Abmahnung von Waldorf Frommer - nicht alleiniger Zugangsinhaber

Alt 29.10.2009, 08:13   # 7941
wital555
 
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Zitat:
Zitat von Drachenlady45 Beitrag anzeigen
Was mich persönlich davon überzeugte der Telekom lieber "auf Wiedersehen" zu sagen.
Auch in meinem Fall war die DT-AG beim LG Köln anwesend, allerdings habe ich schon seit Jahren 1&1 als Provider.
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Alt 29.10.2009, 08:22   # 7942
Oberamtsrat
 
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Zitat:
Zitat von Drachenlady45 Beitrag anzeigen
Nein das ist nicht illegal. die gaben Auskunft auf Grund eines richterlichen Beschlusses.
Wobei der Beschluss folgende Passage beinhaltet :

Auf den Antrag v. xx.xx.2009 wird der Beteiligten (T-Com) gestattet der Antragstellerin (Waldi) Auskunft über den Namen und Anschrift derjenigen Nutzer zu erteilen, welchen die in der Anlage Ast 1 aufgeführten IP-Adressen zu den jeweiligen Zeitpunkten zugewiesen waren.


Ich verstehe das so, daß der Sta.iCom erlaubt wurde, unsere Adressen an die Münchner Freunde herauszugeben !

Zitat:
Zitat von Drachenlady45 Beitrag anzeigen
Die Telekom macht auch von ihrem Recht zur Stellungnahme oder Einspruch gegen solche Beschlüsse keinen Gebrauch, andere sehr viel kleinere Provider dagegen schon.
Im Gegentum : die holen sich sogar noch die Erlaubnis ihre Kunden zu verkäufen ...

Zitat:
Zitat von Drachenlady45 Beitrag anzeigen
Was mich persönlich davon überzeugte der Telekom lieber "auf Wiedersehen" zu sagen.
Würde ich auch liebend gerne, aber die haben mit einem ihrer Winkelzüge (Gebührenherabsetzung auf Normalmaß) nochmals eine 2-jährige Vertragsverlängerung herausbeschi..en.
Aber auch die läuft irgendwann aus ...

-----Doppelpost zusammengeführt am 29.10.2009 um 08:25:25-----

Zitat:
Zitat von wital555 Beitrag anzeigen
Auch in meinem Fall war die DT-AG beim LG Köln anwesend, allerdings habe ich schon seit Jahren 1&1 als Provider.
Die sind leider auch nicht besser.
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Alt 29.10.2009, 08:36   # 7943
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von Oberamtsrat Beitrag anzeigen
Wobei der Beschluss folgende Passage beinhaltet :

Auf den Antrag v. xx.xx.2009 wird der Beteiligten (T-Com) gestattet der Antragstellerin (Waldi) Auskunft über den Namen und Anschrift derjenigen Nutzer zu erteilen, welchen die in der Anlage Ast 1 aufgeführten IP-Adressen zu den jeweiligen Zeitpunkten zugewiesen waren.


Ich verstehe das so, daß der Sta.iCom erlaubt wurde, unsere Adressen an die Münchner Freunde herauszugeben !

.
bei diesem "GESTATTET" gibt es nichts zu mäkeln.

Es ist nun mal so, dass die T-Com sagen MUSS " Nein Freunde, mir ist es von Gesetzes wg. NICHT GESTATTET irgendwelche Daten herauszugeben.
Nun kommt der Richter und GESTATTET dem Prov. ausnahmsweise mal von den üblichen Auflagen abzuweichen. Darum ja auch "BESCHLUSS" und nicht "URTEIL."
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Alt 29.10.2009, 08:39   # 7944
Oberamtsrat
 
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
bei diesem "GESTATTET" gibt es nichts zu mäkeln.

