Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 03.04.2008, 11:10   # 1021
krambambuli
 
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Beiträge: 13
Zitat:
Zitat von Chocolate Labrador Beitrag anzeigen
Grundsätzlich ist das was du schreibst richtig, aber...

Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre, § 195 BGB. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist, § 199 BGB. Folglich beginnt die dreijährige Verjährung mit Ablauf des 31.12. und endet drei Jahre später am 31.12., 24.00 Uhr.

Wegen der immer zum Jahresende eintretenden Verjährung wird die "regelmäßige Verjährung" auch als Jahresendverjährung oder Ultimoverjährung bezeichnet.

Jeder Schuldner dürfte sich freuen, wenn er zum Jahreswechsel wegen eingetretener Verjährung künftig nicht mehr zur Zahlung verpflichtet ist. Man könnte meinen, der Gesetzgeber habe mit dieser Regelung nichts anderes im Sinn gehabt als dem Schuldner einen Anlass für ein ausgelassenes Silvesterfest zu geben. So ist es aber nicht. Vielmehr wollte der Gesetzgeber mit dieser Regelung eine einfache Möglichkeit zur Fristenberechnung schaffen.

Unternehmer und Verbraucher können mit dem Prinzip der Jahresendverjährung die Verjährung leicht selbst berechnen und damit Kosten einsparen.

Die einfache Formel zur Berechnung der regelmäßigen Verjährung lautet:

Tag der Fälligkeit der Forderung
+ Zeit bis Jahresende (31.12., 24.00 Uhr)
+ 3 Jahre
= Verjährungszeitpunkt


Ist nämlich trotz Durchführung zumutbarer Maßnahmen der Gegner nicht feststellbar oder war es erst Jahre später in zumutbarer Weise möglich zu erfahren, dass ein Anspruch überhaupt besteht, beginnt die Jahresendverjährung erst mit dem Jahr der Kenntniserlangung über die fehlenden Umstände.

Beste Grüße
Paul
Also: Ich möchte vorwegnehmen, dass folgendes nur meine persönliche Auffassung als juristischer Laie widergibt (von deren Richtigkeit ich allerdings sehr überzeugt bin ). Des Weiteren (da es allein um die Frage der Verjährung geht) wird vorausgesetzt, dass in diesen Fällen ein Unterlassungsanspruch gegen den Anschlussinhaber besteht, was aber bereits höchst umstritten ist.

So: Ich kann Dir nur zustimmen!

ABER: Die vollständige Kenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB liegt doch wohl in diesen Fällen spätestens dann vor, wenn der Gläubiger erfährt, wer der Anschlussinhaber ist und nicht, - wie Deine Ausführungen suggerieren - wenn die Abmahnung ergeht.

Bsp.: Teilt der Provider oder die Staatsanwaltschaft (die sich wiederum diese Auskunft beim Provider einholt) dem RA am 11.11.2007 um 11:11 Uhr mit, wer der Anschlussinhaber zu der geloggten IP ist, über die eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat, so verjährt der diesbezügliche Unterlassungsanspruch zum 31.12.2010, auch wenn die Abmahnung erst im Februar 2008 versendet wird. Denn am 11.11.2007 um 11:11 Uhr erlangt der Gläubiger ausreichende Kenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB.

PS: Dieses Forum ist vollkommen überflüssig, wenn nicht einmal die grundsätzlichsten, wichtigsten und einfachsten Fragen geklärt werden können...
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Alt 03.04.2008, 12:38   # 1022
gertrude-heribert
 
Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 22
Zitat:
Zitat von Chocolate Labrador Beitrag anzeigen
Sollte jetzt mein Enkelkind nach 20 Jahren einen Titel von diesem Musikhersteller laden dann erwartet mich allerhöchstens das, was ich jetzt hab und keine Strafe von 5001,-Euro, weil ich mich ja zu was Verpflichtet hab, das ich nie wieder tun wollte...
mhh, ja okay, klingt nachvollziehbar ... trotzdem müssen sie es dem richter erstmal beweisen, selbst wenn ich eine UE abgegeben hab ... außerdem bezweifel ich dass waldorf beim zweiten "vergehen" wieder einfach nur eine abmahnung schickt, grad wenn man beim ersten mal nix gezahlt hat. da würde ich an deren stelle dann doch lieber gleich klagen - auf die 10.000 EUR. aufs klagen scheinen die aber widerum keinen bock zu haben, und das is ja auch okay so

was ich eigentlich nur sagen wollte ist dass man sich so oder so in den nächsten 30 jahren nicht erwischen lassen sollte, ob man nun eine entsprechende UE abgegeben hat oder nicht.

passt schon :fressmei:
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Alt 03.04.2008, 20:00   # 1023
Balu.74
 
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@Soddaschnute
Zitat:
Zitat von Soddaschnute Beitrag anzeigen
Sooohooo, bei mir gibts wiedermal wat neues

Eben, vor nicht mal 5 Minuten rief mich die Kanzlei Waldoof an, und fragte nach der Zahlung.

