammentragen, wegen Rechtsschutz nachfragen und wohl zum Anwalt gehen, solangsam nervts nämlich echt ...
ich bin zwar bereit die 100 Euro für die Verlage zu zahlen, aber die 506 Euro Anwaltsgebühren werden die nich von mir sehen, des is Wucher hoch 10!!!
Wie siehts bei euch aus mit anrufen oder so ?
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Alt 07.04.2008, 22:40   # 1056
samy114
 
Registriert seit: 09.02.2008
Beiträge: 70
Zitat:
Zitat von infi0r Beitrag anzeigen
bei mir haben SIe heute angerufen, meine Mutter war dran, war bei der Arbeit...
die haben gemeint Sie würden mir nochmal 14 Tage Zeit geben um zu bezahlen...
hab anfang Februar die Abmahnung von besagten RA bekommen, zur Zahlung von 606Euro wegen bereitstellen von 2 Hörbüchern, der Rest ist wohl bekannt... vor ca. 3 Wochen dann nochmal die gleiche ... hatte nach der 1. eine abgeänderte UE geschickt!
Werd morgen mal die ganzen Unterlagen zusammentragen, wegen Rechtsschutz nachfragen und wohl zum Anwalt gehen, solangsam nervts nämlich echt ...
ich bin zwar bereit die 100 Euro für die Verlage zu zahlen, aber die 506 Euro Anwaltsgebühren werden die nich von mir sehen, des is Wucher hoch 10!!!
Wie siehts bei euch aus mit anrufen oder so ?
Sag denen einfach sie sollen Dich nicht mehr belästigen am Telefon ansonsten erstattest Du Strafanzeige.. Und schon haste Ruhe ... Punkt.
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Alt 07.04.2008, 23:22   # 1057
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von infi0r Beitrag anzeigen
...Werd morgen mal die ganzen Unterlagen zusammentragen, wegen Rechtsschutz nachfragen und wohl zum Anwalt gehen, solangsam nervts nämlich echt...
Die Rechtsschutzversicherung zahlt in solchen Fällen nicht die Anwaltskosten.

Lies Dir einmal in Ruhe die Abmahn-FAQ durch:

Ziffer 1.6 Deckt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
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Alt 08.04.2008, 11:42   # 1058
Holgerhie
 
Registriert seit: 24.02.2008
Beiträge: 94
Also doch: Ein neuer Telefontrend. Gut zu wissen. Schon mal den Satz üben: "Wenn Sie mir was mitteilen wollen, tun Sie's bitte schriftlich." Am besten gleich auf den Hörer kleben.
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Alt 08.04.2008, 14:05   # 1059
ContractSlayer
 
Registriert seit: 11.06.2007
Beiträge: 63
Soll sich ja noch einiges ändern was das Thema Abmahnungen angeht!

Zitat:
Am 11. April wird der Deutsche Bundestag über den Regierungsentwurf für das "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" abstimmen. Damit würde der Musikindustrie Zugriff auf die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesammelten Daten gewährt.
War ja nicht anders zu erwarten....

Zitat:
Derzeit ist die Lage für die Urheberrechtsinhaber kompliziert: Wollen sie ihnen nur als IP-Nummer bekannte Tauschbörsennutzer abmahnen oder auf Schadensersatz verklagen, müssen sie zuerst Anzeige gegen den unbekannten Inhaber der IP stellen. Daraufhin kann die Staatsanwaltschaft mit einem Richterbeschluss die persönlichen Daten der Person anfordern, die hinter dieser IP steht. Auf diese Weise erfährt dann auch der Urheberrechtsinhaber die Kontaktdaten des Filesharers. Die Strafprozesse werden später meistens eingestellt, den Urheberrechtsinhabern geht es eigentlich nur um die Daten für den lukrativen Zivilprozess. Weil das mittlerweile auch die Gerichte mitbekommen haben, weigern sich mittlerweile einige, die Klagen der Urheberrechtsinhaber zu bearbeiten.

Dieser Situation will die Bundesregierung mit ihrem neuen Gesetz Abhilfe verschaffen. Dann sollen die Rechteinhaber einen Auskunftsanspruch gegenüber Dritten erhalten: Zum Beispiel den ISPs der Filesharer. Eigentlich sollte damit lediglich eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, doch der vorliegende Gesetzesentwurf geht weit über deren Vorgaben hinaus.

Das juristische Novum besteht dabei darin, das erstmals ein Auskunftsanspruch gegenüber Dritten eingeführt wird. Der Grünen-Abgeordnete Jerzy Montag erklärt die Problematik: "Bisher kann niemand seinen Nachbarn auf Auskunft verklagen, wenn dieser behauptet gesehen zu haben, wer das eigene Fahrrad beschädigt hat". Mit seiner Kritik steht der Fachanwalt für Strafrecht nicht alleine da.

Als Trost bleibt allein, dass es immer noch einer richterlichen Verfügung bedarf, um auf die Verkehrsdaten zugreifen zu können, hier hatte die Musikindustrie freie Hand gefordert. Außerdem sollen die Abmahnkosten für private Nutzer auf 50 Euro für eine Erstabmahnung gedeckelt werden. Eine weitere Einschränkung greift allerdings nicht, wie Jerzy Montag erklärt: "Die Union hat außerdem die Regelung durchgesetzt, wonach der Urheberrechtsverletzer in gewerblichem Ausmaß gehandelt haben muss. Das klingt zwar nach einer Einschränkung, ist aber keine: Denn in gewerblichem Ausmaß ist die Rechtsverletzungen schon dann, wenn sie zwecks Erlangung eines un- oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils vorgenommen wurde. Wer also beim privaten Runterladen Kosten für einen Songtitel sparen will, fällt unter die Regelung!" (Autor: Simon Columbus)
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Alt 08.04.2008, 20:54   # 1060
unclesam1968
 
Registriert seit: 18.02.2008
Beiträge: 5
Hallo zusammen,

war ne Weile nicht hier melde mich mal um meinen Endstand bekanntzugeben:

Heute Post aus Köln (Ich wohn in Thüringen) von Staatsanwalldschaft

Haben mir mitgeteilt das das Verfahren eingestellt wurde und das Sie der Firma EMI mitgeteilt haben wenn Sie Ansprüche haben sollen Sie mich zivilrechtlich verklagen.

Hoffe das nun Ruhe ist
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Alt 26.05.2012, 17:12 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
   
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