| | # 905 |
| Registriert seit: 02.12.2007
Beiträge: 289
| Ich hab eben im Radio vernommen das nur noch bei besonders schweren Tatvorwürfen/Straftaten die Provider die Adressdaten zu einer IP herausgeben dürfen. Also wohl in Zukunft nix mehr wegen einer oder zwei Dateien zu Papa Staat rennen und rummaulen wer das denn war. Es scheint bergauf zu gehen und es hat wohl mal einer scharf nachgedacht. Das soll aber nicht heissen das sich jetzt jeder den UL wieder auf Volle Pulle stellen soll. |
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| | # 906 | |
| Registriert seit: 26.10.2007
Beiträge: 15
| Zitat:
für ein Bundesland oder für einen speziellen Fall. | |
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| | # 907 |
| Registriert seit: 02.12.2007
Beiträge: 289
| Quelle: http://news894.de/nachrichten/weltnachrichten/index.php Dort heisst es: Vorratsdaten-Speicherung teilweise gestoppt Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung haben den teilweisen Stopp des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht begrüßt und den Rücktritt von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) gefordert. Sie habe die verdachtslose Speicherung «gegen den Willen des Bundestags ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht», erklärte einer der Beschwerdeführer in Karlsruhe, Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, am Mittwoch. «Dieser vorsätzliche Verfassungsbruch macht sie als Bundesjustizministerin untragbar.» Der Arbeitskreis zeigte sich für das Hauptsacheverfahren optimistisch: «Das Verfassungsgericht ist bei Eilentscheidungen traditionell zurückhaltend. Dass die Richter in diesem Fall die Weitergabe der Daten auf die Verfolgung schwerer Straftaten beschränkt haben, zeigt, dass hier ein gravierender Grundrechtseingriff vorliegt.» Der Arbeitskreis sei weiter überzeugt, zusammen mit den mehr als 30 000 Unterstützern die verdachtslose Überwachung der Telekommunikation stoppen zu können. 19.3. 10:30 Klingt sehr Positiv das den Abmahnungswahnsinn in Massen endlich über Umwege einhalt geboten wird. |
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| | # 908 |
| Registriert seit: 26.10.2007
Beiträge: 15
| Die "Vorratsdatenspeicherung" geht aber trotz dieser Eilentscheidung weiter. Der entscheidende Punkt ist, unter welchen Voraussetzungen diese Daten weitergegeben werden dürfen. Dieses hat das Gericht bis zur eigentlichen Entscheidung in dieser Sache auf schwere Straftaten beschränkt. Ich nehme aber mal an, dass bestimmte Anwälte auch Urheberrechtsverletzungen als eine schwere Straftat einstufen. |
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| | # 909 |
| Registriert seit: 02.12.2007
Beiträge: 289
| Was die Anwälte meinen und was der Staatsanwalt laut Beschluss machen MUSS sind zwei Paar Schuhe. Von mir aus kann sich der Provider meine Verbindungsdaten an die Wand nageln. Es muss ja ein Kreterium für eine SCHWERE Straftat vorhanden sein und auch nur dann wenn die Ermittlungen nicht weiterkommen. Also als Beispiel wenn du über das Internet Betrügereien vollzogen hast wo auch Gefängnis drauf steht. Auf Filesharing steht kein Gefängniss wie es uns immer gerne im Kino vorgeführt wird. Da kann ich ja nur milde lächeln. Und genau darauf setzte ich das die nicht wegen jeden Shit an die Daten kommen. Urheberrechtsverletzung bei ein oder zwei Dateieen sind nun wirklich keine grosse Straftat. Ist ja nicht so das man den Film IRON MAN schon jetzt als R5.AC3 ins Netz gestellt hat. |
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| | # 913 |
| Registriert seit: 24.02.2008
Beiträge: 94
| Würde das bedeuten, dass die Anwälte sämtliche bisher gesammelten Verbindungen damit als rechtswidrig gesammelt und damit nicht verwertbar betrachten müssen oder denkt man sich das nur so, weil man zuviele amerikanische Justizfilme gesehen hat...? |
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| | # 914 |
| Registriert seit: 02.12.2007
Beiträge: 289
| das wäre ja zu schön. Ganz klares NEIN. Was VOR dem gesetz passiert war ist belanglos. Was JETZT passiert ist ausschlaggebend also streicht euch diesen Tag im Kalender an alle Daten die NACH dem heutigen Datum gesammelt wurden, wurden mit grosser Warscheinlichkeit illegal vom Provider herausgegeben. Filesharing ist halt doch keine echte Straftat :biglol: *wegschmeiss* |
