Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 05.11.2009, 20:37   # 8141
sumsel
 
Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 173
Alles im grünen Bereich...

Du hast denen ja ein Angebot gemacht,
indem Du Dich ja bereit erklären würdest,
am Anfang des Monats die erste Rate zu zahlen.

Wenn die nicht reagieren, kannst doch Du nichts dafür.
und
du hast nicht gesagt, du zahlst am Monatsanfang,
sondern du würdest, wenn
ja wenn die eben einverstanden wären,
was du ja nicht wissen kannst.

was man tut oder machen würde, ist ein Unterschied....
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Alt 05.11.2009, 20:41   # 8142
arschvivendis
 
Registriert seit: 08.10.2009
Beiträge: 11
Hallo Sumsel,

bin da gleich wieder ne Nummer ruhiger....finde das Ganze schon ziemlich nervenzehrend, die Nerven brauche ich für meinen Job und das Drumherum also nochmal vielen Dank für die prompte Antwort.
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Alt 05.11.2009, 20:42   # 8143
crosslaubi
 
Registriert seit: 05.11.2009
Beiträge: 1
Hallo, da ich gerade zu aufgeregt bin über 500 Seiten durchzulesen.

Habe einen Brief von den Anwälten bekommen.

506 Euro für Hörbuch Upload und 300 Bearbeitungsgebühr.

zahlen bis zum 11.11

Also, während ich hier weiterlese, mag jemand sagen wie ich grob vorgehen soll. Einfach zahlen und nichts machen. Habe die Hörbücher niemals gedownloadet weder geuploadet.

Soll ich zahlen und nix sagen. Vor Gericht gehen traue ich mich nicht, da ich pleite bin und angst habe.
Oder nicht zahlen und meinen Anwalt einschalten..

Ich les mal weiter, hier die Seiten. Danke für eure Antworten...
Grüße
Cross
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Alt 05.11.2009, 20:53   # 8144
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von crosslaubi Beitrag anzeigen
...
Übliche Vorgehensweise:

Die fünf ersten Posting von Princess in folgendem Thread lesen, verstehen und Entscheidung treffen bzw. noch unbeantwortete Fragen im Forum stellen:
Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2

Jegliches Entgegenkommen gegenüber den Abmahnern, das über das Senden einer mod.UE hinausgeht, sollte man vorher genauestens und in aller Ruhe überdenken.
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Alt 05.11.2009, 21:49   # 8145
waldibrieffreund
 
Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
Zitat:
Zitat von sumsel Beitrag anzeigen
Genauso gut kann ich sagen, wenn ich mal einen Prozeß verlieren würde,
das zahl ich nicht, gehe aber dafür freiwillig ins Gefängnis.
Also Erzwingungshaft sozusagen. Und dieses regelt ja die Strafprozeßordnung.
Also hätte ich ein Zivilrecht ins Strafrecht umgewandelt.
Ich tu eben anstatt zu zahlen auf Freiheit verzichten.
Und ich tu auch dafür büßen, zwar nicht so, wie es vorgesehen war, aber dennoch.
Hää?
Was will uns der Autor damit sagen?

Bitte erst denken tun, dann schreiben tun...

In Ernst: Zivil- und Strafprozeßordnung muß man halt auseinanderhalten können. Erzwingungshaft ist in der ZPO nicht vorgesehen!
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Alt 05.11.2009, 22:26   # 8146
jobob
 
Benutzerbild von jobob
 
Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 260
Zitat:
Zitat von waldibrieffreund Beitrag anzeigen
Hää?
Was will uns der Autor damit sagen?

Bitte erst denken tun, dann schreiben tun...

In Ernst: Zivil- und Strafprozeßordnung muß man halt auseinanderhalten können. Erzwingungshaft ist in der ZPO nicht vorgesehen!


HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!!!

(Zumindest einer hat es kapiert)
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Alt 06.11.2009, 00:22   # 8147
Eikmeier
 
Registriert seit: 04.10.2007
Ort: Hattingen
Beiträge: 630
Zitat:
Zitat von waldibrieffreund Beitrag anzeigen
In Ernst: Zivil- und Strafprozeßordnung muß man halt auseinanderhalten können. Erzwingungshaft ist in der ZPO nicht vorgesehen!
Das ist falsch. Die ZPO kennt verschieden Gründe für eine Haft, beispielsweise diese hier:

ZPO - Einzelnorm

ZPO - Einzelnorm

ZPO - Einzelnorm

Eine Haft kommt aber nicht als Ersatz für eine Zahlung an den Gläubiger in Frage.
__________________
Dr. Frank Eikmeier
MediaLaw
Flugpaten gesucht
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Alt 06.11.2009, 08:16   # 8148
sumsel
 
Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 173
Hallo,

Was will uns der Autor sagen :

Eigentlich nichts.

