Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 18.03.2008, 19:40   # 901
Dream2010
 
Registriert seit: 17.03.2008
Beiträge: 3
Guten Abend noch einmal,


nach dem ersten Schock und einer Nacht lesen bin ich heute morgen auf etwas ganz ganz lustiges gestossen!

Beim Kaffeetrinken heute morgen schaue ich auf mein Pinwand, an dieser hängt eine Karte - ich war definitiv an diesem Tag und zu dieser Zeit 800km Entfernt und hatte mein Notebook dabei !!! Also war 100%ig kein PC bei mir zu Hause !!!

Soll ich nun dies und die geänderte UE dahin schicken oder nur die aUE oder zu einem Anwalt gehen???

Es gibt mindestens 3 Personen, die das bezeugen können!


Was soll ich nun tun?


Danke für Eure Hilfe!!!
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Alt 19.03.2008, 09:09   # 902
Smithy1980
 
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Wenn dein Notebook dein einziger Rechner ist und du kein WLAN hast machst du am besten folgendes.

Mach ne Kopie von der Karte an deiner Pinnwand, gib die Adressen und Rufnummern der Zeugen an, informiere diese und sende das an Waldorf.

Schreibe höflich und bestimment das du zum besagten Zeitpunkt inkl. deiner einizgen PC Hardware nicht zu hause warst und es sich wohl um einen Irrtum handeln muss.

Auf die Antwort bin ich gespannt.

Halte uns auf dem laufenden.
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Alt 19.03.2008, 10:32   # 903
Chocolate Labrador
 
Registriert seit: 03.03.2008
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@ Dream2010

...Ich kann mich Smithy1980 da nur anschließen, würde mich auch Interessieren, welche Antwort du bekommst.

ABER, ...wenn dein WLAN offen war/ist, dann kannst du sein wo du bist. Denn du bist als Internetanschlußinhaber dafür Verantwortlich, das kein Fremder Zugang zu deinem Anschluß hat. So ist es nun mal. Traurig, aber wahr.

Beste Grüße
Paul

PS: @all

Ich denke mal, in Anbetracht, das Ostern und ein langes Wochenende vor der Tür steht, wird sich das Forum mit Sicherheit mit Neuzugängen bereichern.
Denke die nächste Welle ist schon am Rollen!
Gruß nach M......
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Alt 19.03.2008, 11:00   # 904
muslix64fan
 
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Zitat:
Zitat von Chocolate Labrador Beitrag anzeigen

ABER, ...wenn dein WLAN offen war/ist, dann kannst du sein wo du bist. Denn du bist als Internetanschlußinhaber dafür Verantwortlich, das kein Fremder Zugang zu deinem Anschluß hat. So ist es nun mal. Traurig, aber wahr.
Da gab es ja mal diesen Fall, wo ein Internetanschlußinhaber verurteilt wurde,
weil sein WLAN offen war und angeblich illegale Downloads getätigt wurden.
So hat das Gericht nun mal entschieden. Streng betrachtet blieb dem Gericht
aber gar keine andere Möglichkeit als so zu entscheiden, denn wäre anders
entschieden worden, würde sich jeder hinter einem offenen WLAN "verstecken"
und "Downloaden" bis in alle Ewigkeit. Das Urteil war einfach nur ein "Schutz" für
die gesamte Audio- und Videoindustrie.
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Alt 19.03.2008, 11:24   # 905
Smithy1980
 
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Ich hab eben im Radio vernommen das nur noch bei besonders schweren Tatvorwürfen/Straftaten die Provider die Adressdaten zu einer IP herausgeben dürfen.

Also wohl in Zukunft nix mehr wegen einer oder zwei Dateien zu Papa Staat rennen und rummaulen wer das denn war.

Es scheint bergauf zu gehen und es hat wohl mal einer scharf nachgedacht. Das soll aber nicht heissen das sich jetzt jeder den UL wieder auf Volle Pulle stellen soll.
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Alt 19.03.2008, 11:49   # 906
muslix64fan
 
Registriert seit: 26.10.2007
Beiträge: 15
Zitat:
Zitat von Smithy1980 Beitrag anzeigen
Ich hab eben im Radio vernommen das nur noch bei besonders schweren Tatvorwürfen/Straftaten die Provider die Adressdaten zu einer IP herausgeben dürfen.
Mit solchen Aussagen sollte man extrem vorsichtig sein, dass gilt vielleicht nur
für ein Bundesland oder für einen speziellen Fall.
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Alt 19.03.2008, 12:15   # 907
Smithy1980
 
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Quelle: http://news894.de/nachrichten/weltnachrichten/index.php

Dort heisst es:

Vorratsdaten-Speicherung teilweise gestoppt

Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung haben den teilweisen Stopp des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht begrüßt und den Rücktritt von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) gefordert. Sie habe die verdachtslose Speicherung «gegen den Willen des Bundestags ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht», erklärte einer der Beschwerdeführer in Karlsruhe, Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, am Mittwoch. «Dieser vorsätzliche Verfassungsbruch macht sie als Bundesjustizministerin untragbar.» Der Arbeitskreis zeigte sich für das Hauptsacheverfahren optimistisch: «Das Verfassungsgericht ist bei Eilentscheidungen traditionell zurückhaltend. Dass die Richter in diesem Fall die Weitergabe der Daten auf die Verfolgung schwerer Straftaten beschränkt haben, zeigt, dass hier ein gravierender Grundrechtseingriff vorliegt.» Der Arbeitskreis sei weiter überzeugt, zusammen mit den mehr als 30 000 Unterstützern die verdachtslose Überwachung der Telekommunikation stoppen zu können. 19.3. 10:30


Klingt sehr Positiv das den Abmahnungswahnsinn in Massen endlich über Umwege einhalt geboten wird.
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Alt 19.03.2008, 13:25   # 908
muslix64fan
 
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Beiträge: 15
Die "Vorratsdatenspeicherung" geht aber trotz dieser Eilentscheidung weiter.
Der entscheidende Punkt ist, unter welchen Voraussetzungen diese
Daten weitergegeben werden dürfen. Dieses hat das Gericht bis zur eigentlichen
Entscheidung in dieser Sache auf schwere Straftaten beschränkt. Ich nehme
aber mal an, dass bestimmte Anwälte auch Urheberrechtsverletzungen als
eine schwere Straftat einstufen.
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Alt 19.03.2008, 13:45   # 909
Smithy1980
 
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Was die Anwälte meinen und was der Staatsanwalt laut Beschluss machen MUSS sind zwei Paar Schuhe.

Von mir aus kann sich der Provider meine Verbindungsdaten an die Wand nageln.

Es muss ja ein Kreterium für eine SCHWERE Straftat vorhanden sein und auch nur dann wenn die Ermittlungen nicht weiterkommen.

Also als Beispiel wenn du über das Internet Betrügereien vollzogen hast wo auch Gefängnis drauf steht. Auf Filesharing steht kein Gefängniss wie es uns immer gerne im Kino vorgeführt wird. Da kann ich ja nur milde lächeln.


Und genau darauf setzte ich das die nicht wegen jeden Shit an die Daten kommen.
Urheberrechtsverletzung bei ein oder zwei Dateieen sind nun wirklich keine grosse Straftat.
Ist ja nicht so das man den Film IRON MAN schon jetzt als R5.AC3 ins Netz gestellt hat.
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Alt 19.03.2008, 14:03   # 910
Smithy1980
 
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NEUE ANKÜNDIGUNG:

Soeben wurd auch expliziet erwähnt das beim Illegalen Download vom Musik oder ähnlichem die Daten tabu sind.
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Alt 19.03.2008, 14:15   # 911
frabron
 
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Beiträge: 4
Und das hast du wo gelesen/gehört?

Hab eben gefunden, was schwere Straftaten sind: § 100a StPO
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Alt 19.03.2008, 14:18   # 912
Smithy1980
 
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Im Radio bei NEWS 89,4. Ist ein Lokalsender aber weiter oben findest du den Link zur Homepage und dort gibt es auch Live Radio die wiederholen das alle 30min.
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Alt 19.03.2008, 14:30   # 913
Holgerhie
 
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Würde das bedeuten, dass die Anwälte sämtliche bisher gesammelten Verbindungen damit als rechtswidrig gesammelt und damit nicht verwertbar betrachten müssen – oder denkt man sich das nur so, weil man zuviele amerikanische Justizfilme gesehen hat...?
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Alt 19.03.2008, 14:44   # 914
Smithy1980
 
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Beiträge: 289
das wäre ja zu schön.

Ganz klares NEIN.

Was VOR dem gesetz passiert war ist belanglos.

Was JETZT passiert ist ausschlaggebend also streicht euch diesen Tag im Kalender an alle Daten die NACH dem heutigen Datum gesammelt wurden, wurden mit grosser Warscheinlichkeit illegal vom Provider herausgegeben.

Filesharing ist halt doch keine echte Straftat :biglol: *wegschmeiss*
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Alt 19.03.2008, 15:11   # 915
Eikmeier
 
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Zitat:
Zitat von Holgerhie Beitrag anzeigen
Würde das bedeuten, dass die Anwälte sämtliche bisher gesammelten Verbindungen damit als rechtswidrig gesammelt und damit nicht verwertbar betrachten müssen?
Nein. Bisher wurde ja gar nicht auf Daten aus der Vorratsdatenspeicherung zugegriffen. Das Gericht nimmt dazu in der Begründung der Entscheidung auch Stellung:

"Dieses Risiko (gemeint ist das der vereitelten Strafverfolgung) ist dadurch gemildert, dass den Strafverfolgungsbehörden die ihnen schon bisher eröffneten Möglichkeiten des Zugriffs auf die von den Telekommunikations - Diensteanbietern im eigenen Interesse, etwa gemäß § 97 in Verbindung mit § 96 Abs. 1 TKG zur Entgeltabrechnung, gespeicherten Telekommunikations - Verkehrsdaten erhalten bleiben."

