Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 19.03.2008, 16:05   # 921
Eikmeier
 
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Zitat von Smithy1980 Beitrag anzeigen
Ach mist.

Ich hatte schon Hoffung.

Ich habe aber vernommen das die Verbindungsnachweise nicht zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen z. Bsp. bei illegalem Download von Musik verwendet werden dürfen.
So kommt es zumindest noch im Radio.
Da wird expliziet drauf hingewiesen das dann auf diese Daten nicht zugegriffen werden darf.
Stimmt. Soweit sie allein aufgrund von §113a TKG gewonnen worden sind dürfen die Daten bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht herausgegeben werden, wenn sie keine Katalogtaten sind. Das ist aber nicht der Fall. Zwar gehört Filesharing nicht zu den Katalogtaten, aber meist gibt es eben noch andere Gründe der Datenspeicherung (z. B. nach § 96 TKG), dann ist die Herausgabe OK.
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Alt 19.03.2008, 16:09   # 922
Smithy1980
 
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HMM

Aber Fakt ist doch das es jetzt wesentlich schwerer für die Abmahnanwälte wird sich diese Daten zu besorgen oder?
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Alt 19.03.2008, 16:33   # 923
gain33
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Hallo in die Runde,

entschuldigt, wenn ich hier so reinplatze, aber ich verfolge schon seit längerem diese Disskussion.
Auf dieser seite habe ich einen interessanten Bericht gefunden.
WinFuture.de - Speicherung von Telefondaten wird eingeschränkt
Wenn ich das richtig sehe, wir haben ja hier auch jemanden vom Fach, dann verstoßen diese ganzen Kanzkeien ja eindeutig gegen geltendes Recht, oder?

Gruss gain33
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Alt 19.03.2008, 17:50   # 924
Mista|Boombastic
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hallo leute,

habe einen freund, der auch dieses 866 euro schreiben bekommen hat (aus november, aber wegen umzug hat es so lange gedauert)

hat er chancen, da was dagegen zu unternehmen?


er hat zu der zeit in einer WG gewohnt und da haben 3 leute das WLAN genutzt, dass auf seinen anschluss lief! er hat keine ahnung, wer das gewesen sein könnte. kann da waldorf dann einfach ihm die strafe drauf haun?

is alles ne rießen sauerei....

er wäre über jede hilfe dankbar!!!

grüße
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Alt 19.03.2008, 19:36   # 925
Chocolate Labrador
 
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@ Mista Boombastic...

...jep, zum x-ten mal. Wenn er der Internetanschlußinhaber ist, dann hat er jetzt leider in die braune Masse gegriffen.
Sorry, aber es ist so.

Was tun???

ModUE nach München...und Füße still halten.

Beste Grüße
Paul
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Alt 19.03.2008, 20:17   # 926
hoki
 
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hallo,

ich habe vor einiger zeit auch mit w****** bekanntschaft gemacht und wurde dazu aufgefordert, für zwei daten 200,- euro schadenersatz plus teuflische 666,- = 866,- euro zu zahlen. ich habe die mod ue abgeschickt und NIX bezahlt.

was mich nun interessiert: auf seite 90 dieses threads hat klaus12345 eine wie ich finde sehr interessante begebenheit geschildert: er wurde wegen schadenersatzes wohl bereits 2004(!) angeschrieben, hat mod. ue verschickt (interessant, dass er damals schon so gut informiert war) und hat nun doch post vom amtsgericht wegen mahnverfahren bekommen

das ist doch GENAU DER FALL, von dem wir alle hoffen, dass er uns gerade NICHT passiert...kurz vor der verjährungsfrist (man hat den bösen brief von w****** praktisch schon vergessen) wird man wieder auf den boden der (rechtlichen?) tatsachen geholt

stimmt mich schon ein bischen nachdenklich...und nach fake klingt es i-wie auch nicht...

was meint ihr dazu?

mfg

hoki
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Alt 19.03.2008, 20:51   # 927
deryeti
 
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hallo,

status:
2ter Brief, keine erhöhung der forderung.
wieder kurze fristen.
viele urteile.
war es immer noch nicht.

werde wohl eine entsprechende UE hinsenden, um einer evtl EV vorzubeugen.
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Alt 20.03.2008, 08:36   # 928
majestictom
 
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Hallo zusammen,

habe auch von Waldorf Post bekommen. Bei mir wurde aber in der Angehängten Ermittlungsnotiz mit den Dateien ein Providername genannt bei dem ich definitiv (auch nicht über Unterfirmen oder Wiederverkauf) einen Anschluss hatte.

Kann ich das irgendwie geltend machen?

Danke euch für nen Feedback.

Grüße

Thomas
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Alt 20.03.2008, 09:53   # 929
Smithy1980
 
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Wäre toll wenn du den Provider aus der Abmahnung nennen und den Provider bei dem tatsächlich bist nennst.