Es ist nun mal so, dass die T-Com sagen MUSS " Nein Freunde, mir ist es von Gesetzes wg. NICHT GESTATTET irgendwelche Daten herauszugeben.
Nun kommt der Richter und GESTATTET dem Prov. ausnahmsweise mal von den üblichen Auflagen abzuweichen. Darum ja auch "BESCHLUSS" und nicht "URTEIL."
Das heißt aber nicht, daß sie verpflichtet sind die Daten zu verbreiten. Es ist lediglich der Datenschutz ausgehebelt worden.
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Alt 29.10.2009, 13:50   # 7945
Waldorflady
 
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Zitat:
Zitat von Oberamtsrat Beitrag anzeigen
Das heißt aber nicht, daß sie verpflichtet sind die Daten zu verbreiten. Es ist lediglich der Datenschutz ausgehebelt worden.
Und eigentlich dürfen diese Daten wirklich nur bei schweren vergehen rausgegeben werden.
Ich habe bis heute keine Antwort von denen bekommen und hab nun schon zweimal nachgefragt....
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Alt 29.10.2009, 15:26   # 7946
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von Oberamtsrat Beitrag anzeigen
Das heißt aber nicht, daß sie verpflichtet sind die Daten zu verbreiten. Es ist lediglich der Datenschutz ausgehebelt worden.
Der Privider verbreitet ja nicht, er gibt sie nur an den Berechtigten [durch Gerichtsbeschluss festgestellt] heraus und zwar durch "Auflage" des Gerichts

Zitat:
Zitat von Waldorflady Beitrag anzeigen
Und eigentlich dürfen diese Daten wirklich nur bei schweren vergehen rausgegeben werden.
Ich habe bis heute keine Antwort von denen bekommen und hab nun schon zweimal nachgefragt....
Nein. Du musst unterscheiden zwischen Verkehrsdaten und Voratsdaten.

Letztere dürfen nicht herausgegeben werden.
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Alt 29.10.2009, 15:37   # 7947
Waldorflady
 
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Der Privider verbreitet ja nicht, er gibt sie nur an den Berechtigten [durch Gerichtsbeschluss festgestellt] heraus und zwar durch "Auflage" des Gerichts



Nein. Du musst unterscheiden zwischen Verkehrsdaten und Voratsdaten.

Letztere dürfen nicht herausgegeben werden.
Ach so....na ja..finds trotzdem unverschämt, das sie überhaupt was rausgeben, immerhin bin ich Kunde in dem Laden........
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Alt 29.10.2009, 15:38   # 7948
Drachenlady45
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Zitat:
Zitat von wital555 Beitrag anzeigen
Auch in meinem Fall war die DT-AG beim LG Köln anwesend, allerdings habe ich schon seit Jahren 1&1 als Provider.
1 und 1 ist ein Reseller von der Telekom, zu mindest was alte Verträge angeht.

Da hier immer mal wieder Leute darüber stolpern, dass sie eigentlich keine T-Com-Kunden sind, aber ihre Daten über Beschluss von der Telekom herausgeben wurden, erkläre ich das mal kurz:

Ein Reseller ist ein Weiter- bzw Wiederverkäufer von Diernstleistungen. Das ganze sieht dann ungefähr so aus: Die Reseller kaufen bei der Telekom praktisch einen ganzen Haufen Internet- oder Telefon- und Internetpakete und weil sie ziemlich viel Dienstleistungspakete von der Telekom auf einem Schlag kaufen, bekommen sie die deutlich billiger als der einzelene Endekunde der T-Com. Das ist nix anderes als in jeden Supermarkt, eine große Handelskette bekommt die Produkte beim Hersteller auch deutlich unter dem empfohlenen Kaufpreis.
So nun verkaufen die Reseller diese Telekomdienstleistungen weiter, da sie meisten nicht auf so hohe Gewinnspannen wie die Telekom aus sind, sogar oft preiswerter, aber immer noch über den Preis, den sie eigentlich selber bei Telekom bezahlen. Da es aber weiter Telekomprodukte sind, die nur weiterverkauft werden, laufen die IPs weiter über die Telekom.
Beispiel aus dem Supermarkt: Eine große Frischmarktkette kauft bei einem großen Kekshersteller LKW-Ladungen Kekse, bekommt diese natürlich sehr viel billiger und verkauft sie weiter. Wenn nun aber einer fragt wer die Kekse zu verantworten hat, dann wird keiner sagen der Supermarkt, sondern eben der Hersteller.