Es ist ein Diskussionsforum bisweilen,
weil es andere Geschehnisse nicht gibt,
die uns weiterhelfen könnte.

Ich habe nicht gesagt, daß ich das machen würde.
Es ging nurmal theoretisch zur Sache.
Wie aber Eikmeier hier beschrieb, ist die Sache doch
nicht ganz so klar, wie es manche gern sehen würden.

Danke EIKMEIER Danke


Ordnungsgeld als Sanktion ist die durch das Gericht angeordnete Verpflichtung zur Zahlung einer Geldleistung. Die Anordnung wird häufig sogleich mit der Androhung von Ordnungshaft für den Fall der Nichteintreibbarkeit des Ordnungsgeldes verbunden.

Eine Sanktion ist eine juristisch durch Gesetze angedrohte Strafmaßnahme, die darauf ausgerichtet ist, konkrete Aktionen zu unterbinden und damit Normen durchzusetzen.

Die Norm ist eine Zahlung (im Normalfall) zu tätigen.
Mach ich das nicht, halte ich die Norm nicht ein,
(ich widersetze mich der Norm),
und wir müssen über Sanktion sprechen.
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Alt 06.11.2009, 09:20   # 8149
zuckerschnute
 
Registriert seit: 06.11.2009
Beiträge: 5
Hallo Gemeinde, ich glaub nach der hundertsten Seite schaltet sich der Kopf automatisch aus oder ich habe eine Konzentrationsschwäche .

Ich habe mal eine Frage, wie müsste man denn bei der mod.Ue den teil wo steht das geschütze Werk" “Mustertitel des Musikalbums“ des Künstlers "Mustermann" eintragen, wenn es ein Film wäre?
Reicht es da wenn man nur den Filmtitel einträgt oder muss man den Filmtitel und die Filmfirma eintragen damit es korrekt ist??
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Alt 06.11.2009, 09:27   # 8150
waldibrieffreund
 
Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
Zitat:
Zitat von zuckerschnute Beitrag anzeigen
Ich habe mal eine Frage, wie müsste man denn bei der mod.Ue den teil wo steht das geschütze Werk" “Mustertitel des Musikalbums“ des Künstlers "Mustermann" eintragen, wenn es ein Film wäre?
Reicht es da wenn man nur den Filmtitel einträgt oder muss man den Filmtitel und die Filmfirma eintragen damit es korrekt ist??
Was steht denn in der Original UE?

-----Doppelpost zusammengeführt am 6.11.2009 um 09:31:43-----

Zitat:
Zitat von Sumsel
Wie aber Eikmeier hier beschrieb, ist die Sache doch
nicht ganz so klar, wie es manche gern sehen würden.
Ganz klar sogar:

Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen
Eine Haft kommt aber nicht als Ersatz für eine Zahlung an den Gläubiger in Frage.
Punkt.

Zitat:
Zitat von Sumsel
Was will uns der Autor sagen :
Eigentlich nichts.
Genau.
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Alt 06.11.2009, 10:18   # 8151
zuckerschnute
 
Registriert seit: 06.11.2009
Beiträge: 5
Ja in der Unterlassungsklage steht nur die Filmfirma sprich Unterlassungsgläubiger und die Anschrift der Firma.
Der Filmtitel steht da nicht.
Was heisst das nun? Wie muss man das korrekt eintragen?
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Alt 06.11.2009, 10:43   # 8152
sumsel
 
Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 173
Hallo,

Da kein Filmtitel vorhanden ist,
ist die Abmahnung nichtig.
Das heißt, Du müßtest dich mit denen in Verbindung setzen,
schriftlich höflich darum bitten, daß sie dir schriftlich,
bitte mitteilen sollen, um welches werk es sich denn dabei
gehandelt haben soll.
Rufe NIEMALS dort an !!!!!!!!!!!
Wenn du zum Beispiel nicht im Telefonbuch stehst,
so besteht die Befürchtung, daß sie anhand deines Anrufs
an die Nummer kommen.

Dann steht das Telefon niemals mehr still,
denn die wollen was,
nämlich geld.
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Alt 06.11.2009, 10:48   # 8153
hteufelchen
 
Benutzerbild von hteufelchen
 
Registriert seit: 07.09.2009
Beiträge: 76
http://winfuture.de/news,47885.html


In Rom müsste man Leben
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Alt 06.11.2009, 10:48   # 8154
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
Zitat:
Zitat von Eikmeier Beitrag anzeigen
Das ist falsch. Die ZPO kennt verschieden Gründe für eine Haft, beispielsweise diese hier:

ZPO - Einzelnorm

Eine Haft kommt aber nicht als Ersatz für eine Zahlung an den Gläubiger in Frage.
Gerade aber beim 901er hat die Sache noch einen weiteren Haken. Der Gläubiger muss die Kosten für die "Unterbringung" (Kost und Logi) im Voraus für ein paar Tage bezahlen damit es soweit kommt.
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Alt 06.11.2009, 10:50   # 8155
waldibrieffreund
 
Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
Zitat:
Zitat von zuckerschnute Beitrag anzeigen
Ja in der Unterlassungsklage steht nur die Filmfirma sprich Unterlassungsgläubiger und die Anschrift der Firma.
Der Filmtitel steht da nicht.
Was heisst das nun? Wie muss man das korrekt eintragen?
Mir scheint hier ein Mißverständnis vorzuliegen.
Der Abmahnung (oder tatsächlich Unterlassungsklage???) liegt sicher ein Vordruck einer Unterlassungserklärung bei. Außerdem MUSS im anwaltlichen Schreiben erwähnt sein, welcher Filmtitel gemeint ist. Schließlich weißt Du ja offensichtlich irgendwoher, um welchen es sich handelt.

Zitier doch mal den Text der beigelegten UE (gerne auch per PN).

-----Doppelpost zusammengeführt am 6.11.2009 um 10:59:34-----

Zitat:
Zitat von sumsel Beitrag anzeigen
Da kein Filmtitel vorhanden ist,
ist die Abmahnung nichtig.
Wie kommst Du darauf, das kein Titel vorhanden ist? zuckerschnute redet doch von einem Filmtitel.

@zuckerschnute: Oder war das nur eine theoretische Frage?
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Alt 06.11.2009, 11:02   # 8156
sumsel
 
Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 173
OHHHHAAAA,

da hab ich doch tatsächlich 'Unterlassungsklage' nicht gelesen !
Dann wäre ja bereits eine einstweilige Verfügung am Laufen !!!!!!!
In diesem Fall, können auch wir nicht mehr helfen,
denn du hast es versäumt, denen zu bescheinigen, daß
du ein bestimmtes werk nicht mehr öffentlich zugänglich machst,
und dieses muß in dem Abmahnungsschreiben stehn, um was es sich handelt.

-----Doppelpost zusammengeführt am 6.11.2009 um 11:07:06-----

Zitat:
Zitat von waldibrieffreund Beitrag anzeigen
Wie kommst Du darauf, das kein Titel vorhanden ist? zuckerschnute redet doch von einem Filmtitel.

OHHHH, DU ALLMÄCHTIGER,

zeige mir um welchen Film es sich handelt.

Actionfilm, Zeichentrickfilm, (kinder)\Pornofilm etc.

und den Filmname


Gut, es sei denn du bist hellseher.
Dann sage es Ihm,
denn ich verfüge nicht über die hellseherischen gabe

-----Doppelpost zusammengeführt am 6.11.2009 um 11:13:30-----

Zitat:
Zitat von zuckerschnute Beitrag anzeigen
Der Filmtitel steht da nicht.
Noch Fragen ?
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Alt 06.11.2009, 11:15   # 8157
zuckerschnute
 
Registriert seit: 06.11.2009
Beiträge: 5
Naja, in dem kompletten schreiben steht der Film auf Seite zwei nur auf der Unterlassungserklärung die ich zurückschicken muss, steht nur die Filmfirma.
Naja in welche Sparte dieser Film fällt weiss ich nicht.
Habe ihn im Kino gesehen, BMK!
Was soll ich jetzt machen? Den Film mit Filmfirma angeben oder nur den Filmtitel?
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Alt 06.11.2009, 11:18   # 8158
waldibrieffreund
 
Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
Zitat:
Zitat von sumsel Beitrag anzeigen
OHHHHAAAA

OHHHH, DU ALLMÄCHTIGER,

zeige mir um welchen Film es sich handelt.

Actionfilm, Zeichentrickfilm, (kinder)\Pornofilm etc.

und den Filmname

Gut, es sei denn du bist hellseher.
Dann sage es Ihm,
denn ich verfüge nicht über die hellseherischen gabe
Schrei bitte nicht so rum!
Lese Dir lieber den ersten Beitrag von zuckeschnute nochmal durch. Er weiß genau, um welchen Film es sich handelt. (Ich habs ihm nicht verraten!)
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Alt 06.11.2009, 11:19   # 8159
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von zuckerschnute Beitrag anzeigen
Was soll ich jetzt machen? Den Film mit Filmfirma angeben oder nur den Filmtitel?
Wenn Du Dir nicht sicher bist, so schreibe es so, wie es in Deiner Abmahnung steht. Dann kannst Du auch nichts verkehrt machen.
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Alt 06.11.2009, 11:23   # 8160
sumsel
 
Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 173
Liebe Zuckerschnute,

jetzt hast du mal hautnah mitbekommen,
welche Auswirkungen das haben kann,
wenn man keine genauen Angaben macht.

Erst steht da nichts,
und schwups
ahhh, da isses ja auf Seite 2.
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Alt 26.05.2012, 17:11 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
   
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