| | # 1001 |
| Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 24
| Es gibt interessante Neuigkeiten: Internet-Tauschbörsen: Staatsanwälte verweigern Ermittlungen - P2P-Klagen - FOCUS Online Vieles sollte zwar schon bekannt sein, aber ganz am Ende des Artikels (Seite 2) heißt es: "Verklagte Tauschbörsen-Nutzer könnten demnach unter Umständen juristisch gegen ihren Internetanbieter vorgehen vorausgesetzt, die lokale Staatsanwaltschaft hat für ihre Anzeige noch Kapazitäten frei." Eine Frage an die Rechtsanwälte: Könnte man sich nicht zusammentun und gegen die jeweiligen Provider klagen? Damit hätte man sicherlich mehr Erfolg als wenn man das alleine täte. Oder sind davon nur zukünftige Abmahnungen betroffen? Werbung |
|
| | # 1002 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
"Eine Sammelklage ist eine Klage, bei der eine Vielzahl von Klägern gegen einen oder mehrere Beklagte klagen. Die Sammel- oder auch Gruppenklage ist in den USA verbreitet und heißt dort class action. In Deutschland gibt es sie nicht." Quelle Wikipedia: (KLICK) | |
|
| | # 1003 | |
| Registriert seit: 04.02.2008
Beiträge: 6
| Zitat:
wie immer bei Urteilen, ist der Einzelfall zu betrachten; und es steht keine Begründung dabei warum die Protokolle nicht anerkannt wurden (ich erinnere mich an die Geschichte von ???: nicht zu hause, Laptop dabei gehabt und trotzdem abgemahnt! Bei so einer Konstelation sieht es anders aus als beim Standardfall beim up-/download erwischt worden zu sein) Außerdem ist auch der Zeitpunkt einer Begebenheit wichtig wegen dem Stand der Technik, Rechtsprechung, usw.. Also meiner Meinung nach kein Grund zum Jubeln. Als RA W... würde ich folgendermaßen vorgehen: jetzt noch abkassieren mit der bekannten Masche, bis das unterbunden wird (?); danach diejenigen vorknöpfen die noch nicht bezahlt haben, in einer zweiten Welle werden da sicher auch einige nervös und zahlen; als dritte Stufe würde ich dann einige ausgewählte KandidatInnen verklagen und dann mit den dann "hoffentlich" gewonnenen Verfahren den Rest konfrontieren und noch mal eine Klagewelle auslösen. In der Küche nennt man so was Resteverwertung. Schönen Sonntag, denkt dran die Uhren eine Stunde vorzustellen, Euer WASA_II | |
|
| | # 1005 |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| crossposting Ich kann allen Abgemahnten zu Informationszwecken die aktuelle Statistik zum Abmahnwahn (Klick für Download) von princess15114 nur dringend empfehlen. |
|
| | # 1006 | |
| Registriert seit: 09.02.2008
Beiträge: 70
| Zitat:
![]() ![]() | |
|
| | # 1007 |
| Registriert seit: 03.02.2008
Beiträge: 13
| Sooohooo, bei mir gibts wiedermal wat neues ![]() Nachdem die werten Herren von Waldorf, mir ende Februar ein letztes Schreiben schickten, in dem stand, daß zwar die modifizierte UE eingegangen ist, aber die Zahlung nicht, und ich die Zahlung bis zum 6.3. machen solle, (ich hab natürlich gar nischts gemacht) kommen jetzt die lang ersehnten Anrufe Eben, vor nicht mal 5 Minuten rief mich die Kanzlei Waldoof an, und fragte nach der Zahlung. Meine Antwort: Ich dachte sie melden sich nicht mehr? *grübel* Wenn sie wat von mir wollen, dann machen sie das schriftlich, Telefonisch bespreche ich nischts! Der Herr am anderen Ende superfreundlich zurück: Wir dachten, das wir mit einem Telefonat vorweg weiter Schritte verhindern könnten, und müssten dann dem Verlag dazu raten zu klagen: Meine Antwort: Na dann müssen sie dat wohl machen Na nu bin ich mal gespannt, was da kommt |
|
| | # 1009 | |
| Registriert seit: 29.01.2008
Beiträge: 13
| Zitat:
Weiter halte ich es für unstrittig, dass hier ein möglicherweise durch die Verletzung entstandener Schandensersatzanspruch ebenfalls zum 31.12.2010 verjährt. Oder sehe ich das falsch? Fraglich ist für mich nur, ob es sich ebenso mit der Verjährung eines möglichen Anspruchs auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten verhält. Wäre sehr dankbar, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte... | |
|
| | # 1011 | |
| Registriert seit: 09.01.2008
Beiträge: 8
| Zitat:
| |
|
| | # 1012 |
| Registriert seit: 04.02.2008
Beiträge: 6
| Also, Deine Reaktion überrascht mich Da man davon ausgehen sollte, daß Rechtsanwälte nicht dumm sind, was nicht heißt, daß es nicht linke Typen sind, dann, kann man davon ausgehen, daß sie sich schon einige Szenarien zur "optimalen Resourcenausschöpfung" ausgedacht haben. Daher gehören meine Überlegungen auch in diese Diskussion, um bei den angesprochenen Szenarien nicht unvorbereitet zu sein! Wie sollte man Deiner Meinung nach bei einer weiteren Eskalation, wie von mir angesprochen, vorgehen? Wie sieht bei Dir der "worst case" aus? Vielleicht kommen wir ja mit Füße stillhalten aus der Sache raus, aber was wenn das Stillhalten auf einmal zur Falle wird? Versteht mich nicht falsch, aber nachdem unsere Schlagrichtung bekannt ist, sollte man über die nächsten Schritte des Gegners nachdenken. Ob das in einem öffentlichen Forum zu geschehen hat oder in einem privaten Kreis, ist eine andere Sache. Aber wie sage ich immer: "zum Glück hab ich nicht immer recht" ![]() Grüße, Euer WASA_II |
|
| | # 1013 |
| Registriert seit: 20.01.2008
Beiträge: 3
| Hi, auch ich bin quasi "Kunde" bei W... und lese dieses Forum regelmäßig.Ich habe kürzlich meine erste Mahnung bezüglich des geforderten Schadensersatzes bzw. der Rechtsanwaltskosten erhalten. Die geänderte UE wurde anerkannt. Wie bereits oft geschildert, soll dies seitens W... die erste und "letzte Mahnung" sein. Ich habe auch, wie bisher, nicht vor zu bezahlen. Meine Frage bezieht sich auf folgendes. Ich wechsle in nächster Zeit meinen Wohnort aus beruflichen Gründen. Ist es aus zivilrechtlicher Sicht erforderlich, dass ich W... den Wohnortwechsel mitteile? Was könnten die Folgen eines nicht mitteilens des geänderten Wohnortes sein? Ich hoffe Ihr könnt mir dahingehend ein paar Tipps bzw. auch eure Meinungen mitteilen. Danke und MfG. |
|
| | # 1014 | |
| Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 22
| Zitat:
| |
|
| | # 1015 | |
| Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 22
| Zitat:
![]() also ich würde da an deiner stelle extrem locker bleiben, schließlich ist der verantwortliche anschlussinhaber verstorben, der download war nach dem tod, und du hast eigentlich gar nichts mit dem anschluss zu tun. ich glaub waldorf hat besseres zu tun als einen toten zu verklagen. herzliches beileid übrigens | |
|
| | # 1017 |
| Gastposter | Hallo Leute Bin auch im Club. 2 Alben, 2 verschiedene Rechteinhaber, Abmahnschreiben vom Wa.....RA. Meine Frage ist, muss ich eine geänderte UE für beide Rechteinhaber schreiben oder separat für jeden Rechteinhaber extra?. Danke im Voraus. PS: Danke für das sehr informative Forum |
|
| | # 1018 | ||
| Registriert seit: 09.02.2008
Beiträge: 70
| Zitat:
![]() Zitat:
) auch angenommen.PS: @wasa_II: Man sollte doch keine "Anleitung zum Vorgehen bei NichtZahlern" geben... Worst case ist, dass ein Richter entscheidet, dass ich zahlen muss ! Das ist aber sehr sehr unwahrscheinlich ! (Aber bis dahin sehen die keinen Cent von mir !) Sollten die mich vor Gericht zerren, machen wir auf jeden Fall ne riesen Party dort ! Ihr kommt mich doch dann unterstützen oder ?? | ||
|
| | # 1019 | |
| Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 32
| Zitat:
Grundsätzlich ist das was du schreibst richtig, aber... Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre, § 195 BGB. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist, § 199 BGB. Folglich beginnt die dreijährige Verjährung mit Ablauf des 31.12. und endet drei Jahre später am 31.12., 24.00 Uhr. Wegen der immer zum Jahresende eintretenden Verjährung wird die "regelmäßige Verjährung" auch als Jahresendverjährung oder Ultimoverjährung bezeichnet. Jeder Schuldner dürfte sich freuen, wenn er zum Jahreswechsel wegen eingetretener Verjährung künftig nicht mehr zur Zahlung verpflichtet ist. Man könnte meinen, der Gesetzgeber habe mit dieser Regelung nichts anderes im Sinn gehabt als dem Schuldner einen Anlass für ein ausgelassenes Silvesterfest zu geben. So ist es aber nicht. Vielmehr wollte der Gesetzgeber mit dieser Regelung eine einfache Möglichkeit zur Fristenberechnung schaffen. Unternehmer und Verbraucher können mit dem Prinzip der Jahresendverjährung die Verjährung leicht selbst berechnen und damit Kosten einsparen. Die einfache Formel zur Berechnung der regelmäßigen Verjährung lautet: Tag der Fälligkeit der Forderung + Zeit bis Jahresende (31.12., 24.00 Uhr) + 3 Jahre = Verjährungszeitpunkt Ist nämlich trotz Durchführung zumutbarer Maßnahmen der Gegner nicht feststellbar oder war es erst Jahre später in zumutbarer Weise möglich zu erfahren, dass ein Anspruch überhaupt besteht, beginnt die Jahresendverjährung erst mit dem Jahr der Kenntniserlangung über die fehlenden Umstände. Beste Grüße Paul | |
|
| | # 1020 | |
| Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 32
| Zitat:
Das mag schon so sein, dass es Jacke wie Hose ist. Aber wenn du eine UE abgibst, wie sie dir Vorgefertigt gegeben wird, verpflichtest du dich, dreizig Jahre lang, in keinster Weise einen geschützten Titel zu Downloaden. Das gillt für alle geschützten Titel des Musikverlages. Tust du es doch, dann bist du mit der "Sofortsumme" von mind. 5001,-Euro dabei. Das ist der Unterschied zur modUE. Dort setze ich den Titel ein für den ich Abgemahnt wurde und gut ist. Sollte jetzt mein Enkelkind nach 20 Jahren einen Titel von diesem Musikhersteller laden dann erwartet mich allerhöchstens das, was ich jetzt hab und keine Strafe von 5001,-Euro, weil ich mich ja zu was Verpflichtet hab, das ich nie wieder tun wollte... Beste Grüße Paul Beste Grüße Paul | |
|
![]() |
| | # -- |
| News Flash Mehr zum Thema | |
| Stichworte |
| baader, barth, bohlenweg, circus, constantin, dhv, feuchtgebiete, heiligtümer, illuminati, kings of leon, lübbe, meinhof, rosenstolz, unterlassungserklärung |
| Themen-Optionen | |
| |
LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/48900-abmahnung-waldorf-frommer-alleiniger-zugangsinhaber.html | ||||
| Erstellt von | Für | Typ | Datum | |
| Nachtschwärmer Thread | Dieses Thema | Pingback | 05.06.2010 01:55 | |
| Abmahnwahn-Dreipage.de :: Foren zum Thema: Abmahnwahn | Dieses Thema | Refback | 31.07.2008 18:14 | |
| Abmahnung von Waldorf RAe, wegen Verbreitung von CloneCD - SlySoft Forum | Dieses Thema | Refback | 31.07.2008 17:11 | |
| Forum - Abmahnwiki | Dieses Thema | Refback | 28.07.2008 23:57 | |
| Abmahn-Laberthread - Seite 57 - gulli:board | Dieses Thema | Refback | 11.02.2008 02:27 | |
| Bitte alle (durch Kanzlei Waldorf) wegen CloneCD ABGEMAHNTEN MELDEN !! - gulli:board | Dieses Thema | Refback | 10.02.2008 20:50 | |
| Abmahn-Laberthread - Seite 49 - gulli:board | Dieses Thema | Refback | 09.12.2007 01:26 | |
| Logistep und Konsorten - Seite 139 - gulli:board | Dieses Thema | Refback | 30.11.2007 20:26 | |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:34 Uhr.






Bin grade eine Liste am erstellen, mit guten Tips, wie die mich am besten ans zahlen bringen...






) auch angenommen.
