Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber


Alt 23.12.2009, 21:39   # 10201
Moi_aussi
 
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@Waldorflady + constantin

Genau darum ging es mir: da geht ein Anwalt zum Fotografen, weil er eben ein professionelles Foto für seine HP möchte und sich nicht mal eben im Gegenlicht von seiner Sekretärin knipsen lassen will ... Sowas wäre ja im Hinblick auf den Rechteinhaber nur für Kanzleien à la Waldi etc. finanzierbar ... und darauf wollte ich hinaus: In solch einem Fall hat der Fotograf seine handwerkliche Leistung zur Verfügung gestellt und diese vergütet bekommen, mehr doch wohl nicht. Oder darf er im Umkehrschluß ein persönliches Passbild / Hochzeits-, Familien-, Babyfoto etc. uneingeschränkt verwerten?
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Alt 23.12.2009, 21:39   # 10202
Belfegor
 
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Zitat:
Zitat von waldibrieffreund Beitrag anzeigen
Ich überlege gerade, ob man nicht vielleicht ein paar selbstgeschossene Bilder im Netz verteilen und anschließend ein paar Abmahnungen verschicken sollte, um den Kampf gegen den Abmahnwahn zu finanzieren...
Super Idee ! Ich überlege gerade, ob man nicht unter dem Titel "Dicke Möpse, Rieseneuter" Fotografien von zwei Hunden dieser Rasse sowie ein Bild eines Kuheuters in der XXX-Rubrik von bittorrent oder emule (oder andere) einstellt und das Ganze ergänzt um die Abmahnfibel und "Wer mahnt was ab ?" in eine rar-Datei verpackt zum download anbietet. Das Ganze ginge natürlich in analoger Anwendung auch bei aktuellen Kinofilmen wie Avatar oder dergleichen. Bezweckt werden soll damit, dass vom rechten Weg abgekommene Filesharer die ob des verlockenden Titels diese Datei runterladen auch ohne Abmahnung auf den Weg der Tugend zurückgeführt werden bzw. vor diesen Advozockern gewarnt werden. Die gewählten Titel sind natürlich fakultativ. Die Frage ist allerdings, wie man die Datei so aufbläht, dass sie wie eine handelsübliche avi-Datei mit ca. 700 MB daherkommt.

Oder gäbe es da urheberrechtliche Einwendungen von princess ? Bis auf die Tiere sind es ja schließlich ihre Dateien.

MfG
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Alt 23.12.2009, 21:41   # 10203
Oberamtsrat
 
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Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Hinzu kommt: Je mehr Wirtschaftskrise umso mehr abmahnende Profi-Fotografen.
Bin mal gespannt wie die Gerichte mit der Abmahnflut umgehen. Die müßten doch zu keinen anderen Zivilprozessen mehr kommen.

Paß auf, demnächst führen wir Abmahn-Standgerichte ein ...
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Alt 23.12.2009, 21:48   # 10204
Waldorflady
 
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Zitat:
Zitat von Moi_aussi Beitrag anzeigen
@Waldorflady + constantin

Genau darum ging es mir: da geht ein Anwalt zum Fotografen, weil er eben ein professionelles Foto für seine HP möchte und sich nicht mal eben im Gegenlicht von seiner Sekretärin knipsen lassen will ... Sowas wäre ja im Hinblick auf den Rechteinhaber nur für Kanzleien à la Waldi etc. finanzierbar ... und darauf wollte ich hinaus: In solch einem Fall hat der Fotograf seine handwerkliche Leistung zur Verfügung gestellt und diese vergütet bekommen, mehr doch wohl nicht. Oder darf er im Umkehrschluß ein persönliches Passbild / Hochzeits-, Familien-, Babyfoto etc. uneingeschränkt verwerten?
Demzufolge darf er das. Das aber so etwas überhaupt möglich ist ist ein Witz. Das hieße alle Fotos die ich schieße irgendwo darf ich einfach so verwerten......Unglaublich...

-----Doppelpost zusammengeführt am 23.12.2009 um 20:52:53-----

Zitat:
Zitat von Belfegor Beitrag anzeigen
Super Idee ! Ich überlege gerade, ob man nicht unter dem Titel "Dicke Möpse, Rieseneuter" Fotografien von zwei Hunden dieser Rasse sowie ein Bild eines Kuheuters in der XXX-Rubrik von bittorrent oder emule (oder andere) einstellt und das Ganze ergänzt um die Abmahnfibel und "Wer mahnt was ab ?" in eine rar-Datei verpackt zum download anbietet. Das Ganze ginge natürlich in analoger Anwendung auch bei aktuellen Kinofilmen wie Avatar oder dergleichen. Bezweckt werden soll damit, dass vom rechten Weg abgekommene Filesharer die ob des verlockenden Titels diese Datei runterladen auch ohne Abmahnung auf den Weg der Tugend zurückgeführt werden bzw. vor diesen Advozockern gewarnt werden. Die gewählten Titel sind natürlich fakultativ. Die Frage ist allerdings, wie man die Datei so aufbläht, dass sie wie eine handelsübliche avi-Datei mit ca. 700 MB daherkommt.

