| | # 1022 | |
| Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 22
| Zitat:
was ich eigentlich nur sagen wollte ist dass man sich so oder so in den nächsten 30 jahren nicht erwischen lassen sollte, ob man nun eine entsprechende UE abgegeben hat oder nicht. passt schon :fressmei: | |
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| | # 1023 | |
| Registriert seit: 23.03.2008
Beiträge: 12
| @Soddaschnute Zitat:
__________________________________________________ _______________ @ für Alle in diesem Forum Letzte Woche Donnerstag hatte ich mich mit meinem Anwalt (10 € Freundschaftspreis) unterhalten. Er hat mit bestätigt, dass zwar eine UE abzugeben Sinnvoll ist, aber in erster Linie um Geld geht. Seines Wissens geben sich solche Abmahnanwälte in der Regel mit einem Teilbetrag als Vergleich zufrieden, das sie es scheuen für einen Prozess in Vorleistung gehen zu müssen. Zudem hat er sich über die Argumentation der Regelgebühr von 1,3 bzw. der vorerst angesetzten 1,0 fast schlapp gelacht, da es für Waldorf ja keine ungewöhnliche Bearbeitung eines besonders komplexen Falles darstellt. Somit wäre aus seiner Sicht ein Gebührensatz von 0,7 bis 0,8 das Äußerste. Am selben Abend habe ich dann die modUE von Abmahn-Wiki angepasst und mit einem Begleitschreiben die Hälfte der ursprünglichen Summe zum Vergleich angeboten, welche letzten Freitag von mir überwiesen wurde, und dargestellt dass der Vorgang sich damit für mich erledigt hat. Heute gab es wieder Post aus München; datiert Di.1.4.08; in dem ich aufgefordert werde mich bis zum 8.4.08 wegen der noch ausstehenden Zahlung telefonisch mit denen in Verbindung zu setzen um eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden. Auf Grund der Infos meines Antwalts, bin ich der Meinung bereits eine angemessene Lösung angeboten und umgesetzt zu haben. Ob für einen Restbetrag von etwas über 300 € wirklich eine Klage erfolgt, kann ich mir nicht wirklich vorstellen. Sehe aber auch keinen Sinn mit denen zu telefonieren. Würdet Ihr das geforderte Gespräch suchen Freue mich auf Eure Meinungen und Ratschläge. Schöne Abend noch von einem gemütlichen Bären. | |
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| | # 1024 | |
| Registriert seit: 09.02.2008
Beiträge: 70
| Zitat:
latzer:Warum verschenken eigentlich einige Leute lieber ihr Geld anstatt sich 101 Seiten hier durchzulesen und informiert zu sein ??? ![]() Solange diese Abmahnleute Geld bekommen machen sie auch damit weiter... | |
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| | # 1025 |
| Registriert seit: 03.04.2008
Beiträge: 3
| Hallo, ich habe am Montag auch ein Schreiben von W. aus München bekommen. Hab sofort die abgeänderte UE hingeschickt. Hab dazu einen Brief geschrieben das ich Hartz 4 Empfänger bin und das alles nicht so schnell bezahlen kann. Heute jhab ich dann ein Schreiben bekommen das ich einen geringeren Betrag zahlen soll und den in Raten. Wenn ich das Ding unterschreibe muß ich bezahlen. Soweit sogut. Was mich jetzt interessiert ist aber, viele Schreiben hier von die abgeänderte UE wurde angenommen???? Wurde euch das schriftlich mitgeteilt das die mod. UE angenommen wurde oder wurde die abgeänderte UE automatisch durch dieses neue Schreiben das ich heute bekommen habe akzeptiert? Vielen Dank im voraus |
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| | # 1026 |
| Registriert seit: 23.03.2008
Beiträge: 12
