| | # 65 |
| Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 2
| Hi, also die Benutzerkennung kriegt man doch von seinem Provider. Die müßte also da stehen, wo man sich im Internet anmeldet bzw. im Router eingespeichert sein. Die kann man also leicht prüfen und die IP ist immer eine andere, das ist richtig. Mein Anwalt ist noch am grübeln was man tun kann, um möglichst billig aus der Sache rauszukommen. Sollte irgendjemand neue Erkenntnisse haben, bitte melden, ich melde mich auch. |
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| | # 66 |
| Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 3
| Hi, ich kann adufeiro nicht so zustimmen. Ich habe mit Wilde & Beuger gesprochen. Diese meinten, die UE unmodifiziert so hinzusenden wäre i.O., da weder Schuldgeständnis, noch fester Geldwert vorhanden sind und alle Modifizierungen keinen Sinn machen/nicht erlaubt wären. (leider hat er sich später versprochen und meinte, er würde als mein Anwalt seine eigene UE senden. Da frage ich mich doch, was daran anders ist, wenn man nichts ändern kann.) Weiterhin meinte er, für die Hälfte der Kosten kann er sicherlich 50-60% der restlichen Kosten drücken. --> Das Geld wird nur umverteilt. In meinen Augen hat sich der Verdacht erhärtet, dass dies nur ein abgekartetes Spiel ist, bei dem der eine Anwalt dem anderen etwa schreibt: "du kannst den Betrag x weniger verlangen, den habe ich schon bekommen. Das Geld bleibt also in der Branche." Dass ich selbst versuche, mit W. zu argumentieren, hat er nicht für gut geheissen. Er hat mich auch nicht darauf aufmerksam gemacht, dass ich (bin ja gewillt, die UE zu unterschreiben) die UE unterschreiben kann und dann die Bezahlungsverweigerung an den RA weitergebe. Somit wird der Streitwert von beispielsweise 30.000 auf die 866 gesenkt und somit folglich auch die daraus resultierenden Kosten. Immerhin meinte der RA, dass er ja um ca. 50%-60% senken könne. Ich frage mich nur, ob dies dann noch immer möglich ist. Nach logischer Schlussfolgerung: ja. Nach meinem Verdacht: eher nicht. Was macht Ihr? wer hat vor, zu zahlen und wenn ja wieviel? Würde mich interessieren (z.B. PN oder Post). Was wurde Euch dazu erzählt? Mich hat der "kostenlose Anruf" nur dazu gebracht, dass ich glauben soll: ohne Anwaltgeht es nicht! Immerhin könnte auch W&B darauf spezialisiert sein, zu prüfen, ob der Einwand von Privat oder vom Amtskollege kommt und dementsprechend reagieren. Denn eines ist sicher: Ein Anwalt verdient immer Geld! (Erstaunlich ist ja z.B. auch die Tatsache, dass die Gebührenordnung der Anwälte vom Standard abweichen darf, aber nur nach oben.) Das Geld nicht zu bezahlen, hält er für keine gute Idee, da in letzter Zeit anscheinend einiges eingetrieben worden ist, bzw. 3 Jahre lang eingetrieben werden kann (was dann natürlich Mehrkosten verursacht). Wie dem nun sei, auch mir läuft die Zeit davon und ich hoffe auf baldige Antworten. |
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| | # 67 | |
| Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 3
| Zitat:
Vielleicht hat man irgend ein Log - ich weiss auch nicht, was das Tauschbörsenlog hergibt. Das habe ich leider schon gelöscht. Ob man den Provider fragen kann und ob er dann eine andere IP preisgibt, als die vermeintlich falsche, darf bezweifelt werden. | |
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| | # 69 | |
| Registriert seit: 12.10.2007
Beiträge: 3
| was soll man von dem folgenenden auf der Unterlassungserklärung halten? Zitat:
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| | # 70 | ||
| Registriert seit: 04.10.2007 Ort: Hattingen
Beiträge: 630
| Zitat:
Du verwechselst da einen Rechtsanwalt mit dem Roten Kreuz.Zitat:
Damit Du nicht zuviel zeit bei der Suche verschwenden musst: § 49b BRAO "(1) 1 Es ist unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt. 2 Im Einzelfall darf der Rechtsanwalt besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers, insbesondere dessen Bedürftigkeit, Rechnung tragen durch Ermäßigung oder Erlaß von Gebühren oder Auslagen nach Erledigung des Auftrags." § 4 RVG "(2) In außergerichtlichen Angelegenheiten können Pauschalvergütungen und Zeitvergütungen vereinbart werden, die niedriger sind als die gesetzlichen Gebühren." | ||
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| | # 72 |
| Registriert seit: 16.10.2007
Beiträge: 5
| LG Hamburg 308 O 273/07 evtl. kann man zumindest den Streitwert limitieren. Das Gericht entscheidet zwar auch nicht sehr freundlich liegt aber unter den veranschlagten Werten der Abmahner. (6000 für die erste Datei, 3000 für die Zweite... usw.) |
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| | # 73 |
| Registriert seit: 16.10.2007
Beiträge: 3
| Bei mir sollen es 2 Hörbücher von DHV sein Angebliche Logdaten: XX.07. und XX. 07. 07 Angebliches Log vom XX.07.07 Beginn Angebot: 18:38:48 Ende Angebot 18:38.49 (1 Sekunde) Eine Sekunde soll als Beweis reichen? Honorargier schaltet Hirn aus. 506 Euro Anwalt + 100 Euro Schadensersatz Strafanzeige von StA Mchn wegen Geringfügigkeit eingestellt. Morgen Telefontermin mit Kanzlei Rostock. Werde weiter berichten. |
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| | # 74 |
| Registriert seit: 08.10.2007
Beiträge: 17
| @Friddl es gibt hier im Forum mehr als nur einen Anwalt. Vllt. solltest Du Dich mal bei mehreren schlau machen über Möglichkeiten, Honorar etc... Je mehr Du fragst, desto mehr verschiedene Ansichten wirst Du hören und mußt Dich für den Entscheiden, dem Du vertraust... |
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| | # 75 |
| Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 3
| Jap, da hast Du recht. Ich habe gestern mit einem anderen gesprochen und sein Angebot hat mir besser gefallen. RA Wachs möchte pauschal 80 + MwSt. Er hat jedoch die Beführchtung, dass er den Preis nicht so weit drücken kann. Insgesamt hat er sich aber in meinen Augen besser berkauft. Wie sieht es mit RA Rostock aus? Ja, es gab bei mir Log mit Zeitraum im Juli, aber keinen mit nur einer Sekunde. Der Streitwert mit 6000 fallend ist auf Musiktitel bezogen. Mit hat einer der RA's erklärt, dass hier eher 10.000 angenommen werden müssen, da das Werk an für sich auch umfassender und aufwändiger ist. Es würde also eher einem (vllt Single-)Album als einem einzelnen Titel entsprechen. Das glaube ich ihm auch, dass das Gericht es auch so sehen wird. Immerhin wird nicht jedes Kapitel, welches in einem File liegt als einzelnes Musikstück gesehen, sondern das Werk als Ganzes. @Dolomit: eine Sekunde reicht auch aus, um bei Rot über die Ampel gefahren zu sein oder einen Unfall zu bauen. Ob man 1 Sekunde im Unrecht ist oder 1 Monat ist in diesem Fall anscheinend kein Unterschied, solange man im Bereich der Bagatellgrenze bleibt, wenn man erwischt wird. |
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| | # 76 |
| Registriert seit: 16.10.2007
Beiträge: 3
| @frettchen2009 ...........weil ich zwei Hörbücher heruntergeladen habe! Du sollst also fürs Runterladen belangt werden? Schreibt jemand von Waldorf hier mit? Ich kann nur jedem raten, wenn überhaupt, eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung und ohne Präjudiz für die Sach-und Rechtslage, aber rechtsverbindlich, abzugeben. Der Abmahnende muß dann klagen, um an seine Kosten zu kommen und der Streitwert dieser Klage besteht lediglich in Höhe der Kosten, wobei in diesem Verfahren auch noch die Höhe der geltend gemachten Kosten bestritten werden kann und zwar sowohl hinsichtlich des Streitwerts, als auch hinsichtlich der angesetzten Gebühr. Dieses Vorgehen kann den Elan eines Abmahners ungemein hemmen. |
