Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 22.03.2008, 13:55   # 961
N-Traxx
Hardware Guru
 
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Zitat:
Zitat von samy114 Beitrag anzeigen
Die Postfrau war da und brachte ein kleines Briefchen aus Waldoof...

Exakt 6 Wochen nach dem "dicken" Abmahnbrief heute nun ein 2-seitige "letzte Zahlungsaufforderung". Die mod. UE wurde akzeptiert (hätte ich nicht gedacht, weil exakt die 3 Titel aus der Abmahnung in der mod. UE aufgeführt wurden...

[Ironie] Das Beste an diesem zweiten Schreiben ist, dass dort steht "Weitere Mahnungen werden nicht erfolgen"![/Ironie] :aetsch:

Eine Zahlung wird meinerseits jedoch (ohne richterliche Anordnung) auch nicht erfolgen !!!
Jetzt musst Du Dich in Geduld üben und einfach abwarten.
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Alt 22.03.2008, 13:58   # 962
samy114
 
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Zitat:
Zitat von N-Traxx Beitrag anzeigen
Jetzt musst Du Dich in Geduld üben und einfach abwarten.
So schaut´s aus ! Die nächste Erinnerung kommt dann wohl im Dezmber 2011... ...wenn sie sich nicht vorher vor Gericht trauen.

:color:
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Alt 22.03.2008, 14:24   # 963
TheNewOne
 
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Hallo meine abgezockten Freunde.

Mal zur Vorgeschichte:
Ende letzten Jahres hatte ich meinen ersten Waldi- Brief vorgefunden.
Nachdem ich einen Anwalt (Inet-/Urheberrecht) kontaktierte, wurde mir geraten, eine mod. UE abzugeben und zu bezahlen. Gerade vor dem Hintergrund das eventuell noch weitere Forderungen folgen könnten und ich somit vor Gericht eher unglaubwürdig wäre...
Bezahlt habe ich im Endeffekt eine heruntergehandelte Summe. Oha, das hätte ich jetzt garnicht verraten dürfen

Hatte mich seit dem darauf eingestellt, noch weitere Abzockschreiben zu erhalten. Was nun auch eintreten wird. Vor ein paar Tagen bekam ich Post von der Staatsanwaltschaft: Das Verfahren gegen sie wurde eingestellt...
Rechteinhaber sind diesmal Kiep&Witsch+Lübbe. Lübbe war das letzte Mal auch schon am Start, zusammen mit dem DHV.

Meine eigentliche Frage lautet: Da ich auf meinen Anwalt gehört habe und diese Zahlung leistete, werde ich das zukünftig jetzt zwingend weiterhin so handhaben müssen? Steht man im Gerichtsfalle als 1xZahler sehr viel schlechter da?
In meiner mod.UE stand das ich es ab sofort unterlasse folgenden Werke
-x
-y
öffentlich zugänglich zu machen und im Falle der Zuwiderhandlung Strafe zahle blabla.

Sollte ich in der nächsten UE, präventiv auch eventuelle, weitere Werke von Lüb. aufführen? Diese Frage stellte ich damals auch meinem Anwalt. Er meinte, man könne Vorbeugend leider nichts erreichen.

Danke schonmal für euren Support.

Grüße,
der-mehroderweniger-neue
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Alt 22.03.2008, 14:48   # 964
Annaamalia
 
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@Chocolate Labrador



Genauso habe ich es gemacht
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Alt 22.03.2008, 16:06   # 965
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von TheNewOne Beitrag anzeigen
...Nachdem ich einen Anwalt (Inet-/Urheberrecht) kontaktierte, wurde mir geraten, eine mod. UE abzugeben und zu bezahlen. Gerade vor dem Hintergrund das eventuell noch weitere Forderungen folgen könnten und ich somit vor Gericht eher unglaubwürdig wäre...
Und was sagt Dein Fachanwalt zu der neuen Situation und Deinen daraus resultierenden Fragen?

Die Antwort wäre auch für uns interessant.
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Alt 22.03.2008, 16:44   # 966
TheNewOne
 
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Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Und was sagt Dein Fachanwalt zu der neuen Situation und Deinen daraus resultierenden Fragen?

