| | # 8144 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Übliche Vorgehensweise: Die fünf ersten Posting von Princess in folgendem Thread lesen, verstehen und Entscheidung treffen bzw. noch unbeantwortete Fragen im Forum stellen: Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2 Jegliches Entgegenkommen gegenüber den Abmahnern, das über das Senden einer mod.UE hinausgeht, sollte man vorher genauestens und in aller Ruhe überdenken. |
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| | # 8146 | |
| Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 260
| Zitat:
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!!! (Zumindest einer hat es kapiert) | |
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| | # 8147 | |
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Zitat:
ZPO - Einzelnorm ZPO - Einzelnorm ZPO - Einzelnorm Eine Haft kommt aber nicht als Ersatz für eine Zahlung an den Gläubiger in Frage. | |
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| | # 8148 |
| Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 173
| Hallo, Was will uns der Autor sagen : Eigentlich nichts. Es ist ein Diskussionsforum bisweilen, weil es andere Geschehnisse nicht gibt, die uns weiterhelfen könnte. Ich habe nicht gesagt, daß ich das machen würde. Es ging nurmal theoretisch zur Sache. Wie aber Eikmeier hier beschrieb, ist die Sache doch nicht ganz so klar, wie es manche gern sehen würden. Danke EIKMEIER Danke Ordnungsgeld als Sanktion ist die durch das Gericht angeordnete Verpflichtung zur Zahlung einer Geldleistung. Die Anordnung wird häufig sogleich mit der Androhung von Ordnungshaft für den Fall der Nichteintreibbarkeit des Ordnungsgeldes verbunden. Eine Sanktion ist eine juristisch durch Gesetze angedrohte Strafmaßnahme, die darauf ausgerichtet ist, konkrete Aktionen zu unterbinden und damit Normen durchzusetzen. Die Norm ist eine Zahlung (im Normalfall) zu tätigen. Mach ich das nicht, halte ich die Norm nicht ein, (ich widersetze mich der Norm), und wir müssen über Sanktion sprechen. |
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| | # 8149 |
| Registriert seit: 06.11.2009
Beiträge: 5
| Hallo Gemeinde, ich glaub nach der hundertsten Seite schaltet sich der Kopf automatisch aus oder ich habe eine Konzentrationsschwäche Ich habe mal eine Frage, wie müsste man denn bei der mod.Ue den teil wo steht das geschütze Werk" Mustertitel des Musikalbums des Künstlers "Mustermann" eintragen, wenn es ein Film wäre? Reicht es da wenn man nur den Filmtitel einträgt oder muss man den Filmtitel und die Filmfirma eintragen damit es korrekt ist?? |
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| | # 8150 | ||||
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Zitat:
-----Doppelpost zusammengeführt am 6.11.2009 um 09:31:43----- Zitat:
Zitat:
Zitat:
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| | # 8152 |
| Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 173
| Hallo, Da kein Filmtitel vorhanden ist, ist die Abmahnung nichtig. Das heißt, Du müßtest dich mit denen in Verbindung setzen, schriftlich höflich darum bitten, daß sie dir schriftlich, bitte mitteilen sollen, um welches werk es sich denn dabei gehandelt haben soll. Rufe NIEMALS dort an !!!!!!!!!!! Wenn du zum Beispiel nicht im Telefonbuch stehst, so besteht die Befürchtung, daß sie anhand deines Anrufs an die Nummer kommen. Dann steht das Telefon niemals mehr still, denn die wollen was, nämlich geld. |
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| | # 8154 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Zitat:
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| | # 8155 | |
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Zitat:
Der Abmahnung (oder tatsächlich Unterlassungsklage???) liegt sicher ein Vordruck einer Unterlassungserklärung bei. Außerdem MUSS im anwaltlichen Schreiben erwähnt sein, welcher Filmtitel gemeint ist. Schließlich weißt Du ja offensichtlich irgendwoher, um welchen es sich handelt. Zitier doch mal den Text der beigelegten UE (gerne auch per PN). -----Doppelpost zusammengeführt am 6.11.2009 um 10:59:34----- Wie kommst Du darauf, das kein Titel vorhanden ist? zuckerschnute redet doch von einem Filmtitel. @zuckerschnute: Oder war das nur eine theoretische Frage? | |
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| | # 8156 | |
| Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 173
| OHHHHAAAA, da hab ich doch tatsächlich 'Unterlassungsklage' nicht gelesen ! Dann wäre ja bereits eine einstweilige Verfügung am Laufen !!!!!!! In diesem Fall, können auch wir nicht mehr helfen, denn du hast es versäumt, denen zu bescheinigen, daß du ein bestimmtes werk nicht mehr öffentlich zugänglich machst, und dieses muß in dem Abmahnungsschreiben stehn, um was es sich handelt. -----Doppelpost zusammengeführt am 6.11.2009 um 11:07:06----- Zitat:
OHHHH, DU ALLMÄCHTIGER, zeige mir um welchen Film es sich handelt. Actionfilm, Zeichentrickfilm, (kinder)\Pornofilm etc. und den Filmname Gut, es sei denn du bist hellseher. Dann sage es Ihm, denn ich verfüge nicht über die hellseherischen gabe -----Doppelpost zusammengeführt am 6.11.2009 um 11:13:30----- Noch Fragen ? | |
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| | # 8157 |
| Registriert seit: 06.11.2009
Beiträge: 5
| Naja, in dem kompletten schreiben steht der Film auf Seite zwei nur auf der Unterlassungserklärung die ich zurückschicken muss, steht nur die Filmfirma. Naja in welche Sparte dieser Film fällt weiss ich nicht. Habe ihn im Kino gesehen, BMK! Was soll ich jetzt machen? Den Film mit Filmfirma angeben oder nur den Filmtitel? |
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| | # 8158 | |
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Zitat:
Lese Dir lieber den ersten Beitrag von zuckeschnute nochmal durch. Er weiß genau, um welchen Film es sich handelt. (Ich habs ihm nicht verraten!) | |
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