Meine Antwort:

Ich dachte sie melden sich nicht mehr? *grübel* Wenn sie wat von mir wollen, dann machen sie das schriftlich, Telefonisch bespreche ich nischts!

Der Herr am anderen Ende superfreundlich zurück:

Wir dachten, das wir mit einem Telefonat vorweg weiter Schritte verhindern könnten, und müssten dann dem Verlag dazu raten zu klagen:

Meine Antwort:

Na dann müssen sie dat wohl machen Und tschö (aufgelegt)

Na nu bin ich mal gespannt, was da kommt
Schon eine Reaktion von denen erhalten? Hattest du denen eigentlich eine UE zukommen lassen, oder überhaupt nicht reagiert?
__________________________________________________ _______________

@ für Alle in diesem Forum

Letzte Woche Donnerstag hatte ich mich mit meinem Anwalt (10 € Freundschaftspreis) unterhalten. Er hat mit bestätigt, dass zwar eine UE abzugeben Sinnvoll ist, aber in erster Linie um Geld geht. Seines Wissens geben sich solche Abmahnanwälte in der Regel mit einem Teilbetrag als Vergleich zufrieden, das sie es scheuen für einen Prozess in Vorleistung gehen zu müssen. Zudem hat er sich über die Argumentation der Regelgebühr von 1,3 bzw. der vorerst angesetzten 1,0 fast schlapp gelacht, da es für Waldorf ja keine ungewöhnliche Bearbeitung eines besonders komplexen Falles darstellt. Somit wäre aus seiner Sicht ein Gebührensatz von 0,7 bis 0,8 das Äußerste.

Am selben Abend habe ich dann die modUE von Abmahn-Wiki angepasst und mit einem Begleitschreiben die Hälfte der ursprünglichen Summe zum Vergleich angeboten, welche letzten Freitag von mir überwiesen wurde, und dargestellt dass der Vorgang sich damit für mich erledigt hat.

Heute gab es wieder Post aus München; datiert Di.1.4.08; in dem ich aufgefordert werde mich bis zum 8.4.08 wegen der noch ausstehenden Zahlung telefonisch mit denen in Verbindung zu setzen um eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden.

Auf Grund der Infos meines Antwalts, bin ich der Meinung bereits eine angemessene Lösung angeboten und umgesetzt zu haben. Ob für einen Restbetrag von etwas über 300 € wirklich eine Klage erfolgt, kann ich mir nicht wirklich vorstellen. Sehe aber auch keinen Sinn mit denen zu telefonieren.

Würdet Ihr das geforderte Gespräch suchen

Freue mich auf Eure Meinungen und Ratschläge.

Schöne Abend noch von einem gemütlichen Bären.
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Alt 03.04.2008, 21:19   # 1024
samy114
 
Registriert seit: 09.02.2008
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Zitat:
Zitat von Balu.74 Beitrag anzeigen
...die Hälfte der ursprünglichen Summe zum Vergleich angeboten, welche letzten Freitag von mir überwiesen wurde...

Heute gab es wieder Post aus München; datiert Di.1.4.08; in dem ich aufgefordert werde mich bis zum 8.4.08 wegen der noch ausstehenden Zahlung telefonisch mit denen in Verbindung zu setzen um eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden.
Die ham Deine 303,- Euro versoffen ! Und nun ham se scheinbar immer noch Durst ! latzer:


Warum verschenken eigentlich einige Leute lieber ihr Geld anstatt sich 101 Seiten hier durchzulesen und informiert zu sein ???