Die Antwort wäre auch für uns interessant.
Was mein Fachanwalt zum Thema sagt, steht in den Sternen. Ist ne längere Geschichte. Ging über einen Verwanden und sollte kostenlos bleiben, bzw. haltFläschchen Wein... Dann wurde plötzlich doch eine größere Rechnung ausgestellt. Im Endeffekt musste ich nichts zahlen, kann aber auch nicht mehr auf die Quelle zugreifen.
Oder fandest du den ersten Rat etwa so gut, dass ich für einen weiteren zahlen sollte?
Deshalb die Frage, wie die Leuts hier das so sehen.
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Alt 22.03.2008, 17:32   # 967
Alter Esel
 
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Zitat:
Zitat von TheNewOne Beitrag anzeigen
...Ging über einen Verwanden und sollte kostenlos bleiben, bzw. haltFläschchen Wein... Dann wurde plötzlich doch eine größere Rechnung ausgestellt. Im Endeffekt musste ich nichts zahlen, kann aber auch nicht mehr auf die Quelle zugreifen...
Immerhin habt Ihr über eine Erweiterung der UE "nachgedacht".

Warst Du über Dein eigenes Down-/Upload-Repertoire nicht informiert?

Zitat:
Zitat von TheNewOne Beitrag anzeigen
Oder fandest du den ersten Rat etwa so gut, dass ich für einen weiteren zahlen sollte?
Der war gut. :aetsch:

Nein, ich dachte, dass ggf. im Preis eine weitergehende Vertretung enthalten war, sofern weitere Abmahnungen für Werke des gleichen Rechteinhabers folgen.
Das hat sich ja dann aber erledigt.

Zitat:
Zitat von TheNewOne Beitrag anzeigen
Deshalb die Frage, wie die Leuts hier das so sehen.
Wäre ich zuvor gefragt worden, hätte ich da bereits zu einer erweiterten UE geraten, sofern Du "Hardcore-Filesharer" warst.
Hinterher ist man immer schlauer.

Prüfe halt jetzt, ob Du noch weitere relevante "Schätze" im Shared Folder hattest!

Ob Waldorf Dich in einer Kundenliste als Wiederholungstäter mit Zahlungsbereitschaft führt, kann ich nicht wissen.

Ob einer der Abmahner jemals klagen wird, ist ebenfalls ungewiss.

Allerdings gehörst Du dann wohl definitiv zu der Gruppe mit den schlechteren Argumenten.

Da es sich bei Dir somit nicht mehr um die übliche Standardkonstellation handelt, würde ich mir wenigstens diesmal einen vernünftigen Anwalt zur Verteidigung suchen:

Liste der empfohlenen Anwälte

Vielleicht ist ja noch etwas zu retten.

Wer weiß, wie oft Du noch zukünftig zur Kasse gebeten werden sollst.
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Alt 22.03.2008, 17:41   # 968
Tintin14
 
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Hallo,

heute kam auch bei mir unerfreuliche Post an. KLar, heute ist ja auch Samstag

Vielen Dank für die vielen Ratschläge.

Ich habe mich zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung entschieden. Der Link:Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn hat mir sehr geholfen.

Gibt es jetzt schon von Betroffenen Rückmeldungen nach der Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung (weitere Reaktionen als das Antwortschreiben aus München).

Erfahrungsberichte wären super.

Ich bin schon bereit für meinen Fehler zu zahlen, jedoch finde ich die teuflichen 666 Euro übertrieben.

Viele Grüße und Frohe Ostern
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Alt 22.03.2008, 18:01   # 969
TheNewOne
 
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Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Warst Du über Dein eigenes Down-/Upload-Repertoire nicht informiert?
Doch doch, ich sagte ihm, dass im Prinzip noch 4-5 Sachen möglich wären.
Also seit Log und Abmahnpost im Briefkasten. Dann hieß es, wenn ichs war und wenn ich noch mehr erwarte -> zahlen!


Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Wäre ich zuvor gefragt worden, hätte ich da bereits zu einer erweiterten UE geraten, sofern Du "Hardcore-Filesharer" warst.
Hinterher ist man immer schlauer.

Prüfe halt jetzt, ob Du noch weitere relevante "Schätze" im Shared Folder hattest!
Hardcore würd ich nicht sagen, aber wie oben geschrieben, ein paar wenige Möglichkeiten gäbe es da noch.
Also sollte ich, wenn die Abmahnung kommt, einfach auch die anderen Titel zu den Abgemahnten dazuschreiben? Schützt das tatsächlich? Das hatte ich meine Vertretung nämlich noch explizit gefragt.

Zitat:
Zitat von Alter Esel Beitrag anzeigen
Allerdings gehörst Du dann wohl definitiv zu der Gruppe mit den schlechteren Argumenten.

