Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber


Alt 28.03.2008, 17:38   # 1001
Knutwurst
 
Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 24
Es gibt interessante Neuigkeiten:

Internet-Tauschbörsen: Staatsanwälte verweigern Ermittlungen - P2P-Klagen - FOCUS Online

Vieles sollte zwar schon bekannt sein, aber ganz am Ende des Artikels (Seite 2) heißt es:

"Verklagte Tauschbörsen-Nutzer könnten demnach unter Umständen juristisch gegen ihren Internetanbieter vorgehen – vorausgesetzt, die lokale Staatsanwaltschaft hat für ihre Anzeige noch Kapazitäten frei."

Eine Frage an die Rechtsanwälte:
Könnte man sich nicht zusammentun und gegen die jeweiligen Provider klagen? Damit hätte man sicherlich mehr Erfolg als wenn man das alleine täte.
Oder sind davon nur zukünftige Abmahnungen betroffen?
Werbung

  Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2008, 19:25   # 1002
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von Knutwurst Beitrag anzeigen
Eine Frage an die Rechtsanwälte:
Könnte man sich nicht zusammentun und gegen die jeweiligen Provider klagen? Damit hätte man sicherlich mehr Erfolg als wenn man das alleine täte...
Ich antworte Dir, auch wenn ich kein Rechtsanwalt bin:

"Eine Sammelklage ist eine Klage, bei der eine Vielzahl von Klägern gegen einen oder mehrere Beklagte klagen.
Die Sammel- oder auch Gruppenklage ist in den USA verbreitet und heißt dort class action.
In Deutschland gibt es sie nicht."


Quelle Wikipedia: (KLICK)


  Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2008, 00:42   # 1003
wasa_II
 
Registriert seit: 04.02.2008
Beiträge: 6
Zitat:
Zitat von Tiela Beitrag anzeigen
Für alle mal eine gute Nachricht die abgemahnt worden sind:

LG Hamburg: Auskunft der StA reicht nicht für Nachweis illegaler Uploads

Kanzlei Dr. Bahr, Hamburg - Recht der Neuen Medien, Gewerblicher Rechtsschutz, Glücksspielrecht, Gewinnspielrecht, Wirtschaftsrecht, Online-Recht
N'Abend allerseits,

wie immer bei Urteilen, ist der Einzelfall zu betrachten; und es steht keine Begründung dabei warum die Protokolle nicht anerkannt wurden (ich erinnere mich an die Geschichte von ???: nicht zu hause, Laptop dabei gehabt und trotzdem abgemahnt! Bei so einer Konstelation sieht es anders aus als beim Standardfall beim up-/download erwischt worden zu sein)

Außerdem ist auch der Zeitpunkt einer Begebenheit wichtig wegen dem Stand der Technik, Rechtsprechung, usw..

Also meiner Meinung nach kein Grund zum Jubeln.

Als RA W... würde ich folgendermaßen vorgehen:
jetzt noch abkassieren mit der bekannten Masche, bis das unterbunden wird (?);
danach diejenigen vorknöpfen die noch nicht bezahlt haben, in einer zweiten Welle werden da sicher auch einige nervös und zahlen;
als dritte Stufe würde ich dann einige ausgewählte KandidatInnen verklagen und dann mit den dann "hoffentlich" gewonnenen Verfahren den Rest konfrontieren und noch mal eine Klagewelle auslösen.

In der Küche nennt man so was Resteverwertung.

Schönen Sonntag, denkt dran die Uhren eine Stunde vorzustellen,

Euer WASA_II
  Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2008, 07:07   # 1004
Chocolate Labrador
 
Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 32
Zitat:
Zitat von wasa_II Beitrag anzeigen

Als RA W... würde ich folgendermaßen vorgehen:
jetzt noch abkassieren mit der bekannten Masche, bis das unterbunden wird (?);
danach diejenigen vorknöpfen die noch nicht bezahlt haben, in einer zweiten Welle werden da sicher auch einige nervös und zahlen;
als dritte Stufe würde ich dann einige ausgewählte KandidatInnen verklagen und dann mit den dann "hoffentlich" gewonnenen Verfahren den Rest konfrontieren und noch mal eine Klagewelle auslösen.