Solange diese Abmahnleute Geld bekommen machen sie auch damit weiter...
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Alt 03.04.2008, 22:31   # 1025
Brottrinker
 
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Hallo,

ich habe am Montag auch ein Schreiben von W. aus München bekommen. Hab sofort die abgeänderte UE hingeschickt. Hab dazu einen Brief geschrieben das ich Hartz 4 Empfänger bin und das alles nicht so schnell bezahlen kann. Heute jhab ich dann ein Schreiben bekommen das ich einen geringeren Betrag zahlen soll und den in Raten. Wenn ich das Ding unterschreibe muß ich bezahlen. Soweit sogut. Was mich jetzt interessiert ist aber, viele Schreiben hier von die abgeänderte UE wurde angenommen???? Wurde euch das schriftlich mitgeteilt das die mod. UE angenommen wurde oder wurde die abgeänderte UE automatisch durch dieses neue Schreiben das ich heute bekommen habe akzeptiert?
Vielen Dank im voraus
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Alt 03.04.2008, 23:42   # 1026
Balu.74
 
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Hallo Brottrinker,

in dem letzten erhaltenen Brief wird nichts von meiner abgegebenen modUE erwähnt. Da es aber auch nicht schriftlich von denen verweigert wurde, gehe ich davon aus, das es akzeptiert ist. (Frage: Kann ich somit davon ausgehen das es akzeptiert ist?)

In dem Schreiben geht es nur um die noch ausstehende Zahlung, womit es anscheinend Bestätigt ist, dass es in erster Linie um Geld und nicht ums Recht geht.
__________________________________________________ _______________

Hallo samy114,

von Geld verschenken kann keine Rede sein, so üppig habe ich es auch nicht. Es geht mir halt um Schadensbegrenzung. Wenn die jetzt klagen sollten, geht es schließlich nur noch um 303,00 €, persönlich gehe ich nicht davon aus, das dafür eine Klage angestrebt wird.

Bis zu meiner persönlichen Entscheidung konnte ich übrigens nur 99 Seiten lesen.

Ich muss aber zugeben, dass ich wohl zu vorschnell gezahlt habe. Besser wäre es gewesen, erst mal die Reaktion auf den Vorschlag abzuwarten. Hinterher ist man immer klüger. eitsche:
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Aber noch mal an Alle,
- sollte ich mich mit denen noch telefonisch in Kontakt setzen
- per Fax antworten und bei meinem Standpunkt bleiben, dass ich die Sache als erledigt betrachte
oder
- ruhig verhalten und deren nächsten Schritt abwarten?
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Alt 04.04.2008, 01:52   # 1027
gertrude-heribert
 
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Zitat:
Zitat von Balu.74 Beitrag anzeigen
Aber noch mal an Alle,
- sollte ich mich mit denen noch telefonisch in Kontakt setzen
- per Fax antworten und bei meinem Standpunkt bleiben, dass ich die Sache als erledigt betrachte
oder
- ruhig verhalten und deren nächsten Schritt abwarten?
hi balu,

ich würd abwarten und tee trinken, was willst du denn mit denen besprechen? die werden doch eh nur drei mal "böse, böse" sagen, an dein gewissen appelieren und dein ego kleintreten. dir bringt das gar nix, im gegenteil. wahrscheinlich wirst du dadurch nur genötigt klein beizugeben und den rest auch noch zu latzen.

die argumentation "hälfte bezahlt, nun lasst mich in ruh" find ich naiv. ob der streitwert nun 606 oder 303 EUR beträgt ist meiner meinung nach nebensächlich, wenn sie für 606 EUR klagen dann tun sie das auch für 303. ein problem seh ich darin dass du mit der teilzahlung bereits einen teil der schuld auf dich genommen hast, was im ernstfall sogar für einen prozess spricht.

logger bleiben!

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Alt 04.04.2008, 02:03   # 1028
gertrude-heribert
 
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Zitat:
Zitat von Brottrinker Beitrag anzeigen
Hallo,

ich habe am Montag auch ein Schreiben von W. aus München bekommen. Hab sofort die abgeänderte UE hingeschickt. Hab dazu einen Brief geschrieben das ich Hartz 4 Empfänger bin und das alles nicht so schnell bezahlen kann. Heute jhab ich dann ein Schreiben bekommen das ich einen geringeren Betrag zahlen soll und den in Raten. Wenn ich das Ding unterschreibe muß ich bezahlen. Soweit sogut. Was mich jetzt interessiert ist aber, viele Schreiben hier von die abgeänderte UE wurde angenommen???? Wurde euch das schriftlich mitgeteilt das die mod. UE angenommen wurde oder wurde die abgeänderte UE automatisch durch dieses neue Schreiben das ich heute bekommen habe akzeptiert?
Vielen Dank im voraus
hab irgendwo im abmahnforum gelesen dass es völlig egal ist ob die UE von denen angenommen oder abgelehnt wird. falls sie abgelehnt wird müssten die jungs damit zu nem richter, und der würde letztlich entscheiden ob sie ihren zweck erfüllt oder nicht. ich denke waldorf ist sich bewusst dass das ziemlich peinlich werden würde, wenn sie das ding vom richter um die ohren gehauen kriegen. wenn die UE also nicht völlig daneben ist würde ich mir keine sorgen darüber machen, ob sie angenommen oder abgelehnt wird.