Da es sich bei Dir somit nicht mehr um die übliche Standardkonstellation handelt, würde ich mir wenigstens diesmal einen vernünftigen Anwalt zur Verteidigung suchen:

Liste der empfohlenen Anwälte

Vielleicht ist ja noch etwas zu retten.

Wer weiß, wie oft Du noch zukünftig zur Kasse gebeten werden sollst.
Ob ich mir nochmal einen Anwalt suche, muss ich mir noch durch den Kopf gehen lassen. Vielleicht sollte ich auch einfach akzeptieren, das ich jetzt zum Club der -leicht zu fickenden- gehöre und hoffen, das keine weitere Post mehr kommt.
Echt übel die ganze Sache!

Danke dir für deinen Post.
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Alt 22.03.2008, 19:26   # 970
samy114
 
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Zitat:
Zitat von Tintin14 Beitrag anzeigen

Gibt es jetzt schon von Betroffenen Rückmeldungen nach der Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung (weitere Reaktionen als das Antwortschreiben aus München).
Viele Grüße und Frohe Ostern
Ja klar - 6 Wochen später kommt n kleines Briefchen als Zahlungserinnerung und der Info über Annahme der mod. UE.

Sie betteln nochmal um Geld ! Mann echt wie peinlich - die sollen doch lieber ehrlich Arbeiten gehen wie wir "kriminellen Sauger" ...
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Alt 22.03.2008, 19:36   # 971
Chocolate Labrador
 
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@Thenewone,

...soweit ich das jetzt lese, bist du der erste, der ein Feedback bezüglich einer Zahlung abgibst.

Villeicht habe ich mehr "Glück" gehabt wie du und mich auf Ratshläge hier im Forum verlassen. Villeicht ist meine Situation auch anders als deine, trotzdem sitzen wir hier alle in einem Boot.
Das du eine modUE abgeschickt hast, war ja schon mal gut, aber das du bezahlt hast..., davor hat man mich gewarnt. Man sagte mir, wenn du einmal bezahlt hast, wird es nicht lange dauern und bekommst wieder Post mit einer neuen Sache. Die merken also direkt, wen man "Melken" kann.

Mein Rat: Warte erst mal ab und schau was dir ins Haus geflattert kommt.
ModUE abschicken und nix zahlen.

So hab ich es gemacht und ich denke mal, viele mit mir auch. Das ganze ist jetzt sechs Wochen her und ich war fester Meinung, das ich heute einen erneuten Bettelbrief erhalten werde...bisher noch nichts.

Ja, und vor Gericht ziehen, da hab ich hier schon mal was Interessantes gelinkt. Hier nochmal:

Presseportal: grosskopf rechtsanwälte - LG Hamburg: Selbst gefertigte Ausdrucke der proMedia GmbH sind kein geeignetes Beweismittel für die Ermittlung von filesharern

Beste Grüße
Paul
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Alt 23.03.2008, 16:17   # 972
benno330
 
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hallo,
mich bzw meine eltern hat es als anschlussinhaber auch erwischt.
leider hat meine mutter die UE des herrn waldorf und nicht
eine abgeänderte UE unterschrieben.wir konnten ihn von 1078
auf 678 euro runterhandeln die ich aber auch nicht zahlen will!!!
jetzt meine frage: kann das dumm ausgehen wenn ich die
reduzierte zahlung nicht leiste und nicht weiter reagiere...?

wäre für ein par tipps echt dankbar...

mfg benno
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Alt 23.03.2008, 17:46   # 973
Lotec
 
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Zitat:
hallo,
mich bzw meine eltern hat es als anschlussinhaber auch erwischt.
leider hat meine mutter die UE des herrn waldorf und nicht
eine abgeänderte UE unterschrieben.wir konnten ihn von 1078
auf 678 euro runterhandeln die ich aber auch nicht zahlen will!!!
jetzt meine frage: kann das dumm ausgehen wenn ich die
reduzierte zahlung nicht leiste und nicht weiter reagiere...?

wäre für ein par tipps echt dankbar...

mfg benno
ich sag dir ein Paar Gedanken dazu, vielleicht werden sie hilfreich:

1) die original UE ist praktisch ein Schuldgeständnis. Wenn man nicht zahlt und vor Gericht landet, da noch rauszukommen- sieht richtig übel aus. Nicht, dass es mit mod.UE besonders gut aussieht, aber die Leute, die original UE unterschrieben haben, und nicht gezahlt haben, stehen ganz hoch auf der Prioritätsliste der Kanzlei, vermute ich, und werden als erste vors Gericht gezogen (ist meine Meinung, kann mich auch irren).