Ich hoffe das ist jetzt ein bisschen verständlich beschrieben.

Zusatz: Im Gegenzug zu Resellern gibt es auch Provider die nur Leitungskapazität von der Telekom anmieten, aber zum Beispiel eigene Server und sowas haben, wie Alice oder andere kleine lokale Anbieter, die vergeben dann auch IPs selber, die dann auch auf diese Provider zuortbar sind.
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Alt 29.10.2009, 16:50   # 7949
Flac
 
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Außerdem kassiert die Terrorkom 20-30 Euro für die "nette Auskunft" pro IP!! Da rasselt es ordentlich im Geldbeutel des RosaRiesen.
@Niemehrsaugen, was machste eigentlich mit der 16000er Leitung,wenn du hoffentlich kein Filesharing mehr betreibst?
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Alt 29.10.2009, 16:50   # 7950
Oberamtsrat
 
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Der Privider verbreitet ja nicht, er gibt sie nur an den Berechtigten [durch Gerichtsbeschluss festgestellt] heraus und zwar durch "Auflage" des Gerichts
Also eine Auflage kann ich in dem Beschluss nicht erkennen.
Es wird nur definiert wer aktiv- und passivlegitimiert ist.

Es wäre der T-Com zudem sicherlich ein Leichtes ihren Rechtsstandort in eine abzockfreien Gerichtsort (z.B. Hessen) zu verlegen.
Aber dann könnte man widerum die Fangprämie nicht einsacken.
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Alt 29.10.2009, 23:31   # 7951
niemehrsaugen
 
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@flac
naja, zb zur selben zeit internetradio hören, meine frau kann im internet surfen und ich kann nebenbei per läppi noch online skat spielen oder legal filme schauen (legal bei zb msn). meine unterhose ist heute mal ne blaue.... ach, ich glaube das wolltest du jetzt nicht wissen.
übrigens kann man auch auf andere art zu filmen kommen, nur ich niemals mehr per filesharing.
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Alt 30.10.2009, 11:43   # 7952
hteufelchen
 
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Hallo, so heute kam dann auch bei uns der sogenannte Bettelbrief mit Promisse zur Ratenzahlung... werde nicht reagieren und abwarten wer den Kampf gewinnt...Da bei unserer Rechtssprechung ja nicht immer der Recht bekommt der am längeren Faden hängt, hoffe ich das fals es zum Gerichtstermin kommen sollte die Justizia ein einsehen hat das, das alles so nicht korrekt sein kann... Da werde ganze Familien ruiniert nur weil ein Kind oder Freunde der Kinder einen Fehler gemacht haben...Demnächt werden dann auch Kinder vor den Kadi gezogen weil sie ein Gedicht vortragen an dem irgend jemand die Urheberrechte hat und es dieses nicht weiter sagen durfte oder was Ist diese Welt doch verdreht...
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Alt 30.10.2009, 16:02   # 7953
yvie83
 
Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 9
Mein Freund hat heute auch so einen Brief bekommen, wegen einem Hörbuch.

Hab ja jetzt schon gelesen, dass es Massenfertigung ist und die Anwaltsgebühren über 506 Euro nicht "gezahlt" werden dürfen dann und nur der Betrag (hier sind es 300 Euro) Schadensersatz zahlen muss.

Da wir beide aber nicht so sicher sind, was wir jetzt machen sollen, mein Freund hat da grad angerufen und mitgeteilt, dass er nicht in einmal zahlen kann weil er auch zahlungspflichtig ist (2 Kinder) und eben auch noch wohnen und zu arbeit kommen muss. Da sind die nicht drauf eingegangen.

Irgendwie stehen wir vor dem "was machen wir jetzt", ist die Unterschrift eigentlich "rechtlich wirksam" auch wenn sie gedruckt ist???

Viell. kann mir hier jemand helfen...

Yvie
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Alt 30.10.2009, 16:11   # 7954
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von yvie83 Beitrag anzeigen
Irgendwie stehen wir vor dem "was machen wir jetzt", ist die Unterschrift eigentlich "rechtlich wirksam" auch wenn sie gedruckt ist???

