Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 13.03.2008, 01:44   # 881
Chocolate Labrador
 
Registriert seit: 03.03.2008
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Zitat:
Zitat von jascha Beitrag anzeigen
Hallo,

bin neu hier... habe vor mehr als einem Monat auch diese Abmahnung wegen 2 Hörbücher bekommen und muss auch halt die 506€ muss 100€ Schadenersatz bezahlen. Habe mal kurz mit denen Telefoniert wegen Ratenzahlung (bin noch AZUBI), die meinten auch dass es kein Problem ist, und so.
...ja, und seit dem nichts mehr von "denen" gehört???
Du bist AZUBI, läuft denn der Internetanschluß auf dich??


Zitat:
Hab mich seit dem aber nicht mehr bei denen gemeldet und auch keine UE abgeschickt, und bezahlt auch nicht.
...könntest du ein Problem bekommen...weil EV und so

Zitat:
Habe gestern mit einem Anwalt gesprochen der meinte ich sollte es doch lieber bezahlen weil sich der Brief ernst anhört
...wow, welches Fachgebiet hat denn der Anwalt...Familienrecht??:auslach:


Zitat:
Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen wie ich mich jetzt verhalten sollte?
Wäre echt hilfreich...
...warten, die werden sich mit sicherheit nochmal mit einer Abmahnung melden, dann musst du aber reagieren und zumindest eine modUE abschicken. Deine Fristen werden eh alle abgelaufen sein

Zitat:
Danke schon mal...
...bitte,
Beste Grüße
Paul
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Alt 13.03.2008, 08:24   # 882
Storm2kx
 
Registriert seit: 10.03.2008
Beiträge: 15
Hallo zusammen,

als ich kann jedem nur raten sich auf jeden Fall darum zu kümmern, sonst hat das im nachhinein noch schlimme Konsequenzen.

Ich lasse mich anwaltlich vetreten durch RA Röttger vetreten. Die arbeiten natürlich auch nicht ohne Honorar. Das Beträgt knapp 600€ für die außergerichtliche Einigung.

Immer noch besser als auf eigene Faust eine Mod. UE abzugeben wie ich finde.

Ich lese hier zudem auch mehrfach, das viele diese Summe nicht bezahlen wollen und weil sie sich angeblich keiner Schuld bewusst sind. Gut es mag sich um Massenabmahnungen handeln, fakt ist aber das die Dateien von Euch heruntergeladen werden konnten. Somit stellt das eine Straftat da.

Auch klar ist, das sich die Meisten darüber keine bis wenig Gedanken machen, was sie da eigentlich tun bzw. es ihnen egal ist wer sich das sonst noch saugt, ob nun von meiner Platte oder eben von jemand anderem.

Ich kann Euch nur sagen, es wird zukünftig in dieser Richtung immer schlimmer werden und rate Euch, wenn ihr denn schon was saugen müßt, dann geht an öffentliche Hotspots, da kann euch keiner was.

Mein bester Tipp allerdings, laßt es lieber ganz sein. Irgendwann kriegen sie jeden. Es gab mal einen guten Leitspruch von einer Szene Gruppe damals,
"A Game worth playing, is a Game worth buying". Ein paar alte Hasen werden diese Spruch sicherlich noch kennen. So finde ich verhält es sich auch mit allen anderen Arten von Programmen und Musik.

Ich werde Euch auf jeden Fall auf dem laufenden halten was RA Waldorf angeht.
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Alt 13.03.2008, 10:25   # 883
Storm2kx
 
Registriert seit: 10.03.2008
Beiträge: 15
Hallo nochmal zusammen,

eine Wichtige Sache habe ich noch vergessen.

Ihr solltet auf keinen Fall wie im Schreiben der RA Waldorf empfohlen auf diese FAQ Datenbank zugreifen. Diese ist ja laut Schreiben nur mit eurer Aktennummer und der eigenen PLZ einzusehen, um den angeblichen Missbrauch zu verhindern (FAQ Missbrauch aha sehr interessant. Für mich nur lächerlich, denn wie kann man Fakten missbrauchen).