In der Küche nennt man so was Resteverwertung.

Schönen Sonntag, denkt dran die Uhren eine Stunde vorzustellen,

Euer WASA_II
Evtl. noch ein paar Tips? Bin grade eine Liste am erstellen, mit guten Tips, wie die mich am besten ans zahlen bringen...
Wollte die Liste dann morgen per Fax und anschließend mit Einschreiben Rückschein nach M...... verschicken. Ist zu blöd, wenn die hier schon alles vorher erfahren.
Halt euch dann auf dem Laufenden...villeicht bekomm ich ja Ermäßigung

Beste Grüße
Paul
  Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2008, 20:43   # 1005
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
crossposting

Ich kann allen Abgemahnten zu Informationszwecken die aktuelle Statistik zum Abmahnwahn (Klick für Download) von princess15114 nur dringend empfehlen.
  Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2008, 23:05   # 1006
samy114
 
Registriert seit: 09.02.2008
Beiträge: 70
Zitat:
Zitat von wasa_II Beitrag anzeigen
Also meiner Meinung nach kein Grund zum Jubeln.

Als RA W... würde ich folgendermaßen vorgehen:
jetzt noch abkassieren mit der bekannten Masche, bis das unterbunden wird (?);
danach diejenigen vorknöpfen die noch nicht bezahlt haben, in einer zweiten Welle werden da sicher auch einige nervös und zahlen;
als dritte Stufe würde ich dann einige ausgewählte KandidatInnen verklagen und dann mit den dann "hoffentlich" gewonnenen Verfahren den Rest konfrontieren und noch mal eine Klagewelle auslösen.

  Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2008, 13:59   # 1007
Soddaschnute
 
Registriert seit: 03.02.2008
Beiträge: 13
Sooohooo, bei mir gibts wiedermal wat neues

Nachdem die werten Herren von Waldorf, mir ende Februar ein letztes Schreiben schickten, in dem stand, daß zwar die modifizierte UE eingegangen ist, aber die Zahlung nicht, und ich die Zahlung bis zum 6.3. machen solle, (ich hab natürlich gar nischts gemacht) kommen jetzt die lang ersehnten Anrufe

Eben, vor nicht mal 5 Minuten rief mich die Kanzlei Waldoof an, und fragte nach der Zahlung.

Meine Antwort:

Ich dachte sie melden sich nicht mehr? *grübel* Wenn sie wat von mir wollen, dann machen sie das schriftlich, Telefonisch bespreche ich nischts!

Der Herr am anderen Ende superfreundlich zurück:

Wir dachten, das wir mit einem Telefonat vorweg weiter Schritte verhindern könnten, und müssten dann dem Verlag dazu raten zu klagen:

Meine Antwort:

Na dann müssen sie dat wohl machen Und tschö (aufgelegt)

Na nu bin ich mal gespannt, was da kommt
  Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2008, 16:53   # 1008
Holgerhie
 
Registriert seit: 24.02.2008
Beiträge: 94
Anrufe schienen bisher noch nicht an der Tagesordnung, oder? Jedenfalls hab ich hier und bei der Abmahnwahnliste bislang davon noch selten bis kaum gelesen...
  Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2008, 18:34   # 1009
krambambuli
 
Registriert seit: 29.01.2008
Beiträge: 13
Zitat:
Zitat von Chocolate Labrador Beitrag anzeigen
Ja, das siehst du Falsch.:biglol: Die Abmahnung ist nicht an den Tag bzw. an den Monat gebunden, sondern ans Jahr.

2008 bekommst du das Schreiben.

1. Jahr 31.12.2009
2. Jahr 31.12.2010
3. Jahr 31.12.2011

Sorry, aber so ist es.