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Alt 04.04.2008, 08:01   # 1029
RA Hechler
 
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Zitat:
Zitat von Chocolate Labrador Beitrag anzeigen
Das mag schon so sein, dass es Jacke wie Hose ist. Aber wenn du eine UE abgibst, wie sie dir Vorgefertigt gegeben wird, verpflichtest du dich, dreizig Jahre lang, in keinster Weise einen geschützten Titel zu Downloaden. Das gillt für alle geschützten Titel des Musikverlages. Tust du es doch, dann bist du mit der "Sofortsumme" von mind. 5001,-Euro dabei.

Das ist der Unterschied zur modUE. Dort setze ich den Titel ein für den ich Abgemahnt wurde und gut ist.
Sollte jetzt mein Enkelkind nach 20 Jahren einen Titel von diesem Musikhersteller laden dann erwartet mich allerhöchstens das, was ich jetzt hab und keine Strafe von 5001,-Euro, weil ich mich ja zu was Verpflichtet hab, das ich nie wieder tun wollte...
Ich fürchte, Sie irren sich. Nach der sog. Kerntheorie werden von der UE alle im Kern gleichartigen Verstöße erfasst. Somit bringt es nichts, nur 1 Titel in die UE aufzunehmen, da vermutlich ohnehin alle Titel des Rechteinhabers erfasst sind.

Mit freundlichen Grüßen
RA Hechler
__________________
http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php
---------------------------------------------------------------
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Alt 04.04.2008, 15:05   # 1030
Knutwurst
 
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@Balu.74
Das war wirklich der Griff ins Klo. Du hast anstandslos gezahlt und damit deine Schuld quasi zugegeben. Jetzt kannst du nur noch entweder
- über einen Anwalt verhandeln (kommt eher noch teurer)
oder
- den Rest anstandslos bezahlen und hoffen, dass nichts mehr kommt.

Geb besser eine weitere modUE für alle anderen heruntergeladenen Dateien der Firmen ab, die dir eventuell von Waldorf nachgewiesen werden können. So kommst du einer möglichen zweiten, dieses Mal dann tatsächlich kostenpflichtigen Abmahnung voraus. Du kannst nicht wissen, was die noch alles gegen dich in der Hand haben und jetzt, wo sie wissen, dass du zahlst, abmahnen werden.

Kurz gesagt: Nach der Zahlung des Teilbetrags kannst du dich kaum um weitere Forderungen drücken.
Sehen die Anwälte im Forum das ähnlich?
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Alt 04.04.2008, 15:18   # 1031
Knutwurst
 
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@Brottrinker
Ich hoffe, du hast geschrieben, DASS DU ES NICHT WARST und das du es sowieso nicht bezahlen könntest und würdest, SELBST WENN DU ES GETAN HÄTTEST, WAS DU ABER NICHT HAST.

Biete denen niemals ungefragt etwas an! Hoffentlich bist du mit dem Brief nicht auch schon in die Falle getappt, so wie Balu.74.

Meine modUE wurde übrigens mit der ersten Zahlungserinnerung angenommen.
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Alt 04.04.2008, 21:16   # 1032
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von krambambuli Beitrag anzeigen
ABER: Die vollständige Kenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB liegt doch wohl in diesen Fällen spätestens dann vor, wenn der Gläubiger erfährt, wer der Anschlussinhaber ist und nicht, - wie Deine Ausführungen suggerieren - wenn die Abmahnung ergeht.
Da hast Du vollkommen Recht.

Beginn der Verjährungsfrist

Ich vermute, dass Euer "Verjährungsdialog" nur etwas aneinander vorbei ging.

Zitat:
Zitat von krambambuli Beitrag anzeigen
PS: Dieses Forum ist vollkommen überflüssig, wenn nicht einmal die grundsätzlichsten, wichtigsten und einfachsten Fragen geklärt werden können...