Viell. kann mir hier jemand helfen...
Vorschlag:
Ihr lest zuerst einmal die Beiträge von Princess am Anfang des folgenden Threads:
Nümann und Lang Karlsruhe Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Teil 2.
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Alt 30.10.2009, 17:04   # 7955
waldibrieffreund
 
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Zitat:
Zitat von yvie83 Beitrag anzeigen
mein Freund hat da grad angerufen und mitgeteilt, dass er nicht in einmal zahlen kann
Das war keine gute Idee! Verhandeln sollte man nur mit Hilfe eines eigenen Anwaltes. Zu schnell verplappert man sich dabei, so daß der Anruf als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Wichtig ist als erste, mal die modUE abzuschicken, damit die Gefahr einer Einstweiligen Verfügung gebannt wird!
Waldi ist bisher immer sehr gnädig gewesen, wenns um die Zahlungsbedingungen geht. Üblicherweise erhaltet Ihr einige Wochen nach Absendung der modUE eine Bestätigung der Annahme mit einer Zahlungserinnerung (ohne Aufschlag), meist noch verbunden mit einem Vorschlag zur Ratenzahlung.

Natürlich kann ich nicht garantieren, daß er seine Strategie beibehält, aber warum sollte er seine Milchkuh schlachten?
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Alt 30.10.2009, 17:07   # 7956
texas1
 
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Zitat:
Zitat von yvie83 Beitrag anzeigen
Mein Freund hat heute auch so einen Brief bekommen, wegen einem Hörbuch.

Hab ja jetzt schon gelesen, dass es Massenfertigung ist und die Anwaltsgebühren über 506 Euro nicht "gezahlt" werden dürfen dann und nur der Betrag (hier sind es 300 Euro) Schadensersatz zahlen muss.

Da wir beide aber nicht so sicher sind, was wir jetzt machen sollen, mein Freund hat da grad angerufen und mitgeteilt, dass er nicht in einmal zahlen kann weil er auch zahlungspflichtig ist (2 Kinder) und eben auch noch wohnen und zu arbeit kommen muss. Da sind die nicht drauf eingegangen.

Irgendwie stehen wir vor dem "was machen wir jetzt", ist die Unterschrift eigentlich "rechtlich wirksam" auch wenn sie gedruckt ist???

Viell. kann mir hier jemand helfen...

Yvie
Willkommen in Club.Unbedingt ModUe herunterladen und an RA schicken.
Ob du zahlen willst ist deine Sache.Von mir gibts keine Asche.

-----Doppelpost zusammengeführt am 30.10.2009 um 17:08:52-----

Zitat:
Zitat von waldibrieffreund Beitrag anzeigen
Das war keine gute Idee! Verhandeln sollte man nur mit Hilfe eines eigenen Anwaltes. Zu schnell verplappert man sich dabei, so daß der Anruf als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Wichtig ist als erste, mal die modUE abzuschicken, damit die Gefahr einer Einstweiligen Verfügung gebannt wird!
Waldi ist bisher immer sehr gnädig gewesen, wenns um die Zahlungsbedingungen geht. Üblicherweise erhaltet Ihr einige Wochen nach Absendung der modUE eine Bestätigung der Annahme mit einer Zahlungserinnerung (ohne Aufschlag), meist noch verbunden mit einem Vorschlag zur Ratenzahlung.

Natürlich kann ich nicht garantieren, daß er seine Strategie beibehält, aber warum sollte er seine Milchkuh schlachten?
Du meinst wohl Kuh Herde.
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Alt 30.10.2009, 17:38   # 7957
waldibrieffreund
 
Registriert seit: 15.10.2009
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Zitat:
Zitat von texas1 Beitrag anzeigen
Du meinst wohl Kuh Herde.
Ich meinte die Milchkuh an sich
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Alt 30.10.2009, 17:50   # 7958
texas1
 
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Texas1 ist eine Böse Michkuh!
Waldi denkt das jedenfalls.
Dumm das ich ein rebellischer Stier bin und er das noch nicht gemerkt hat.
Ich habe gar keinen Euter!!!