2) die original UE deckt vermutlich nicht alle Werke, die du runtergeladen hast. Wenn du zahlst, ist die Wahrscheinlichkeit ziemlich groß, eine nächste Abmahnung zu bekommen. Siehe hier:

Abmahnwahn-Dreipage :: Abmahndaten

was du tun könntest, ist z.B. eine bessere UE für alle Werke abgeben, oder einen guten Fachanwalt engagieren. Was du tun solltest, ist dich gut informieren, bevor du die nächste Entscheidung triffst. Denke auch dran, dass die Kanzlei nicht alle verklagen kann, und Lust auf Gerichtsverhandlungen, wo sie auf den Kosten sitzen bleiben kann, hat sie offensichtlich gar nicht.
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Alt 23.03.2008, 18:05   # 974
benno330
 
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danke für deinen tip, ich denke es wird so sein
das ich den reduzierten betrag zahle und damit ist dieser
fall erledigt. melden diese räuber sich nochmals bei uns
bekommen sie die abgeänderte UE und kein geld mehr.
ich finanziere doch nicht den ihr luxusleben das sie
auf dubiose weise erwirtschaften...
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Alt 23.03.2008, 18:41   # 975
Lotec
 
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überlege dir, die mod.UE über alles, was du runtergeladen hast, jetzt schon abzugeben und nicht auf die zweite Abmahnung zu warten, dann kriegst du die zweite Abmahnung wahrscheinlich gar nicht.
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Alt 23.03.2008, 19:00   # 976
Chocolate Labrador
 
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@benno 330

zur kleinen Ergänzung zu dem was Lotec dir geantwortet hat, möchte ich dir dazu sagen, das du dich mit dieser originalen UE dazu verpflichtest, die nächten 30 (dreizig) Jahre genauestens auf dein Internetanschluß zu achten.
Hmm...d.h. alle geschützen Werke dieser Musikfirmen dürfen in keinster Weise mehr mit deinem (oder deiner Eltern) Internetanschluß in Verbindung gebracht werden.

Wenn du also noch mehr zu befürchten hast, dann lese dir mal u.a. Link genauestens durch.

Zum Download: Vorbeugende Unterlassungserklärungen - stern TV

lese dazu aber auch_

maas_rechtsanwälte » Vorbeugende Unterlassung gegen Abmahnung wegen Filesharing? Nein!

Beste Grüße
Paul
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Alt 23.03.2008, 19:22   # 977
Balu.74
 
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Hallo an Alle und schöne Ostergrüße,

gestern 22.03.08 (OsterSamstag) erhielt mein Vater als Anschlussinhaber eine Abmahnung der Waldorf Rechtsanwälte aus München, datiert 20.03.08 (GrünDonnerstag).

Darín wird zu Last gelegt am 18.+19.08.07 die beiden Hörbücher "Offenbarung 23: Macht! + Machiavelli" aus der Verlagsgruppe Lübbe über das Edonkey Netzwerk zur Verfügung gestellt zu haben.

Es werden die hier bereits mehrfach genannten 606 Euro (506 Rechtsanwaltskosten + 100 Schadensersatz) gefordert, bei einem Streitwert von 10000 Euro.

Die Fristen sind wie in den anderen Fällen sehr kurz gesetzt, durch die Feiertage effektiv sogar noch kürzer. UntelassungsErklärung bis zum 27.03.08 und Zahlung bis zum 03.04.08.

Die Höhe des Schadensersatz sehe ich persönlich sogar noch als akzeptabel an, dafür finde ich die geforderten Rechtsanwaltskosten unverschämt hoch, obwohl in den vorherigen Beiträgen meistens höhere Beiträge genannt wurden.

Die geforderte Summe würde mich zwar nicht in den Ruin treiben, aber doch deutlich treffen.

Anstandslos zahlen möchte ich aber auch nicht, da ich sonst befürchte weitere Mahnungen zu erhalten, nach dem Motto wer 1x Zahlt, zahlt auch öfters.

Die Unterlassungserklärung werde ich wahrscheinlich in modifizierter Form erstellen, um eine Einstweilige Verfügung zu vermeiden.

Kann mir jemand einen Tipp geben wie es bezüglich des Namens handhabe? Meine Vater wurde angeschrieben, ich als Sohn habe es aber im Grunde verbockt. Möchte Ihn (ist froh seinen DVD-Player bedienen zu können) nicht damit hineinreißen, aber ungern meinen Vornamen aufführen (wer weiß was in den nächsten 30 Jahren passiert). Kann man die UE "neutral" nur mit Nachnamen aufführen, oder wäre dies nicht Rechtsgültig?