Beste Grüße
Paul
Meiner Meinung muss es doch unbestritten sein, dass ein Unterlassungsaspruch, von dem der Gläubiger im Jahre 2007 Kenntnis erlangt, zum 31.12.2010 verjährt. Denn ist es nicht so, dass für die Berechnung der Verjährungsfrist nicht der Zeitpunkt des Durchsetzungsversuchs gegenüber dem Schuldner maßgeblich ist (also der Zugang der Abmahnung), sondern der Zeitpunkt der Verletzung und der Kenntniserlangung des Gläubigers von dieser (199 BGB)???
Weiter halte ich es für unstrittig, dass hier ein möglicherweise durch die Verletzung entstandener Schandensersatzanspruch ebenfalls zum 31.12.2010 verjährt.

Oder sehe ich das falsch?

Fraglich ist für mich nur, ob es sich ebenso mit der Verjährung eines möglichen Anspruchs auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten verhält.

Wäre sehr dankbar, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte...
  Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2008, 19:45   # 1010
Smithy1980
 
Benutzerbild von Smithy1980
 
Registriert seit: 02.12.2007
Beiträge: 289
Zitat:
Zitat von Holgerhie Beitrag anzeigen
Anrufe schienen bisher noch nicht an der Tagesordnung, oder? Jedenfalls hab ich hier und bei der Abmahnwahnliste bislang davon noch selten bis kaum gelesen...

Ich denke die rufen wirklich nur an wenn man keinen Anwalt einschaltet oder alles komplett ignoriert.
  Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2008, 19:53   # 1011
-=Zodiac=-
 
Registriert seit: 09.01.2008
Beiträge: 8
Zitat:
Zitat von krambambuli Beitrag anzeigen
Meiner Meinung muss es doch unbestritten sein, dass ein Unterlassungsaspruch, von dem der Gläubiger im Jahre 2007 Kenntnis erlangt, zum 31.12.2010 verjährt. Denn ist es nicht so, dass für die Berechnung der Verjährungsfrist nicht der Zeitpunkt des Durchsetzungsversuchs gegenüber dem Schuldner maßgeblich ist (also der Zugang der Abmahnung), sondern der Zeitpunkt der Verletzung und der Kenntniserlangung des Gläubigers von dieser (199 BGB)???
Weiter halte ich es für unstrittig, dass hier ein möglicherweise durch die Verletzung entstandener Schandensersatzanspruch ebenfalls zum 31.12.2010 verjährt.

Oder sehe ich das falsch?

Fraglich ist für mich nur, ob es sich ebenso mit der Verjährung eines möglichen Anspruchs auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten verhält.

Wäre sehr dankbar, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte...
In dem Fall ist die Verjährung wenn der Gläubiger Kenntnis erlangt. Sonst wäre es ja unsinnig, da die Verjährung zum Schutz des Schuldners erschaffen wurde. Ist also alles richtig was du geschrieben hast, sprich Waldorf erlangt 2007 Kenntnis von der Tat, dann endet die Verjährung am 31.12.2010 um 24:00 Uhr! Das endet auch für die Erstattung der Anwaltskosten.
  Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2008, 22:15   # 1012
wasa_II
 
Registriert seit: 04.02.2008
Beiträge: 6
Zitat:
Zitat von samy114 Beitrag anzeigen
Also, Deine Reaktion überrascht mich.

Da man davon ausgehen sollte, daß Rechtsanwälte nicht dumm sind, was nicht heißt, daß es nicht linke Typen sind, dann, kann man davon ausgehen, daß sie sich schon einige Szenarien zur "optimalen Resourcenausschöpfung" ausgedacht haben. Daher gehören meine Überlegungen auch in diese Diskussion, um bei den angesprochenen Szenarien nicht unvorbereitet zu sein!

Wie sollte man Deiner Meinung nach bei einer weiteren Eskalation, wie von mir angesprochen, vorgehen? Wie sieht bei Dir der "worst case" aus? Vielleicht kommen wir ja mit Füße stillhalten aus der Sache raus, aber was wenn das Stillhalten auf einmal zur Falle wird?