| Hallo Brottrinker, in dem letzten erhaltenen Brief wird nichts von meiner abgegebenen modUE erwähnt. Da es aber auch nicht schriftlich von denen verweigert wurde, gehe ich davon aus, das es akzeptiert ist. (Frage: Kann ich somit davon ausgehen das es akzeptiert ist?) In dem Schreiben geht es nur um die noch ausstehende Zahlung, womit es anscheinend Bestätigt ist, dass es in erster Linie um Geld und nicht ums Recht geht. __________________________________________________ _______________ Hallo samy114, von Geld verschenken kann keine Rede sein, so üppig habe ich es auch nicht. Es geht mir halt um Schadensbegrenzung. Wenn die jetzt klagen sollten, geht es schließlich nur noch um 303,00 , persönlich gehe ich nicht davon aus, das dafür eine Klage angestrebt wird. Bis zu meiner persönlichen Entscheidung konnte ich übrigens nur 99 Seiten lesen. Ich muss aber zugeben, eitsche:__________________________________________________ _______________ Aber noch mal an Alle, - sollte ich mich mit denen noch telefonisch in Kontakt setzen - per Fax antworten und bei meinem Standpunkt bleiben, dass ich die Sache als erledigt betrachte oder - ruhig verhalten und deren nächsten Schritt abwarten? __________________________________________________ _______________ |
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| | # 1027 | |
| Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 22
| Zitat:
ich würd abwarten und tee trinken, was willst du denn mit denen besprechen? die werden doch eh nur drei mal "böse, böse" sagen, an dein gewissen appelieren und dein ego kleintreten. dir bringt das gar nix, im gegenteil. wahrscheinlich wirst du dadurch nur genötigt klein beizugeben und den rest auch noch zu latzen. die argumentation "hälfte bezahlt, nun lasst mich in ruh" find ich naiv. ob der streitwert nun 606 oder 303 EUR beträgt ist meiner meinung nach nebensächlich, wenn sie für 606 EUR klagen dann tun sie das auch für 303. ein problem seh ich darin dass du mit der teilzahlung bereits einen teil der schuld auf dich genommen hast, was im ernstfall sogar für einen prozess spricht. logger bleiben! | |
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| | # 1028 | |
| Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 22
| Zitat:
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| | # 1029 | |
| Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 404
| Zitat:
Mit freundlichen Grüßen RA Hechler
__________________ http://www.anwaltskanzlei-hechler.de...chtsanwalt.php --------------------------------------------------------------- | |
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| | # 1030 |
| Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 24
| @Balu.74 Das war wirklich der Griff ins Klo. Du hast anstandslos gezahlt und damit deine Schuld quasi zugegeben. Jetzt kannst du nur noch entweder - über einen Anwalt verhandeln (kommt eher noch teurer) oder - den Rest anstandslos bezahlen und hoffen, dass nichts mehr kommt. Geb besser eine weitere modUE für alle anderen heruntergeladenen Dateien der Firmen ab, die dir eventuell von Waldorf nachgewiesen werden können. So kommst du einer möglichen zweiten, dieses Mal dann tatsächlich kostenpflichtigen Abmahnung voraus. Du kannst nicht wissen, was die noch alles gegen dich in der Hand haben und jetzt, wo sie wissen, dass du zahlst, abmahnen werden. Kurz gesagt: Nach der Zahlung des Teilbetrags kannst du dich kaum um weitere Forderungen drücken. Sehen die Anwälte im Forum das ähnlich? |
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| | # 1031 |
| Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 24
| @Brottrinker Ich hoffe, du hast geschrieben, DASS DU ES NICHT WARST und das du es sowieso nicht bezahlen könntest und würdest, SELBST WENN DU ES GETAN HÄTTEST, WAS DU ABER NICHT HAST. Biete denen niemals ungefragt etwas an! Hoffentlich bist du mit dem Brief nicht auch schon in die Falle getappt, so wie Balu.74. Meine modUE wurde übrigens mit der ersten Zahlungserinnerung angenommen. |
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| | # 1032 | ||
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Beginn der Verjährungsfrist Ich vermute, dass Euer "Verjährungsdialog" nur etwas aneinander vorbei ging. Zitat:
Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem. Karl Valentin | ||
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| | # 1033 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