Dann werden Sie geholfen.
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Alt 20.03.2008, 12:03   # 930
klaus12345
 
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Zitat:
Hallo,

ich bin zwar nicht ganz neu hier, habe mich aber bisher noch nicht zu Wort gemeldet.

Erstmal muss ich sagen, das ich dieses Forum hier sehr interessant und informativ finde.

Auch ich bin ein Abmahnopfer der Kanzlei Waldorf. Im Sommer 2004 wollte ich eine Heft CD einer großen deutschen PC Zeitschrift bei eBay veräußern. Leider befand sich auf dieser CD auch ein "böses" Programm. Obwohl der ebay eigene Sicherheitsdienst die Auktion nach kurzer Zeit beendet hat erhielt ich Post aus München. Mod. UE abgeschickt und bisher nix gezahlt. Ich habe auch weiter nichts mehr aus München gehört. Bis ich in diesen Tagen einen gelben Brief aus Coburg erhalten habe.

Nun zu meiner Frage.

Wie lange kann ein Mahnverfahren eigentlich die Verjährungsfrist hemmen?

Der Antrag wurde Mitte Dezember beim Amtsgericht Coburg gestellt. Soweit sogut. Der Brief erreichte mich jedoch erst Mitte März. Ich denke da kann man nicht mehr von einer "demnächst" Zustellung sprechen. Oder? Ich muss dazu sagen, das ich umgezogen bin. Mitte Januar kam der Brief erstmalig an meiner alten Wohnung an. Da dort aber niemand meine neue Adresse kannte, ging der Brief als Unzustellbar zurück.

Zu dem Thema gibt es doch einige BGH Urteile, wo als Zeitraum der Zustellung zumeist von einem Monat die Rede ist. Zwischen Mitte Januar und Mitte März liegen aber 2 Monate.

Wie verhält es sich da nun mit der Verjährung bzw. deren Hemmung?

Vielen Dank schonmal für alle nützlichen Antworten.
Kennt sich denn niemand mit Verjährungsfristen und Mahnbescheiden aus?
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Alt 20.03.2008, 12:16   # 931
Smithy1980
 
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Interesant ist hierbei warum du abgemahnt wurdest?????

Da es sich ja um eine Zeitschrift handelte die man öffentlich kaufen konnte.


Da Ebay bereits reagiert hat musst du wohl oder übel eine Anwalt für Internetrecht bemühen.
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Alt 20.03.2008, 12:21   # 932
klaus12345
 
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Es handelte sich nicht um die Zeitschrift, sondern um die Heft-CD. Da war halt ein Kopierprogramm drauf.

Mir geht es nicht um den Sachverhalt an sich, sondern um die Verjährungsfrist und die Möglichkeiten der Hemmung dieser Frist durch ein Mahnverfahren.
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Alt 20.03.2008, 12:24   # 933
Smithy1980
 
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Ok Sorry verlesen.

Der Herr Eikmeier ist sehr bewandert musst du warten bis der wieder on ist.
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Alt 20.03.2008, 12:56   # 934
Eikmeier
 
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Zitat:
Zitat von klaus12345 Beitrag anzeigen
Es handelte sich nicht um die Zeitschrift, sondern um die Heft-CD. Da war halt ein Kopierprogramm drauf.

Mir geht es nicht um den Sachverhalt an sich, sondern um die Verjährungsfrist und die Möglichkeiten der Hemmung dieser Frist durch ein Mahnverfahren.
Du kommst da um die Beauftragung eines eigenen Anwaltes wohl kaum herum. Die Problematik der Zustellung ist vielschichtig und zur Prüfung eines konkreten Einzelfalles muss ein Anwalt eben diesen Sachverhalt genau kennen. Alles andere wäre "Fischen im Trüben" und da grüßt dann die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Anwaltes.
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Alt 20.03.2008, 14:20   # 935
Chocolate Labrador
 
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Hi Leutz,

hab da was Interessantes aufgegabelt, das Lesenswert ist und hoffendlich ein kleiner Lichtblick für die Zukunft ist.

Presseportal: grosskopf rechtsanwälte - LG Hamburg: Selbst gefertigte Ausdrucke der proMedia GmbH sind kein geeignetes Beweismittel für die Ermittlung von filesharern

Beste Grüße
Paul
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Alt 20.03.2008, 15:35   # 936
Smithy1980
 
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Ja ganz nett aber das ist wieder nur eine Sache die sich regional beschränkt und keine Deutschlandweiten folgen hat.
Zudem wurden die jetzt nur auf einen Formfehler hingewiesen den die schnell abstellen werden. Danach wird weitergemacht wie bisher.