Versteht mich nicht falsch, aber nachdem unsere Schlagrichtung bekannt ist, sollte man über die nächsten Schritte des Gegners nachdenken. Ob das in einem öffentlichen Forum zu geschehen hat oder in einem privaten Kreis, ist eine andere Sache.

Aber wie sage ich immer: "zum Glück hab ich nicht immer recht"

Grüße,
Euer WASA_II
  Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2008, 22:20   # 1013
ronan
 
Registriert seit: 20.01.2008
Beiträge: 3
Hi,

auch ich bin quasi "Kunde" bei W... und lese dieses Forum regelmäßig.Ich habe kürzlich meine erste Mahnung bezüglich des geforderten Schadensersatzes bzw. der Rechtsanwaltskosten erhalten. Die geänderte UE wurde anerkannt. Wie bereits oft geschildert, soll dies seitens W... die erste und "letzte Mahnung" sein.

Ich habe auch, wie bisher, nicht vor zu bezahlen.

Meine Frage bezieht sich auf folgendes. Ich wechsle in nächster Zeit meinen Wohnort aus beruflichen Gründen.

Ist es aus zivilrechtlicher Sicht erforderlich, dass ich W... den Wohnortwechsel mitteile?

Was könnten die Folgen eines nicht mitteilens des geänderten Wohnortes sein?

Ich hoffe Ihr könnt mir dahingehend ein paar Tipps bzw. auch eure Meinungen mitteilen. Danke und MfG.
  Mit Zitat antworten
Alt 02.04.2008, 04:13   # 1014
gertrude-heribert
 
Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 22
Zitat:
Zitat von Chocolate Labrador;511674
zur kleinen Ergänzung zu dem was Lotec dir geantwortet hat, möchte ich dir dazu sagen, das du dich mit dieser originalen UE dazu verpflichtest, die nächten 30 (dreizig) Jahre genauestens auf dein Internetanschluß zu achten.
Hmm...d.h. [COLOR="Red"
alle[/COLOR] geschützen Werke dieser Musikfirmen dürfen in keinster Weise mehr mit deinem (oder deiner Eltern) Internetanschluß in Verbindung gebracht werden.
sorry, aber ich verstehe euer problem mit der mod UE nicht. nach meinem verständnis verpflichtet man sich damit doch nur zu etwas, was man laut gesetz eh nicht darf. wenn mir jemand nachweisen kann dass ich irgendwas runter- bzw. hochgeladen hab dann ist es doch jacke wie hose ob ich vorher eine UE abgegeben hab! (mal ganz davon abgesehen dass es mit den beweisen vor gericht wohl nicht so einfach zu sein scheint)
  Mit Zitat antworten
Alt 02.04.2008, 04:31   # 1015
gertrude-heribert
 
Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 22
Zitat:
Zitat von Tintin14 Beitrag anzeigen
Hallo,

Ich bin auch im Boot
200 Euro Lübbe Verlag
666 Euro Waldorf

Ich habe nach vielen Stunden vor dem Rechner mich entschieden morgen die mod UE abzuschicken...

Der Brief kam an meinen Vater, der jedoch leider verstorben ist. Der Tod war vor dem Download.

Hat es eine Auswirkung, dass die angeschriebene Person verstorben ist?

Kann mir jemand bitte noch einmal erklären, was nach Abgabe der mod. UE und weiterer Abmahnung passieren könnte?!
Kann es dann sofort zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen?
Dann werden die Kosten wahrscheinlich explodieren, oder?

MfG

Matthias
könnte dazu mal bitte jemand etwas sagen der ahnung hat? ich finde die variante rein interessehalber ziemlich spannend

also ich würde da an deiner stelle extrem locker bleiben, schließlich ist der verantwortliche anschlussinhaber verstorben, der download war nach dem tod, und du hast eigentlich gar nichts mit dem anschluss zu tun. ich glaub waldorf hat besseres zu tun als einen toten zu verklagen.