Oder gäbe es da urheberrechtliche Einwendungen von princess ? Bis auf die Tiere sind es ja schließlich ihre Dateien.

MfG

Neues Geschäftsmodell Top....
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Alt 23.12.2009, 21:54   # 10205
waldibrieffreund
 
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Zitat:
Zitat von Waldorflady Beitrag anzeigen
dann lässt man privat schöne Fotos z.b für eine Homepage machen ...und der Fotograf sichert sich mal eben die rechte an meinen Bildern.
Hört doch mit dem Quatsch auf!
Der Fotograf hat grundsätzlich ein Urheberrecht an den Bildern, die er geschossen hat. Die muß er sich nicht erst sichern.
Wenn Du Dir Paßfotos machen läßt, darfst Du die üblicherweise auch nicht selbst beliebig vervielfältigen, es sei denn, der Fotograf räumt Dir das Recht dazu ein. Mit Veröffentlichungen ist es genauso. Da unterscheidet sich ein Foto nicht von einem Buch oder einem Film.
Ich sag ja nicht, daß ich es gut finde, ist aber so im UrhG geregelt. Basta.
Zurück zum Thema, bitte.
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Alt 23.12.2009, 21:56   # 10206
Waldorflady
 
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Na gut....Wenn das so ist setze ich dem nix entgegen....Wunderte mich schon das auf allen Plakatwänden meine Fotos prangern..Sorry Ironie...musste mal sein...
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Alt 23.12.2009, 21:59   # 10207
constantin
 
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Zitat:
Zitat von Belfegor Beitrag anzeigen
.... unter dem Titel "Dicke Möpse, Rieseneuter" Fotografien von zwei Hunden dieser Rasse sowie ein Bild eines Kuheuters in der XXX-Rubrik von bittorrent oder emule (oder andere) einstellt ...
Vorsicht Abmahngefahr. Es gibt bereits ein Domain namens www.dickemoepse.de.

Nochmal Vorsicht. Nicht ganz jugendfrei.
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Alt 23.12.2009, 22:18   # 10208
Belfegor
 
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Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Es gibt bereits ein Domain namens www.dickemoepse.de.
Aaargh .... erstaunlich das du die kennst. Aber ich lass sicherheitshalber noch mal ne Fetischrecherche über den Titel laufen
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Alt 23.12.2009, 22:25   # 10209
constantin
 
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Zitat:
Zitat von Belfegor Beitrag anzeigen
Aaargh .... erstaunlich das du die kennst.
Dachte mir auch, dass Du die kennst.
Deine Idee kam mir gleich bekannt vor. Ich bin übrigens im Petitionsforum.de mal darüber gestolpert. Stand immer in einer Signatur. War gar nicht so einfach, die aus der Erinnerung heraus wiederzufinden.
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Alt 23.12.2009, 22:57   # 10210
Belfegor
 
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Beiträge: 288
Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
War gar nicht so einfach, die aus der Erinnerung heraus wiederzufinden.
Hast du mal grad ein Link zum Post zur Hand ?
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Alt 23.12.2009, 23:08   # 10211
Eikmeier
 
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Beiträge: 627
Zitat:
Zitat von Waldorflady Beitrag anzeigen
Auch das ist verrückt, dann lässt man privat schöne Fotos z.b für eine Homepage machen ...und der Fotograf sichert sich mal eben die rechte an meinen Bildern. Wäre das dann aber nicht eine Persönlichkeitsverletzung ?

Na ja...hier läuft einiges schief.
Das kann man vorher klären. Das gericht hat in dem konkreten fall gesagt, Fotos für eine Bewerbungsmappe bzw. Passfotos dürfen zu diesem zweck genutzt werden, nicht aber darüber hinaus. Wenn man vorher mit dem Fotografen ein vollumfängliches Nutzungsrecht vereinbart, kann nichts passieren.