SH: "Wie ist die Rechtslage zu beurteilen, wenn der Anschlussinhaber verstorben ist, die Abmahnung also an einen Toten adressiert ist?" Dr. Wachs: "Wenn der angeschriebene Anschlussinhaber zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung noch lebte, dürfte die Angelegenheit mit einem 2 Zeiler unter Hinweis auf den Trauerfall beendet sein. Wenn der (ehemalige) Anschlussinhaber zum Zeitpunkt der Rechtverletzung bereits verstorben war und nur die Ummeldung des Anschlusses aus welchen Gründen auch immer nicht korrekt erfolgt ist, reicht der Hinweis auf den Trauerfall nicht aus, es ist nämlich zu befürchten, dass umgehend eine zweite Abmahnung an den richtigen Adressaten erfolgen wird. Ob hier mir einer vorbeugenden Unterlassungserklärung gearbeitet werden sollte, ist eine Frage des Einzelfalls und abhängig u.a. von der vorgeworfenen Rechtsverletzung sowie der gesamten Situation (s.o.)" Quelle | |
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| | # 1034 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
![]() Danke übrigens an RA Hechler für die Hilfestellung hierbei. Die wirklichen Unterschiede kannst Du im Abmahn-Wiki übrigens leicht nachvollziehen: KLICK MICH! | |
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| | # 1035 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
- einen "nicht befreundeten Anwalt" um Rat bitten... ...das hätte ich zumindest bereits getan, bevor ich auf einen Bettelbrief 303,-EUR für deren neuen Porsche spende. ![]() Wie bereits zuvor, musst Du nun diese Entscheidung selbständig mit allen Konsequenzen treffen. Ich hoffe, Du hattest nur eine für die Abmahner relevante Datei im "Shared Folder". | |
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| | # 1036 | |
| Registriert seit: 23.03.2008
Beiträge: 12
| Zitat:
Mal zum Verständnis: Was unterscheidet eine "tatsächlich kostenpflichtige Abmahnung" zu der erhaltenen Abmahnung wo auch Kosten gefordert wurden? | |
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| | # 1037 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Das versteht sich aber von selbst. Falls ich @Knutwurst hier falsch interpretiere, kann er mich ja berichtigen. | |
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| | # 1038 | ||
| Registriert seit: 03.03.2008
Beiträge: 32
| Zitat:
Zitat:
Sorry, jetzt muß ich doch mal nachhaken. Villeicht hab ich da was falsch verstanden und dementsprechend auch falsch wiedergegeben.:bedrueck: In meiner Abmahnung heisst es doch, das ich: ...es ab sofort zu unterlassen, geschützte Werke vom Unterlassungsgläubiger oder Teile daraus öffentlich zugänglich zu machen, insbesondere...(blabla Internettauschbörse) Unterlassungsschuldner verpflichtet sich gegenüber Unterlassungsgläubiger für jeden einzelnen Fall...zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe... Lese ich als alle Titel/Werke o.ä. von dem Musikverlag XYZ und schicke diese ja nicht nach M...... zurück. In der modUE, gebe ich doch den Titel/Werk das ich angeblich zur Verfügung gestellt hab und den Musikverlag XYZ an. Hier denke ich, das die modUE nur für diesen Einzelfall geschrieben wurde und nicht für alle Werke der Verlagsgruppe. Hmm...jetzt steh ich wirklich im Wald ![]() Beste Grüße Paul | ||
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| | # 1039 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
"...Die Kerntheorie besagt, dass eine unterzeichnete Unterlassungserklärung nicht nur für den erfassten Einzelsachverhalt gilt, sondern auch gleichwertige Fälle mit erfasst..." Quelle | |
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| | # 1040 | |
| Registriert seit: 03.03.2008
Beiträge: 32
| Zitat:
Dann Entschuldige ich mich in aller schärfster Form. Hier hab ich wirklich total daneben gelegen...sorry:cry: Beste Grüße Paul | |
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Du hast anstandslos gezahlt und damit deine Schuld quasi zugegeben. Jetzt kannst du nur noch entweder 