Das ergibt sich auch aus dem Tenor der Entscheidung:

"Aufgrund eines Abrufersuchens einer Strafverfolgungsbehörde nach § 100g Absatz 1 der Strafprozessordnung, das sich auf allein nach § 113a des Telekommunikationsgesetzes gespeicherte Telekommunikations-Verkehrsdaten bezieht (...)"

Die bisherige Datenerhebung bleibt also von der Entscheidung unberührt, soweit diese Daten eben nicht allein wegen § 113a TKG erhoben worden sind.

Hierbei ist allerdings die Auffassung des LG Darmstadt zu beachten, das die Löschung der dem Nutzer zugeordneten dynamischen IP unmittelbar nach Beendigung der Verbindung für geboten hält.
__________________
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Alt 19.03.2008, 15:27   # 916
Smithy1980
 
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Beiträge: 289
@Eikmeier:

Hab ich doch gesagt :razz:

Es ist mir egal wie lange der ISP meine Daten speichert. Hauptsache nicht jeder der sich Anwalt schimpft und mit Massenabmahnung um sich schmeisst kommt an eben jene Daten.
Was die sonst damit machen ist mir schnuppe. Ich habe nicht vor mir was zu schulden kommen zu lassen.

Und der nächste Hondo einer Anwaltskanzlei der mir erzählen will, das die WLAN Verschlüsselung WPA2-PSK mit einem Notebook zu knacken ist kriegt ne 6!!!
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Alt 19.03.2008, 15:35   # 917
Eikmeier
 
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Beiträge: 630
Zitat:
Zitat von Smithy1980 Beitrag anzeigen
Hab ich doch gesagt.
Dann habe ich Dich oben falsch verstanden.

Zitat:
(...) alle Daten die NACH dem heutigen Datum gesammelt wurden, wurden mit grosser Warscheinlichkeit illegal vom Provider herausgegeben.
Das ist eben nicht richtig. Das gilt nur für Daten, die allein nach § 113a TKG gesammelt worden sind. Sobald die Daten auch für Zwecke des § 96 TKG gespeichert worden sind, ändert sich nichts.

Der Provider muss also bei einer Anfrage der Staatsanwaltschaft entscheiden, ob die Daten allein wegen §113a TKG gespeichert worden sind. Ist das nicht der Fall, muss er sie nach wie vor herausgeben.
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Alt 19.03.2008, 15:47   # 918
Smithy1980
 
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@Eikmeier:

Ich habs nicht übel genommen hehe. Kann mich halt nicht mit "Anwaltsdeusch" äusser.



Aber wir sind ja alle nur hier weil man nur Filesharing betrieben hat und aus versehen ein oder zwei Dateien zum DL bereitgestellt hat.

Da ich kein Anwalt bin sondern Laie verstehe ich das so.

Kriege ich im Sommer einen Brief nach dessem Inhalt ich am 12.04.2008 von
2h -8h Hörbücher zum DL bereitgestellt haben soll kann ich davon ausgehen das ich hier nur wegen Verletzung des Uhrheberrechtes belangt werde.
Da es aber nun heisst das für Verfolgung wegen illegalem Musikdownload die Daten nicht verwendet werden dürfen, hat man sich die Daten illegal besorgt???

Jetzt bin ich selber verwirrt.:hmm:
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Alt 19.03.2008, 15:55   # 919
Eikmeier
 
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Zitat:
Zitat von Smithy1980 Beitrag anzeigen
Da es aber nun heisst das für Verfolgung wegen illegalem Musikdownload die Daten nicht verwendet werden dürfen, hat man sich die Daten illegal besorgt???
Das wird so in der Entscheidung nicht gesagt. Es wird lediglich die Herausgabe von Daten untersagt, die allein wegen der Vorratsdatenspeicherung abgespeichert worden sind.

Benötigt man die Daten beispielsweise zur Abrechnung (bei Volumen- oder Zeittarifen), sind sie eben nicht allein wegen der Vorratsdatenspeicherung gewonnen worden und dürfen bzw. müssen herausgegeben werden.

Es ändert sich also am Ist - Zustand nichts. Allenfalls bei Internet - Flatrates könnte man mit dem LG Darmstadt daran denken, dass die IP Zuordnung sofort nach verbindungsende hätte gelöscht werden müssen.

Wird der Provider aber vor der Löschung auf eine Rechtsverletzung aufmerksam gemacht, so muss er nach Ansicht einiger Gerichte die Daten ohnehin speichern.
__________________
Dr. Frank Eikmeier
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Alt 19.03.2008, 16:01   # 920
Smithy1980
 
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Ach mist.

Ich hatte schon Hoffung.

Ich habe aber vernommen das die Verbindungsnachweise nicht zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen z. Bsp. bei illegalem Download von Musik verwendet werden dürfen.
So kommt es zumindest noch im Radio.
Da wird expliziet drauf hingewiesen das dann auf diese Daten nicht zugegriffen werden darf.
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Alt 26.05.2012, 17:12 # --
News Flash
 
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