Für Quatsch halte ich die gerichtliche Entscheidung trotzdem.
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Alt 24.12.2009, 00:33   # 10212
Foerster81
 
Registriert seit: 28.11.2009
Beiträge: 26
Zitat:
Zitat von waldibrieffreund Beitrag anzeigen
Hört doch mit dem Quatsch auf!
Wer hat dann die Rechte an den Passfotos, die ich mit dem Automaten hab machen lassen ?
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Alt 24.12.2009, 00:59   # 10213
Cornelia
 
Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 77
Das mit den Fotos kapiere ich jetzt nicht so ganz....es heißt doch, wenn man jemand fotografiert muß man die Erlaubnis der Person einholen, erst recht wenn ich das nun auf ne Homepage stellen oder sonstwie veröffentlichen will.....wenn ich mich also freiwillig von einem Fotografen ablichten lasse, sollte ich doch auch die ganzen Rechte an meinen Bildern haben und nicht umgekehrt?
__________________
Viele Grüße, Conny

----------------------------------
Von Rechtssprechung hab ich keine Ahnung...außer zuhause, da hab ich immer recht. eitsche: HIER dürfen meine Antworten aber nicht als Rechtsberatung gelten, sie geben nur meine Meinung wieder.
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Alt 24.12.2009, 09:55   # 10214
NaRe
 
Registriert seit: 22.10.2009
Beiträge: 298
Zitat:
Zitat von Philly2 Beitrag anzeigen
hi,
die orginal ue erst am 28.12 abschicken kann???
gruss phil
Bei all dem "Quatsch" wie ich waldibrieffreund mal so schön zitieren möchte, ist übersehen worden, dass Du Original-UE geschrieben hast. Ich hoffe, dass war nur ein Schreibfehler von Dir und Du willst diese nicht wirklich abschicken, sondern die modifizierte UE. Das wäre besser für Dich. Diese ist kein Schuldeingeständnis oder sonstwas! Du solltest unbedingt diese abschicken.

Mit der Original-UE hast Du schon so gut wie verspielt. Und das willst Du doch nicht so heute am heiligen Abend?

Also schau Dir nochmal diese hier an: Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung

Und "fülle" diese entsprechend mit Deinen Abmahndaten. Damit bist Du auf der sicheren Seite. Ob Du dann zahlst, einen Vergleich aushandelst oder einfach nur Tee trinkst, Weihnachten und den Jahreswechsel genießt, das ist Deine Sache.

Das ist Alles nur meine Meinung, keine Rechtsberatung.

So, und jetzt nochmal an Alle hier:

Frohe, frohe Weihnachten und alles Liebe! d062

e022
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Alt 24.12.2009, 10:34   # 10215
Waldorflady
 
Registriert seit: 13.07.2009
Beiträge: 67
Zitat:
Zitat von Foerster81 Beitrag anzeigen
Wer hat dann die Rechte an den Passfotos, die ich mit dem Automaten hab machen lassen ?
Vermutlich der Automatenbetreiber....
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Alt 24.12.2009, 11:11   # 10216
waldibrieffreund
 
Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
Zitat:
Zitat von Cornelia Beitrag anzeigen
....wenn ich mich also freiwillig von einem Fotografen ablichten lasse, sollte ich doch auch die ganzen Rechte an meinen Bildern haben und nicht umgekehrt?
Na gut, auch wenns NICHTS MIT UNSEREM THEMA ZU TUN hat, nochmal kurz erklärt:
  • Der Fotograf darf das Bild von Dir ohne Deine Einwilligung nicht veröffentlichen, da das Dein Persönlichkeitsrecht verletzt
  • Du darfst das Bild ohne Einwilligung des Fotografen nicht veröffentlichen, da Du damit sein Urheberrecht verletzt
Wie Dr. Eikmeier sagte, kann sowas durch Absprache geregelt werden, bevor es zu Problemen kommt.
[/OT]
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Alt 24.12.2009, 11:51   # 10217
niemehrsaugen
 
Benutzerbild von niemehrsaugen
 
Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 2.004
hier nochmal alles gute vom goldesel, lol

Wir wünschen allen Goldesel-Besuchern fröhliche Weihnachten, besinnliche Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Speziell bedanken wollen wir uns auch bei allen Crews und Einträgern die das Netzwerk weiterhin unterstützten.

Was bringt das neue Jahr? In kürze wird es ein Layout und Script-Update der Seite geben daher kann es zu kleineren Ausfällen kommen. Wir werden versuchen die Direkt-Downloads im neuen Jahr noch weiter auszubauen und optimieren. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir speziell bei Deutschen Filmen und MP3s deutscher Interpreten die DDL's zu nutzen. Wir werden Emule aber weiterhin Treu bleiben!
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Alt 24.12.2009, 13:25   # 10218
Kürbis123
 
Registriert seit: 23.12.2009
Ort: Franken
Beiträge: 3
Hallo ,
Vielen Dank für eure Antworten.

Die zwei Bilder sind auf einer privaten Homepage hochgeladen worden.