„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“


Karl Valentin
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Alt 04.04.2008, 21:26   # 1033
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von gertrude-heribert Beitrag anzeigen
könnte dazu mal bitte jemand etwas sagen der ahnung hat? ich finde die variante rein interessehalber ziemlich spannend

also ich würde da an deiner stelle extrem locker bleiben, schließlich ist der verantwortliche anschlussinhaber verstorben, der download war nach dem tod, und du hast eigentlich gar nichts mit dem anschluss zu tun. ich glaub waldorf hat besseres zu tun als einen toten zu verklagen.
Dazu hat sich bereits jemand geäußert, der Ahnung haben dürfte:

SH: "Wie ist die Rechtslage zu beurteilen,
wenn der Anschlussinhaber
verstorben ist,
die Abmahnung also an einen Toten adressiert ist?"


Dr. Wachs: "Wenn der angeschriebene Anschlussinhaber
zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung noch lebte,
dürfte die Angelegenheit mit einem 2 Zeiler unter Hinweis
auf den Trauerfall beendet sein.
Wenn der (ehemalige) Anschlussinhaber zum Zeitpunkt
der Rechtverletzung bereits verstorben war
und nur die Ummeldung des Anschlusses –aus
welchen Gründen auch immer nicht korrekt erfolgt ist,
reicht der Hinweis auf den Trauerfall nicht aus,
es ist nämlich zu befürchten,
dass umgehend eine zweite Abmahnung
an den richtigen Adressaten erfolgen wird.
Ob hier mir einer vorbeugenden Unterlassungserklärung
gearbeitet werden sollte,
ist eine Frage des Einzelfalls und abhängig u.a.
von der vorgeworfenen Rechtsverletzung
sowie der gesamten Situation (s.o.)"


Quelle

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Alt 04.04.2008, 21:39   # 1034
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Chocolate Labrador Beitrag anzeigen
Das mag schon so sein, dass es Jacke wie Hose ist. Aber wenn du eine UE abgibst, wie sie dir Vorgefertigt gegeben wird, verpflichtest du dich, dreizig Jahre lang, in keinster Weise einen geschützten Titel zu Downloaden. Das gillt für alle geschützten Titel des Musikverlages. Tust du es doch, dann bist du mit der "Sofortsumme" von mind. 5001,-Euro dabei.

Das ist der Unterschied zur modUE. Dort setze ich den Titel ein für den ich Abgemahnt wurde und gut ist.
Sollte jetzt mein Enkelkind nach 20 Jahren einen Titel von diesem Musikhersteller laden dann erwartet mich allerhöchstens das, was ich jetzt hab und keine Strafe von 5001,-Euro, weil ich mich ja zu was Verpflichtet hab, das ich nie wieder tun wollte...
Sorry...das ist nicht DER Unterschied zur mod. UE.

Danke übrigens an RA Hechler für die Hilfestellung hierbei.

Die wirklichen Unterschiede kannst Du im Abmahn-Wiki übrigens leicht nachvollziehen: KLICK MICH!
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Alt 04.04.2008, 21:54   # 1035
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Balu.74 Beitrag anzeigen
Aber noch mal an Alle,
- sollte ich mich mit denen noch telefonisch in Kontakt setzen
- per Fax antworten und bei meinem Standpunkt bleiben, dass ich die Sache als erledigt betrachte
oder
- ruhig verhalten und deren nächsten Schritt abwarten
Du hast noch eine Möglichkeit vergessen:

- einen "nicht befreundeten Anwalt" um Rat bitten...

...das hätte ich zumindest bereits getan, bevor ich auf einen Bettelbrief 303,-EUR für deren neuen Porsche spende.

Wie bereits zuvor, musst Du nun diese Entscheidung selbständig mit allen Konsequenzen treffen.

Ich hoffe, Du hattest nur eine für die Abmahner relevante Datei im "Shared Folder".
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Alt 04.04.2008, 23:15   # 1036
Balu.74
 
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Zitat:
Zitat von Knutwurst Beitrag anzeigen
@Balu.74
Das war wirklich der Griff ins Klo. Du hast anstandslos gezahlt und damit deine Schuld quasi zugegeben. Jetzt kannst du nur noch entweder
- über einen Anwalt verhandeln (kommt eher noch teurer)
oder
- den Rest anstandslos bezahlen und hoffen, dass nichts mehr kommt.