Dadurch gebt ihr nämlich Eure IP Adresse bekannt. Solltet ihr im selbigen Zeitraum gerade Filesharing betreiben, haben die sofort die Moglichkeit nach Euch im Filesharing System zu suchen und können Euch somit direkt wieder identifizieren und weitere Abmahnung schicken.
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Alt 13.03.2008, 10:48   # 884
Holgerhie
 
Registriert seit: 24.02.2008
Beiträge: 94
rein juristisch magst Du wahrscheinlich sogar recht haben. Und ich denke, viele hier würden ganz gern irgendeinen annehmbaren Betrag zahlen, und dann die Sache ein für allemal vom Tisch haben. Praktikabel ist der simple Zahlungsvorschlag aber für die wenigsten: In dem Moment, in dem Du einmal zahlst, kannst du weitere Forderungen anderer Rechteinhaber nicht mehr ablehnen.

Da kannst du natürlich sagen: "Tja, so ist das halt. Wer Schaden anrichtet, muss ihn auch bezahlen." Aber wenn das deine Argumentation ist, dann muss man sich fragen: Haben hier wirklich alle den gleichen Schaden von 100 Euro angerichtet?

Richtet das Anbieten eines alten "Wir sind helden"-Albums (Ladenpreis 7,99) denselben Schaden an wie das Anbieten des neuen Albums (15 Euro) wie das Anbieten eines Bestsellerhörbuchs wie das Anbieten eines Fetischpornos, den 99 von hundert Leuten furchtbar abtörnend finden? Ist es genauso schlimm, wenn man die fertige Datei sofort brennt und löscht wie wenn man sie noch acht Wochen in seinem Zugriffsordner lässt, damit man halt auch was zum Tausch anbietet?

Diese Fragen kann dir der Abmahnanwalt nicht beantworten, sie sind ihm auch wurscht. Für ihn sind alles 100 Euro, weil er dafür 500 Euro Gebühren berechnen kann. So, und jetzt wieder eine Frage an Dich:

Wie kann man einem Anwalt trauen, dass er dauerhaft Ruhe gibt, wenn es ihm erkenntlich nicht um die Sache, sondern um die Gebühren geht? Was ist, wenn seine Auftragslage wieder schlechter wird, wenn er zufällig im Casino verliert, wenn er kokst, wenn sein Haus abbrennt – geht er dann wieder in den Keller und holt seine Akte mit den Down- und Uploadern hervor?

Fazit: Man kann ihm nicht trauen, und damit kann man es sich schlicht nicht leisten, sich ihm durch Zahlung auszuliefern.
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Alt 13.03.2008, 10:55   # 885
Chocolate Labrador
 
Registriert seit: 03.03.2008
Beiträge: 32
@Storm 2kx,

...siehe Bibel, Moses Kapitel 08,15 Vers 3...

Ich weiß nicht wie es bei dir abgelaufen ist, auch ich habe mich zuerst mal auf meine vier Buchstaben gesetzt, als ich diesen Walli-Brief in den Händen hielt.

So, les mal genau das ganze Forum durch und du wirst schnell feststellen, das viele der hier Abgemahnten nicht selber, sondern Familienmitglieder, Mieter...usw. nach eingehendem Prüfen (ich sags mal so) die Schuldigen sind. Die Tatsache, aber, das DU der Internetzugangsinhaber bist reicht aus um dich Haftbar zu machen...

Was du letztendlich machst, bleibt dir überlassen, wie jedem anderen auch hier in diesem Forum. Ich aber für meinen Teil sehe es absolut nicht ein, das ich als Internetanschlußinhaber für was belangt werde, das ICH letztendlich nicht begangen hab. Meine Kinder sind bisher noch in keinster weise Straffällig geworden oder sonst in irgendeiner Weise negativ aufgefallen. Kinder gehen mit dem Urheberrecht anders um als wir Erwachsenen. Und nochmals, ich lass meine Kinder NICHT durch die Kanzlei in München als Krimminell hinstellen.

Und dafür Kämpfe ich!!!

Das das ganze reine Abzocke ist, sieht man auch daran, das sie mit sich Handeln lassen. Natürlich aber nur um den Schadensersatz an die Musikindustrie, nicht aber an deren Honorar.

Für mich zählt immer noch und werde dies auch so weiter empfehlen:

modUE abschicken...