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| | # 77 |
| Registriert seit: 16.10.2007
Beiträge: 5
| Mod UE würde ich auch abgeben, ganz besonders dann wenn noch mehr Leute als nur der Anschlußinhaber das INet im Haus nutzen. Ob man zahlt oder nicht hängt meiner Meinung nach von den Nerven und der Geduld der Beschuldigten ab. Bisher hats mich noch nicht erwischt, aber was nicht ist kann ja noch werden. Rechne fast täglich mit einem netten Brief... :borg: Hier hats ja auch durchschnittlich 3 Monate gedauert ? (sehe ich das richtig? ) von Log- Datum bis Eingang Liebesbrief Waldorf. War das bei euch eigentlich bei allen Log- Datum Juli ? oder gabs da auch Abweichungen ? |
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| | # 80 |
| Registriert seit: 14.06.2007
Beiträge: 15
| Hallo zusammen, ich bin auch ein Betroffener, habe den ganzen Kram aber schon hinter mir. Zum damaligen Zeitpunkte wußte ich noch nichts von diesem Forum, sonst hätte ich vielleicht manches anders gemacht. Hier kurz meine Geschichte, vielleicht hilft sie ja jemanden. Habe Mitte Mai Post von Waldorf bekommen, es wurden die bekannten 866,- (200,- Schadenersatz und 666,- Anwaltskosten) für 3 Hörbücher gefordert, die ich im Dezember 2006 angeboten haben soll. Ich kann und will mich von dem Vorwurf nicht freisprechen, ich habe in dem Zeitraum die Hörbücher runtergeladen und somit auch gleichtzeitig angeboten. Ein Freund von mir ist Anwalt (ist allerdings überhaupt nicht sein Fachgebiet), den habe ich um Hilfe gebeten. Er meinte nur, die 666,- seien völlig überhöht. Hat mir einen netten Brief im Anwaltsdeutsch geschrieben, dass höchstens die Hälfte angemessen sei. Habe also die UE (unverändert) abgegeben, Brief verschickt und 533,- bezahlt. Wir hatten beide gehofft, dass die Sache damit erledigt ist und Waldorf nicht wegen dem restlichen Geld nen Wirbel macht. War aber nicht so. Nach ca. 4 Wochen kam wieder ein Brief, dass sie die restlichen 333,- einfordern. Haben im Schreiben auch diverse Gerichtsurteile angefügt, wo Richter in München entschieden habe, die 666,- sind angemessen. Wir haben uns schlau gemacht, es gab auch Urteile, wo Richter die Summe als zu hoch entschieden haben. Für mich gab es also zwei Möglichkeiten: entweder den Rest bezahlen und dann Ruhe haben oder nichts bezahlen und abwarten was passiert. Abwarten, ob Waldorf mich vor ein Gericht zehrt und das restliche Geld einklagt und abwarten, wie der zuständige Richter dann konkret entscheidet. Die Chancen stehen 50:50. Wenn sie mich vors Gericht zehren, entstehen auf jeden Fall weitere Kosten (Waldorf hat in seinem Schreiben (clever, clever) darauf hingewiesen, dass ein Gericht in München für den Fall zuständig wäre. Ich wohne in Norddeutschland, müßte also meinen Anwalt-Freund nach München schicken oder mir vor Ort einen Anwalt suchen). Zudem kann sich so ein Verfahren ein paar Jahre hinziehen. Da mir das alles zu unsicher war und niemand abschätzen kann, ob am Ende nicht deutlich mehr Kosten anfallen, hatte ich mich entschieden, die restlichen 333,- zu zahlen und damit war die Sache erledigt. Habe von Waldorf die Originalvollmachten von ihren Auftraggebern verlangt (sollen die für das Geld auch mal was leisten) und auch bekommen, ausserdem eine Bestättigung, das die Sache erledigt ist und sie mich nicht weiter belästigen werden. Soweit meine Geschichte. Ist schade ums Geld, aber wenn man es von der anderen Seite betrachtet, bin ich noch gut bei weggekommen. Gruß |
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