Geb besser eine weitere modUE für alle anderen heruntergeladenen Dateien der Firmen ab, die dir eventuell von Waldorf nachgewiesen werden können. So kommst du einer möglichen zweiten, dieses Mal dann tatsächlich kostenpflichtigen Abmahnung voraus. Du kannst nicht wissen, was die noch alles gegen dich in der Hand haben und jetzt, wo sie wissen, dass du zahlst, abmahnen werden.

Kurz gesagt: Nach der Zahlung des Teilbetrags kannst du dich kaum um weitere Forderungen drücken.
Sehen die Anwälte im Forum das ähnlich?
Mal zum Verständnis: Was unterscheidet eine "tatsächlich kostenpflichtige Abmahnung" zu der erhaltenen Abmahnung wo auch Kosten gefordert wurden?
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Alt 04.04.2008, 23:25   # 1037
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Balu.74 Beitrag anzeigen
Mal zum Verständnis: Was unterscheidet eine "tatsächlich kostenpflichtige Abmahnung" zu der erhaltenen Abmahnung wo auch Kosten gefordert wurden?
Vermutlich meint er, dass nach Abgabe der UE (zukünftig) keine weiteren Verstöße vorkommen sollten, die dieser außergerichtlichen Vereinbarung entgegenstehen.

Das versteht sich aber von selbst.

Falls ich @Knutwurst hier falsch interpretiere, kann er mich ja berichtigen.
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Alt 04.04.2008, 23:32   # 1038
Chocolate Labrador
 
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Zitat:
Zitat von RA Hechler Beitrag anzeigen
Ich fürchte, Sie irren sich. Nach der sog. Kerntheorie werden von der UE alle im Kern gleichartigen Verstöße erfasst. Somit bringt es nichts, nur 1 Titel in die UE aufzunehmen, da vermutlich ohnehin alle Titel des Rechteinhabers erfasst sind.

Mit freundlichen Grüßen
RA Hechler
Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Sorry...das ist nicht DER Unterschied zur mod. UE.

Danke übrigens an RA Hechler für die Hilfestellung hierbei.

Die wirklichen Unterschiede kannst Du im Abmahn-Wiki übrigens leicht nachvollziehen: KLICK MICH!

Sorry, jetzt muß ich doch mal nachhaken. Villeicht hab ich da was falsch verstanden und dementsprechend auch falsch wiedergegeben.:bedrueck:

In meiner Abmahnung heisst es doch, das ich: ...es ab sofort zu unterlassen, geschützte Werke vom Unterlassungsgläubiger oder Teile daraus öffentlich zugänglich zu machen, insbesondere...(blabla Internettauschbörse) Unterlassungsschuldner verpflichtet sich gegenüber Unterlassungsgläubiger für jeden einzelnen Fall...zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe...

Lese ich als alle Titel/Werke o.ä. von dem Musikverlag XYZ und schicke diese ja nicht nach M...... zurück.

In der modUE, gebe ich doch den Titel/Werk das ich angeblich zur Verfügung gestellt hab und den Musikverlag XYZ an.

Hier denke ich, das die modUE nur für diesen Einzelfall geschrieben wurde und nicht für alle Werke der Verlagsgruppe.

Hmm...jetzt steh ich wirklich im Wald

Beste Grüße
Paul
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Alt 04.04.2008, 23:43   # 1039
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von Chocolate Labrador Beitrag anzeigen
...In der modUE, gebe ich doch den Titel/Werk das ich angeblich zur Verfügung gestellt hab und den Musikverlag XYZ an.

Hier denke ich, das die modUE nur für diesen Einzelfall geschrieben wurde und nicht für alle Werke der Verlagsgruppe.
Jetzt hast Du ein gutes Beispiel dafür, weshalb Dr. Eikmeier regelmäßig davor warnt, als "Juristischer Selbstversorger" tätig zu werden.

"...Die Kerntheorie besagt, dass eine unterzeichnete Unterlassungserklärung nicht nur für den erfassten Einzelsachverhalt gilt, sondern auch gleichwertige Fälle mit erfasst..."


Quelle
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Alt 05.04.2008, 00:33   # 1040
Chocolate Labrador
 
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Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Jetzt hast Du ein gutes Beispiel dafür, weshalb Dr. Eikmeier regelmäßig davor warnt, als "Juristischer Selbstversorger" tätig zu werden.
Ok, ja, jetzt hats geklingelt.
Dann Entschuldige ich mich in aller schärfster Form.
Hier hab ich wirklich total daneben gelegen...sorry:cry:

Beste Grüße
Paul
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Alt 26.05.2012, 17:12 # --
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