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| | # 915 | |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Zitat:
"Dieses Risiko (gemeint ist das der vereitelten Strafverfolgung) ist dadurch gemildert, dass den Strafverfolgungsbehörden die ihnen schon bisher eröffneten Möglichkeiten des Zugriffs auf die von den Telekommunikations - Diensteanbietern im eigenen Interesse, etwa gemäß § 97 in Verbindung mit § 96 Abs. 1 TKG zur Entgeltabrechnung, gespeicherten Telekommunikations - Verkehrsdaten erhalten bleiben." Das ergibt sich auch aus dem Tenor der Entscheidung: "Aufgrund eines Abrufersuchens einer Strafverfolgungsbehörde nach § 100g Absatz 1 der Strafprozessordnung, das sich auf allein nach § 113a des Telekommunikationsgesetzes gespeicherte Telekommunikations-Verkehrsdaten bezieht (...)" Die bisherige Datenerhebung bleibt also von der Entscheidung unberührt, soweit diese Daten eben nicht allein wegen § 113a TKG erhoben worden sind. Hierbei ist allerdings die Auffassung des LG Darmstadt zu beachten, das die Löschung der dem Nutzer zugeordneten dynamischen IP unmittelbar nach Beendigung der Verbindung für geboten hält. | |
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| | # 916 |
| Registriert seit: 02.12.2007
Beiträge: 289
| @Eikmeier: Hab ich doch gesagt :razz: Es ist mir egal wie lange der ISP meine Daten speichert. Hauptsache nicht jeder der sich Anwalt schimpft und mit Massenabmahnung um sich schmeisst kommt an eben jene Daten. Was die sonst damit machen ist mir schnuppe. Ich habe nicht vor mir was zu schulden kommen zu lassen. Und der nächste Hondo einer Anwaltskanzlei der mir erzählen will, das die WLAN Verschlüsselung WPA2-PSK mit einem Notebook zu knacken ist kriegt ne 6!!! |
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| | # 917 | |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Dann habe ich Dich oben falsch verstanden. Zitat:
Der Provider muss also bei einer Anfrage der Staatsanwaltschaft entscheiden, ob die Daten allein wegen §113a TKG gespeichert worden sind. Ist das nicht der Fall, muss er sie nach wie vor herausgeben. | |
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| | # 918 |
| Registriert seit: 02.12.2007
Beiträge: 289
| @Eikmeier: Ich habs nicht übel genommen hehe. Kann mich halt nicht mit "Anwaltsdeusch" äusser. Aber wir sind ja alle nur hier weil man nur Filesharing betrieben hat und aus versehen ein oder zwei Dateien zum DL bereitgestellt hat. Da ich kein Anwalt bin sondern Laie verstehe ich das so. Kriege ich im Sommer einen Brief nach dessem Inhalt ich am 12.04.2008 von 2h -8h Hörbücher zum DL bereitgestellt haben soll kann ich davon ausgehen das ich hier nur wegen Verletzung des Uhrheberrechtes belangt werde. Da es aber nun heisst das für Verfolgung wegen illegalem Musikdownload die Daten nicht verwendet werden dürfen, hat man sich die Daten illegal besorgt??? Jetzt bin ich selber verwirrt.:hmm: |
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| | # 919 | |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Zitat:
Benötigt man die Daten beispielsweise zur Abrechnung (bei Volumen- oder Zeittarifen), sind sie eben nicht allein wegen der Vorratsdatenspeicherung gewonnen worden und dürfen bzw. müssen herausgegeben werden. Es ändert sich also am Ist - Zustand nichts. Allenfalls bei Internet - Flatrates könnte man mit dem LG Darmstadt daran denken, dass die IP Zuordnung sofort nach verbindungsende hätte gelöscht werden müssen. Wird der Provider aber vor der Löschung auf eine Rechtsverletzung aufmerksam gemacht, so muss er nach Ansicht einiger Gerichte die Daten ohnehin speichern. | |
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| | # 920 |
| Registriert seit: 02.12.2007
Beiträge: 289
| Ach mist. Ich hatte schon Hoffung. Ich habe aber vernommen das die Verbindungsnachweise nicht zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen z. Bsp. bei illegalem Download von Musik verwendet werden dürfen. So kommt es zumindest noch im Radio. Da wird expliziet drauf hingewiesen das dann auf diese Daten nicht zugegriffen werden darf. |
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