Aber mal im Ernst.
Was ist denn da so schlimm sich mal nen Film zu ziehen oder einen Song.Meinetwegen auch ein Album.
Nicht das ich das ganze verharmlosen will.Wenn ich das nicht von Emule & co lade sondern aus den Internet Radio oder dem Normalen Radio will doch auch keiner was von mir.Mal sehen wann Waldi auch hier Abmahnungen verschicken will.Hoffe nur das dann sein Drucker nicht dabei Abraucht.:binunsch:

Und warum kann man Emule nicht so programmieren das es dem User überlassen bleibt zu uploaden. Upload komplett blockieren.Abuch wenn die
Downloadrate dabei nochmals in den Keller fällt.Unsereins hat doch zeit.
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Alt 30.10.2009, 17:56   # 7959
niemehrsaugen
 
Benutzerbild von niemehrsaugen
 
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Zitat:
Zitat von yvie83 Beitrag anzeigen
Irgendwie stehen wir vor dem "was machen wir jetzt", ist die Unterschrift eigentlich "rechtlich wirksam" auch wenn sie gedruckt ist???

Viell. kann mir hier jemand helfen...

Yvie
auf jeden fall ruhig bleiben und nicht solche unüberlegten handlungen wie zb ratenzahlung am telefon anbieten......

zuerst würde ich mich frank anschliessen mit dem rat, erstmal hier zu lesen.

noch wichtiger ist allerdings was waldis brieffreund und texas schon schrieben, unbedingt die mod ue ausfüllen und schnell zum bayrischen wegelagerer faxen. dann als einschreiben/rückschein hinterher senden. dann habt ihr erstmal alle ruhe der welt um euch eure meinung zu bilden wie es weitergehen soll.

viele hier, mich eingeschlossen, haben auch nicht mehr gemacht. nun harren wir der dinge die da kommen könnten, deshalb lesen wir hier ja auch regelmäßig im board ob es was neues gibt.
nur zur info: es ist noch keiner verknackt worden der so reagiert hat, wichtig ist nur auf nichts zu reagieren ausser es flattert ein mahnbescheid ins haus (ob der kommt ist auch fraglich) dann erst müsst ihr reagieren und zwar mit widerspruch!
bis dahin habt ihr also zeit und könnt dann immer noch zu einem anwalt mit der fachrichtung abmahnschergen gehen oder wie auch immer.

also, immer schön cool bleiben

-----Doppelpost zusammengeführt am 30.10.2009 um 18:04:24-----

Zitat:
Zitat von texas1 Beitrag anzeigen
Aber mal im Ernst.
Was ist denn da so schlimm sich mal nen Film zu ziehen oder einen Song.Meinetwegen auch ein Album.
Nicht das ich das ganze verharmlosen will.Wenn ich das nicht von Emule & co lade sondern aus den Internet Radio oder dem Normalen Radio will doch auch keiner was von mir.Mal sehen wann Waldi auch hier Abmahnungen verschicken will.Hoffe nur das dann sein Drucker nicht dabei Abraucht.:binunsch:

ich sehe das auch so. jedenfalls habe ich daraus gelernt und betreibe seitdem kein filesharing mehr. filme oder songs per direkt download zu ziehen ist zwar illegal, wird aber nicht geahndet; hier steht ja wohl kein gewerbliches ausmaß in frage.
das man leute verknackt die diese kopien noch verkauft haben kann ich voll verstehen, ich habe jedenfalls nur zum eigenen gebrauch gesaugt.:binunsch:
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Alt 30.10.2009, 18:43   # 7960
yvie83
 
Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 9
Hab mir die Seite von Frank2009 durchgelesen

Also dieses "ModUE" werd ich gleich ausdrucken, mein Freund unterschreibt das dann und morgen geht das dann direkt noch zur Post (Einschreiben mit Rückschein).

Und dann warten auf den nächsten Brief???? Den Mahnbescheid??? Ignorieren??? Aber es kann schlimmer kommen oder? Schau mir die ganze zeit dieses tolle Diagramm an, dem Ersteller sei zu danken!!!!!

Yvie

EDIT: Faxen kann ich nicht....
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Alt 26.05.2012, 17:11 # --
News Flash
 
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