Wäre schön wenn mir jemand seine Meinung dazu abgibt.

Hoffe mein Anwalt meines Vertrauens (Allgemeinrecht) ist nicht in den Osterferien, zwecks Beratung werde ich am Dienstag nach der Arbeit mal hin gehen.

So werden jetzt zur Zerstreung meiner Gedanken zum Osterfeuer aufbrechen.

Gruß von Balu.74 (einem neuen in dieser Community)
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Alt 23.03.2008, 19:36   # 978
Chocolate Labrador
 
Registriert seit: 03.03.2008
Beiträge: 32
@ Balu.74

...mein Tip:

modUE abschicken mit den Daten von deinem Vater, da er ja der Internetanschlußinhaber ist. Auf keinen Fall deinen Namen in der modUE aufführen. (30 Jahre bindungsfrist)
Ich denke mal, das du irgendwann mal deinen eigenen Internetanschluß hast...:grin:

@all

ist das hier schon bekannt??? Fands ganz Interessant...

Auskunfterteilung durch den Provider bei Urheberrechtsverletzung durch Fileshari -> Rechtsanwalt Strafrecht Strafverteidiger Ferner Alsdorf bei Aachen

Beste Grüße
Paul
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Alt 23.03.2008, 22:22   # 979
mendikant
 
Registriert seit: 23.02.2008
Beiträge: 4
Gedankenspiele:

1. Man bekommt, die Abmahnung
2. Schickt die mod-UE, zahlt nix
3. Bekommt die "Zahlungserinnerung", zahlt wieder nicht.
4. Bekommt Post, das die Sache vor Gericht geht, Gericht sagt: ZAHLEN.
5. Man zahlt( widerwillig)

6. Man bekommt wieder Post und alles wiederholt sich.

Und jetzt der Gedanke, kann ich für die gleiche Sache zweimal verknackt werden? Wenn ich im Kaufhaus was klauen würde( würde ich nicht), dann werde ich doch nur für einen Diebstahl angezeigt werden und nicht für jedes einzeln entwendete Teil.

Das zeitlich versetzte verschicken der Abmahn-Anwälte ist doch nur eine Splittung der einen Urheberrechtverletzung.

Man kann nicht wegen der selben Tat mehrfach bestraft werden.
Art. 103 Abs. 3 GG

Aber wahrscheinlich liege ich falsch, weil es mal wieder ne Ausnahme von der Ausnahme von der Ausnahme gibt.
  Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2008, 23:52   # 980
Chocolate Labrador
 
Registriert seit: 03.03.2008
Beiträge: 32
Zitat:
Zitat von mendikant
Und jetzt der Gedanke, kann ich für die gleiche Sache zweimal verknackt werden? Wenn ich im Kaufhaus was klauen würde( würde ich nicht), dann werde ich doch nur für einen Diebstahl angezeigt werden und nicht für jedes einzeln entwendete Teil.

Das zeitlich versetzte verschicken der Abmahn-Anwälte ist doch nur eine Splittung der einen Urheberrechtverletzung.

Nee, nee. Hier ist das etwas anders.

Du hast in einem Kaufhaus z.B. eine Hose (von Firma P), ein paar Schuhe (von Firma e) und ein Hemd (von Firma U) mitgehen lassen...dann wirst du wegen Diebstahl verknackt und bekommst Hausverbot!

Bei den Urheberrechtsverletzungen wird das so aussehen:

Das Lied "die Hose" (ist Urheberrecht von Firma P) wird vertreten von Anwalt K, der dir ein netten Brief zukommen lässt.

Das e-Book "Die Schuhe" (ist Urheberrecht von Firma e) wird vertreten von Anwalt W, der wartet, bis Anwalt K was erreicht...oder nicht und wird dann tätig. (Sag ich mal so)

Das Bild "Das Hemd" (ist Urheberrecht von Firma U) wird vertreten von Anwalt S, der natürlich bei Zahlungswilliger "Kundschaft", auch was haben möchte.

So könnte man meinen, das sich deine Zahlungswilligkeit in diesen Einschlägigen Kreisen rumspricht... (da war doch was mit einer Krähe - und der anderen Krähe - mit dem Auge...)...und tataaaa....Post ist da

Hmm...
Achso, ich wollt doch freundlich sein...Frohe Ostern nach M......

Beste Grüße
Paul
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Alt 26.05.2012, 17:12 # --
News Flash
 
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