herzliches beileid übrigens


  Mit Zitat antworten
Alt 02.04.2008, 15:18   # 1016
Duergy
 
Registriert seit: 31.01.2007
Beiträge: 4
Also meine Mutter hat auch so ein nettes schreiben bekommen und konnte mit hilfe des rechtsanwaltes auf Grund von Hartz4 die Summe auf 200€ in Raten drücken... Die UE musste sie aber auch in Abgeänderterform Unterschreiben....
  Mit Zitat antworten
Alt 02.04.2008, 18:36   # 1017
Antonius_2
Gastposter
 
Hallo Leute

Bin auch im Club.
2 Alben, 2 verschiedene Rechteinhaber, Abmahnschreiben vom Wa.....RA.
Meine Frage ist, muss ich eine geänderte UE für beide Rechteinhaber schreiben oder separat für jeden Rechteinhaber extra?.
Danke im Voraus.

PS: Danke für das sehr informative Forum
  Mit Zitat antworten
Alt 02.04.2008, 18:54   # 1018
samy114
 
Registriert seit: 09.02.2008
Beiträge: 70
Zitat:
Zitat von Duergy Beitrag anzeigen
mit hilfe des rechtsanwaltes auf Grund von Hartz4 die Summe auf 200€ in Raten drücken... Die UE musste sie aber auch in Abgeänderterform Unterschreiben....
Du hast nicht zufällig hier in diesem Thread etwas gelesen ???




Zitat:
Zitat von Antonius_2 Beitrag anzeigen
Meine Frage ist, muss ich eine geänderte UE für beide Rechteinhaber schreiben oder separat für jeden Rechteinhaber extra?.
Eine UE reicht aus. Ich habe sogar für 3 Rechteinhaber eine mod. UE abgegeben. Wurde (laut zweitem und LETZTEN Schreiben ) auch angenommen.



PS: @wasa_II:

Man sollte doch keine "Anleitung zum Vorgehen bei NichtZahlern" geben...

Worst case ist, dass ein Richter entscheidet, dass ich zahlen muss ! Das ist aber sehr sehr unwahrscheinlich ! (Aber bis dahin sehen die keinen Cent von mir !)

Sollten die mich vor Gericht zerren, machen wir auf jeden Fall ne riesen Party dort ! Ihr kommt mich doch dann unterstützen oder ??
  Mit Zitat antworten
Alt 02.04.2008, 23:08   # 1019
Chocolate Labrador
 
Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 32
Zitat:
Zitat von krambambuli Beitrag anzeigen
Meiner Meinung muss es doch unbestritten sein, dass ein Unterlassungsaspruch, von dem der Gläubiger im Jahre 2007 Kenntnis erlangt, zum 31.12.2010 verjährt. Denn ist es nicht so, dass für die Berechnung der Verjährungsfrist nicht der Zeitpunkt des Durchsetzungsversuchs gegenüber dem Schuldner maßgeblich ist (also der Zugang der Abmahnung), sondern der Zeitpunkt der Verletzung und der Kenntniserlangung des Gläubigers von dieser (199 BGB)???
Weiter halte ich es für unstrittig, dass hier ein möglicherweise durch die Verletzung entstandener Schandensersatzanspruch ebenfalls zum 31.12.2010 verjährt.

Oder sehe ich das falsch?

Fraglich ist für mich nur, ob es sich ebenso mit der Verjährung eines möglichen Anspruchs auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten verhält.

Wäre sehr dankbar, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte...

Grundsätzlich ist das was du schreibst richtig, aber...

Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre, § 195 BGB. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist, § 199 BGB. Folglich beginnt die dreijährige Verjährung mit Ablauf des 31.12. und endet drei Jahre später am 31.12., 24.00 Uhr.

Wegen der immer zum Jahresende eintretenden Verjährung wird die "regelmäßige Verjährung" auch als Jahresendverjährung oder Ultimoverjährung bezeichnet.

Jeder Schuldner dürfte sich freuen, wenn er zum Jahreswechsel wegen eingetretener Verjährung künftig nicht mehr zur Zahlung verpflichtet ist. Man könnte meinen, der Gesetzgeber habe mit dieser Regelung nichts anderes im Sinn gehabt als dem Schuldner einen Anlass für ein ausgelassenes Silvesterfest zu geben. So ist es aber nicht. Vielmehr wollte der Gesetzgeber mit dieser Regelung eine einfache Möglichkeit zur Fristenberechnung schaffen.