Mein Freund hat mir zugesagt, dass sie nicht urheberrechtlicht geschützt sind und
ich sie ohne Bedenken verwenden kann. Natürlich können die Bilder lizensfrei gewesen sein, zu dem Zeitpunkt als er sie kopierte und die Bildagentur hat sie erst später erworben. Aber ob das alles der Wahrheit entspricht, kann ich leider nicht mehr beweisen.
Als Besitzer der Homepage trage ich alleine die Schuld, und auch die Kosten.

Die Bildagentur verlangte zuerst pro Bild 1500,00 € plus 100 % Zuschlag wegen unterlassenen Urhebervermerks. Erst durch den Schriftverkehr von meinem Anwalt, hat sich die verlangte Summe an Geld vermindert. Es folgte dann eine Berechnung nach der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing ( MFM) Methode. Die Kosten der Bilder wären ein kleineres Problem, als die Kosten des Anwalts „Johannes“, welche einem wirklich hohen Betrag entsprechen.

Ob ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen werde , muss ich erst noch mit meinem Anwalt klären. Die Tatsache, dass ich die Bilder benutzt habe, ist sowieso bewiesen. Die Fa. PicScout hat gute Arbeit geleistet. Ich finde ihr „scanning“ auch auf meiner Statistik der Homepage wieder. Ich habe die Homepage aus dem Netz genommen und werde nie mehr wieder eine einstellen, bzw. nie wieder lassen wie es in diesem Fall eben war. Heute wird man wegen Bilder, Musicstücke usw. abgemahnt und morgen wegen Sachen die einen nicht mal bekannt sind.
Heutzutage gibt es jeden Tag neue Gesetze, die den einfachen Bürgern recht wenig bringen, weil sie teils nicht einmal wissen, dass diese neuen Gesetze existieren. Welche Frage jedoch immer wieder aufkommt: . Ist es gerecht, dass manche Leute durch Downloads ins Gefängnis müssen, und manche Leute wegen immensen Steuerbetrugs, Veruntreuung der Steuergelder, Bankengelder usw. mit einer Bewährungsstrafe davon kommen?

Vielleicht sehe ich „Johannes den Abmahner“ in St.Moritz dieses Jahr mit einem vergoldeten Schlitten fahren. Wo er nur das ganze Geld hernimmt? Vielleicht gibt er eine Runde aus !

Fröhliche Weihnachten und ein gesundes, unbekümmertes Jahr 2010!

gruß kürbis :liebegru:
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Alt 24.12.2009, 13:34   # 10219
Stopper
 
Registriert seit: 16.07.2009
Beiträge: 509
Hallo liebe Mitbetroffene
Meine große Sorge war, das ich noch vor bzw. zu Weihnachten von meinen beiden „Blutsaugern“ (Waldorf und Graf .v. Westphalen einen neuen Gruß erhalte.
Nun aber ist die Post durch, und Sie haben mich nicht bedacht.
Welch eine Freude, jetzt werde ich das Weihnachtsfest mit meinen Lieben unbeschwert verbringen!
Habt alle ein paar ruhige, entspannte und schöne Feiertage, in diesem Sinne frohe Weihnachten.

Mit freundlichen Grüßen:
Stopper.
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Alt 24.12.2009, 13:48   # 10220
waldibrieffreund
 
Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
Zitat:
Zitat von Kürbis123 Beitrag anzeigen
Die zwei Bilder sind auf einer privaten Homepage hochgeladen worden.
Die Bildagentur verlangte zuerst pro Bild 1500,00 € plus 100 % Zuschlag wegen unterlassenen Urhebervermerks. Erst durch den Schriftverkehr von meinem Anwalt, hat sich die verlangte Summe an Geld vermindert. Es folgte dann eine Berechnung nach der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing ( MFM) Methode. Die Kosten der Bilder wären ein kleineres Problem, als die Kosten des Anwalts „Johannes“, welche einem wirklich hohen Betrag entsprechen.
Ich habe ein bischen das Gefühl, daß Dein Anwalt nicht ganz der richtige ist. Hat er denn genügend Fachkenntnis?

§97a UrhG zu den Anwaltskosten:
2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.

Zum Schadenersatz ("Lizenzgebühren"):
Die MFM-Berechnungen beziehen sich auf die gewerbliche Nutzung durch z:B. Printmedien oder kommerzielle Webseiten

Mein Fazit: Hol Dir bei einem ausgewiesenen Fachanwalt für Urheberrecht eine weitere Meinung ein!
Zitat:
Ist es gerecht, dass manche Leute durch Downloads ins Gefängnis müssen,
Nana. Hab ich da was verpaßt?
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