Abmahnwahn-Dreipage :: Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung

...lesen und Informieren

Kategorie:Abmahnwahn - Abmahnwiki

Filesharing FAQ

Häufigst gestellten Fragen und Antworten

Siehe Seite 73 Posting 722 von Alter Esel (hier nochmal ein fettes Dankeschön von mir)

Beste Grüße
Paul

PS: @Storm 2kx
...ist nicht persönlich
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Alt 13.03.2008, 23:48   # 886
jascha
 
Registriert seit: 13.03.2008
Beiträge: 4
Hallo,

ja der Internetanschluß läuft über mich. (Wohne nicht bei meine Eltern).

Du hast geschrieben ich könnte Probleme kriegen, weil EV, oder so... was heißt EV???

Wegen dem Anwalt... keine Ahnung welches Fachgebiet der hat!

Muss ich eine modUE dahin schicken, oder jetzt erstmal garnichts tun, halt weil der Anwalt jetzt schon mit denen sprechen wollte wegen wegen Gebührensenkung!?!

Danke
jascha
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Alt 14.03.2008, 00:26   # 887
pirat90
 
Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 14
Zitat:
Zitat von jascha Beitrag anzeigen

Du hast geschrieben ich könnte Probleme kriegen, weil EV, oder so... was heißt EV???

Einstweilige Verfügung
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Alt 14.03.2008, 10:25   # 888
Chocolate Labrador
 
Registriert seit: 03.03.2008
Beiträge: 32
@jascha,

...du weißt nicht welches Fachgebiet dein Anwalt hat???

Dann kann ich dir jetzt schon sagen wie das bei dir ausgeht...
...man wird sich auf eine gewisse Summe x einlassen, (genauer gesagt 506 Euro Anwaltskosten und anstatt 200Euro Schadenersatz noch 40Euro Schadenersatz an die Musikindustrie) eine UE verfasst aus München wird Unterschrieben und du musst 30 Jahre aufpassen, das deine IP-Adresse auf gewissen Servern nicht mehr zu finden ist.

Hmm...ich wollte ich hätte Unrecht, glaubs aber in wirklichkeit nicht.

Was du jetzt noch zur Schadensbegrenzung machen kannst, ist warten, weil sich die Damen und Herren aus München mit Sicherheit noch mal bei dir melden werden, mit einer erneuten Abmahnung und erheblich höheren Anwaltskosten. Aber dann musst du reagieren...schnellstens!!!
Deine Fristen sind laut deinen Angaben eh schon verstrichen.

Beste Grüße
Paul
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Alt 14.03.2008, 12:42   # 889
jascha
 
Registriert seit: 13.03.2008
Beiträge: 4
@Chokolate Labrador,

ok, wenn ich nochmal diese Abmahnung mit den höheren Kosten bekomme muss ich die dann bezahlen, oder einfach nur eine geänderte UE dahin schicken?

Danke und Gruß,
jascha
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Alt 14.03.2008, 13:35   # 890
Chocolate Labrador
 
Registriert seit: 03.03.2008
Beiträge: 32
@jascha,

wenn deine Angaben, die du bisher hier im Forum gemacht hast, so richtig sind, dann geh ich mal davon aus, das du bis...ne an Karfreitag Post aus München bekommst.

Wenn dem so ist, dann Poste nochmal und halte bis dahin die Füße still.
Auch weiß ich ja nicht, was dein Anwalt mit denen so beredet hat, im Bezug auf eine UE oder modUE.

Ob es Sinn macht JETZT eine modUE abzuschicken, bezweifle ich.

Beste Grüße
Paul
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Alt 14.03.2008, 13:47   # 891
derweisseritter
 
Registriert seit: 09.03.2008
Beiträge: 6
Also ich will an der Stelle mal darauf hinweisen, dass eine modUE zu verschicken, keine Garantie dafür bietet, nicht zu verklagt zu werden.
Sie wirkt sich lediglich auf eine eine einstweilige Verfügung aus, die dann wohl nicht mehr ergehen wird.

Allerdings bleibt zu bedenken, dass derjenige, der sich überheupt keiner schuld bewusst ist überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben braucht!