Unternehmer und Verbraucher können mit dem Prinzip der Jahresendverjährung die Verjährung leicht selbst berechnen und damit Kosten einsparen.

Die einfache Formel zur Berechnung der regelmäßigen Verjährung lautet:

Tag der Fälligkeit der Forderung
+ Zeit bis Jahresende (31.12., 24.00 Uhr)
+ 3 Jahre
= Verjährungszeitpunkt


Ist nämlich trotz Durchführung zumutbarer Maßnahmen der Gegner nicht feststellbar oder war es erst Jahre später in zumutbarer Weise möglich zu erfahren, dass ein Anspruch überhaupt besteht, beginnt die Jahresendverjährung erst mit dem Jahr der Kenntniserlangung über die fehlenden Umstände.

Beste Grüße
Paul
  Mit Zitat antworten
Alt 02.04.2008, 23:19   # 1020
Chocolate Labrador
 
Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 32
Zitat:
Zitat von gertrude-heribert Beitrag anzeigen
sorry, aber ich verstehe euer problem mit der mod UE nicht. nach meinem verständnis verpflichtet man sich damit doch nur zu etwas, was man laut gesetz eh nicht darf. wenn mir jemand nachweisen kann dass ich irgendwas runter- bzw. hochgeladen hab dann ist es doch jacke wie hose ob ich vorher eine UE abgegeben hab! (mal ganz davon abgesehen dass es mit den beweisen vor gericht wohl nicht so einfach zu sein scheint)

Das mag schon so sein, dass es Jacke wie Hose ist. Aber wenn du eine UE abgibst, wie sie dir Vorgefertigt gegeben wird, verpflichtest du dich, dreizig Jahre lang, in keinster Weise einen geschützten Titel zu Downloaden. Das gillt für alle geschützten Titel des Musikverlages. Tust du es doch, dann bist du mit der "Sofortsumme" von mind. 5001,-Euro dabei.

Das ist der Unterschied zur modUE. Dort setze ich den Titel ein für den ich Abgemahnt wurde und gut ist.
Sollte jetzt mein Enkelkind nach 20 Jahren einen Titel von diesem Musikhersteller laden dann erwartet mich allerhöchstens das, was ich jetzt hab und keine Strafe von 5001,-Euro, weil ich mich ja zu was Verpflichtet hab, das ich nie wieder tun wollte...

Beste Grüße
Paul

Beste Grüße
Paul
  Mit Zitat antworten
Antwort



Stichworte
baader, barth, bohlenweg, circus, constantin, dhv, feuchtgebiete, heiligtümer, illuminati, kings of leon, lübbe, meinhof, rosenstolz, unterlassungserklärung
Themen-Optionen


LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/48900-abmahnung-waldorf-frommer-alleiniger-zugangsinhaber.html
Erstellt von Für Typ Datum
Nachtschwärmer Thread Dieses Thema Pingback 05.06.2010 01:55
Abmahnwahn-Dreipage.de :: Foren zum Thema: Abmahnwahn Dieses Thema Refback 31.07.2008 18:14
Abmahnung von Waldorf RAe, wegen Verbreitung von CloneCD - SlySoft Forum Dieses Thema Refback 31.07.2008 17:11
Forum - Abmahnwiki Dieses Thema Refback 28.07.2008 23:57
Abmahn-Laberthread - Seite 57 - gulli:board Dieses Thema Refback 11.02.2008 02:27
Bitte alle (durch Kanzlei Waldorf) wegen CloneCD ABGEMAHNTEN MELDEN !! - gulli:board Dieses Thema Refback 10.02.2008 20:50
Abmahn-Laberthread - Seite 49 - gulli:board Dieses Thema Refback 09.12.2007 01:26
Logistep und Konsorten - Seite 139 - gulli:board Dieses Thema Refback 30.11.2007 20:26


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:34 Uhr.