Man ist auch weiterhin der Unwissenheit der Richter anderer Bundesländer ausgesetzt.
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Alt 20.03.2008, 15:51   # 937
Holgerhie
 
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@ Eikmeier

Erneut zur Vorratsdatenspeicherung: Die Meldung des dubiosen Radiosenders fand ich noch zweifelhaft, aber jetzt berichtet die Frankfurter Allgemeine genau in diesem Tenor, explizit unter der Überschrift ",Sauger' haben freie Bahn". Und die FAZ weiß normalerweise ungefähr, über was sie schreibt...

Was ist davon zu halten?

(Donnerstagsausgabe, Heft 12) und im Netz:
Computer & Internet - Computer & Technik - FAZ.NET - Vorratsdatenspeicherung: „Sauger“ haben freie Bahn
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Alt 20.03.2008, 15:57   # 938
Smithy1980
 
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Ich zitiere ihn mal sonst muss der arme Mann alle selber kopieren


Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen
Nein. Bisher wurde ja gar nicht auf Daten aus der Vorratsdatenspeicherung zugegriffen. Das Gericht nimmt dazu in der Begründung der Entscheidung auch Stellung:

"Dieses Risiko (gemeint ist das der vereitelten Strafverfolgung) ist dadurch gemildert, dass den Strafverfolgungsbehörden die ihnen schon bisher eröffneten Möglichkeiten des Zugriffs auf die von den Telekommunikations - Diensteanbietern im eigenen Interesse, etwa gemäß § 97 in Verbindung mit § 96 Abs. 1 TKG zur Entgeltabrechnung, gespeicherten Telekommunikations - Verkehrsdaten erhalten bleiben."

Das ergibt sich auch aus dem Tenor der Entscheidung:

"Aufgrund eines Abrufersuchens einer Strafverfolgungsbehörde nach § 100g Absatz 1 der Strafprozessordnung, das sich auf allein nach § 113a des Telekommunikationsgesetzes gespeicherte Telekommunikations-Verkehrsdaten bezieht (...)"

Die bisherige Datenerhebung bleibt also von der Entscheidung unberührt, soweit diese Daten eben nicht allein wegen § 113a TKG erhoben worden sind.

Hierbei ist allerdings die Auffassung des LG Darmstadt zu beachten, das die Löschung der dem Nutzer zugeordneten dynamischen IP unmittelbar nach Beendigung der Verbindung für geboten hält.
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Alt 20.03.2008, 16:03   # 939
Eikmeier
 
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Zitat:
Zitat von Holgerhie Beitrag anzeigen
Was ist davon zu halten?
Die FAZ ist in der Tat regelmäßig gut informiert. Aber auch die FAZ macht Politik.

Zunächst kann man dort folgendes lesen:

"Die Entscheidung der Richter, die Herausgabe von auf Vorrat gespeicherten Internet- und Telefondaten an die Staatsanwaltschaft vorerst nur zuzulassen, wenn ein Verdacht auf eine „schwere Straftat“ vorliegt, hat einen - sicherlich unerwünschten - Nebeneffekt: Offensichtlich ermöglicht er Nutzern von Tauschbörsen, Musik- und Videodateien illegal herunterzuladen, ohne dass ihr Handeln bestraft werden kann."

Genau das sagt der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes. Er sagt aber auch, dass dies nur für daten gilt, die ausschließlich wegen der Vorratsdatenspeicherung erfaßt worden sind.

So ist zum Schluss des Artikels in der FAZ dessen Relativierung zu lesen:

"Breyer weist darauf hin, dass die Provider nach wie vor die Möglichkeit haben, die Daten zu speichern. Und zwar sieben Tage lang, weil diese Frist nicht als Vorratsspeicherung gilt. Theoretisch ist es also möglich, dass Firmen wie proMedia versuchen, in dieser Zeit an die Daten zu kommen und das Gesetz zu unterlaufen. Doch hier gibt es Möglichkeiten jenseits von Beschlüssen und bevorstehenden Gesetzesänderungen, den Speichervorgängen der Provider zu entgehen. „Man wechselt einfach zu einem Provider, der die Daten überhaupt nicht speichert“, sagt Breyer."

Es ist vielleicht nur Zufall, dass in dem Artikel der Eindruck entsteht, ein illegales Handeln wäre demnächst faktisch nicht mehr verfolgbar.
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Dr. Frank Eikmeier
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Alt 20.03.2008, 16:11   # 940
Smithy1980
 
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Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen

Es ist vielleicht nur Zufall, dass in dem Artikel der Eindruck entsteht, ein illegales Handeln wäre demnächst faktisch nicht mehr verfolgbar.

Ja klar......."Zufall"......:kloset:

wenn da mal nicht jemand mit jemand anderem.......na ja.
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Alt 26.05.2012, 17:12 # --
News Flash
 
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