Als Vorkehrung ist es trotzdem zu raten - wenn Waldorf will, klagen sie trotzdem.
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Alt 14.03.2008, 13:58   # 892
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 630
Zitat:
Zitat von derweisseritter Beitrag anzeigen
Also ich will an der Stelle mal darauf hinweisen, dass eine modUE zu verschicken, keine Garantie dafür bietet, nicht zu verklagt zu werden.
Das stimmt. Es hilft in der Allgemeinheit aber nicht weiter. Es ändert sich nämlich der Grund, aus dem geklagt wird. Durch die Abgabe einer korrekten Unterlassungserklärung fällt die Wiederholungsgefahr weg, welche für eine Unterlassungsklage benötigt wird.

Zitat:
Sie wirkt sich lediglich auf eine eine einstweilige Verfügung aus, die dann wohl nicht mehr ergehen wird.
Das ist falsch. Auch ein Hauptsacheverfahren ist dann vom Gegner nicht mehr zu gewinnen, denn auch dort ginge es um den Unterlassungsanspruch.

Zitat:
Allerdings bleibt zu bedenken, dass derjenige, der sich überheupt keiner schuld bewusst ist überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben braucht!
Nein, aber er tut gut daran, es zur Vermeidung des Rechtsstreites zu tun.

Zitat:
Als Vorkehrung ist es trotzdem zu raten - wenn Waldorf will, klagen sie trotzdem.
Aber nicht mehr auf Unterlassung. Können könnten sie natürlich schon, aber nicht mehr mit der Aussicht, das auch zu gewinnen. Übrig bleibt die Frage, wer die Abmahnkosten trägt. Das kann natürlich gerichtlich geklärt werden.
__________________
Dr. Frank Eikmeier
MediaLaw
Flugpaten gesucht
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Alt 14.03.2008, 14:13   # 893
derweisseritter
 
Registriert seit: 09.03.2008
Beiträge: 6
Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen

Das ist falsch. Auch ein Hauptsacheverfahren ist dann vom Gegner nicht mehr zu gewinnen, denn auch dort ginge es um den Unterlassungsanspruch.


Das ist Ansichtssache - Vordergründig geht es Waldorf zwar um die Unterlassung - bei Lichte betrachtet wollen sie aber den Schadensersatz und vor allem die Anwaltskosten - und bei einer Klage auf diese Kosten hat man mEn. durch eine UE sogar schlechtere Chancen.
Dass sie nicht auf eine Unterlassung klagen werden, die sie bereits haben, ist offenkundig.
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Alt 14.03.2008, 14:23   # 894
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 630
Zitat:
Zitat von derweisseritter Beitrag anzeigen
Das ist Ansichtssache
Nein, da liegst Du falsch.

Zitat:
bei Lichte betrachtet wollen sie aber den Schadensersatz und vor allem die Anwaltskosten
Die Anwaltskosten sind ja die Kosten, die noch streitig sind. Der teure Unterlassungsprozeß ist aber vom Tisch. Darum geht es ja bei einer Unterlassungserklärung.

Zitat:
- und bei einer Klage auf diese Kosten hat man mEn. durch eine UE sogar schlechtere Chancen.
Auf welche rechtliche Grundlage stützt sich denn diese Ansicht?

Um es kurz zu machen: die Ansicht ist schlicht falsch.

Zitat:
Dass sie nicht auf eine Unterlassung klagen werden, die sie bereits haben, ist offenkundig.
Eben.
__________________
Dr. Frank Eikmeier
MediaLaw
Flugpaten gesucht
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Alt 14.03.2008, 20:16   # 895
JimPanse
Gastposter
 
Ergänzung zu #640

W... fordert über meinen Anwalt weiterhin das Geld.
mUE wurde anerkannt.

Ich werde auch weiterhin nicht zahlen.
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Alt 15.03.2008, 15:18   # 896
Alter Esel
 
Benutzerbild von Alter Esel
 
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Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
crossposting

ARD sucht Abmahnopfer
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Alt 17.03.2008, 11:50   # 897
klaus12345
 
Registriert seit: 17.03.2008
Beiträge: 3
Hallo,

ich bin zwar nicht ganz neu hier, habe mich aber bisher noch nicht zu Wort gemeldet.

Erstmal muss ich sagen, das ich dieses Forum hier sehr interessant und informativ finde.

Auch ich bin ein Abmahnopfer der Kanzlei Waldorf. Im Sommer 2004 wollte ich eine Heft CD einer großen deutschen PC Zeitschrift bei eBay veräußern. Leider befand sich auf dieser CD auch ein "böses" Programm. Obwohl der ebay eigene Sicherheitsdienst die Auktion nach kurzer Zeit beendet hat erhielt ich Post aus München. Mod. UE abgeschickt und bisher nix gezahlt. Ich habe auch weiter nichts mehr aus München gehört. Bis ich in diesen Tagen einen gelben Brief aus Coburg erhalten habe.

Nun zu meiner Frage.

Wie lange kann ein Mahnverfahren eigentlich die Verjährungsfrist hemmen?

Der Antrag wurde Mitte Dezember beim Amtsgericht Coburg gestellt. Soweit sogut. Der Brief erreichte mich jedoch erst Mitte März. Ich denke da kann man nicht mehr von einer "demnächst" Zustellung sprechen. Oder? Ich muss dazu sagen, das ich umgezogen bin. Mitte Januar kam der Brief erstmalig an meiner alten Wohnung an. Da dort aber niemand meine neue Adresse kannte, ging der Brief als Unzustellbar zurück.

Zu dem Thema gibt es doch einige BGH Urteile, wo als Zeitraum der Zustellung zumeist von einem Monat die Rede ist. Zwischen Mitte Januar und Mitte März liegen aber 2 Monate.

Wie verhält es sich da nun mit der Verjährung bzw. deren Hemmung?

Vielen Dank schonmal für alle nützlichen Antworten.
  Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2008, 19:08   # 898
Dream2010
 
Registriert seit: 17.03.2008
Beiträge: 3
Hallo und guten Abend,

ich habe heute auch einen "tollen" Brief bekommen


einige Fragen, die man mir vllt beantworten kann:

Wenn mein WLAN offen war, muss dann die Kanzlei mir nachweisen, das ICH das war? Oder bin ich voll haftend weil es mein Anschluss ist?

Muss man die abartig hohen Anwaltsgebühren tragen?

Was ist, wenn ich nur die 200€ bezahle?

Was passiert, wenn man das Geld nicht zahlen kann oder nur z. B. 50€ im Monat?

Sind die Daten - auch wenn es 09/2007 war noch vorhanden beim Provider oder ist da nichts mehr an Verbindungsdaten da? Also kann man für
"mehr" belangt werden?

Danke - ich bin ratlos - echt ein toller Tag...
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Alt 17.03.2008, 20:02   # 899
Knutwurst
 
Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 24
Hallo Dream2010

1. Es ist dein Anschluss, du haftest also, es sei denn, deine Kinder hätten das getan.
2. Das ist wohl strittig.
3. Wenn du die 200€ zahlst, gibst du damit eine Schuld zu. Die Anwaltskosten werden nachgefordert. Deshalb: Nix zahlen!
4. Mach dir darüber noch keine Gedanken.
5. Die Daten sind gesichert.

Wichtig: Behalte die Unterlassungserklärung und schicke die hier los:
Abmahnwahn-Dreipage :: Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung
(vorher natürlich Titel usw eintragen)

Dann bist du erst mal aus dem Schneider.
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Alt 17.03.2008, 21:34   # 900
DarkWitchmaster
 
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 3
Hallo Leute,

bin seit dem 14.März nun auch im 'Club' ....
Laut diesen RA Wal****f habe ich im September 2007 3 Musikalben über eDonkey runtergeladen und dementsprechend auch angeboten. Schadensersatz 300€ für die Musikverlage & 766€ Anwaltskosten.
Nachdem ich dieses Forum über Google gefunden habe und das Wochende damit verbracht habe, mich durch die Problematik des Urheberrechts durchzulesen, habe ich mich persönlich dazu entschlossen, mit dieser Sache einen die hier empfohlenen Rechtsanwälte zu beauftragen. Denn lieber bezahle ich einen von diesen Anwälten ein paar Euros und diese Wal****f´s merken, dass sich hier jemand zu wehren weiss.
Diese überhöhte Forderung von denen gedenke ich jedenfalls nicht zu bezahlen.

Mein Motto: Das Leben ist ein Kampf, wer nicht kämpft, der hat schon verloren.
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Alt 26.05.2012, 17:11 # --
News Flash
 
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